Mandari Insight

0888/2025

Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 70365/02 "Erweiterung STRÖER Campus" in Köln-Sürth und Änderung des Arbeitstitels in: Nördlich Ströer-Allee" in Köln-Sürth

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 28.08.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.09.2025, TOP 12.3

Anlage-1 Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Anlage-2 Geltungsbereich

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss_Version Stadtentwicklungsausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage-3 Geltungsbereich alt

· application/pdf

Ansehen

Anlage-8 Beschlussvorschlag der Verwaltung

· application/pdf

Ansehen

Anlage-5 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 12.05.2025

· application/pdf

Ansehen

Anlage-4 Fachgespräch Beantwortung Fragen

· application/pdf

Ansehen

Anlage-0 Begründung Verzicht auf die erneute Vorberatung im Fachausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Version Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage-6 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 30.06.2025

· application/pdf

Ansehen

Anlage-7 Stellungnahme Verwaltung zur Beschlussfassung der BV 2

· application/pdf

Ansehen

Anlage-1 Öffentlichkeitsbeteiligung

910 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist bei der Änderung des Geltungsbereiches und Verfahrenstitels nicht 
erforderlich. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage-2 Geltungsbereich

371 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
N
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nummer 70365/02
Nördlich Ströer-Allee
in Köln - Sürth
Anlage 2Stadtplanungsamt
0 5025 75 150 Meter

Beschlussvorlage Ausschuss_Version Stadtentwicklungsausschuss

4121 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/611-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0888/2025 
Freigabedatum 04.04.2025 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes Nr. 70365/02 „Erweiterung STRÖER Campus" in Köln-Sürth und 
Änderung des Arbeitstitels in: „Nördlich Ströer-Allee" in Köln-Sürth 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, den Plangeltungsbereich des am 19.09.2019 gefassten und am 06.11.2019 
im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemachten Einleitungsbeschluss des vorhaben-
bezogenen Bebauungsplanes — Arbeitstitel: „Erweiterung STRÖER Campus in Köln-
Sürth“ — um das Gebiet südlich der Ströer-Allee, westlich der Industriestraße und öst-
lich der Stadtbahntrasse zu verkleinern; 
 
2. beschließt den Arbeitstitel zu ändern in: neuer Arbeitstitel: „Nördlich Ströer-Allee“ in 
Köln-Sürth; 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.05.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das Ziel des Verfahrens war die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für 
das Gebiet nördlich und südlich der Ströer-Allee, um die geplante Erweiterung der Unterneh-
menszentrale der STRÖER Unternehmensgruppe planungsrechtlich vorzubereiten. Im Zuge 
des Verfahrens wurde jedoch aus unternehmensinternen Gründen entschieden, auf die Erwei-
terung der Unternehmenszentrale südlich der Ströer-Allee zu verzichten. 
 
Im Vergleich zum ursprünglichen Geltungsbereich gemäß Einleitungsbeschluss vom 
19.09.2019 (V 2718/2019) und Vorgabenbeschluss vom 16.06.2020 (V 1209/2020) hat sich 
der Umfang des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans folglich verändert. Während zum 
Vorgabenbeschluss eine zweiphasige Entwicklung vorgesehen war, welche eine bauliche Er-
weiterung auf dem Grundstück der Unternehmenszentrale STRÖER vorsah (2. Bauabschnitt), 
beschränkt sich die geplante bauliche Umsetzung nun ausschließlich auf den nördlich der 
Ströer-Allee gelegenen Teilbereich (1. Bauabschnitt).  
 
Das Plangebiet verkleinert sich damit von 3,9 ha nördlich und südlich der Ströer-Allee auf 1,3 
ha nördlich der Ströer-Allee (s. Anlage 2). 
 
