2592/2020
Nachfrage zum (Inklusions-) Monitoring
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
10890 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
IV/IV/2
Vorlagen-Nummer 20.08.2020
2592/2020
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Jugendhilfeausschuss 25.08.2020
Nachfragen zum Inklusionsplan 3.0
Zu den Fragen von Herrn Dr. Zaschke, die den Inklusionsplan 3.0 betreffen, eingereicht am
14.08.2020 zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25.08.2020, wird wie folgt Stellung bezogen:
Frage 1: „Wie hat sich aus Sicht der Stadt die Zahl der Feststellungen von sonderpädagogi-
schem Förderbedarf seit Beginn des Inklusionsplans 2012 bis 2019/20 entwickelt (unterschie-
den nach der Zahl der durchgeführten AOSF-Verfahren und der auf dieser Basis getroffenen
Feststellungen von Förderbedarf nach Art und Förderort (Förder- oder Regelschule)?“
Als Datenquelle für die nachfolgenden Auswertungen (Tabellen 1 bis 3) wurde die amtliche Schulsta-
tistik des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Die Zahl der durchgeführten AO-SF-Verfahren wird
von der amtlichen Schulstatistik nicht erhoben und kann dementsprechend hier nicht abgebildet wer-
den.
Insgesamt zeigt sich für Köln eine deutliche Zunahme von Lernenden mit einem festgestellten so n-
derpädagogischen Unterstützungsbedarf. Der zunehmende Förderbedarf macht sich ganz überwi e-
gend bei Lernenden an Regelschulen mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwick-
lung sowie Sprache bemerkbar (siehe Tab. 1).
Tab. 1: Anzahl der Lernenden mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an Kölner Schulen differenziert
nach Förderschwerpunkt und Lernort (Jahrgangsstufe 1 bis 10)
Regel-
schule
Förder-
schule
Regel-
schule
Förder-
schule
Regel-
schule
Förder-
schule
Regel-
schule
Förder-
schule
Regel-
schule
Förder-
schule
Lernen 279 1.762 519 1.446 800 1.077 1.085 827 1.386 806
emotionale/soziale Entwicklung 390 859 831 865 1.110 898 1.261 975 1.273 1.012
Sprache 218 755 321 735 508 632 592 650 798 650
körperliche/motorische Entwicklung 141 464 188 409 335 381 325 372 323 380
geistige Entwicklung 78 517 113 500 168 503 232 529 289 545
Hören und Kommunikation 24 201 54 190 97 213 90 221 121 221
Sehen 6 62 15 47 21 45 29 49 37 45
1.136 4.620 2.041 4.192 3.039 3.749 3.614 3.623 4.227 3.659
Förderquote (Lernende mit
sonderpäd. Unterstützungsbedarf in
% von allen Lernenden)
6,7% 7,2% 7,8% 8,0% 8,7%
2017/18 2019/20
5.756 6.233 6.788 7.237 7.886
Lernende mit sonderpädagog.
Unterstützungsbedarf
2011/12 2013/14 2015/16
Zunehmende Schülerzahlen mit Förderbedarf an Regelschulen, die teils weit über den Rückgang der
Schülerzahlen an Förderschulen hinausgehen, werden auch deutschlandweit beobachtet. Als Gründe
für diese Entwicklung werden zum Beispiel diskutiert:
Mehr Lernende sind den Anforderungen der allgemeinen Schule nicht gewachsen.
Wenn Schulen mehr diagnostizierte Lernende melden, erhalten sie mehr Ressourcen (sog.
Ressourcen-Etikettierungs-Dilemma).
2
Die Diagnosekompetenzen von Lehrkräften haben sich verbessert.
Diagnosen wirken in Zeiten der Inklusion weniger stigmatisierend.1
Einblick in die Gründe für die konkrete Entwicklung in Köln könnte sich gegebenenfalls die Schulauf-
sichtsbehörde verschaffen. Sie ist für d as Feststellungsverfahren für sonderpädagogischen Förder-
bedarf zuständig und entscheidet (das Schulamt für Grund- und Hauptschulen; die Bezirksregierung
für alle anderen Schulformen) über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, den Förder-
schwerpunkt oder die Förderschwerpunkte bzw. die Notwendigkeit zieldifferenter Förderung (§ 10
AO-SF NRW).
