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2013/0437

Kennzahlenvergleich SGB XII 2012 - Benchmarking Schwerpunkt: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege

Magistratsvorlage 27.01.2014

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2013/0437

6699 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Amt für Soziales 
und Prävention   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
V 50  
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2013/0437 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  050-000-0001 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  Verteilung Sachkonto: 6779220 
 
Betreff: Kennzahlenvergleich SGB XII 2012 - Benchmarking Schwerpunkt: Hilfe zum 
Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwer bsminderung, Hilfe zur 
Pflege 
 
Vorlage vom: 09.12.2013 
 
Beschlussvorschlag : 
Der Magistrat nimmt den Kennzahlenvergleich SGB XII 2012 zur Kenntnis.  
 
 
 
 
 
 
Anlagen: Benchmarkingbericht SGB XII 2012  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.12.2013: 
 
An dem Kennzahlenvergleich 2012 haben sich insgesamt 13 mittelgroße Großstädte in 
Deutschland beteiligt und Leistungs - sowie Finanzdaten der Leistungsarten Hilfe zum 
Lebensunterhalt (HLU) na ch dem 3. Kapitel des SGB XII, der Grundsicherung im Alter und 
bei Erwerbsminderung (GSiAE) nach dem 4. Kapitel des SGB XII sowie der Hilfe zur Pflege 
nach dem 7. Kapitel des SGB XII verglichen. Dabei sind die kommunalen 
Steuerungsmöglichkeiten unterschied lich stark ausgeprägt.  
 
Die Hilfe zum Lebensunterhalt beschreibt eine Übergangssituation zwischen dem SGB II und 
dem GSiAE-Bezug. Steuerungsmöglichkeiten bestehen daher vorrangig bei der internen 
Schnittstellengestaltung und durch Aktivierungsmaßnahmen – sowohl hinsichtlich der 
Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit als auch Aktivierung hin zu einer Teilhabe am Leben 
in der Gesellschaft.  
Die seit Einführung des SGB II im Jahr 2005 in Darmstadt überdurchschnittlich hohe Dichte 
der Leistungsberechtigten in d er HLU und die damit einhergehenden Ausgaben wurden zum 
Anlass genommen, verschiedene Maßnahmen und Projekte auszuarbeiten, um die Fallzahlen 
und Ausgaben zu senken. So konnte durch organisatorische Optimierung und gezielte 
Einzelfallprüfungen die Dichte i n der HLU im Vergleich zu 2011 um 22,4 % und die Brutto -
Gesamtausgaben um 18,42 % (=1,45 Millionen Euro) gesenkt werden.  
Zudem wird seit Ende 2012 durch die Optimierung des Verfahrensablaufs bei der Prüfung 
etwaiger Rentenansprüche ein weiterer Schritt zur  Fall- und Gesamtkostenreduzierung 
unternommen. Ergebnisse können erstmals in 2013 bewertet werden.  
 
Bei den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wiederum 
handelt es sich um Existenz sichernde Leistungen, die für die Kommune in d er Regel nicht 
steuerbar sind. Denn die Anzahl der Leistungsberechtigten wird im Wesentlichen durch die 
demographische Entwicklung sowie durch die Höhe der Renteneinkünfte bzw. des 
vorhandenen Vermögens beeinflusst. Die notwendigen Ausgaben wiederrum, sind  vorrangig 
durch Faktoren, wie das örtliche Mietniveau sowie Energieausgaben und Nebenkosten, 
geprägt.  
Im Bereich der GSiAE kommt es im Städtevergleich zur deutlichsten Steigerung der Dichte, 
was primär auf die erfolgreichen Maßnahmen in der HLU und die damit einhergehende 
Verschiebung der Hilfebedarfe hin zum SGB II und die GSiAE zurückzuführen ist.  
 
Steuerungsmöglichkeiten in der Hilfe zur Pflege bestehen insbesondere hinsichtlich der 
Organisation der Bedarfsfeststellung. Mit der Einrichtung des Fachdie nstes Pflege wurden in 
der Vergangenheit entsprechende organisatorische Voraussetzungen geschaffen, die eine 
passgenaue Sozialhilfeleistung im Rahmen der HzP durch individuelle Fallsteuerung 
gewähren. So konnten in der stationären HzP die Kosten pro Einzel fall im Vergleich zum 
Vorjahr um weitere 400,00  € gesenkt werden und liegen im Berichtsjahr 2012 nun in etwa 
auf dem Durchschnittsniveau der Vergleichskommunen.  
Im Bereich der ambulanten HzP sind die Kosten nach einer deutlichen Senkung in 2010 und 
2011 wieder leicht gestiegen. Ursächlich hierfür ist zum einen, dass der Fachdienst Pflege 
unmittelbar nach seiner Einführung den schnellsten und größten Wirkungsgrad gezeigt hat 
und dieser so nicht dauerhaft haltbar ist. Die Ausgaben pro Leistungsberechtigten l iegen mit 
rund 11.600 € aber weiterhin deutlich unter dem Niveau vor Einführung des Fachdienstes 
(2009: 12.593 €).  Zum Anderen dürfen passgenaue Sozialhilfeleistungen nicht nur unter 
dem Aspekt der Kostenreduzierungen beurteilt werden, sondern dienen vor allem auch einer 
bedürfnisgerechten Bedarfsermittlung im Sinne der pflegebedürftigen Menschen. So kommt

- 4 - 
es auch, dass in Darmstadt die Kosten der ambulanten HzP über denen der stationären HzP 
liegen, weswegen aber niemand die Menschen in Heime drängen würd e.  
Für die generell hohen Netto -Ausgaben pro Leistungsberechtigten in der ambulanten HzP 
liegen mehrere Einflussfaktoren vor. Ursächlich sind insbesondere spezielle Wohnformen, wie 
die drei Demenz -WG‘s und die Pflege von Menschen mit Behinderung über einen speziellen 
Verein. Dadurch können Personen ambulant gepflegt werden, die ohne diese 
Wohnformen/Verein e stationär untergebracht werden müssten. Die Kosten heben sich dabei 
allerdings deutlich von dene n der durchschnittlichen Ausgaben der amb ulanten HzP ab. So 
verursachen diese 7  % der Leistungsberechtigten über 30  % der Ausgaben in der 
ambulanten HzP. So ist es auch nicht verwunderlich, dass Darmstadt fünf besonders 
kostenintensive Fälle (Ausgaben > 5. 000 mtl.) aufweist, während - bis auf Kassel - alle 
anderen Vergleichskommunen keine oder eine darunter liegende Anzahl an Fällen haben. 
Bereits diese fünf Fälle machen in der Summe 16 % der Gesamtausgaben der amb ulanten 
HzP aus, spiegeln aber nur rund 1,5  % der Leistungsberechtigen wieder.  
Darüber hinaus lebt in Darmstadt traditionell eine hohe Anzahl pflegebedürftiger Menschen, 
die nicht pflegeversichert sind (57,5  %), was unweigerlich zu Mehrausgaben zu Lasten des 
Sozialhilfeträgers führt.  
 
Insgesamt wird deutlich, dass durch den gezielten Einsatz ausreichender und gut 
qualifizierter Personalressourcen in bestimmten Leistungsbereichen des SGB XII durchaus 
Steuerungspotential im Sinne von Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und 
Kostenoptimierung besteht.  
 
Darmstadt, 09.12.2013 
50/eml 
 
 
Dezernat V 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz  
Stadträtin 
 
Anlage

anlage 1

192911 Zeichen

Benchmarking der mittelgroßen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland 
Kennzahlenvergleich SGB XII 2012 
 
Benchmarking – Schwerpunkte: 
Hilfe zum Lebensunterhalt 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 
Bildung und Teilhabe 
Hilfe zur Pflege 
 
September 2013

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
   2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Impressum Impressum 
 
 
 
Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH 
Rothenbaumchaussee 11    D-20148 Hamburg 
Tel.: 0 40 - 410 32 81    Fax:  0 40 - 41 35 01 11 
 
consens@consens-info.de 
www.consens-info.de 
 
Erstellt für: 
 
Benchmarking mittelgroßer Großstädte 
Der Bundesrepublik Deutschland 
 
 
Das con_sens-Projektteam: 
 
Christina Welke 
Isabell Lagler 
Kirstine Hansen 
Titelbild: 
 
www.sxc.hu 
 
 
 
 
 
 
 
B R A U N S C H W E I G  
B R E M E R H A V E N  
C H E M N I T Z  
D A R M S T A D T  
E R L A N G E N  
J E N A  
K A S S E L  
L A N D E S H A U P T S T A D T  K I E L  
L U D W I G S H A F E N  A M  R H E I N  
L A N D E S H A U P T S T A D T  M A I N Z  
O B E R H A U S E N  
L A N D E S H A U P T S T A D T  P O T S D A M  
S A L Z G I T T E R

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
   3 
 
 
 
 
 
 
1. Vorbemerkungen ........................................................................................................ 5 
2. Kernaussagen .......................................................................................................... 12 
3. Kommunale Leistungen im Überblick ......................................................................... 15 
3.1. Existenzsichernde Leistungen...................................................................................... 15 
3.2. Kommunales Leistungsportfolio (ohne SGB II) ............................................................... 19 
3.3. Struktur der Personengruppen im Leistungsbezug .......................................................... 21 
4. Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) ............................................................................... 26 
4.1. Leistungsberechtigte .................................................................................................. 27 
4.2. Ausgaben ................................................................................................................. 32 
5. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) ........................................ 38 
5.1. Leistungsberechtigte .................................................................................................. 41 
5.2. Ausgaben ................................................................................................................. 47 
6. Hilfe zur Pflege (HzP) ............................................................................................... 50 
6.1. Leistungsberechtigte in der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen ......................... 54 
6.2. Leistungsberechtigte in der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen ........................................... 66 
6.3. Ausgaben ................................................................................................................. 70 
7. Ausblick .................................................................................................................. 76 
8. Anhang.................................................................................................................... 78 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 1: Tabelle: Einwohnerentwicklung ............................................................................... 9 
Abb. 2: Tabelle: TOP-Kennzahlen 2012 ............................................................................. 14 
Abb. 3: Kennzahl 15: Transferleistungsdichte ..................................................................... 16 
Abb. 4: Tabelle: Veränderungen der Transferleistungsdichte von 2011 auf 2012 in Prozent  .... 17 
Abb. 5: Kennzahl 16: IST-Ausgaben für Leistungsberechtigte von existenzsichernden  
Leistungen .......................................................................................................... 17 
Abb. 6: Kennzahl 17 SGB II: Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten  
(am Wohnort) ...................................................................................................... 19 
Abb. 7: Kennzahl 15: IST-Ausgaben der untersuchten Leistungsbereiche pro Einwohner ......... 20 
Abb. 8: Tabelle: Strukturdaten im Überblick ....................................................................... 22 
Abb. 9: Kennzahl 1: Dichte der Leistungsberechtigten von HLU a.v.E. .................................. 28 
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 
Abbildungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
   4 
Abb. 10: Kennzahl 9/10: Anteile der Zu- und Abgänge aus der HLU a.v.E. .............................. 30 
Abb. 11: Tabelle: Anteile der Leistungsberechtigten HLU a.v.E. nach Altersklassen .................. 31 
Abb. 12: Kennzahl 12: Brutto-Ausgaben HLU a.v.E. pro Leistungsberechtigten ........................ 33 
Abb. 13: Tabelle: Anteil der Leistungsberechtigten HLU a.v.E. mit und ohne EU-Rente ............. 35 
Abb. 14: Tabelle: Anteil der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E. an allen Leistungsberechtigten 
GSiAE ................................................................................................................. 41 
Abb. 15: Tabelle: Anteile der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E nach Altersklassen ................. 42 
Abb. 16: Kennzahl 25.1: Dichte der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E. ................................. 43 
Abb. 17: Kennzahl 25.1.1: Dichte der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E ab 65 Jahre ............. 44 
Abb. 18: Kennzahl 32: Durchschnittliches Rentenniveau ....................................................... 46 
Abb. 19: Kennzahl 29.1: IST-Ausgaben GSiAE a.v.E. pro Leistungsberechtigten ....................... 48 
Abb. 20: Kennzahl 71: Dichte der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. ....................................... 54 
Abb. 21: Kennzahl 70: Ambulante Quote HzP ...................................................................... 59 
Abb. 22: Tabelle: Dichten der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. nach Altersklassen .................. 61 
Abb. 23: Tabelle: Dichte der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. mit Pflegegeld nach Pflegestufen 62 
Abb. 24: Tabelle: Dichte der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. mit anderen Leistungen nach 
Pflegestufen ........................................................................................................ 63 
Abb. 25: Tabelle: Anteile der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. mit Pflegegeld nach Pflegestufen  63 
Abb. 26: Tabelle: Anteil der Leistungsberechtigten HzP mit angemessenen Beihilfen ................ 64 
Abb. 27: Tabelle: Anteil der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. mit Pflege durch Privatpersonen  .. 64 
Abb. 28: Kennzahl 80: Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E. .......................................... 66 
Abb. 29: Tabelle: Anteile der Leistungsberechtigten nach dem Ort der Unterbringung ............... 67 
Abb. 30: Tabelle: Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E. nach Altersklassen ....................... 68 
Abb. 31: Tabelle: Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E. nach Pflegestufen ........................ 69 
Abb. 32: Kennzahl 82.2: Netto-Ausgaben HzP a.v.E. pro Leistungsberechtigten ....................... 70 
Abb. 33: Tabelle: Anteile von Pflegeversicherten und Nicht-Pflegeversicherten in der HzP a.v.E. 72 
Abb. 34: Kennzahl 85.2: Netto-Ausgaben HzP i.E. pro Leistungsberechtigten .......................... 74 
Abb. 35: Tabelle: Ansprechpartner ...................................................................................... 78

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    5 
1. Vorbemerkungen 
 
Inhalte des Vergleichs 
Der vorliegende Bericht des Benchmarking-Kreises der mittelgroßen Großstädte in 
Deutschland behandelt Daten des Berichtsjahres 2012 . Analysiert werden 
Leistungen aus den Bereichen: 
 
 Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII 
 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 
4. Kapitel SGB XII 
 Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII 
 
Das Ziel des interkommunalen Vergleichs ist es, einen Einblick in die Entwicklung 
von Leistungsberechtigtenzahlen und Ausgaben für die genannten Leistungs -
segmente zu schaffen. Daten zu der Einwohnerentwicklung, dem Rentenniveau 
und der Dichte der sozialversich erungspflichtig Beschäftigten bilden  den kon -
textuellen Rahmen.  
 
Für ein ganzheitliches Bild der kommunalen Ve rantwortungsgebiete werden 
zudem Daten aus dem SGB  II in die Untersuchung  in der Darstellung  der 
Transferleistungsdichte integriert. Darüber hina us liegt zusätzlich ein Bericht für 
die Leistungen nach dem SGB  II vor, der detailliert auf die Entwicklungen in 
diesem Leistungsbereich eingeht. 1 Im SGB  II-Bericht enthalten sind auch 
Aussagen zum Bildungs - und Teilhabepaket, welches als Leistungsangebot seit 
2011 zur Verfügung steht und quant itativ und qualitativ im Benchmarking -Kreis 
diskutiert wurde.  
 
Für die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach 
dem 6. Kapitel SGB XII wird ein gesonderter Kennzahlenv ergleich durchgeführt. 
Obwohl der Leistungsbereich einen wesentlichen Anteil an den kommunalen 
Ausgaben ausmacht, werden die Ergebnisse jedoch aufgrund der stark 
heterogenen Trägerlandschaft im vorliegenden Bericht nicht aufgegriffen, sondern 
in einer geso nderten Ergebniszusammenfassung dargestellt, in der der Schwer -
punkt auch auf inhaltlichen Aspekten liegt. Innerhalb eines Benchmarking -Jahres 
wird regelmäßig ein Fachtag organisiert, bei dem qualitative Aspekte der Ein -
gliederungshilfe diskutiert werden. Die dort gewonnenen Erkenntnisse werden in 
der Ergebniszusammenfassung wiedergegeben.  
 
Themen, die inhaltlich für die kommunalen Träger hinsichtlich der Leistungs -
gewährung und des Leistungsgeschehens im SGB XII von Relevanz sind, werden 
auf den regelmäßigen Benchmarking -Tagungen behandelt. Dazu hat es bspw. 
einen Austausch zu Controllingkonzepten oder zur Sozialraumanalyse gegeben. 
Darüber hinaus werden auch inhaltliche Fragestellungen anhand von Abfrage n 
                                            
1 Der Bericht zu den Leistungen nach dem SGB II steht ab Veröffentlichung unter www.consens-
info.de zum Download bereit. 
Inhalte des Kenn-
zahlenvergleichs 
Gesonderte  
Berichte 
Weitere Inhalte

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    6 
gestellt, die dem Austausch im Ben chmarking-Kreis dienen und Anregungen für 
inhaltliche Ansätze geben. 
 
Datenlage 
Datenqualität und Kennzahlenvergleichbarkei t hängen von einer einhe itlichen 
Definition der Erhebungskriterien und von strukturellen Gegebenheiten ab. Die 
Qualität der aus den Teilnehmerstädten gelieferten Werte hat sich über die Jahre 
hinweg fortwährend verbessert, so dass sie als valide gelten.  
 
Strukturelle Einflussfaktoren auf den Kennzahlenvergleich  sind bspw. 
divergierende Erfassungen im Leistungsbereich der Hilfe zur Pflege: Während hier 
in Jena nach dem Brutto-Prinzip vorgegangen wird, wird in den anderen Städten 
nach dem Netto -Prinzip gearbeitet. Um dennoch eine Vergleichbarkeit zwischen 
den Teilnehmenden zu erreichen, werden in der ambulanten und in der 
stationären Hilfe zur Pflege die Einnahmen von den Ausgaben subtrahiert. Da im 
Leistungsbereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie 
in der Hilfe zum Lebensunterhalt  in den Städten eine gleichartige 
Bearbeitungsgrundlage vorliegt, werden hier die Ausgaben ohne Abzug der 
Einnahmen dargestellt. Diese Handhabung hat sich über die Jahre der Teilnahme 
der Stadt Jena am Benchmarking bewährt, weshalb es sich empfiehlt, dies 
fortzusetzen. 
 
Generell wird die Entwicklung von Einnahmen auch in diesem Berichtsjahr nicht 
explizit behandelt, da für die Träger der Sozialhilfe hier nur in geringem Ausmaß 
Steuerungspotenzial vorhanden ist. Von Bedeutung sind bspw. Fälle, in denen ein 
Vorschuss auf Leistungen des Rent enversicherungsträgers zu leisten ist, bzw. 
Fälle, die im Zusammenhang mit Aufhebungs - und Rückforderungsbescheiden 
stehen. Allgemein  unterliegen Einnahmen Schwankungen, die häufig auf 
Einzelfällen beruhen. Auch ist eine zeitgenaue Zuordnung der Einnahmen nur 
bedingt möglich. Steuerungspotenziale liegen für den Sozialhilfeträger in der Ein -
kommens- und Vermögensprüfung, welche durch den Einsatz von spezialisierten 
Mitarbeitern optimiert werden kann. 
 
Die im Kennzahlenvergleich erhobenen Daten stammen zum überwiegenden Teil 
von den örtlichen Trägern der Sozialhilfe. Für einen umfassenden Überblick und 
zur besseren Vergleichbarkeit ist darüber hinaus zum Teil – je nach Trägerschaft – 
die Ermittlung von Daten der  überörtlichen Träger notwendig. Diese liegen nicht 
in allen Städten vor, so dass teilweise auf einen Ausweis verzichtet werden muss 
(Bsp. Erlangen). Im aktuellen Benchmarking-Jahr liegt diese Problematik auch in 
Chemnitz vor, so dass hier teilweise „n.v.“ ausgewiesen werden muss.  
 
Viele der ermittelten Kennzahlen beziehen sich in ihrer Berechnung auf Ein -
wohnerdaten des entsprechenden Berichtsjahres. Veränderungen der Einwohner -
zahlen haben somit Einfluss auf die Entwicklung der Kennzahlen und werden im 
Datenqualität 
Ausgaben für die 
HLU und HzP 
Einnahmen 
Daten der über- 
örtlichen Träger 
der Sozialhilfe 
Einwohnerdaten

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    7 
vorliegenden Bericht analysiert. Grundlage für die Einwoh nerdaten sind die 
Erhebungen der Einwohnermeldeämter der Städte.  
 
Für Bremerhaven liegen zurzeit noch keine aktuellen Daten für die Einwohner am 
31.12.2012 vom Einwohnermeldeamt vor, so dass hilfsweise auf die Vorjahres -
einwohnerzahlen zurückgegriffen wird.  
 
Für Kontextinformationen muss zum Teil auf Daten aus öffentlichen Statistiken 
zurückgegriffen werden. In den Abschnitten, in denen dies der Fall ist, wird 
darauf hingewiesen.  
 
Kennzahlentypen 
Im Benchmarking zum SGB  XII wird mit drei verschiedenen Kennzahlentypen 
gearbeitet: Erstens mit  „Dichten“, zweitens mit „Anteilen“ und drittens mit  
„Ausgaben pro Leistungsberechtigen“.  
 
Die Kennzahl der Dichte bezeichnet das Verhältni s zwischen einer bestimmten 
Merkmalsausprägung und einer Bezugsgröße. Es werden also zwei Größen -
ordnungen definiert, die zueinander in Bezug gesetzt werden können. Beispiels -
weise wird für die Dichte jener Personen, die Hil fe zum Lebensunterhalt be -
ziehen, die Anzahl der Leistungsberechtigten am 31.12. eines Jahres in s Ver-
hältnis zu 1.000 Einwohnern einer Stadt gesetzt.  
 
Sollen Anteile abgebildet werden, wird die Zusammensetzung einer 
Grundgesamtheit anhand bestimmter Merkmale dargestellt, d.h. a uf wie viele 
Angehörige treffen bestimmte Merkmalsau sprägungen zu? Ein Beispiel ist  die 
Darstellung von Quoten nach Geschlecht für eine bestimmte Personengruppe: 
Wie hoch ist der Anteil von Männern an allen Leistungsberechtigten der HLU?  
 
Bei den Ausgaben pro Leistungsberechtigten handelt es sich um eine gesonderte 
Form einer Kennzahl. Hierbei werden Fallkosten berechnet, indem die Gesamt -
ausgaben (kumulierte Jahressumme) für eine Leistungsart durch die Anzahl der 
Leistungsberechtigten (Stichtag zählung) dividiert werden. Hierbei muss in Kauf 
genommen werden, dass Personen, auf die das abzubildende Merkmal im Laufe 
des Betrachtungszeitraums zutraf, am Stichtag aber nicht mehr zutrifft, 
quantitativ nicht abgebildet werden.  
 
Da die zur Verfügung stehenden Auswertungen und Statistiken der teilnehmenden 
Städte die Darstellung kumulierter Jahressummen von Empfängern zum größten 
Teil nicht ermöglichen, lässt sich der beschriebene Effekt nicht vermeiden. 
Relativiert wird der Effekt erstens dadurch, dass er bei allen Städten gleicher -
maßen auftritt und die Werte somit vergleichbar sind. Da zweitens alle Daten, die 
im Zuge des Benchmarking erhoben werden, inhaltlich plausibilisiert werden, 
finden die Bewegungen im Fallbestan d auf qualitativem Weg Einzug in die 
Analyse der Daten. 
Dichten 
Anteile 
Ausgaben 
Vergleichbarkeit 
der Jahres-
summen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    8 
In den Grafiken wird ein Mittelwert ausgewiesen. Falls Daten in einzelnen Städten 
nicht verfügbar sind, bleiben sie auch bei der Berechnung des Mittelwerts a ußen 
vor. Sollten jedoch Leistun gen nicht erbracht worden sein – in den Grafiken ist 
dies durch die Ausweisung „0,0“ gekennzeichnet – fließt dieser Wert in die 
Berechnung des Mittelwertes ein. Falls einzelne Werte nicht zur Verfügung 
stehen, ist dies durch den Vermerk „n.v.“ kenntlich gemacht. 
 
Bevor im Folgenden Aussagen zur Einwohnerentwicklung in den mittelgroßen 
Großstädten gemacht werden, soll an dieser Stelle noch ein genereller Hinweis 
gegeben werden: Im vorliegenden Bericht werden für  Personenbezeichnungen 
entweder genderneutrale Bezeichnungen  oder die männliche Sprachform ver -
wendet. Dies geschieht zur Vereinfachung der Lesbarkeit. In Fällen der Personen-
bezeichnungen sind, sofern nicht anders angegeben,  stets beide Geschlechter 
angesprochen. 
 
Einwohnerentwicklung 
Die folgend aufgeführten Einwohnerzahlen gehen aus den Melderegistern der 
jeweiligen Einwohnermeldeämter zum Stichtag 31.12. hervor.  Die hier ange -
wendeten Werte können von anderen Publikationen abweichen, wenn diese sich 
auf andere Datengrundlagen beziehen.  
 
Da Einwohnerdaten die bedeutendste Datengrundlage für die Bildung von Dichten 
in den dargest ellten Leistungsbereichen sind , wird die Bevölkerungsentwicklung 
im Folgenden thematisiert. 
 
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick  über die Entwick lung der Ein -
wohner gegenüber dem Vorjahr, differenziert nach dem Merkmal Alter. 
 
Mittelwert 
Genereller  
Hinweis

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    9 
ABB. 1: TABELLE: EINWOHNERENTWICKLUNG 
2011 2012 2010 2011
 Stadt
 Gesamteinwohnerzahl
 Veränderung Gesamteinwohnerzahl
 Veränderung 
 0 bis unter 15-jährige Einwohner 
 Veränderung 
 15 bis unter 65-jährige Einwohner
 Veränderung  
 65-jährige und ältere Einwohner
 Veränderung
 Gesamteinwohnerzahl
 Veränderung 
 0 bis unter 15-jährige Einwohner 
 Veränderung 
 15 bis unter 65-jährigen Einwohner
 Veränderung  
 65-jährige und ältere Einwohner
BS 246.742 0,79% 0,40% 1,06% 0,15% 0,59% 0,14% 0,96% -0,31%
BHV 112.982 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% -0,34% -0,67% -0,37% -0,05%
C 241.403 0,36% 2,87% -0,18% 0,57% -0,09% 2,04% -0,05% -1,02%
DA 150.155 1,50% 0,56% 1,86% 0,82% 3,25% 0,35% 4,65% 0,16%
ER 107.103 1,07% 0,63% 1,23% 0,83% 0,67% -0,37% 0,84% 0,77%
J 104.551 0,44% 1,68% 0,00% 1,16% 0,36% 3,19% 0,03% -0,14%
KS 195.422 0,68% -0,19% 0,97% 0,22% 0,52% -0,07% 0,79% -0,04%
KI 239.320 0,73% -0,19% 0,86% 0,85% 0,67% -0,02% 0,84% 0,49%
LU 162.381 0,96% -0,61% 1,60% -0,02% 0,84% 0,25% 1,25% -0,08%
MZ 201.961 0,95% 0,87% 1,00% 0,80% 0,90% 0,14% 1,12% 0,58%
OB 211.173 -0,19% -1,90% -0,01% 0,26% -0,24% -1,70% 0,07% -0,32%
P 159.067 1,08% 2,92% 0,58% 1,53% 1,29% 4,08% 1,05% 0,23%
SZ 100.385 -0,51% -1,71% -0,42% -0,05% -0,66% -1,97% -0,54% -0,24%
MW 171.742 0,61% 0,41% 0,66% 0,55% 0,60% 0,41% 0,82% 0,00%
Einwohnerentwicklung bei den beteiligten mittelgroßen Großstädten
2012 auf auf
 
 
Gesamteinwohnerzahl 
In den  13 am Benchmarking teilnehmenden mittelgroßen Großstädten leben 
insgesamt über 2 Millionen Menschen. Die bevölkerungsreichsten Städte mit über 
200.000 Einwohnern sind Braunschweig, Chemnitz, Kiel, Oberhausen  und 
Mainz. Im Vergleich mit den Zahlen der Vorjahre sind die Tendenzen 
gleichbleibend; insgesamt gibt es wen ig signifikante Änderungen . Wie auch in 
den meisten anderen Städten sind auch in Potsdam und Darmstadt 
Bevölkerungsanstiege zu verzeichnen , hier allerdings in reduziertem  Ausmaß 
(Potsdam +1,08% gegenüber +1,3% in 2011, Darmstadt +1,5% gegenüber 
+3,3% in 2011). Lediglich in den Städten Oberhausen (-0,19%) und Salzgitter 
(-0,51%) lässt sich ein leichter Bevölkerungsrückgang feststellen . Insgesamt 
steigt die Bevölkerung des Benchmarkingkreises im Mittelwert um 0,61 % an. 
 