Dort wird weiterhin das Planungsziel verfolgt, auf der rund 11.500 m² großen Fläche einen Bü-
rokomplex zu entwickeln, dessen Bruttogrundfläche circa 9.350 m² oberirdisch und circa 6.280 
m² unterirdisch beträgt. Davon entfallen rund 1.130 m² auf Kellerflächen und 5.150 m² für eine 
Tiefgarage mit 129 Stellplätzen. Somit sollen im nördlichen Teilbereich zukünftig nicht mehr 
500, sondern 400 Arbeitsplätze im Medien-/ Digital- und Werbesektor entstehen. Die räumli-
che Nähe zur STRÖER Unternehmensgruppe soll hierbei zu Synergien führen, bei Bedarf 
wird die STRÖER Unternehmensgruppe auch hier Flächen nutzen.  
 
Für die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die vorgesehene gewerbliche 
Ansiedlung ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Derzeit wird die Fläche 
nördlich der Ströer-Allee im Flächennutzungsplan als Grünfläche und im Landschaftsplan als 
Landschaftsschutzgebiet dargestellt. Zukünftig soll der Flächennutzungsplan eine Gewerbeflä-
che ausweisen, wodurch auch der Landschaftsplan in diesem Bereich zurücktritt. 
 
Durch die Veränderung des Planungsziels wird folglich kein neues Planungsrecht für eine Er-
weiterung des Campus Ströer geschaffen. Dies macht eine Anpassung des Namens des Be-
bauungsplanverfahrens erforderlich, sodass sich der Arbeitstitel nun ausschließlich auf den 
verbleibenden Planungsbereich nördlich der Ströer-Allee konzentriert. Der neue Arbeitstitel 
wird dementsprechend in „Nördlich Ströer-Allee“ umgeändert. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 70365/02 (neu) 
Anlage 3 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 70365/02 bei Einleitungsbeschluss 
(2019)

3

Anlage-3 Geltungsbereich alt

520 Zeichen

101 Stadt Köln MJ 
Stadtplanungsamt Anlage 3 
.... 
t. 
51.1 
81D 
de � 
,8l 
t. 
"@ 
() .... � :::i 
() 
l 
...... 
t ... 
() 
• .. .. + .... 
Maßstab 1 : 2 500 
25 0 50 100 
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes N ummer 70365/02
Erweiterung STRÖER Campus 
in Köln - Sürth 
150 Meter 
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver­
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu 
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.

Anlage-8 Beschlussvorschlag der Verwaltung

1110 Zeichen

Anlage 8 
 
Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Ratsvorlage „Änderung des 
Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes Nr. 70365/02 "Erweiterung STRÖER Campus" in Köln-Sürth und 
Änderung des Arbeitstitels in: Nördlich Ströer-Allee" in Köln-Sürth“ 0888/2025 
 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln 
1. beschließt, den Plangeltungsbereich des am 19.09.2019 gefassten und am 
06.11.2019 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemachten 
Einleitungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes — 
Arbeitstitel: „Erweiterung STRÖER Campus in Köln-Sürth“ — um das Gebiet 
südlich der Ströer-Allee, östlich der Industriestraße und westlich* der 
Stadtbahntrasse zu verkleinern; ein Ausgleich für die auf Flurstück 461 
durch das Vorhaben in Anspruch genommene Fläche, im Stadtteil Sürth, 
wird angestrebt; die Verwaltung wird mit der Prüfung der Möglichkeiten 
beauftragt.  
2. beschließt den Arbeitstitel zu ändern in: neuer Arbeitstitel: „Nördlich Ströer-
Allee“ in Köln-Sürth; 
 
*die Angaben östlich und westlich waren zuvor vertauscht. Dies wurde hier nun 
korrigiert.

