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3200/2023

Neugestaltung des Innenhofbereiches und der oberen Grünfläche im Bürgerhaus Kalk, Kalk-Mülheimer-Straße 68, 51103 Köln

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 11.10.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 23.11.2023, TOP 8.1.2

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

13982 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/506 
 
Vorlagen-Nummer 
 3200/2023 
Freigabedatum 
10.10.2023  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
Neugestaltung des Innenhofbereiches und der oberen Grünfläche im Bürgerhaus Kalk, 
Kalk-Mülheimer-Straße 68, 51103 Köln 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.11.2023 
TOP 8.2.1 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
 
Für die vorgesehene Baumaßnahme im Bürgerhaus Kalk können Fördermittel beantragt wer-
den.  
 
Nach verwaltungsinterner Abstimmung ist die Neugestaltung des Innenhofes des Bürgerhau-
ses Kalk als Startschuss für ein integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Antrag auf 
Städtebauförderung vorgesehen. Der Fokus für das integrierte Stadtentwicklungskonzept rich-
tet sich nach dem Startschussprojekt.  
  
Damit das Hofsanierungsprojekt in Kalk als Startschussprojekt genommen werden kann, ist es 
erforderlich, dass sich die Baumaßnahme im September 2025 mindestens in Leistungsphase 
3 HOAI befindet.  
 
Die Beschlussvorlage für den Planungsbeschluss (Session-Nr. 2675/2023) konnte aufgrund 
der Kurzfristigkeit keinen Zugang mehr auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 
21.09.2023 finden.  
  
Aufgrund der nur noch begrenzt stattfinden Sitzungstermine in diesem Jahr, müsste die Bera-
tungsfolge um zwei Monate nach hinten verschoben werden. Damit wäre eine Beschlussfas-
sung erst am 23.11.2023 in der Bezirksvertretung Kalk möglich sowie am 04.12.2023 im Fi-
nanzausschuss und am 18.01.2024 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren. 
 
Vor dem Hintergrund des möglichen Fördermittelantrages machen sich zwei Monate Verzöge-
rung deutlich bemerkbar.  
 
Mit der Dringlichkeitsentscheidung in der Bezirksvertretung Kalk wäre die ursprünglich vorge-
sehene Beratungsfolge im Finanzausschuss am 23.10.2023 sowie im Ausschuss für Soziales, 
Seniorinnen und Senioren am 16.11.2023 noch einzuhalten.  
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

2 
 
wie folgt zu beschließen: 
1. Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beauftragt die Verwaltung mit der 
Planung bis zur Leistungsphase 3 der HOAI sowie der Durchführung eines vorgeschalte-
ten VgV-Verfahrens (Vergabeverordnung) mit integriertem Stegreif mit Lösungsansätzen 
zur Neugestaltung der Hoffläche sowie der oberen Grünfläche des Bürgerhauses Kalk in-
klusive der Ausweitung der Strom- und Wasserversorgung für die gesamte Außenfläche 
des Bürgerhaus Kalk. 
 
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die städtische Gebäudewirtschaft mit der Durchführung 
der Planung und Kostenberechnung zu beauftragen. In diesem Rahmen wird die Gebäu-
dewirtschaft ermächtigt, eine*n Verfahrensmanager*in zur Vorbereitung der Vergabe zu 
beauftragen.  
 