Zwischen der Einwohner - und der Wirtsc haftsentwicklung gibt es entscheidende 
Wechselwirkungen: Regionen mit  ökonomischem Wachstum sind in der Regel 
besser in der Lage, die arbeitsfähige Bevölkerung an sich zu binden als wirt-
schaftlich schwächere Regionen, die infolgedessen überdurchschnittlich von dem 
demographischen Wandel betroffen sind. Lokale soziale Netzwerke wirken mitun-
ter als Gegengewicht zu dieser Tendenz. 
 
Generelle  
Entwicklung

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    10 
Die wirtschaftlichen Entwicklungen und die entsprechenden Zukunftsszenarien 
sind im Benchmarking-Kreis der mittelgroßen Großstädte recht heterogen. 
 
Abnehmende Bevölkerungszahlen sind besonders für die Abbildung von Dichten 
und Ausgaben pro Einwohner  ausschlaggebend, da sich dadurch die Grundge -
samtheit und somit der Nenner in der  Berechnung von Kennzahlen verringert. 
Umgekehrt führen Zuwächse in der Bevölkerung zu abnehmenden Dichten und 
Ausgaben pro Einwohner. Für beide Richtungen lassen sich diese Effekte jedoch 
nur minimal beobachten.  
 
Da das kommunale Leistungsgeschehen vom demografischen Wandel beei nflusst 
wird, ist es zielführend, die Bevölkerungsentwicklung ebenfalls differenziert nach 
Altersklassen zu betrachten. Dies geschieht in den folgenden Abschnitten. 
 
0- bis unter 15-jährige Einwohner  
Mit einem wiederholten durchschnittlichen Anstieg von  0,41 % setzt sich die 
Tendenz des Vorjahres in  der Alter sklasse der unter 15 -Jährigen fort.  Auf den 
ersten Blick erscheint die Bevölkerungsentwicklung dieser jüngsten Altersgruppe 
in den Vergleichsstädten stark unterschiedlich: Während Potsdam (+2,92 %) 
und Chemnitz (+2,87 %) in diesem Segment einen verhältnismäßig starken 
Bevölkerungszuwachs verzeichnen, sind die Werte in Oberhausen ( -1,90 %) und 
Salzgitter (-1,71 %) rückläufig.  
 
Es sollte jedoch beachtet werden, dass die Grundgesamtheit dieser Bevölkerungs-
gruppe relativ klein ist, so  dass prozentuale Entwicklungen übermäßig gewichtig 
erscheinen mögen. 
 
Neben Oberhausen und Salzgitter sinkt die Kinderzahl  zudem in den Städten  
Ludwigshafen (-0,61 %), Kassel und Kiel, bei den beiden letztgenannten aller -
dings minimal (beide -0,19 %). 
 
Mit einem Anstieg von 1, 68 % ist Jena die in dieser Altersgruppe am 
drittstärksten wachsende Stadt. Zugleich bildet Jena zusammen mit Potsdam und 
Chemnitz die Gruppe der am Kennzahlenvergleich beteiligten Städte  aus den 
neuen Bundesländern, so dass sich hier eine interessante regionale Entwicklung 
beobachten lässt. 
 
Ein möglicher Erklärungsfaktor mag sein, dass die neuen Bundeslände r im Ver -
gleich zu den alten Bundesländern über wesentlich bessere Betreuungs -
kapazitäten für Kleinkinder (Krippen- und Kindergartenplätze) verfügen, so dass 
die Familiengründung unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Beruf und 
Familie hier als barrierefreier empfunden werden kann. 
 
 
 
Bedeutung für die 
Kennzahlen- 
bildung 
Einwohner-
entwicklung nach 
Altersklassen 
Anstieg des An-
teils der 0- bis 
unter 15-Jährigen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    11 
15- bis unter 65-jährige Einwohner 
Auch diese Bevölkerungsgruppe hat in den Teilnehmerstädten mit im Durch -
schnitt 0,66 % einen kontinuierlichen Zuwachs zu verzeichnen, obschon die 
demographischen Entwicklungen sich sowohl zwischen den jeweiligen Städten als 
auch im Vergleich zu der oben behandelten Altersgruppe stark unterscheiden. 
 
Die drei Städte mit dem größten Bevölkerungszuwachs in der Gruppe der 15 - bis 
65-Jährigen sind Darmstadt (+1,86 %), Ludwigshafen (+1,60 %) und Erlangen 
(+1,23 %). Die anderen Teilnehmer erfahren in diesem Bereich tendenziell eine 
leicht steigende oder gleichbleibende Entwicklung; lediglich für Chemnitz  
(-0,18 %) und Salzgitter (-0,42 %) lasse n sich leichte Bevölkerungsrückgänge 
feststellen. 
 
Ein Vergleich zu den Mittelwerten der Vorjahre lässt erkennen, dass diese 
Bevölkerungsschicht in besonderem Ausmaß Schwankungen unterliegt: Lag der 
Zuwachs von 2009 bis 2010 bei 0,37  %, stieg er auf prägna nte 0,82 % von 
2010 auf 2011. Hintergrund sind hier einerseits die geburtenschwachen Jahr -
gänge der Nachkriegszeit  bis 1955 , die jetzt aus der Altersklasse der 15 - bis 
unter 65-Jährigen herauswachsen und während andererseits die geburtsstarken 
Jahrgänge von 1955 bis 1969 noch enthalten sind.  Da es sich bei der Alters -
klasse um die Bevölkerungsschicht im erwerbsfähigen Alter handelt, ist diese 
Entwicklung ausgesprochen bedeutsam und sollte insbesondere im Zusammen-
hang mit diesbezüglichen Kennzahlen berücksichtigt werden.  
 
65-jährige und ältere Einwohner 
Wie in den anderen Altersgruppen ist die Zahl  der 65-jährigen und älteren 
Einwohner im Vergleich zu 2011 gestiegen, hier mit 0,55  %. Allgemein erfahren 
alle te ilnehmenden Städte auch in diesem Bereich einen Anstieg; lediglich in 
Ludwigshafen (-0,02 %) und Salzgitter (-0,05 %) sind die Zahlen minimal ge -
sunken.  
 
Interessanterweise hat Potsdam – wie in der Altersgruppe der 0 - bis 15 -
Jährigen – mit 1,58  % den weit aus größten Zuwachs in dieser Gruppe zu 
verzeichnen. Weitere Städte mit einem deutlic hen Bevölkerungsanstieg der 65 -
jährigen und älteren Einwohner sind Darmstadt (+0,82 %), Erlangen (+0,83 %) 
und Kiel (+0,85 %) 
 
 
Anstieg des An-
teils der 15- bis 
unter 65-Jährigen 
Anstieg des An-
teils der 65-
Jährigen und älte-
ren

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    12 
2. Kernaussagen 
 
Existenzsichernde Leistungen 
Zu den existenzsichernden Leistungen gehören die Leistungen Hilfe zum 
Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie 
Leistungen aus dem Rechtskreis SGB II. Im Vergleich zum Vorjahr reduzierte sich 
die Gesamtdichte der existenzsichernden Leistungen. Die Verringerung bezieht 
sich d abei auf den größten Anteil der Leistungsberechtigten, die im SGB  II-
Leistungsbezug stehen. Dagegen ist eine Zunahme in den anderen beiden 
Leistungsarten HLU und GSiAE zu erkennen, die sich in der HLU jedoch nur in 
einem geringen Maße zeigt.  
 
Hilfe zum Lebensunterhalt (Drittes Kapitel SGB XII) 
Die Entwicklungen in der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einri chtungen 
sind hinsichtlich der Höhe von Dichten und Ausgaben zwischen den Städten 
weiterhin recht heterogen. Im Mittelwert nahm die Dichte der Leistungsbe -
rechtigten außerhalb von Einrichtungen im Vorjahresvergleich minimal zu. In fast 
allen Städten wurde,  wenn auch in sehr unterschiedlichem Ausmaß, ein Anstieg 
der Dichte verzeichnet. 
 
Relevant ist dabei insbesondere die Gestaltung der Schnittstelle zwischen den 
SGB XII- und den SGB II-Trägern.  
 
Die Ausgaben, die pro Leistungsberechtigten der HLU a.v.E. au fgewendet 
werden, haben sich im Vergleich  zum Vorjahr leicht reduziert. Die Senkung des 
Mittelwertes ergibt sich dabei aus unterschiedlichen Ergebnissen der Städte, die 
teilweise steigende und teilweise sinkende Fallkosten verzeichnen. Auch die 
Ausgabenhöhe ist zwischen den Städten heterogen und steht in Verbindung mit 
den Kosten der Unterkunft und Heizung, die sich regional stark unter scheiden 
können.  
 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel SGB XII) 
Die Leistungen der Grundsiche rung im Alter und bei Erwerbsminderung werden 
zukünftig in die finanzielle Zuständigkeit des Bundes übergehen. Grund dafür ist 
die stark gestiegene Belastung der kommunalen Haushalte. Dies wird auch durch 
den Blick auf die Entwicklung in den mittelgroßen Großstädten bestätigt. 
 
Die Dichte der Leistungsberechtigten von GSiAE a.v.E. pro 1.000 Einwohner ist 
mit Ausnahme einer Stadt in allen Städten des Vergleichsrings im Vergleich zum 
Vorjahr gestiegen. Der Anstieg lieg t zum einen darin begründet, dass infolge des 
demografischen Wandels der Anteil der Älteren an den Einwohnern der  Städte 
kontinuierlich ansteigt . Zum anderen sind nicht bedarfs deckende Rentenan-
sprüche als Folge der zunehmenden Zahl von unterbrochenen Erwe rbsbiografien 
bzw. des langjährigen Bezugs von staatlichen Transferleistungen zu nennen, die 
eine ergänzende Hilfegewährung notwendig werden lassen. 
Reduzierung der 
Dichte von  
existenzsichern-
den Leistungen 
Anstieg der  
Dichte in der  
HLU a.v.E. 
Anstieg der  
Dichte in der  
GSiAE a.v.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    13 
 
Damit setzt sich auch der Trend steigender Ausgaben fort. Kostentreiber sind 
hierbei wiederum unter anderem die Kosten für Unterkunft und Heizung. 
 
Hilfe zur Pflege (Siebtes Kapitel SGB XII) 
Wie schon in den Vorjahren sind die Dichten der Leistungsberechtigten 
ambulanter Pflegeleistungen angestiegen.  Während sich die Erhöhung der  
ambulanten Dichte in den meisten Städten zeigt, beruht sie in der stationären 
HzP auf den Entwicklungen in drei der dreizehn teilnehmenden Städte. In den 
anderen Städten kam es zu einer Reduzierung oder Stagnation der Dichteent -
wicklung. 
 
Diese Steigerung kann als Folge des demografischen Wandels gesehen werden, 
wird aber zudem durch die Einkommenssituation älterer Menschen beeinflusst, 
die die von ihnen benötigten Pflegeleistungen nicht oder nicht vollständig über 
Pflegeversicherungsleistungen und aus eigenen Mitteln finanzieren können.  
 
Der Anteil der ausschließlich privat Gepflegten an allen Leistungsberechtigten der 
ambulanten HzP hat sich im Vergleich zum Vorjahr wieder leicht erhöht.  
 
Über die ambulante HzP hinaus entfällt ein großer Anteil der ents tehenden 
Ausgaben auf die stationäre HzP. Die Zeitreihe zeigt  einen kontinuierlichen An -
stieg, im Mittelwert ebenso wie in fast allen mittelgroßen Großstädten.  Nach wie 
vor liegen die stationären Fallkosten über den ambulanten.  
 
In der ambulanten HzP ist dagegen eine Reduzierung der Netto -Ausgaben pro 
Leistungsberechtigten zu verzeichnen. Diese ergibt sich aus heterogenen Ent -
wicklungen in den Städten und verdeutlicht damit die Relevanz der Zusammen -
setzung der Gruppe von Leistungsberechtigten. Kosteninten sive Einzelfälle 
nehmen Einfluss auf die durchschnittlichen Fallkosten und deren Entwicklung.  
 
Im Zuge der Umsetzung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ müssen die 
Ausgaben pro Fall im ambulanten Bereich nicht dauerhaft kostengünstiger 
bleiben als in der stationären Hilfe zur Pflege. In einigen Städten können bereits 
gegenläufige Entwicklungen beobachtet werden.  
 
 
Anstieg der  
Dichte in der HzP

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                Bericht 2012 
 
            14 
ABB. 2: TABELLE: TOP-KENNZAHLEN 2012 
Hilfeart Jahr
2012 1,6 2,8 1,7 4,6 1,2 1,6 4,3 2,7 1,0 1,1 1,9 1,2 1,8 2,1
2011 1,4 2,8 1,8 6,0 1,1 1,4 3,7 2,3 0,9 1,0 1,7 1,0 1,7 2,1
2012 11,4 21,9 6,9 13,5 6,7 5,9 20,8 17,8 12,1 10,3 13,4 7,8 11,2 12,3
2011 10,9 22,2 6,7 12,0 6,2 5,3 19,1 16,7 12,0 9,9 12,6 7,8 10,7 11,7
2012 1,0 3,2 1,9 1,6 0,5 1,5 3,5 3,4 0,6 2,9 1,9 1,7 1,0 1,9
2011 1,1 3,2 1,8 1,6 0,7 1,3 3,3 3,1 0,7 2,7 1,9 1,7 0,7 1,8
2012 4,2 5,6 n.v. 2,0 üöTr 2,5 4,1 4,4 3,5 2,7 4,6 2,1 5,1 3,7
2011 4,2 5,6 2,1 2,0 üöTr 2,2 4,1 4,5 3,7 2,7 4,6 1,9 5,2 3,6
Hilfeart Jahr
2012 5.448 5.065 3.912 9.238 4.167 4.498 6.375 5.461 5.309 6.036 5.124 4.226 5.932 5.445
2011 5.145 4.331 4.385 8.936 3.957 5.834 6.201 5.702 4.209 6.742 4.997 4.745 5.869 5.466
2012 5.449 4.897 4.605 5.627 4.733 4.488 5.374 5.887 5.384 6.255 4.880 5.950 4.790 5.255
2011 5.395 4.469 4.479 5.406 4.652 4.344 5.193 5.737 5.166 6.195 4.973 5.498 4.743 5.096
2012 5.686 7.971 4.766 11.602 4.111 4.777 14.852 9.267 9.707 10.991 3.743 4.935 4.864 7.482
2011 4.631 7.539 5.007 11.273 3.503 7.676 14.875 8.774 9.530 10.875 4.071 5.823 6.426 7.693
2012 7.679 8.679 n.v. 9.122 üöTr 7.794 10.751 8.830 10.377 11.004 7.615 4.998 9.009 8.714
2011 7.521 8.788 5.380 9.527 üöTr 8.084 10.477 9.189 9.599 10.950 7.104 5.007 8.714 8.362
Hilfeart
2012 8,6 13,9 6,6 42,8 4,9 7,1 27,3 14,5 5,3 6,5 9,7 5,0 10,9 12,6
2011 7,4 11,9 7,8 53,3 4,3 8,4 22,8 13,2 4,0 6,8 8,7 4,8 9,9 12,6
2012 62,2 107,1 31,8 76,2 31,7 26,4 112,0 104,8 65,2 64,3 65,5 46,1 53,7 65,1
2011 59,0 99,3 29,9 64,6 29,0 22,8 99,4 95,8 61,9 61,3 62,5 42,7 50,6 59,9
2012 5,9 25,7 9,2 18,5 2,1 7,2 52,0 31,1 5,6 31,5 7,1 8,3 4,8 16,1
2011 4,9 23,9 9,1 17,9 2,4 10,0 49,0 27,1 6,2 29,0 7,7 10,1 4,3 15,5
2012 32,3 48,7 n.v. 18,2 üöTr 19,6 43,8 39,0 35,9 30,2 35,2 10,4 46,3 32,7
2011 31,6 49,5 11,3 19,4 üöTr 17,4 42,9 41,3 35,2 30,0 32,4 9,5 45,2 30,5
TOP-Kennzahlen 2012
HLU a.v.E.
 
GSiAE a.v.E.
SZ MW
D i c h t e   p r o   1 . 0 0 0   E i n w o h n e r
A u s g a b e n   p r o   L e i s t u n g s b e r e c h t i g t e n   i n   E u r o
HzP a.v.E.
HzP i.E.

KS KI LU MZ OB PBS BHV C DA ER J



















































BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P MW
A u s g a b e n   p r o   E i n w o h n e r   i n   E u r o
HLU a.v.E.
Brutto
     
SZ
      
GSiAE a.v.E.
Brutto
      

      
HzP a.v.E.
Netto
            
HzP i.E.
Netto
         
HLU a.v.E.
Brutto
     
 
    
GSiAE a.v.E.
Brutto
          
HzP a.v.E.
Netto
    
 
     
HzP i.E.
Netto
         
MZ OB P SZ MW

 
KS KI LUBS BHV C DA ER J
 
J: In der Hilfe zur Pflege wird nach dem Brutto-Prinzip verfahren

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    15 
3. Kommunale Leistungen im Überblick 
 
Bevor die Entwicklungen innerhalb der einzelnen Leistungsbereiche des SGB  XII 
in den folgenden Kapiteln im Detail behandelt werden, soll zunächst ein 
genereller Überblick über die Le istungsberechtigtenzahlen und die  Ausgaben-
höhen auf kommunaler Ebene gegeben werden. 
 
Dafür werden sowohl die sogenannten Transferleistungsdichten von 
Leistungsberechtigten als auch die Transferleistungsausgaben betrachtet.  In die 
untersuchten Grundsicherungsleistungen mit einbezogen werden hier die 
Leistungen des SGB  II, um auf diese Weise generelle Belastungen im sozialen 
Verwaltungsbereich der teilnehmenden Städte besser abbilden zu können. Die 
Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wird zusätzlich als Kontext -
information herangezogen. 
 
Das nachfolgende Unterkapitel „Kommunales Leistungsprofil (ohne SGB  II)“ 
untersucht die übergreifenden Resultate des Kennzahlenvergleichs im SGB  XII. 
Die kommunalen Ausgaben werden pro Ein wohner und Leistungsart dargestellt, 
die Zusammensetzung der Lei stungsberechtigtengruppen mittels der Struktur -
merkmale Geschlecht und Staatsangehörigkeit zusätzlich beleuchtet. 
 
 
3.1. Existenzsichernde Leistungen 
 
Leistungsberechtigte von existenzsichernden Leistungen 
Auf den folgenden Seiten wird die Transferleistungsdich te im Sinne einer Dichte 
der Empfänger von existenzsichernden Leistungen abgebildet. Diese Kennzahl 
stellt die Personen je 1.000 Einwohner in einer Kommune dar, die staatliche 
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beziehen und nicht in einer Ein -
richtung leben. 
 
Zu diesen Personen gehören Leistungsberechtigte von: 
 
 Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem  
3.  Kapitel SGB XII 
 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von 
Einrichtungen nach dem 4.  Kapitel SGB XII 
 Leistungen nach dem SGB II 
 
Für die Abbildung der letztgenannten Leistungen des SGB  II wurden Daten aus 
der Statistik der Bundesagentur für Arbeit nach einer Wartezeit von drei Monaten 
herangezogen. Des Weiteren sind die Kosten  der Unterkunft bei den Leistungen 
nach dem SGB  II von den Städten zu tragen, welche einen erheblichen zusätz -
lichen Belastungsfaktor im Bereich der Sozialausgaben ausmachen. 
 
Transferleistungs-
dichte

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    16 
ABB. 3: KENNZAHL 15: TRANSFERLEISTUNGSDICHTE 
86,5
168,8
111,2
82,6
40,4
76,4
105,3
133,4
118,5
70,1
126,2
89,6 99,5 100,7 102,6
11,4
21,9
6,9
13,5
6,7
5,9
20,8
17,8
12,1
10,3
13,4
7,8
11,2 12,3 11,71,6
2,8
1,7
4,6
1,2
1,6
4,3
2,7
1,0
1,1
1,9
1,2
1,8 2,1 2,1
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW MW Vj
KeZa 15
Dichte der Leistungsberechtigten von existenzsichernden Leistungen 
pro 1.000 EW (31.12.) im Berichtsjahr
- differenziert nach Leistungsarten -
Dichte der 
Empfänger von 
HLU a.v.E. pro 
1.000 EW 
gesamt 
Dichte der 
Emfänger von 
GSiAE a.v.E. pro 
1.000 EW
Dichte der 
Empfänger von 
SGB II pro 1.000 
EW
 
 
Mit dem Einbezug der Leistungen aus dem Rechtskreis des SGB  II wird das 
proportionale Übergewicht im Verhältnis zum Bereich des SGB  XII deutlich. Mit 
einem Mittelwert von 100,7 Leistungsberechtigten  bei 1.000 Einwohner n liegt 
die Dichte der Leistungsberechtigten im SGB  II-Bereich um ein Vielfaches höher 
als die Dichten der Leistungssegmente HLU a.v.E. und GSiAE a.v.E.  
 
Nach wie vor ist die Verteilung von Personen im Leistungsbezug  zwischen den 
Städten ausge sprochen heterogen : Während Erlangen mit 40,4 die niedrigste 
Dichte im SGB II-Bezug aufweist, hat Bremerhaven mit 168,8 das Vierfache der 
Leistungsberechtigten im SGB II. Insgesamt lässt sich eine fortschreitende Redu -
zierung der Leistungsberechtigten im SGB  II-Bezug konsta tieren, nicht nur im 
Vergleich zum Vorjahr, sondern insbesondere auch im Vergleich zu 2010, als der 
Mittelwert für SGB II-Leistungsberechtigte noch bei 108,5 lag. 
 
Im Gegenzug erhöhen sich die Dichten der Leis tungsberechtigten der HLU a.v.E. 
und der GSiAE a.v.E. tendenziell, wobei sich dieser Anstieg für HLU a.v.E. im 
Berichtsjahr moderat vollzieht (2011: 2,07, 2012: 2,10) . Für GSiAE a.v.E. gilt 
im Berichtsjahr der Mittelwert von 12,3, während er im Vorjahr noc h bei 11,7 
lag. Die höchsten Werte sowohl für HLU a .v.E. als auch für die GSiAE a.v.E. 
lassen sich weiterhin für Bremerhaven feststellen, obschon sich die Dichten der 
Leistungsberechtigten hier im Vergleich zu den Vorjahreswerten nur unwesentlich 
verändert haben. Die Stadt Ludwigshafen hat mit 1,0 den niedrigsten Wert im 
Bereich HLU a.v.E. zu verzeichnen, während in der GSiAE a.v.E. mit 5,9 Jena die 
niedrigste Dichte von Leistungsberechtigten hat. 
Reduzierung der 
Transferleistungs-
dichte 
Anstieg in der 
HLU a.v.E. und 
der GSiAE a.v.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    17 
Wie sich die Dichten in den jeweiligen Leistungsarten der Ex istenzsicherung in 
den einzelnen Städten im Vergleich zum Vorjahr verändert haben, zeigt die nach-
stehende tabellarische Übersicht.  
 
ABB. 4: TABELLE: VERÄNDERUNGEN DER TRANSFERLEISTUNGSDICHTE VON 2011 AUF 2012 IN PROZENT 
Veränderung der Dichten der 
Leistungsberechtigten von 
existenzsichernden 
Leistungen von 2011 zu 2012
Jahr BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
Veränderung der Dichte HLU 
a.v.E. 
von 2011 
auf 2012 9,6% 0,0% -5,7% -22,3% 8,3% 8,9% 16,6% 14,8% 6,3% 6,4% 7,8% 17,6% 8,7% 5,9%
Veränderung der Dichte GSiAE 
a.v.E. 
von 2011 
auf 2012 4,3% -1,6% 3,4% 13,3% 7,3% 11,9% 8,8% 6,7% 1,0% 3,9% 6,8% -0,1% 5,1% 5,5%
Veränderung der Dichte SGB II von 2011 
auf 2012 -4,9% -0,8% -3,2% 2,0% 1,1% -4,4% -4,8% -2,0% -0,5% -0,1% -1,2% -4,3% -0,4% -1,8%
Summe der Veränderungen: HLU 
a.v.E., GSiAE a.v.E. und SGB II
von 2011 
auf 2012 -3,7% -0,9% -2,9% 1,9% 2,1% -3,2% -2,3% -0,8% -0,3% 0,4% -0,3% -3,8% 0,3% -1,0%
 
Die Summe der Veränderungen ergibt sich aus den Berechnungen der Gesamtsummen im Vergleich zu den Gesamtvorjahrssummen 
 
Ausgaben für existenzsichernde Leistungen 
Im Folgenden werden nun die Ausgaben dargestellt, die für die Transferleistungen 
zur Existenzsicherung aufgewendet werden. Es werden die Ist -Ausgaben je ex -
istenzsichernder Leistungsart pro Einwohner dargestellt.  
 
ABB. 5: KENNZAHL 16: IST-AUSGABEN FÜR LEISTUNGSBERECHTIGTE VON EXISTENZSICHERNDEN LEISTUNGEN 
216,1
373,6
236,8
207,3
91,3
168,0
239,8
321,4
240,5
173,6
277,2
229,9 202,9 229,1 232,5
62,2
107,1
31,8 76,2
31,7
26,4
112,0
104,8
65,2
64,3
65,5
46,1
53,7
65,1 59,9
8,6
13,9
6,6
42,8
4,9
7,1
27,3
14,5
5,3
6,5
9,7
5,0
10,9
12,6 12,6
0
100
200
300
400
500
600
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW MW Vj
KeZa 16
Ist-Ausgaben für Leistungsberechtigte von existenzsichernden Leistungen 
pro Jahr je Einwohner am 31.12. des Berichtsjahres
HLU a.v.E.
GSiAE a.v.E.
kommunale 
Ist-Ausgaben 
SGB II
Euro
 
 
Für die Ausgaben pro Einwohner ist die Entwicklung der Dichte in den Leistungs -
arten von besonderer Bedeutung. Je mehr Leistungen in Anspruch genommen 
werden, desto höher ist auch das Ausgabenvolum en, das auf die Einwohner 
bezogen berechnet wird. Entsprechend reduzieren sich die Ausgaben für SGB  II-
Leistungen und erhöhen sich vor allem für die Grundsicherung im Alter und bei 
Reduzierung der 
Ausgaben pro 
Einwohner im 
SGB II – Anstieg 
in den anderen 
Bereichen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    18 
Erwerbsminderung. In der HLU a.v.E. kommt es zu einer so minimalen Reduzie-
rung von 0,02 Euro pro Einwohner, dass sie in den dargestellten Werte n nicht 
ausgewiesen wird (2011: 12,57 Euro pro Einwohner, 2012: 12,55 Euro).  
 
Wie viel für die Inanspruchnahme einer Leistungsart im Durchschnitt für eine 
Person aufgewendet werden muss, kann über die Ausgaben pro Einwohner nicht 
abgebildet werden. Ausgaben pro Einwohner geben  einen Überblick über die 
Gesamtbelastung einer Stadt. Die Höhen der Ausgaben pro Leistungsberechtigten 
werden in den entsprechenden Kapiteln zu den Leistungsarten behandelt.  
 
Zukünftig wird sich die finanzielle Belastung der Kommunen für die existenz -
sichernden Leistungen weiter reduzieren, da der Bund stufenweise die Ausgaben 
für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernehmen wird.  
 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 
Auf das Leistungsgeschehen im SGB XII wirken sich generell auch wirtschaftliche 
Faktoren aus. Je besser sich die wirtschaftliche Lage in einer Stadt gestaltet, 
desto besser sind auch die Arbeitsmarktlage und der Grad der Beschäftigung. Je 
mehr Menschen in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind, desto 
häufiger reicht das Einkommen und Vermögen aus, um den eigenen Lebensunter-
halt ohne Bezug von existenzsichernden Leistungen gegenwärtig und zukünftig zu 
sichern.  
 
Die Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bildet einen Indikator, 
der als Kontextinformation in der folgenden Abbildung in einer Zeitreihe von 2008 
bis 2012 dargestellt ist. Datengrundlage i st die Statistik der Bundesagentur für 
Arbeit. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen laut Definition 
sämtliche Arbeiter und Angestell te einschließlich Auszubildende , die  kranken-, 
pflege- und rentenversicherungspflichtig sind oder beitragspflichtig für die Arbeits-
losenversicherung oder für die Beitragsanteile zu den gesetzlichen Rentenver -
sicherungen zu entrichten sind. Nicht zu dieser Gruppe von Beschäftigten ge -
hören somit Beamte und Selbständige.  
 
Dichte der sozial-
versicherungs-
pflichtig  
Beschäftigten

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    19 
ABB. 6: KENNZAHL 17 SGB II: DICHTE DER SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIG BESCHÄFTIGTEN (AM WOHNORT)          
459
394
479
415
486
453
398
401
432
436
404
475
446
437
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
500
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 17 SGB II
Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 
im Juni des Betrachtungsjahres
pro 1.000 EW unter 65 Jahren
2008 2009 2010 2011 2012 Mittelwert 2012
 
 
Seit Beginn der Zeitreihe in 2008 ist eine stetige Erhöhung der Dichte der 
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu beobachten. Auch für das  aktuelle 
Berichtsjahr hat sich die Dichte erneut gesteigert und liegt nun bezogen auf 
1.000 Einwohner unter 65 Jahren im Mitte lwert der Städte bei 437. Im Vorjahr 
betrug die Dichte 429. Im Vergleich zu 2012 entspricht dies einer Steigerung von 
knapp 2 %. Die Erhöhung der Dichte zieht sich durch alle Städte; in keiner Stadt 
ist es zu einem Rückgang gekommen. Dies spiegelt die generell positive 
Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt wider. 
 
