0888/2025
Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 70365/02 "Erweiterung STRÖER Campus" in Köln-Sürth und Änderung des Arbeitstitels in: Nördlich Ströer-Allee" in Köln-Sürth
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Anlage-0 Begründung Verzicht auf die erneute Vorberatung im Fachausschuss
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Anlage 0 Begründung zum Verzicht auf die Vorberatung im Fachausschuss Da die Bezirksvertretung Rodenkirchen in ihrer Sitzung am 30.06.2025 einen geänderten Beschluss abweichend vom einstimmigen Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses getroffen hat, ist noch keine abschließende Entscheidung getroffen. Der StEA als zuständi- ges Beschlussorgan tagt nicht mehr in dieser Ratsperiode. Ohne eine Beschlussfassung am 04.09.2025 entsteht eine Verzögerung um mehrere Monate und die Schaffung von rund 400 Arbeitsplätze im zukunftsfähigen Sektor der digitalen Me- dien geriete ins Stocken. Für die kommende Beteiligung nach § 3 (2) Baugesetzbuch ist eine Zustimmung für eine Fortführung des Verfahrens unter einem verkleinerten Geltungsbereich notwendig. Aus vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung im Hinblick auf die vorgesehen zeitli- che Umsetzung des Projektes eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am 04.09.2025. Geänderter Beschlusstext der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 30.06.2025 abweichend vom Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.06.2025 zum Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 70365/02 „Erweiterung STRÖER Campus" in Köln-Sürth und Änderung des Arbeitstitels in: „Nördlich Ströer-Allee" in Köln-Sürth - 0888/2025
Anlage-6 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 30.06.2025
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax: (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 30.06.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 30.06.2025 öffentlich 9.2.1 Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen vorha- benbezogenen Bebauungsplanes Nr. 70365/02 „Erweiterung STRÖER Campus" in Köln-Sürth und Änderung des Arbeitstitels in: „Nördlich Ströer-Allee" in Köln-Sürth 0888/2025 Vorlage 3549/2020 Neue Stadtbahnhaltestelle Sürth Süd auf der Linie 16: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?frame=0&__kvonr=98337 Sachstandsbericht 01/2025 Beschlussvorlage Neue Stadtbahnhaltestelle Sürth Süd auf der Linie 16 Beschluss: Der Verkehrsausschuss be- auftragt die Verwaltung mit der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) Gespräche zur Pla- nung für die Einrichtung einer neuen Haltestelle „Sürth Süd“ für die Linie 16 im Bereich des Ströer Campus in Sürth aufzunehmen. Die beiden Optionen für eine Lage der Haltestelle – am Bahnübergang Ströer-Al[1]lee/Mönchsgüterweg oder am Bahnübergang An den Weiden – sind hinsichtlich ihrer Erschließungswirkung und Realisierungsmöglichkeiten zu prüfen sowie die Kosten ab[1]zuschätzen. Der Verkehrsausschuss spricht sich jedoch mit starker Tendenz für die Haltestelle „Sürth Süd“ für die Linie 16 im Bereich des Ströer Campus aus, so dass eine Prüfung der Alternative bei Machbarkeit entfallen kann. Status in Bearbeitung erledigt Ak- tueller Bearbeitungsstand: Während der Vorbereitung einer Vorlage für einen Bedarfsfeststel- lungsbeschluss für eine neue Stadtbahnhaltestelle im Bereich Ströer-Allee/Mönchsgüterweg in Sürth, der zugleich die Grundlage für den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwi- schen Stadt und HGK bilden sollte, wurde der Bedarf für diese zusätzliche Haltestelle neu ab- geprüft. Entgegen der ursprünglichen Informationen (Vorlage-Nr. 3549/2020) wird der „Ströer Campus“ – mit heute 300 Arbeitsplätzen – nicht für 1000 sondern nur für 400 zusätzliche Mit- arbeitende erweitert. Darüber hinaus hat der Rhein-Sieg-Kreis Bedenken angemeldet, dass durch eine zusätzliche Haltestelle auf der Stadtbahnlinie 16 – aber vor allem bei Verlängerung der Linie 17 über Niederkassel nach Bonn – eine (wenn auch nur kurze) Fahrtzeitverlänge- rung entsteht, die durch die geringe Neuerschließung von Fahrgästen einen negativen Effekt auf den Gesamtnutzen der Linien haben könnte. Aus den o. g. Gründen erwägt die Verwal- tung, ein externes Büro mit der Untersuchung des Nutzens im Vergleich zu den Kosten bzw. den Nachteilen einer neuen Haltestelle am StröerCampus zu beauftragen. Nächste Schritte: Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung können zunächst keine neuen vertraglichen Ver- pflichtungen durch die Stadt Köln eingegangen werden und eine entsprechende Beauftragung erst nach Inkrafttreten des Doppelhaushalts 2025/26 erfolgen. Die politischen Gremien wer- den erneut eingebunden, sofern es zu einer Änderung der Bewertung der geplanten Halte- stelle kommen sollte. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Ende 2025 Es liegt ein gemeinsamer Änderungsantrag vor. 1. Beschluss: Die Beschlussvorlage wird wie folgt in Ziffer 1 ergänzt: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, fol- genden Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, den Plangeltungsbereich des am 19.09.2019 gefassten und am 06.11.2019 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemachten Einleitungsbeschluss des vorhaben- bezogenen Bebauungsplanes — Arbeitstitel: „Erweiterung STRÖER Campus in Köln- Sürth“ — um das Gebiet südlich der Ströer-Allee, westlich der Industriestraße und öst- lich der Stadtbahntrasse zu verkleinern; zudem ist die bestehende Ausgleichsfläche (Als Ausgleich für die Bebauung des Akazienwegs angelegt) möglichst aus dem Plangebiet herauszunehmen. Sofern dies die Planung in toto gefährdet oder maßgeblich verzögert, muss der in Anspruch genommene Flächenanteil der jetzigen Ausgleichsfläche zwingend im Stadtteil Sürth ausgeglichen werden. 2. ….“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Dr. Zischler, Herr Kau) So dann lässt Herr Giesen über die so geänderte Beschlussvorlage abstimmen: Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, fol- genden Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, den Plangeltungsbereich des am 19.09.2019 gefassten und am 06.11.2019 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemachten Einleitungsbeschluss des vorhaben- bezogenen Bebauungsplanes — Arbeitstitel: „Erweiterung STRÖER Campus in Köln- Sürth“ — um das Gebiet südlich der Ströer-Allee, westlich der Industriestraße und öst- lich der Stadtbahntrasse zu verkleinern; zudem ist die bestehende Ausgleichsfläche (Als Ausgleich für die Bebauung des Akazienwegs angelegt) möglichst aus dem Plangebiet herauszunehmen. Sofern dies die Planung in toto gefährdet oder maßgeblich verzögert, muss der in Anspruch genommene Flächenanteil der jetzigen Ausgleichsfläche zwingend im Stadtteil Sürth ausgeglichen werden. 2. beschließt den Arbeitstitel zu ändern in: neuer Arbeitstitel: „Nördlich Ströer-Allee“ in Köln-Sürth; Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Dr. Zischler, Herr Kau)
Anlage-7 Stellungnahme Verwaltung zur Beschlussfassung der BV 2
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Stellungnahme der V erwaltung zur ergänzten Beschlussvorlage durch die Bezirksver- tretung Rodenkirchen Die Bezirksvertretung 2 hat dem Stadtentwicklungsausschuss in ihrer Sitzung am 30.06.2025 den folgenden Beschluss empfohlen: „Der Stadtentwicklungsausschuss 1. … zudem ist die bestehende Ausgleichsfläche (Als Ausgleich für die Bebauung des Akazienwegs angelegt) möglichst aus dem Plangebiet herauszunehmen. Sofern dies die Planung in toto gefährdet oder maßgeblich verzögert, muss der in An- spruch genommene Flächenanteil der jetzigen Ausgleichsfläche zwingend im Stadtteil Sürth ausgeglichen werden.“ Stellungnahme der V erwaltung: Der Herausnahme der Ausgleichsfläche aus dem Plangebiet sollte aus Sicht der V erwaltung nicht gefolgt werden. Zum einen wird der Eingriff ausgeglichen (siehe unten). Zum anderen würde eine V erkleinerung des V orhabens, um eine Überplanung der „Biotopfläche für die Be- bauung Akazienweg“ zu vermeiden, umfangreiche Umplanungen auslösen, die zu maßgebli- chem zeitlichem und finanziellem Mehraufwand führen. Eine solche V erkleinerung führt gleichermaßen zu einer V erkleinerung der realisierbaren Geschossflächen bzw. der zu reali- sierenden Arbeitsplätze. Der Maßgabe, die in Anspruch genommenen Flächen in Sürth auszugleichen kann gefolgt werden. Jedoch sollte der Ausgleich in Sürth nicht als zwingend, sondern als Zielsetzung for- muliert werden. Die Überbauung des Flurstück 461 beansprucht 40 % der Flurstücksfläche. Der verbleibende Anteil mit den Pflanzflächen östlich entlang der Bahntrasse wird planungs- rechtlich gesichert. Der bauliche Eingriff ist im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt. Die im Rahmen des Grünordnungsplans aufgestellte Bilanzierung ergibt, un- ter Berücksichtigung der Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungs- bereichs des Bebauungsplanes, ein verbleibendes Kompensationsdefizit. Dieses soll durch den Ankauf von Ökopunkten aus einer Ökokonto-Maßnahme der Häfen- und Güterverkehr Köln AG in Köln Sürth ausgeglichen werden. Anlage 07
