2006/0676
Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen - hier: Zuwendungsvertrag mit Deutscher Frauenring e.V. - Frauenhaus und Beratungsstelle
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Zuwendungsvertrag
über die Förderung sozialer Hilfen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
zwischen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
vertreten durch den Magistrat
- nachfolgend Zuwendungsgeber genannt -
und dem Deutschen Frauenring, Ortsverband Darmsta dt e.V., Frauenhaus „Haus
für Frauen und Kinder“ und Fachberatungsstelle „Frauen-Räume“
vertreten durch Frau Dr. Elke Hausberg, 1. Vorsitzende
- nachfolgend Zuwendungsempfängerin genannt -
Präambel
Zur Erbringung sozialer Hilfen und zum Wohle der Hilfesuchenden kooperieren öffentlich-
hoheitliche, kirchliche sowie nicht konfessionelle Träger der freien Wohlfahrtspflege in
vielfältiger Weise. Auf dieser Grundlage und unter Achtung der jeweiligen Selbständigkeit in
Zielsetzung und Aufgabenerfüllung sind die Partner/innen dieser Vereinbarung bestrebt,
soziale Hilfsangebote zu fördern, mit anderen Angeboten abzustimmen und damit eine
leistungsfähige soziale Infrastruktur im Raum Darmstadt zu sichern.
Die Zuwendungsempfängerin ist gemäß ihrer Satzung bzw. des für sie geltenden
Gesellschaftsvertrages im Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt tätig. Der Deutsche
Frauenring, Ortsverband Darmstadt e.V., Frauenhaus und Fachberatungsstelle handelt nach
folgendem Leitsatz: „Jede Frau hat das Recht auf ein gewaltfreies, selbst bestimmtes Leben.
Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung und Förderung.“
§ 1 Vertragsgegenstand
Mit der Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Neustrukturierung und
Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen (im folgenden Rahmenvereinbarung
Kommunalisierung) vom 14.12.2004 haben das Land Hessen, der Hess. Landkreistag, der
Hess. Städtetag, der Landeswohlfahrtsverband Hessen und die Liga der Freien
Wohlfahrtspflege in Hessen) die Strukturierung und Kommunalisierung sozialer Hilfen in
Hessen vereinbart. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist der Rahmenvereinbarung
Kommunalisierung mit Erklärung vom 27.01.2005 beigetreten. Darauf beruhend wurde
zwischen dem Land Hessen, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) und der
Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Zielvereinbarung über die Verwendung des örtlichen
Budgets gemäß § 3 und über die Verwendung der Mittel des LWV Hessen gemäß § 9 der oben
genannten Rahmenvereinbarung mit Datum vom 15.09.2006 vereinbart.
(1) Gegenstand des Zuwendungsvertrags ist die Förderung zum Betrieb eines Frauenhauses
mit externer Beratungsstelle zum Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt,
zur Krisenintervention, zur Beratung und Begleitung sowie zur Anti-Gewalt-Arbeit des
Zuwendungsempfängers gemäß
§ 17 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB II
§ 74 SGB VIII,
der Zielvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom15.9.06 in dem Bereich Schutz
vor Gewalt
1
(2) Die Leistungsbeschreibung und das Kalkulationsblatt sind als Anlage 1 und Anlage 2
Bestandteile des Zuwendungsvertrags.
(3) Durch die Zuwendung werden keine Leistungen abgegolten, die zugleich Gegenstand von
Vereinbarungen nach § 17 Abs. 2 in Verbindung mit § 16 A bs. 2 Satz 2 SGB II, §§ 78a ff
SGB VIII oder §§ 75 ff SGB XII darstellen.
§ 2 Art und Umfang der Zuwendung
(1) Der Zuwendungsgeber fördert die in § 1 genannten Hilfeangebote der Zuwendungs-
empfängerin im Rahmen der
Projektförderung
Institutionellen Förderung
(2) Die oben genannte Förderung erfolgt als
Teilfinanzierung als
Anteilsfinanzierung
Festbetragsfinanzierung
Fehlbedarfsfinanzierung
Vollfinanzierung .