Niedrige Dichten sind vor allem in wirtschaftlich schwächeren Städten wie 
Bremerhaven, Kassel, Kiel und Oberhausen zu verzeichnen. Oberhalb des Mittel-
wertes liegen dagegen die Dichten in Städten wie Erlangen oder Potsdam, in 
denen die wirtschaftliche Lage positiver zu bewerten ist.  
 
 
3.2. Kommunales Leistungsportfolio (ohne SGB II) 
 
Dieser Abschnitt thematisiert die Ausgaben der im Kennzahlenvergleich 
behandelten Leistungsbereiche im zeitlichen Kontext.  Die Ausgaben werden pro 
Einwohner für die Leistungsarten HLU a.v.E., GSiAE a.v.E., GSiAE i.E., HzP 
a.v.E. sowie für die HzP i.E. fü r die Jahre 2011 und 2012 dargestellt. Bei den 
Ausgaben in der HzP werden anders als bei den bisher vorgestellten Ergebnissen 
aufgrund der unterschiedlichen Abrechnungspraxis und zur besseren Vergleich -
barkeit die Einnahmen in Abzug gebracht. Die Ausgaben werden somit als Netto-
Ausgaben dargestellt. 
Steigende Dichte

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    20 
ABB. 7: KENNZAHL 15: IST-AUSGABEN DER UNTERSUCHTEN LEISTUNGSBEREICHE PRO EINWOHNER 
0
50
100
150
200
250
300
11 12 11 12 11 12 11 12 11 12 11 12 11 12 11 12 11 12 11 12 11 12 11 12 11 12 11 12
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW 
Euro
KeZa 15
Ausgaben für die einzelnen Leistungsarten
pro Jahr je Einwohner am 31.12. des jeweiligen Betrachtungsjahres
Netto-
Ausgaben 
HzP i.E.
Netto-
Ausgaben 
HzP a.v.E.
Brutto-
Ausgaben 
GSiAE i.E.
Brutto-
Ausgaben 
GSiAE 
a.v.E.
Brutto-
Ausgaben 
HLU a.v.E.
 
11 12 11 12 11 12 11 12 11 12 11 12 11 12
7,4 8,6 11,9 13,9 7,8 6,6 53,3 42,8 4,3 4,9 8,4 7,1 22,8 27,3
79,5 83,9 123,1 131,7 36,6 n.v. 68,4 79,9 29,0 31,7 29,7 33,3 102,5 115,5
59,0 62,2 99,3 107,1 29,9 31,8 64,6 76,2 29,0 31,7 22,8 26,4 99,4 112,0
20,5 21,7 23,9 24,6 6,7 n.v. 3,8 3,6 üöTr üöTr üöTr 6,9 3,1 3,5
36,6 38,2 73,4 74,4 20,3 n.v. 37,4 36,7 2,4 0,6 27,4 26,8 91,9 95,8
4,9 5,9 23,9 25,7 9,1 9,2 17,9 18,5 2,4 5,9 10,0 7,2 49,0 52,0
31,6 32,3 49,5 48,7 11,3 n.v. 19,4 18,2 üöTr üöTr üöTr 19,6 42,9 43,8
123,5 130,7 208,5 220,0 64,8 47,6 159,1 159,4 35,8 42,6 41,3 67,1 217,2 238,6
BS KSJERDACBHV
Brutto-Ausgaben HLU a.v.E.
Brutto-Ausgaben GSiAE gesamt
Brutto-Ausgaben GSiAE a.v.E.
Brutto-Ausgaben GSiAE i.E.
Netto-Ausgaben HzP gesamt
Netto-Ausgaben HzP a.v.E.
Netto-Ausgaben HzP i.E.
Summe/Jahr/Einw.
 
11 12 11 12 11 12 11 12 11 12 11 12 11 12
13,2 14,5 4,0 5,3 6,8 6,5 8,7 9,7 4,8 5,0 9,9 10,9 12,57 12,55
121,0 129,0 76,0 81,9 73,9 78,2 68,1 71,1 50,8 56,7 70,9 76,2 71,5 80,8
95,8 104,8 61,9 65,2 61,3 64,3 62,5 65,5 42,7 46,1 50,6 53,7 59,9 65,1
25,3 24,2 14,1 16,7 12,6 13,9 5,5 5,6 8,1 10,6 20,3 22,6 13,1 14,0
68,4 70,1 41,4 41,5 59,1 61,7 40,1 42,4 19,5 18,7 49,4 51,1 43,6 46,5
27,1 31,1 6,2 5,6 29,0 31,5 7,7 7,1 10,1 8,3 4,3 4,8 15,5 16,4
41,3 39,0 35,2 35,9 30,0 30,2 32,4 35,2 9,5 10,4 45,2 46,3 31,7 32,7
202,6 213,6 121,3 128,6 139,8 146,4 116,9 123,1 75,1 80,5 130,2 138,3 132,7 140,8
POBMZLUKI MW SZ
Brutto-Ausgaben HLU a.v.E.
Brutto-Ausgaben GSiAE gesamt
Brutto-Ausgaben GSiAE a.v.E.
Brutto-Ausgaben GSiAE i.E.
Netto-Ausgaben HzP gesamt
Netto-Ausgaben HzP a.v.E.
Netto-Ausgaben HzP i.E.
Summe/Jahr/Einw.
 
ER: Leistungen der HzP i.E. und der GSiAE i.E. liegen in Zuständigkeit des überörtlichen Trägers. Die Summe 
der Ausgaben pro Einwohner errechnet sich aus den vorliegenden Werten für ER.  
C: Daten des überörtlichen Trägers stehen nicht zur Verfügung. Die Summe der Ausgaben pro Einwohner er-
rechnet sich aus den vorliegenden Werten für C. 
J: In der Leistungsart HzP wird nach dem Brutto-Prinzip verfahren 
 
Die grafische Darstellung der Ausgaben pro Einwohner zeigt die unterschiedliche 
Verteilung der Hilfebedürftigkeit und die vorliegende finanzielle Belastung in ein er 
Stadt. Mit Ausnahme der HLU a.v.E. haben sich die aufzuwendenden Ausg aben 
in allen dargestellten Leistungsbereichen im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Am 
deutlichsten ist die Steigerung mit +8,7 % in der ambulanten GSiAE.  
 
Hinsichtlich der Belastungssitu ation in den Städten lassen sich Gruppen er -
kennen, die sich auf ähnlichen Stufen bewegen. Die westdeutschen Städte 
Bremerhaven, Kiel und Kassel können der ersten Gruppe zugeordnet werden. Die 
Steigende  
Ausgaben pro 
Einwohner im 
SGB XII

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    21 
Hilfebedürftigkeit der Bürger ist hier vergleichsweise hoch. Di es zeigt sich in den 
überdurchschnittlichen Ausgaben, die pro Einwohner aufgewendet werden 
müssen. Auch Darmstadt kann zu dieser Gruppe gezählt werden. Hier sind die 
Ausgaben zwar geringer, jedoch immer noch  vergleichsweise hoch. Werden 
zudem die Ausgaben für SGB  II-Leistungen mit in den Blick genommen , kann 
auch Oberhausen zu der Gruppe hinzugezählt werden. 
 
Eine mittlere Ausgabenbelastung bzw. Hilfebedürftigkeit besteht in den Städten 
Braunschweig, Ludwigshafen, Mai nz und Salzgitter. Sie bilden eine weitere 
Gruppe hinsichtlich der Belastungssituation.  
 
Auch wenn die Ergebnisse für Chemnitz aufgrund der fehlenden Daten des üb er-
örtlichen Trägers nicht vollständig abgebildet werden können, gehört die Stadt zu 
den Städ ten, in denen eine geringere Belastungssituation vorliegt. Zu dieser 
Gruppe zählen auch die anderen beiden Städte der neuen Bundesländer Jena und 
Potsdam. Aufgrund der spezifischen Erwerbsbiografien in der ehemaligen DDR 
konnten oftmals höhere Rentenansprü che erworben werden, die dazu führen, 
dass die Dichten in den untersuchten Leistungsbereichen im Vergleich zu den 
anderen Städten geringer ausfallen. Mit Blick auf die Ergebnisse im Leistungs -
bereich SGB  II relativiert sich das Bild jedoch, da vor allem in  Chemnitz die 
Dichte der SGB II-Bezieher deutlich über dem Mittelwert liegt.  
 
Auch in Erlangen stehen Daten des überörtlichen Trägers nicht zur Verfügung. 
Trotzdem lassen sich auffallend geringe Werte sowohl im SGB  XII als auch im 
SGB II ermitteln. In der einzigen am Kennzahlenvergleich beteiligten bayrischen 
Stadt stehen vergleichsweise wenige Personen im Leistungsbezug von SGB  XII- 
oder SGB II-Leistungen, so dass die finanzielle Belastungssituation in Städten der 
anderen Bundesländer deutlich höher ausfällt.  
 
In den folgenden Kapiteln des Berichts wird detailliert auf die Einflussfaktoren 
und Entwicklungstendenzen bezüglich der Struktur der Leistungsberechtigten und 
der Finanzdaten in den einzelnen Leistungsarten eingegangen.  
 
 
3.3.  Struktur der Personengruppen im Leistungsbezug 
 
Ziel dieses Abschnittes ist es, die Zusammensetzung der ambulanten SGB XII-
Leistungen nach bestimmten Personengruppenmerkmalen darzustellen. Im 
Folgenden sollen die Merkmale Geschlecht u nd Staatsangehörigkeit in Bezug auf 
die verschiedenen Leistungsbereiche näher erläutert werden. 
 
In der nachfolgenden Tabelle werden – neben den Dichten der ambulanten 
SGB XII-Leistungen – die proportionalen Anteile der benannten Strukturmerkmale 
an der Bevölkerung der jeweiligen mittelgroßen Großstädte abgebildet.  
 
Unterschiedliche 
Belastungs-
situationen 
Merkmale Ge-
schlecht und 
Staats- 
angehörigkeit

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    22 
ABB. 8: TABELLE: STRUKTURDATEN IM ÜBERBLICK 
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
Dichte HLU a.v.E. 1,6 2,8 1,7 4,6 1,2 1,6 4,3 2,7 1,0 1,1 1,9 1,2 1,8 2,1
Dichte GSiAE a.v.E. 11,4 21,9 6,9 13,5 6,7 5,9 20,8 17,8 12,1 10,3 13,4 7,8 11,2 12,3
Dichte HzP a.v.E. 1,0 3,2 1,9 1,6 0,5 3,5 3,5 3,4 0,6 2,9 1,9 1,7 1,0 2,1
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
Anteil Frauen 51,0 50,2 51,8 49,8 50,8 51,3 51,6 51,3 50,5 52,0 51,4 52,0 51,0 51,1
Anteil Frauen ab 65 
Jahre an allen ab 65 58,5 56,6 58,8 58,0 57,9 57,6 59,3 57,7 56,5 57,1 58,0 60,8 57,3 58,0
Anteil EW ohne dt. 
Staatsangehörigkeit 7,9 9,8 3,5 16,5 14,1 4,9 13,1 8,0 21,3 15,2 11,9 4,6 9,5 10,8
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
HLU a.v.E. weiblich 47,3 44,7 43,2 50,3 47,2 39,6 45,9 48,7 50,6 52,3 53,0 43,9 55,1 47,9
GSiAE gesamt weiblich 54,8 56,6 n.v. 54,1 n.v. 48,3 54,9 53,4 55,3 52,1 58,3 50,1 60,3 54,4
HzP a.v.E. weiblich 61,4 60,4 59,2 58,8 59,3 41,4 62,4 67,2 64,5 61,1 68,9 59,7 65,7 60,8
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
HLU a.v.E. ohne dt. 
Staatsangehörigkeit 5,7 7,7 4,9 17,5 15,0 1,8 10,3 9,9 18,5 15,6 13,1 8,5 16,8 11,2
GSiAE gesamt ohne dt. 
Staatsangehörigkeit 10,7 10,3 n.v. 27,9 25,7 18,2 20,5 15,0 24,8 23,8 18,6 22,8 13,0 19,3
HzP gesamt ohne dt. 
Staatsangehörigkeit 2,3 3,8 n.v. 14,8 16,7 0,5 13,5 9,0 7,6 12,7 4,8 18,7 3,9 9,0
Anteile SGB XII-Empfänger nach Geschlecht
2012
2012
2012
2012 Anteile SGB XII-Empfänger nach Staatsangehörigkeit
Dichten SGB XII pro 1.000 Einwohner
Anteile an Einwohnern Gesamt
 
ER: Ergebnisse für die GSiAE geziehen sich nur auf Leistungsberechtigte a.v.E. 
 
Die Abbildung de r Dichten der Personen im SGB  XII a.v.E. lässt erkennen, dass 
der Leistungsbereich der GSiAE a.v.E. den personenbezogen größten Anteil a ller 
ambulanten Leistungsbereiche ausmacht und dies  sowohl im Mittelwert der 
Dichten (12,3) als auch in jede r einzelnen Dichte der am Benchmarking teil -
nehmenden Städte. Dies entspricht den Befunden der Vorjahre.  Erneut zeigt sich 
auch die relativ große Spannbreite, die zwischen den Ergebnissen der Städte liegt. 
Die niedrigste Dichte wird mit 5,9 bezogen auf 1.000 Einwohner  in Jena 
ermittelt, während sie 20,8 in Kassel um ein Mehrfaches darüber liegt.  
 
Die Gruppen der HLU - sowie der HzP-Leistungsberechtigten sind beide mit einer 
durchschnittlichen Dichte von 2,1 Personen je 1.000 Einwohner im ambulanten 
Bereich markant kleiner. Auch hier gibt es relativ große regionale Unterschiede: 
Während die höchste Dichte in der HLU  a.v.E. mit 4,6 bei Darmstadt liegt, be-
trägt sie in Ludwigshafen 1,0. Im HzP -Bereich weisen Jena und Kassel (beide 
3,5) die größten Dichten auf, während Ludwigshafen auch in diesem Bereich mit 
0,6 den niedrigsten Wert aufweist. 
 
Strukturmerkmal Geschlecht  
Mit durchschnittlich 51,1  % überwiegt der Anteil von Frauen an der Gesamt -
bevölkerung leicht in den an dem Benchmarking teilnehmende n mittelgroßen 
Großstädten. Einzig in Darmstadt ist der Anteil der weiblichen Bevölkerung mit 
49,8 % unterproportional. 
Höchste Dichte 
GSiAE a.v.E. 
Anteile nach Ge-
schlecht

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    23 
Betrachtet man den Anteil von Frauen über der Regelaltersgrenze , lässt sich eine 
deutliche Verschiebung des Geschlechterverhältnisses feststellen: Frauen machen 
in dieser Altersgruppe 58 % der Gesamtbevölkerung aus.  
 
Diese Beziehung zwischen Alter und Geschlecht spiegelt sich in den 
Frauenanteilen in den jeweiligen Leistungsarten wider: Während in dem 
Leistungsbereich HLU  a.v.E. 47,9 % un d in der GSiAE 54, 4 % der Leistungs -
berechtigten weiblich sind, steigt der Anteil von Frauen im Bereich HzP markant: 
Außerhalb von Einrichtungen sind 60,8  % der Leistungsberechtigten weiblich, in 
Einrichtungen liegt der Frauenanteil gar bei 69,5 %. 
 
Im Leistungsbereich HLU a.v.E. sind im Mittelwert 52,1  % der 
Leistungsberechtigten von HLU a.v.E. männlich und liegen somit überproportional 
zum Männeranteil der Gesamtbevölkerung . Der höchste Anteil von Männern in 
diesem Bereich lässt sich mit 60,9 % in der Stadt Jena feststellen. Dagegen sind 
Frauen in den Städten Mainz, Oberhausen und Salzgitter auch im Bereich HLU 
a.v.E. überproportional vertreten. Mit Blick auf die Entwicklungen aus den Vor -
jahren scheint sich das Geschlechterverhältnis allerdings nach und nach auszu -
gleichen: So steigt der Frauenanteil seit Jahren stetig an (2009: 45,3 %, 2010: 
46,5 %, 2011: 47,1 %, 2012:47,9 %). 
 
In dem Bereich der GSiAE  beträgt der Anteil von Frauen 54,4  % und liegt somit 
in allen Vergleichsstädten – mit Ausnahme von Jena – über dem weiblichen 
Gesamtbevölkerungsanteil. Wird jedoch der bereits genannte allgemeine Frauen -
anteil von 58  % in der älteren Bevölkerungsschicht m it in Betracht gezogen, 
relativiert sich die Einschätzung der Werte in der GSiAE, da sich der überdurch -
schnittliche Anteil weiblicher Einwohner ab 65 Jahren nicht analog im benannten 
Leistungsbereich abbildet. Demzufolge kann das Vorkommen von Frauen im 
ambulanten GSiAE-Bezug sogar als unterdurchschnittlich gewertet werden.  
 
Im Leistungsbereich HzP ist der Frauenanteil hingegen wie obig angeführt 
deutlich überdurchschnittlich. Wieder weichen die Werte der Stadt Jena im Falle 
der HzP a.v.E. mit 4 1,4 % Frauenanteil von den Entwicklungen in den übrigen 
Vergleichsstädten ab. Ansonsten sind die Werte verhältnismäßig homogen. 
 
Wird davon ausgegangen, dass durch die Leistungsarten auch die Abfolge der 
Lebensphasen abgebildet wird, ist d as Ergebnis bezüglich der Frauenanteile 
plausibel. Insbesondere die Prävalenz der älteren weiblichen Bevölkerung in den 
Leistungsbereichen lässt sich durch ein in der Regel niedrigeres Rentenniveau – 
kombiniert mit einer durchschnittlich höheren Lebenserwartung – erklären. 
 
Das niedrigere Rentenniveau von Frauen lässt sich vor allem darauf zurückführen, 
dass sie im Vergleich zu Männern im Zuge der Familiengründung häufiger unter -
brochene Erwerbsbiografien verzeichnen, vermehrt Teilzeitbeschäftigungen 
nachgehen und ein niedrigeres Arbeitslohnniveau aufweisen. Auch die unzu -
HLU a.v.E. mehr 
Männer als  
Frauen 
GSiAE  
Geschlechter- 
anteile  
abhängig von be-
trachteten Alters-
klassen 
HzP mehr Frauen 
als Männer

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    24 
reichende Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Rente nberechnung 
bei Geburten vor 1992 spielt dabei eine Rolle. 
 
Als übergeordnete Tendenz soll jedoch angemerkt werden, dass si ch das 
Geschlechterverhältnis in den Leistungsbereichen zunehmend anzugleichen 
scheint. Beeinflusst sein kann dies von einer Reihe struktureller gesellschaftlichen 
Entwicklungen, hierunter ist eine steigende Partizipation von Frauen am offiziellen 
Arbeitsmarkt und einer Veränderung der Geschlechterrolle  in der Familie  zu 
nennen. 
 
Strukturmerkmal Staatsangehörigkeit 
Im Durchschnitt besitzen 89,2 % der Einwohner der mittelgroßen Großstädte die 
deutsche Staatsangehörigkeit. Im Laufe der letzten Jahre hat sich der Anteil von 
Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in den mittelgroßen Großstädten 
kontinuierlich leicht erhöht: von 10,3  % im Jahr 2010 über 10,5 % im Jahr 
2011 hin zu 10,8 % im Berichtsjahr.  
 
Der Anteil jener Personen, die keine deutsche Staatsan gehörigkeit besitzen, 
unterscheidet sich stark zwischen den am Benchmarking teilnehmenden Städten. 
Deutlich überdurchschnittlich sind die Anteile in den Städten Ludwigshafen 
(21,3 %), Darmstadt (16,5 %) Mainz (15,2 %) und Erlangen (14,1 %). Die drei 
teilnehmenden Städte der neuen Bundesländer haben nach wie vor am wenigsten 
Einwohner ohne deutsche Staatsangehörigkeit zu verzeichnen. 
 
Der a llgemeine demograf ische Zuwachs von Einwohnern ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit spiegelt sich im Vergleich zum Vorjahr in den Zahlen der 
Leistungsberechtigten der Sozialhilfe wider: Übergeordnet haben sich in allen drei 
Leistungsarten die Anteile der Leistungsberechtigten ohne d eutsche Staatsan -
gehörigkeit erhöht . In der HLU a.v.E. und in der GSiAE liegen die Anteile der 
Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit nach wie vor über dem 
Bevölkerungsdurchschnitt, während er in der HzP weiterhin darunter ermittelt 
wird.  
 
Der unterpr oportionale Anteil von Leistungsberechtigten in der HzP steht in 
Verbindung mit kulturellen Unterschieden, die dazu führen, dass Pflege eher 
familiär organisiert wird als über kommunale Leistungen. Allerdings richten sich 
vor allem ambulante Pflegedienste zunehmend auf Zielgruppen mit multi-
kulturellem Hintergrund aus, so dass auch diese Personengruppen zunehmend in 
den Leistungsbezug der HzP kommen.  
 
Die überproportionalen Anteile in der HLU und der GSiAE stehen in Verbindung 
mit Einkommen und Rentenanspr üchen, die von der Personengruppe ohne 
deutsche Staatsangehörigkeit in der Tendenz weniger erworben werden als von 
Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit.  
Mehr LB ohne 
deutsche Staats-
angehörigkeit als 
im Bevölkerungs-
durchschnitt in 
der HLU und 
GSiAE

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    25 
An dieser Stelle soll darauf hingewiesen werden, dass sich die Bezeichnung 
„Personen ohne deutsc he Staatsangehörigkeit“ lediglich auf die rechtliche 
Kategorie der Staatsangehörigkeit bezieht. Personen mit Migrationshintergrund 
sind oftmals in Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Darüber hinaus liegt 
das Alter der Leistungsberechtigten der GSiAE oder der HzP zum überwiegenden 
Teil über der Regelaltersgrenze . Die Aussagen zum Anteil der Einwohner ohne 
deutsche Staatsangehörigkeit beziehen sich jedoch auf die Gesamtbevölkerung.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    26 
4. Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) 
 
Die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) i st im 3.  Kapitel SGB  XII verankert. 
Zielsetzung des gesetzlichen Auftrages ist es, die Existenzsicherung im Rahmen 
der Daseinsvorsorge zu erfüllen und dabei dem Leistungsberechtigten ein Leben 
in Würde zu ermöglichen, wenn der notwendige Lebensunterhalt ni cht aus ei -
genen Mittel bestritten werden kann.  
 
Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt können in und außerhalb von 
Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Der vorliegende Kennzahlen -
vergleich bezieht sich in seinen Ausführungen auf die Pe rsonengruppe, die 
Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält.  
 
Leistungsart und Zielgruppe 
Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine bedarfsorientierte Leistung der Sozia lhilfe 
zur Sicherung des Existenzminimums für eine kleine Personengruppe, die von den 
beiden bedeutenden Leistungsarten der Grundsicherung (Grundsicherung für 
Arbeitssuchende nach dem SGB  II sowie Grundsicherung im Alter und bei 
Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII) nicht erfasst wird. Neben diesen 
beiden Leistungsarten bildet die Hilfe zum Lebensunterhalt die unterste Ebene im 
Netz der sozialen Sicherung. 
 
Leistungen der HLU a.v.E. können bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen 
von folgenden Personengruppen in Anspruch genommen werden: 
 
 Personen, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben und 
 die Rente aufgrund voller Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 2 
SGB VI auf Zeit erhalten 
 die vorübergehend weniger als drei Stunden täglich erwerbs -
fähig sind 
 die vorgezoge ne Altersrente erhalten und nicht über aus -
reichendes Einkommen verfügen 
 Kinder unter 15 Jahren, die bei anderen Personen als ihren Eltern 
leben 
 Personen im Rentenalter  ohne Anspruch auf Leistungen der GSiAE 
aufgrund fahrlässig herbeigeführter Mittellosigkeit 
 
Für alle drei Personengruppen gilt, dass die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt 
sind, wenn der notwendige Lebensunterhalt nicht über eigenes Einkommen und 
Vermögen gedeckt werden kann und sie die erforderlichen Leistungen nicht von 
anderen Personen erhalten. 
 
 
 
 
HLU a.v.E. 
Leistungs-
berechtigte in der 
HLU a.v.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    27 
Kommunale Ziele und Steuerungsinteresse 
Ziele in der HLU – entsprechend dem gesetzlichen Auftrag – sind: 
 
 Sicherung des Lebensunterhalts leistungsberechtigter Personen 
 Sicherung der Ansprüche auf Kranken- und Pflegeversicherung 
 Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit 
 Gestaltung des Übergangs in das SGB II bzw. in die GSiAE 
 
In der Praxis stellt die Inanspruchnahme von Leistungen der HLU vor allem eine 
Übergangssituation zwischen dem SGB  II- und dem GSiAE -Bezug dar. Deutlich 
wird dies auch durch die  besonders hohe Fluktuation in diesem Bereich. 
Steuerungsansätze bestehen hier in der Schnittstellengestaltung zum SGB  II-
Träger und in der Optimierung der internen Prozesse bezüglich der Gewährung 
der Leistungsarten HLU und GSiAE.  
 
Wenn möglich, sollen Leistungsberechtigte aktiviert werden, so dass sie im 
günstigsten Fall nicht mehr auf die Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen sind. 
Hierfür ist es auch im kommunalen Interesse, dem Personenkreis im Leistungs -
bezug Angebote zur psychosozialen Stabilisierung oder kompetenzbezogene 
Förderungen zu unterbreiten. In der Praxis ist allerdings zu berücksichtigen, dass 
gezielte Maßnahmen zur Aktivierung nur einen kleinen Personenkreis erreichen 
können und dementsprechend de r zu leistende Aufwand mit den erwarteten 
Nutzeneffekten aus Sicht des Trägers der Sozialhilfe abzugleichen ist. Gleichwohl 
werden in einigen Kommunen derartige zielgerichtete Maßnahmen – teilweise 
unter Anwendung von Verfahrensweisen wie dem Fallmanagemen t – durch-
geführt.  
 
 
4.1. Leistungsberechtigte 
 
In der folgenden Abbildung ist die Dichte in der Hilfe zum Lebensunterhalt 
außerhalb von Einrichtungen in einer Zeitreihe von 2008 bis 2012 dargestellt. 
Die aufgezeigten Ergebnisse weichen von den en in vorherigen Kapiteln ab, da als 
Bezugsgröße hier 1.000 Einwohner im Alter bis unter 65 Jahren genutzt wird, 
während sich die Ergebnisse zuvor auf 1.000 Einwohner aller Altersklassen 
beziehen.  
Aktivierung durch 
gezielte Einzel-
maßnahmen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    28 
ABB. 9: KENNZAHL 1: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN VON HLU A.V.E. 
2,0
3,5
2,3
5,6
1,5
2,0
5,3
3,3
1,2
1,3
2,4
1,5
2,4
2,6
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 1 SGB XII
Dichte der HLU-Leistungsberechtigten a.v.E. 
jeweils am 31.12. pro 1.000 Einwohner unter 65 Jahre
2008 2009 2010 2011 2012 Mittelwert 2012
 
 
Generell ist die Dichte in der HLU a.v.E. durch die insgesamt geringe Anzahl von 
Leistungsberechtigten geprägt. Veränderungen, die sich zum Stichtag 31.12. er -
geben, führen bei einer geringen Grundgesamtheit zu größeren Abweichungen im 
Vergleich zum Vorjahr  bzw. zu Schwankungen in der Zeitreihe (bspw. in Jena). 
Zusätzlichen Einfluss nehmen Veränderungen der Einwohnerzahlen.  
 
Die ermittelten Ergebnisse für die Dichten i n der HLU a.v.E. bezogen auf 1.000 
Einwohner unter 65 Jahren reichen von 1,2 in Ludwigshafen bis 5,6 in Darm-
stadt. Der Mittelwert der Dichten beträgt für das aktuelle Berichtsjahr 2,6 4. Im 
Vergleich zum Vorjahr, als der Wert bei 2,59 lag, erlebt die Dicht e in der HLU 
a.v.E. damit eine Steigerung von 1,8 %.  
 
Die Dichte resultiert aus Steigerungen der Dichte in elf der 13 Städte s owie zwei 
Reduzierungen. In Darmstadt ist sie mit -22,4 % besonders deutlich und relati -
viert damit die Erhöhungen in den anderen  Städten. Ohne Berücksichtigung der 
Senkung in Darmstadt wäre insgesamt eine größere Steigerung der Dichte in der 
HLU a.v.E. erkennbar.  
 