Beschlussvorlage Ausschuss_Version Stadtentwicklungsausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61/611-1 Vorlagen-Nummer 0888/2025 Freigabedatum 04.04.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 70365/02 „Erweiterung STRÖER Campus" in Köln-Sürth und Änderung des Arbeitstitels in: „Nördlich Ströer-Allee" in Köln-Sürth Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, den Plangeltungsbereich des am 19.09.2019 gefassten und am 06.11.2019 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemachten Einleitungsbeschluss des vorhaben- bezogenen Bebauungsplanes — Arbeitstitel: „Erweiterung STRÖER Campus in Köln- Sürth“ — um das Gebiet südlich der Ströer-Allee, westlich der Industriestraße und öst- lich der Stadtbahntrasse zu verkleinern; 2. beschließt den Arbeitstitel zu ändern in: neuer Arbeitstitel: „Nördlich Ströer-Allee“ in Köln-Sürth; Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.05.2025 Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Ziel des Verfahrens war die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Gebiet nördlich und südlich der Ströer-Allee, um die geplante Erweiterung der Unterneh- menszentrale der STRÖER Unternehmensgruppe planungsrechtlich vorzubereiten. Im Zuge des Verfahrens wurde jedoch aus unternehmensinternen Gründen entschieden, auf die Erwei- terung der Unternehmenszentrale südlich der Ströer-Allee zu verzichten. Im Vergleich zum ursprünglichen Geltungsbereich gemäß Einleitungsbeschluss vom 19.09.2019 (V 2718/2019) und Vorgabenbeschluss vom 16.06.2020 (V 1209/2020) hat sich der Umfang des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans folglich verändert. Während zum Vorgabenbeschluss eine zweiphasige Entwicklung vorgesehen war, welche eine bauliche Er- weiterung auf dem Grundstück der Unternehmenszentrale STRÖER vorsah (2. Bauabschnitt), beschränkt sich die geplante bauliche Umsetzung nun ausschließlich auf den nördlich der Ströer-Allee gelegenen Teilbereich (1. Bauabschnitt). Das Plangebiet verkleinert sich damit von 3,9 ha nördlich und südlich der Ströer-Allee auf 1,3 ha nördlich der Ströer-Allee (s. Anlage 2). Dort wird weiterhin das Planungsziel verfolgt, auf der rund 11.500 m² großen Fläche einen Bü- rokomplex zu entwickeln, dessen Bruttogrundfläche circa 9.350 m² oberirdisch und circa 6.280 m² unterirdisch beträgt. Davon entfallen rund 1.130 m² auf Kellerflächen und 5.150 m² für eine Tiefgarage mit 129 Stellplätzen. Somit sollen im nördlichen Teilbereich zukünftig nicht mehr 500, sondern 400 Arbeitsplätze im Medien-/ Digital- und Werbesektor entstehen. Die räumli- che Nähe zur STRÖER Unternehmensgruppe soll hierbei zu Synergien führen, bei Bedarf wird die STRÖER Unternehmensgruppe auch hier Flächen nutzen. Für die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die vorgesehene gewerbliche Ansiedlung ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Derzeit wird die Fläche nördlich der Ströer-Allee im Flächennutzungsplan als Grünfläche und im Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiet dargestellt. Zukünftig soll der Flächennutzungsplan eine Gewerbeflä- che ausweisen, wodurch auch der Landschaftsplan in diesem Bereich zurücktritt. Durch die Veränderung des Planungsziels wird folglich kein neues Planungsrecht für eine Er- weiterung des Campus Ströer geschaffen. Dies macht eine Anpassung des Namens des Be- bauungsplanverfahrens erforderlich, sodass sich der Arbeitstitel nun ausschließlich auf den verbleibenden Planungsbereich nördlich der Ströer-Allee konzentriert. Der neue Arbeitstitel wird dementsprechend in „Nördlich Ströer-Allee“ umgeändert. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 70365/02 (neu) Anlage 3 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 70365/02 bei Einleitungsbeschluss (2019) 3
Anlage-1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist bei der Änderung des Geltungsbereiches und Verfahrenstitels nicht erforderlich. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage-5 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 12.05.2025
