3200/2023
Neugestaltung des Innenhofbereiches und der oberen Grünfläche im Bürgerhaus Kalk, Kalk-Mülheimer-Straße 68, 51103 Köln
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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle V/506 Vorlagen-Nummer 3200/2023 Freigabedatum 10.10.2023 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit- glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Neugestaltung des Innenhofbereiches und der oberen Grünfläche im Bürgerhaus Kalk, Kalk-Mülheimer-Straße 68, 51103 Köln Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.11.2023 TOP 8.2.1 Begründung für die Dringlichkeit: Für die vorgesehene Baumaßnahme im Bürgerhaus Kalk können Fördermittel beantragt wer- den. Nach verwaltungsinterner Abstimmung ist die Neugestaltung des Innenhofes des Bürgerhau- ses Kalk als Startschuss für ein integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Antrag auf Städtebauförderung vorgesehen. Der Fokus für das integrierte Stadtentwicklungskonzept rich- tet sich nach dem Startschussprojekt. Damit das Hofsanierungsprojekt in Kalk als Startschussprojekt genommen werden kann, ist es erforderlich, dass sich die Baumaßnahme im September 2025 mindestens in Leistungsphase 3 HOAI befindet. Die Beschlussvorlage für den Planungsbeschluss (Session-Nr. 2675/2023) konnte aufgrund der Kurzfristigkeit keinen Zugang mehr auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 21.09.2023 finden. Aufgrund der nur noch begrenzt stattfinden Sitzungstermine in diesem Jahr, müsste die Bera- tungsfolge um zwei Monate nach hinten verschoben werden. Damit wäre eine Beschlussfas- sung erst am 23.11.2023 in der Bezirksvertretung Kalk möglich sowie am 04.12.2023 im Fi- nanzausschuss und am 18.01.2024 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren. Vor dem Hintergrund des möglichen Fördermittelantrages machen sich zwei Monate Verzöge- rung deutlich bemerkbar. Mit der Dringlichkeitsentscheidung in der Bezirksvertretung Kalk wäre die ursprünglich vorge- sehene Beratungsfolge im Finanzausschuss am 23.10.2023 sowie im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 16.11.2023 noch einzuhalten. Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 2 wie folgt zu beschließen: 1. Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beauftragt die Verwaltung mit der Planung bis zur Leistungsphase 3 der HOAI sowie der Durchführung eines vorgeschalte- ten VgV-Verfahrens (Vergabeverordnung) mit integriertem Stegreif mit Lösungsansätzen zur Neugestaltung der Hoffläche sowie der oberen Grünfläche des Bürgerhauses Kalk in- klusive der Ausweitung der Strom- und Wasserversorgung für die gesamte Außenfläche des Bürgerhaus Kalk. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die städtische Gebäudewirtschaft mit der Durchführung der Planung und Kostenberechnung zu beauftragen. In diesem Rahmen wird die Gebäu- dewirtschaft ermächtigt, eine*n Verfahrensmanager*in zur Vorbereitung der Vergabe zu beauftragen. 3. Die Kosten zur Durchführung des VgV-Verfahrens sowie die Planungskosten bis zur Leis- tungsphase 3 der HOAI belaufen sich auf ca. 240.000 Euro. Die Finanzierung der Kosten erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Pro- duktgruppe 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 10.10.2023 zugestimmt Gez. Greven-Thürmer BBM SPD-Fraktion Gez. Grube Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 140.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Ausgangslage Die Bürgerhäuser/Bürgerzentren in Köln sind als gemeinnützige, nichtkommerzielle Einrich- tungen mit ihren mehr als 1,2 Mio. Besucher*innen pro Jahr Teil einer lebendigen, integrativen Stadtgesellschaft. Jedes Bürgerhaus/Bürgerzentrum in Köln hat sein eigenes Profil mit unver- wechselbarem Programm. Die Gemeinsamkeit aller ist, dass sie Orte der Begegnung, der Kommunikation und Gemeinschaft sind. Sie sind bürgernahe Einrichtungen, Heimat vieler Vereine und Initiativen. Im Mittelpunkt der Arbeit der Bürgerhäuser/Bürgerzentren steht die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe für alle Kölner*innen. Das Bürgerhaus Kalk befindet sich im Stadtteil Kalk, direkt an der Kalk-Mülheimer-Straße. Kalk ist einer der dicht bebautesten Stadtteile