Änderungsantrag zu TOP 3.4 des Verkehrsausschusses am 5.12.: „Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen der Stadt Köln (Bewohnerparkgebührenordnung)"
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 AN/2156/2023 vom 04.12.2023
Stand: Am 05.12.2023 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: abgelehnt (in der Vorberatung).
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Linke Änderungsantrag nach § 13
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Ausschussvorsitzenden Herr Lino Hammer Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.12.2023 AN/2156/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 05.12.2023 Änderungsantrag zu TOP 3.4 des Verkehrsausschusses am 5.12.: „Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen der Stadt Köln (Bewohnerparkgebührenordnung)" Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, Wir bitten Sie folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Verkehrsausschusses vom 5.12.2023 zu setzen. Beschluss: 1. Die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis wird auf 150 Euro (niedrigste Stufe) bis 240 Euro (höchste Stufe) pro Jahr festgesetzt. 2. Für Inhaber*innen eines KölnPasses übernimmt die Stadt Köln 75 % der Gebühr. Begründung: Zu 1: Der Abstand zwischen der niedrigsten und der höchsten Gebühr für einen Bewohnerparkausweis sollte sich daran orientieren, wie viel Platz das Fahrzeug im öffentlichen Straßenraum in Anspruch nimmt. In Anlage 5 stellt die Verwaltung beispielhaft einen Größenvergleich zwischen zwei VW-Modellen dar, dem Kleinstwagen „Up!“ und dem „Touareg“. Die Grundfläche des Touareg, die sich aus den angegebenen Werten errechnen lässt, ist etwa 63 % größer als die des UP!. Die in diesem Änderungsantrag angegebenen Gebührenhöhen orientieren sich hieran. Zu 2: Die Stadt Bonn hat dieses Vorgehen rechtlich prüfen lassen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass diese Lösung mit dem Urteil des BVerwG in Bezug auf die Satzung der Stadt Freiburg zum Bewohnerparken (BVerwG 9 CN 2.22) vereinbar ist. Sie kann daher auch in Köln angewendet werden. gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE
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