Anlage-5 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 12.05.2025

975 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon: (0221) 221-92313 
Fax:  (0221) 221-92318 
E-Mail: miriam.passmann@stadt-
koeln.de 
Datum: 12.05.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 12.05.2025  
öffentlich 
9.2.2 Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen vorha-
benbezogenen Bebauungsplanes Nr. 70365/02 „Erweiterung STRÖER 
Campus" in Köln-Sürth und Änderung des Arbeitstitels in: „Nördlich 
Ströer-Allee" in Köln-Sürth 
0888/2025 
 
 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Vertagung wegen Beratungsbedarf. 
Beschluss:  
 
Der Antrag wird wegen Beratungsbedarf (u.a. bei der KVB zum Thema Haltestelle 
nachfragen) vertagt. Es soll zudem Fachgespräche mit der KVB, der Fa Stroer und 
dem Stadtplanungsamt jeweils zur Klärung offener Fragen geführt werden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend: Frau Sandow, Frau Krautz, Herr Wolters)

Anlage-4 Fachgespräch Beantwortung Fragen

5165 Zeichen

1 
Fachgespräch BV 2 mit Verwaltung und Vorhabenträgerin vom 10.06.2025, hier: 
Beantwortung der gestellten und im Nachgang eingegangenen Fragen der BV2. 
1. Wurde Wohnen statt Gewerbe geprüft?
Die Fläche nördlich der Ströer-A llee wurde 2016 im Rahmen des STEK Wohnen als Wohn-
baupotentialfläche erkannt. Auch wenn statt Wohnungsbau ein Bürogebäude geplant wird, 
trägt das Projekt durch Arbeits- und Ausbildungsplätze im Digitalsektor zur zukunftsfähigen 
Entwicklung des Stadtbezirks Rodenkirchen und der Stadt bei. Die Vorhabenträgerin und Ei-
gentümerin der Fläche plant, nördlich des Standorts der STRÖER Unternehmensgruppe zu-
kunftsfähige Arbeitsplätze im Medien-/ Digital- und Werbesektor in einem Büroneubau zu 
entwickeln. Insofern wurden keine anderen Nutzungen geprüft. 
2. A
bstand zur SHELL-Raffinerie – Vorgaben aus BImSch werden eingehalten?
Die im Plangebiet zulässigen Nutzungen innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes 
sind nicht als schutzbedürftige Nutzung/Vorhaben im Sinne der Seveso-III-Richtlinie einzu-
stufen. 
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich teilweise in-
nerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes der Shell Deutschland Oil GmbH, Rhein-
land Raffinerie Werk Nord (Shell RRN). Im Rahmen eines Gutachtens wurden unter anderem 
diese beiden Störfallbetriebe betrachtet. 
3. V
erschattung – Ist eine solche gegeben, was sagt das entsprechende Gutachten?
Die notwendigen Abstandsflächen können jeweils auf dem Baugrundstück nachgewiesen 
werden.  
Es wurde eine Verschattungsuntersuchung zum geplanten Bauvorhaben „Ströer Campus in 
Köln-Sürth“ erstellt. Im Ergebnis konnte nachgewiesen werden, dass eine geringe Abnahme 
der Besonnung zur Tag und Nachtgleiche zu erwarten ist. Die relevanten Regelwerke werden 
eingehalten. 
4. E
igentumsverhältnisse – wem gehört das Areal, insbesondere auch die Aus-
gleichsfläche?
Die Vorhabenträgerin ist grundsätzlich über alle Flurstücke innerhalb des Geltungsbereichs 
des VEP verfügungsberechtigt (auch über die „Biotopfläche für die Bebauung Akazienweg“). 
Die Flurstücke 482 und 483 werden derzeit als Wegeverbindung zwischen dem angrenzen-
den Wohngebiet und der STRÖER-Allee genutzt und sind im Eigentum der Stadt Köln. 
5. K
ann die bestehende Ausgleichsfläche zur langfristigen Sicherung bei dieser Pla-
nung außen vorgelassen werden?
Die „Biotopfläche für die Bebauung Akazienweg“ kann aus folgenden Gründen nicht vollum-
fänglich erhalten werden: 
• Die Vorhabenplanung ist Gegenstand eines Qualifizierungsverfahrens.
• Der Erhalt der östlich der Industriestraße vorhandenen Gehölzfläche (außerhalb des
Plangebietes) sowie ein möglichst großer Abstand zur Wohnbebauung wurden bei der
Positionierung des Baukörpers berücksichtigt.
Die „Biotopfläche für die Bebauung Akazienweg“ bleibt zu rd. 60 % erhalten. Der Eingriff in 
die Biotopfläche ist im Rahmen der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt. 
Die Biotopfläche ist keine planungsrechtlich festgesetzte Ausgleichsfläche. Eine Einkürzung 
des Gebäudekörpers bedeutet zudem weniger Bruttogeschossfläche und damit auch weni-
ger Arbeitsplätze. 
Anlage 4