Von Seiten des Landes wurde nach hiesigem Kenntnisstand bisher nicht systematisch der Frage
nachgegangen, warum die Förderquote steigt.
Frage 2: „Wie stellt sich die Überrepräsentation von Zuwanderkindern in der Sonderpädagogik
nach Status (Ausländer/Migrationshintergrund), Art des Förderbedarfs und nationaler Herkunft
in Köln dar?“
Merkmal „Ausländer*in“: Lernende, die über keinen deutschen Pass verfügen, w erden in der amtl i-
chen Schulstatistik als ausländische Lernende erfasst.
Merkmal „Zuwanderungsgeschichte“: Lernende, die selbst zugewandert sind, oder über mindestens
ein Elternteil verfügen, das zugewandert ist, oder in deren Familien nicht deutsch gespro chen wird,
werden in der amtlichen Schulstatistik als Lernende mit Zuwanderungsgeschichte erfasst.
Bei ausländischen Lernenden wird häufiger ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt
(13,1%) als im Durchschnitt aller Lernenden (8,7%). Besonders gr oß sind die Unterschiede bei den
Förderschwerpunkten Lernen (5,8% zu 2,4%) und geistige Entwicklung (1,7% zu 0,9%).
Bei Lernenden mit Zuwanderungsgeschichte liegt die Förderquote nur leicht über der Quote aller Ler-
nenden. Auffällig ist allerdings, dass be i Lernenden mit Zuwanderungsgeschichte deutlich häufiger
ein Förderbedarf in den Bereichen Lernen (3,1% zu 2,4%) und Sprache (2,1% zu 1,6%) und seltener
im Bereich emotionale und soziale Entwicklung (1,9% zu 2,5%) festgestellt wird.
Für die systematische Analyse von Ursachen, die für die festgestellten Unterschiede verantwortlich
sind, gilt der Hinweis auf die Zuständigkeit der Schulaufsichtsbehörde (s.o.).
Tab. 2: Förderquote differenziert nach den Merkmalen Ausländer*in, Zuwanderungsgeschichte und sonderpäda-
gogischer Unterstützungsbedarf
alle
Lernenden Ausländer*in Zuwanderungs-
geschichte
Lernen 2,4% 5,8% 3,1%
emotionale/soziale Entwicklung 2,5% 2,4% 1,9%
Sprache 1,6% 2,0% 2,1%
körperliche/motorische Entwicklung 0,8% 0,5% 0,6%
geistige Entwicklung 0,9% 1,7% 0,8%
Hören und Kommunikation 0,4% 0,6% 0,4%
Sehen 0,1% 0,1% 0,1%
Lernende mit Förderbedarf 7.886 1.895 4.237
Lernende insgesamt 91.138 14.472 46.540
Förderquote (Lernende mit
sonderpäd. Unterstützungsbedarf in %
von allen Lernenden)
8,7% 13,1% 9,1%
2019/20
Vorsicht ist bei der Interpretation der Daten geboten. So weist die Autorengruppe Bildungsberichter-
stattung darauf hin, dass der Migrationsstatus selbst nicht Ursache für Schwierigkeiten beim Bi l-
dungserfolg ist, sond ern die in dieser Bevölkerungsgruppe kumulierenden sozioökonomischen Här-
1 https://www.bertelsmann-
stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublika tionen/20200625_Inklusive -Bildung-Zwischen-Licht-
und-Schatten_ST-IB.pdf, Seite 13 f. (abgerufen am 18.08.2020)
3
ten.2
Frage 3: „Wie hat sich im gleichen Zeitraum die Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss und
der Schulabgänger mit Abschluss nach Klasse 9 im Vergleich zur gesamten Schülerzahl in
Köln entwickelt?“
Der Anteil der Abgänge ohne Hauptschulabschluss ist seit dem Abgangsjahr 2005 (9%) bis zum Ab-
gangsjahr 2017 (5%) gesunken. Seither verlassen anteilig erneut mehr Lernende eine Schule, ohne
einen Hauptschulabschluss erworben zu haben.
Dabei war für den Rückgang bis 2017 in erster Linie die sinkende Anzahl der Abgänge von Förder -
und Hauptschulen, die keinen Abschluss erwerben konnten, ursächlich. Seither vollzieht sich ein An-
stieg bei den Abgängen ohne Abschluss und zwar in allen Schulformen außer in den Förderschulen.
