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AN/1525/2019

Rettungsdienste und ihre Ausrüstung

SPD Antrag nach § 3 07.11.2019

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 19.11.2019, TOP 4.1

SPD Antrag nach § 3

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SPD Antrag nach § 3

2669 Zeichen

An den 
Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses  
Herrn Dr. Ralf Unna 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.11.20109 
 
AN/1525/2019 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Gesundheitsausschuss 19.11.2019 
 
Rettungsdienste und ihre Ausrüstung 
Sehr geehrter Herr Dr. Unna, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Gesund-
heitsausschusses am 19.11.2019 aufzunehmen: 
 
 
Der Gesundheitsausschuss beschließt:  
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gesundheitsausschuss bis zur nächsten Sit-
zung eine Kostenschätzung (aufgegliedert nach Produkt) für die Ausrüstung aller 
Noteinsatzfahrzeuge (NEF) mit folgenden Medizinprodukten, die auch in den S3-
Leitlinien zu finden sind, namentlich   
 
 Reanimationsgerät (z. B.LUCAS) 
 Videolaryngoskop 
 Sonographie-Gerät  
 Punktionsnadeln für den Einsatz bei Pericardtamponade  
 Punktionsnadeln für den Einsatz bei Spannungspneumothorax.  
 
und eine Beschlussvorlage diesbezüglich vorzulegen. 
  
 
Begründung:  
Die Stadt Köln als Träger des Rettungsdienstes hat die Aufgabe, die bedarfsg e-
rechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Not-
fallrettung und des Krankentransports sicherzustellen. Dazu zählt auch die Aus-
rüstung der mit N otärzten besetzen Rettungsmittel (Notarzteinsatzfahrzeug = 
NEF). Von diesen gibt es in Köln  15. Allerdings werden nur auf zwei Notarztein-
satzfahrzeugen (NEF 1-1 und NEF 5-1) spezielle medizinische Gerätschaften vor-

- 2 - 
 
gehalten, die zwar nicht häufig eingesetzt werden, aber wenn sie benötigt we r-
den, lebensrettend sind.  
 
Es handelt sich um Gerätschaften, die auch in den S3-Leitlinien zu finden sind: 
  
 Reanimationsgerät (z. B.LUCAS)  
 Videolaryngoskop 
 Sonographie-Gerät  
 Punktionsnadeln für den Einsatz bei Pericardtamponade  
 Punktionsnadeln für den Einsatz bei Spannungspneumothorax.  
 
Zurzeit ergibt sich in Köln folgende Problematik: Wenn der medizinische Notfall 
eintritt, für den diese Geräte benötigt werden, aber eines der beiden NEF erst 
nachbestellt werden muss,  um das Gerät herbeizubringen, vergeht wertvolle 
Zeit. Sollten sich beide Fahrzeuge im Einsatz befinden oder die Gerätschaften zu 
spät nachgeliefert werden, kann dies im schlimmsten Fall sogar Leben kosten. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke  
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

19.11.2019 Gesundheitsausschuss
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1525/2019
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
07.11.2019
Erstellt
07.11.2019 09:00