2 
 
6. Bei Bebauung im Landschaftsschutzgebiet ist ein Ausgleich erforderlich. Wo? 
(Vorstellung / Aktivität des Investors) 
In räumlicher Nähe zum Plangebiet, 
ca. 500 m südlich an der Industrie-
straße, liegt die Ökokonto-Maßnahme 
’Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme 
in der Sürther Aue’. 
2008 – 2009 wurden im Bereich der 
„Sürther Aue“ Ackerflächen in an den 
Standort angepasste Biotopstrukturen 
umgewandelt. Für den hier dargeleg-
ten Eingriff wurden bereits durch die 
Vorhabenträgerin an dieser Stelle ent-
sprechende Ökopunkte ausgebucht. 
Damit wird dem Beschluss des STEA 
vom 16.06.2020 entsprochen, den er-
forderlichen Grünausgleich möglichst 
auf dem B-Plan-Gelände selbst, er-
satzweise in unmittelbarer Nähe als 
Erweiterung des NSG „Sürther Aue“ 
vorzusehen.  
 
 
7. Ist der Weiterbestand des öffentlichen Weges von der angrenzenden Siedlung 
nach der Ströer-Allee durch das Gelände sichergestellt? 
Die öffentliche Wegeverbindung wird gesichert. Hier kommt entweder ein Grundstückstausch 
in Frage oder die Sicherung durch ein Geh- und Fahrrecht (Radfahrer) zu Gunsten der Allge-
meinheit. 
 
8. Wird zum besseren Verkehrsabfluss ein Kreisverkehr an der Einmündung der 
Ströer-Allee in die B9 angedacht? 
Die Umsetzung eines Kreisverkehrs ist zum jetzigen Verfahrensstand noch nicht abschlie-
ßend geklärt, der Kreuzungsbereich liegt außerhalb des Plangebietes und wird nicht mit die-
sem Bebauungsplan geregelt. 
Es wurde eine Verkehrsuntersuchung zur Erweiterung des „Ströer Campus Köln-Sürth“ 
durch das Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH (BSV, Juni 
2024) erstellt. Als mögliche Netzergänzung wurde der Knotenpunkt Industriestraße / Ströer 
Allee auch als Kreisverkehr betrachtet. Für den Knotenpunkt Industriestraße (L 300)/Ströer 
Allee/Auf dem Breiten Feld ergibt sich in allen Belastungsfällen eine gute Verkehrsqualität 
(QSC B). Für die Betrachtung als Kreisverkehr ergibt sich teilweise eine sehr gute Verkehrs-
qualität (QSV A). 
 