§ 3 Personelle und sächliche Ausstattung
Die Anforderungen an die personelle und sächliche Ausstattung der von § 1 umfassten
Tätigkeiten richten sich nach der Leistungsbeschreibung und dem Kalkulationsblatt.
§ 4 Finanzierung
(1) Die Zuwendungsempfängerin erhält für den in § 1 vereinbarten Vertragsgegenstand eine
jährliche Zuwendung in Höhe von 109.897,00 Euro.
(2) Die genannte Gesamtsumme der Zuwendung setzt sich derzeit wie folgt zusammen:
Land Hessen: 109.897,00 Euro
(3) Die Zuwendungsempfängerin setzt für den Vertragsgegenstand Eigenmittel ein.
(4) Die Zuwendung dient dem Ausgleich von:
a) Personalkosten für Mitarbeiterinnen gemäß § 3 in Verbindung mit der
Leistungsbeschreibung
§ 5 Auszahlung
Die Zuwendungsempfängerin erhält den jährlichen Zuwendungsbetrag in vier gleichen
Teilbeträgen, jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. des Jahres. Abweichende
Auszahlungstermine sind möglich.
§ 6 Berichtspflichten und Prüfungsrechte
(1) Jeweils zum 31.03. de s Jahres legt die Zuwendungsempfängerin für das abgelaufene Jahr
einen Verwendungsnachweis über die nach § 4 Abs. 2 verwendeten Mittel vor.
Der Verwendungsnachweis besteht aus:
- einem Bericht über den Erfolg der geförderten Maßnahme (Sachbericht)
- einer gegliederten Abrechnung.
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Die O riginalbelege mit Nachweis d er Zahlungen (Kontoaus zügen) s ind auf Verl angen
vorzulegen.
(2) Die nicht in einem Haushaltsjahr verbrauchten Zuwendungen können nach vorheriger
schriftlicher Anzeige an den Zuwendungsgeber auf das Folgejahr übertragen werden, ohne
dass dies Auswirkungen auf die Förderung des folgenden Jahres hat. Eine Übertragung der
nicht verbrauchten Mittel in die Folgejahre kann nur nach Zustimmung des
Zuwendungsgebers erfolgen. Dabei wird in der Regel eine Übertragung nur bis zur Höhe
von 20 % der Ausgaben (Liquiditätsreserve) möglich sein. Höhere Übertragungen sind im
Einzelfall besonders zu begründen und bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers.
(3) Der Verwendungsnachweis wird vom zuständigen Fachamt und dem Revisionsamt der
Wissenschaftsstadt Darmstadt geprüft. Diese Ämter können die Vorlage weiterer
Unterlagen (auch über den Vermögensstand) verlangen und auch eine Prüfung in den
Räumen der Zuschussempfängerin vornehmen.
Dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes – überörtliche Prüfung – stehen die
Rechte aus dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler
Körperschaften in Hessen (ÜPKKG vom 22.12.1993 Gesetz und Verordnungsblatt (GVBl) I,
Seite 708 ff. insbesondere § 5 Abs. 2-4) zu.
(4) Die Stadt behält sich vor, die bereits gewährte Zuwendung zurückzufordern, wenn:
- der Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt oder nicht rechtzeitig
vorgelegt wird,
- die Zuwendung nicht oder nicht in voller Höhe (z. B. wegen Reduzierung der
Gesamtausgaben gegenüber der Planung), nicht alsbald nach ihrer Erbringung oder
nicht mehr für den vertraglich festgelegten Verwendungszweck verwendet wird,
- die Liquiditätsreserve des Zuwendungsempfängers ohne vorherige Genehmigung des
Zuwendungsgebers am Ende eines Jahres 20 % der Ausgaben ggf. zuzüglich der
steuerlichen Absetzung für Abnutzung übersteigt. Sollte die Liquiditätsreserve die
vorbezeichnete Grenze übersteigen, ist die Zuwendung in Höhe des Betrages zu
erstatten, der zur Absenkung auf diese Grenze erforderlich ist.
(5) Die Zuwendungsempfängerin hat die Originalbelege für die Dauer von fünf (5) Jahren nach
Abschluss der Prüfung aufzuheben.