Der überdurchschnittlich hohe Wert der Dichte in der HLU a.v.E. in Darmstadt 
führte bereits i n der Vergangenheit  zum Einstieg in eine vollständige Bestands -
analyse und zur Umsetzung verschiedener Steuerungsansätze: 
 
 Einführung Fallmanagement im Herbst 2010 
Geringe Grundge-
samtheit: geringe 
Veränderungen 
wirken sich stark 
aus 
Entwicklung der 
HLU a.v.E. Dichte 
in Darmstadt

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    29 
 Begutachtung der Erwerbsfähigkeit statt wie zuvor üblich durch das 
Gesundheitsamt seit Mitte 2011 durch den Rentenversicherungsträger 
 Trennung der Sachbearbeitung nach dem 3. und 4.  Kapitel SGB XII 
seit 2012 
 
Insbesondere durch die sofortige und regelmäßige Überprüfung der Erwerbsfähig -
keit durch den Rentenversicherungsträge r konnte eine optimierte Zuordnung zu 
den Leistungsbereichen und damit einhergehend eine erhebliche Reduzierung der 
Anzahl der Leistungsberechtigten in der HLU a.v.E. in Darmstadt erzielt werden.  
 
Form und  Intensität der Begutachtung der Erwerbsfähigkeit stellen einen gene -
rellen Einflussfaktor auf die Entwicklung der Leistungsberechtigtenzahlen dar. Es 
ist die Frage zu klären, ob Personen, die laut Begutachtung länger als sechs Mo -
nate voll erwerbsgeminder t sind, jedoch vom Rentenversicherungsträger nicht 
dauerhaft als voll erwerbsunfähig  eingestuft werden, in die HLU a.v.E. überführt 
werden. Wird die voll e Erwerbsunfähigkeit festgestellt, ist die Zu ordnung zur 
GSiAE a.v.E. zu prüfen. Von Relevanz ist es dabei, wie das Verfahren der Begut -
achtung gestaltet ist.  
 
Dichten und deren Entwicklung im Zeitverlauf stehen im Zusammenhang mit der 
Begutachtungspraxis und der Gestaltung der Schnittstelle zwischen dem SGB  II- 
und dem SGB  XII-Träger. In Braunschweig kommt es bspw. zur Erhöhung der 
Dichte in der HLU a.v.E., da vermehrt Zugänge aus dem SGB  II aufgenommen 
werden. Zu beobachten ist eine Zunahme der Personen mit Erwerbsunfähigkeits -
renten, die vom Rentenversicherungsträger befristet werden.  
 
Dies ist auch einer der Ursachen für die Steigerung der Dichte in Kassel. Die An-
zahl der Empfänger von ALG  II-Leistungen, die befristet erwerbsgemindert  sind, 
erhöht sich kontinuierlich. In der Folge gehen diese Personen  in den SGB XII-Be-
zug über. Davon betroffen sind in Kassel vor allem Alle instehende in Einzel -
haushalten. Darüber hinaus ist auch ein Anstieg der Leistungsberechtigten im 
Alter unter 15 Jahren zu beobachten.  
 
Zur optimierten Steuer ung in der HLU a.v.E. können unterschiedliche Ansätze 
verfolgt werden: 
 
 Kooperation mit dem Jobcenter zum Übergabeverfahren 
 Einrichtung einer freiwilligen Einigungsstelle in Streitfällen mit dem 
Jobcenter 
 Verstärkte Prüfung von befristeter Erwerbsunfähigkeit im Hinblick auf 
eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit 
 
Die Bedeutung der Schnittstellengestaltung zwischen SGB  II- und SGB XII-Träger 
wird deutlich und zeigt sich auch in der folgenden Abbildung der Zu - und Ab-
Einflussfaktor: 
Begutachtung der 
Erwerbsfähigkeit 
Zu- und Abgänge

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    30 
gänge in bzw. aus der HLU a.v.E . Dargestellt sind die Anteile der Zu - und Ab-
gänge an allen Leistungsberechtigten der HLU a.v.E. für das Berichtsjahr 2012.  
 
ABB. 10: KENNZAHL 9/10: ANTEILE DER ZU- UND ABGÄNGE AUS DER HLU A.V.E. 
57,6
93,6
15,7
39,8
50,4
36,6
42,8
56,1
43,8
50,0
40,2
38,6
55,7
47,8
36,2
93,6
43,7
40,5
41,7
11,0
29,0
49,2
21,6
44,0
29,9
30,7
35,7
39,0
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW 
Prozent
KeZa 9/10 SGB XII
Anteile der Zu- und Abgänge aus der HLU a.v.E
an allen Leistungsberechtigten HLU a.v.E. im Berichtsjahr in Prozent
Anteil der Zugänge in die HLU a.v.E. an allen LB HLU a.v.E.
Anteil der Abgänge aus der HLU a.v.E. an allen LB HLU a.v.E.
 
 
Der Anteil der Leistungsberechtigten in der HLU a.v.E., der neu in den Bezug der 
Leistung gekommen ist, l iegt für das Berichtsjahr 2012 bei 47,8  %. Die Ergeb -
nisse in den Städten sind sehr unterschiedlich, reichen von 15,7  % in Chemnitz 
bis zu 93,6  % in Bremerhaven und zeigen damit die unterschiedliche Zugangs -
situation in der HLU a.v.E. auf.  
 
Bei einem Mitt elwert von 39,0  % der Abgänge an allen Personen im Leistungs -
bezug der HLU a.v.E. liegen die Anteile in den Städten hier noch weiter ausein -
ander. Der geringste Anteil liegt mit 11,0  % in Jena vor. Den größten Anteil der 
Abgänge aus der HLU a.v.E. hat mit 93,6 % die Stadt Bremerhaven zu ver -
zeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich partiell deutliche Veränderungen 
der Anteile von Zu- und Abgängen in den Städten ergeben. Diese stehen teilweise 
in Verbindung mit einer optimierten Datenlage. 
 
Hohe Anteile bei den Zu - und Abgängen machen die starke Fluktuation im 
Leistungsbereich deutlich. Wie in Bremerhaven können diese generell durch eine 
hohe Quote an SGB  II-Empfängern beeinflusst sein. Darüber hinaus fungier t die 
HLU a.v.E. wie in Bremerhaven auch als Übergangsphase, in der die Über -
prüfung der Erwerbsfähigkeit stattfindet und geklärt wird, ob Leistungen nach 
dem SGB II oder dem 4. Kapitel SGB XII gerechtfertigt sind.  
Einflussfaktor: 
Schnittstelle 
SGB XII – SGB II

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    31 
In welchen Rechtskreis die Zu- oder Abgänge erfolgen, ist von dem Ergebnis des 
Gutachtens des Rentenversicherungsträgers bzw. des Gesundheitsamtes 
abhängig. Je nachdem wie viele  Anfragen nach Begutachtung bei der ent -
sprechenden Stelle vorliegen, können Änderungen bei der Zu - und Abgangsquote 
auch durch Wartezeiten beeinflusst sein.  
 
Ein Einfluss besteht für den Träger der Sozialhilfe, wenn Übergangsregelungen 
zwischen dem SGB  II- und dem SGB  XII-Träger vereinbart werden. Wie in Pots-
dam kann die Einrichtung einer Einigungsstelle  den Entscheidun gsprozess in 
Streitfällen beschleunigen.  
 
Auf Ebene der Sachbearbeitung werden Mitarbeiter zunehmend im Fall -
management geschult. Zielsetzung ist es, besser auf die Situation der Leistungs -
berechtigten eingehen zu können und  sie, wenn möglich, durch Einzelmaß -
nahmen zu aktivieren. Die Aktivierung muss dabei nicht zwingend auf die Ver -
mittlung in Arbeit ausrichte t sein . Vielmehr geht es um die Stabilisierung der 
Lebenslage zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, auch um zukü nftige Be -
darfe möglichst gering zu halten. Da hierdurch zusätzliche Personalressourcen 
beansprucht werden, wird in den Städten zwischen den Bemühungen zur 
Aktivierung und dem damit verbundenen Nutzen abgewogen. 
 
Leistungsberechtigte der HLU a.v.E. nach Altersklassen 
Im Kapitel 3.3 „Struktur der Personengruppen im Leistungsbezug“ wurde die Zu -
sammensetzung der Gruppe der Leistungsberechtigten in der HLU a.v.E. unter 
den Aspekten Geschlecht und Staatsangehörigkeit untersucht. Zudem soll nun 
das Merkmal Alter  in den Blick genommen werden. Die nachstehende Tabelle 
zeigt die prozentuale Verteilung im Überblick für das Berichtsjahr 2012.  
 
ABB. 11: TABELLE: ANTEILE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HLU A.V.E. NACH ALTERSKLASSEN 
Definition Jahr BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
2012 47,3 44,7 43,2 50,3 47,2 39,6 45,9 48,7 50,6 52,3 53,0 43,9 55,1 47,9
2011 46,9 48,9 41,6 47,6 44,8 38,7 45,0 50,5 51,0 47,8 47,8 47,8 53,8 47,1
2012 52,7 55,3 56,8 49,7 52,8 60,4 54,1 51,3 49,4 47,7 47,0 56,1 44,9 52,1
2011 53,1 51,1 58,4 52,4 55,2 61,3 55,0 49,5 49,0 52,2 52,2 52,2 46,2 52,9 
weiblich
männlich
MW
Leistungsberechtigte der HLU a.v.E. differenziert nach Geschlecht / Anteile in Prozent
 
Anmerkung: Dort, wo die Summe der beiden dargestellten Anteile nicht 100 % ergibt, sind in der Gesamtgruppe 
Leistungsberechtigte über 65 Jahren enthalten, die ergänzende Leistungen der HLU a.v.E. erhalten. 
Die Angaben sind in Prozent ausgewiesen. 
 
Bezüglich der Wechselbeziehungen zu anderen Leistungsarten und für Akti -
vierungsbemühungen ist die Altersklasse der 15 - bis unter 65 -Jährigen in der 
HLU a.v.E. von besonderer Relevanz. Mit 84,5 % bildet diese Altersklasse den 
größeren Anteil an allen Leistungsberechtigen. Im Vergleich zum Vo rjahr hat sich 
dieser Anteil reduziert.  
 
In der HLU a.v.E. sind in der Altersklasse der unter 15 -Jährigen neben den 
bedürftigen Kindern, die keinen Anspruch auf Leistungen nach dem S GB II ha-
Steuerung durch 
Fallmanagement 
Altersklasse 15 
bis unter 65 Jah-
re 
Altersklasse unter 
15 Jahre

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    32 
ben, vor allem Kinder enthalten, die im Rahmen der Verwandtenpflege Leis -
tungen nach § 27a Abs. 4 SGB XII beziehen.  
 
Der Mittelwert dieser Altersklasse in der HLU a.v.E. liegt im aktuellen Berichts -
jahr bei 15,2 % und hat sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Die Ergebnisse in 
den Städten reichen von 9,3  % in Bremerhaven bis zu 19,9 % in Chemnitz und 
verdeutlichen damit Unterschiede, die zwischen den Städten in der Gewährungs -
praxis bestehen . Generell können Kinder in Verwandtenpflege zu unterschi ed-
lichen Rechtskreisen zugeordnet und die Leistungen teilweise auch über das 
SGB VIII abgewickelt werden. Je nach Zuordnung ist auch das Gesamtergebnis 
der Dichte für eine Stadt beeinflusst.  
 
Teilweise sind deutliche Unterschiede in den Anteilen im Vergl eich zum Vorjahr 
zu erkennen. Wie in Erlangen hat dies auch mit der geringen Grundgesamtheit zu 
tun. Die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr beträgt hier rund 90  %; in den 
Leistungsbezug hinzugekommen sind jedoch lediglich 13 Kinder.  
 
In Kassel erhöhte s ich der Anteil der unter 15 -Jährigen im Leistungsbezug der 
HLU a.v.E. im Vergleich zum Vorjahr  um 27 % (2011: 9,5 %, 2012: 12,1  %). 
Neben den Zugängen an alleinstehenden Personen in die HLU a.v.E. ist die Stei -
gerung der Dichte in Kassel auch auf den Zuwac hs der unter 15 -Jährigen im 
Leistungsbezug zurückzuführen.  
 
In den Städten, in denen die Anteile der dargestellten Altersklassen nicht 100  % 
ergeben, sind in der Personengruppe im Leistungsbezug der HLU a.v.E. auch 
über 65-Jährige enthalten. Der Anteil dieser Altersklasse ist äußerst gering und 
erhält über die HLU entweder Leistungen nach §  27 Abs. 3 SGB XII oder hat die 
Mittellosigkeit selbst herbeigeführt und erhält aufgrund dessen gemäß §  41 
Abs. 4 SGB XII keine Leistungen der GSiAE.  
 
 
4.2. Ausgaben 
 
Der Umfang der HLU a.v.E. richtet sich  nach den Erfordernissen im Einzelfall.  
Generell besteht der Bedarf aus folgenden Komponenten: 
 
 Maßgebender Regelsatz 
 Kosten der Unterkunft und Heizung 
 Evtl. Mehrbedarf, sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen 
 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge 
 Einmalige Leistungen 
 Leistungen für Bildung und Teilhabe 
 
In der folgenden Grafik sind die Brutto-Ausgaben für laufende Leistungen nach 
dem 3. Kapitel SGB XII pro Leistungsberechtigten in der Zeitreihe von 200 8 bis 
Altersklasse über 
65 Jahre 
Generelle Zu-
sammensetzung 
der Ausgaben für 
HLU a.v.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    33 
2012 abgebildet. Nicht enthalten sind somit Ausgaben für einmalige Leistungen 
und Leistungen für Bildung und Teilhabe. 
 
Aufgrund der insgesamt geringen Grundgesamtheit können bereits wenige kosten-
intensive Fälle in einer Stadt zu überdurchschnittlichen Ausgaben pro Leistungs -
berechtigten führen bzw. Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr begründen.  
 
ABB. 12: KENNZAHL 12: BRUTTO-AUSGABEN HLU A.V.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN 
5.448
5.065
3.912
9.238
4.167
4.498
6.375
5.461
5.309
6.036
5.124
4.226
5.932
5.445
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
Euro
KeZa 12 SGB XII
Ist-Ausgaben für laufende HLU a.v.E.  
pro HLU-Leistungsberechtigten a.v.E.  pro Jahr in Euro
2008 2009 2010 2011 2012 Mittelwert 2012
 
 
Für das aktuelle Berichtsjahr ist eine leichte Reduzierung der Ausgaben pro Leis-
tungsberechtigten der HLU a.v.E. zu beobachten. Der Mittelwert der Ausgaben 
pro Leistungsberechtigten von 5.466 Euro in 2011 senkte sich leicht um 0,4 % 
auf 5.445 Euro.  
 
Werden die Ausgaben nicht auf die Anzahl der Leistungsberechtigten zum Stich -
tag 31.12., sondern auf den Jahresdurchschnittswert bezogen werden, zeigt sich 
eine leichte Erhöhung der Ausgaben. Die Ausgaben pro Leistungsberechtigten der 
HLU a.v.E. im Jahresdurchschnitt steigern sich von  5.599 Euro 4 in 2011 um  
0,7 % auf 5.637 Euro in 2012.  
 
Die Veränderungen der Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr sind insgesamt so ge-
ring, dass die Entwicklung als gleichbleibend beschrieben werden kann.  
 
Die Ergebnisse der Ausgaben pro Leistungsberechtigten liegen zwischen den 
Städten weit auseinander und reichen von 3.912 Euro in Chemnitz bis zu 9.238 
Euro in Darmstadt. Teilweise sind große Unterschiede zu den Vorjahreswert en zu 
erkennen. Zu Steigerungen kommt es vor allem in den Städten Ludwigshafen 
Entwicklung der 
Ausgaben HLU 
a.v.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    34 
(+26,1 %) und Bremerhaven (+16,9 %). Die deutlichsten Redu zierungen 
verzeichnen Jena (-22,9 %) Potsdam (-10,9 %) und Chemnitz (-10,8 %). 
 
Generelle Einflussfaktoren 
Das Gesamtausgabenvolumen für die Hilfe zum Lebensunterhalt ist durch die Zu -
sammensetzung der leistungsbeziehenden Personengruppe geprägt. Setzt sie sich 
zusammen aus Personen, die eher niedrige Ausgaben verursachen, sinkt auch 
das Gesamtausgabenvolumen. Günstige Fälle mit eher niedrigen Ausgaben lassen 
sich in folgenden Konstellationen finden: 
 
 Leistungsberechtigte unter 15 Jahren: Zu einem großen Teil besteht 
der Anteil dieser Altersklasse im Leistungsbezug der HLU a.v.E.  aus 
Kindern, die in Verwandtenpflege leben. Die Ausgaben pro leistungs -
berechtigtes Kind sind hier verhältnismäßig gering, da im Vergleich zu 
erwachsenen Leistungsberechtigten niedrigere Regelsätze gewährt 
werden und der Anteil für die Kosten der Unterkun ft für diese Gruppe 
von Leistungsberechtigten geringer ausfällt. Ein hoher Anteil dieser Al-
tersklasse an allen Leistungsberechtigten hat einen kostendämpfenden 
Effekt.  
 Rentner unter 65 Jahren: Für diese Leistungsberechtigten werden die 
Renten als Einkommen auf die HLU-Leistungen angerechnet und stel-
len dort eine ergänzende Hilfe dar. Dies  betrifft bspw. Personen mit 
vorgezogener Altersrente. 
 
Die folgende Personengruppe im HLU -Leistungsbezug verursacht höhere Aus -
gaben: 
 
 Vorübergehend erwerbsgeminderte Personen: Diesem Personenkreis 
steht häufig kein anrechenbares Einkommen zur Verfügung, so dass 
höhere Bezüge für die Gruppe von Leistungsberechtigten notwendig 
wird. Zu den vorübergehend erwerbsgeminderten Personen ge hören 
vor allem Personen mit nicht dauerhaften psychischen Erkrankungen 
oder mit Suchtproblematiken.  
 
Die Ausgabenhöhe ist auch durch regionale Begebenheiten beeinflusst: 
 
 Kosten der Unterkunft: Einen großen Bestandteil der Ausgaben  in der 
HLU a.v.E. machen die Kosten der Unterkunft aus. Das Wohnungsan-
gebot und d as Mietniveau zwischen Städten variier en und führen zu 
Unterschieden bei den Ausgaben pro Leistungsb erechtigten. Relevant 
ist auch die Entwicklung von Heizkosten sowie die Größe von Bedarfs-
gemeinschaften bzw. der Anteil der alleinstehenden Hilfebezieher in 
einer Stadt.  
Fallkonstella-
tionen mit niedri-
gen Ausgaben 
Fallkonstellatio-
nen mit hohen 
Ausgaben 
Kosten der  
Unterkunft

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    35 
Unterschiede in der Höhe der Ausgaben pro Leistungsberechtigten können sich 
auch durch organisationsbezogene Unterschi ede zwischen den Städten ergeben. 
Relevant ist die Gestaltung der Übergabeverfahren zwischen SGB II- und SGB XII-
Träger sowie die Form und Intensität der Begutachtung. Einfluss haben auch Un -
terschiede in der Buchungspraxis wie bei der Zuordnung der Kinder  in Ver -
wandtenpflege oder der Personen, die Leistungen zur Unterstützung bei haus -
wirtschaftlichen Verrichtungen erhalten.  
 
Für alle Städte von Relevanz sind Erhöhungen des Regelsatzes. Dies er hat sich 
im Berichtsjahr 2012 erhöht und f ührt so generell zu tendenziell steigenden Aus-
gaben pro Leistungsberechtigten und ebenso zu höheren Fallzahlen.  Steigernd 
wirkt sich auch die Einstellung der Übernahme der Pflichtbeiträge zur Rentenver -
sicherung durch den SGB II-Träger seit 2011 aus.  
 
Mit den generellen Einflussfaktoren werden Anhaltspunkte genannt, die auf die 
Ausgabenhöhe wirken können. Zu berücksichtigten bleibt aber auch, dass die 
HLU a.v.E. dann gewährt wird, wenn kein Anspruch auf andere Sozialleistungen 
besteht. Hierdurch entsteht die hohe Fluktuation in der HLU, die dazu führt, dass 
sich die anteilsmäßige Verteilung der Personen im Leistungsbezug innerhalb einer 
Stadt im Verlauf des Jahres ändern kann.  
 
Als vertiefender Aspekt werden in der folgenden tabellari schen Darstellung die 
prozentualen Anteile der Leistungsberechtigten in der HLU a.v.E. mit und ohne 
befristete Erwerbsunfähigkeitsrente (EU -Rente) für das Berichtsjahr 2012 abge -
bildet.  
 
ABB. 13: TABELLE: ANTEIL DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HLU A.V.E. MIT UND OHNE EU-RENTE 
Definition Jahr BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
mit befristeter 
EU-Rente 69,5 n.v. 85,9 34,0 62,7 77,1 45,2 65,3 67,4 67,4 53,6 20,8 55,0
ohne befristete 
EU Rente 30,5 n.v. 14,1 66,0 37,3 22,9 54,8 34,7 32,6 32,6 46,4 79,2 45,0
2012
Anteil der Leistungsberechtigten HLU a.v.E. zw. 15 und 65 Jahren 
MW
55,0
45,0
 
 
Mit 55,0 % im Mittelwert liegt der Anteil der Leistungsberechtigten mit einer be -
fristeten EU-Rente über dem Anteil ohne eine entsprechende Rente. Im Vergleich 
zum Vorjahr hat sich dieser Anteil von 57,0 % reduziert. Die Verteilung zwischen 
den Städten variiert deutlich. Sehr geringe Anteile an Personen mit befristeter EU-
Rente ha ben die St ädte Potsdam und Darmstadt zu verzeichnen. Mit 85,9  % 
deutlich darüber liegt der Anteil dieser Personen in Chemnitz.  
 
Für Chemnitz wirkt sich der große Anteil der Personen mit befristeter EU -Rente 
auf die Ausgaben  aus, die im Durchschnitt pro Leistungsberechtigten aufge -
wendet werden. Hier werden die niedrigsten Ausgaben pro Leistungsberechtigten 
ermittelt.  
 
Organisatitions-
bezogene  
Unterschiede 
Regelsatz-
erhöhung 
Befristete  
EU-Rente

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    36 
Umgekehrt zeigt sich für Darmstadt der gegenteilige Effekt. Der niedrige Anteil 
der Personen ohne anrechenbare befristete EU -Rente führt zu überdurchschnitt -
lich hohen Ausgaben pro Leistungsberechtigten. Hierauf wurde in Darmstadt mit 
einer Optimierung des Verfahrensablaufs  bei der Prüfung etwaiger Rentenan -
sprüche reagiert. Für das kommende Benchmarking -Jahr bleiben Veränderungen 
abzuwarten. Darüber hinaus kommt es zu Ver zerrungen des Ergebnisses, die 
durch den starken Abbau der Fallzahlen zu begründen sind. Im Laufe des Jahre s 
lag die Anzahl der Leistungsberechtigten bis zu 16  % über der Stichtagzahl am 
31.12.2012. Entsprechend werden die Fallkosten auf Grundlage der Anzahl der 
Leistungsberechtigten im Jahresdurchschnitt niedriger ausgewiesen.  
 
In Potsdam kann kein unmittelba rer Zusammenhang zwischen dem Anteil der 
Personen mit befristeter EU-Rente und den Ausgaben pro Fall hergestellt werden. 
Werden aber die Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr betrachtet, zeigt sich 
ein erhöhter Anteil von Personen mit befristeter EU -Rente in 2012 bei gleichzei -
tiger Reduzierung der Ausgaben pro Leistungsberechtigten.  
 
Stadtbezogene Einflussfaktoren 
Bei der Entwicklung der Ausgaben pro Leistungsberechtigten wirken sich die be -
schriebenen Einflussfaktoren aus.  Ausgabensteigernde Faktoren wie die Regel -
satzerhöhung und steigende Aufwendungen für Energiekosten führen bspw. in 
Braunschweig zu einer Erhöhung der Fallkosten um 5,9 % aus. In Kassel kom-
men zudem höhere Ausgaben für die Kosten der Unterkunft insgesamt sowie de r 
höhere Bedarf durch geringere anrechenbare Einkommen hinzu und führen zu 
einer Ausgabensteigerung pro Fall von 2,8 %. 
 
Auch in Bremerhaven zeigt sich der Einfluss der geringen oder nicht vorhandenen 
anrechenbaren Einkommen mit einem Anstieg der Ausgaben pro Leistungsberech-
tigten um 16,9 %. Auch in Erlangen haben Leistungsberechtigte der HLU a.v.E. 
zunehmend geringere Einkommen, die anrechenbar sind. Hier spielen Personen 
mit Migrationshintergrund eine Rolle, die häufig keine oder nur geringe anrechen -
bare Einkommen beziehen, so dass ein erhöhter Bedarf entsteht (+5,3 %). 
 
Die Ergebnisse der Ausgaben pro Leistungsberechtigten in Jena sind beeinflusst 
von der Datenerhebung zum Stichtag 31.12. Die Fallkosten reduzierten sich hier 
um 22,9  % im Vergleich zum Vorjahr. Werden die Ausgaben jedoch auf die 
durchschnittliche Anzahl der Leistungsberechtigten im Jahresverlauf bezogen, er -
gibt sich eine wesentlich geringere Ausgabensenkung von 8,1 %. 
 
Die Reduzierung der Ausgaben pro Leistungsberech tigten der HLU a.v.E. in 
Mainz (-10,5 %) und Chemnitz (-10,8 ) stehen im Zusammenhang mit der 
Struktur der Leistungsberechtigten. In den Bezug von Leistungen der HLU a.v.E. 
kommen hier vor allem Personen, die eine befristete Erwerbsunfähigkeits -Rente 
vom R entenversicherungsträger beziehen. Da diese Renten als anrechenbare s 
Steigende  
Fallkosten 
Sinkende  
Fallkosten

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    37 
Einkommen in die Bedarfsermittlung einfließen, konnten  sich die Fallkosten 
verringern.

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    38 
5. Grundsicherung im Alter und bei Er-
werbsminderung (GSiAE) 
 
Zielsetzung und Zielgruppe 
Leistungen zu r Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 
4. Kapitel SGB  XII (GSiAE) erhalten hilfebedürftige Personen, die d ie Regel -
altersgrenze überschritten haben oder über 18 Jah re alt und dauerhaft erwer bs-
unfähig sind. Bei beiden Personenkreisen reicht das eigene Einkommen und Ver -
mögen nicht aus, um eigenständig für die erforderlichen Lebenshaltungskosten 
aufzukommen.  
 
Leistungsberechtigt sind Personen, die  
 
 das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Sinn e der gesetzlichen 
Rentenversicherung dauerhaft voll erwerbsunfähig sind und keine oder 
nur geringfügige Rentenansprüche erworben haben oder 
 die in § 41 Abs. 2 SGB XII genannte Altersgrenze (65 Jahre plus Stei-
gerung) erreicht haben. 
 
Dauerhaft voll erwerbsunfähig sind Personen, die außerstande sind, täglich min -
destens drei Stunden erwerbstätig zu sein. Die Feststellung der dauerhaften Er-
werbsunfähigkeit erfolgt ausschließlich durch den gesetzlichen Träger der Renten-
versicherung und bedarf einer medizinischen Einzelfallprüfung. 
 
Kommunale Ziele und Steuerungsansätze 
Eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder Aktivierung in Richtung Ar beits-
markt durch den T räger der Leistung gehört aufgrund der Zusammensetzung der 
Zielgruppe nicht zu den verfolgten Zielen bei der Gewährung der GSiAE. Die be -
dürftigkeitsabhängige Leistung besteht im Wesentlichen aus den folgenden Kom-
ponenten: 
 
 Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhaltes 
 Kosten der Unterkunft und Heizung 
 Sicherstellung der Kranken- und Pflegeversicherung 
 
Die Anzahl der Leistungsberechtigten von GSiAE ist im Wesentlichen beeinflusst 
durch die demografische Entwicklung sowie durch die Höhe der Renteneinkünfte 
bzw. das vorhandene Vermögen. Die Höhe der Ausgaben wird neben dem an-
rechenbaren Einkommen maßgeblich durch das regionale Mietniveau sowie die 
Ausgaben für Heiz- und Nebenkosten bestimmt.  
 
Diese Einflussfaktoren sind für den Leistungsträger nicht direkt steuerbar. Für die 
Einkünfte ist das Rentenniveau ausschlaggebend, welches wiederum von kontinu-
ierlichen Erwerbsbiografien, dem Erwerbseinkommen sowie von gesetzlichen Re -
gelungen abhängig ist. In diesem Zusammenhang spielt auch die Struktur der Er -
Leistungs-
berechtigte in der 
GSiAE a.v.E. 
Zusammenset-
zung der  
Ausgaben 
Einflussfaktor 
Rentenniveau

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    39 
werbsarbeit eine Rolle, da ein immer größ erer Teil der Menschen in Teilzeit- oder 
geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen steht und so notwendige Rentenan -
sprüche nicht auskömmlich erworben werden können.  
 