Tab. 3: Abgänge ohne Hauptschulabschluss differenziert nach Abgängen ohne Abschluss und Abgängen mit ei-
nem sonderpädagogischen Abschluss
2012 2014 2016 2018
Abgänge ohne Abschluss 3,6% 3,3% 2,4% 3,9%
Abgänge mit sonderpädagogischem Abschluss
(Lernen oder geistige Entwicklung) 2,0% 2,4% 2,9% 2,4%
Abgänge ohne Hauptschulabschluss 5,6% 5,7% 5,3% 6,3%
Abgänge insgesamt 9.206 9.312 9.179 9.003
Junge Menschen ohne Hauptschulabschluss haben leider geringe Aussichten auf einen Ausbildungs-
und Arbeitsplatz, weshalb besondere Anstrengungen für ihre Integration unternommen werden sol l-
ten. Zudem müssen Bildungsverläufe von Kindern und Jugendlichen aus sozioökonomisch prekären
Verhältnissen frühzeitig in den Blick genommen werden, um mit geeigneten Maßnahmen die Risiken
in Bezug Lernschwierigkeiten und schlechtere Bildungsabschlüsse zu reduzieren. Das stellt hohe
Anforderungen an die Verantwortungsgemeinschaft von Stadt und Land z.B. in Bezug auf eine abge-
stimmte Steuerung von Bildungsressourcen.
Eine Darstellung von Angeboten und Maßnahmen, die einen erfolgreichen, abschlussorientierten Bil-
dungsverlauf unterstützen, wurde dem Monitoringbericht (2018) (session 3779/2018) als Anlage bei-
gefügt.
Frage 4: „Gilt die im ersten Ratsbeschluss von 2012 zum 10-Punkteplan festgeschriebene
Vorgabe einer 1:1 – Fortführung der sonderpädagogischen Methoden und des Begutach-
tungsprivilegs der Sonderpädagog/inn/en mit Blick auf die angestrebte Multiprofessionalität
und Vernetzung mit der Jugendhilfe fort?
Das „Begutachtungsprivileg der Sonderpädagogik“ gilt auf der Grundlage der Ausbildungsordnung
sonderpädagogische Förderung des Landes NRW (AO-SF) fort.
Zur Eröffnung des Verfahrens stellen die Eltern einen Antrag. Dies ist bereits bei der Anmeldung des
schulpflichtigen Kindes an einer Schule möglich (§ 11 AO-SF).
In Ausnahmefällen kann das Verfahren auf Antrag der Schule eröffnet werden, wenn der Lernende
nicht zielgleich (Förderschwerpunkte Lernen und geistige Entwicklung) unterrichtet werden kann oder
bei einem vermuteten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt emotio-
nale und soziale Entwicklung, der mit einer Selbst- oder Fremdgefährdung einhergeht.
Bei einem vermuteten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen
kann die Schule den Antrag in der Regel erst stellen, wenn der Lernende die Schuleingangsphase
2 Vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung: Bildung in Deutschland 2020 (2020), Seite 45
4
der Grundschule im dritten Jahr besucht. Nach dem Ende der Klasse 6 ist ein Antrag nicht mehr mög-
lich (§ 12 AO-SF).
Zur Ermittlung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung beauftragt die Schulaufsichtsbe-
hörde eine sonderpädagogische Lehrkraft und eine Lehrkraft der allgemeinen Schule, die Art und
Umfang der notwendigen Förderung unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Lerne n-
den feststellen und in einem gemeinsamen Gutachten darstellen (13 AO-SF).
Während der Erstellung des Gutachtens laden die beauftragten Lehrkräfte die Eltern zu einem G e-
spräch ein. Sie informieren die Eltern im Auftrag der Schulaufsichtsbehörde über den Ablauf des Ver-
fahrens sowie über weitere Beratungsangebote.
Vor Abschluss des Gutachtens veranlasst die Schulaufsichtsbehörde, soweit sie es für erforderlich
hält, eine schulärztliche Untersuchung durch die untere Gesundheitsbehörde. Die Untersuchung um-
fasst die Feststellung des körperlichen Entwicklungsstandes und die Beurteilung der allgemeinen
gesundheitlich bedingten Leistungsfähigkeit einschließlich der Sinnesorgane sowie die Beeinträchti-
gungen und Behinderungen aus medizinischer Sicht.
Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2592/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 20.08.2020
- Erstellt
- 19.08.2020 11:58