§ 7 Informationspflicht/Vertragsanpassung
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Information über alle
Veränderungen, die von grundsätzlicher Bedeutung sind. Sie besteht insbesondere, wenn
sich wesentliche personelle oder eine wesentliche inhaltliche Veränderung des Arbeitsfeldes
angezeigt ist oder sich wesentliche Veränderungen gegenüber dem vorgelegten Kostenplan
abzeichnen.
(2) Sofern im Laufe der Vertragslaufzeit Entwicklungen eintreten, in deren Folge die
Zuwendung nach § 4 zur Abdeckung der anteiligen / vollständigen Personalkosten im
geförderten Bereich nicht ausreichen, ist die Zuwendungsempfängerin berechtigt, die in § 1
umfassten Tätigkeiten entsprechend anzupassen.
Dies ist unter anderem der Fall, sofern die bei einer Teilfinanzierung des
Vertragsgegenstandes eingesetzten Eigen- oder Drittmittel zur Finanzierung nicht
ausreichen. Die Zuwendungsempfängerin hat vor der Anpassung unverzüglich Gespräche
mit dem Zuwendungsgeber einzuleiten.
§ 8 Kommunale Planung
(1) Der unter § 1 vereinbarte Vertragsgegenstand ist Bestandteil der im Rahmen der
kommunalen Sozialplanung verabredeten Hilfeangebote.
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(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Rahmen der kommunalen Sozialplanung nach §
5 der „Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Neustrukturierung und
Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen“ über den Stand der
Entwicklung ihrer geförderten Arbeit zu informieren, sich auszutauschen und zur
Weiterentwicklung beizutragen.
(3) Die Vertragsparteien entwickeln unter Berücksichtigung der aktuellen Zielvereinbarung eine
einheitliche Dokumentation, Evaluation und ein einheitliches Berichtswesen.
§ 9 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vertrag tritt am 01.01.2006 in Kraft.
(2) Er kann mit einer Frist von 12 Monaten zum 31.12. des darauf folgenden Jahres ordentlich
gekündigt werden; erstmals zum 31.12.2008.
(3) Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Vor Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung sind zwischen den
Vertragsparteien Gespräche zu führen und die Möglichkeiten einer Vertragsfortführung
oder – anpassung zu erörtern.
§ 10 Sonstiges und Schlussbestimmungen
(1) Die Zuwendungsempfängerin weist bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit, die im Rahmen des
Zuwendungszweckes erfolgt, auf die Förderung durch das Land Hessen bzw. den
Landeswohlfahrtsverband und die Kommune in entsprechender Form hin. Über
Öffentlichkeitstermine im Rahmen des Förderungszweckes nach § 1, informiert die
Zuwendungsempfängerin vorab die Kommune.
(2) Änderungen dieses Vertrages, insbesondere ergänzende Vereinbarungen bedürfen der
Schriftform.
(3) Auf diesen Vertrag finden ergänzend die Vorschriften der §§ 53 ff SGB X Anwendung.
(4) Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt seine
Rechtswirksamkeit im Übrigen nicht.
.................................................... ......... ..................................
Ort, Datum Ort, Datum
...................................................... ......... .....................................
Zuwendungsempfängerin Zu wendungsgeber
Anlagen:
Anlage 1: Leistungsvereinbarung
Anlage 2: Kalkulationsblatt
4
Anlage 1 Leistungsbeschreibung für den Zuwendungsvertrag zwischen der Wissenschaftsstadt
Darmstadt und dem Deutschen Frauenring, Ortsverband Darmstadt e.V.
