1651/2023
Beantwortung der Anfrage AN 0512/2023 ,Mehr Öffentlichkeit wagen: Begleitgremien des Stadtentwicklungsausschusses
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Dezernat, Dienststelle VI/611/2 Vorlagen-Nummer 16.05.2023 1651/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 16.05.2023 Beantwortung der Anfrage AN 0512/2023 ,Mehr Öffentlichkeit wagen: Begleitgremien des Stadtentwicklungsausschusses Bezugnehmend auf die Anfragenbeantwortung der Verwaltung (0146/2023, Synopse beste- hender Begleitgremien in Federführung vom Stadtplanungsamt) stellt die Fraktion DIE LINKE Rückfragen zu weiteren Gremien, die sich mit Themen des Stadtentwicklungsausschusses befassen. Frage 1) Welches Amt hat die Geschäftsführung der Lenkungsgruppe Städtebaulicher Masterplan Innenstadt inne? Antwort der Verwaltung: Die Geschäftsführung der Lenkungsgruppe Städtebaulicher Master- plan Innenstadt obliegt dem Stadtplanungsamt. Die durch den Rat der Stadt Köln beschlosse- ne Lenkungsgruppe begleitet seit 2009 die Umsetzung des Planwerks als Beratungsgremium. Dabei berät sie den Stadtentwicklungsausschuss sowie die Bezirksvertretung Innenstadt zu Fragen der inhaltlichen Weiterentwicklung und Realisierung des Masterplans. Frage 2) Welche Beiräte, Konsultationskreise und Foren befassen sich über die vier von der Verwaltung aufgeführten hinaus noch mit Themen des Stadtentwicklungsaus- schusses? Antwort der Verwaltung: Der Gestaltungsbeirat der Stadt Köln, die Ständige Jury zum Mül- heimer Süden sowie die Begleitgremien zu den Großprojekten Parkstadt Süd und Deutzer Hafen wurden bereits vom Stadtplanungsamt genannt. Darüber hinaus befassen sich weitere projektspezifische Beiräte mit stadtentwicklungsbezo- genen Thematiken. Für die stetige Begleitung und Koordination des Integrierten Handlungs- konzeptes Porz Mitte wurde ein entsprechender Beirat aufgestellt. Im Zuge der Umsetzung der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld werden die Bezirksvertretungen 3 Lindenthal und 4 Ehrenfeld ebenfalls durch die Beratung des planungs- spezifischen Beirates unterstützt. Darüber hinaus wurde der durch den Rat beschlossene Ve- edelsbeirat Lindweiler eingerichtet, der als Gremium die kontinuierliche Begleitung und politi- sche Vorbereitung der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Lindweiler sicher- stellt. Frage 3) Welche Zuständigkeiten haben diese Gremien und wie sind sie zusammenge- setzt? Wir bitten insbesondere um Erläuterungen zur Beteiligung von Vertreter*innen der fachlich interessierten Stadtgesellschaft. Antwort der Verwaltung: Die Zuständigkeiten und die Zusammensetzung der genannten Gre- mien ergibt sich jeweils aus der entsprechenden Geschäftsordnung. Die Mitglieder der Beiräte 2 werden von den Bezirksvertretungen gewählt und breite Bereichen gesellschaftlicher Gruppen abbilden (Bewohner*innen, Bürgervereinigungen, gewerblich produzierende Unternehmen, Dienstleistungsunternehmen, Grundeigentümer*innen, Projektentwickler*innen). Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld-Ehrenfeld-Müngersdorf Die Zuständigkeiten des Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld, Müngersdorf, Ehrenfeld be- schränken sich auf die Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen im Zusammenhang mit der räumlichen und inhaltlichen Umsetzung der Rahmenplanung aus dem Jahr 2004 einschließ- lich der hieraus abgeleiteten oder in Zusammenhang stehenden Fachplanungen. Der Beirat berät entsprechend die Bezirksvertretungen 3 Lindenthal und 4 Ehrenfeld in Fragen, die mit der Umsetzung der oben genannten Rahmenplanung zusammenhängen. Der Beirat ist aus Vertreter*innen der Öffentlichkeit und der Politik zusammengesetzt. Er be- steht aus 12 stimmberechtigten Beiratsmitgliedern, von denen sechs von der Bezirksvertre- tung 3 Lindenthal und sechs von der Bezirksvertretung 4 Ehrenfeld für die Dauer einer Legis- laturperiode gewählt werden. Diese stimmberechtigten Mitglieder kommen aus den Bereichen der gesellschaftlichen Gruppen, es sind Bewohner*innen, Bürgervereinigungen, gewerblich produzierende Unternehmen, Dienstleistungsunternehmen, Grundeigentümer*innen, Projekt- entwickler*innen. Sie gehören auch der fachlich interessierten Stadtgesellschaft an. Eine Gruppenbindung ist nicht zwingend. Dem Beirat gehören außerdem Beiratsmitglieder