AN/1985/2022
Rechtswidriges Bewohnerparken
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FDP Anfrage nach § 4
1717 Zeichen
www.FDP-Koeln.de Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herr Lino Hammer Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 10.11.2022 AN/1985/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 22.11.2022 Rechtswidriges Bewohnerparken Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die Tagesord- nung der kommenden Sitzung des Verkehrsausschusses am 22. November 2022 zu setzen. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Bewohnerparkzone im Pauliviertel für rechtswidrig er- klärt. Die Datengrundlage, mit der die Parkzone begründet wurde, wird vom Gericht als nicht ausreichend angesehen. Vor diesem Hintergrund fragt die FDP-Fraktion: 1. Welche Schlüsse zieht die Verwaltung aus dem Urteil? 2. Inwieweit ist die Verwaltung bereit, die bisher nur für die Klagenden gültige Entscheidung auf alle Parkenden anzuwenden und die Bewohnerparkzone im Pauliviertel auszusetzen, oder will die Verwaltung weitere Klagen ermutigen? 3. Wie hoch sind die Gerichts- und Anwaltskosten für die Stadt? 4. In wie vielen Bewohnerparkzonen hat die Verwaltung mit der gleichen unzureichenden Datenerhebung gearbeitet? 5. Inwieweit wird die Verwaltung die Datengrundlage auch in anderen Bewohnerparkzonen nachbessern? Mit freundlichen Grüßen Gez. Ulrich Breite Dr. Christian Beese Fraktionsgeschäftsführer Verkehrspolitischer Sprecher FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1985/2022
- Typ
- FDP/KSG Anfrage nach § 4
- Datum
- 10.11.2022
- Erstellt
- 08.11.2022 11:52