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2973/2021

Dritter Sachstandsbericht zur Umsetzung des Konzeptes zur Förderung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr Köln aus Oktober 2018

Mitteilung Ausschuss 28.09.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 25.10.2021, TOP 4.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

17740 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/371 
 
Vorlagen-Nummer  28.09.2021 
 2973/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 05.10.2021 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.10.2021 
 
Dritter Sachstandsbericht zur Umsetzung des Konzeptes zur Förderung des Ehrenamtes in der 
Freiwilligen Feuerwehr Köln aus Oktober 2018 
In ihren Sitzungen am 30.10.2018 und 12.11.2018 haben der Gesundheitsausschuss und der Aus-
schuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergaben / Internationales das durch das Amt 
für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz erstellte Konzept zur Förderung des Ehren-
amtes zur Kenntnis genommen. 
 
Das Konzept bündelte verschiedene notwendige Handlungsfelder zu einem Gesamtpapier. Um dem 
Lesenden eine hohe Transparenz zu den einzelnen Sachverhalten zu gewährleisten, orientiert sich 
dieser Bericht am bestehenden Inhaltsverzeichnis. Eine inhaltliche Zusammenfassung der Konzept-
punkte ist dem jeweiligen aktuellen Sachstand vorangestellt. Einleitung, organisatorische oder struk-
turelle Beschreibungen der Freiwilligen Feuerwehr bleiben unkommentiert. 
 
Die verwendeten Farbpunkte signalisieren den aktuellen Status des Themenfeldes wie folgt: 
 
abgeschlossener Konzeptpunkt 
 in Bearbeitung befindlicher Konzeptpunkt 
 unbearbeiteter Konzeptpunkt 
 
 
5.1 Organisatorische Maßnahmen 
5.1.1 Personalentwicklungskonzept  
Sowohl Brandschutzbedarfsplan als auch die Laufbahnverordnung für ehrenamtliche Angehörige der 
Feuerwehren in NRW (VOFF NRW) fordern Konzepte zur Personalentwicklung im Ehrenamt. Perso-
nalentwicklung im ehrenamtlichen Bereich muss sich neben der fachlichen Qualifizierung der Mitglie-
der, heute systematisch am wettbewerblichen Umfeld mit Beruf, Familie und Freizeit den daraus re-
sultierenden Anforderungen an die Möglichkeiten der Mitglieder orientieren. 
Es muss daher ein geeignetes Personalentwicklungskonzept für die Freiwillige Feuerwehr erstellt 
werden.  
 
Aus dem Personalentwicklungskonzept sind folgende Punkte vorgeplant und werden ab dem 3. Quar-
tal 2021 mit Pilotgruppen umgesetzt: 
 
1. Das Projekt „16 plus“ bündelt die Mitglieder aller Jugendgruppen der Jugendfeuerwehr eines 
Jahrganges in Köln in einem gemeinsamen Lehrgang über zwei Jahre. Beginnend mit dem 16. 
Lebensjahr werden neben der feuerwehrtechnischen Grundausbildung auch Berufsfelderkun-

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dung, Präventionsthemen und Erlebnispädagogik angeboten. Ziel ist es, die erhöhte Abwande-
rung von Jugendlichen dieser Altersgruppe zu verhindern und stattdessen einen attraktiven 
Übergang in den Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehr anzubieten. 
Der Pilotlehrgang startet im Oktober 2021 mit aktuell 27 Teilnehmenden. 
 
2. Das Projekt „Feuerwehr und Schule 2.0“ dient dazu, Jugendliche im Alter ab 14 Jahren in den 8. 
und 9. Klassen der weiterführenden Schulformen anzusprechen und für das Thema Feuerwehr 
zu begeistern. Dies erfolgt als AG-Format in den Schulen. Perspektivisch wird die Zielsetzung ei-
nes Angebotes als Wahlpflichtfach angestrebt. Für den Pilotlehrgang stehen die Löschgruppe 
Widdersdorf gemeinsam mit der Bertha-von-Suttner Realschule sowie die Löschgruppe Flittard 
gemeinsam mit der Trude Herr Gesamtschule zur Verfügung. Starttermin war am 07.09.2021. 
 
Projektbeteiligt sind neben dem Amt für Schulentwicklung auch die Schulaufsicht der Bezirksre-
gierung Köln und der Verband der Feuerwehren NRW. 
 
