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0891/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion GUT/Klima Freunde aus der Sitzung des BV 5 vom 19.10.2023 (AN/1812/2023) betreffend "Lärmschutz im Stadtbezirk Nippes"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 01.08.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 19.09.2024

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

6744 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/665 
 
Vorlagen-Nummer 
 0891/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 14.03.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion GUT/Klima Freunde aus der 
Sitzung des BV 5 vom 19.10.2023 (AN/1812/2023) betreffend "Lärmschutz im 
Stadtbezirk Nippes" 
Die Fraktion GUT/Klima Freunde bittet um Beantwortung folgender Fragen: 
 
„Über folgende bereits gestellte Einwohner:innen-Anfragen herrscht weiterhin Unklarheit. Es 
gibt unzweifelhafte Hinweise, dass die Anfragen teilweise unwahr oder unvollständig beant-
wortet sind. Da die Lärmgutachten für die Anordnung von Tempo 30 eine wichtige Rolle spie-
len, fragen wir die Verwaltung deshalb hiermit erneut:  
 
1. Für welche Orte im Stadtbezirk Nippes liegen der Verwaltung Schalltechnische Untersu-
chungen zu Straßenverkehrslärmimmissionen vor?  
2. Für welche Orte im Stadtbezirk Nippes liegen der Verwaltung die für die Schalltechnischen 
Untersuchungen notwendigen Verkehrsdaten vor?  
3. Für welche Orte im Stadtbezirk Nippes bearbeitet die Verwaltung aktuell Anträge auf ver-
kehrsberuhigende Maßnahmen wegen Straßenverkehrsimmissionen? (Aus Datenschutz-
gründen genügt die Angabe eines Straßenabschnittes)  
4. Für welche Orte im Stadtbezirk Nippes liegen der Verwaltung Erkenntnisse vor, dass die 
Werte der 16. BImSchV oder der Lärmschutz-Richtlinien-StV überschritten sind. (Bitte die 
konkreten Werte nennen und nach Tag/Nacht aufschlüsseln).  
5. Wie kommt die Verwaltung ihren Verpflichtungen aus § 7 UIG nach?

2 
 
Hintergrund: Die bisherigen Antworten der Verwaltung sind falsch.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1. Die Erstellung von schalltechnischen Untersuchungen wurde in der Vergangenheit 
durch verschiedene Ämter innerhalb der Stadtverwaltung in Auftrag gegeben. Eine Zusam-
menfassung bzw. Übersicht über die vorhandenen schalltechnischen Untersuchungen ist auf-
grund des immensen Arbeitsaufwandes nicht zu leisten.  
 
Zu 2. Die notwendigen Verkehrsdaten für die Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens 
werden jeweils im Einzelfall aus vorhandenen Daten zusammengetragen bzw. müssen für das 
einzelne Gutachten erstellt bzw. beschafft werden. 
 
 
Zu 3. Aktuell bearbeitet die Verwaltung zwölf Anträge auf verkehrsberuhigende Maßnahmen 
im Bezirk Nippes:  
 
- Amsterdamer Straße (zwischen Mathias-Schleiden-Straße und Xantener Straße) 
- Franz-Denhover-Straße 
- Merheimer Straße (zwischen Friedrich-Karl-Straße und Theklastraße) 
- Florastraße (zwischen Kuenstraße und Amsterdamer Straße) 
- Niehler Straße (zwischen Gneisenaustraße und Florastraße) 
- Balinger Straße 
- Kempener Straße 
- Merkenicher Straße (zwischen Feldgärtenstraße und Niehler Damm/Industriestraße) 
- Steinbergerstraße (Kreuzung Kempener Straße) 
- Tiergartenstraße (zwischen Rotterdamer Straße und Niederländer Ufer) 
- 2 x Bergstraße (zwischen Neusser Straße und Merheimer Straße) 
 
 
Zu 4. Im Zuge von einzelnen gestellten Anträgen zur Minderung der Lärmimmissionen aus 
dem Straßenverkehr nach § 45 StVO wurden von externen Gutachtern für den Stadtbezirk 
Nippes schalltechnische Untersuchungen angefertigt.  
 
