4267/2022
Freigabe von Finanzmitteln aus der Verteilung der Kulturförderabgabe 2023/2024 „Strukturförderung (Fortsetzung) Jazzfestival"
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1117 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VII/41/41/22
Vorlagen-Nummer
4267/2022
Stand: 08.04.2024
Sachstandsbericht
Freigabe von Finanzmitteln aus der Verteilung der Kulturförderabgabe 2023/2024
„Strukturförderung (Fortsetzung) Jazzfestival"
Beschluss:
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 aus
der Verteilung der Kulturförderabgabe zugesetzten Mittel „Strukturförderung (Fortsetzung)
Jazzfestival“ in Höhe von jährlich 250.000 Euro in 2023 und 2024 auf Basis des Finanzaus-
schussbeschlusses (AN/1728/2022) vom 30. September 2022 im Teilergebnisplan des Kultur-
amtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendun-
gen. Die Mittel werden in den Jahren 2023 und 2024 im Rahmen einer Projektförderung an
die Trägergesellschaft Jazzstadt UG für die Fortsetzung der „Cologne Jazzweek“ 2023 und
2024 bewilligt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Das Festival wurde in 2023 wie geplant durchgeführt. Die Mittel für 2024 wurden bewilligt, die
Durchführung ist für den 31.08.-07.09.2024 geplant.
Beschlussvorlage Ausschuss
3845 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VII/41/41/22 Vorlagen-Nummer 4267/2022 Freigabedatum 13.01.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe von Finanzmitteln aus der Verteilung der Kulturförderabgabe 2023/2024 „Strukturförderung (Fortsetzung) Jazzfestival" Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 aus der Verteilung der Kulturförderabgabe zugesetzten Mittel „Strukturförderung (Fortsetzung) Jazzfestival“ in Höhe von jährlich 250.000 Euro in 2023 und 2024 auf Basis des Finanzaus- schussbeschlusses (AN/1728/2022) vom 30. September 2022 im Teilergebnisplan des Kultur- amtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendun- gen. Die Mittel werden in den Jahren 2023 und 2024 im Rahmen einer Projektförderung an die Trägergesellschaft Jazzstadt UG für die Fortsetzung der „Cologne Jazzweek“ 2023 und 2024 bewilligt. Ausschuss Kunst und Kultur 31.01.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 250.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 250.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Ausgangssituation: Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 30. September 2022 wurden im Rahmen der Kul- turförderabgabe (AN/1728/2022) für unterschiedliche Kulturbetriebe für 2023 und 2024 För- dermittel bereitgestellt. Diese Zuschüsse wurden in den am 10.11.2022 vom Rat beschlosse- nen Haushaltsplan 2023/2024 übernommen. Für die „Strukturförderung (Fortsetzung) Jazzfes- tival“ stehen demnach Mittel in Höhe von jeweils 250.000 Euro für 2023 und 2024 zur Verfü- gung. Diese sollen der Trägergesellschaft Jazzstadt UG nach Antrag für die Fortsetzung der „Cologne Jazzweek“ 2023 und 2024 bewilligt werden. Begründung: Die Kölner Musikszene ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen und hat den Ruf Kölns als Musikstadt weiter gestärkt. Das größte Potential konnten dabei der Jazz und die improvisierte Musik entfalten, insofern war die Initiierung eines internationalen Jazzfestivals, das der Größe und Bedeutung der Kölner Jazzszene entspricht, eine folgerichtige Maßnahme zur Erweiterung der bestehenden Festivallandschaft. Corona-bedingt konnte die Cologne Jazzweek in 2020 nicht wie geplant stattfinden. Die Erste Ausgabe in 2021 und die Folgeausgabe in 2022 waren im Hinblick auf das künstlerische Profil und den Publikumszuspruch ein großer Erfolg. Damit sich das Festival weiter etablieren und 3 im überregionalen und internationalen Vergleich positionieren und erfolgreich konkurrieren kann, ist die weitergehende städtische Förderung in der oben beschriebenen Höhe nötig. Zur Durchführung des Festivals „Cologne Jazzweek“ wird in den Jahren 2023 und 2024 je- weils ein Betrag in Höhe von 250.000 Euro in Form eines Projektkostenzuschusses zur Verfü- gung gestellt. Finanzierung: Die Mittel in Höhe von 250.000 Euro stehen im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Pro- duktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Haushalts- jahr 2023 und 2024 zur Verfügung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4267/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 13.01.2023
- Erstellt
- 15.12.2022 12:33