Das Niveau der Mieten sowie der Heiz- und Nebenkosten unterliegt den Gesetzen 
der Wohnungs- und Energiemärkte, die vom Leistungsträger nicht direkt steuerbar 
sind. Prognosen zur Entwicklung der Ausgaben für dieses Leistungsse gment sind 
daher problematisch.  
 
Langfristig ist von einem Zuwachs der Leistungsberechtigten  in der GSiAE und 
den dafür aufzuwendenden Ausgaben auszugehen, da Rentenansprüche zunehm -
end nicht den notwendigen Lebensunterhalt abdecken und zusätzliche Unter -
stützung benötigt wird. Zu dieser Entwicklung tragen oftmals unterbrochene Er -
werbsbiografien und eine zunehmende Zahl von prekären Beschäftigungsver -
hältnissen bei.  
 
Exkurs: Übergang der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in 
die finanzielle Verantwortung des Bundes 
Die finanzielle Belastung der Kommunen , nicht zuletzt verursacht durch hohe 
Aufwendungen für soziale Leistungen, war in den letzten Jahren Gegenstand der 
Gemeindefinanzkommission auf Bundesebene 2: Bund, Länder und Vertreter 
kommunaler Spitzenverbände erörtern Möglichkeiten der finanziellen Ent lastung 
von Kommunen. Die Kommunen verweisen darauf, dass die Ausgaben für soziale 
Leistungen so rasch wie kein anderer Ausgabenblock gewachsen seien. Dabei 
wird insbesondere auf die Ausg aben für die Kosten der Unterkunft und Heizung, 
für die Kindertagesbetreuung und den Ausbau der U3 -Betreuung, die Kosten der 
Hilfen zur Erziehung, die Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Be -
hinderung sowie die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs -
minderung sowie der Hilfe zur Pflege hingewiesen. Zur Grundsicherung im Alter 
und bei Erwerbsminderung heißt es im Zwischenbericht der Arbeitsgruppe „Stan -
dards“ vom 25. Juni 2010 (Seite 13): 
 
„Aufgrund der demografischen Entwicklung sowie der zunehmenden Brüche in 
den Erwerbsbiografien und der steigenden Bedeutung des Niedriglohnbereichs ist 
langfristig von einem weiteren deutlichen Aufwuchs der kommunalen Lasten und 
einem höheren Gewicht der Ausgaben in diesem Bereich an den sozialen Leis -
tungen auszugehen.“  
 
Im Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Standar ds“ vom 3.  November 2010 
(Seite 12) wurde herausgestellt, dass eine Entlastung der Kommunen bei der 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Vergleich zu einer Ent -
lastung bei den Kosten für Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II breiter 
                                            
2 Bundesministerium für Finanzen: Weiterzuverfolgende Vorschläge für Standardänderungen, 
Bericht, Berlin 30. Juni 2011. (Bundesministerium für Finanzen, 2011) 
Einflussfaktor 
Mietniveau 
Kommunale Aus-
gaben-belastung

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    40 
wirken würde, nachhaltig sei und zudem Kommunen mit sehr großen Finanz -
problemen in besonderem Maße zugutekommen würde. 
 
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung anknüpfend an die Ergebnisse 
der Gemeindefinanzkommission im Okto ber 2011 eine Gesetzesinitiative zur 
schrittweisen Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Er -
werbsminderung gestartet. Das entsprechende Gesetz zur Stärkung der Finanz -
kraft der Kommunen (vom 6. Dezember 2011) trat am 1.  Januar 2012 in Kraft 
und regelt die erste Stufe der Bundesbeteiligung (vgl. BGBL. 2011 I, S. 2563 
vom 13.12.2011). Die weiteren Stufen wurden im Jahr 2012 gesetzlich geregelt. 
Die Bundesregierung teilte hierzu am 14.12.2012 mit: 
 
„Der Bund übernimmt schrittweise die Ne ttoausgaben für die Grundsicherung im 
Alter und bei Erwerbsminderung. Der Bundesanteil an den Kosten steigt in den 
kommenden Jahren von ursprünglich 16 auf 100 Prozent. Der Bundesrat stim -
mte dem Gesetzentwurf zu. In einem ersten Schritt wurde die Bundesbe teiligung 
für das Jahr 2012 von 16 auf 45 Prozent der Nettoausgaben des Vorvorjahres 
erhöht. Das sah das Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen vom 6. 
Dezember 2011 vor.“ 
 
Der jetzt verabschiedete Gesetzentwurf setzt den vom Bund zu erstattenden Anteil 
für 2013 und 2014 um. Ab 2013 übernimmt der Bund 75  %, ab 2014 dann 
100 % der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. 
Der Bund leistet damit einen nachhaltigen Beitrag, um die finanzielle Situation 
der Kommunen zu verbessern . Er erfüllt seine Zusagen aus der Gemeindefinanz -
kommission des Jahres 2011 und zum Fiskalpakt. Neu ist, dass die Erstattungen 
ab 2013 auf Grundlage der Nettoausgaben des jeweils laufenden Kalenderja hres 
vorgenommen werden. Da der Bund in 2013 mit 75 % erstmals mehr als 50  % 
der Ausgaben erstatten wird, tritt die Bundesauftragsverwaltung ein.3 
 
Hintergrund der Übertragung der finanziellen Verantwortung der Netto -Ausgaben 
für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf den Bund und der 
zeitnäheren Erstattungsregelung durch den Bund  ist die Disku ssion über die 
Verschuldung der kommunalen Haushalte und deren Entlastung durch den Bund. 
Hierbei ist anzumerken, dass die Höhe dieser Entlastung nicht in dem Maße 
ausfallen wird, welches dem kommunalen I nteresse an der Erfüllung von bspw. 
freiwilligen Leistungen wie präventiven Maßnahmen entspricht. Auf Ebene der 
Sachbearbeitung werden keine großen Veränderungen erwartet. Allerdings wird 
von einer zunehmenden Kontrolle durch Bund (Bundesrechnungshof) und Länder 
(Aufsicht) ausgegangen. Darüber hinaus wird ein höherer Aufwand für umfang -
reichere statistische Angaben erwartet.  
 
 
                                            
3 http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2012/08/2012-08-01-mehr-geld-fuer-die-
kommunen.html vom 11. Juni 2013 
Gesetzliche  
Neuregelung

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    41 
5.1. Leistungsberechtigte 
 
Wie bei den anderen Leistungsarten auch kann die Grundsicherung im Alter und 
bei Erwerbsminderung in und außerhalb von Einrichtungen in Anspruch ge -
nommen werden. Im Benchmarking der mittelgroßen Großstädte werden im 
Schwerpunkt die Leistungen außerhalb von Einrichtungen untersucht. In Ein -
richtungen stellt die Leistung in der Regel eine pauschale ergänzende Leistung zur 
Hilfe zur Pflege oder zur Eingliederungshilfe mit dem Ziel der Sicherung des Le -
bensunterhaltes dar, wenn eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen.  
 
Einen Überblick über die Verteilung der Anteile von Leistungsberechtigten der 
GSiAE, die außerhalb von Einrichtungen Leistungen in Anspruch nehmen, an 
allen Leistungsberechtigten der GSiAE gibt die nachstehende Tabelle. Deutlich 
wird, dass der Anteil der Personen außerhalb von Einrichtungen mit 83,8 % über-
proportional ist.  
 
ABB. 14: TABELLE: ANTEIL DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN GSIAE A.V.E. AN ALLEN LEISTUNGSBERECHTIGTEN GSIAE 
Jahr BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
2012 77,0 80,8 n.v. 95,2 n.v. 74,6 96,5 83,6 83,0 81,9 93,1 79,1 76,7 83,8
2011 76,9 n.v. 80,1 94,3 n.v. 72,5 96,1 83,0 81,5 80,0 93,6 79,6 74,7 82,7
MW
Anteil der Leistungsberechtigten der GSiAE a.v.E. an allen Leistungsberechtigten GSiAE

 
Die Angaben sind in Prozent ausgewiesen. 
ER: GSiAE i.E. in Zuständigkeit des überörtlichen Sozialhilfeträgers 
C: Daten des überörtlichen Trägers stehen für das Berichtsjahr nicht zur Verfügung 
KS: GSiAE i.E. bei Pers. unter 65 Jahren in Zuständigkeit des üöTr, Zahlen hier nicht enthalten 
 
In diesem Kapitel wird  die Entwicklung der Dichte der Leistungsberechtigten von 
GSiAE außerhalb von Einrichtungen beleuchtet. Um di e Entwicklung für beide 
Gruppen des Leistungsberechtigtenkreises transparent zu machen, werden zwei 
Abbildungen für die Dichteentwicklungen dargestellt: 
 
 Dichte der Leistungsberechtigten in der GSiAE a.v.E. bezogen auf 
1.000 Einwohner im Alter ab 18 Jahren 
 Dichte der Leistungsberechtigten in der GSiAE a.v.E. im Alter ab 65 
Jahren bezogen auf 1.000 Einwohner im Alter ab 65 Jahren 
 
Als Kontextinformation wird das durchschnittliche Rentenniveau hinzugezogen.  
 
Leistungsberechtigte der GSiAE a.v.E. nach Altersklassen 
Bevor auf die Dichte in der GSiAE a.v.E. eingegangen wird, soll zunächst die pro-
zentuale Verteilung der beiden anspruchsberechtigten Gruppen anhand des Merk-
mals Alter aufgezeigt werden.  
 
Fokus auf  
Leistungen  
außerhalb von 
Einrichtungen 
Anteil der LB au-
ßerhalb von Ein-
richtungen 
Zwei Darstel-
lungsformen der 
Dichte-
entwicklung

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    42 
ABB. 15: TABELLE: ANTEILE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN GSIAE A.V.E NACH ALTERSKLASSEN 
Jahr Definition BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
2012 42,0 44,0 41,5 39,0 39,9 49,1 42,8 46,9 41,8 39,5 46,0 39,8 38,8 42,4
2011 42,8 42,8 41,9 34,5 40,5 45,9 41,1 45,2 41,6 39,1 44,8 39,6 38,7 41,4
2012 58,0 56,0 58,5 61,0 60,1 50,9 57,2 53,1 58,2 60,5 54,0 60,2 61,2 57,6
2011 57,2 57,2 58,1 65,5 59,5 54,1 58,9 54,8 58,4 60,9 55,2 60,4 61,3 58,6
unter 65 
Jahre
65 Jahre 
und älter
MW
Leistungsberechtigte der GSiAE a.v.E. differenziert nach Altersklassen


 
Die Angaben sind in Prozent ausgewiesen. 
 
Die größere Gruppe von Personen im Leistungsbezug der GSiAE a.v.E. wird mit 
einem Mittelwert von 57,6  % von den 65 -Jährigen und Älteren gebildet, bei de -
nen die Renteneinkünfte nicht ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt 
aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich dieser Anteil 
der Leistungsberechtigten reduziert. Die Ergebnisse der Städte liegen relativ nah 
beieinander und reichen von 50,9 % in Jena bis 61,2 % in Salzgitter.  
 
Im Leistungsbezug der GSiAE wird mit 42,4  % die kleinere Gruppe von Personen 
unter 65 Jahren gebildet, die aufgrund einer im gesetzlichen Sinne festgestellten 
vollen Erwerbsunfähigkeit keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können und keine 
oder nicht ausreichende Rentenansprüche erworben haben. Im Vergleich zum 
Vorjahr hat sich dieser Anteil erhöht.  
 
Entwicklung der Dichte in der GSiAE a.v.E. 
In der folgenden Abbildung wird die Anzahl der Leistungsberechtigten der GSiAE 
a.v.E. auf 1.000 Einwohner im Alter ab 18 Jahren in einer Zeitreihe von 2008 
bis 2012 dargestellt. In den vorherigen Kapiteln wurde Bezug auf Einwohner je-
den Alters genommen, so dass die hier dargestellten Ergebnisse von den vorher -
igen abweichen.  
Leistungsberech-
tigte über  
65 Jahre 
Leistungsberech-
tigte unter  
65 Jahre 
Dichte ab  
18 Jahren

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    43 
ABB. 16: KENNZAHL 25.1: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN GSIAE A.V.E. 
13,5
26,0
7,9
16,1
7,9
6,8
24,6
20,8
14,6
12,0
15,9
9,2
13,4
14,5
0
5
10
15
20
25
30
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 25.1 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E.
pro 1.000 Einwohner 18 Jahre und älter am 31.12.
2008 2009 2010 2011 2012 Mittelwert 2012
 
 
Wie bereits im Vorjahr hat sich auch für das aktuelle Berichtsjahr 2012 die 
Dichte der Personen im Leistungsbezug der GSiAE a.v.E.  bezogen auf 1.000 
Einwohner im Alter von 18 Jahren und älter erhöht. Die Dichte des Vorjahres 
betrug 13,8 im Mittelwert und steigerte sich um 5,0  % auf 14,5 in 2012. Mit 
Ausnahme von  Bremerhaven kam es in allen am Benchmarking beteiligten 
Städten zu einer Zunahme der Dichte.  
 
In der Abbildung gut ersichtlich ist das unterschiedliche Niveau, auf dem sich die 
Dichte in der GSiAE a.v.E. in den Städten befindet. Die Ergebnisse liegen recht 
weit auseinander und reichen von 6,8 in Jena bis 26,0 in Bremerhaven. Deutlich 
wird hierdurch die unterschiedliche Hilfebedürftigkeit , die in einer Stadt vo rliegt. 
Die deutlichsten Steigerungen verzeichnen Darmstadt mit 13,2 % und Jena mit 
12,3 %.  
 
Vor allem für die Leistungsberechtigten unter 65 Jahren wirkt sich eine verstärkte 
Überprüfung der Erwerbsfähigkeit von Personen in der HLU bzw. im SGB  II-
Leistungsbezug aus und kann zu einem Anstieg der Dichte in der GSiAE a.v.E. 
führen. Je nach Ergebnis der Begutachtung kann eine Verschiebung der unter 65-
Jährigen in die GSiAE erfolgen. Dies ist bspw. der Grund für den Anstieg der 
GSiAE-Dichte in Darmstadt, wo das Verfahren der Begutac htung seit Ende 2011 
vom Gesundheitsamt auf den Rentenversicherungsträger umgestellt wurde.  
 
Für den betroffenen Personenkreis, der häufig unter psychischen Erkrankungen 
oder Suchtproblematiken leidet, bietet das Instrumentarium des SGB  II faktisch 
einen größeren Handlungsspielraum, um Maßnahmen zur Verbesserung der Le -
Steigende Dichte 
in der  
GSiAE a.v.E. 
Einflussfaktor  
Begutachtung der 
Erwerbsfähigkeit

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    44 
benssituation einzuleiten und d urchzuführen. Mit dem geplanten Übergang der 
GSiAE-Finanzierung an den Bund erscheint es hingegen für die Kommunen fis -
kalisch betrachtet sinnvoll, diesen Personenkreis bei Erfüllung der Vor -
aussetzungen und mit dem vorgesehenen Verfahren in die GSiAE über zuleiten. 
Das Ergebnis über die Erwerbsfähigkeit durch die Begutachtung des Renten-
versicherungsträgers ist jedoch nicht vorhersehbar und kann einen Verbleib in der 
HLU befürworten, was für den örtlichen Träger der Sozialhilfe fiskalisch kontra -
produktiv wäre. Unabhängig von diesem fiskalischen Aspekt steht für das kom -
munale Handeln das Wohl der Leistungsberechtigten im Mittelpunkt. 
 
Das steigende Niveau der Erwerbsunfähigen im erwerbsfähigen Alter in der GSiAE 
liegt auch begründet in einer generellen Zuna hme behandlungsbedürftiger seel -
ischer Erkrankungen (psychische Erkrankungen und Suchterkrankungen), wie sie 
unter anderem durch die Daten der Gesundheitsberichtserstattung des Bundes 
belegt ist.4 
 
Die nachfolgend dargestellte Abbildung zeigt die Dichte der Leistungsberechtigten 
der GSiAE ab 65 Jahren und älter. In der Zeitreihe von 2008 bis 2012 wird auf 
1.000 Einwohner derselben Altersklasse Bezug genommen.  
 
ABB. 17: KENNZAHL 25.1.1: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN GSIAE A.V.E AB 65 JAHRE 
31,6
55,5
15,0
47,2
21,7
14,4
60,4
51,1
36,0
34,8
34,6
23,7
29,2
35,0
0
10
20
30
40
50
60
70
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 25.1.1 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten von GSiAE a.v.E.  65 Jahre und älter 
pro 1.000 altersgleiche Einwohner am 31.12.
2008 2009 2010 2011 2012 Mittelwert 2012
 
 
Im Vorjahr lag die Dichte für diese Personengruppe bei 3 3,9. Für das Jahr 2012 
ergibt sich hieraus eine Steigerung der Dichte von 3,3  %. Wie auch in der 
                                            
4 Bspw. die Diagnosedaten der Krankenhäuser ab 2000, welche unter www.gbe-bund.de abrufbar 
sind. Stand 11.06.2013 
Dichte ab  
65 Jahren

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    45 
vorherigen Abbildung ist die Entwicklung in der Zeitreihe homogen  (einzige 
Reduzierungen der Dichte verzeichnen Bremerhaven und Potsdam) bei 
gleichzeitig deutlichen Unterschieden in der Ausprägung der Dichten in den 
Städten. Die Abweichungen sind hier noch höher als in der vorherig  dargestellten 
Dichte. Die Ergebnisse reichen von 14,4 in Jena bis 60,4 in Kassel.  
 
In beiden Darstellungen liegt die Dichte im Fall von Kassel deutlich oberhalb des 
Mittelwertes. Dort ist ei n kontinuierlicher  Anstieg der Personen mit einer 
Verrentung aufgrund voller Erwerbsunfähigkeit zu beobachten. Zudem steigt auch 
die Zahl der Neuanträge, die aufgrund des Erreichens der Altersgrenze in den 
Bezug der GSiAE -Leistungen kommen. Traditionell besteht in Kassel eine 
überdurchschnittliche Arbeitslosen- und Sozialhilfeempfängerquote, die sich zwar 
in den letzten Jahren reduziert e, jedoch weiterhin zu einem unterdurch -
schnittlichen Rentenniveau führt. Zusammen mit steigenden angemessenen Un -
terkunftskosten ergibt sich ein größerer Kreis von Leistungsberechtigten mit einem 
ergänzenden Grundsicherungsanspruch zu vorhandenen Renten.  
 
Durchschnittliches Rentenniveau 
Mit dem Rentenniveau liegt ein  Einflussfaktor vor, der auch auf die Ergebnisse 
der GSiAE -Dichte der anderen Städte einwirkt. Als Kontextinformation soll aus 
diesem Grund das durchschnittliche Rentenniveau in einer Zeitreihe von 2008 bis 
2012 dargestellt werden, welches auf Informationen der Deutschen Rentenver -
sicherung Bund zum 1. Juli des jeweiligen Berichtsjahres basiert. Nicht enthalten 
sind Formen der Alterseinko mmen wie Pensionen, Betriebsrenten oder private 
Renten.  
 
Einflussfaktor 
Renten-
einkommen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    46 
ABB. 18: KENNZAHL 32: DURCHSCHNITTLICHES RENTENNIVEAU 
905
843
1.018
897
966
1.019
837
862
942
889
947
1.035
923
929
600
650
700
750
800
850
900
950
1.000
1.050
1.100
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
Euro
KeZa 32 SGB XII
Durchschnittliches Rentenniveau
- lt. Deutsche Rentenversicherung Bund; T abelle: 952.00 P -
vom 01.07. des jeweiligen Betrachtungsjahres in Euro
2008 2009 2010 2011 2012 Mittelwert 2012
 
 
Seit Jahren ist eine kontinuierliche Steigerung des durchschnittlichen 
Rentenniveaus zu bemerken. So hat sich auch für  das aktuelle Berichtsjahr das 
durchschnittliche Rentenniveau von 913 Euro in 2011 um 1,9  % auf 929 Euro 
in 2012 erhöht. Ebenso wie in den Darstellungen der Dichteentwicklungen zeigt 
sich auch hier ein homogener Verlauf in der Zeitreihe bei gleichzeitig de utlichen 
Unterschieden in der Höhe der Ergebnisse zwischen den Städten.  
 
Da das durchschnittliche Rentenniveau nicht mit den anzurechnenden Renten -
einkommen für die GSiAE gleichgesetzt werden kann, dient es hier lediglich als 
genereller Indikator für die Hilfebedürftigkeit in einer Stadt. Eine Korrelation zeigt 
sich somit eher im Vergleich zur Dichte als zu den Ausgaben, die pro Leistungs -
berechtigten aufgewendet werden.  
 
Festzustellen ist, dass in den Städten, in denen das durchschnittliche Renten -
niveau geringer ausfällt, die Dichten in der GSiAE a.v.E. oberhalb des Mittel -
wertes liegen. Zu sehen ist dies vor allem in den Städten Bremerhaven, Kassel 
und Kiel. Dort, wo das durchschnittliche Rentenniveau höher ausfällt, werden die 
Dichten in der GSiAE a.v. E. unterhalb des Mittelwer tes ermittelt. Dies ist ins -
besondere in den Städten Jena, Chemnitz und Potsdam der Fall.  
 
Unterschiedliche arbeitsmarktbedingte Entwicklungen haben hier einen Einfluss. 
In den drei Städten  der neuen Bundesländer konnten während der DDR -Zeiten 
höhere Einzahlungen in die Rentenkassen erzielt werden, da Frauen hier eher als 
in den westdeutschen Bundesländern einer Erwerbstätigkeit nachgingen.  
 
Einflussfaktoren 
auf das Renten- 
niveau

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    47 
Die Städte Bremerhaven, Kassel und Kiel gehören h ingegen zu Regionen mit 
schwächeren Wirtschaftsstruktur en. Hier führen durch Arbeitslosigkeit bedingte 
Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit zu Einschnitten bei den Rentenein -
zahlungen und so zu einem unterdurchschnittlichen Rentenniveau, welches dann 
wiederum Auswirkungen auf die Notwendigkeit der Inanspruchnahme der Grund -
sicherungsleistungen mit sich bringt.  
 
In Universitäts - und Verwaltungsstädten wie Darmstadt kann ein niedrigeres 
durchschnittliches Rentenniveau vorliegen, da öffentliche Pensionen nich t be -
rücksichtigt werden. Auch Erlangen ist eine Universitätsstadt. Allerdings wird hier 
ein überdurchschnittliches Rentenniveau erzielt. Dies steht im Zusammenhang 
mit dem Hauptverwaltungssitzung der Firma Siemens, der in Erlangen ange-
siedelt ist. Das Er werbseinkommen von vielen Personen kann hierdurch sicher -
gestellt werden und führt zu höheren Einzahlungen in die Rentenkassen.  
 
 
5.2. Ausgaben 
 
Für den Leistungsbereich der GSiAE a.v.E. werden die Ausgaben pro Leistungsbe-
rechtigten als Brutto-Ausgaben, also ohne Abzug der  Einnahmen, dargestellt. In 
allen Städten, die am Kennzahlenvergleich teilnehmen, werden Leistungen der 
GSiAE a.v.E. nach dem Netto-Prinzip bearbeitet, so dass die interkommunale Ver-
gleichbarkeit gegeben ist. 
 
Die folgende Abbildung zeigt die Entwicklung der Ausgaben pro Leistungs be-
rechtigten der GSiAE a.v.E. in einer Zeitreihe von 2008 bis 2012. 
 
Brutto-Ausgaben 
pro Leistungs-
berechtigten der 
GSiAE a.v.E.

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    48 
ABB. 19: KENNZAHL 29.1: IST-AUSGABEN GSIAE A.V.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN 
5.449
4.897
4.605
5.627
4.733
4.488
5.374
5.887
5.384
6.255
4.880
5.950
4.790
5.255
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 29.1 SGB XII
IST-Ausgaben GSiAE a.v.E. 
pro LB GSiAE a.v.E. pro Jahr in Euro
2008 2009 2010 2011 2012 Mittelwert 2012
Euro
 
 
Seit Jahren ist eine stetige Steigerung der Ausgaben pro Leistungsberechtigten der 
GSiAE a.v.E. im Mittelwert der Städte zu beobachten, so au ch für das aktuelle 
Berichtsjahr. Im Vergleich zum Mittelwert des vergangenen Jahres erhöhten sich 
die Ausgaben pro Leistungsberechtigten von 5.096 Euro um 3,1  % auf 5.255 
Euro in 2012. Mit Ausnahme von Oberhausen betrifft dieser Anstieg alle am 
Kennzahlenvergleich beteiligten Städte. Zu deutlichen Steigerungen kommt es vor 
allem in Bremerhaven mit 9,6 % und in Potsdam mit 8,2 %.  
 
Die Ergebnisse der Städte liegen näher aneinander als es in anderen Leistungs -
bereichen der Fall ist. Die Spannbreite reicht vo n 4.488 Euro in Jena bis 6.255 
Euro in Mainz.  
 
Zusammen mit den Erhöhungen der Dichten ergeben die gestiegenen Fallkosten 
insgesamt einen Anstieg des Gesamtausgabenvolumens in der GSiAE. Dieser An -
stieg steht im Zusammenhang mit dem bundesweit einheitlich en Regelsatz, der 
sich in 2012 erhöht hat , sowie steigenden Ausgaben für die Kosten der Unter -
kunft und Heizung.  
 
Um die Höhe des Grundsicherungsanspruchs zu ermitteln, werden die anrechen -
baren Einkommen herangezogen, die hauptsäch lich aus Renteneinkünften und 
vorhandenem Vermögen bestehen. Informationen über das anrechenbare 
Einkommen der Leistungsberechtigten stehen dem Benchmarking -Kreis nicht zur 
Verfügung, so dass eine Interpretation der Ergebnisse hierüber nicht möglich ist. 
Das durchschnittliche Rentenniveau kann nur einen eingeschränkten Anhalts -
Steigendes  
Ausgabevolumen 
Anrechenbare 
Einkommen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    49 
punkt liefern, da das anrechenbare Einkommen nicht mit dem durchschnittlichen 
Rentenniveau gleichgesetzt werden kann. Von Relevanz ist jedoch die Zusam -
mensetzung der Leistungsberecht igten bzw. wie groß der Anteil der Leistungs -
berechtigten ist, bei dem Einkommen vorhanden ist und angerechnet wird. Je 
größer dieser Anteil an allen Leistungsberechtigten der GSiAE a.v.E. ist, desto we-
niger ergänzende Leistungen sind vom Träger der Sozialhilfe aufzubringen.  
 
Hiervon sind bspw. die Ergebnisse in Bremerhaven beeinflusst. Hier kommen zu-
nehmend Personen in den Leistungsbezug der GSiAE, denen keine oder nur ge -
ringe Einkommen zur Verfügung stehen. Umgekehrt ist es in Oberhausen. Die an-
rechenbaren Einkommen stiegen hier überproportional an, so dass sich eine Re -
duzierung der Ausgaben pro Leistungsberechtigten ergeben.  
 
Dies ist auch der Fall, wenn die  Gruppe der Leistungsberechtigten zu einem 
hohen Anteil aus Personen ohn e deutsche Staatsangehörigkeit besteht. Von 
diesem Personenkreis werden häufig keine oder nur geringe Rentenansprüche 
erworben. Ein Ansatzpunkt für die Träger der Sozialhilfe besteht hier in der 
Intensität, mit der ausländische Renten geltend gemacht werde n können. In 
Chemnitz und Erlangen konnten in der Vergangenheit vermehrt ausländische 
Renten angerechnet werden, was sich in den vergleichsweise geringeren Aus -
gaben pro Leistungsberechtigten zeigt.  
 
Zu Steigerungen der Ausgaben in der GSiAE kommt es neben der Regel-
satzerhöhung in allen Städten vor allem durch steigende Kosten der Unterkunft 
und der Heiz - und Nebenkosten. Unterschiede in der Ausgabenhöhe pro Leis -
tungsberechtigten zwischen den Städten sind hierdurch zu begründen,  da das 
Mietniveau regional stark variieren kann.  
 
Die Kosten der Unterkunft und Heizung müssen in angemessener Höhe vom 
Träger der Sozialhilfe finanziert werden. Als Grundlage, welche Kosten für Unter -
kunft und Heizung anzuerkennen s ind, werden von den Städten Mietobergrenzen 
ermittelt. Bundesweit wird jedoch häufig die Rechtmäßigkeit der ermittelten 
Mietobergrenzen von den Sozialgerichten angezweifelt. Von Seiten des Bundes -
sozialgerichts besteht gegenüber den Kommunen die Aufforderung, die Richtwerte 
zur Angemessenheit der Mietobergrenzen im Rahmen eines „schlüssigen Kon -
zeptes“ zu begründen und ggf. neu zu bestimmen.  
 
