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AN/2156/2023

Änderungsantrag zu TOP 3.4 des Verkehrsausschusses am 5.12.: „Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen der Stadt Köln (Bewohnerparkgebührenordnung)"

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 04.12.2023

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 05.12.2023

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

2068 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Ausschussvorsitzenden  
Herr Lino Hammer 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.12.2023 
AN/2156/2023 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 05.12.2023 
 
Änderungsantrag zu TOP 3.4 des Verkehrsausschusses am 5.12.: „Gebührenordnung für 
das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen der Stadt Köln 
(Bewohnerparkgebührenordnung)" 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,  
 
Wir bitten Sie folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des 
Verkehrsausschusses vom 5.12.2023 zu setzen.   
 
Beschluss: 
1. Die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis wird auf 150 Euro (niedrigste Stufe) 
bis 240 Euro (höchste Stufe) pro Jahr festgesetzt. 
2. Für Inhaber*innen eines KölnPasses übernimmt die Stadt Köln 75 % der Gebühr. 
 
 
Begründung:  
Zu 1: Der Abstand zwischen der niedrigsten und der höchsten Gebühr für einen 
Bewohnerparkausweis sollte sich daran orientieren, wie viel Platz das Fahrzeug im 
öffentlichen Straßenraum in Anspruch nimmt. In Anlage 5 stellt die Verwaltung 
beispielhaft einen Größenvergleich zwischen zwei VW-Modellen dar, dem 
Kleinstwagen „Up!“ und dem „Touareg“. Die Grundfläche des Touareg, die sich aus 
den angegebenen Werten errechnen lässt, ist etwa 63 % größer als die des UP!. Die 
in diesem Änderungsantrag angegebenen Gebührenhöhen orientieren sich hieran.

Zu 2: Die Stadt Bonn hat dieses Vorgehen rechtlich prüfen lassen. Sie kommt zu dem 
Ergebnis, dass diese Lösung mit dem Urteil des BVerwG in Bezug auf die Satzung 
der Stadt Freiburg zum Bewohnerparken (BVerwG 9 CN 2.22) vereinbar ist. Sie kann 
daher auch in Köln angewendet werden. 
 
gez.  
Michael Weisenstein  
Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

05.12.2023 Verkehrsausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2156/2023
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
04.12.2023
Erstellt
04.12.2023 12:38