Name der Leistungsanbieterin
Anschrift
Telefon / FAX
E-Mail
Deutscher Frauenring Darmstadt e.V.:
Frauenhaus „Haus für Frauen und Kinder“ und
Fachberatungsstelle „Frauen-Räume“
Postfach 120 154, 64238 Darmstadt
Tel.: 0 61 51 – 37 68 14 / Fax: 0 61 51 – 35 19 26
frauenhaus-darmstadt@t-online.de
Bezeichnung der Leistung Betrieb eines Frauenhauses mit externer Beratungsstelle
zum Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher
Gewalt, zur Krisenintervention, zur Beratung und
Begleitung, zur Anti-Gewalt-Arbeit
Rechtsgrundlagen: Grundgesetz, Gewaltschutzgesetz,
SGB VIII/BGB §1631, KICK, Landesaktionsplan
Zielgruppen • Frauen mit und ohne Kinder, die von physischer,
psychischer und sexualisierter Gewalt betroffen oder
bedroht sind, unabhängig von Herkunft,
Aufenthaltsstatus, Konfession und finanziellen
Möglichkeiten
• Staatliche Institutionen, soziale Einrichtungen und
Fachdienste, Berufsgruppen
• Politische Gremien und Öffentlichkeit allgemein
Ziele der Einrichtung
• Schutz, Unterkunft und Hilfe für betroffene Frauen mit
und ohne Kinder
• Stabilisierung und Stärkung der Frauen zur
Überwindung und Bewältigung der gewaltgeprägten
Lebenssituation
• Förderung der Eigenständigkeit und Unterstützung bei
der Entwicklung von Selbstbewusstsein
• Verbesserung der Lebenssituation betroffener Frauen
und ihrer Kinder durch sozial- und frauenpolitisches
Engagement
• Entwicklung neuer Strategien zum Thema Gewalt
gegen Frauen und ihre Kinder im Hinblick auf
Prävention und Intervention
• Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen /
Sensibilisierung der Öffentlichkeit
Leitsatz
Jede Frau hat das Recht auf ein gewaltfreies,
selbstbestimmtes Leben.
Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung und
Förderung.
Art und Umfang der Leistungen Frauenhaus
• Aufnahme betroffener Frauen und Kinder rund um die
Uhr
• Sicherung der Grundversorgung/Vermittlung von
Orientierung und Sicherheit
• Klärung der individuellen Wünsche und
Bedürfnisse/Ausmaß der erlebten Gewalt
• Information und Hilfen bei allen notwendigen Schritten
zur sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen
Absicherung
• Begleitung zu Ämtern und Gerichten etc., Vermittlung
fachlicher Hilfen
• Begleitung und Unterstützung bei der weiteren Lebens-
planung
• Regelmäßige psychosoziale Beratung
• Krisenintervention
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• Organisation von Dolmetscherinnen
• Förderung der Eigenverantwortlichkeit / Hilfe zur
Selbsthilfe
• Beratung und Unterstützung bei der Erziehung und
Betreuung der Kinder
• Gestaltung des Zusammenlebens im Frauenhaus
• Gruppenangebote, gemeinsame Veranstaltungen
• Pädagogische Arbeit mit Mädchen und Jungen /
Einzel- und Gruppenarbeit
• Unterstützung bei der Bewältigung des Auszugs
• Telefonische Beratung
• Hausorganisation und Hauswirtschaft
Fachberatungsstelle
• Psychosoziale Beratung für Frauen in bzw. nach
Gewaltsituationen
• Beratung zu Trennung/Scheidung, Existenzsicherung,
Aufenthaltsstatus und in Bezug auf mitbetroffene
Kinder
• Beratung zum Gewaltschutzgesetz
• Beratung und Unterstützung bei Stalking
• Begleitung bei allen notwendigen Schritten, z.B.