Abbildung 1 NSG „Sürther Aue“

Anlage-0 Begründung Verzicht auf die erneute Vorberatung im Fachausschuss

1356 Zeichen

Anlage 0 
 
 
Begründung zum Verzicht auf die Vorberatung im Fachausschuss 
 
Da die Bezirksvertretung Rodenkirchen in ihrer Sitzung am 30.06.2025 einen geänderten 
Beschluss abweichend vom einstimmigen Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses 
getroffen hat, ist noch keine abschließende Entscheidung getroffen. Der StEA als zuständi-
ges Beschlussorgan tagt nicht mehr in dieser Ratsperiode.  
Ohne eine Beschlussfassung am 04.09.2025 entsteht eine Verzögerung um mehrere Monate 
und die Schaffung von rund 400 Arbeitsplätze im zukunftsfähigen Sektor der digitalen Me-
dien geriete ins Stocken. Für die kommende Beteiligung nach § 3 (2) Baugesetzbuch ist eine 
Zustimmung für eine Fortführung des Verfahrens unter einem verkleinerten Geltungsbereich 
notwendig.  
Aus vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung im Hinblick auf die vorgesehen zeitli-
che Umsetzung des Projektes eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am 04.09.2025. 
Geänderter Beschlusstext der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 30.06.2025 abweichend 
vom Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.06.2025 
zum  
Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen 
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 70365/02 „Erweiterung STRÖER Campus" 
in Köln-Sürth und Änderung des Arbeitstitels in: „Nördlich Ströer-Allee" in Köln-Sürth 
- 0888/2025

Beschlussvorlage Version Rat

4211 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/611-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0888/2025 
Freigabedatum 
 25.07.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes Nr. 70365/02 „Erweiterung STRÖER Campus" in Köln-Sürth und 
Änderung des Arbeitstitels in: „Nördlich Ströer-Allee" in Köln-Sürth 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
 
Beschluss: 
 
Der Rat entscheidet gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln 
(Rückholrecht des Rates). 
 
Der Rat 
1. beschließt, den Plangeltungsbereich des am 19.09.2019 gefassten und am 06.11.2019 
im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemachten Einleitungsbeschluss des vorhaben-
bezogenen Bebauungsplanes — Arbeitstitel: „Erweiterung STRÖER Campus in Köln-
Sürth“ — um das Gebiet südlich der Ströer-Allee, westlich der Industriestraße und öst-
lich der Stadtbahntrasse zu verkleinern; 
 
2. beschließt den Arbeitstitel zu ändern in: neuer Arbeitstitel: „Nördlich Ströer-Allee“ in 
Köln-Sürth; 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 
Rat 04.09.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das Ziel des Verfahrens war die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für 
das Gebiet nördlich und südlich der Ströer-Allee, um die geplante Erweiterung der Unterneh-
menszentrale der STRÖER Unternehmensgruppe planungsrechtlich vorzubereiten. Im Zuge 
des Verfahrens wurde jedoch aus unternehmensinternen Gründen entschieden, auf die Erwei-
terung der Unternehmenszentrale südlich der Ströer-Allee zu verzichten. 
 
Im Vergleich zum ursprünglichen Geltungsbereich gemäß Einleitungsbeschluss vom 
19.09.2019 (V 2718/2019) und Vorgabenbeschluss vom 16.06.2020 (V 1209/2020) hat sich 
der Umfang des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans folglich verändert. Während zum 
Vorgabenbeschluss eine zweiphasige Entwicklung vorgesehen war, welche eine bauliche Er-
weiterung auf dem Grundstück der Unternehmenszentrale STRÖER vorsah (2. Bauabschnitt), 
beschränkt sich die geplante bauliche Umsetzung nun ausschließlich auf den nördlich der 
Ströer-Allee gelegenen Teilbereich (1. Bauabschnitt).  
 
Das Plangebiet verkleinert sich damit von 3,9 ha nördlich und südlich der Ströer-Allee auf 1,3 
ha nördlich der Ströer-Allee (s. Anlage 2). 
 
Dort wird weiterhin das Planungsziel verfolgt, auf der rund 11.500 m² großen Fläche einen Bü-
rokomplex zu entwickeln, dessen Bruttogrundfläche circa 9.350 m² oberirdisch und circa 6.280 
m² unterirdisch beträgt. Davon entfallen rund 1.130 m² auf Kellerflächen und 5.150 m² für eine 
Tiefgarage mit 129 Stellplätzen. Somit sollen im nördlichen Teilbereich zukünftig nicht mehr 
500, sondern 400 Arbeitsplätze im Medien-/ Digital- und Werbesektor entstehen. Die räumli-
che Nähe zur STRÖER Unternehmensgruppe soll hierbei zu Synergien führen, bei Bedarf 
wird die STRÖER Unternehmensgruppe auch hier Flächen nutzen.  
 