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax: (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 12.05.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.05.2025 öffentlich 9.2.2 Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen vorha- benbezogenen Bebauungsplanes Nr. 70365/02 „Erweiterung STRÖER Campus" in Köln-Sürth und Änderung des Arbeitstitels in: „Nördlich Ströer-Allee" in Köln-Sürth 0888/2025 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Vertagung wegen Beratungsbedarf. Beschluss: Der Antrag wird wegen Beratungsbedarf (u.a. bei der KVB zum Thema Haltestelle nachfragen) vertagt. Es soll zudem Fachgespräche mit der KVB, der Fa Stroer und dem Stadtplanungsamt jeweils zur Klärung offener Fragen geführt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Frau Sandow, Frau Krautz, Herr Wolters)
Beschlussvorlage Version Rat
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Dezernat, Dienststelle VI/61/611-1 Vorlagen-Nummer 0888/2025 Freigabedatum 25.07.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 70365/02 „Erweiterung STRÖER Campus" in Köln-Sürth und Änderung des Arbeitstitels in: „Nördlich Ströer-Allee" in Köln-Sürth Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat entscheidet gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln (Rückholrecht des Rates). Der Rat 1. beschließt, den Plangeltungsbereich des am 19.09.2019 gefassten und am 06.11.2019 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemachten Einleitungsbeschluss des vorhaben- bezogenen Bebauungsplanes — Arbeitstitel: „Erweiterung STRÖER Campus in Köln- Sürth“ — um das Gebiet südlich der Ströer-Allee, westlich der Industriestraße und öst- lich der Stadtbahntrasse zu verkleinern; 2. beschließt den Arbeitstitel zu ändern in: neuer Arbeitstitel: „Nördlich Ströer-Allee“ in Köln-Sürth; Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 Rat 04.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Ziel des Verfahrens war die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Gebiet nördlich und südlich der Ströer-Allee, um die geplante Erweiterung der Unterneh- menszentrale der STRÖER Unternehmensgruppe planungsrechtlich vorzubereiten. Im Zuge des Verfahrens wurde jedoch aus unternehmensinternen Gründen entschieden, auf die Erwei- terung der Unternehmenszentrale südlich der Ströer-Allee zu verzichten. Im Vergleich zum ursprünglichen Geltungsbereich gemäß Einleitungsbeschluss vom 19.09.2019 (V 2718/2019) und Vorgabenbeschluss vom 16.06.2020 (V 1209/2020) hat sich der Umfang des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans folglich verändert. Während zum Vorgabenbeschluss eine zweiphasige Entwicklung vorgesehen war, welche eine bauliche Er- weiterung auf dem Grundstück der Unternehmenszentrale STRÖER vorsah (2. Bauabschnitt), beschränkt sich die geplante bauliche Umsetzung nun ausschließlich auf den nördlich der Ströer-Allee gelegenen Teilbereich (1. Bauabschnitt). Das Plangebiet verkleinert sich damit von 3,9 ha nördlich und südlich der Ströer-Allee auf 1,3 ha nördlich der Ströer-Allee (s. Anlage 2). Dort wird weiterhin das Planungsziel verfolgt, auf der rund 11.500 m² großen Fläche einen Bü- rokomplex zu entwickeln, dessen Bruttogrundfläche circa 9.350 m² oberirdisch und circa 6.280 m² unterirdisch beträgt. Davon entfallen rund 1.130 m² auf Kellerflächen und 5.150 m² für eine Tiefgarage mit 129 Stellplätzen. Somit sollen im nördlichen Teilbereich zukünftig nicht mehr 500, sondern 400 Arbeitsplätze im Medien-/ Digital- und Werbesektor entstehen. Die räumli- che Nähe zur STRÖER Unternehmensgruppe soll hierbei zu Synergien führen, bei Bedarf wird die STRÖER Unternehmensgruppe auch hier Flächen nutzen. Für die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die vorgesehene gewerbliche Ansiedlung ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Derzeit wird die Fläche nördlich der Ströer-Allee im Flächennutzungsplan als Grünfläche und im Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiet dargestellt. Zukünftig soll der Flächennutzungsplan eine Gewerbeflä- che ausweisen, wodurch auch der Landschaftsplan in diesem Bereich zurücktritt. Durch die Veränderung des Planungsziels wird folglich kein neues Planungsrecht für eine Er- weiterung des Campus Ströer geschaffen. Dies macht eine Anpassung des Namens des Be- bauungsplanverfahrens erforderlich, sodass sich der Arbeitstitel nun ausschließlich auf den verbleibenden Planungsbereich nördlich der Ströer-Allee konzentriert. Der neue Arbeitstitel wird dementsprechend in „Nördlich Ströer-Allee“ umgeändert. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 70365/02 (neu) Anlage 3 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 70365/02 bei Einleitungsbeschluss (2019) 3
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0888/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 28.08.2025
- Erstellt
- 20.03.2025 10:05