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2006/0676

Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen - hier: Zuwendungsvertrag mit Deutscher Frauenring e.V. - Frauenhaus und Beratungsstelle

Magistratsvorlage 24.10.2006

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2006/0676

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Zuwendungsvertrag  
über die Förderung sozialer Hilfen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
zwischen der  
 
Wissenschaftsstadt Darmstadt   
vertreten durch den Magistrat 
- nachfolgend Zuwendungsgeber genannt -  
 
 
und dem  Deutschen Frauenring, Ortsverband Darmsta dt e.V., Frauenhaus „Haus 
für Frauen und Kinder“ und Fachberatungsstelle „Frauen-Räume“ 
vertreten durch Frau Dr. Elke Hausberg, 1. Vorsitzende 
- nachfolgend Zuwendungsempfängerin genannt -  
 
 
Präambel 
 
Zur Erbringung sozialer Hilfen und zum Wohle der Hilfesuchenden kooperieren öffentlich-
hoheitliche, kirchliche sowie nicht konfessionelle Träger der freien Wohlfahrtspflege in 
vielfältiger Weise. Auf dieser Grundlage und unter Achtung der jeweiligen Selbständigkeit in 
Zielsetzung und Aufgabenerfüllung sind die Partner/innen dieser Vereinbarung bestrebt, 
soziale Hilfsangebote zu fördern, mit anderen Angeboten abzustimmen und damit eine 
leistungsfähige soziale Infrastruktur im Raum Darmstadt zu sichern. 
 
Die Zuwendungsempfängerin ist gemäß ihrer Satzung bzw. des für sie geltenden 
Gesellschaftsvertrages im Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt tätig. Der Deutsche 
Frauenring, Ortsverband Darmstadt e.V., Frauenhaus und Fachberatungsstelle handelt nach 
folgendem Leitsatz: „Jede Frau hat das Recht auf ein gewaltfreies, selbst bestimmtes Leben. 
Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung und Förderung.“  
 
 
§ 1 Vertragsgegenstand 
 
Mit der Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Neustrukturierung und 
Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen (im folgenden Rahmenvereinbarung 
Kommunalisierung) vom 14.12.2004 haben das Land Hessen, der Hess. Landkreistag, der 
Hess. Städtetag, der Landeswohlfahrtsverband Hessen und die Liga der Freien 
Wohlfahrtspflege in Hessen) die Strukturierung und Kommunalisierung sozialer Hilfen in 
Hessen vereinbart. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist der Rahmenvereinbarung 
Kommunalisierung mit Erklärung vom 27.01.2005 beigetreten. Darauf beruhend wurde 
zwischen dem Land Hessen, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) und der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Zielvereinbarung über die Verwendung des örtlichen 
Budgets gemäß § 3 und über die Verwendung der Mittel des LWV Hessen gemäß § 9 der oben 
genannten Rahmenvereinbarung mit Datum vom 15.09.2006 vereinbart. 
 
 
(1) Gegenstand des Zuwendungsvertrags ist die Förderung zum Betrieb eines Frauenhauses 
mit externer Beratungsstelle zum Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt, 
zur Krisenintervention, zur Beratung und Begleitung sowie zur Anti-Gewalt-Arbeit des 
Zuwendungsempfängers gemäß  
 § 17 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB II 
 § 74 SGB VIII,  
 der Zielvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der    
     Wissenschaftsstadt Darmstadt vom15.9.06 in dem Bereich Schutz 
vor Gewalt 
 1

(2) Die Leistungsbeschreibung und das Kalkulationsblatt sind als Anlage 1 und Anlage 2  
Bestandteile des Zuwendungsvertrags. 
 
(3) Durch die Zuwendung werden keine Leistungen abgegolten, die zugleich Gegenstand von  
Vereinbarungen nach § 17 Abs. 2 in Verbindung mit § 16 A bs. 2 Satz 2  SGB II,  §§ 78a ff 
SGB VIII oder §§ 75 ff SGB XII darstellen. 
 