Zu folgenden Orten im Stadtbezirk Nippes sind uns Überschreitungen der Grenzwerte der 16. 
BImSchV oder der Lärmschutz-Richtlinien-StV bekannt: 
 
Jesuitengasse zwischen Am Tetzerkamp und Mönchsgasse: 
Die Richtwerte für Wohngebiete in Höhe von 70 dB(A) am Tage und 60 dB(A) in der Nacht der 
zum § 45 StVO erlassenen Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz 
vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) werden eingehalten.  
Die bei der Bewertung von straßenverkehrsrechtlichen Anträgen von den Verwaltungsgerich-
ten auch in Anlehnung herangezogenen Grenzwerte der 16. BImSchV für Wohngebiete in 
Höhe von 59 dB(A) am Tage und 49 dB(A) in der Nacht werden mit Stand 2022 bei einer zu-
lässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h am Tage um 7 Dezibel und in der Nacht um 8 
Dezibel überschritten.  
 
Mauenheimer Straße im Einmündungsbereich zur Kempener Straße :  
Die Richtwerte für Wohngebiete in Höhe von 70 dB(A) am Tage und 60 dB(A) in der Nacht der 
zum § 45 StVO erlassenen Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz 
vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) werden eingehalten.  
Die bei der Bewertung von straßenverkehrsrechtlichen Anträgen von den Verwaltungsgerich-
ten auch in Anlehnung herangezogenen Grenzwerte der 16. BImSchV für Wohngebiete in 
Höhe von 59 dB(A) am Tage und 49 dB(A) in der Nacht werden mit Stand 2022 bei einer zu-
lässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h am Tage und in der Nacht um bis zu 7 Dezibel 
überschritten.  
 
Militärring / 15 Immissionspunkte zwischen Lindweiler Weg & Neusser Straße in Longerich: 
Die Richtwerte für Wohngebiete in Höhe von 70 dB(A) am Tage und 60 dB(A) in der Nacht der 
zum § 45 StVO erlassenen Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz

3 
 
vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) werden mit Stand 2017 bei einer zulässigen Höchstge-
schwindigkeit von 70 km/h am Tage an 5 Standorten um bis zu 6 Dezibel und in der Nacht an 
7 Standorten um bis zu 7 Dezibel überschritten.  
Die bei der Bewertung von straßenverkehrsrechtlichen Anträgen von den Verwaltungsgerich-
ten auch in Anlehnung herangezogenen Grenzwerte der 16. BImSchV für Wohngebiete in 
Höhe von 59 dB(A) am Tage und 49 dB(A) in der Nacht werden mit Stand 2017 bei einer zu-
lässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h am Tage an 15 Standorten um bis zu 17 Dezibel 
und in der Nacht an 15 Standorten um bis zu 18 Dezibel überschritten. 
 
 
Zu 5. Die Verpflichtungen des Umweltinformationsgesetzes (UIG) nach § 7 Unterstützung des 
Zuganges zu Umweltinformationen kommt die Verwaltung im Rahmen ihrer Verpflichtungen 
nach. Dazu gehören beispielsweise: 
 
- die Benennung von Auskunftspersonen oder Informationsstellen 
- die Veröffentlichung von Verzeichnissen über verfügbare Umweltinformationen  
- die Einrichtung öffentlich zugänglicher Informationsnetzte und Datenbanken 
- die Veröffentlichung von Informationen über die behördliche Zuständigkeit.  
 
Die Verpflichtungen aus § 7 Umweltinformationsgesetz beziehen sich auf Veröffentlichungen 
bzw. Zugang zu Umweltinformationen. 57 veröffentlicht über die Seite https://www.stadt-
koeln.de/leben-in-koeln/klima-umwelt-tiere zahlreiche Informationen zu umweltrelevanten The-
men. Weiterhin werden Umweltdaten über öffentlich zugängliche Onlineportale wie 
https://www.offenedaten-koeln.de/, https://open.nrw/, https://www.stadt-koeln.de/politik-und-
verwaltung/geoportal/ oder https://cpoint.stadt-koeln.de/grundstuecksinfo/re-
sources/apps/grundstuecksinformation/index.html?lang=de bereitgestellt.

Beratungsverlauf (1)

19.09.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (26)

  • Amsterdamer Straße
  • Merheimer Straße
  • Florastraße
  • Niehler Straße
  • Balinger Straße
  • Kempener Straße
  • Merkenicher Straße
  • Feldgärtenstraße
  • Steinbergerstraße
  • Tiergartenstraße
  • Rotterdamer Straße
  • Jesuitengasse
  • Mauenheimer Straße
  • Neusser Straße
  • Am Tetzerkamp
  • Mathias-Schleiden-Straße
  • Friedrich-Karl-Straße
  • Industriestraße
  • Niederländer Ufer
  • Xantener Straße
  • Gneisenaustraße
  • Theklastraße
  • Niehler Damm
  • Bergstraße
  • Mönchsgasse
  • Kuenstraße

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Details

Aktenzeichen
0891/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
01.08.2024
Erstellt
05.03.2024 07:40