Für die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die vorgesehene gewerbliche 
Ansiedlung ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Derzeit wird die Fläche 
nördlich der Ströer-Allee im Flächennutzungsplan als Grünfläche und im Landschaftsplan als 
Landschaftsschutzgebiet dargestellt. Zukünftig soll der Flächennutzungsplan eine Gewerbeflä-
che ausweisen, wodurch auch der Landschaftsplan in diesem Bereich zurücktritt. 
 
Durch die Veränderung des Planungsziels wird folglich kein neues Planungsrecht für eine Er-
weiterung des Campus Ströer geschaffen. Dies macht eine Anpassung des Namens des Be-
bauungsplanverfahrens erforderlich, sodass sich der Arbeitstitel nun ausschließlich auf den 
verbleibenden Planungsbereich nördlich der Ströer-Allee konzentriert. Der neue Arbeitstitel 
wird dementsprechend in „Nördlich Ströer-Allee“ umgeändert. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 70365/02 (neu) 
Anlage 3 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 70365/02 bei Einleitungsbeschluss 
(2019)

3

Anlage-6 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 30.06.2025

5439 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon: (0221) 221-92313 
Fax:  (0221) 221-92318 
E-Mail: miriam.passmann@stadt-
koeln.de 
Datum: 30.06.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 30.06.2025  
öffentlich 
9.2.1 Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen vorha-
benbezogenen Bebauungsplanes Nr. 70365/02 „Erweiterung STRÖER 
Campus" in Köln-Sürth und Änderung des Arbeitstitels in: „Nördlich 
Ströer-Allee" in Köln-Sürth 
0888/2025 
 
 
 
Vorlage 3549/2020 Neue Stadtbahnhaltestelle Sürth Süd auf der Linie 16: 
 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?frame=0&__kvonr=98337 
 
Sachstandsbericht 01/2025 
Beschlussvorlage  
  
Neue Stadtbahnhaltestelle Sürth Süd auf der Linie 16 Beschluss: Der Verkehrsausschuss be-
auftragt die Verwaltung mit der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) Gespräche zur Pla-
nung für die Einrichtung einer neuen Haltestelle „Sürth Süd“ für die Linie 16 im Bereich des 
Ströer Campus in Sürth aufzunehmen. Die beiden Optionen für eine Lage der Haltestelle – 
am Bahnübergang Ströer-Al[1]lee/Mönchsgüterweg oder am Bahnübergang An den Weiden – 
sind hinsichtlich ihrer Erschließungswirkung und Realisierungsmöglichkeiten zu prüfen sowie 
die Kosten ab[1]zuschätzen. Der Verkehrsausschuss spricht sich jedoch mit starker Tendenz 
für die Haltestelle „Sürth Süd“ für die Linie 16 im Bereich des Ströer Campus aus, so dass 
eine Prüfung der Alternative bei Machbarkeit entfallen kann. Status in Bearbeitung erledigt Ak-
tueller Bearbeitungsstand: Während der Vorbereitung einer Vorlage für einen Bedarfsfeststel-
lungsbeschluss für eine neue Stadtbahnhaltestelle im Bereich Ströer-Allee/Mönchsgüterweg 
in Sürth, der zugleich die Grundlage für den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwi-
schen Stadt und HGK bilden sollte, wurde der Bedarf für diese zusätzliche Haltestelle neu ab-
geprüft. Entgegen der ursprünglichen Informationen (Vorlage-Nr. 3549/2020) wird der „Ströer 
Campus“ – mit heute 300 Arbeitsplätzen – nicht für 1000 sondern nur für 400 zusätzliche Mit-
arbeitende erweitert. Darüber hinaus hat der Rhein-Sieg-Kreis Bedenken angemeldet, dass 
durch eine zusätzliche Haltestelle auf der Stadtbahnlinie 16 – aber vor allem bei Verlängerung 
der Linie 17 über Niederkassel nach Bonn – eine (wenn auch nur kurze) Fahrtzeitverlänge-
rung entsteht, die durch die geringe Neuerschließung von Fahrgästen einen negativen Effekt

