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BV9/139/2025

Straßenbäume im Stadtbezirk 9 - Anfrage von Herrn Gencer; CDU

Anfrage 16.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9, Sitzung am 27.06.2025, TOP 7.6

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1555 Zeichen

BV9/139/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich  
Düsseldorf, 16.06.2025 
CDU-Fraktion 
in der Bezirksvertretung 9 
 
 
 
An den  
Bezirksbürgermeister 
des Stadtbezirkes 9 
Herrn Dr. Graf 
 
 
 
Anfrage 
zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 27.06.2025 
 
 
Betrifft: 
Straßenbäume im Stadtbezirk 9                                                                                                                
- Anfrage von Herrn Gencer; CDU 
Anfrage:  
1. Wie häufig und nach welchen Kriterien werden die Straßenbäume im 
Stadtbezirk 9 auf ihre Stand- und Bruchsicherheit überprüft?  
 
2. Gibt es ein aktuelles Baumkataster für den Stadtbezirk 9, das gefährdete oder 
sanierungsbedürftige Bäume systematisch erfasst und entsprechende 
Maßnahmen auslöst?  
 
3. Welche zusätzlichen präventiven Maßnahmen plant die Verwaltung, um 
ähnliche Unfälle in Zukunft zu verhindern – insbesondere an vielbefahrenen 
Straßen im Bezirk 9?  
 
 
Begründung: 
Am 27. Mai 2025 kam es im Düsseldorfer Stadtteil Eller zu einem dramatischen 
Zwischenfall: Ein etwa 15 Meter hoher Baum stürzte plötzlich auf die Vennhauser 
Allee und traf zwei vorbeifahrende Autos. Ein 22-jähriger Fahrer wurde dabei 
schwer verletzt, sein Fahrzeug nahezu vollständig zerstört. Da zum Zeitpunkt 
des Vorfalls weder Sturm noch starke Winde herrschten, steht der Verdacht im 
Raum, dass der Baum aufgrund innerer Schäden oder Fäulnis umstürzte. Dieser 
Vorfall wirft dringende Fragen zur Baumkontrolle und Verkehrssicherheit im 
öffentlichen Raum auf – insbesondere im Stadtbezirk 9.

Antwort

3175 Zeichen

TOP 7.6             BV9/139/2025 
Sitzung der BV 9 am 27.06.2025 
Anfrage von Herrn Gencer; CDU 
Straßenbäumet im Stadtbezirk 9 
 
 
 
Frage 1: 
Wie häufig und nach welchen Kriterien werden die Straßenbäume im Stadtbezirk 9 auf 
ihre Stand- und Bruchsicherheit überprüft? 
 
 
Frage 3:  
Welche zusätzlichen präventiven Maßnahmen plant die Verwaltung, um  ähnliche 
Unfälle in Zukunft zu verhindern–insbesondere an vielbefahrenen Straßen im Bezirk9? 
 
 
 
Antwort zur Frage 1 und 3: 
Die Baumkontrolle ist eine Sichtkontrolle von Bäumen, die von zertifizierten 
städtischen Baumkontrolleurinnen und -kontrolleuren durchgeführt wird. Diese 
Sichtkontrollen erfolgen nach den anerkannten Baumkontrollrichtlinien der 
Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL). Hierbei 
werden Bäume durch eine fachliche Inaugenscheinnahme ohne Einsatz von 
technischen Hilfsmittel insbesondere auf verkehrsgefährdende Schäden und Defekten 
an Wurzelanlauf, Stamm und Krone untersucht sowie das Baumumfeld betrachtet. 
 
Die Kontrolle dokumentiert den Baumzustand zum Zeitpunkt der 
Inaugenscheinnahme. Dazu zählen Vitalität und Veränderungen hinsichtlich äußerlich 
erkennbaren Entwicklungsdefiziten und Schäden. Aus einer Baumkontrolle werden 
Baumpflege-Maßnahmen abgeleitet, die zur Herstellung der Verkehrssicherheit und 
zum Erhalt des Baumes führen. 
 
Die Häufigkeit von Baumkontrollen richtet sich nach den genannten  
FLL-Baumkontrollrichtlinien. Hier kommen verschiedene Faktoren zum Tragen. Dies 
sind im Grundsatz die „Berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs“, der 
"Zustand des Baumes" sowie dessen "Entwicklungsphase". Aus dem Zusammenspiel 
dieser Faktoren ergibt sich für jeden Baum ein individuelles Kontrollintervall. In der 
Regel liegt dieser zwischen 12 und 18 Monaten. 
 
Bei Schadenfeststellungen, die nicht durch eine Sichtkontrolle überprüft werden 
können, sind eingehendere Untersuchungen notwendig, die mithilfe von speziellen 
Verfahrenstechniken und Prüfinstrumente durchgeführt werden. Das Gartenamt führt 
bspw. seit einigen Jahren Reihenuntersuchungen an Robinien im Straßenbereich 
durch, um Wurzel- und Stockfäulen frühzeitig identifizieren zu können und 
Präventivmaßnahmen zur Verkehrssicherung einzuleiten. 
 
Sofern eine Fällung zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit notwendig ist, dauert 
es in Abhängigkeit zum Schadenbild und dem Maß der Gefährdung i.d.R. 14 Tage bis 
3 Monate, bis ein Baum gefällt wird.

Frage 2:  
Gibt es ein aktuelles Baumkataster für den Stadtbezirk 9, das gefährdete oder  
sanierungsbedürftige Bäume systematisch erfasst und entsprechende  Maßnahmen 
auslöst? 
 
 
Antwort zur Frage 2: 
Alle städtischen Bäume werden in einem (Baum-) Kataster erfasst. Dabei handelt es 
sich um eine digitale Datenbank, in der alle städtischen Straßen- und Anlagenbäume 
verwaltet werden. Es enthält alle relevanten Informationen wie Baumart, Standort, 
Alter und Zustand des Baumes. Sofern Bäume bei der Kontrolle Auffälligke iten 
aufweisen, werden baumpflegerische Maßnahmen oder weitergehende 
Untersuchungen (in einer bestimmten Frist) definiert oder das Kontrollintervall des 
Baumes herabgesetzt.

Beratungsverlauf (1)

27.06.2025 Bezirksvertretung 9
TOP 7.6 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: schriftlich beantwortet

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV9/139/2025
Typ
Anfrage
Datum
16.06.2025
Erstellt
16.06.2025 09:56