0750/2019
Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Gebäuden - zu AN/1648/2018
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
3483 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 0750/2019 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 18.03.2019 Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Gebäuden - zu AN/1648/2018 Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung mit Beschluss vom 03.12.2018, fünf mindestens 150 qm große Dachflächen auf städtischen Liegenschaften im Bezirk Ehrenfeld (Verwaltungsgebäude, Schulen, KiTas, Turnhallen et cetera) zu benennen, die für die Installation und Nutzung von Photovoltaikanlagen zu den Bedingungen des Gestattungsvertrags der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln geeignet sind. Für diese Flächen sind die für die übliche Eignung notwendigen Angaben, insbesondere auch die statische Lastreserve aufgrund vorhandener Plan- und Berech- nungsunterlagen zu spezifizieren. Die Flächen sind den Bürgerinnen und Bürgern für konkrete, unmittelbare und lokale Bürgerstromprojekte anzubieten. Auf ein Nutzungsentgelt gemäß § 3 des Gestattungsvertrages soll verzichtet werden. Aufgrund der Dringlichkeit wird die Verwaltung beauftragt, zu jeder Bezirksvertretungssitzung ausführlich schriftlich darzustellen, wie der Antrag umgesetzt wurde. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Das Verfahren zur Photovoltaik-Dachverpachtung zu den Bedingungen des Gestattungsvertrags der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln hat sich bewährt. Die Bedingungen sind auf den Internetseiten für jede Bürgerin und jeden Bürger einsehbar. Nach Anfrage der Interessentinnen und Interessenten für ein konkretes Objekt wird eine Einzelfallprüfung auch unter formalen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung von Sanierungsstand, anstehenden Baumaßnahmen und Denkmalschutz durchge- führt. Bei Eignung kommt es zum Abschluss eines Pachtvertrages. Die Einzelfallprüfung hat sich als unerlässlich herausgestellt, da die Größe der Photovoltaikanlagen entsprechend der individuellen Vorstellungen der Investorengruppen unterschiedlich ausfällt, was sich auf die Statik auswirkt. Ausschlaggebend ist dabei die Höhe der angestrebten Wattleistung. Geprüft werden auch einzuhaltende Abstände, die Laufwege auf den Dächern, Verlegung der erforderlichen Anschlussleitungen, Installation der erforderlichen Schalt- und Messanlagen, Sicherung des Zugangs zu Steuerungs- und Leitungseinrichtungen. Der Aufwand der statischen Nachweisführung mit Hilfe eines Prüfstatikers wurde deshalb den Investorinnen und Investoren übertragen. Eine Benennung von mindestens fünf Dächern auf städtischen Liegenschaften in Ehrenfeld auf Vorrat setzt voraus, die Größe der gewünschten Photovoltaikanlagen zu kennen. Mehrfachprüfungen verursachen wegen der aufwändigen statischen Berechnungen hohe Kosten. Ohne Kenntnis der Investorenwünsche zur Größe der Anlagen erfordert das einen enormen personellen und technischen Aufwand, der zusätzliches Personal erfordert. Die Verwaltung empfiehlt deshalb im Hinblick auf die technischen Erfordernisse und die weitere Nutzung solarer Stromerzeugung die Beibehaltung des bewährten und seit Jahren praktizierten Verfahrens und verweist auf die Stellungnahme 3444/2018 vom 05.11.2018 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (AN/1401/2018). Im jährlich vorgelegten „Energiebericht“ wird über den aktuellen Status aller PV-Anlagen (sowohl eigene, als auch die externer Investorinnen und Investoren) mit detaillierter Auflistung der Objekte berichtet. 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0750/2019
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 08.03.2019
- Erstellt
- 01.03.2019 09:29