 
§ 2 Art und Umfang der Zuwendung 
 
(1) Der Zuwendungsgeber fördert die in § 1 genannten Hilfeangebote der Zuwendungs-
empfängerin im Rahmen der  
 Projektförderung 
 Institutionellen Förderung 
 
(2) Die oben genannte Förderung erfolgt als  
 Teilfinanzierung als 
 Anteilsfinanzierung 
 Festbetragsfinanzierung  
 Fehlbedarfsfinanzierung 
 Vollfinanzierung .       
 
 
§ 3 Personelle und sächliche Ausstattung 
 
Die Anforderungen an die personelle und sächliche Ausstattung der von § 1 umfassten 
Tätigkeiten richten sich nach der Leistungsbeschreibung und dem Kalkulationsblatt. 
 
 
§ 4 Finanzierung 
 
(1) Die Zuwendungsempfängerin erhält für den in § 1 vereinbarten Vertragsgegenstand eine 
jährliche Zuwendung in Höhe von  109.897,00 Euro. 
 
(2) Die genannte Gesamtsumme der Zuwendung setzt sich derzeit wie folgt zusammen: 
 
Land Hessen:    109.897,00 Euro  
 
(3) Die Zuwendungsempfängerin setzt für den Vertragsgegenstand Eigenmittel ein. 
 
(4) Die Zuwendung dient dem Ausgleich von: 
a) Personalkosten für Mitarbeiterinnen gemäß § 3 in Verbindung mit der 
Leistungsbeschreibung  
 
§ 5 Auszahlung 
 
Die Zuwendungsempfängerin erhält den jährlichen Zuwendungsbetrag in vier gleichen 
Teilbeträgen, jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. des Jahres. Abweichende 
Auszahlungstermine sind möglich. 
 
 
§ 6 Berichtspflichten und Prüfungsrechte 
 
(1) Jeweils zum 31.03. de s Jahres legt die Zuwendungsempfängerin für das abgelaufene Jahr 
einen Verwendungsnachweis über die nach § 4 Abs. 2 verwendeten Mittel vor.  
 
Der Verwendungsnachweis besteht aus: 
- einem Bericht über den Erfolg der geförderten Maßnahme (Sachbericht) 
- einer gegliederten Abrechnung. 
 2

Die O riginalbelege mit Nachweis d er Zahlungen (Kontoaus zügen) s ind auf Verl angen 
vorzulegen. 
 
(2) Die nicht in einem Haushaltsjahr verbrauchten Zuwendungen können nach vorheriger  
schriftlicher Anzeige an den Zuwendungsgeber auf das Folgejahr übertragen werden, ohne 
dass dies Auswirkungen auf die Förderung des folgenden Jahres hat. Eine Übertragung der 
nicht verbrauchten Mittel in die Folgejahre kann nur nach Zustimmung des 
Zuwendungsgebers erfolgen. Dabei wird in der Regel eine Übertragung nur bis zur Höhe 
von 20 % der Ausgaben (Liquiditätsreserve) möglich sein. Höhere Übertragungen sind im 
Einzelfall besonders zu begründen und bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers. 
 
(3) Der Verwendungsnachweis wird vom zuständigen Fachamt und dem Revisionsamt der  
Wissenschaftsstadt Darmstadt geprüft. Diese Ämter können die Vorlage weiterer 
Unterlagen (auch über den Vermögensstand) verlangen und auch eine Prüfung in den 
Räumen der Zuschussempfängerin vornehmen. 
 
Dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes – überörtliche Prüfung – stehen die 
Rechte aus dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler 
Körperschaften in Hessen (ÜPKKG vom 22.12.1993 Gesetz und Verordnungsblatt (GVBl) I, 
Seite 708 ff. insbesondere § 5 Abs. 2-4) zu. 
 
