1681/2019
Rückstandssituation Gemeindesteuern
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/21/211 Vorlagen-Nummer 16.05.2019 1681/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 20.05.2019 Rechnungsprüfungsausschuss 18.06.2019 Rückstandssituation Gemeindesteuern In der Sitzung des Finanzausschusses vom 17.12.2018 hat RM Frank um eine Übersicht zu den Steuerrückständen, gegliedert nach Haushaltsjahren, gebeten. Die Rückstandssituation bei den Gemeindesteuern stellt sich wie folgt dar: Vorab ist darauf hinzuweisen, dass in keiner der aufgeführten Steuerarten Verjährungen zu befürch- ten sind. Die in den Mitteilungen 4189/2018 und 4211/2018 beschriebenen Maßnahmen zur strukturellen und personellen Verbesserung der Situation im Steueramt werden weiterhin mit Hochdruck und in Zu- sammenarbeit des Finanz- und Personalbereichs vorangetrieben. Gewerbesteuer: Stand: 09.05.2019 Haushaltsjahr Anzahl ausstehende Gewer- besteuerbescheide Gesamtbetrag ca. 2018 und früher 0 0 EUR 2019 12.894 118,5 Mio. EUR Gesamt 12.894 118,5 Mio. EUR Seit dem letzten Bericht (Vorlagen-Nr. 0469/2019) zur Sitzung des Finanzausschusses am 11.02.2019 konnten die Rückstände um 13.572 Fälle und 124,7 Mio. EUR reduziert werden. Die Verwaltung hält an dem Ziel fest, die Rückstandssituation bis zum Sommer abzuschließen. Grundsteuer: Grundsteuer: Systembedingt sind stets in der 1. Jahreshälfte Fälle der nachstehend beschriebenen beiden Konstel- lationen unbearbeitet. Dies ist Folge der umfangreichen Arbeiten im Zusammenhang mit der Jahres- verarbeitung. In der Jahresverarbeitung werden ca. 340.000 Jahressteuerbescheide (Volumen 2019: 224,7 Mio. EUR) erstellt und versandt. Hierzu sind zeitintensive Verarbeitungsläufe erforderlich, die dazu führen, dass zwischen Ende November und Mitte Januar keine Eingaben in die Veranlagungs- software erfolgen dürfen. Dies bedingt erhöhtes Arbeitsaufkommen zu Beginn jeden Jahres. 2019 war dieses deutlich mehr als doppelt so groß wie üblicherweise. 2 Neue Veranlagungsfälle Grundsteuer – Stand 09.05.19: - Anzahl: 2.697 (voraussichtliche Sollstellung: 9,03 Mio. EUR) Mitteilungen über Eigentumswechsel – Stand 09.05.19: - Anzahl: 7.415 Seit Ende April 2019 sind die prioritären Arbeiten der Jahresveranlagung (Reaktion auf die versand- ten Bescheide) abgeschlossen, so dass mit der Abarbeitung der beiden Fallgruppen begonnen wer- den konnte. Die Verwaltung hat organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen, damit zügig eine Bearbei- tung der offenen Fälle erfolgt. Ein Abschluss ist bis spätestens Ende 2019 (Beginn der Jahresveran- lagung 2020) vorgesehen. Aufwandsteuern: Kulturförderabgabe Stand: 09.05.2019 Veranlagungszeitraum (in Quartalen) Veranlagte Fälle (EUR Betrag Soll-Stellung) Offene Fälle (EUR Betrag voraussichtliche Soll-Stellung) I. bis IV. Quartal 2016 4.096 (13.364.252,66 EUR) 1.188 (0,0 EUR) I. bis IV. Quartal 2017 2.904 (13.678.664,55 EUR) 2.580 (687.466,21 EUR) I. bis IV. Quartal 2018 1.542 (9.786,246,10 EUR) 3.883 (3.973,436,38 EUR) I. Quartal 2019 3 (2.738,30 EUR) 1.335 (2.696.915,54 EUR) II. Quartal 2019 Veranlagung kann ab 16. Juli 2019 beginnen; Frist für die Abgabe der Abgabenerklärungen dauert noch bis zum 15.07.2019 an. Nachträgliche Änderungen in der Anzahl der offenen Fälle und damit auch im voraussichtlichen Steu- eraufkommen ergeben sich ständig aus dem Umstand, dass Steuerfälle erst nachträglich durch die Abgabe von Steuererklärungen oder Ergebnisse von Eigenrecherchen bekannt werden und dann im Rahmen der Verjährungsfristen nachveranlagt werden. Vergnügungssteuern - Geldspielgeräte Stand: 09.05.2019 Veranlagungszeitraum (in Quartalen) Veranlagte Fälle (EUR Betrag Soll-Stellung) Offene Fälle (EUR Betrag voraussichtliche Soll-Stellung) I. bis IV. Quartal 2016 3.590 (19.495.805,66 EUR) 31 (248.968,91 EUR) I. bis IV. Quartal 2017 3.111 (15.950.138,88 EUR) 391 (1.062.147,54 EUR) I. bis IV. Quartal 2018 1.829 (9.376.267,96 EUR) 1.723 (7.020.837,02 EUR) I. Quartal 2019 108 (307.504,22 EUR) 774 (3.102.047,31 EUR) II. Quartal 2019 Veranlagung kann ab 16. Juli 2019 beginnen; Frist für die Abgabe der Abgabenerklärungen dauert noch bis zum 15.07.2019 an. Durchgeführte Prüfungen von Steuererklärungen: 0 Soll nach Abschluss der Veranlagung 2017 begonnen werden. 3 Zweitwohnungssteuer Stand: 09.05.2019 Veranlagungszeitraum Jährliche Veranlagung Veranlagte Fälle (EUR Betrag Soll-Stellung) Offene Fälle (EUR Betrag voraussichtliche Soll-Stellung) 2012 5.044 (2.153.699,00 EUR) 43 (12.900,00 EUR) 2013 4.723 (1.278.543,00 EUR) 128 (38.400,00 EUR) 2014 4.044 (1.853.551,00 EUR) 172 (51.500,00 EUR) 2015 5.073 (1.893.551,00 EUR) 326 (97.800,00 EUR) 2016 4.778 (1.740.732,00 EUR 451 (135.300,00 EUR) 2017 4.910 (2.509.916,00 EUR) 521 (156.300,00 EUR) 2018 4.676 (2.021.040,00 EUR) 661 (198.300,00 EUR) 2019 3.566 (1.958.345,26 EUR) 1.110 (333.000,00 EUR) Nachträgliche Änderungen in der Anzahl der offenen Fälle und damit auch im voraussichtlichen Steu- eraufkommen ergeben sich ständig aus dem Umstand, dass Steuerfälle erst nachträglich durch die Abgabe von Steuererklärungen oder Ergebnisse von Eigenrecherchen bekannt werden und dann im Rahmen der Verjährungsfristen nachveranlagt werden. Gez. Prof Dr. Diemert
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1681/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 16.05.2019
- Erstellt
- 10.05.2019 13:09