3. Die Kosten zur Durchführung des VgV-Verfahrens sowie die Planungskosten bis zur Leis-
tungsphase 3 der HOAI belaufen sich auf ca. 240.000 Euro.  
Die Finanzierung der Kosten erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Haushaltsplan 
2023/2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Pro-
duktgruppe 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren, 
in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
10.10.2023  zugestimmt  Gez. Greven-Thürmer 
BBM SPD-Fraktion 
 Gez. Grube 
Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  100.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    140.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage 
Die Bürgerhäuser/Bürgerzentren in Köln sind als gemeinnützige, nichtkommerzielle Einrich-
tungen mit ihren mehr als 1,2 Mio. Besucher*innen pro Jahr Teil einer lebendigen, integrativen 
Stadtgesellschaft. Jedes Bürgerhaus/Bürgerzentrum in Köln hat sein eigenes Profil mit unver-
wechselbarem Programm. Die Gemeinsamkeit aller ist, dass sie Orte der Begegnung, der 
Kommunikation und Gemeinschaft sind. Sie sind bürgernahe Einrichtungen, Heimat vieler 
Vereine und Initiativen. Im Mittelpunkt der Arbeit der Bürgerhäuser/Bürgerzentren steht die 
Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe für alle Kölner*innen. 
 
Das Bürgerhaus Kalk befindet sich im Stadtteil Kalk, direkt an der Kalk-Mülheimer-Straße. 
Kalk ist einer der dicht bebautesten Stadtteile Kölns, was zugleich einen erheblichen Mangel 
an Grün- und Freiflächen mit sich bringt. Fast ein Viertel der Bewohner*innen ist von Arbeits-
losigkeit betroffen. Auch der Anteil der Personen, die Grundsicherung im Alter beziehen, ist 
mit 18,3 Prozent im städtischen Vergleich sehr hoch. Besonders auffällig ist die überdurch-
schnittlich hohe Zahl der alleinerziehenden Mütter und Väter. Sie liegt mit 29,2 Prozent über

4 
 
der Zahl aller Haushalte in Köln. Beengte Wohnverhältnisse ohne Rückzugs- oder Entfal-
tungsraum sind Alltag für Kinder und ihre Familien.  
 
Das Bürgerhaus Kalk mit seinem großzügigen Außengelände mit Café bietet einen unver-
zichtbaren Freiraum und Ankerpunkt für die Kalker Bevölkerung. Kinder nutzen den Hof zum 
Spielen, die Erwachsenen für eine Auszeit vom Alltag. Hier versammelt man sich zu Theater-
vorstellungen, Musikkonzerten, Veedelsfesten genauso wie zu Hochzeiten und Geburtstagen. 
In der Hofkantine kommt die Nachbarschaft zum gemeinsamen Essen zusammen und lernt 
dabei Vereine und Initiativen aus dem Viertel kennen.  
 
In den an den Hof angrenzenden offenen Werkstätten wird gemeinsam getöpfert, großflächig 
gemalt, genäht, werden Fahrräder repariert, Stühle geleimt - eben all das, wofür zu Hause 
kein Platz ist und was mit Unterstützung und Hilfe einfacher von der Hand geht und gemein-
sam mehr Spaß macht. Wenn es in den Werkstätten und Seminarräumen zu eng wird oder 
das Wetter dazu einlädt, werden viele Aktivitäten auf den Hof verlagert. Die obere Grünfläche 
oberhalb des Hofes bietet zusätzlichen Rückzugs- und Erholungsraum. Das Außengelände 
des Bürgerhauses Kalk ist ein zentraler Begegnungs- und Aktionsraum für die Menschen in 
Kalk und eine Art Dorfplatz mitten in der Stadt. Durch diese vielfältigen und niedrigschwelligen 
Zugangsmöglichkeiten findet Integration und Inklusion direkt im Alltag statt. Menschen unter-
schiedlicher Herkunft, Kultur und Alter begegnen sich und kommen miteinander in Kontakt.  
 