Kölns, was zugleich einen erheblichen Mangel an Grün- und Freiflächen mit sich bringt. Fast ein Viertel der Bewohner*innen ist von Arbeits- losigkeit betroffen. Auch der Anteil der Personen, die Grundsicherung im Alter beziehen, ist mit 18,3 Prozent im städtischen Vergleich sehr hoch. Besonders auffällig ist die überdurch- schnittlich hohe Zahl der alleinerziehenden Mütter und Väter. Sie liegt mit 29,2 Prozent über 4 der Zahl aller Haushalte in Köln. Beengte Wohnverhältnisse ohne Rückzugs- oder Entfal- tungsraum sind Alltag für Kinder und ihre Familien. Das Bürgerhaus Kalk mit seinem großzügigen Außengelände mit Café bietet einen unver- zichtbaren Freiraum und Ankerpunkt für die Kalker Bevölkerung. Kinder nutzen den Hof zum Spielen, die Erwachsenen für eine Auszeit vom Alltag. Hier versammelt man sich zu Theater- vorstellungen, Musikkonzerten, Veedelsfesten genauso wie zu Hochzeiten und Geburtstagen. In der Hofkantine kommt die Nachbarschaft zum gemeinsamen Essen zusammen und lernt dabei Vereine und Initiativen aus dem Viertel kennen. In den an den Hof angrenzenden offenen Werkstätten wird gemeinsam getöpfert, großflächig gemalt, genäht, werden Fahrräder repariert, Stühle geleimt - eben all das, wofür zu Hause kein Platz ist und was mit Unterstützung und Hilfe einfacher von der Hand geht und gemein- sam mehr Spaß macht. Wenn es in den Werkstätten und Seminarräumen zu eng wird oder das Wetter dazu einlädt, werden viele Aktivitäten auf den Hof verlagert. Die obere Grünfläche oberhalb des Hofes bietet zusätzlichen Rückzugs- und Erholungsraum. Das Außengelände des Bürgerhauses Kalk ist ein zentraler Begegnungs- und Aktionsraum für die Menschen in Kalk und eine Art Dorfplatz mitten in der Stadt. Durch diese vielfältigen und niedrigschwelligen Zugangsmöglichkeiten findet Integration und Inklusion direkt im Alltag statt. Menschen unter- schiedlicher Herkunft, Kultur und Alter begegnen sich und kommen miteinander in Kontakt. Im Rahmen einer Bürgerbefragung im Herbst 2021 sowie in einem Ideenworkshop mit dem Architekten Aat Vos im Januar 2022 wurden folgende Planungs- und Gestaltungsbedarfe für das Gelände definiert: Mehr Grün in Form von „grünen Oasen“ als Begegnungs-, Erlebnis- und Verweilraum Im Schwerpunkt soll die obere Grünfläche als Gemeinschaftsgarten und grünem Konferenz- raum gestaltet werden. Die Bürger*innen sollen dort ihren Veedelsgarten bewirtschaften und genießen können. Zwischen den Beeten sollen Sitzgruppen zum Verweilen und zu Arbeitsbe- sprechungen im Freien einladen. Für die Kinder soll ein sinnlicher Erfahrungsraum, beispiels- weise ein Matsch- und Wasserspielplatz eröffnet werden. Eine Freifläche soll zu Gemein- schaftsaktivitäten wie Boule, Slagline etc. einladen. Darüber hinaus sollen weitere Begrü- nungsmöglichkeiten für das gesamte Hofgelände ausgelotet werden und/oder die vorhande- nen Beete und Begrünungen optimiert und durch mobile Sitzmöglichkeiten ergänzt werden. Gleichzeitig möchte das Bürgerhaus Kalk als öffentliche Einrichtung durch umfassende Begrü- nung des Geländes zum Artenschutz und Verbesserung des Klimas in Kalk beitragen. Verbindung schaffen durch gestaltete Übergänge in den Hof hinein und zur oberen Grünflä- che Vom Hof gelangt man bisher über zwei Fluchttreppen links und rechts auf die Grünfläche oberhalb des Hofes. Ansonsten besteht keine Verbindung, so dass die Bereiche sehr stark voneinander abgegrenzt sind und die Weite des Geländes verloren geht. Durch eine Treppe oder größere Sitzstufen über die gesamte Breite könnte eine größtmögli- che Verbindung zwischen Hof und Grünfläche geschaffen werden und gleichzeitig ein Forum entstehen. Die bisherige Open-Air Bühne wäre dann von zwei Seiten nutzbar, so dass klei- nere Veranstaltungsformate und Versammlungen jederzeit ohne zusätzlichen Aufwand umge- setzt werden könnten. Da das Gelände straßenseitig nicht einsehbar ist, soll durch gestalteri- sche Elemente bspw. durch vertikale Begrünung des Hoftores, Gestaltung von Fassade und Boden sowie Lichtakzenten, eine Verbindung von der Straße durch die Toreinfahrt in den Hof geschaffen werden. Dieser einladende Charakter soll gestalterisch im gesamten Erdgeschoss, dem Treppenhaus und den Etagenfluren fortgeführt