Die Entwicklung von schlüssigen Konzepten zur Bestimmung der angemessenen 
Kosten für Unterkunft und Heizung vollzie ht sich in den Städten unterschiedlich. 
In einigen Städten liegen bereits fertige Konzepte vor, in anderen befinden sie sich 
in Bearbeitung oder in der Planung oder sind noch nicht von den Sozialgerichten 
anerkannt.  
 
Ausländische 
Renten 
Einflussfaktor 
Mietniveau 
Schlüssige  
Konzepte

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    50 
6. Hilfe zur Pflege (HzP) 
 
Zukünftige Entwicklung 
Ausgehend von den Überlegungen der 88. Arbeits - und Sozialministerkonferenz 
(ASMK) ist die Sicherung einer menschenwürdigen und teilhabeorientierten Pflege 
eine der zentralen sozial - und gesellschaftspolitischen Aufgaben in der Bundes -
republik Deutschland. Die Pflegepolitik steht demnach vor neuen demografischen 
und fachlichen Herausforderungen: Die Zahl der Pflegebedürftigen wird in den 
nächsten Jahrzehnten voraussichtlich deutlich an steigen, nach aktuellen Pro -
gnosen um fast 50  % bis zum Jahr 2030. 5 Zugleich werden familiäre Unter -
stützungspotenziale schwächer. Geburtenrückgang, die zunehmende  Entfernung 
jüngerer Menschen vom Lebensort der Eltern sowie ein sich verändernder 
Arbeitsmarkt mit einer höheren Erwerbstätigkeit von Frauen führen dazu, dass die 
Aufgaben von Pflege und Betreuung auf immer weniger Schultern lasten. Die 
zunehmende Anzahl hochaltriger, dementer Personen stellt das Hilfesystem auch 
fachlich vor neue Aufgaben und offenbart Lücken in den gesetz lichen Grundlagen 
und in den Leistungssystemen, die geschlossen werden müssen.  
 
Die demografische Entwicklung unterstreicht die Notwendigkeit, an einem Ge -
samtkonzept für die Unterstützung und Versorgung pflegebedürftig er, behinderter 
und älterer Menschen zu arbeiten. Insbesondere in Bezug auf die personelle Ab -
sicherung der Pflege und eine alternsgerechte Gestaltung der Wohn - und Ver -
kehrsinfrastruktur sowie an den Schnittstellen zur Gesundheitspolitik sind über 
die Pflegeversicherung hinaus Reformanstrengungen notwendig, um das Ziel einer 
insgesamt demografiegerechten Infrastruktur zu erreichen.  
 
Zielsetzung und Steuerungsinteresse 
Die Hilfe zur Pflege kann von Personen, die aufgrund einer dauerhaften körper -
lichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung für die gewöhn -
lichen und regelmäßigen Verrichtungen des Alltages erheblich eingeschränkt sind 
und der Hilfe bedürfen, in Anspruch genommen werden, wenn mit der Pflege ver-
bundene Kosten nicht oder nicht vollständig von Pflegekassen oder aus eigenen 
Mitteln gedeckt sind. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür bilden die §§ 61 bis 66 
SGB XII.  
 
Die Hilfe zur Pflege wird als ergänzende Leistung zu den Leistungen der Pflege -
versicherung gewährt, wenn diese den n ötigen Bedarf nicht deckt. Auch nicht 
pflegeversicherte Personen können anspruchsberechtigt sein. In diesem Fällen 
wird die Hilfe im vollen Umfang vom Träger der Sozialhilfe sichergestellt, sofern 
die Voraussetzungen für den Leistungsbezug vorliegen.  
 
                                            
5 Vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Demografischer Wandel in 
Deutschland Heft 2, 2010 
Zunehmende 
Pflege-
bedürftigkeit 
Notwendigkeit ei-
nes Gesamt-
konzepts

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    51 
Gesetzliche Grundlage für Leistungen der Hilfe zur Pflege bilden die §§  61 bis 66 
des 7. Kapitels SGB XII. Von besonderer Relevanz sind zwei Paragrafen:  
 
 Pflegegeld nach den Pflegestufen I, II und III gemäß § 64 SGB XII 
 Andere Leistung en nach §  65 SGB XII, z.  B. Sachleistungen, not -
wendige Aufwendungen und angemessene Beihilfen für Pflege -
personen 
 
Im Vergleich zum 3. oder 4.  Kapitel SGB  XII bestehen aus kommunaler Sicht 
generell größere Steuerungsmöglichkeiten in der Hilfe zur Pflege a ls in den 
anderen Leistungsbereichen. Rahmenbedingungen und Einflussmöglichkeiten in 
der HzP sind jedoch durch die Angebotslandschaft, freie und private Träger, den 
Ausbau von Beratungsleistungen wie den Pflegestützpunkten sowie den Finanz -
verflechtungen zwischen den örtlichen und überörtlichen Trägern der Sozialhilfe 
sowie den Pflegekassen gesetzt, die das Leistungsgeschehen sowohl auf insti -
tutioneller als auch auf praktischer Ebene mitbestimmen.  
 
Seit einigen Jahren gilt das im Gesetz verankerte Prinzip „ambulant vor stationär“ 
als maßgebend für die Steuerungsbemühungen in der Hilfe zur Pflege. Ent-
sprechend diesem Prinzip ist die häusliche Pflege der st ationären Unterbringung 
in einer Pflegeeinrichtung zu bevorzugen. Die Umsteueru ng hin zu einer ambu -
lanten Pflege wird durch die Teilziele „Sicherung der häuslichen Pflege“ und 
„Pflegegeld vor Sachleistungen“ untermauert. Damit soll dem Willen des Leis -
tungsberechtigten entsprochen werden, möglichst lange in der eigenen Häus -
lichkeit zu verbleiben. Bezüglich der Finanzierung soll hierdurch die Ausgabenent-
wicklung für die öffentlichen Haushalte ein gedämmt werden. In den  letzten 
Jahren wurde die ambulante Pflege bereits stark ausgebaut.  
 
Die ambulante Pflege muss jedoch nicht immer de n Zielinteressen entsprechen. 
Personen, die einen hohen Pflegebedarf haben, können durchaus den Wunsch 
haben in einer stationären Einrichtung gepflegt zu werden, wenn bspw. durch 
eine Tagesstrukturierung einer Vereinsamung entgegengewirkt wird oder die 
Belastung für Familienangehörige deutlich reduziert werden kann.  
 
Die Analyse der Ausgabenpositionen zeigt, dass in Einzelfällen die Ausgaben für 
die ambulante Pflege deutlich über denen für die stationäre Pflege liegen können. 
Im Sinne  des Wunsch - und Wahlrechtes des Leistungsberechtigten sowie der 
gesetzlichen Vorgabe zum wirtschaftlichen Mitteleinsatz kann es daher sinnvoller 
sein, individuelle Lösungen anzustreben und nicht uneingeschränkt das Prinzip 
„ambulant vor stationär“ zu verf olgen. Vor diesem Hintergrund geraten zunehm -
end neue Ansätze wie das Hilfeplanverfahren oder alternative Wohnformen wie 
Wohngemeinschaften ins Blickfeld.  
 
Ein wichtiger Baustein, der ab 2013 die Leistungsgewährung in der Hilfe  zur 
Pflege beeinflussen wird, ist das zum 1.  Januar 2013 in Kraft getretene Pflege -
Gesetzliche 
Grundlagen 
Ambulant vor sta-
tionär 
Individuelle Lö-
sungen 
Pflegeneuausrich-
tungsgesetz

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    52 
neuausrichtungsgesetz, welches am 29.  Juni 2012 im Bundestag beschlossen 
wurde. Er regelt Leistungsverbesserungen bspw. für in Wohngruppen lebende 
Demenzkranke und stellt e in Maßnahmenpaket zur Ergänzung der bisherigen 
Leistungen und eine Finanzierungsreform dar. Jedoch wurde der Pflege -
bedürftigkeitsbegriff nicht neu formuliert und es erfolgte auch keine Änderung im 
SGB XII. Auswirkungen für die Träger der Sozialhilfe ergeb en sich durch die Er -
weiterung von Inhalt und Umfang der vorrangigen Versicherungsleistungen.  
 
Wesentliche Änderungen zur bisherigen Gesetzeslage sind6: 
 
 In der sogenannten Pflegestufe 0 erhalten Demenzkranke erstmals 
Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. In der Pflegestufe I und II wird 
der bisherige Betrag aufgestockt. Menschen ohne Pflegestufe (Pflege -
stufe 0) erhalten monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflege -
sachleistungen von bis zu 225 Euro. 
 Durch ein zeitlich be fristetes Initiativprogramm zur Gründung ambu -
lanter Wohngruppen soll das Leben mit anderen Pflegebedürftigen in 
kleinen Gruppen gefördert werden. 2.500 Euro pro Person (max. 
10.000 Euro pro Wohngruppe) können hierfür als Zuschuss bspw. für 
notwendige Umba umaßnahmen in der gemeinsamen Wohnung 
gewährt werden. Unter bestimmten Umständen können diese 
Wohngruppen je Bewohner zusätzlich 200 Euro pro Monat erhalten, 
um dem höheren Organisationsaufwand gerecht zu werden.  
 Pflegebedürftige können sich zukünftig zwi schen Leistungskomplexen 
und/oder Zeitkontingenten entscheiden. Die Pflege soll dadurch besser 
an den individuellen Bedürfnissen ausgerichtet werden. Vergütungen 
nach Zeitaufwand, nach Leistungsinhalt, nach Komplexleistungen, 
Pauschalen für hauswirtschaftl iche Versorgung, Fahrtkosten etc. 
müssen in Zusammenarbeit von Pflegekassen und Trägern der 
Sozialhilfe mit den Pflegeanbietern vereinbart werden. 
 
Durch eine neue, differenziertere Definition der Pflegebedürftigkeit und deren Um-
setzung in einem neuen Beg utachtungsverfahren sollen die Voraussetzungen für 
eine zielgerichtete Pflege weiter verbessert werden. Der Erhalt der Selbständigkeit 
steht dabei im Mittelpunkt. Die Vorarbeiten zur Umsetzung eines neuen Pflegebe-
dürftigkeitsbegriffs sollen im Laufe der a ktuellen Wahlperiode abgeschlossen 
werden.  
 
Steuerungsmöglichkeiten 
Möglichkeiten der Steuerung in der Hilfe zur Pflege liegen für die Träger der 
Sozialhilfe unter anderem in der Organisation der Bedarfsfeststellung. Bspw. kann 
die Zusammenführung unterschiedlicher Qualifikationen in einem Fachdienst eine 
zentrale Anlaufstelle für pflegebedürftige Personen bieten und zu einer Beratung 
                                            
6 http://www.bmg.bund.de/pflege/das-pflege-neuausrichtungs-gesetz/demenz.html, Zugriff 
12.06.2013 
Änderungen der 
Gesetzeslage 
Steuerung durch 
Hilfeplan-
verfahren

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    53 
aus verschiedenen Perspektiven dienen. Mit der Einführung eines Hilfeplan -
verfahrens oder der Methode Fallmanagement wird angestrebt, ein auf den indi -
viduellen Bedarf ausgerichtetes Verfahren zu entwickeln, das beteiligte Personen 
mit einbezieht. Das Ziel des Fallmanagements ist eine organisierte und bedarfs -
orientierte, auf den Einzelfall zugeschnittene Hilfeleistung, in welcher d ie Pflege 
bedarfsgerecht für den Leistungsberechtigten erbracht wird. Die Fallführung  ver-
läuft generell in verschiedenen Phasen: 
 
 Beratung (Fallaufnahme und Assessment) 
 Planung (Zielvereinbarung und Hilfeplanung) 
 Intervention (Durchführung und Leistungssteuerung) 
 Monitoring (Kontrolle und Optimierung) 
 Evaluation (Ergebnisbewertung und Dokumentation) 
 
Die Formulierung von Standards insbesondere bei der Bedarfsermittlung kann das 
Verfahren erleichtern und eine einhei tliche Behandlung bei gleichzeitig indivi -
dueller Ausrichtung der Hilfeleistung fördern. Hilfreich ist auch die Kooperation 
zwischen beteiligten Personen und Institutionen, um eine zielgerichtete, gemein -
sam getragene Versorgung sicherzustellen.  
 
Zuständigkeiten in der Hilfe zur Pflege 
Die Zuständigkeiten in der Hilfe zur Pflege sind zwischen den Bundesländern un -
terschiedlich geregelt. Nachfolgend ist die Zuständigkeit für die am Benchmarking 
teilnehmenden Städte aufgeführt: 
 
 Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen: 
o In allen Städten örtliche Träger der Sozialhilfe 
 
 Hilfe zur Pflege in Einrichtungen: 
o Braunschweig: ab 60 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe 
o Bremerhaven: örtlicher Träger der Sozialhilfe 
o Chemnitz: unter 18 Jahren und ab 65 Jahren örtlicher Träger 
der Sozialhilfe 
o Darmstadt: ab 65 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe 
o Erlangen: überörtlicher Träger der Sozialhilfe 
o Jena: örtlicher Träger der Sozialhilfe 
o Kassel: ab 65 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe 
o Kiel: örtlicher Träger der Sozialhilfe 
o Ludwigshafen: vom überörtlichen Träger per Delegation auf 
den örtlichen Träger der Sozialhilfe übertragen 
o Mainz: vom überörtlichen Träger per Delegation auf den 
örtlichen Träger der Sozialhilfe übertragen 
o Oberhausen: ab 65 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe 
o Potsdam: örtlicher Träger der Sozialhilfe 
o Salzgitter: ab 60 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    54 
6.1. Leistungsberechtigte in der Hilfe zur Pflege außerhalb 
von Einrichtungen 
 
Mit der Dichte in der HzP a.v.E . wird ange geben, wie viele von 1.00 0 Ein -
wohnern ambulante Leistungen der HzP erhalten. Die folgende Abbildung zeigt 
die Veränderung der Dichte in einer Zeitreihe von 2008 bis 2012.  
 
ABB. 20: KENNZAHL 71: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. 
1,0
3,2
1,9
1,6
0,5
1,5
3,5
3,4
0,6
2,9
1,9
1,7
1,0
1,9
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 71 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten von HzP a.v.E.
pro 1.000 Einwohner am 31.12.
2008 2009 2010 2011 2012 Mittelwert  2012
 
 
In neun der 13 am Kennzahlenvergleich beteiligten Städte hat sich die Dichte in 
der ambulanten HzP erhöht. Die größten Steigerungen liegen in Salzgitter mit 
48,5 % und in Jena mit 14,9 % vor. Zu einer Verringerung der Dichte kommt es 
in den drei Städten Erlangen mit 27,8 %, in Ludwigshafen mit 12,3  % und 
weniger deutlich  in Braunschweig mit 3,4 % und in Potsdam mit 2,5 %. Im 
Mittelwert der mittelgroßen Großstädte erhöhte sich die Dichte in der amb ulanten 
HzP von 1,8 in 2011 um 4,4 % auf 1,9 in 2012.  
 
Deutlich erkennbar sind die Niveauunterschiede auf denen sich die Dichte der 
ambulanten HzP in den Städten bewegt. Die Spanne der Ergebnisse reicht von 
0,5 in Erlangen bis 3,5 in Kassel und verdeutlicht damit die unterschiedliche 
Verteilung und Entwicklung in den Städten.  
 
In allen Städten wird der Grundsatz „ambulant vor stationär“ verfolgt, so dass ge -
nerell von Steigerungen in der Dichte der ambulanten HzP auszugehen ist. Im 
Mittelwert ist dies auch der Fall. In den Städten, in denen es zu einer R edu-
zierung der HzP a.v.E. gekommen ist, spielen in der Regel Faktoren eine Rolle, 
Dichte in der  
HzP a.v.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    55 
die nicht direkt mit dem Leistungsgeschehen  in der ambulanten HzP  in 
Verbindung stehen. In Braunschweig steht die Abnahme der Dichte in der HzP 
a.v.E. bspw. im Zusammenhang mit der Stichtagauswertung zum 31.12. Unter -
jährig lagen die Fallzahlen im Durchschnitt über der Anzahl der Leistungs -
berechtigten zum Stichtag 31.12., so dass die ausgewiesene Reduzierung der 
Dichte nicht der tatsächlichen Entwicklung entspricht.  
 
Ein we iterer Faktor, der nicht direkt mit dem Leistungsgeschehen in der HzP 
a.v.E. in Verbindung steht, ist die Zuordnung der sogenannten Haushaltshilfen. 
Hat eine Person einen pflegerischen Bedarf, so besteht meist auch ein Erfordernis 
nach Unterstützung bei ha uswirtschaftlichen Verrichtungen. Diese werden dann 
im Rahmen des Pflegepakets gewährt und über die HzP abgerechnet. Sie können 
in Form von Sachleistungen, also dem Einsatz eines Pflegedienstes, oder in Form 
von Geldleistungen für nicht professionellen Ein satz, meist durch Verwandte, er -
folgen.  
 
Komplexer wird der Sachverhalt bei Personen, die Unterstützungsbedarf im 
hauswirtschaftlichen Bereich haben, ohne dass ein pflegerischer Bedarf vorliegt, 
aus dem sich eine Pflegestufe abl eitet. Die sogenannten „reinen Haushaltshilfen“ 
werden in den Kommunen als Leistung nach dem 3. Kapitel, dem 4. Kapitel oder 
dem 7. Kapitel SGB XII gewährt. Je nach Zuordnung ergeben sich daraus rech -
nerische Folgen für die Ergebnisse im Kennzahlenvergleich: 
 
 Bei Zuordnung der Fälle zu einer Leistungsart kommt es zu einem 
höheren Ausweis der entsprechenden Anzahl von Leistungsberech -
tigten und damit zu einer höheren Dichte.  
 Aufgrund der geringen Grundgesamtheit kommt dieser Effekt in der 
HzP a.v.E. deutlicher zum Tragen als im 3. oder 4. Kapitel SGB XII.  
 Ausgaben pro Leistungsberechtigten, die ausschließlich die Leistung 
Haushaltshilfen ohne Pflegebedarf erhalten, sind vergleichsweise 
gering. 
 Bei einer Vielzahl solcher Fälle und einer Zuordnung in die HzP kön-
nen die ausgewiesenen Fallkosten im Durchschnitt niedriger ausfallen. 
 Kommt es in der Zeitreihe zu einem Wechsel der Zuordnung, sind da-
von die Dichte und die Höhe der durchschnittlichen Fallkosten beein-
flusst. 
 
In Erlangen ist es zu einem Wechsel der Zuordnung gekommen, der bereits 2011 
begonnen wurde und sich auf die Ergebnisse des Vorjahres und des Berichts -
jahres auswirkt.  Leistungsberechtigte mit „reinen Haushaltshilfen“ wurden von 
der HzP a.v.E. in andere Leistungssysteme abgegeben, so dass sich hierdurch die 
Anzahl der Leistungsberechtigten in der HzP a.v.E. und damit auch die Dichte 
mit -27,8 % deutlich reduziert hat. Dadurch wird nicht die tatsächliche Ver -
änderung der Dichte in der ambulanten HzP abgebildet.  Die generell niedrige 
Dichte in Erlangen steht im Zusammenhang mit einer positiven Arbeitsma rktlage 
Zuordnung  
Haushaltshilfen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    56 
und einem durchschnittlich hohen Rentenniveau. Der Pflegebedarf kann häufig 
über Leistungen der Pflegekassen bzw. aus eigenen finanziellen Mitteln gedeckt 
werden. Eine Antragstellung im S ozialamt wird häufig gar nicht erst in Betracht 
gezogen.  
 
Zu einer deutlichen Steigerung der ambulanten HzP -Dichte ist es in Salzgitter 
gekommen. Hier wird der Einfluss von Beratungen deutlich. Die Erhöhung der 
Dichte steht im Zusammenhang m it der Eröffnung eines Pflegestützpunktes, i n 
dem Menschen mit Pflegebedarf zunehmend individuell beraten werden  können. 
Hierfür wurden zusätzliche sozialpädagogische Fachkräfte eingesetzt. Dadurch 
kann eine stationäre Unterbringung häufiger vermieden werd en. Die Beratung 
führt aber auch dazu, dass generell mehr Personen in den Leistungsbezug der 
ambulanten HzP gekommen sind.  
 
Ein gut ausgebautes Beratungsnetz, welches dazu beiträgt, dass 
Leistungsberechtigte durch intensive Beratung und Begleitung länger in der 
ambulanten Versorgung verbleiben können, ist auch die Ursache für die generell 
hohe Dichte in Kassel. Hinzu kommen das geringe durchschnittliche  Renten-
einkommen bei Rentnern sowie die zugrundeliegende Altersstruktur in Kassel.  
 
Grundsätzlich stehen Erhöhungen der Dichte in der HzP mit der demografischen 
Entwicklung im unmittelbaren Zusammenhang. Neben dieser Ursache für die 
Steigerung der ambulanten Dichte bilden sich darin auch Umsteuerungsprozesse 
ab, wie bspw. der Ausbau von Beratungsstrukturen. Auf der Ebene der Sachbe-
arbeitung werden in der Hilfe zur Pflege  zunehmend Hilfeplanverfahren einge -
setzt, die das Ziel verfolgen, individuelle Lösungen für Pflegebedürftige zu finden. 
Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf den Ausbau der ambulanten Pflege ge-
legt.  
 
In Kiel wird sowohl für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung als 
auch für die Hilfe zur Pflege ein Fallmanagement eingeführt. Für das strukturierte 
und standardisierte Verfahren in der HzP werden zwei zusätzliche entsprechend 
geschulte Mitarbeiter im bestehenden Pflegestützpunkt eingesetzt.  
 
In Darmstadt besteht bereits seit 2010 ein Fachdienst Pflege, in dem der Umfang 
des Pflegebedarfs qualifiziert bemessen wird. Inzwischen wurde auch die Rech -
nungsprüfung auf den Fachdienst übertragen, so dass nun Bedarfs - und Rech -
nungsprüfung zusammengeführt wurden. In Oberhausen steht eine Überprüfung 
des Pflegebedarfs durch den Einsatz von zwei kommunalen Pflegefachkräften 
kurz vor der Umsetzung.  
 
Nicht überall werden Hilfeplanverfahren oder Pflegefachkräfte eingesetzt. Für den 
Einsatz werden finanzielle Mittel benötigt, die nicht immer zur Verfügung gestellt 
werden. So war in Bremerhaven die Einführung eines Fallmanagements in 2012 
nicht nur in der HzP, sondern auch für die H LU und die GSiAE vorgesehen; sie 
Steigende Dichten 
Organisation auf 
Ebene der  
Sachbearbeitung

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    57 
wurde jedoch aufgrund des notwendigen p ersonellen Mehraufwandes zurück ge-
stellt.  
 
In Ludwigshafen wird eine geringe Dichte in der ambulanten HzP ermi ttelt. Hier 
nicht e nthalten sind Personen, die Leistungen der HzP a.v.E. im Rahmen des 
persönlichen Budgets erhalten. Darüber hinaus werden auch Leistungen wie der 
Hausnotruf oder Einkaufshilfen über das 3. Kapitel SGB  XII gewährt. Da die An-
zahl dieser Personen vergleichswe ise hoch ist, fällt die Dichte in der HzP a.v.E. 
entsprechend gering aus und nimmt Einfluss auf die Ambulante Quote, auf  die 
nach dem Fallbeispiel aus Mainz weiter eingegangen wird.  
 
Fallbeispiel Mainz 
Problemstellung 
Die Stadt Mainz führte  im Zeitraum Mai 2012 – Februar 2013 ein Projekt zur 
Untersuchung der Ausgaben - und Qualitätsentwicklung im Leistungsbereich der 
ambulanten Hilfe zur Pflege durch. Insbesondere sollten Hausbesuche als Werk -
zeug zum Monitoring der Leistung „Betreuung von Kl ienten durch Pflegedienste“ 
untersucht werden.  
 
Für das Projekt wurden konkret folgende Ziele benannt: 
 
 Feststellung der Notwendigkeit von Bedarfsanpassungen zur Ge -
währung bedarfsgerechter Hilfen  
 Feststellung der Versorgungsqualität der durch die professionellen, bei 
den Kassen zugelassenen Pflegedienste mit Versorgungsvertrag nach 
§ 72 SGB XII (Anmerkung: Ohne Konkurrenz zu den Prüfungen durch 
den MDK, Erkenntnisse wurden intern verwertet, keine Weitergaben 
an den MDK) 
 
Es sollte evaluiert werden, ob finanzielle Einsparmöglichkeiten und Potentiale zur 
Qualitätsverbesserung bei der Pflegeversorgung durch Hausbesuche erkannt 
werden und entsprechende Anpassungen zu einer Ausgaben - und Leistungs -
optimierung führen. 
 
Akteure 
Derzeit werden etwa 400 Klienten von 23 Pflegediensten betreut. Die Leistungs -
erbringung der Pflegedienste richtet sich nach individuellen Hilfeplänen, die von 
der Stadt Mainz – nach Vorlage des Sozialberichts der Pflegestützpunkte (unab -
hängige Instanz) – erstellt werden.  
 
Vorgehensweise und Verlauf des Projekts 
Zur Analyse der aktuellen Vorgehensweise wurde zunächst ein Ablaufplan erstellt. 
Anschließend wurden projektbezogene Hausbesuche bei 3 Kategorien von Leis -
tungsberechtigten durchgeführt:  
 
Persönliches 
Budget 
Praxisbeispiel 
Projektziele 
Projekt- 
vorgehen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    58 
 Gruppe 1: Alle aktuellen Neufälle  
 Gruppe 2: Klienten zweier ausgewählter Pflegedienste 
 Gruppe 3: Zufällig ausgewählte Klienten anderer Pflegedienste als in 
Gruppe 2 
 
Bei der Gruppe 1 wurden Hausbesuche sowohl angemeldet als auch unange -
meldet durchgeführt, Pflegebedarf und Pflegestufe wurden geprüft. Ziel war insbe-
sondere zu ermitteln, ob Personen im nahen Umfeld des Pflegebedürftigen – 
Angehörige oder Nachbarn – für Teilaspekte der Pflegeleistungen gewonnen 
werden können. Bei sieben Klienten wurden geringe Minderbedarfe festgestellt, 
bei einem Klienten ein Mehrbedarf, bei 43 Klienten mussten keine Anpassungen 
vorgenommen werden. In dieser Projektphase wurde deutlich, dass ein 
Hausbesuch nicht bei jedem Neufall zielführend ist. 
 
Für die Gruppe 2 wurden die Klienten zweier Pflegedienste ausgewählt, da hier 
überdurchschnittlich umfangreiche Pflegepläne vorlagen und Differenzen zwi -
schen abgerechnetem Hilfebedarf und dem Bedarf l aut MDK-Gutachten festge -
stellt wurden. Die Hausbesuche erfolgten vorwiegend unangemeldet. D ie Pflege-
dienste sind spezialisiert auf Klienten mit osteuropäischer Herkunft, was beson -
dere sprachliche Anforderungen an die Mitarbeiter des Sozialdienstes stellte. Die 
Mitarbeiter der Pflegedienste verfügen offensichtlich über ausreichende Sprach -
kenntnisse. Es wurden, wie im Fall der Gruppe 1, Familienmitglieder für die teil -
weise Übernahme von hauswirtschaftlichen Leistungen gewonnen, unange -
messene Bedarfe wurden angepasst. Bei 16 Klienten wurde hohe Minderbedarfe 
festgestellt, bei einem Klienten ein  Mehrbedarf, bei fünf Klienten mussten keine 
Anpassungen vorgenommen werden. Die Ergebnisse dieser Gruppe sind nicht auf 
die anderen Pflegedienste übertragbar. 
 
Die Klientenauswahl für die Hausbesuche der Gruppe 3 erfolgte wie bereits 
genannt nach dem Zufa llsprinzip (ohne Klienten der Gruppe 1 + 2). Hier er -
folgten sämtliche Hausbesuche unangemeldet. In elf Fällen wurden Bedarfe 
reduziert, in einem Fall wurde ein Mehrbedarf erkannt, in zwei weiteren Fällen 
nahmen die Pflegedienste bereits parallel von sich aus eine Reduzierung der Hil -
fepläne vor. In einem Fall war die Wohnung eines Klienten in einem schlechten 
Zustand – der Pflegedienst wurde darauf hingewiesen und führte daraufhin ei -
genständig Maßnahmen zur internen Qualitätssicherung ein. Dies stellt jed och 
einen Ausnahmefall dar, prinzipiell wurde bestätigt, dass diese Pflegedienste zu -
verlässig und gut arbeiten.  
 
Im Folgenden sollen die bedeutendsten Erkenntnisse des Projektes zusammen -
gefasst werden.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    59 
Wesentliche Erkenntnisse des Projektes: 
 
 Nur durch Hausbesuche kann festgestellt werden, ob die erbrachten 
und abgerechneten Leistungen den Bedürfnissen der Leistungsbe -
rechtigten und den allgemeinen Qualitätskriterien entsprechen.  
 Hausbesuche sind somit ein effektives Steuerungsmittel. 
 Gerade unangemeldete Hausbesuche erwiesen sich als effektiv. 
 Der Grundpflegebedarf kann in der Regel nicht eingespart werden. 
 Die Stadt Mainz wurde von Klienten und Pflegediensten als aktiver 
und ansprechbarer Partner positiv wahrgenommen.  
 