5.1.2 Bedarfsplanung für die ehrenamtliche Vorhaltung der FF  
Gem. § 7 (2) BHKG bildet die Freiwillige Feuerwehr gemeinsam mit der Berufsfeuerwehr die Feuer-
wehr der Gemeinde bzw. der kreisfreien Stadt. Diesem gesetzlichen Auftrag wird nur genüge getan, 
wenn der Freiwilligen Feuerwehr eine hochwertige Rolle parallel  zur Berufsfeuerwehr zukommt. 
Um diese Rolle auch erfüllen zu können, ist zukünftig eine valide und analog zum Brandschutzbe-
darfsplan regelmäßig fortzuschreibende, bedarfsorientierte Planung für die Freiwillige Feuerwehr zu 
erstellen. Trotz der im Brandschutzbedarfsplan festgelegten Maßnahmen in Bezug auf die Freiwillige 
Feuerwehr besteht bis heute weder in personeller noch in funktionsbezogener Hinsicht ein bedarfs-
planerischer Ansatz für die ehrenamtlichen Angehörigen. 
 
Die erarbeiteten Erkenntnisse werden erstmalig in die aktuelle Brandschutzbedarfsplanung integriert. 
Die in 2020 erarbeiteten Kennzahlen FF wurden der neu eingerichteten Stabsstelle Strategie der 
Feuerwehr Köln übergeben. Dort werden sie in ein zentrales Kennzahlensystem der Feuerwehr Köln 
integriert sowie nach Bedarf erweitert und fortgeschrieben. 
 
5.1.3 Jugend und Kinderfeuerwehr  
Die Jugendfeuerwehr ist eine bundesweite Einrichtung der Feuerwehren zur Nachwuchsförderung. 
Auch die in 1975 gegründete Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Köln stellt heute das 
Rückgrat der Personalgewinnung dar. Sie ist sozusagen das Lebenselixier der Freiwilligen Feuerwehr 
Köln. In 24 Jugendgruppen werden derzeit rd. 400 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 - 17 Jah-
ren auf einen späteren Übertritt in die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr vorbereitet. 
Das BHKG empfiehlt den Kommunen nunmehr auch die Einrichtung einer Kinderfeuerwehr, in der 
Kinder zwischen dem 6. und 10. Lebensjahr altersgerecht an die Feuerwehr herangeführt werden. 
Zudem fordert das BHKG die Förderung der Jugendarbeit in der Feuerwehr durch die Gemeinde als 
Träger der Gefahrenabwehr. Hier müssen innerstädtisch Wege und Möglichkeiten der strukturellen 
und finanziellen Förderung für Köln gefunden werden. 
 
Für die Einrichtung einer Kinderfeuerwehr Köln für Kinder vom 6. -10. Lebensjahr wurde mit der Uni-
versität Köln ein sozio-pädagogisches Konzept als Grundlage erstellt. Ziel ist es, Kooperationen zwi-
schen Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr und Offenen Ganztagsschulen zu ermöglichen um 
den dort zugehörigen Kindern das Thema Feuerwehr anzubieten. Projektpartner*innen sind neben 
der Uni Köln auch der Verband der Feuerwehren NRW, das Amt für Schulentwicklung sowie das Mi-
nisterium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen. 
An den Standorten Dellbrück, Rodenkirchen und Lövenich gehen im September 2021 Pilotgruppen an 
den Start. Die Kinderfeuerwehr Köln wurde offiziell beim Verband der Feuerwehren NRW angemel-
det.

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5.1.4 Verwaltung  
Die Entwicklung des Verwaltungsaufwandes für die ehrenamtlichen Einheiten ist in den letzten Jahren 
von einer deutlichen Steigerung geprägt. Erst kürzlich hat der Gesetzgeber im BHKG z.B. das Führen 
von Personalakten sowie die Aufbewahrungs- und Auskunftspflichten festgelegt bzw. deutlich ausge-
weitet. Auch innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr wird die zunehmende Verwaltungslast negativ 
wahrgenommen und führt zu steigender Unzufriedenheit. Bestehende Datenbankverwaltungssysteme 
können erweitert werden. Eine Aufgabenverlagerung auf hauptamtliche Mitarbeitende ist denkbar. 
 
Aufgrund der massiven personellen Ressourcenbindung für die Pandemiebewältigung wurde dieses 
Thema im aktuellen Berichtsjahr zurückgestellt. Derzeit laufen die Prozesse wieder an. 
 