(4) Die Stadt behält sich vor, die bereits gewährte Zuwendung zurückzufordern, wenn: 
 
- der Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt oder nicht rechtzeitig 
vorgelegt wird, 
- die Zuwendung nicht oder nicht in voller Höhe (z. B. wegen Reduzierung der 
Gesamtausgaben gegenüber der Planung), nicht alsbald nach ihrer Erbringung oder 
nicht mehr für den vertraglich festgelegten Verwendungszweck verwendet wird, 
- die Liquiditätsreserve des Zuwendungsempfängers ohne vorherige Genehmigung des 
Zuwendungsgebers am Ende eines Jahres 20 % der Ausgaben ggf. zuzüglich der 
steuerlichen Absetzung für Abnutzung übersteigt. Sollte die Liquiditätsreserve die 
vorbezeichnete Grenze übersteigen, ist die Zuwendung in Höhe des Betrages zu 
erstatten, der zur Absenkung auf diese Grenze erforderlich ist. 
 
(5) Die Zuwendungsempfängerin hat die Originalbelege für die Dauer von fünf (5) Jahren nach  
     Abschluss der Prüfung aufzuheben. 
 
§ 7 Informationspflicht/Vertragsanpassung 
 
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Information über alle 
Veränderungen, die von grundsätzlicher Bedeutung sind. Sie besteht insbesondere, wenn 
sich wesentliche personelle oder eine wesentliche inhaltliche Veränderung des Arbeitsfeldes 
angezeigt ist oder sich wesentliche Veränderungen gegenüber dem vorgelegten Kostenplan 
abzeichnen.  
 
(2) Sofern im Laufe der Vertragslaufzeit Entwicklungen eintreten, in deren Folge die 
Zuwendung nach § 4 zur Abdeckung der anteiligen / vollständigen Personalkosten im 
geförderten Bereich nicht ausreichen, ist die Zuwendungsempfängerin berechtigt, die in § 1 
umfassten Tätigkeiten entsprechend anzupassen. 
 
Dies ist unter anderem der Fall, sofern die bei einer Teilfinanzierung des 
Vertragsgegenstandes eingesetzten Eigen- oder Drittmittel zur Finanzierung nicht 
ausreichen. Die Zuwendungsempfängerin hat vor der Anpassung unverzüglich Gespräche 
mit dem Zuwendungsgeber einzuleiten. 
 
§ 8 Kommunale Planung 
 
(1) Der unter § 1 vereinbarte Vertragsgegenstand ist Bestandteil der im Rahmen der 
kommunalen Sozialplanung verabredeten Hilfeangebote. 
 3

(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Rahmen der kommunalen Sozialplanung nach § 
5 der „Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Neustrukturierung und 
Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen“ über den Stand der 
Entwicklung ihrer geförderten Arbeit zu informieren, sich auszutauschen und zur 
Weiterentwicklung beizutragen. 
 
(3) Die Vertragsparteien entwickeln unter Berücksichtigung der aktuellen Zielvereinbarung eine 
einheitliche Dokumentation, Evaluation und ein einheitliches Berichtswesen. 
 
§ 9 Vertragsdauer und Kündigung 
 
(1) Der Vertrag tritt am 01.01.2006 in Kraft. 
 
(2) Er kann mit einer Frist von 12 Monaten zum 31.12. des darauf folgenden Jahres ordentlich 
gekündigt werden; erstmals zum 31.12.2008. 
 
(3) Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.  
 
(4) Vor Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung sind zwischen den 
Vertragsparteien Gespräche zu führen und die Möglichkeiten einer Vertragsfortführung 
oder – anpassung zu erörtern. 
 