Im Rahmen einer Bürgerbefragung im Herbst 2021 sowie in einem Ideenworkshop mit dem 
Architekten Aat Vos im Januar 2022 wurden folgende Planungs- und Gestaltungsbedarfe für 
das Gelände definiert: 
 
Mehr Grün in Form von „grünen Oasen“ als Begegnungs-, Erlebnis- und Verweilraum  
Im Schwerpunkt soll die obere Grünfläche als Gemeinschaftsgarten und grünem Konferenz-
raum gestaltet werden. Die Bürger*innen sollen dort ihren Veedelsgarten bewirtschaften und 
genießen können. Zwischen den Beeten sollen Sitzgruppen zum Verweilen und zu Arbeitsbe-
sprechungen im Freien einladen. Für die Kinder soll ein sinnlicher Erfahrungsraum, beispiels-
weise ein Matsch- und Wasserspielplatz eröffnet werden. Eine Freifläche soll zu Gemein-
schaftsaktivitäten wie Boule, Slagline etc. einladen. Darüber hinaus sollen weitere Begrü-
nungsmöglichkeiten für das gesamte Hofgelände ausgelotet werden und/oder die vorhande-
nen Beete und Begrünungen optimiert und durch mobile Sitzmöglichkeiten ergänzt werden. 
Gleichzeitig möchte das Bürgerhaus Kalk als öffentliche Einrichtung durch umfassende Begrü-
nung des Geländes zum Artenschutz und Verbesserung des Klimas in Kalk beitragen. 
 
Verbindung schaffen durch gestaltete Übergänge in den Hof hinein und zur oberen Grünflä-
che 
Vom Hof gelangt man bisher über zwei Fluchttreppen links und rechts auf die Grünfläche 
oberhalb des Hofes. Ansonsten besteht keine Verbindung, so dass die Bereiche sehr stark 
voneinander abgegrenzt sind und die Weite des Geländes verloren geht. 
Durch eine Treppe oder größere Sitzstufen über die gesamte Breite könnte eine größtmögli-
che Verbindung zwischen Hof und Grünfläche geschaffen werden und gleichzeitig ein Forum 
entstehen. Die bisherige Open-Air Bühne wäre dann von zwei Seiten nutzbar, so dass klei-
nere Veranstaltungsformate und Versammlungen jederzeit ohne zusätzlichen Aufwand umge-
setzt werden könnten. Da das Gelände straßenseitig nicht einsehbar ist, soll durch gestalteri-
sche Elemente bspw. durch vertikale Begrünung des Hoftores, Gestaltung von Fassade und 
Boden sowie Lichtakzenten, eine Verbindung von der Straße durch die Toreinfahrt in den Hof 
geschaffen werden. Dieser einladende Charakter soll gestalterisch im gesamten Erdgeschoss, 
dem Treppenhaus und den Etagenfluren fortgeführt werden. 
 
Aktionsraum erhalten durch Erneuerung der jetzigen Hofüberdachung 
Die mobile Überdachung im Hof wurde seinerzeit ausschließlich für großformatige OpenAir-
Veranstaltungen errichtet. Um hierfür optimale Beleuchtungsvoraussetzungen zu schaffen, 
wurde das Gerüst mit dunkler Zeltplane bespannt. In der Folge dominiert die Überdachung die 
gesamte Fläche und nimmt dem Hof Licht. Durch die Überdachung verfügt das Bürgerhaus 
Kalk gleichzeitig über eine wetterunabhängige Aktionsfläche, die mittlerweile über Kulturver-
anstaltungen hinaus für vielfältige Spielangebote, Kurse, Workshops und als Treffpunkt und

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Versammlungsraum intensiv genutzt wird. Damit wird der überdachte Hof der besonderen Be-
darfslage im Bezirk sowie dem Auftrag des Hauses und dessen Angebotsspektrum gerecht 
und unverzichtbar für die Menschen, die hier leben. Nach über 10 Jahren Nutzung muss die 
bisherige mobile Überdachung perspektivisch ersetzt werden. Daher soll im Zuge der Neuge-
staltung des Geländes eine sich in das Gestaltungskonzept einfügende ganzjährig nutzbare 
Überdachungsvariante geplant werden.  
 