5.1.5 Service und Logistikkonzept  
Die Teilaspekte des Punktes „Service- und Logistikkonzept“ beschäftigen sich im Wesentlichen mit 
der Etablierung einer zeitgemäßen Servicekultur in der Feuerwehr Köln. Betrachtet werden konkret: 
 Öffnungszeiten der Servicebereiche / Einrichtung von Dienstleistungstagen 
 Reinigungslogistik der Schutzkleidung 
 Logistiktransporte und Postverkehr 
 Fahrzeug- und Geräteinstandhaltung und Reparatur 
 Werkstattservice 
Der personelle Mehrbedarf für die Ausweitung der Serviceangebote für die Freiwillige Feuerwehr ist 
zu prüfen. 
 
Im Zuge der weiteren Ausweitungen des Serviceangebotes des zentralisierten Werkstattbetriebes am 
Feuerwehrwerkstattzentrum in Kalk konnte neben den bereits umgesetzten erweiterten Öffnungs- und 
Servicezeiten im 4. Quartal 2020 auch der Betrieb des zentralen Botendienstes aufgenommen wer-
den: Dabei werden neben den täglichen Anfahrten der über das Stadtgebiet dislozierten Standorte 
der Berufsfeuerwehr auch alle Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr zwei Mal pro Kalenderwoche 
angefahren. Neben der internen Post werden Logistiktransporte zum Austausch sämtlicher Geräte 
und Artikel des Feuerwehrwerkstattzentrums sowie Unterlagen der Funkwerkstatt oder der Stabsbü-
ros durchgeführt. Dazu wurden fixe Übergabestellen definiert sowie ein Boxen-Austauschsystem ent-
wickelt. 
Das im Ehrenamtskonzept definierte Ziel der „Logistiktransporte und des Postverkehrs“ wurde dem-
nach vollends umgesetzt. 
 
Neben der bereits erfolgten Ausweitungen der Servicezeiten des gesamten Feuerwehrwerkstattzent-
rums sowie insbesondere des Bekleidungsshops konnte zum 01.01.2021 eine innovative Bewirtschaf-
tungsform der Dienstkleidung aufgenommen werden: Im Rahmen der zweijährigen Evaluationsphase 
können alle Feuerwehrangehörigen der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr mittels eines individuellen 
Punktebudgets im Bekleidungsshop eigenverantwortlich über den Austausch oder die Ergänzung 
ihrer zur Verfügung gestellten Dienstkleidungsartikel entscheiden. Insgesamt ist durch das innovative, 
transparente und geregelte Verfahren ein hohes Maß an individuellem Gestaltungsspielraum gene-
riert worden. Gleichzeitig wurde demnach auch die Zieldefinition des „Werkstattservices“ sowie der 
„verlängerten Servicezeiten“ erreicht. Dabei wurde die Reinigungslogistik grundsätzlich optimiert und 
angepasst. 
 
Im Bereich der Fahrzeug- und Geräteinstandhaltung sowie der entsprechenden Reparatur konnten im 
Zuge der ausgeweiteten Servicezeiten vor allem auch Möglichkeiten geschaffen werden, um den zeit-
lichen Aufwand der ehrenamtlichen Mitglieder maßgeblich zu reduzieren: So werden als bereits er-
reichter Zwischenschritt neben der grundsätzlichen Serviceoptimierung in bis zu 50% der Reparatur-
fälle bereits Überführungsfahren angeboten. Gleichzeitig ist durch die Etablierung und Umsetzung 
des Bereiches der Auftragsplanung auch eine zeitlich effektivere Auftragssteuerung und -koordination 
in Vorbereitung.

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5.2 Fahrzeuge und Geräte 
 
5.2.1 Fahrzeuge  
Im Bereich der kommunal beschafften wasserführenden Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr exis-
tiert aufgrund der über viele Jahre verteilten Beschaffungszeitpunkte eine große Fahrzeugvielfalt. Alle 
Löschgruppenfahrzeuge verfügen über eine feuerwehrtechnische Beladung, die ein autarkes Abarbei-
ten von Einsatzlagen im abwehrenden Brandschutz oder der einfachen technischen Hilfeleistung 
möglich macht. 
Mit Blick auf Effizienzvorteile für BF und FF in Beschaffung, Service und Kosten ist daher anzustre-
ben, den Bestand an Löschgruppenfahrzeugen zu vereinheitlichen. Dafür müssen die Erstangriffs-
fahrzeuge bei Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr angepasst, d.h. für beide Seiten zukünftig nur noch 
sogenannte HLF beschafft werden. Im Idealfall bedeutet das, dass zeitgleich oder in wenigen Losen 
52 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge beschafft werden, was zugegebenermaßen mit einem nicht 
unerheblichen finanziellen Aufwand verbunden ist, sich letztlich aber durch die Vereinheitlichung rea-
lisierten Effizienz- und Kosteneinsparungen finanziell rechnet. 
 