mit beratender Stimme (nicht stimmberech- tigt) an. Ihre Zahl bemisst sich nach den Fraktionen in den Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld. Pro Fraktion wird jeweils ein Mitglied und eine persönliche Vertretung für den Ab- wesenheitsfall benannt. Außerdem gehören die Bezirksbürgermeisterin bzw. der Bezirksbür- germeister des Stadtbezirks 3 Lindenthal und die Bezirksbürgermeisterin bzw. der Bezirks- bürgermeister des Stadtbezirks 4 Ehrenfeld dem Beirat mit beratender Stimme an. Beirat Porz-Mitte Das Integrierte Handlungskonzept Porz-Mitte beinhaltet bauliche und flankierende Maßnah- men in Porz-Mitte, für die Städtebaufördermittel von Bund und Land beantragt wurden bzw. werden sollen. Zur kontinuierlichen Begleitung und politischen Vorberatung bei der Umsetzung der Maßnah- men aus dem Entwicklungskonzept Porz-Mitte und der weiteren Vorhaben im Zusammenhang mit der städtebaulichen Neuordnung des Zentrums von Porz wurde der Beirat Porz Mitte vom Rat der Stadt Köln gegründet. Der Beirat bindet die Akteure vor Ort in die Beratung ein und soll sicherstellen, dass die Inte- ressen der Bewohnerschaft des Stadtteils Porz-Mitte angemessen repräsentiert werden. Er besteht aus insgesamt 31 Teilnehmenden einschließlich der Vorsitzenden Bezirksbürgermeis- terin Frau Sabine Stiller. Die Mitglieder setzen sich zusammen aus 12 politischen Vertretun- gen der Bezirksvertretung Porz und des Stadtentwicklungsausschusses sowie 19 Vertretun- gen der vor Ort vertretenen Vereine, Organisationen, Institutionen und der Bürgerschaft (wie Bürgervereine, Handwerk, Wirtschaft, Einzelhandel, Kirche, Kultur, Soziales, Schule, Senio- ren, Migration, Polizei). Zur fachlichen Beratung nehmen sowohl Vertreter*innen der moder- nen stadt als auch Vertreter*innen der Verwaltung an den öffentlichen Sitzungen des Beirates Porz Mitte teil. In jeder Sitzung besteht die Möglichkeit einer Bürgerfragestunde. Die anwesenden Bür- ger*innen erhalten die Möglichkeit, Fragen, die die Umsetzung des Entwicklungskonzeptes Porz-Mitte und des Integrierten Handlungskonzeptes Porz-Mitte betreffen, mündlich vorzutra- gen. Veedelsbeirat Lindweiler Das Integrierte Handlungskonzept beinhaltet bauliche und flankierende Maßnahmen, für die Städtebaufördermittel von Bund und Land beantragt und bewilligt wurden. Aufgabe des Gremiums ist die beratende Unterstützung bei allen Beschlussvorlagen zum In- tegrierten Handlungskonzept Lindweiler. Der Beirat begleitet die Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes und bindet die Ak- teure vor Ort mit ein. Als beratendes Gremium spricht der Beirat Empfehlungen aus. Weiterhin 3 entscheidet er über die Bewilligung der Anträge zur Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des jährlich zur Verfügung stehenden Stadtteil-Verfügungsfonds auf der Basis der Richtlinie. Der Verfügungsfonds ist eine flankierende Maßnahme aus dem IHK Lindweiler, für den Städ- tebaufördermittel eingeworben werden konnten. Der Veeedelsbeirat wurde vom Rat der Stadt Köln in 2015 beschlossen und besteht insge- samt aus 14 stimmberechtigten Mitgliedern und dem Vorsitzenden Herrn Bezirksbürgermeis- ter Reinhard Zöllner. Er setzt sich zusammen aus 11 Vertreter*Innen der vor Ort vertretenen Vereine, Organisatio- nen, Institutionen und der Bürgerschaft sowie drei Personen aus der Mittel der Bezirksvertre- tung Chorweiler. Die Mitarbeit von Vertreter*innen der genannten Organisationen soll sicher- stellen, dass die Interessen der Bürger*innen im Stadtteil angemessen repräsentiert werden. In jeder Sitzung besteht die Möglichkeit einer Bürgerfragestunde. Die anwesenden Bür- ger*innen erhalten die Möglichkeit, Fragen, die die Umsetzung des Integrierten Handlungs- konzeptes betreffen, mündlich vorzutragen. Frage 4) Tagen die Gremien öffentlich? Wir bitten insbesondere um Darlegung der Gründe, warum das jeweilige Gremium ggfls. nicht-öffentlich tagt. Antwort der Verwaltung: Die unter 2. genannten Gremien tagen grundsätzlich öffentlich. Dar- über hinaus haben interessierte Bürger*innen die Möglichkeit in einer jeweiligen Bürgerfrage- stunde zu Anfang der Sitzungen Fragen zu stellen (siehe Antworten Frage 3). Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1651/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 16.05.2023
- Erstellt
- 15.05.2023 17:43