§ 10 Sonstiges und Schlussbestimmungen 
 
(1) Die Zuwendungsempfängerin weist bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit, die im Rahmen des 
Zuwendungszweckes erfolgt, auf die Förderung durch das Land Hessen bzw. den 
Landeswohlfahrtsverband und die Kommune in entsprechender Form hin. Über 
Öffentlichkeitstermine im Rahmen des Förderungszweckes nach § 1, informiert die 
Zuwendungsempfängerin vorab die Kommune. 
 
(2) Änderungen dieses Vertrages, insbesondere ergänzende Vereinbarungen bedürfen der 
Schriftform. 
 
(3) Auf diesen Vertrag finden ergänzend die Vorschriften der §§ 53 ff SGB X Anwendung. 
 
(4) Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt seine 
Rechtswirksamkeit im Übrigen nicht.  
 
 
 
....................................................     ......... .................................. 
Ort, Datum        Ort, Datum  
 
......................................................    ......... ..................................... 
Zuwendungsempfängerin      Zu wendungsgeber 
 
 
 
 
 
Anlagen:  
Anlage 1: Leistungsvereinbarung  
Anlage 2: Kalkulationsblatt  
 
 
 
 
 
 
 4

Anlage 1 Leistungsbeschreibung für den Zuwendungsvertrag zwischen der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt und dem Deutschen Frauenring, Ortsverband Darmstadt e.V. 
 
Name der Leistungsanbieterin 
 
 
Anschrift 
Telefon / FAX 
E-Mail 
Deutscher Frauenring Darmstadt e.V.:  
Frauenhaus „Haus für Frauen und Kinder“ und 
Fachberatungsstelle „Frauen-Räume“ 
Postfach 120 154, 64238 Darmstadt 
Tel.: 0 61 51 – 37 68 14 / Fax: 0 61 51 – 35 19 26 
frauenhaus-darmstadt@t-online.de
Bezeichnung der Leistung Betrieb eines Frauenhauses mit externer Beratungsstelle 
zum Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher 
Gewalt, zur Krisenintervention, zur Beratung und 
Begleitung, zur Anti-Gewalt-Arbeit 
Rechtsgrundlagen: Grundgesetz, Gewaltschutzgesetz,  
SGB VIII/BGB §1631, KICK, Landesaktionsplan 
Zielgruppen • Frauen mit und ohne Kinder, die von physischer, 
psychischer und sexualisierter Gewalt betroffen oder 
bedroht sind, unabhängig von Herkunft, 
Aufenthaltsstatus, Konfession und finanziellen 
Möglichkeiten 
• Staatliche Institutionen, soziale Einrichtungen und 
Fachdienste, Berufsgruppen 
• Politische Gremien und Öffentlichkeit allgemein 
Ziele der Einrichtung 
 
• Schutz, Unterkunft und Hilfe für betroffene Frauen mit 
und ohne Kinder 
• Stabilisierung und Stärkung der Frauen zur 
Überwindung und Bewältigung der gewaltgeprägten 
Lebenssituation  
• Förderung der Eigenständigkeit und Unterstützung bei 
der Entwicklung von Selbstbewusstsein 
• Verbesserung der Lebenssituation betroffener Frauen 
und ihrer Kinder durch sozial- und frauenpolitisches 
Engagement 
• Entwicklung neuer Strategien zum Thema Gewalt 
gegen Frauen und ihre Kinder im Hinblick auf 
Prävention und Intervention 
• Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen / 
Sensibilisierung der Öffentlichkeit 
Leitsatz 
 
Jede Frau hat das Recht auf ein gewaltfreies, 
selbstbestimmtes Leben. 
Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung und 
Förderung. 
Art und Umfang der Leistungen Frauenhaus 
• Aufnahme betroffener Frauen und Kinder rund um die 
Uhr 
• Sicherung der Grundversorgung/Vermittlung von 
Orientierung und Sicherheit 
• Klärung der individuellen Wünsche und 
Bedürfnisse/Ausmaß der erlebten Gewalt 
• Information und Hilfen bei allen notwendigen Schritten 
zur sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen 
Absicherung 
• Begleitung zu Ämtern und Gerichten etc., Vermittlung 
fachlicher Hilfen 
• Begleitung und Unterstützung bei der weiteren Lebens-
planung 
• Regelmäßige psychosoziale Beratung 
• Krisenintervention 
 5

