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4267/2022

Freigabe von Finanzmitteln aus der Verteilung der Kulturförderabgabe 2023/2024 „Strukturförderung (Fortsetzung) Jazzfestival"

Beschlussvorlage Ausschuss 13.01.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 31.01.2023, TOP 4.3

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1117 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/22 
 
 
Vorlagen-Nummer 
4267/2022
Stand: 08.04.2024 
Sachstandsbericht  
Freigabe von Finanzmitteln aus der Verteilung der Kulturförderabgabe 2023/2024 
„Strukturförderung (Fortsetzung) Jazzfestival" 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 aus 
der Verteilung der Kulturförderabgabe zugesetzten Mittel „Strukturförderung (Fortsetzung) 
Jazzfestival“ in Höhe von jährlich 250.000 Euro in 2023 und 2024 auf Basis des Finanzaus-
schussbeschlusses (AN/1728/2022) vom 30. September 2022 im Teilergebnisplan des Kultur-
amtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendun-
gen. Die Mittel werden in den Jahren 2023 und 2024 im Rahmen einer Projektförderung an 
die Trägergesellschaft Jazzstadt UG für die Fortsetzung der „Cologne Jazzweek“ 2023 und 
2024 bewilligt. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Das Festival wurde in 2023 wie geplant durchgeführt. Die Mittel für 2024 wurden bewilligt, die 
Durchführung ist für den 31.08.-07.09.2024 geplant.

Beschlussvorlage Ausschuss

3845 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/22 
 
Vorlagen-Nummer 
 4267/2022 
Freigabedatum 
 13.01.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freigabe von Finanzmitteln aus der Verteilung der Kulturförderabgabe 2023/2024 
„Strukturförderung (Fortsetzung) Jazzfestival"  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 aus 
der Verteilung der Kulturförderabgabe zugesetzten Mittel „Strukturförderung (Fortsetzung) 
Jazzfestival“ in Höhe von jährlich 250.000 Euro in 2023 und 2024 auf Basis des Finanzaus-
schussbeschlusses (AN/1728/2022) vom 30. September 2022 im Teilergebnisplan des Kultur-
amtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendun-
gen. Die Mittel werden in den Jahren 2023 und 2024 im Rahmen einer Projektförderung an 
die Trägergesellschaft Jazzstadt UG für die Fortsetzung der „Cologne Jazzweek“ 2023 und 
2024 bewilligt. 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 31.01.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        0 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  250.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja          % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    250.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Ausgangssituation: 
Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 30. September 2022 wurden im Rahmen der Kul-
turförderabgabe (AN/1728/2022) für unterschiedliche Kulturbetriebe für 2023 und 2024 För-
dermittel bereitgestellt. Diese Zuschüsse wurden in den am 10.11.2022 vom Rat beschlosse-
nen Haushaltsplan 2023/2024 übernommen. Für die „Strukturförderung (Fortsetzung) Jazzfes-
tival“ stehen demnach Mittel in Höhe von jeweils 250.000 Euro für 2023 und 2024 zur Verfü-
gung. Diese sollen der Trägergesellschaft Jazzstadt UG nach Antrag für die Fortsetzung der 
„Cologne Jazzweek“ 2023 und 2024 bewilligt werden. 
 
Begründung: 
Die Kölner Musikszene ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen und hat den Ruf 
Kölns als Musikstadt weiter gestärkt. Das größte Potential konnten dabei der Jazz und die 
improvisierte Musik entfalten, insofern war die Initiierung eines internationalen Jazzfestivals, 
das der Größe und Bedeutung der Kölner Jazzszene entspricht, eine folgerichtige Maßnahme 
zur Erweiterung der bestehenden Festivallandschaft. 
 
Corona-bedingt konnte die Cologne Jazzweek in 2020 nicht wie geplant stattfinden. Die Erste 
Ausgabe in 2021 und die Folgeausgabe in 2022 waren im Hinblick auf das künstlerische Profil 
und den Publikumszuspruch ein großer Erfolg. Damit sich das Festival weiter etablieren und

3 
im überregionalen und internationalen Vergleich positionieren und erfolgreich konkurrieren 
kann, ist die weitergehende städtische Förderung in der oben beschriebenen Höhe nötig.  
 
Zur Durchführung des Festivals „Cologne Jazzweek“ wird in den Jahren 2023 und 2024 je-
weils ein Betrag in Höhe von 250.000 Euro in Form eines Projektkostenzuschusses zur Verfü-
gung gestellt. 
 
Finanzierung: 
Die Mittel in Höhe von 250.000 Euro stehen im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Pro-
duktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Haushalts-
jahr 2023 und 2024 zur Verfügung.

Beratungsverlauf (1)

31.01.2023 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
4267/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
13.01.2023
Erstellt
15.12.2022 12:33