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Rettungsdienste und ihre Ausrüstung

SPD Antrag nach § 3 AN/1525/2019 vom 07.11.2019

Stand: Am 19.11.2019 im Gesundheitsausschuss endgültig zurückgezogen.

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  • SPD Antrag nach § 3

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    An den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses Herrn Dr. Ralf Unna Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.11.20109 AN/1525/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Gesundheitsausschuss 19.11.2019 Rettungsdienste und ihre Ausrüstung Sehr geehrter Herr Dr. Unna, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Gesund- heitsausschusses am 19.11.2019 aufzunehmen: Der Gesundheitsausschuss beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gesundheitsausschuss bis zur nächsten Sit- zung eine Kostenschätzung (aufgegliedert nach Produkt) für die Ausrüstung aller Noteinsatzfahrzeuge (NEF) mit folgenden Medizinprodukten, die auch in den S3- Leitlinien zu finden sind, namentlich  Reanimationsgerät (z. B.LUCAS)  Videolaryngoskop  Sonographie-Gerät  Punktionsnadeln für den Einsatz bei Pericardtamponade  Punktionsnadeln für den Einsatz bei Spannungspneumothorax. und eine Beschlussvorlage diesbezüglich vorzulegen. Begründung: Die Stadt Köln als Träger des Rettungsdienstes hat die Aufgabe, die bedarfsg e- rechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Not- fallrettung und des Krankentransports sicherzustellen. Dazu zählt auch die Aus- rüstung der mit N otärzten besetzen Rettungsmittel (Notarzteinsatzfahrzeug = NEF). Von diesen gibt es in Köln 15. Allerdings werden nur auf zwei Notarztein- satzfahrzeugen (NEF 1-1 und NEF 5-1) spezielle medizinische Gerätschaften vor- - 2 - gehalten, die zwar nicht häufig eingesetzt werden, aber wenn sie benötigt we r- den, lebensrettend sind. Es handelt sich um Gerätschaften, die auch in den S3-Leitlinien zu finden sind:  Reanimationsgerät (z. B.LUCAS)  Videolaryngoskop  Sonographie-Gerät  Punktionsnadeln für den Einsatz bei Pericardtamponade  Punktionsnadeln für den Einsatz bei Spannungspneumothorax. Zurzeit ergibt sich in Köln folgende Problematik: Wenn der medizinische Notfall eintritt, für den diese Geräte benötigt werden, aber eines der beiden NEF erst nachbestellt werden muss, um das Gerät herbeizubringen, vergeht wertvolle Zeit. Sollten sich beide Fahrzeuge im Einsatz befinden oder die Gerätschaften zu spät nachgeliefert werden, kann dies im schlimmsten Fall sogar Leben kosten. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf

  1. 19.11.2019

    Gesundheitsausschuss

    TOP 4.1, Entscheidung. Ergebnis: endgültig zurückgezogen

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