Mit der Auslieferung der ersten insgesamt 18 einheitlichen Hilfeleistungs-Löschfahrzeuge (HLF) ab 
Oktober 2021 wird der erste Schritt zur stufenweisen Umsetzung der Vereinheitlichung und Standar-
disierung der Ersteinsatzlöschfahrzeuge nach der Auslieferung der letzten Fahrzeuge im Februar 
2022 abgeschlossen. Der nächste Schritt erfolgt nach dem regelmäßigen Turnus von fünf Jahren im 
Jahr 2026. Die gesamte Maßnahme ist nach vier Zyklen – sprich insgesamt 20 Jahren – vollumfäng-
lich umgesetzt. 
 
5.2.2 Gerätehäuser  
Alle Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr verfügen über ein Gerätehaus in geeigneter Lage, das ent-
weder Eigentum der Stadt, extern angemietet oder Bestandteil einer Feuer- und Rettungswache der 
Berufsfeuerwehr ist. Die Bauten befinden sich in sehr unterschiedlichem Zustand. 
In einer -37- internen Analyse sind insbesondere die Situationen in Rodenkirchen, Porz-Urbach, Porz-
Ensen und Longerich als kurzfristig verbesserungsbedürftig priorisiert worden. An allen vier Standor-
ten müssen in den nächsten fünf Jahren Gerätehäuser neu gebaut werden. Unabhängig von der bau-
lichen Situation stellen aber auch die Betreiberpflichten immer größere Herausforderungen an die 
ehrenamtlichen Kräfte. Vor diesem Hintergrund und zur Entlastung der Ehrenamtler müssen die Ge-
rätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr in die städtischen Systeme zur Gebäudeunterhaltung integriert 
werden. Im Bereich der Gebäudeunterhaltung, Reinigung und Sicherung sind die Standorte der Frei-
willigen Feuerwehr in die bestehenden Rahmenverträge der Stadt einzubeziehen.  
Im Zuge der erforderlichen IT-Anpassungen der Gerätehäuser sind diese auch mit den erforderlichen 
Telefon- / Breitbandleitungen auszustatten. 
 
Im Bereich der Neubauten ist im Rahmen der Infrastrukturoffensive aktuell ein strategisches Stand-
ortkonzept in Vorbereitung, welches auch die Ersatzmaßnahmen für überalterte Bestandsbauten be-
inhaltet. 
Die Planung für den Neubau des Gerätehauses Rodenkirchen befindet sich inzwischen in der Leis-
tungsphase 2, welche Ende September 2021 abgeschlossen werden soll. Im Anschluss erfolgt um-
gehend der Abruf der Leistungsphase 3. Für die erste Jahreshälfte 2022 ist die Beschlussfassung 
eines kombinierten Weiterplanungs- und Baubeschlusses vorgesehen. Eine notwendige Änderung 
des Bebauungsplanes für dieses Baugebiet, welches auch die Belange der Feuerwehr betrifft, befin-
det sich in der verwaltungsinternen Vorbereitung. 
 
5.2.3 IT-Ausstattung  
Mit Blick auf die geplante Einführung von netzwerkbasierten Anwendungen für die unterschiedlichen 
Bereiche der Verwaltung einer Löschgruppe, ist es erforderlich, dass alle Gerätehäuser mit einer ka-
belgebundenen und damit ausfallsicheren Anbindung ausgestattet werden. Weiterhin ist erstmalig 
eine Hardwareausstattung vorzusehen.

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Aufgrund der Corona - Lage wurden aus dem Bereich der zuständigen Fachabteilung massive perso-
nelle Ressourcen für die Unterstützung der Einsatzleitung/Krisenstab notwendig. Aufgrund dessen 
mussten die weiterführenden Planungen zur kabelgebundenen Anbindung der Gerätehäuser vorläufig 
zurückgestellt werden. Diese werden schnellstmöglich wieder aufgenommen. 
 