werden. Aktionsraum erhalten durch Erneuerung der jetzigen Hofüberdachung Die mobile Überdachung im Hof wurde seinerzeit ausschließlich für großformatige OpenAir- Veranstaltungen errichtet. Um hierfür optimale Beleuchtungsvoraussetzungen zu schaffen, wurde das Gerüst mit dunkler Zeltplane bespannt. In der Folge dominiert die Überdachung die gesamte Fläche und nimmt dem Hof Licht. Durch die Überdachung verfügt das Bürgerhaus Kalk gleichzeitig über eine wetterunabhängige Aktionsfläche, die mittlerweile über Kulturver- anstaltungen hinaus für vielfältige Spielangebote, Kurse, Workshops und als Treffpunkt und 5 Versammlungsraum intensiv genutzt wird. Damit wird der überdachte Hof der besonderen Be- darfslage im Bezirk sowie dem Auftrag des Hauses und dessen Angebotsspektrum gerecht und unverzichtbar für die Menschen, die hier leben. Nach über 10 Jahren Nutzung muss die bisherige mobile Überdachung perspektivisch ersetzt werden. Daher soll im Zuge der Neuge- staltung des Geländes eine sich in das Gestaltungskonzept einfügende ganzjährig nutzbare Überdachungsvariante geplant werden. Ausweitung der Strom- und Wasserversorgung und Erstellung eines Beleuchtungskonzepts für das gesamte Gelände, sowie Bereitstellung von Fahrradständern, Lagerflächen sowie ei- ner Anlieferzone/Stellplatz Damit die Nutzer*innen sich sicher auf dem Gelände bewegen können und auch die Vorgaben für Flucht- und Rettungswege eingehalten werden, muss ein Beleuchtungskonzept für das ge- samte Gelände erstellt und umgesetzt werden. Zur Grünpflege sollte eine umfassende Was- serversorgung des Hofes gewährleistet sein. Im Rahmen der klimatischen Anpassung ist ne- ben zusätzlicher Begrünung von Dachflächen ein Konzept zur Verwendung von Regenwasser auf dem Gelände zu entwickeln. Der Einsatz von Photovoltaik ist genauso vorzusehen wie eine klimaangepasste Auswahl von Begrünungen. Es sind ausreichend Fahrrad- und Lasten- radstellplätze vorzusehen. Für das Laden von E-Fahrrädern sind Ladepunkte einzuplanen. Bisher werden die Bühnenaufbauten, die Bestuhlung und Gerätschaften zur Instandhaltung und Grünflächenpflege des Geländes in Containern gelagert. Im Zuge der Planungen sollen Lagerflächen und –räume, die sich in den Gesamtentwurf einfügen, entwickelt werden. Damit könnten die Container entweder abgeschafft oder einer neuen Nutzung zugeführt, bezie- hungsweise durch den Bau weiterer Werkstatträume / Ateliers ersetzt werden. Ebenso muss eine Anlieferzone bzw. ein Stellplatz für gehbehinderte Personen wie auch für das Be- und Entladen von Veranstaltungstechnik, (Bau)Materialien und so weiter vorgehalten werden. Der gesamte Bereich muss ohne Einsatz technischer Hilfsmittel barrierefrei nutzbar sein. Weiteres Vorgehen Die Verwaltung beabsichtigt, zur Auswahl eines adäquaten Planungsbüros (Freianlagenpla- nung) ein VgV-Verfahren mit Stegreif durchzuführen. Im Rahmen des Verfahrens wird die Er- arbeitung eines Lösungsansatzes gefordert. Die hier erbrachte Leistung wird mit mindestens dem Honorar der Vorplanung nach der HOAI vergütet. Die für Freianlagen grob geschätzten Baukosten (2.500 Quadratmeter x 300 Euro) betragen etwa 750.000 Euro. Die auf Basis des Grundhonorars für Freianlagenplanung geschätzten Planungskosten betra- gen ca. 140.000 Euro. Hinzu kommen die Kosten für das VgV-Verfahren mit Stegreif von 10 Prozent Vorplanung HOAI in Höhe von ca. 14.000 Euro multipliziert mit der maximalen Zahl von sieben Teilnehmenden am VgV-Verfahren, im Ergebnis also zuzüglich ca. 100.000 Euro. Die Kosten zur Durchführung des VgV-Verfahrens sowie der Planungskosten bis zur Leis- tungsphase 3 der HOAI belaufen sich auf ca. 240.000 Euro. Die Maßnahme kann in Abhängigkeit von den bei der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten umgesetzt werden. Finanzierung Die Finanzierung der Kosten erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die vorgesehenen Maßnahmen wie zum Beispiel die Anbringung von Photovoltaikanlagen so- wie die umfassende Begrünung des Geländes sollen zum Artenschutz und Verbesserung des Klimas in Kalk beitragen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3200/2023
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 11.10.2023
- Erstellt
- 09.10.2023 10:13