• Organisation von Dolmetscherinnen 
• Förderung der Eigenverantwortlichkeit / Hilfe zur 
Selbsthilfe 
• Beratung und Unterstützung bei der Erziehung und 
Betreuung der Kinder 
• Gestaltung des Zusammenlebens im Frauenhaus 
• Gruppenangebote, gemeinsame Veranstaltungen  
• Pädagogische Arbeit mit Mädchen und Jungen / 
Einzel- und Gruppenarbeit 
• Unterstützung bei der Bewältigung des Auszugs 
• Telefonische Beratung 
• Hausorganisation und Hauswirtschaft 
 
Fachberatungsstelle 
• Psychosoziale Beratung für Frauen in bzw. nach 
Gewaltsituationen 
• Beratung zu Trennung/Scheidung, Existenzsicherung, 
Aufenthaltsstatus und in Bezug auf mitbetroffene 
Kinder 
• Beratung zum Gewaltschutzgesetz 
• Beratung und Unterstützung bei Stalking 
• Begleitung bei allen notwendigen Schritten, z.B. 
gerichtliche Verfahren 
• Krisenintervention 
• Fachberatung bei Traumatisierung 
• Vermittlung weiterer fachlicher Hilfen 
• Zugehende Beratung bei häuslicher Gewalt (pro-aktiver 
Ansatz) 
• Vermittlung in Frauenhäuser bundesweit 
• Nachgehende Beratung und Unterstützung für 
ehemalige Frauenhausbewohnerinnen und deren 
Kinder 
• Ambulante Betreuung/Begleitetes Wohnen für Frauen 
bei Gewaltproblematik 
• Netzwerk für betroffene Frauen (Veranstaltungen / 
Gruppenangebote) 
• Telefonische Beratung 
 
Vernetzung und Kooperation / Öffentlichkeitsarbeit 
• Einzelfallbezogene Zusammenarbeit mit anderen 
Einrichtungen und Diensten 
• Einzelfallübergreifende Kooperation im Hilfesystem 
• Beratung und Information für MultiplikatorInnen und 
betroffene Berufsgruppen 
• Planung und Durchführung öffentlichkeitswirksamer 
Aktionen/Veranstaltungen 
• Aufklärung und Prävention / Information für 
verschiedenste gesellschaftliche Gruppen 
• Fachveranstaltungen und Stellungnahmen 
 
Ausbildungsstätte 
• Ausbildung und Anleitung von Praktikantinnen in 
sozialen Berufen 
Finanzen 
• Finanzmittelbeschaffung 
• Buchführung 
• Controlling 
 
 6

Personalausstattung 
 
Ist-Situation:  
 
  3,5 Stellen für Frauenhaus incl. Leitung 
  1,0 Stellen für Fachberatungsstelle 
  0,5 Stellen für Verwaltung/allgemeine Büroarbeiten  
10,0 Wochenstunden für Hausmeisterin 
Honorarkräfte für Projekte (z.B. Ambulante Betreuung) 
 
Soll: 
mind. eine zusätzliche Stelle für 
Frauenhaus/Beratungsstelle  
 
Beschreibung der räumlichen 
Ausstattung/Geschäftsräume 
 
 
 
 
Frauenhaus 
• 10 Wohnräume voll möbliert mit Waschgelegenheit,  
2 Küchen, 3 Bäder 
• Wäsche und Hausrat wird zur Verfügung gestellt, 
Wasch- u. Trockenräume 
• 2 Gemeinschaftsräume mit Kochecke, Notbetten, 
Kinderspielzimmer 
• Innenhof mit Sandkasten u. Spielgeräten/Sitzecke 
• hoher Sicherheitsstandard (videoüberwachter Eingang, 
Sicherheitsglas) 
• Bürobereich mit 3 kleinen Räumen und 1 
Besprechungszimmer, Küche und WC 
• übliche bürotechnische Ausstattung (PC, Fax, Internet-
anschluss) 
 
