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0750/2019

Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Gebäuden - zu AN/1648/2018

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 08.03.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 18.03.2019, TOP 12.11

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

3483 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 0750/2019 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 18.03.2019 
 
Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Gebäuden - zu AN/1648/2018 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung mit Beschluss vom 03.12.2018, fünf  
mindestens 150 qm große Dachflächen auf städtischen Liegenschaften im Bezirk Ehrenfeld  
(Verwaltungsgebäude, Schulen, KiTas, Turnhallen et cetera) zu benennen, die für die Installation und 
Nutzung von Photovoltaikanlagen zu den Bedingungen des Gestattungsvertrags der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln geeignet sind. Für diese Flächen sind die für die übliche Eignung notwendigen 
Angaben, insbesondere auch die statische Lastreserve aufgrund vorhandener Plan- und Berech-
nungsunterlagen zu spezifizieren.  
Die Flächen sind den Bürgerinnen und Bürgern für konkrete, unmittelbare und lokale  
Bürgerstromprojekte anzubieten. Auf ein Nutzungsentgelt gemäß § 3 des Gestattungsvertrages soll 
verzichtet werden. Aufgrund der Dringlichkeit wird die Verwaltung beauftragt, zu jeder  
Bezirksvertretungssitzung ausführlich schriftlich darzustellen, wie der Antrag umgesetzt wurde. 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
Das Verfahren zur Photovoltaik-Dachverpachtung zu den Bedingungen des Gestattungsvertrags der 
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln hat sich bewährt. Die Bedingungen sind auf den Internetseiten für 
jede Bürgerin und jeden Bürger einsehbar. Nach Anfrage der Interessentinnen und Interessenten für 
ein konkretes Objekt wird eine Einzelfallprüfung auch unter formalen Gesichtspunkten und unter  
Berücksichtigung von Sanierungsstand, anstehenden Baumaßnahmen und Denkmalschutz durchge-
führt. Bei Eignung kommt es zum Abschluss eines Pachtvertrages.  
Die Einzelfallprüfung hat sich als unerlässlich herausgestellt, da die Größe der Photovoltaikanlagen 
entsprechend der individuellen Vorstellungen der Investorengruppen unterschiedlich ausfällt, was sich 
auf die Statik auswirkt. Ausschlaggebend ist dabei die Höhe der angestrebten Wattleistung. Geprüft 
werden auch einzuhaltende Abstände, die Laufwege auf den Dächern, Verlegung der erforderlichen 
Anschlussleitungen, Installation der erforderlichen Schalt- und Messanlagen, Sicherung des Zugangs 
zu Steuerungs- und Leitungseinrichtungen. Der Aufwand der statischen Nachweisführung mit Hilfe 
eines Prüfstatikers wurde deshalb den Investorinnen und Investoren übertragen. Eine Benennung von 
mindestens fünf Dächern auf städtischen Liegenschaften in Ehrenfeld auf Vorrat setzt voraus, die 
Größe der gewünschten Photovoltaikanlagen zu kennen. Mehrfachprüfungen verursachen wegen der 
aufwändigen statischen Berechnungen hohe Kosten. Ohne Kenntnis der Investorenwünsche zur 
Größe der Anlagen erfordert das einen enormen personellen und technischen Aufwand, der  
zusätzliches Personal erfordert.  
 
Die Verwaltung empfiehlt deshalb im Hinblick auf die technischen Erfordernisse und die weitere  
Nutzung solarer Stromerzeugung die Beibehaltung des bewährten und seit Jahren praktizierten  
Verfahrens und verweist auf die Stellungnahme 3444/2018 vom 05.11.2018 zum Antrag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen (AN/1401/2018). 
Im jährlich vorgelegten „Energiebericht“ wird über den aktuellen Status aller PV-Anlagen (sowohl  
eigene, als auch die externer Investorinnen und Investoren) mit detaillierter Auflistung der Objekte 
berichtet.

2

Beratungsverlauf (1)

18.03.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0750/2019
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
08.03.2019
Erstellt
01.03.2019 09:29