Ausweitung der Strom- und Wasserversorgung und Erstellung eines Beleuchtungskonzepts 
für das gesamte Gelände, sowie Bereitstellung von Fahrradständern, Lagerflächen sowie ei-
ner Anlieferzone/Stellplatz 
Damit die Nutzer*innen sich sicher auf dem Gelände bewegen können und auch die Vorgaben 
für Flucht- und Rettungswege eingehalten werden, muss ein Beleuchtungskonzept für das ge-
samte Gelände erstellt und umgesetzt werden. Zur Grünpflege sollte eine umfassende Was-
serversorgung des Hofes gewährleistet sein. Im Rahmen der klimatischen Anpassung ist ne-
ben zusätzlicher Begrünung von Dachflächen ein Konzept zur Verwendung von Regenwasser 
auf dem Gelände zu entwickeln. Der Einsatz von Photovoltaik ist genauso vorzusehen wie 
eine klimaangepasste Auswahl von Begrünungen. Es sind ausreichend Fahrrad- und Lasten-
radstellplätze vorzusehen. Für das Laden von E-Fahrrädern sind Ladepunkte einzuplanen. 
Bisher werden die Bühnenaufbauten, die Bestuhlung und Gerätschaften zur Instandhaltung 
und Grünflächenpflege des Geländes in Containern gelagert. Im Zuge der Planungen sollen 
Lagerflächen und –räume, die sich in den Gesamtentwurf einfügen, entwickelt werden. Damit 
könnten die Container entweder abgeschafft oder einer neuen Nutzung zugeführt, bezie-
hungsweise durch den Bau weiterer Werkstatträume / Ateliers ersetzt werden. Ebenso muss 
eine Anlieferzone bzw. ein Stellplatz für gehbehinderte Personen wie auch für das Be- und 
Entladen von Veranstaltungstechnik, (Bau)Materialien und so weiter vorgehalten werden. Der 
gesamte Bereich muss ohne Einsatz technischer Hilfsmittel barrierefrei nutzbar sein. 
 
 
Weiteres Vorgehen 
Die Verwaltung beabsichtigt, zur Auswahl eines adäquaten Planungsbüros (Freianlagenpla-
nung) ein VgV-Verfahren mit Stegreif durchzuführen. Im Rahmen des Verfahrens wird die Er-
arbeitung eines Lösungsansatzes gefordert.  
Die hier erbrachte Leistung wird mit mindestens dem Honorar der Vorplanung nach der HOAI 
vergütet. Die für Freianlagen grob geschätzten Baukosten (2.500 Quadratmeter x 300 Euro) 
betragen etwa 750.000 Euro.  
Die auf Basis des Grundhonorars für Freianlagenplanung geschätzten Planungskosten betra-
gen ca. 140.000 Euro. Hinzu kommen die Kosten für das VgV-Verfahren mit Stegreif von 10 
Prozent Vorplanung HOAI in Höhe von ca. 14.000 Euro multipliziert mit der maximalen Zahl 
von sieben Teilnehmenden am VgV-Verfahren, im Ergebnis also zuzüglich ca. 100.000 Euro.  
 
Die Kosten zur Durchführung des VgV-Verfahrens sowie der Planungskosten bis zur Leis-
tungsphase 3 der HOAI belaufen sich auf ca. 240.000 Euro.  
 
Die Maßnahme kann in Abhängigkeit von den bei der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zur 
Verfügung stehenden Personalkapazitäten umgesetzt werden. 
 
 
Finanzierung 
Die Finanzierung der Kosten erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Haushaltsplan 2023/2024 
im Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 0507, 
Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren, in der Teilplanzeile 13, 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die vorgesehenen Maßnahmen wie zum Beispiel die Anbringung von Photovoltaikanlagen so-
wie die umfassende Begrünung des Geländes sollen zum Artenschutz und Verbesserung des 
Klimas in Kalk beitragen.

Beratungsverlauf (1)

23.11.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.2 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3200/2023
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
11.10.2023
Erstellt
09.10.2023 10:13