Fachberatungsstelle 
• außerhalb des Frauenhauses, gute Erreichbarkeit, 
barrierefrei 
• Büro mit Sitzecke, 1 großer Beratungs-/Gruppenraum 
mit Spielecke 
• Teeküche, WC, Kellerraum  
 
Quantität der Leistung 
 
Frauenhaus 
Aufnahme rund um die Uhr 
Bürozeiten: Mo bis Do 9.00 - 17.00 Uhr, Fr 9.00 - 14.00 
Uhr 
außerhalb dieser Zeiten: Nottelefon 
Rufbereitschaft am Wochenende 
 
Fachberatungsstelle 
Offene Sprechzeiten: 
Di und Mi 9.00 – 11.00 Uhr; Do 17.00 – 18.30 Uhr sowie 
nach Vereinbarung 
 
Qualität der Leistung 
- Strukturqualität 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
• Geschäftsführung 
• Qualifiziertes Fachpersonal: 
- Leiterin: Dipl.-Pädagogin 
- Mitarbeiterinnen: Dipl. Sozialpädagoginnen /  
  Sozialarbeiterinnen mit Zusatzqualifikationen im  
  Beratungsbereich 
• Konzeption als Grundlage der Arbeit 
• Maßnahmen zur Qualitätssicherung: 
- Kontinuierliche Teamarbeit/Kollegiale Beratung 
- Supervision, Fortbildung, Fachtagungen 
- Konzeptfortschreibung / Teamtage 
 7

- Prozessqualität 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
- Ergebnisqualität 
 
• Methoden und Maßnahmen 
Die Frauen und Kinder haben wöchentliche Einzel- und 
Gruppenbetreuung. Jede Frau und jedes Kind hat eine 
feste Bezugsbetreuerin. Es werden die unter 
„Leistungen“ beschriebenen Angebote durchgeführt. 
Die Beratung ist ressourcen- und lösungsorientiert. 
Wertschätzung, Empathie und Respekt sind Basis der 
Zusammenarbeit mit Frauen und Kindern. 
Regeln und Hausordnung werden vom Team vorgegeben 
und die Einhaltung kontrolliert. 
 
Statistik und Auswertung (siehe Jahresbericht) 
 
Dokumentation der Arbeit 
 
Flyer, Zeitungsberichte, Freianzeigen, Spendenaufrufe 
Ausstellung, Jahresberichte 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 8

Anlage 2    Kalkulationsblatt für das Jahr 2007 
(ausschließlich kommunalisierte Fördergelder für Personalkosten) 
 
Name : Deutscher Frauenring, Ortsverband Darmstadt e.V. / Frauenhaus 
Anschrift : Kasinostr. 3, 64293 Darmstadt 
Rechtsform : eingetragener Verein 
 
I. Aus gaben 
 
1. Personal  Stellen 1
Höhe2
 Pädagogische Arbeit 3,75 212.200,00 
 Leitung   
 Verwaltung   
 Reinigung und technische 
Dienste 
  
 Honorarmitarbeiter   
 Sonstige Personalausgaben   
SUMME           212.200,00 
2. Sachkosten  Höhe 
 Miete / Pacht / Darlehn mit Umlagen und 
Nebenkosten 
 
 Unterhaltung, Instandhaltung, Reparatur, 
Neuanschaffungen 
 
 Supervision / Fortbildung3  
 Öffentlichkeitsarbeit  
 Verwaltungskosten (Telefon, Büromaterial etc.)  
 Abschreibungen, Zinsen  
SUMME  
SUMME Ausgaben 212.200,00 € 
 