 Fazit: Künftig sollen laufend Stichproben bei Bestandsfällen sowie bei 
Neufällen nach Akutsituationen (Kr ankenhausaufenthalt o. ä.) durc h-
geführt werden. 
 
Ambulante Quote 
Wie sich die ambulante HzP im Verhältnis zur stationären HzP entwickelt, wird 
durch die Abbil dung der Ambulanten Quote deutlich. Sie bildet einen Indikator, 
der aufzeigt, inwieweit die gesetzliche Zielsetzung des Vorranges der ambulanten 
vor den stationären Leistungen umgesetzt wird. Die nachstehende Grafik gibt den 
Anteil der Personen mit Leistungen der HzP a.v.E. an allen Leistungsberechtigten 
der HzP in einer Zeitreihe von 2008 bis 2012 an. 
 
ABB. 21: KENNZAHL 70: AMBULANTE QUOTE HZP 
19,6
36,5
n.v.
44,5
n.v.
37,4
46,2
43,2
13,8
51,1
29,2
44,7
16,1
34,7
0
10
20
30
40
50
60
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
Prozent
KeZa 70 SGB XII
Ambulante Quote - Anteil der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. 
an allen HzP-Empfängern (a.v.E. und i.E.) in Prozent
2008 2009 2010 2011 2012 Mittelwert  2012
 
ER: HzP i.E. liegt in Zuständigkeit des überörtlichen Trägers 
C: Daten des überörtlichen Trägers stehen nicht zur Verfügung 
 
Projekt-
ergebnisse

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    60 
Von allen Leistungsberechtigten der Hilfe zur Pflege werden im Mittelwert der 
mittelgroßen Großstädte 34,7 % ambulant gepflegt. Die Ambulante Quote ist in 
den Städten sehr unterschiedlich entwickelt. Während in Mainz mehr als die 
Hälfte der Leistungsberechtigten ambulant gepflegt wird, ist es in Ludwigshafen 
rund jeder Siebte.  
 
Damit werden im Mittelwert nach wie vor mehr Leistungsberechtigte der HzP 
stationär gepflegt. Dies zeigt auch de r Vergleich der ambulanten (1,9 von 1.000 
Einwohnern) und der stationären (3,7 von 1.000 Einwohnern) Dichten. Im 
Vergleich zum Vorjahr hat sich die Ambulante Quote leicht reduziert (-1,5 %). 
Diese Senkung steht jedoch i n Verbindung mit dem nicht zur V erfügung 
stehenden Wert aus Chemnitz. Dadurch, dass der überdurchschnittlich hohe 
Wert nicht in die Berechnung einbezogen werden kann, kommt es zu der Redu -
zierung. Könnte die Ambulante Quote aus Chemnitz für 2012 auf einem ähn -
lichen Niveau einbezogen werden, käme es zu einer Steigerung der Ambulanten 
Quote.  
 
In fünf Städten ist es zu einer Verringerung der Ambulanten Quote gekommen. 
Am deutlichsten ist sie mit  -8,9 % in Ludwigshafen, gefolgt von Potsdam mit  
-6,6 % zu bemerken. In Braunschweig (-3,3 %), Oberhausen (-2,3 %) und Jena 
(-1,1 %) fallen die Reduzierungen geringer aus. Zu deutlichen Steigerungen 
kommt es vor allem in Salzgitter (+41,8 %) sowie in Kiel (+6,1 %).  
 
Generellen Einfluss auf die Entwick lung der Ambulanten Quote haben regionale 
Strukturen. In städtischen Gebieten müssen von Pflegediensten  in der Regel 
kürzere Anfahrtswege zurückgelegt werden , als es in ländlicheren  Gegenden der 
Fall ist. Der Ausbau der ambulanten Pflege in Stadtgebieten i st hiervon positiv 
beeinflusst und drückt sich in einer in der Regel höheren Ambulanten Quote als in 
ländlicheren Gebieten aus. Am Beispiel Salzgitter ist dies gut zu erkennen. Im 
Gegensatz zu den anderen Städten ist die Infrastruktur in Salzgitter weniger stark 
städtisch geprägt. En tsprechend ist die Ambulante Quote vergleichsweise gering 
entwickelt.  
 
Auch die Verbreitung  und der Ausbau von stationären Pflegeeinrichtungen und 
ambulanten Pflegediensten haben einen Einfluss auf die Ambulante Quote, wenn 
Angebote erweitert werden und dadurch eine erhöhte Nachfrage produziert wird. 
Sowohl für ambulante als auch für die stationäre Pflege muss entsprechend 
qualifiziertes Personal vorhanden sein, das nicht allerorts zur Verfügung steht. 
Insbesondere in den Pflegeberufen ist von generellen Engpässen auszug ehen. So 
ergab eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW), die für das 
Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung erstellt wurde, einen deutlichen Mangel 
an verfügbaren Arbeitskrä ften in den Pflegeberufen. Auf 100 gemeldete Stellen 
kommen demnach bspw. lediglich 27 arbeitslose Krankenschwestern. 
 
Veränderung der 
Ambulanten Quo-
te 
Generelle  
Einflussfaktoren  
Angebot und 
Nachfrage

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    61 
Auch die Strukturen im Aufbau von Beratungen, die Öffentlichkeitsarbeit vor Ort 
sowie der Informationsstand von Betroffenen und Angehörig en über Leistungen 
und Angebote haben einen Einfluss auf die Ambulante Quote. Durch eine gezielte 
Informationspolitik bezüglich Zugangsvoraussetzungen zur ambulanten pfle -
gerischen Versorgung bestehen kommunale Handlungsmöglichkeiten. 
 
Pflegende Angehörige brauchen Unterstützung durch eine umfassende und 
kompetente Beratung, ehrenamtliche Helfer, Assistenzkräfte und verbesserte Ent -
lastungsangebote. Ähnlich wie bei der Kindererziehung werden hier Strukturen 
benötigt, um die Pflege von Angehörigen und die Erwerbstätigkeit von privaten 
Pflegepersonen miteinander vereinbaren zu können.  
 
Ansatzpunkte bestehen im Ausbau nachbarschaftlicher Unterstützungssysteme. 
Auch Pflegestützpunkte  oder Seniorenservicebüros , die zu diesem Zweck ein -
gerichtet werden können, leisten hier einen Beitrag. In vielen Städten sind solche 
Beratungsangebote vorhanden. Zunehmend ins Blickfeld gerät auch die Sozial -
raumorientierung, bei der die in einem Sozialraum zur Verfügung stehenden 
Ressourcen koordiniert und eingesetzt werden können. 
 
Merkmale der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. 
Für einen vertieften Einblick in die Entwicklungen in der Hilfe zur Pflege werden 
im Benchmarking weitere Aspekte zur Struktur der Leistungsberechtigten unter-
sucht. Im vorliegenden Bericht soll auf die Merkmale Alter, Pflegestufen, andere 
Leistungen nach Pflegestufen sowie auf Leistungsberechtigte, die aus schließlich 
von privaten Personen gepflegt werden, eingegangen werden.  
 
Zunächst wird in der folgenden Tabelle die Dichte der Leistungsberechtigten nach 
Altersklassen für die Jahre 2011 und 2012 dargestellt. Die Anzahl der Leistungs-
berechtigten der jeweiligen Altersklasse wird auf jeweils 1.000 Einwohner der-
selben Altersklasse bezogen.  
 
ABB. 22: TABELLE: DICHTEN DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. NACH ALTERSKLASSEN 
Definition Jahr BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
2012 0,5 1,7 0,9 0,6 0,3 0,9 1,4 1,3 0,2 1,4 1,0 0,4 0,6 0,9
2011 0,5 1,6 0,8 0,5 0,4 0,8 1,3 1,3 0,2 1,3 0,9 0,5 0,4 0,8
2012 2,6 7,2 3,0 4,7 1,6 3,0 9,5 7,1 0,9 6,9 4,5 4,5 2,8 4,5
2011 2,7 7,4 2,8 4,7 1,7 2,4 8,6 6,2 1,1 6,0 4,4 4,3 1,7 4,2
2012 3,7 9,5 5,8 7,9 1,6 3,9 15,0 16,9 3,1 11,8 6,2 7,9 1,5 7,3
2011 3,8 9,4 5,2 8,1 2,1 4,0 14,0 15,3 3,6 10,8 5,8 8,4 1,3 7,1
2012 3,2 11,9 9,9 9,1 1,4 7,3 14,7 23,3 4,1 14,2 6,9 13,2 1,1 9,2
2011 3,4 12,5 9,7 9,4 2,9 5,7 14,2 20,9 4,6 14,5 9,0 14,0 2,2 9,5
Leistungsberechtigte der HzP a.v.E.: Dichten nach Alter
65 bis unter 75 Jahre
75 bis unter 85 Jahre
85 Jahre und älter 



MW
unter 65 Jahre
 
 
Die Ergebnisse in der Tabelle machen die mit dem Alter zunehmende Pflege -
bedürftigkeit deutlich. Je älter die Leistungsberechtigten sind, desto höher fällt 
auch die Dichte aus. Entsprechend ist die Dichte in der Altersklasse der unter 65-
Unterstützungs-
systeme 
Leistungsberech-
tigte HzP a.v.E. 
nach  
Altersklassen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    62 
Jährigen vergleichsweise niedrig. Pflegeleistungen werden hier häufig in Verbin -
dung mit Leistungen der Eingliederungshilfe gewährt. 
 
Von Relevanz für die E rgebnisse der Städte ist die Gesamtzahl der Leistungs -
berechtigten, die deutlich variieren kann. Während bei den Dichten in den 
unteren Altersklassen die Unterschiede geringer ausfallen, zeigt sich in den 
Dichten der Altersklasse der 85 -Jährigen und Ältere n eine Spannbreite, die von 
1,1 in Salzgitter bis zu 23,3 in Kiel reicht. Das Ergebnis der Dichten in Kiel 
zeigt, dass mit zunehmenden Alter und der damit  verbundenen höheren Pflege -
bedürftigkeit nicht immer eine stationäre Pflege notwendig werden muss, we nn 
entsprechende Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen werden.  
 
Weiteren Aufschluss über  die Zusammensetzung der Gruppe der Leistungs -
berechtigten der HzP a.v.E. mit Pflegegeld gibt die Zuordnung in die Pflegestufen, 
die in der nachstehenden Tabelle aufgeführt ist. Die Reihenfolge in der Tabelle 
orientiert sich an der Größe der Dichte für Leistungsberechtigte  mit Pflegegeld 
und einer bestimmten Pflegestufe und weist den jeweils höchsten und niedrigsten 
Wert der Ergebnisse aus. 
 
ABB. 23: TABELLE: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. MIT PFLEGEGELD NACH PFLEGESTUFEN 
MW
1,33 0,39 ER 3,11 KI
0,35 0,07 LU 1,09 BHV
0,18 0,03 ER 0,52 KS
0,09 0,01 J 0,34 KS
Dichte der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. nach Pflegestufen pro 1.000 Einwohner
Pflegestufe 1
Pflegestufe 0
Pflegestufe 2
Pflegestufe 3
höchster WertMerkmal
Zweitgrößte Dichte
Drittgrößte Dichte
Kleinste Dichte
niedrigster Wert
Größte Dichte
 
 
Die Tabelle veranschaulicht, dass in der ambulanten HzP eher Leistungs -
berechtigte mit ein er geringeren Pflegestufe gepflegt werden. Mit höherem 
Pflegebedarf (und höherer Pflegestufe) steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die In-
anspruchnahme von Pflegesachleistungen oder eine stationäre Pflege no twendig 
wird.  
 
Zu den anderen Leistungen, die nach §  65 SGB XII gewährt werden, zählen not -
wendige Aufwendungen für Pflegepersonen sowie Pflegesachleistungen, die zu -
sätzlich zum Pflegegeld nach §  64 SGB  XII gezahlt werden. In dies em Zusam-
menhang bedeuten andere Leistungen der HzP a.v.E. die Übernahme von Auf -
wendungen, die für Leistungen entstehen, für die keine bedarfsdeckende An -
spruchsgrundlage bei den Pflegekassen besteht, die jedoch trotzdem notwendig 
sind, um eine bedarfsger echte Pflege zu ermöglichen. Dazu gehören auch Leis -
tungen, die für Leistungsberechtigte erbracht werden, die keine Einstufung durch 
die Pflegekassen in eine Pflegestufe erhalten haben und somit der sogenannten 
Pflegestufe 0 angehören. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die 
Verteilung. 
Leistungsberech-
tigte HzP a.v.E. 
mit Pflegegeld-
nach Pflegestufen  
Leistungsberech-
tigte HzP a.v.E. 
mit anderen Leis-
tungen nach Pfle-
gestufen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    63 
ABB. 24: TABELLE: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. MIT ANDEREN LEISTUNGEN NACH PFLEGESTU-
FEN 
MW
0,61 0,12 SZ 1,22 KI
0,36 0,04 BHV 0,85 KS
0,19 0,03 BHV/SZ 0,56 KI
0,14 0,00 BHV 0,66 KI
Größte Dichte
höchster WertMerkmal niedrigster Wert
Kleinste Dichte Pflegestufe 3
Drittgrößte Dichte Pflegestufe 2
Pflegestufe 0
Dichte der LB HzP a.v.E. mit anderen Leistungen nach Pflegestufen pro 1.000 Einw.
Zweitgrößte Dichte Pflegestufe 1
 
MZ: Für die Auswertung der anderen Leistungen nach Pflegestufen stehen keine Daten zur Verfügung. 
 
Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Leistungsberechtigte 
in der häuslichen Umgebung von Angehörigen oder anderen selbstgewählten 
nahestehenden Personen gepflegt werden. Um die Pflege des Leistungsbe -
rechtigten optimal au f die individuelle Situation und Bedarfslage abstimmen zu 
können, kann das Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen 
kombiniert werden. In solch einem Fall reduziert sich das Pflegegeld nach dem 
SGB XI anteilig um den Wert der in Anspruch  genommenen Sachleistungen. Bei 
einer Leistungsgewährung im Rahmen des SGB  XII liegt ein Ermessensspielraum 
vor. Das Pflegegeld kann bis zu zwei Drittel gekürzt werden. In den Städten liegen 
hierzu unterschiedliche Regelungen vor.  
 
Der Anteil der Leistungsberechtigten, d er Pflegegeld erhält, an allen Leistungsbe -
rechtigten der HzP a.v.E. liegt für das Berichtsjahr bei 39,6 % und hat sich im 
Vergleich zum Vorjahr von 4 3,0 % um 6,0 % reduziert. Damit erhöht sich  der 
Anteil der Leistungsberechtigten, die ausschließlich Pflegesachleistungen er -
halten, also von professionellen Pflegediensten versorgt werden. Dies macht deut-
lich, dass eine privat organisierte Pflege Unterstützungsmaßnahmen braucht , um 
diese auch zukünftig sicherstellen zu können.  
 
Im Städtevergleich kommt es zu großen Unterschieden bei dem Anteil der Leis -
tungsberechtigten, der ausschließlich von professionellen Pflegediensten gepflegt 
wird. Die Anteile reichen von 23,5 % in Chemnitz bis zu 87,0 % in Mainz. 
 
Wie sich die Anteile der Leistungsberechtigten, die Pflegegeld erhalten, auf die 
Pflegestufen verteilen, zeigt die nachstehende tabellarische Übersicht.  
 
ABB. 25: TABELLE: ANTEILE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. MIT PFLEGEGELD NACH PFLEGESTUFEN 
MW
17,2 4,5 P 33,8 BHV
9,5 3,4 KI 16,1 LU
4,9 0,6 J 9,8 KSKleinster Anteil Pflegestufe 3
Pflegestufe 2Zweitgrößter Anteil
höchster Wert
Größter Anteil Pflegestufe 1
Anteile der LB HzP a.v.E. mit Pflegegeld nach Pflegestufen in %
niedrigster WertMerkmal
 
 
Leistungsberech-
tigte HzP a.v.E. 
mit Pflegegeld

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    64 
Leistungsberechtigte, die privat gepflegt werden, aber in keine Pflegestufe einge -
stuft sind, erhalten die Leistung in Form von angemessenen Beihilfen.  
 
ABB. 26: TABELLE: ANTEIL DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP MIT ANGEMESSENEN BEIHILFEN 
MW
3,2 0,05 KS 7,4 C
Anteil der LB HzP a.v.E. mit angemessenen Beihilfen in % an allen anderen Leistungen
höchster Wert
Anteil angemessene 
Beihilfen
niedrigster WertMerkmal
 
DA, J, OB: Die Leistung wird nicht gewährt 
BHV, KI, LU: Es stehen keine Daten zur Verfügung 
 
Angemessene Beihilfen werden nach § 65  Abs. 1, Satz 1 SGB XII gewährt. Auf 
die Leistung besteht kein Rech tsanspruch, so dass die Gewährung im Ermessen 
des Sozialhilfeträgers liegt. Mit der Leistung soll das Ziel verfolgt werden, die 
Pflegebereitschaft von Angehörigen bzw. nahestehenden Personen aufrechtzuer -
halten.  
 
Im Weiteren wird der Anteil der Leistungsberechtigten der HzP a.v.E. dargestellt, 
der Pflegegeld und keine Sachleistungen erhält. Dieser Personenkreis wird aus -
schließlich von Privatpersonen und Angehörigen gepflegt. Ein solches Pflege -
arrangement kann eine positive Lös ung aus Sicht des Leistungsberechtigten sein 
und zugleich auch eine kostengünstige Lösung für den Sozialhilfeträger bieten. 
Diese Zielsetzung ist durch den Gesetzgeber im § 63 Satz 1 SGB XII verankert. 
 
ABB. 27: TABELLE: ANTEIL DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. MIT PFLEGE DURCH PRIVATPERSONEN 
Definition Jahr BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
2012 33,9 22,5 40,4 10,8 22,2 26,8 8,5 4,4 29,0 n.v. 14,9 10,1 15,2 19,9
2011 31,4 10,6 44,4 16,6 25,7 27,9 8,8 5,2 25,7 9,9 14,8 10,7 17,9 19,2

Leistungsberechtigte der HzP a.v.E. : Anteil der ausschließlich von Privatpersonen gepflegten an allen LB
KeZa 79
 
 
Im Mittelwert hat der Anteil der Leistungsberechtigten, die ausschließ lich privat 
gepflegt werden, zugenommen. Zu berücksichtigen ist jedoch der fehlende Wert 
aus Mainz. Wird der Wert für 2 011 außeracht gelassen oder auf selben Niveau 
für das Jahr 2012 hinzugerechnet, ergibt sich eine leichte Reduzierung bzw. eine 
Stagnation des Anteils der ausschließlich privat Gepflegten.  
 
Unterschiede, die bei den Städteergebnissen im Vergleich zum Vorja hr zu 
bemerken sind, stehen nicht immer in Verbindung mit der tatsächlichen Ent -
wicklung. In Bremerhaven konnte die Datenlage durch Umstellung auf eine ge -
sonderte Haushaltsstelle verbessert werden.  
 
Größere Unterschiede als im Vergleich zum Vorjahr sind bei den Ausprägungen 
der Anteile zwischen den Städten z u erkennen. Die Anteil e sind sehr unter -
schiedlich ausgeprägt und reichen von 4,4 % in Kiel bis zu 40,4 % in Chemnitz. 
Es zeigt sich damit deutlich, wie unterschiedlich die private Pflege in den Städten 
genutzt wird. Auch in Kassel wird ein unterdurchschnittlicher Anteil ermittelt. 
Angemessene 
Beihilfen 
Pflege durch Pri-
vatpersonen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    65 
Dieser steht im Zusammenhang mit einer erhöhten Anzahl von Pflegean bietern, 
von denen i n einigen Fällen sogar damit geworben  wird, dass unterhalb einer 
bestimmten Einkommensg renze keine Zuzahlungen zu leisten sind. Spezia -
lisierungen von Pflegediensten bspw. auf Personen mit Migrationshintergrund 
führen zudem zu einer gesteigerten Inanspruchnahme und damit auch zu einem 
reduzierten Anteil von privat Gepflegten in der ambulanten HzP. Dies ist auch in 
Darmstadt der Fall. Hier konnten sich in der ohnehin gut ausgebauten am bu-
lanten Pflegestruktur zwei russische Pflegedienste etablieren, woraufhin sich der 
Anteil der privat Gepflegten reduzierte. 
 
Zu beobachten ist auch, dass  die Kinder der Pflegebedürftigen zunehmend ihren 
Lebensmittelpunkt aufgrund der Arbeitsmarktlage in andere Orte verlagern, so 
dass sie für eine private Pflege der Eltern nicht zur Verfügung stehen. Zunehmend 
wird in Darmstadt wie auch in anderen Städten eine sinkende Pflegebereitschaft 
bemerkt.  
 
Ansatzpunkte, um den Anteil der privat Gepflegten in der ambulanten HzP zu 
erhöhen, liegen vor allem im Hilfeplanverfahren bzw. Fallmanagement. Hierbei 
wird die Lebenssituation des Leistungsberechtigten beleuchtet, Familienange -
hörige einbezogen und mögliche Ressourcen , die im privaten Umfeld ggf. nicht 
genutzt werden, identifiziert und aktiviert. In Mainz kam eine Überprüfung zu 
dem Ergebnis, dass die Einbindung von Familienangehörigen oftmals  unklar war. 
In diesen Fällen wurde verstärkt geprüft, ob das Engagement der Familien aus -
gebaut werden kann bzw. sichergestellt, dass es sich nicht durch Einbindung 
eines Pflegedienstes reduziert.  
 
Generell bleibt festzuhalten, dass die private Pflege eh er für Leistungsberechtigte 
in Frage kommt, bei denen der Pflegebedarf gering ausfällt. Mit steigendem Pfle -
gebedarf erhöht sich auch die Belastung für die Personen, die die private Pflege 
vornehmen. Von Bedeutung ist somit die Struktur der Gruppe von Leistungsbe-
rechtigten nach Pflegestufen. In den höheren Pflegestufen wird dann  eine Unter-
stützung der Pflegeperson durch die Inanspruchnahme von professionellen Pflege-
diensten festgestellt.  
 
Generelle Einflussfaktoren auf die ambulante Hilfe zur Pflege 
Allgemein können folgende Einflussfaktoren auf die Entwicklung in der ambu -
lanten HzP zusammengefasst werden: 
 
 Beratungsstrukturen, Anlaufstellen und Öffentlichkeitsarbeit 
 Informationsstand von Betroffenen und Angehörigen über Angebote 
und Leistungen 
 Anteil der privat gepflegten Personen 
 Änderungen des Pflegebedarfs, Verschiebungen in den Pflegestufen 
 Weiterentwicklung der Angebotsstruktur, bspw. Zuwachs von Pflege -
diensten 
Aktivierung von 
Ressourcen

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    66 
 Höhe der anrechenbaren Einkommen 
 Veränderungen in der Gesamtzahl der Einwohner und in d er Alters -
struktur 
 
 
6.2. Leistungsberechtigte in der Hilfe zur Pflege in Einrich-
tungen 
 
Für die Höhe der A mbulanten Quote spielt die Entwicklung in der stationären 
Dichte eine Rolle. Zudem wird in diesem Bereich ein großer Anteil der in der Hilfe 
zur Pflege en tstehenden Ausgaben aufgewendet, so dass im Folgenden auf die 
Dichte und die Struktur der Leistungsberechtigten in der stationären HzP einge -
gangen werden soll. 
 
Die nachstehende Abbildung zeigt die Entwicklung der Dichte in der stationären 
HzP in einer Ze itreihe von 2008 bis 2012. Da die Zuständigkeit für diesen Per -
sonenkreis in Erlangen beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe liegt, stehen 
keine Werte zur Verfügung und können somit nicht ausgewiesen werden. Auch in 
Chemnitz stehen für das aktuelle Berichtsjahr 2012 keine Daten zur Verfügung.  
 
ABB. 28: KENNZAHL 80: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP I.E. 
4,2
5,6
n.v.
2,0
n.v.
2,5
4,1
4,4
3,5
2,7
4,6
2,1
5,1
3,7
0
1
2
3
4
5
6
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
KeZa 80 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E. 
pro 1.000 Einwohner am 31.12.
2008 2009 2010 2011 2012 Mittelwert  2012
 
ER: HzP i.E. liegt in Zuständigkeit des überörtlichen Trägers 
C: Daten des überörtlichen Trägers stehen nicht zur Verfügung 
 
Im Mittelwert der Städte beträgt die Dichte in der stationären HzP 3,7 bezogen 
auf 1.000 Einwohner. Im Vergleich zum Vorjahr ist es trotz der Bemühungen 
zum Ausbau der ambulanten HzP zu einem Anstieg der Dichte gekommen. Von 
Steigende Dichte 
HzP i.E.

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    67 
3,56 in 201 1 kam es zu einer Steigerung um  4,3 % auf 3,72 in 2012. Die 
Steigerung des Mittelwertes bezieht sich jedoch lediglich auf drei der elf hier 
ausgewiesenen Werte. Mit einer Steige rung von 16,9 % ist die Zunahme vor 
allem in Jena zu verzeichnen. Aber a uch in Potsdam kommt es zu einer 
deutlichen Erhöhung von 10,6 %. In beiden St ädten wurde damit die Steigerung 
des Vorjahres fortgesetzt. Oberhausen verzeichnet mit einem Plus von 1,3 % eine 
moderate Steigerung. 
 
Während die Dichten in Bremerhaven und Mainz stagnieren, kommt es in den 
anderen Städten zu Reduzierungen der Dichte in der stationären HzP. Mit -5,5 % 
ist sie in Ludwigshafen am deutlichsten.  
 
Im Städtevergleich zeigt sich eine heterogene Verteilung. Die Spannbreite reicht 
von 2,0 in Darmstadt bis 5,6 in Bremerhaven.  
 
Neben Darmstadt sind niedrige Dichten insbesondere in den Städten der ne uen 
Bundesländer zu verzeichnen – mit steigender Tendenz. Da der größere Anteil der 
Leistungsberechtigten in der HzP i.E. weiblich ist, kann ein möglicher Einflu ss 
durch das Rentenniveau vorliegen, welches bei Frauen durch die eher durch -
gehende Erwerbstätigkeit von Frauen  in der ehemaligen DDR höher ausfallen 
kann. In Darmstadt ist die niedrige Dichte durch gute ambulante Versorgungs -
strukturen und Beratungsange bote beeinflusst, die sich in der Dichte der ambu-
lanten HzP widerspiegeln. 
 
Wie in der ambulanten HzP die Pflegedienste hat in der stationären HzP das re-
gionale Angebote an Pflegeeinrichtungen einen Einfluss auf die Inanspruchnahme 
der P flegeleistungen. Besteht bspw. ein Mangel an stationären Pflegeein -
richtungen in einer Stadt, kann ggf. alternativ die ambulante Pflege gewählt 
werden. Die Neueröffnung einer stationären Pflegeeinrichtung kann in solchen 
Fällen dann dazu führen, dass ein Wechsel von der ambulanten in die  stationäre 
Pflege erfolgt.  
 
Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Unterbringung in einer 
Pflegeeinrichtung innerhalb bzw. außerhalb der Kommune für das Berichtsjahr 
2012. Die Anteile werden in Prozent dargestellt.  
 
ABB. 29: TABELLE: ANTEILE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN NACH DEM ORT DER UNTERBRINGUNG 
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW 
61,5 68,0 n.v. 72,6 n.v. 79,8 67,0 69,7 n.v. 68,8 73,2 n.v. 76,0 70,7
38,5 32,0 n.v. 27,4 n.v. 20,2 33,0 30,3 n.v. 31,2 26,8 n.v. 24,0 29,3
Anteile der Leistungsberechtigten HzP i.E. differenziert nach Unterbringungsort
2012
innerhalb der Kommune
außerhalb der Kommune
 
 
Der deutlich größere Anteil von Leistungsberechtigten in der stationären HzP wird 
mit 70,7 % in einer Pflegeeinrichtung innerhalb einer K ommune gepflegt. Dabei 
reichen die Ergebnisse von 61,5 % in Braunschweig bis 79,8 % in Jena.  
 
Unterbringungsort

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    68 
Entscheidend für die Höhe der Anteile ist das vorhandene Angebot einer Stadt. In 
Braunschweig befinden sich in unmittelbarer Nähe zur Stadt vier große 
Einrichtungen, in denen Personen mit Leistungsgewährung durch die Stadt 
Braunschweig über die HzP i.E. gepflegt werden. Auch in Kassel ist das vor -
handene Angebot im direkten Umkreis der Stadt ursächlich für den über-
durchschnittlichen Anteil der Personen, die außerhalb der Stadt gepflegt werden.  
 
