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1681/2019

Rückstandssituation Gemeindesteuern

Mitteilung Ausschuss 16.05.2019

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Nächste Beratung: Rechnungsprüfungsausschuss, Sitzung am 18.06.2019, TOP 6.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5407 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/21/211 
 
Vorlagen-Nummer  16.05.2019 
 1681/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 20.05.2019 
Rechnungsprüfungsausschuss 18.06.2019 
 
Rückstandssituation Gemeindesteuern 
In der Sitzung des Finanzausschusses vom 17.12.2018 hat RM Frank um eine Übersicht zu den 
Steuerrückständen, gegliedert nach Haushaltsjahren, gebeten.  
 
Die Rückstandssituation bei den Gemeindesteuern stellt sich wie folgt dar:  
 
Vorab ist darauf hinzuweisen, dass in keiner der aufgeführten Steuerarten Verjährungen zu befürch-
ten sind.  
Die in den Mitteilungen 4189/2018 und 4211/2018 beschriebenen Maßnahmen zur strukturellen und 
personellen Verbesserung der Situation im Steueramt werden weiterhin mit Hochdruck und in Zu-
sammenarbeit des Finanz- und Personalbereichs vorangetrieben. 
 
 
Gewerbesteuer: 
Stand: 09.05.2019 
 
Haushaltsjahr Anzahl ausstehende Gewer-
besteuerbescheide 
Gesamtbetrag ca. 
2018 und früher 0 0 EUR 
2019 12.894 118,5 Mio. EUR 
Gesamt 12.894 118,5 Mio. EUR 
 
Seit dem letzten Bericht (Vorlagen-Nr. 0469/2019) zur Sitzung des Finanzausschusses am 
11.02.2019 konnten die Rückstände um 13.572 Fälle und 124,7 Mio. EUR reduziert werden. 
Die Verwaltung hält an dem Ziel fest, die Rückstandssituation bis zum Sommer abzuschließen. 
 
 
Grundsteuer:  
 
Grundsteuer: 
Systembedingt sind stets in der 1. Jahreshälfte Fälle der nachstehend beschriebenen beiden Konstel-
lationen unbearbeitet. Dies ist Folge der umfangreichen Arbeiten im Zusammenhang mit der Jahres-
verarbeitung. In der Jahresverarbeitung werden ca. 340.000 Jahressteuerbescheide (Volumen 2019: 
224,7 Mio. EUR) erstellt und versandt. Hierzu sind zeitintensive Verarbeitungsläufe erforderlich, die 
dazu führen, dass zwischen Ende November und Mitte Januar keine Eingaben in die Veranlagungs-
software erfolgen dürfen. Dies bedingt erhöhtes Arbeitsaufkommen zu Beginn jeden Jahres. 2019 war 
dieses deutlich mehr als doppelt so groß wie üblicherweise.

2 
 
Neue Veranlagungsfälle Grundsteuer – Stand 09.05.19: 
- Anzahl: 2.697 (voraussichtliche Sollstellung: 9,03 Mio. EUR) 
Mitteilungen über Eigentumswechsel – Stand 09.05.19: 
- Anzahl: 7.415 
 
Seit Ende April 2019 sind die prioritären Arbeiten der Jahresveranlagung (Reaktion auf die versand-
ten Bescheide) abgeschlossen, so dass mit der Abarbeitung der beiden Fallgruppen begonnen wer-
den konnte. 
Die Verwaltung hat organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen, damit zügig eine Bearbei-
tung der offenen Fälle erfolgt. Ein Abschluss ist bis spätestens Ende 2019 (Beginn der Jahresveran-
lagung 2020) vorgesehen. 
Aufwandsteuern:  
 
Kulturförderabgabe  
Stand: 09.05.2019 
 
 
Veranlagungszeitraum 
(in Quartalen) 
 
Veranlagte Fälle 
(EUR Betrag Soll-Stellung) 
 