 
5.3 Motivation und Förderung  
5.3.1 Aufwandsentschädigung  
Die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Leistungen der Feuerwehrangehörigen sollen so-
wohl inhaltlich als auch organisatorisch auf ein zeitgemäßes Niveau angepasst werden. Verwaltungs-
organisatorisch sollen Prozesse vereinfacht werden. Steuerrechtliche Aspekte der Mitglieder aber 
auch des Trägers müssen beachtet und in die Reformprozesse integriert werden. 
 
Der Prozess ist etabliert und wird dauerhaft fortgeführt. 
 
5.3.2 Optimierung der Aus- und Fortbildung  
Die bestehende Fortbildung von ehrenamtlichen Führungskräften muss auf deren Belange abge-
stimmt werden. Da im Bereich der Zielsetzungen zur Personalführung keine Unterschiede zwischen 
ehrenamtlichen und hauptamtlichen Führungskräften bestehen, müssen diese als Angebot für die 
ehrenamtliche Seite etabliert werden. 
Ein entsprechendes Konzept unter Einbindung des Amtes für Personal- und Verwaltungsmanage-
ment wird hier grob dargestellt.  
Die Heißausbildung in feststoffbefeuerten Trainingsanlagen wird für die ehrenamtlichen Angehörigen 
als zwingender Bestandteil der Aus- und Fortbildung gefordert. 
 
Aufgrund der massiven personellen Ressourcenbindung für die Pandemiebewältigung wurde dieses 
Thema im aktuellen Berichtsjahr zurückgestellt. Derzeit laufen die Prozesse wieder an. 
 
5.3.3 Würdigung ehrenamtlichen Engagements  
Im Jahr 2017 führte Köln mit entsprechendem Ratsbeschluss die Ehrenamtskarte offiziell ein. Die 
damit verbundenen Regelungen ermöglichen die Nutzung dieser Karte nur für aktive Angehörige der 
Freiwilligen Feuerwehr. Wünschenswert wäre eine interne Anpassung, die auch die Angehörigen der 
Ehrenabteilung, die teils 50, 60 und 70 Jahre Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sind, zum Erhalt der 
Karte und deren Vorteile berechtigt. 
Die vom Stadtfeuerwehrverband Köln e.V. seit drei Jahren unter Teilnahme von Politik und Verwal-
tung durchgeführte Ehrung der Jubilare der Kölner Feuerwehren benötigt zukünftig eine planbare 
finanzielle Absicherung. 
Finanzielle und planerische Unterstützung der Kameradschaftspflege soll die Motivation und den Zu-
sammenhalt  innerhalb der Einheiten verstärken. Das Gerätehaus als Heimstätte des Ehrenamtes soll 
gefördert, gepflegt und einheitlich baulich geplant werden. 
 
5.3.3.1 Erweiterte Einführungen der Ehrenamtskarte NRW  
Die Umsetzung erfolgt bedarfsabhängig als laufender Prozess. 
 
5.3.3.2 Jubilaren Ehrung  
Die Veranstaltung 2020 musste pandemiebedingt ausfallen. Am 06.11.2021 wird eine Veranstaltung 
für die Jubilare 2020 und 2021 stattfinden.

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5.3.3.3 Kameradschaftspflege  
Aufgrund der massiven personellen Ressourcenbindung für die Pandemiebewältigung wurde dieses 
Thema im aktuellen Berichtsjahr zurückgestellt. Derzeit laufen die Prozesse wieder an. 
 
5.3.3.4 Kooperationen mit dem Stadtfeuerwehrverband  
Die Zusammenarbeit mit dem Stadtfeuerwehrverband Köln e.V. konnte im vergangenen Jahr intensi-
viert und ausgebaut werden. Eine von gegenseitiger Anerkennung und kooperativem Miteinander 
geprägte Arbeitsatmosphäre konnte etabliert und im Sinne eines fortlaufenden Prozesses gefestigt 
werden. 
 
 
Nächster Sachstandsbericht 
Den nächsten Sachstandsbericht wird das Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungs-
schutz im 3. Quartal 2022 vorlegen. 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (2)

05.10.2021 Gesundheitsausschuss
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.10.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2973/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
28.09.2021
Erstellt
18.08.2021 14:51