II. Einnahmen  
 
Arten  Höhe 
Fremdmittel   
 Stadt Darmstadt  102.303,00 
 andere Kommunen (ehem. Land Hessen) 109.897,00 
 sonstige  
Eigenmittel   
 Mitgliedsbeiträge  
 Stiftungen, Spenden, Bußgelder etc.  
 andere  
SUMME Einnahmen 212.200,00 
 
                                                           
1 in Vollzeitäquivalenten zu 38,5 Std. / Woche 
2 Bruttolohnkosten + Arbeitgeberanteil SV 
3 incl. Fahrtkosten zu Fortbildung etc. 
 9

2006/0676

3169 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
02.11.2006 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V Dezernat II 
Rechtsamt 
Revisionsamt 
Sozialverwaltung 
 
Amt: Frauenbüro 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2006/0676 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Neustrukturierung und Ko mmunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen - 
hier: Zuwendungsvertrag mit Deutscher Frauenring e.V. - Frauenhaus und 
Beratungsstelle 
 
Vorlage vom: 24.10.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Magistrat stimmt der Unterzeichnung des beiliegenden Zuwendungsvertrages (incl. 
Leistungsbeschreibung und Kalkulationsblatt) mit dem Deutschen Frauenring, Ortsverband Darmstadt 
e.V. zum Betrieb des Frauenhauses und der Beratungsstelle zu. 
 
 
 
Anlagen: Zuwendungsvertrag mit Leistungsbeschreibung und Kalkulationsblatt 
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.10.2006: 
 
Am 27. Januar 2005 wurde vom damaligen Oberbürgermeister Peter Benz die Beitrittserklärung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Neustrukturierung 
und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen unterzeichnet. 
 
Am 15. September 2006 unterschrieb Oberbürgermeister Walter Hoffmann die Zielvereinbarung 
zwischen dem Land Hessen, dem LWV Hessen sowie der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die 
Verwendung des örtlichen Budgets gemäß § 3 und über die Verwendung der Mittel des LWV 
Hessen gemäß § 9 der oben genannten Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der 
Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen (siehe 
Magistratsvorlage vom April 2006). 
 
Die Rahmenvereinbarung sieht in § 6 vor, Zuwendungsverträge mit den Anbietern sozialer Hilfen in 
ihren Zuständigkeitsbereichen abzuschließen. 
 
Der Deutsche Frauenring e.V. ist in der Zielvereinbarung dem Ziel „Schutz vor Gewalt“ zugeordnet. 
 
Zum Betrieb des Frauenhauses und der externen Beratungsstelle wird mit diesem Vertrag 
ausschließlich der bislang über das Land ausgezahlte Zuschuss für Personalkosten geregelt. 
Die kommunalen Zuschüsse für Personal- und Sachkosten sind in einem separaten Vertrag 
dokumentiert. 
Mittelfristig ist geplant, die Gesamtzuschüsse in einem Vertrag zu regeln. 
 
 
Der im Zuwendungsvertrag genannte Zuschuss in Höhe von 109.897,00 Euro wird vom Land 
Hessen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen des Gesamtbudgets zur Verfügung 
gestellt. 
 
Der Vertrag wurde vom Rechtsamt sowie vom Revisionsamt geprüft. 
Die Leistungsbeschreibung wurde der „AG Kommunalisierung“ vorgelegt und vom Sozial- und 
Jugendhilfeplaner als den Standards entsprechend bewertet. 
 
Darmstadt, 24.10.2006 
530 – bak 
 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz      Daniela Wagner 
Bürgermeister       Stadträtin 
 
 
 
Anlagen: Zuwendungsvertrag mit Leistungsbeschreibung und Kalkulationsblatt

Beratungsverlauf (3)

TOP 6
TOP 727 beschließend
TOP 6

Orte (1)

  • Kasinostraße 3

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0676
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.10.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00