Offene Fälle 
(EUR Betrag voraussichtliche 
Soll-Stellung) 
I. bis IV. Quartal 2016 4.096 (13.364.252,66 EUR) 1.188 (0,0 EUR) 
I. bis IV. Quartal 2017 2.904 (13.678.664,55 EUR) 2.580 (687.466,21 EUR) 
I. bis IV. Quartal 2018 1.542 (9.786,246,10 EUR) 3.883 (3.973,436,38 EUR) 
I. Quartal 2019        3 (2.738,30 EUR) 1.335 (2.696.915,54 EUR) 
II. Quartal 2019 Veranlagung kann ab 16. Juli 2019 
beginnen; Frist für die Abgabe der 
Abgabenerklärungen dauert noch 
bis zum 15.07.2019 an. 
 
 
Nachträgliche Änderungen in der Anzahl der offenen Fälle und damit auch im voraussichtlichen Steu-
eraufkommen ergeben sich ständig aus dem Umstand, dass Steuerfälle erst nachträglich durch die 
Abgabe von Steuererklärungen oder Ergebnisse von Eigenrecherchen bekannt werden und dann im 
Rahmen der Verjährungsfristen nachveranlagt werden. 
 
Vergnügungssteuern - Geldspielgeräte  
Stand: 09.05.2019 
 
 
Veranlagungszeitraum 
(in Quartalen) 
 
Veranlagte Fälle 
(EUR Betrag Soll-Stellung) 
 
Offene Fälle 
(EUR Betrag voraussichtliche 
Soll-Stellung) 
I. bis IV. Quartal 2016 3.590 (19.495.805,66 EUR)      31 (248.968,91 EUR) 
I. bis IV. Quartal 2017 3.111 (15.950.138,88 EUR)    391 (1.062.147,54 EUR) 
I. bis IV. Quartal 2018 1.829 (9.376.267,96 EUR) 1.723 (7.020.837,02 EUR) 
I. Quartal 2019    108 (307.504,22 EUR)     774 (3.102.047,31 EUR) 
II. Quartal 2019 Veranlagung kann ab 16. Juli 2019 
beginnen; Frist für die Abgabe der 
Abgabenerklärungen dauert noch 
bis zum 15.07.2019 an. 
 
 
Durchgeführte Prüfungen von Steuererklärungen: 0 
Soll nach Abschluss der Veranlagung 2017 begonnen werden.

3 
 
 
Zweitwohnungssteuer  
Stand: 09.05.2019 
 
 
 
Veranlagungszeitraum 
 
Jährliche Veranlagung 
 
Veranlagte Fälle 
 
(EUR Betrag Soll-Stellung) 
 
Offene Fälle 
 
(EUR Betrag voraussichtliche 
Soll-Stellung) 
2012 5.044 (2.153.699,00 EUR)      43 (12.900,00 EUR) 
2013 4.723 (1.278.543,00 EUR)    128 (38.400,00 EUR) 
2014 4.044 (1.853.551,00 EUR)    172 (51.500,00 EUR) 
2015 5.073 (1.893.551,00 EUR)    326 (97.800,00 EUR) 
2016 4.778 (1.740.732,00 EUR    451 (135.300,00 EUR) 
2017 4.910 (2.509.916,00 EUR)    521 (156.300,00 EUR) 
2018 4.676 (2.021.040,00 EUR)    661 (198.300,00 EUR) 
2019 3.566 (1.958.345,26 EUR) 1.110 (333.000,00 EUR) 
 
Nachträgliche Änderungen in der Anzahl der offenen Fälle und damit auch im voraussichtlichen Steu-
eraufkommen ergeben sich ständig aus dem Umstand, dass Steuerfälle erst nachträglich durch die 
Abgabe von Steuererklärungen oder Ergebnisse von Eigenrecherchen bekannt werden und dann im 
Rahmen der Verjährungsfristen nachveranlagt werden.  
 
 
Gez. Prof Dr. Diemert

Beratungsverlauf (2)

20.05.2019 Finanzausschuss
TOP 2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.06.2019 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1681/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
16.05.2019
Erstellt
10.05.2019 13:09