AN/0566/2018
Änderungsantrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik - Frau Palm - betr. "Neubau des Kölnischen Stadtmuseums und des Studiengebäudes für das Römisch-Germanische Museum im Rahmen des Neubaus Historische Mitte"
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Änderungsantrag AKK skE Palm zu Historischen Mitte 170418
5488 Zeichen
Ute Palm sachkundige Einwohnerin im Ausschuss Kunst und Kultur An die Geschäftsführung des Ausschusses Kunst und Kultur Vorsitzende Frau Dr. Eva Bürgermeister Ausschuss Kunst und Kultur - Sitzung am 17.04.2018 Änderungsantrag zur Vorlage Nr. 0353/2018 – TOP 4.1 Neubau des Kölnischen Stadtmuseums und des Studiengebäudes für das R ö- misch-Germanische Museum im Rahmen des Neubaus Historische Mitte Sehr geehrte Frau Dr. Bürgermeister, im Namen der Menschen mit Behinderungen und der Stadtarbeitsgemeinschaft Be- hindertenpolitik fordere ich 1. die barrierefreie Erschließung der östlichen Domumgebung Im Bereich des Kurt-Hackenberg-Platz und des Roncalli -Platz mit dem Ziel einer 24 H / 7 T a- ge Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für die Öffentlichkeit unabhängig von der Umsetzung des Projekts ‚Historische Mitte‘ 2. die Aufnahme der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik in die Ber a- tungsfolge zur obigen Vorlage 3. die Erweiterung des Planungsauftrags zur Gestaltung der östlichen Domu m- gebung unabhängig von einer Realisierung des Projekts ‚Historische Mitte’ um die Anforderung einer 24 h / 7 Tage zugänglichen barrierefreien Lösung ohne Angsträume zur Überwindung des Höhenunterschieds im Bereich des Kurt - Hackenberg-Platz zum Niveau der Domplatte und bitte, den Ausschuss Kunst- und Kultur entsprechend zu beschließen. Begründung: Nach derzeitigem Planungsstand - siehe veröffentlichte Planungsunterlagen zu 0353/2018 - sowie gemäß Präsentation bei einer Informationsveranstaltung am 22.03.2018 im Ratssaal für den Rat, verschiedene Ausschüsse sowie die Bezirksver- tretung Innenstadt zum Projekt ‚Historische Mitte‘ ist festzustellen: In den aktuellen Planungen ist keine barrierefreie Erschließung des Höhenunte r- schieds zwischen Umgebung Kurt -Hackenberg-Platz und Umgebung Ro ncalli-Platz zu erkennen, die außerhalb der Öffnungszeiten des geplanten Gebäudekomplexes eine barrierefreie Erschließung für jedermann 24 h / 7 Tage gewährleistet. Auf Nachfrage des sachkundigen Einwohners Herrn Marcel Adolf (von der Stadta r- beitsgemeinschaft Behindertenpolitik entsendeter SKE), ob diese Feststellung richtig sei, wurde dies in der Informationsveranstaltung zur historischen Mitte im Ratssaal am Donnerstag, 22. März 2018 mündlich bestätigt. Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Kölner Doms al s Weltkulturerbe, Wahrze i- chen der Stadt Köln und hochfrequentiertem Anziehungspunkt für Bewohner und Besucher der Stadt Köln ist die gesamtheitliche Neuordnung der Domumgebung mit einer herausragenden Priorität und Wirkung in der Stadtentwicklung unbestrit ten notwendig und trifft auf eine breite Unterstützung in Verwaltung, Politik und Stadtg e- sellschaft. Das Ergebnis muss sich in seiner Gesamtheit daran messen lassen, i n- wieweit es der Bedeutung des Orts und des Doms als Baudenkmal gerecht wird. Neben den As pekten der Stadtentwicklung mit seinen gestalterischen, kulturhistor i- schen und touristischen Dimensionen müssen grundsätzliche Aspekte der Nutzung und barrierefreien Zugänglichkeit für alle elementarer Bestandteil jeder Planung und Umsetzung sein. Unter di eser Überschrift wurden bereits in 2013 Anstrengungen unternommen, barrierefreien Zugang durch Installierung eines Aufzugs in der östl i- chen Domumgebung zu realisieren. Mit Verweis auf ein damals fehlendes umse t- zungsfähiges Gesamtkonzept für die östliche Do mumgebung wurde die abschli e- ßende Entscheidung über die Gestaltung einer barrierefreien Erschließung versch o- ben und auf die Planung des Projekts ‚historische Mitte‘ verlagert. Die Verwaltung, vertreten durch den Baudezernenten, wiederholte mehrfach Zus a- gen zu einer späteren Prüfung und Umsetzung eines Aufzugs. Zuletzt geschah dies in der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.01.2016 unter TOP 4.1, eine ve r- gleichbare Äußerung erfolgte bereits in der Sitzung des STE A vom 26.09.2013 unter TOP 6.3, so dass die Behindertenorganisationen fest mit einer derartigen Vorg e- hensweise gerechnet haben. Dies ergibt sich auch aus der Antwort auf eine Anfrage (3691/2013), die in der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Köln vom 15.102013 gestellt wurde. Unabhängig von der Ausgestaltung des östlichen Domumfelds erfüllt eine dortige barrierefreie Erschließung alle Anforderungen der Stadt Köln an die Gestaltungsleitl i- nien des öffentlichen Raums im Sinne des jüngst beschlossenen Gestalt ungshand- buchs Innenstadt. Hinzu kommt, dass auch rechtliche Verpflichtungen gemäß § 9 Strassen und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), gemäß § 4 Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit B e- hinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der Neufassung der DIN 18040-3 für den öffentlicher Verkehrsraum im Jahr 2014 zu konstatieren sind. Unbestritten ist das Projekt ‚Historische Mitte‘ eine Gelegenheit in jeder Hinsicht, Köln als moderne, traditionsbewusste und kulturverbundene Stadt der Öffentlichkeit zu präsentieren, die propagierte Leitbilder einer ‚Stadt für alle‘ umsetzt und sich an höchsten Ansprüchen bei der Gestaltung und Erschließung des öffentlichen Raums orientiert. Ohne barrierefreien Zugang dieses Teils der Domumgebung ist dieser eigene A n- spruch nicht erfüllbar. Gez. Ute Palm Sachkundige Einwohnerin im Ausschuss Kunst und Kultur auf Vorschlag der Stad t- arbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Köln, 10.04.2018
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0566/2018
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 16.04.2018
- Erstellt
- 16.04.2018 08:34