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A-W/0069/2021

Mittel- und langfristige Maßnahmen zur Verkehrssicherheit auf der Brücke des Rüschhauswegs über die Bundesautobahn A1

Antrag an die BV West 27.10.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 28.04.2022, TOP 6.5.3

Originalantrag

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Originalantrag

4400 Zeichen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER BÜNDNIS 90
Fraktion in der Bezirksvertretung West
DIE GRÜNEN

0000000 U AL’ MÜNSTER

An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 27. Oktober 2021
Münster-West

Herrn Jörg Nathaus

STADT MÜNSTER
e2 7. OKT. 2021

Ami lür Eau gar- u. Ratsservioe
Bezirkaverwaliung Viget

A-w[goecıI AOAA

Pantaleonplatz 7
48161 Münster

Mittel- und langfristige Maßnahmen zur Verkehrssicherheit auf der

Brücke des Rüschhauswegs über die Bundesautobahn A1

Die Bezirksvertretung möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, den rechtlichen Rahmen, die technische Umsetzbarkeit und die sich
ergebenden Kosten für die folgenden Maßnahmen zu prüfen und darzustellen, so dass auch hier eine
Beschlussfassung herbeigeführt werden kann:

a) Einrichtung eines beidseitigen Schutzstreifens (für den Radverkehr) zwischen Am Gievenbach und Am
Rüschhaus und Rotmarkierung dieses Schutzstreifens.

b) Vorverlegung der Ortsdurchfahrtsgrenze auf die nördliche Seite der Brücke bis in Höhe der
Einmündung Am Rüschhaus und damit verbundene Umsetzung der Ortstafeln an diese Stelle,

c) Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zwischen Am Gievenbach und Am
Rüschhaus.

d) Anpassung der Breite der Seitenstreifen dergestalt, dass diese im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften für Fußgänger"innen und Radverkehr (jeweils einseitig) gewidmet werden könnten.

e) Zeitgemäße Beleuchtung auf der Brücke und auf den Auffahrten zur Brücke.

Dabei soll berücksichtigt werden, dass einige der zu prüfenden Maßnahmen im Rahmen einer
anstehenden Ausbesserung der derzeitigen Fahrbahnmarkierungen durchgeführt werden könnten und die
bisherigen Markierungen ersetzen würden.

Begründung:

a) Die Einrichtung eines Schutzstreifens ist an rechtliche Vorgaben geknüpft, die sich außerdem inner-
und außerorts unterscheiden. Ziel dieses Prüfauftrags ist es, die Rahmenbedingung für einen solchen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER in der BV West -12-
Grünes Zentrum e Windthorststr. 7 e 48143 Münster

1% 02548995810 e dd 02518995815

® bv-west@gruene-muenster.de

https://www.gruene-muenster.de

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER in der BV West

auszuloten. Daher wird die Verwaltung gebeten, auch zu erläutern, welche möglicherweise einfach
durchzuführenden Maßnahmen erforderlich sind, um einen Schutzstreifen einrichten zu können, selbst
wenn die Voraussetzungen jetzt noch nicht vorliegen. Beispielsweise ist eine Rotmarkierung von
Schutzstreifen außerorts nicht zulässig und muss daher mit der Möglichkeit des Antragspunktes b)
zusammen betrachtet werden.

b)

=

Die Aufstellung von Ortseingangsschildern („gelbes Ortsschild”) ist an die Lage der
Ortsdurchfahrtsgrenze geknüpft. Innerhalb einer Ortschaft sind jedoch weiterreichende Möglichkeiten
zur farblichen Markierung und zur Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen möglich, die zT.
nicht explizit ausgewiesen werden müssen, so dass wiederum ein Teil der jetzigen Beschilderung
eingespart werden könnte.

D

27

Es soll geprüft werden, ob eine Absenkung der Höchstgeschwindigkeit rechtlich möglich ist bzw. wie

dieser rechtliche Rahmen herbeigeführt werden kann (evtl. im Zusammenhang mit b).
d

=

Die Breite der Seitenstreifen schwankt derzeit zwischen weniger als einem Meter und etwas über

1,5 m. Möglicherweise kann von den Fahrstreifen noch etwas Raum abgetrennt werden, so dass die
Seitenstreifen zumindest im Bereich der Auffahrten zur Brücke auch legal als gemeinsamer Rad- und
Fußweg gewidmet werden können.

Die im Antrag „Vertiefung und Erweiterung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen im Bereich der Brücke des
Rüschhauswegs über die Bundesautobahn A 1” geforderten Maßnahmen könnten dann zum Teil auf den
Bereich der eigentlichen Brücke beschränkt werden.

=

In Gesprächen mit Bürger"innen, die die Brücke zu Fuß oder mit dem Rad nutzen, ist wiederholt der
Wunsch nach einer durchgehenden Beleuchtung im Bereich der Brücke geäußert worden. Angesichts
der Gefährlichkeit der Situation erscheint dies nachts eine sinnvolle zusätzliche Maßnahme zu sein.

Gezeichnet:
Für die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Anke Pallas, Fraktionssprecherin
Kai Bleker .
Karina Kuschewski
Jörg Nathaus
Dr. Hedwig Wening
Josef Freitag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER in der BV West - 272 -
Grünes Zentrum e Windthorststr. 7 e 48143 Münster

= 02578995810 e &5 02518995815

A bv-west@gruene-muenater.de

https:/www.gruene-muenster.de

Beratungsverlauf (1)

28.04.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.5.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: beantwortet

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Windthorststraße 7e
  • Am Gievenbach
  • Am Rüschhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
A-W/0069/2021
Typ
Antrag an die BV West
Datum
27.10.2021
Erstellt
27.10.2021 11:52