BV9/139/2025
Straßenbäume im Stadtbezirk 9 - Anfrage von Herrn Gencer; CDU
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Anfrage
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BV9/139/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 16.06.2025 CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes 9 Herrn Dr. Graf Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 27.06.2025 Betrifft: Straßenbäume im Stadtbezirk 9 - Anfrage von Herrn Gencer; CDU Anfrage: 1. Wie häufig und nach welchen Kriterien werden die Straßenbäume im Stadtbezirk 9 auf ihre Stand- und Bruchsicherheit überprüft? 2. Gibt es ein aktuelles Baumkataster für den Stadtbezirk 9, das gefährdete oder sanierungsbedürftige Bäume systematisch erfasst und entsprechende Maßnahmen auslöst? 3. Welche zusätzlichen präventiven Maßnahmen plant die Verwaltung, um ähnliche Unfälle in Zukunft zu verhindern – insbesondere an vielbefahrenen Straßen im Bezirk 9? Begründung: Am 27. Mai 2025 kam es im Düsseldorfer Stadtteil Eller zu einem dramatischen Zwischenfall: Ein etwa 15 Meter hoher Baum stürzte plötzlich auf die Vennhauser Allee und traf zwei vorbeifahrende Autos. Ein 22-jähriger Fahrer wurde dabei schwer verletzt, sein Fahrzeug nahezu vollständig zerstört. Da zum Zeitpunkt des Vorfalls weder Sturm noch starke Winde herrschten, steht der Verdacht im Raum, dass der Baum aufgrund innerer Schäden oder Fäulnis umstürzte. Dieser Vorfall wirft dringende Fragen zur Baumkontrolle und Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum auf – insbesondere im Stadtbezirk 9.
Antwort
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TOP 7.6 BV9/139/2025 Sitzung der BV 9 am 27.06.2025 Anfrage von Herrn Gencer; CDU Straßenbäumet im Stadtbezirk 9 Frage 1: Wie häufig und nach welchen Kriterien werden die Straßenbäume im Stadtbezirk 9 auf ihre Stand- und Bruchsicherheit überprüft? Frage 3: Welche zusätzlichen präventiven Maßnahmen plant die Verwaltung, um ähnliche Unfälle in Zukunft zu verhindern–insbesondere an vielbefahrenen Straßen im Bezirk9? Antwort zur Frage 1 und 3: Die Baumkontrolle ist eine Sichtkontrolle von Bäumen, die von zertifizierten städtischen Baumkontrolleurinnen und -kontrolleuren durchgeführt wird. Diese Sichtkontrollen erfolgen nach den anerkannten Baumkontrollrichtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL). Hierbei werden Bäume durch eine fachliche Inaugenscheinnahme ohne Einsatz von technischen Hilfsmittel insbesondere auf verkehrsgefährdende Schäden und Defekten an Wurzelanlauf, Stamm und Krone untersucht sowie das Baumumfeld betrachtet. Die Kontrolle dokumentiert den Baumzustand zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme. Dazu zählen Vitalität und Veränderungen hinsichtlich äußerlich erkennbaren Entwicklungsdefiziten und Schäden. Aus einer Baumkontrolle werden Baumpflege-Maßnahmen abgeleitet, die zur Herstellung der Verkehrssicherheit und zum Erhalt des Baumes führen. Die Häufigkeit von Baumkontrollen richtet sich nach den genannten FLL-Baumkontrollrichtlinien. Hier kommen verschiedene Faktoren zum Tragen. Dies sind im Grundsatz die „Berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs“, der "Zustand des Baumes" sowie dessen "Entwicklungsphase". Aus dem Zusammenspiel dieser Faktoren ergibt sich für jeden Baum ein individuelles Kontrollintervall. In der Regel liegt dieser zwischen 12 und 18 Monaten. Bei Schadenfeststellungen, die nicht durch eine Sichtkontrolle überprüft werden können, sind eingehendere Untersuchungen notwendig, die mithilfe von speziellen Verfahrenstechniken und Prüfinstrumente durchgeführt werden. Das Gartenamt führt bspw. seit einigen Jahren Reihenuntersuchungen an Robinien im Straßenbereich durch, um Wurzel- und Stockfäulen frühzeitig identifizieren zu können und Präventivmaßnahmen zur Verkehrssicherung einzuleiten. Sofern eine Fällung zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit notwendig ist, dauert es in Abhängigkeit zum Schadenbild und dem Maß der Gefährdung i.d.R. 14 Tage bis 3 Monate, bis ein Baum gefällt wird. Frage 2: Gibt es ein aktuelles Baumkataster für den Stadtbezirk 9, das gefährdete oder sanierungsbedürftige Bäume systematisch erfasst und entsprechende Maßnahmen auslöst? Antwort zur Frage 2: Alle städtischen Bäume werden in einem (Baum-) Kataster erfasst. Dabei handelt es sich um eine digitale Datenbank, in der alle städtischen Straßen- und Anlagenbäume verwaltet werden. Es enthält alle relevanten Informationen wie Baumart, Standort, Alter und Zustand des Baumes. Sofern Bäume bei der Kontrolle Auffälligke iten aufweisen, werden baumpflegerische Maßnahmen oder weitergehende Untersuchungen (in einer bestimmten Frist) definiert oder das Kontrollintervall des Baumes herabgesetzt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: schriftlich beantwortet
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV9/139/2025
- Typ
- Anfrage
- Datum
- 16.06.2025
- Erstellt
- 16.06.2025 09:56