gerichtliche Verfahren
• Krisenintervention
• Fachberatung bei Traumatisierung
• Vermittlung weiterer fachlicher Hilfen
• Zugehende Beratung bei häuslicher Gewalt (pro-aktiver
Ansatz)
• Vermittlung in Frauenhäuser bundesweit
• Nachgehende Beratung und Unterstützung für
ehemalige Frauenhausbewohnerinnen und deren
Kinder
• Ambulante Betreuung/Begleitetes Wohnen für Frauen
bei Gewaltproblematik
• Netzwerk für betroffene Frauen (Veranstaltungen /
Gruppenangebote)
• Telefonische Beratung
Vernetzung und Kooperation / Öffentlichkeitsarbeit
• Einzelfallbezogene Zusammenarbeit mit anderen
Einrichtungen und Diensten
• Einzelfallübergreifende Kooperation im Hilfesystem
• Beratung und Information für MultiplikatorInnen und
betroffene Berufsgruppen
• Planung und Durchführung öffentlichkeitswirksamer
Aktionen/Veranstaltungen
• Aufklärung und Prävention / Information für
verschiedenste gesellschaftliche Gruppen
• Fachveranstaltungen und Stellungnahmen
Ausbildungsstätte
• Ausbildung und Anleitung von Praktikantinnen in
sozialen Berufen
Finanzen
• Finanzmittelbeschaffung
• Buchführung
• Controlling
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Personalausstattung
Ist-Situation:
3,5 Stellen für Frauenhaus incl. Leitung
1,0 Stellen für Fachberatungsstelle
0,5 Stellen für Verwaltung/allgemeine Büroarbeiten
10,0 Wochenstunden für Hausmeisterin
Honorarkräfte für Projekte (z.B. Ambulante Betreuung)
Soll:
mind. eine zusätzliche Stelle für
Frauenhaus/Beratungsstelle
Beschreibung der räumlichen
Ausstattung/Geschäftsräume
Frauenhaus
• 10 Wohnräume voll möbliert mit Waschgelegenheit,
2 Küchen, 3 Bäder
• Wäsche und Hausrat wird zur Verfügung gestellt,
Wasch- u. Trockenräume
• 2 Gemeinschaftsräume mit Kochecke, Notbetten,
Kinderspielzimmer
• Innenhof mit Sandkasten u. Spielgeräten/Sitzecke
• hoher Sicherheitsstandard (videoüberwachter Eingang,
Sicherheitsglas)
• Bürobereich mit 3 kleinen Räumen und 1
Besprechungszimmer, Küche und WC
• übliche bürotechnische Ausstattung (PC, Fax, Internet-
anschluss)
Fachberatungsstelle
• außerhalb des Frauenhauses, gute Erreichbarkeit,
barrierefrei
• Büro mit Sitzecke, 1 großer Beratungs-/Gruppenraum
mit Spielecke
• Teeküche, WC, Kellerraum
Quantität der Leistung
Frauenhaus
Aufnahme rund um die Uhr
Bürozeiten: Mo bis Do 9.00 - 17.00 Uhr, Fr 9.00 - 14.00
Uhr
außerhalb dieser Zeiten: Nottelefon
Rufbereitschaft am Wochenende
Fachberatungsstelle
Offene Sprechzeiten:
Di und Mi 9.00 – 11.00 Uhr; Do 17.00 – 18.30 Uhr sowie
nach Vereinbarung
Qualität der Leistung
- Strukturqualität
• Geschäftsführung
• Qualifiziertes Fachpersonal:
- Leiterin: Dipl.-Pädagogin
- Mitarbeiterinnen: Dipl. Sozialpädagoginnen /
Sozialarbeiterinnen mit Zusatzqualifikationen im
Beratungsbereich
• Konzeption als Grundlage der Arbeit
• Maßnahmen zur Qualitätssicherung:
- Kontinuierliche Teamarbeit/Kollegiale Beratung
- Supervision, Fortbildung, Fachtagungen
- Konzeptfortschreibung / Teamtage
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- Prozessqualität
- Ergebnisqualität
• Methoden und Maßnahmen
Die Frauen und Kinder haben wöchentliche Einzel- und
Gruppenbetreuung. Jede Frau und jedes Kind hat eine
feste Bezugsbetreuerin. Es werden die unter
„Leistungen“ beschriebenen Angebote durchgeführt.
Die Beratung ist ressourcen- und lösungsorientiert.
Wertschätzung, Empathie und Respekt sind Basis der
Zusammenarbeit mit Frauen und Kindern.
Regeln und Hausordnung werden vom Team vorgegeben
und die Einhaltung kontrolliert.
Statistik und Auswertung (siehe Jahresbericht)
Dokumentation der Arbeit
Flyer, Zeitungsberichte, Freianzeigen, Spendenaufrufe
Ausstellung, Jahresberichte
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Anlage 2 Kalkulationsblatt für das Jahr 2007
(ausschließlich kommunalisierte Fördergelder für Personalkosten)
Name : Deutscher Frauenring, Ortsverband Darmstadt e.V. / Frauenhaus
Anschrift : Kasinostr. 3, 64293 Darmstadt
Rechtsform : eingetragener Verein
I. Aus gaben
1. Personal Stellen 1
Höhe2
Pädagogische Arbeit 3,75 212.200,00
Leitung
Verwaltung
Reinigung und technische
Dienste
Honorarmitarbeiter
Sonstige Personalausgaben
SUMME 212.200,00
2. Sachkosten Höhe
Miete / Pacht / Darlehn mit Umlagen und
Nebenkosten
Unterhaltung, Instandhaltung, Reparatur,
Neuanschaffungen
Supervision / Fortbildung3
Öffentlichkeitsarbeit
Verwaltungskosten (Telefon, Büromaterial etc.)