Umgekehrt zeigt sich bspw. für Oberhausen ein erhöhter Anteil der 
Leistungsberechtigten, die innerhalb der Stadt stationär gepflegt werden. Ursache 
ist das große Angebot an Plätzen in Pflegeeinrichtungen. In Bremerhaven erhöhte 
sich der Anteil der Personen mit Unterbringung innerhalb der Stadt, da in 2010 
ein neues Pflegeheim eröffnet wurde und damit die Nachfrage stieg.  
 
Es spielen jedoch auch der Familienbezug und die Bedingungen des 
Arbeitsmarktes eine Rolle. Um einen A rbeitsplatz annehmen zu können, müssen 
immer häufiger  Umzüge in Kauf genommen werden. Werden Eltern pflege -
bedürftig und benötigen eine stationäre Pflege, ziehen sie häufig in die Nähe ihrer 
Kinder. Dort, wo die Verbundenheit zur Stadt größer ist, kann auc h der Anteil der 
innerhalb einer Stadt untergebrachten Leistun gsberechtigten höher ausfallen, wie 
es in Jena der Fall ist.  
 
Im Kennzahlenvergleich werden auch Daten zur Altersstruktur und zu Pfleg e-
stufen aufbereitet. In der nachstehenden Tabelle sind die Dichten der Leistungs -
berechtigten der HzP i.E. nach Altersklassen jeweils bezogen auf 1.000 alters -
gleiche Einwohner aufgeführt. 
 
ABB. 30: TABELLE: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP I.E. NACH ALTERSKLASSEN 
Definition Jahr BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
2012 0,9 1,2 0,0 0,0 üöTr 0,7 üöTr 1,1 0,5 0,4 0,8 0,6 1,0 0,7
2011 0,9 1,0 0,9 0,0 üöTr 0,6 üöTr 1,1 0,5 0,5 0,8 0,5 1,0 0,6
2012 8,0 9,9 2,9 4,3 üöTr 3,7 8,1 8,8 6,3 5,8 6,9 4,1 6,0 6,2
2011 8,0 9,6 3,1 4,6 üöTr 3,4 7,6 8,4 6,3 5,7 6,9 3,4 7,4 6,2
2012 15,8 21,5 5,3 12,7 üöTr 10,6 18,5 20,5 15,6 13,6 19,1 7,8 21,0 15,2
2011 15,9 22,7 5,2 12,2 üöTr 8,8 19,6 21,3 17,0 13,1 19,3 7,3 18,8 15,1
2012 50,5 70,9 16,2 32,2 üöTr 34,1 66,6 59,0 55,7 41,8 71,9 28,6 65,4 49,4
2011 51,8 73,5 16,0 34,4 üöTr 30,9 66,5 64,1 62,2 42,8 74,4 29,9 71,8 51,5
Leistungsberechtigte der HzP i.E.: Dichten nach Alter
MW
unter 65 Jahre
65 bis unter 75 Jahre
75 bis unter 85 Jahre
85 Jahre und älter 



 
 
Wie in der ambulanten HzP ergibt sich auch für die stationäre HzP mit dem Alter 
eine zunehmende Pflegebedürftigkeit, die sich in den Dichten nach Alters klassen 
widerspiegelt. Die Dominanz der älteren Altersklassen ist deutlich erkennbar. Wie 
auch in der HzP a.v.E. sind Unterschiede zwischen den Werten der Städte zu er-
kennen, die in Verbindung mit der Gesamtanzahl der Leistungsberechtigten 
Dichte HzP i.E. 
nach  
Altersklassen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    69 
stehen. Für die Altersklasse der 85 -Jährigen und älteren zeigt sich eine Redu -
zierung der Dichte.  
 
Wiederum kann festgestellt werden, dass die Pflegebedürftigkeit mit dem Alter 
steigt und damit die Wahrscheinlichkeit einer stationären Unterbringung. Dies 
zeigt sich in der Tendenz auch in der Betrachtung der Dichten nach Pflegestufen. 
Die in der folgenden Tabelle dargestellten Ergebnisse beziehen sich auf 1.000 
Einwohner aller Altersklassen.  
 
ABB. 31: TABELLE: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP I.E. NACH PFLEGESTUFEN 
MW
1,41 0,65 DA 2,22 BHV
1,21 0,63 P 1,89 BHV
0,91 0,45 DA 1,40 BHV
0,17 0,02 J 0,37 KI
Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E. nach Pflegestufen pro 1.000 Einwohner
Pflegestufe 1
Pflegestufe 3
Pflegestufe 2
Drittgrößte Dichte
höchster Wert
Größte Dichte
Kleinste Dichte
Zweitgrößte Dichte
Pflegestufe 0
Merkmal niedrigster Wert
 
 
Trotz guter Beratungsstrukturen vor Ort ist in den Städten zu beobachten, dass 
Leistungsberechtigte, die im Rahmen einer Kurzzeitpflege in einer stationären Ein-
richtung untergebracht werden, zunehmend in die Dauerpflege übergehen. In ver-
schiedenen Städten wurden hierzu Verfahrensregelungen eingeführt.  
 
In Oberhausen wurde ein Verfahren zur Intervention eingeführt : Auf Empfehlung 
der Gemeindeprüfanstalt N ordrhein-Westfalen hat die Stadt Oberhausen die 
Kostenübernahme für stationäre Dauerpflege ab September 2009 neu geregelt. 
Ungeachtet einer entsprechenden Empfehlung im MDK -Gutachten wird die 
Notwendigkeit einer stationären Dauerpflege vom Träger der Sozialhilfe selbst 
festgestellt. Für die Durchführung dieser Heimnotwendigkeitsprüfungen wurden 
zwei examinierte Pflegefachkräfte einge stellt. Prüfungsgrundlage ist §  9 Abs.  2 
SGB XII. Wichtig für die Einführung war dabei eine enge Kooperation mit den 
Krankenhaussozialdiensten, da die Zuführung ins Pflegeheim in der Rege l im 
Anschluss an eine Kra nkenhausbehandlung erfolgt. Aufgabe der Pflegefachkräfte 
ist es auch, bei Verneinen einer Notwendigkeit stationärer Pflege die häusliche 
Pflege zu organisieren und in der Anfangsphase zu begleiten, um den Erfolg 
sicherzustellen.  
 
Auch in Darmstadt wurde ein ähnliches Verfahren zur Prüfung der Heimnot -
wendigkeit installiert. Hierdurch kann die Reduzierung der stationären HzP um 
2,5 % begründet werden.  
 
In Kiel wird eine überdurchschnittliche Dichte in der stationären HzP mit der 
Pflegestufe 0 ermittelt. Zur Überprüfung des Pflegebedarfs wird hier der MdK 
oder der Amtsarzt des Gesundheitsamtes eingeschaltet. Eine weitere Maßnahme 
besteht in der Einführung des Fallmanagements.  
Dichte HzP i.E. 
nach Pflegestufen 
Trend: Kurzzeit-
pflege wird zur 
Dauerpflege 
Beispiel Stadt 
Oberhausen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    70 
6.3. Ausgaben 
 
Die Ausgabenentwicklung in der Hilfe zur Pfleg e ist vor allem hinsichtlich der 
Umsetzung des Grundsatzes „ ambulant vor stationär“ von Bedeutung. Nach wie 
vor ist es so, dass die stationären Ausgaben pro Leistungsberechtigten über denen 
in der ambulanten HzP liegen. Die Ambulantisierung verfolgt somit auch das Ziel 
fiskalische Potenziale zu generieren.  
Bei der Darstellung der Ausgaben werden die Einnahmen in Abzug gebracht. 
Somit werden  Netto-Ausgaben abgebildet. In den Städten wird in der HzP 
generell das Netto -Prinzip a ngewendet. In Jena wird jedoch in diesem 
Leistungsbereich davon abgewichen und nach dem Brutto -Prinzip verfahren, so 
dass eine größere Vergleichbarkeit besteht, wenn Einnahmen subtrahiert werden. 
Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass Einnahmen genere llen Schwankungen 
unterliegen, die vom Träger der Sozialhilfe nur schwer zu beeinflussen sind und in 
der Regel auf Einzelfällen beruhen. Zudem ist auch eine periodengenaue Zuor d-
nung der Einnahmen au fgrund der Abrechnungspraxis von Pflegeleistungen nicht 
immer möglich.  
 
Ausgaben pro Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen 
Zunächst werden die Ausgaben pro Leistungsberechtigten in der ambulanten HzP 
dargestellt. Die nachstehende Abbildung zeigt die Veränderungen der Netto -
Ausgaben in einer Zeitreihe von 2008 bis 2012.  
 
ABB. 32: KENNZAHL 82.2: NETTO-AUSGABEN HZP A.V.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN 
5.686
7.971
4.766
11.602
4.111
4.777
14.852
9.267
9.707
10.991
3.743
4.935
4.864
7.482
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
Euro
KeZa 82.2 SGB XII
Netto-Ausgaben HzP a.v.E. 
(Ist-Ausgaben minus Ist- Einnahmen) 
pro Leistungsberechtigten pro Jahr in Euro
2008 2009 2010 2011 2012 Mittelwert  2012
 
J: In der HzP a.v.E. wird nach dem Brutto-Prinzip verfahren. 
 
Betrachtung der 
Netto-Ausgaben

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    71 
Die Netto-Ausgaben in der Hilfe zur Pflege pro Leistungsberechtigten außerhalb 
von Einrichtungen in den mittelgroßen Großstädten zeigen teilweise deutliche 
Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr. Im Mittelwert kommt es zu einer Redu-
zierung der Ausgaben um 2,7 %.  
 
Diese Reduzierung ergibt sich aus teilweise sehr deutlichen Verringerungen der 
Fallkosten. Zur stärksten Reduzierung kommt es mit 37,8 % in Jena, gefolgt von 
Salzgitter mit 24,3 % und Potsdam mit 15,2 %. Zu einer Steigerung der Netto -
Ausgaben pro Leistungsberechtigten der HzP a. v.E. kommt es insbesondere mit 
22,8 % in Braunschweig und mit 17,4 % auch in Erlangen. 
 
Neben den Abweichu ngen im Vergleich zum Vorjahr fallen auch Niveau-
unterschiede in der Höhe der Netto-Ausgaben pro Leistungsberechtigten zwischen 
den Städten auf. Mit 3.743 Euro in Oberhausen und 14.852 Euro in Kassel wird 
die große Spannbreite deutlich.  
 
Die Unterschiede zwischen den Städten und in der Zeitreihe machen deutlich , 
wie stark die Ausgabenentwicklung von der Struktur der Gruppe der Leistungsbe-
rechtigten abhängt. Einen besonderen Einfluss h aben kostenintensive Einzelfälle, 
die im Ben chmarking mit Ausgaben von 5.000 Euro pro Monat und Leistungs -
berechtigten definiert wurden. Diese hohen Ausgaben fließen in die Durc h-
schnittsberechnung der Netto -Fallkosten einer Stadt ein und erhöhen sie 
entsprechend. Sie liegen vor, wenn eine intensive Pflege notwendig wird – wie es 
bspw. bei einer 24-Stunden-Betreuung der Fall ist – um eine Pflege in häuslicher 
Umgebung gewährleisten zu können. Davon betroffen sind hä ufig Menschen mit 
Behinderung, die einen Pflegebedarf haben. Der Umgang mit Fällen, di e gleich-
zeitig Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege erhalten, ist in 
den Bundesländern unterschiedlich geregelt, so dass dieser Personenkreis nicht 
überall in den Daten der HzP a.v.E. enthalten ist. Für Städte, für die keine ent -
sprechenden Landesregelungen bestehen, können somit höhere Fallkosten ent -
stehen.  
 
Solch kostenintensive Einzelfälle können auch bei nicht pflegeversicherten Per -
sonen entstehen, für die der Träger der Sozialhilfe die vollen entstehenden Kosten 
übernehmen muss. Einen Anhaltspunkt gibt die nachstehende Tabelle, in der der 
prozentuale Anteil der nicht Pflegeversicherten an allen Leistungsberechtigten der 
ambulanten HzP ausgewiesen wird. 
 
Reduzierung der 
Netto-Ausgaben 
pro Fall 
Kostenintensive 
Einzelfälle 
Anteil der nicht 
Pflegeversicher-
ten in der HzP 
a.v.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    72 
ABB. 33: TABELLE: ANTEILE VON PFLEGEVERSICHERTEN UND NICHT-PFLEGEVERSICHERTEN IN DER HZP A.V.E. 
Jahr BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ MW
2012 72,8 84,6 73,7 57,5 75,9 95,5 71,3 n.v. 77,4 n.v. 83,8 62,3 82,8 76,2
2011 69,3 71,8 74,5 57,4 75,7 97,8 69,2 51,1 68,6 n.v. 80,0 61,0 82,1 71,5
2012 27,2 15,4 26,3 42,5 24,1 4,5 28,7 n.v. 22,6 n.v. 16,2 37,7 17,2 23,8
2011 30,7 28,2 25,5 42,6 24,3 2,2 30,8 40,2 32,4 n.v. 20,0 39,0 17,9 27,8
Rangfolge Nichtversicherte 2012 4 11 5 1 6 12 3 8 10 2 9 7
Anteil der 
PFLEGEVERSICHERTEN LB 
HzP a.v.E. an allen LB HzP 
a.v.E.
Anteil der NICHT 
PFLEGEVERSICHERTEN LB 
HzP a.v.E. an allen LB HzP 
a.v.E.
Infotabelle: Pflegeversicherte / Nicht Pflegeversicherte im Berichtsjahr


 
 
Im Mittelwert der Städte sind 76,2 % der Leistungsberechtigten in der HzP a.v.E. 
pflegeversichert. Dieser Anteil hat sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht, wodurch 
sich in der Tendenz die Ausgaben reduzieren. Eine höhere Ausgabenbelastung 
liegt in den Städten vor, die einen höheren Anteil an nicht Pflegeversicherten in 
der HzP a.v.E. ausweisen. Dies sind insbesondere die Städte Darmstadt, Pots-
dam und Kassel. 
 
Die meisten k ostenintensiven Einzelfälle werden mit einem großen Abstand zu 
den Fallzahlen der anderen Städte mit 34 in Kassel ermittelt. Dem folgt die 
Anzahl der kostenintensiven Ei nzelfälle in Darmstadt, die mit 5 angegeben wird. 
In allen anderen Städten liegt diese Zahl darunter oder kann nicht ermittelt 
werden (in den Städten Kiel, Mainz und Potsdam). 
 
Die hohe Anzahl der kostenintensiven Einzelfälle in Kassel spiegelt sich in den 
überdurchschnittlichen Netto-Ausgaben wider. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte 
sich die Anzahl der Fälle, was die Steigerung erklärt. Darüber hinaus liegen wie-
tere kostensteigernde Faktoren vor: 
 
 Anstieg des individuellen ambulanten Pflegebedarfs 
 Erhöhung der Pflegevergütung durch neue Pflegesatzvereinbarungen 
 
Damit sind Einflussfaktoren genannt, die auch Auswirkungen in den Ergebnissen 
der anderen Städte zeigen. Zu einer höheren Vergütung der Pflegedienste kommt 
es auch in Braunschweig. Darüber hinaus liegt bezüglich der A nzahl der Leis -
tungsberechtigten die Stichtt agsproblematik vor. Im Jahresdurchschnitt wurde 
eine höhere Anzahl von Leistungsberechtigten ermittelt, so dass sich für Braun-
schweig ein verzerrtes Bild der Fallkosten zum Stichtag 31.12. zeigt. 
 
Für die genere ll hohen Netto -Ausgaben pro Leistungsberechtigten in der 
ambulanten HzP in Darmstadt liegen mehrere Einflussfaktoren zugrunde. In de r 
Stadt bestehen drei Demenz-WGs, in denen Personen gepflegt werden, die ohne 
diese Wohnform stationär gepflegt werden müssten. Die Kosten dieser Wohnform 
heben sich deutlich von den durchschnittlichen Ausgaben der ambulanten Pflege 
ab. Zudem werden über einen Verein pflegebedürftige Menschen mit Behinderung 
ambulant gepflegt, die sonst ebenfalls stationär betreut werden müsste n. Eine 
entsprechende Landesregelung für die Übernahme solch kostenintensiver Fälle 
bestehen nicht. Insgesamt liegt eine gute ambulante Versorgungsstruktur vor, die 
Kostenintensive 
Einzelfälle ab 
5.000 Euro pro 
Monat

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    73 
bedingt, dass Leistungsberechtigte der HzP a.v.E. lange bzw. grundsätzlich im 
ambulanten Bereich verbleiben. Der hohe Anteil der nicht Pflegeversicherten trägt 
außerdem zu den überdurchschnittlich hohen Ausgaben pro Leistungsberech -
tigten bei. Dabei handelt es sich überwiegend um jüdische Kontingentflüchtlinge, 
die selten pflegeversichert sind und über geringes Einkommen verfügen.  
 
Auch in Erlangen kommt es zu einer Steigerung der ambulanten Fallkosten. Diese 
sind im Zusammenhang mit der veränderten Zuordnung der Leistungsberech -
tigten mit Haushaltshilfen zu sehen.  Da diese in der Regel kostengünstigen Fälle 
aus dem Gesamtausgabenvolumen, das auf alle Leistungsberechtigten umgelegt 
wird, hera usfallen, erhöhen sich die durchschnittlichen Ausgaben pro Leis -
tungsberechtigten. Die generell niedrigen Fallkosten stehen im  Zusammenhang 
mit den vorliegenden Landesregelungen. Nachdem die Zuständigkeit für die 
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung auf den überörtlichen Träger 
der Sozialhilfe übertragen wurde, stehen sie nicht mehr im Leistungsbezug der 
Stadt Erlangen und belasten somit nicht mehr den kommunalen Haushalt . Die 
Reduzierung der Fallkosten ist in der Abbildung bei Betrachtung der Zeitreihen -
entwicklung von 2008 zu 2009 für Erlangen deutlich sichtbar. 
 
Besonders niedrig sind die Fallkosten auch in Oberhausen. Die Zuständigkeit für 
Leistungsberechtigte mit einer Schwerstbehinderung liegt beim überörtlichen 
Träger der Sozialhilfe. Die hier entstehenden Ausgaben für Pflegeleistungen be-
lasten somit nicht die kommunalen Ausgaben für die ambulante HzP.  
 
Zu einer Reduzierung der ambulanten Fallkosten kommt es in Jena. Diese ist ins-
besondere auf eine Verdoppelung der Einnahmen zurückzuführen. Zudem ent -
faltet die Stichtag serhebung auch hier die Wirkung, dass die Netto -Ausgaben 
niedriger wirken, da unterjährig die  durchschnittliche Anzahl der Leistungs -
berechtigten geringer war als zum Stichtag 31.12.2012. 
 
Ein Ansatzpunkt für die Steuerung der Ausgaben in der HzP liegt in der Prüfung 
vorrangiger Leistungen. In Salzgitter führt die re gelmäßige und kontinuierliche 
Überprüfung der vorrangigen Leistungen der Pflegekassen zu einer Reduzierung 
der ambulanten Fallkosten.  
 
Auf der Einnahmeseite kann die Realisierung von Ansprüchen zu geringeren Fall -
kosten führen, wenn bspw. ausländische Ren ten angerechnet werden können. In 
einigen Kommunen werden hier spezialisierte Mitarbeiter  eingesetzt, um diese 
Potenziale zu generieren.  
 
Ausgaben pro Leistungsberechtigten in Einrichtungen 
In der nachfolgenden Abbildung werden die Ausgaben abzüglich der Einnahmen 
pro Leistungsberechtigten der stationären HzP in einer Zeitreihe von 2008 bis 
2012 dargestellt.  
 
Unterschiede bei 
der Zuordnung 
Prüfung vorrangi-
ger Leistungen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    74 
ABB. 34: KENNZAHL 85.2: NETTO-AUSGABEN HZP I.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN 
7.679
8.679
n.v.
9.122
n.v.
7.794
10.751
8.831
10.377
11.004
7.615
4.998
9.009
8.714
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
BS BHV C DA ER J KS KI LU MZ OB P SZ
Euro
KeZa 85.2 SGB XII
Netto-Ausgaben HzP i.E. 
(Ist-Ausgaben minus Ist -Einnahmen) 
pro Leistungsberechtigten i.E. pro Jahr in Euro
2008 2009 2010 2011 2012 Mittelwert  2012
 
ER: Zuständigkeit für HzP i.E. liegt beim überörtlichen Träger 
C: Daten des überörtlichen Trägers stehen nicht zur Verfügung 
J: In der HzP i.E. wird nach dem Brutto-Prinzip verfahren. 
 
Seit Jahren ist eine kontinuierliche Steigerung des Mittelwertes der stationären 
Fallkosten zu beobachten, so auch in diesem Jahr. In 2011 lagen die stationären 
Netto-Ausgaben pro Leistungs berechtigten der HzP i.E. bei 8.362 Euro und 
erhöhten sich um 4,2 % auf 8.714 Euro in 2012. Diese Steigerung vollzieht sich 
nicht in allen Städten, sondern bezieht sich auf sechs der elf ausgewiesenen 
Werte. Besonders deutlich ist sie in Ludwigshafen mit 8,1 % und in Oberhausen 
mit 7,2 %. Die deutlichsten Fallkostensenkungen sind in Darmstadt mit 4,3 % 
und in Kiel mit 3,9 % zu bemerken. 
 
Nach wie vor liegen die stationären Netto -Ausgaben p ro Leistungsberechtigten 
über denen in der ambulanten HzP. Dies gilt jedoch nicht für alle Städte. In 
Darmstadt, Kassel und Kiel werden höhere ambulante als st ationäre Fallkosten 
ermittelt. In Potsdam liegen sie für das aktuelle Berichtsjahr auf fast gleic hem 
Niveau.  
 
Für die Höhe der Fallkosten in der stationären HzP spielen die Heimkosten pro 
Person und Tag eine Rolle. In Chemnitz und Potsdam liegen diese Ausgaben 
unterhalb des Bundesdurchschnitts, so dass im Kennzahlenvergleich für beide 
Städte generell Netto-Fallkosten ermittelt werden, die unterhalb des Mittelwertes 
liegen.  
 
In Mainz werden die höchsten Netto-Ausgaben pro Leistungsberechtigten er -
mittelt. In Rheinland-Pfalz werden die Heimkosten regelmäßig durch pauschale

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    75 
Anpassungen erhöht. Abhängig von den Laufzeiten der Vereinbarungen steigen 
die Entgeltsätze in unterschiedlichen Abständen. Unabhängig davon können 
Einrichtungen in Einzelverhandlungen gehen, wenn die pauschale Anpassung 
nicht auskömmlich ist. In diesem Fall gilt nur der in den Einzel verhandlungen 
ermittelte Erhöhungsbetrag und die pauschale Anpassung entfällt.  
 
In Oberhausen wurden die Heimentgelte erhöht. Zudem wurde in NRW eine 
Umlage für die Altenpflegeausbildung eingeführt , die kostensteigernd wirkt. Auch 
die Einführung der Heimn otwendigkeitsprüfung nimmt Einfluss. Hierdurch 
wechseln vorwiegend Personen mit höheren Pflegestufen in die stationäre Pflege.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    76 
7. Ausblick 
 
Ein Austausch über das kommunale Leistungsspektrum kann nicht stattfinden, 
ohne die Verschuldungssituation und die d amit verbundenen Haushalts -
sicherungskonzepte einzubeziehen. Gerade vor diesem Hintergrund sollte im Rah-
men des Kennzahlenvergleichs weiterhin der Austausch über steuerungs- und auf-
wendungsrelevante Maßnahmen in den Städten einen Schwerpunkt darstellen.  
 
Vor dem Hintergrund der durch die Bundesregierung beschlossenen schrittweisen 
Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs -
minderung wird durch die schrittweise Steigerung des Bund esanteils an den 
Kosten bereits in 2012 mit 45  % und in den kommenden Jahren auf 100  % die 
Betrachtung der Finanzierung dieser Leistungsart für die Städte weniger steu -
erungsrelevant. Die Entwicklung der Zahlen sollte dennoch weiter verfolgt 
werden, auch u m eventuelle Verschiebungen in angrenzende Leistungsarten 
wahrzunehmen. 
 
Trotz gewisser Entlastungseffekte im SGB  II ist auch in den nächsten Jahren da -
von auszugehen, dass die kommunalen Ausgaben für Leistungen der Sozialhilfe 
weiter ansteigen  werden. Die  Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt (3. 
Kapitel SGB XII) und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. 
Kapitel SGB XII) sind hauptsächlich abhängig von den Entwicklungen in den 
vorgelagerten Sicherungssystemen und den wirtschaftlichen Verhältnissen der 
Leistungsberechtigten. Das bedeutet für die Arbeit des Benchmarkingkreises, 
weiterhin Kennzahlen zu entwickeln, mit denen speziell die Entwicklungen der 
Gesamtausgaben im sozialen Bereich zu beobachten ist. Zielsetzung der Kom -
munen ist e s, den Ausgabenanstieg, gemessen an den Bedingungen , die vor Ort 
herrschen, abzuflachen. 
 
In der Hilfe zur Pflege bestehen vielfältige kommunale Steuerungsmöglichke iten. 
Im vorliegenden Bericht wurden  Steuerungsaktivitäten sowohl im statio nären als 
auch im ambulanten Bereich beschrieben. Dabei wurde wie schon in den vergan-
genen Jahren deutlich, dass sich die Möglichkeiten und Grenzen der kommunalen 
Steuerung unterscheiden.  
 
Möglichkeiten und Grenzen der kommunalen Steuerung sind  auf der e inen Seite 
abhängig von den lokalen Netzwerken und auf der anderen Seite beeinflusst 
durch die gewachsenen Arbeitsbeziehungen zwischen Kommune und Leistungs -
anbietern, von infrastrukturellen sowie soziodemografischen Voraussetzungen 
bzw. Entwicklungen. 
 
In der Fortführung des Kennzahlenvergleichs sollten die Auswirkungen durch das 
bundesweite Pflegeneuausrichtungsgesetz und die Neuformulierung des Pflegebe-
dürftigkeitsbegriffs b etrachtet und mögliche Steuerungsansätze vor dem Hinter -
grund der Ambulantisierung intensiver betrachtet werden. 
Grundsicherung 
im Alter und bei 
Erwerbs-
minderung 
Hilfe zur Pflege

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    77 
 
Die Analyse der unterschiedlichen Entwicklungen im Zuge des Kennzahlen -
vergleichs bietet insgesamt Raum, um voneinander zu lernen, welche Ein -
flussmöglichkeiten Kommunen haben, um das  Leistungsgeschehen dort zu 
steuern, wo dies möglich ist . Insofern kann das Benchmarking die Transparenz 
über das Leistungsgeschehen fördern. 
 
Prämissen zur Ausgestaltung sozialer Unterstützungsleistungen sind dabei: 
 
 der Nachrang von Hilfen ist zu prüfen und die Schnittstellen sinnvoll 
zu gestalten, 
 Hilfen soll nachhaltig wirksam werden und die Angebotsgestaltung 
nachhaltige Wirkungen befördern 
 einen ganzheitlichen Hilfeansatz fördern, welcher sich dadurch aus-
drückt, Hilfen ‚aus einer Hand‘ und gesteuert von möglichst wenigen 
professionellen Helfern zu erbringen 
 und dabei die Hilfe zur Selbsthilfe in den Vordergrund zu rücken. 
 
Benchmarking im 
Sinne des 
Benchlerning

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2012 
 
    78 
8. Anhang 
 
 
ABB. 35: TABELLE: ANSPRECHPARTNER 
Stadt Projektleiter/innen Kontakt 
BS  Braunschweig Ralf-Werner Spranz ralf-werner.spranz@braunschweig.de 
BHV   Bremerhaven Heinz Pollert heinz.pollert@magistrat.bremerhaven.de 
C  Chemnitz Ingrid Kutsche ingrid.kutsche@stadt-chemnitz.de 
DA  Darmstadt Katharina Emmel katharina.emmel@darmstadt.de 
ER  Erlangen Gabriele Schöner gabriele.schoener@stadt.erlangen.de 
J  Jena Christian Heise christian.heise@jena.de 
KS  Kassel Michael Hahn michael.hahn@kassel.de 
KI  Kiel Lutz Richter lutz.richter@kiel.de 
LU  Ludwigshafen Inge Fischer inge.fischer@ludwigshafen.de 
MZ  Mainz Sabine Gemünden sabine.gemuenden@stadt.mainz.de 
OB  Oberhausen Brigitte Siodmak brigitte.siodmak@oberhausen.de 
P  Potsdam Thomas Pawelke thomas.pawelke@rathaus.potsdam.de 
SZ  Salzgitter Thomas Fürbaß thomas.fuerbass@stadt.salzgitter.de

Beratungsverlauf (4)

TOP 3
TOP 20 zur Kenntnis
TOP 40
TOP 10 zur Kenntnis

Details

Vorlagen-Nr.
2013/0437
Typ
Magistratsvorlage
Datum
27.01.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00