Mandari Insight

AN/0746/2024

Herausforderungen des Cannabisgesetzes in Köln

AfD Anfrage nach § 4 08.05.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.05.2024, TOP 4.2

AfD Anfrage nach § 4

· application/pdf

Ansehen

AfD Anfrage nach § 4

2467 Zeichen

An die Oberbürgermeisterin der Stadt 
Köln, Henriette Reker  
 
 
Haus Neuerburg  
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396 
 
Stephan.Boyens @stadt-
koeln.de 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 08.05.2024 
AN/0746/2024 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 16.05.2024 
 
Herausforderungen des Cannabisgesetzes in Köln 
Seit dem 01. April 2024 ist das stark umstrittene Cannabisgesetz bundesweit in Kraft getreten. Die 
Legalisierung von Cannabis stellt auch die Stadt Köln vor große Herausforderungen. In §5 CanG 
werden zur Prävention und Schutz von Kindern und Jugend Cannabis-Verbotszonen definiert. 
Grundsätzlich ist der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Kindern und Jugendli-
chen verboten, sowie in Sichtweite von Schulen, Kindegärten, Sportstätten, Spielplätzen etc.  
 
Wenn der Kinder- und Jugendschutz der Gesetzgebung kein bloßes Lippenbekenntnis darstellen 
soll, muss die Stadt Köln zur Kontrolle und Umsetzung der Cannabis-Verbotszonen angemessene 
Ressourcen freistellen. Zahlreiche Kinder- und Jugendtherapeuten beklagten nach den sogenann-
ten Corona-Schutz-Maßnahmen einen erhöhten Cannabis-, Benzodiazepine- und Medien-Konsum 
bei Jugendlichen. Das Suchtverhalten sei statistisch messbar deutlich angestiegen. Insbesondere 
vor dieser besorgniserregenden Entwicklung, ist die konsequente Einhaltung des Kinder- und Ju-
gendschutzes im Rahmen des neuen Cannabis-Gesetzes angezeigt. 
 
Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen: 
1. Wurden seit dem Inkrafttreten des Gesetzes schon Verstöße gegen §5CanG gemeldet bzw. 
angezeigt?  Bitte Zahl der Fälle und Grund des Verstoßes nennen. 
 
2. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Köln, um zu gewährleisten, dass die Cannabis-Ver-
botszone in der Nähe von Spielplätzen und Sportstätten eingehalten werden? 
 
 
3. Mit welchem erhöhten Personalbedarf plant die Stadt Köln um den Kinder- und Jugend-
schutz nach §5CanG umzusetzen? 
 
4. Welche Maßnahmen im Sinne der Prävention sind geplant, um „kiffende“ Mütter, Väter und 
andere sorgeberechtigte Personen dafür zu sensibilisieren, dass der Konsum von Cannabis 
auch in den eigenen vier Wänden in Anwesenheit von Minderjährigen verboten ist?

- 2 - 
 
 
5. Zählen Spielplätze auf privaten Grundstücken innerhalb von Wohnanlagen auch zu Spiel-
plätzen im Sinne des §5CanG?  
 
 
Gez. Matthias Büschges 
(Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf (1)

16.05.2024 Rat
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Gülichplatz 1

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/0746/2024
Typ
AfD Anfrage nach § 4
Datum
08.05.2024
Erstellt
08.05.2024 11:47