AN/1870/2022
Zuständigkeiten bei der Reinigung und dem Einhalten der Verkehrssicherungspflicht des öffentlichen Raumes
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anfrage der CDU-Fraktion
1621 Zeichen
CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Lindenthal Bezirksrathaus Aachener Straße 220 • 50931 Köln
Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln, den 21. Oktober 2022 Anfrage nach §4 der Geschäftsordnung des Rates Zuständigkeiten bei der Reinigung und dem Einhalten der Verkehrssicherungspflicht des öffentlichen Raumes Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Oberbürgermeisterin, wir bitten um Auskunft, wann das Reinigungskataster und die Zuständigkeiten für die Verkehrssi-cherungspflicht für den Bezirk Lindenthal vollendet werden, um die Unklarheiten bei den Zustän-digkeiten eindeutig und nachhaltig zu klären und diesen Ergebnisprozess zu dokumentieren. Am Beispiel der ungepflegten und manchmal verwahrlosten Fußgängerbrücke in Müngersdorf (wichtige Verbindung für Schüler, FC-Fans, Radfahrer, gelegen zwischen der Straße Kirchenhof und Parkplatz P1) wurden nach mühevollen Recherchen folgende Zuständigkeiten erklärt: • Für das Brückenbauwerk ist der Landesbetrieb Straßen NRW zuständig. • Für die Zuwegung auf der Seite des Parkplatzes ist die Kölner Sportstätten GmbH zustän-dig. • Für die andere Seite hat die Stadt Köln, konkret das Grünflächenamt, für einen ordnungs-gemäßen Zustand zu sorgen. Es war ein Anliegen der Bürger, die regelmäßig die Brücke nutzen, die Stadt aufzufordern, ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Das ständige an verschiedenen Stellen Nachfragen-müssen war ein nicht zumutbares und äußerst zeitaufwendiges Unterfangen. Mit freundlichen Grüßen gez. Svenja Führer Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungOrte (3)
- Aachener Straße 220
- Straße 22
- Kirchenhof
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/1870/2022
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 24.10.2022
- Erstellt
- 24.10.2022 12:54