Abschreibungen, Zinsen
SUMME
SUMME Ausgaben 212.200,00 €
II. Einnahmen
Arten Höhe
Fremdmittel
Stadt Darmstadt 102.303,00
andere Kommunen (ehem. Land Hessen) 109.897,00
sonstige
Eigenmittel
Mitgliedsbeiträge
Stiftungen, Spenden, Bußgelder etc.
andere
SUMME Einnahmen 212.200,00
1 in Vollzeitäquivalenten zu 38,5 Std. / Woche
2 Bruttolohnkosten + Arbeitgeberanteil SV
3 incl. Fahrtkosten zu Fortbildung etc.
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 02.11.2006 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat V Dezernat II Rechtsamt Revisionsamt Sozialverwaltung Amt: Frauenbüro an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Tagesordnung: I II Verteiler: Vorlage-Nr. 2006/0676 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Neustrukturierung und Ko mmunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen - hier: Zuwendungsvertrag mit Deutscher Frauenring e.V. - Frauenhaus und Beratungsstelle Vorlage vom: 24.10.2006 Beschlussvorschlag: Der Magistrat stimmt der Unterzeichnung des beiliegenden Zuwendungsvertrages (incl. Leistungsbeschreibung und Kalkulationsblatt) mit dem Deutschen Frauenring, Ortsverband Darmstadt e.V. zum Betrieb des Frauenhauses und der Beratungsstelle zu. Anlagen: Zuwendungsvertrag mit Leistungsbeschreibung und Kalkulationsblatt Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.10.2006: Am 27. Januar 2005 wurde vom damaligen Oberbürgermeister Peter Benz die Beitrittserklärung der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen unterzeichnet. Am 15. September 2006 unterschrieb Oberbürgermeister Walter Hoffmann die Zielvereinbarung zwischen dem Land Hessen, dem LWV Hessen sowie der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die Verwendung des örtlichen Budgets gemäß § 3 und über die Verwendung der Mittel des LWV Hessen gemäß § 9 der oben genannten Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen (siehe Magistratsvorlage vom April 2006). Die Rahmenvereinbarung sieht in § 6 vor, Zuwendungsverträge mit den Anbietern sozialer Hilfen in ihren Zuständigkeitsbereichen abzuschließen. Der Deutsche Frauenring e.V. ist in der Zielvereinbarung dem Ziel „Schutz vor Gewalt“ zugeordnet. Zum Betrieb des Frauenhauses und der externen Beratungsstelle wird mit diesem Vertrag ausschließlich der bislang über das Land ausgezahlte Zuschuss für Personalkosten geregelt. Die kommunalen Zuschüsse für Personal- und Sachkosten sind in einem separaten Vertrag dokumentiert. Mittelfristig ist geplant, die Gesamtzuschüsse in einem Vertrag zu regeln. Der im Zuwendungsvertrag genannte Zuschuss in Höhe von 109.897,00 Euro wird vom Land Hessen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen des Gesamtbudgets zur Verfügung gestellt. Der Vertrag wurde vom Rechtsamt sowie vom Revisionsamt geprüft. Die Leistungsbeschreibung wurde der „AG Kommunalisierung“ vorgelegt und vom Sozial- und Jugendhilfeplaner als den Standards entsprechend bewertet. Darmstadt, 24.10.2006 530 – bak Wolfgang Glenz Daniela Wagner Bürgermeister Stadträtin Anlagen: Zuwendungsvertrag mit Leistungsbeschreibung und Kalkulationsblatt
Beratungsverlauf (3)
Orte (1)
- Kasinostraße 3
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0676
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.10.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00