auf den Gesamtnutzen der Linien haben könnte. Aus den o. g. Gründen erwägt die Verwal-
tung, ein externes Büro mit der Untersuchung des Nutzens im Vergleich zu den Kosten bzw. 
den Nachteilen einer neuen Haltestelle am StröerCampus zu beauftragen. Nächste Schritte: 
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung können zunächst keine neuen vertraglichen Ver-
pflichtungen durch die Stadt Köln eingegangen werden und eine entsprechende Beauftragung 
erst nach Inkrafttreten des Doppelhaushalts 2025/26 erfolgen. Die politischen Gremien wer-
den erneut eingebunden, sofern es zu einer Änderung der Bewertung der geplanten Halte-
stelle kommen sollte.  
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Ende 2025 
 
Es liegt ein gemeinsamer Änderungsantrag vor. 
 
1. Beschluss: 
 
Die Beschlussvorlage wird wie folgt in Ziffer 1 ergänzt:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, fol-
genden Beschluss zu fassen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, den Plangeltungsbereich des am 19.09.2019 gefassten und am 06.11.2019 
im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemachten Einleitungsbeschluss des vorhaben-
bezogenen Bebauungsplanes — Arbeitstitel: „Erweiterung STRÖER Campus in Köln-
Sürth“ — um das Gebiet südlich der Ströer-Allee, westlich der Industriestraße und öst-
lich der Stadtbahntrasse zu verkleinern; 
zudem ist die bestehende Ausgleichsfläche (Als Ausgleich für die Bebauung des 
Akazienwegs angelegt) möglichst aus dem Plangebiet herauszunehmen. 
 
Sofern dies die Planung in toto gefährdet oder maßgeblich verzögert, muss der 
in Anspruch genommene Flächenanteil der jetzigen Ausgleichsfläche zwingend 
im Stadtteil Sürth ausgeglichen werden. 
 
2. ….“ 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend: Dr. Zischler, Herr Kau) 
 
So dann lässt Herr Giesen über die so geänderte Beschlussvorlage abstimmen: 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, fol-
genden Beschluss zu fassen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, den Plangeltungsbereich des am 19.09.2019 gefassten und am 06.11.2019 
im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemachten Einleitungsbeschluss des vorhaben-
bezogenen Bebauungsplanes — Arbeitstitel: „Erweiterung STRÖER Campus in Köln-
Sürth“ — um das Gebiet südlich der Ströer-Allee, westlich der Industriestraße und öst-
lich der Stadtbahntrasse zu verkleinern; 
zudem ist die bestehende Ausgleichsfläche (Als Ausgleich für die Bebauung des 
Akazienwegs angelegt) möglichst aus dem Plangebiet herauszunehmen.

Sofern dies die Planung in toto gefährdet oder maßgeblich verzögert, muss der 
in Anspruch genommene Flächenanteil der jetzigen Ausgleichsfläche zwingend 
im Stadtteil Sürth ausgeglichen werden. 
 
2. beschließt den Arbeitstitel zu ändern in: neuer Arbeitstitel: „Nördlich Ströer-Allee“ in 
Köln-Sürth; 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend: Dr. Zischler, Herr Kau)

Anlage-7 Stellungnahme Verwaltung zur Beschlussfassung der BV 2

2070 Zeichen

Stellungnahme der V erwaltung zur ergänzten Beschlussvorlage durch die Bezirksver-
tretung Rodenkirchen  
Die Bezirksvertretung 2 hat dem Stadtentwicklungsausschuss in ihrer Sitzung am 
30.06.2025 den folgenden Beschluss empfohlen: 
„Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. … zudem ist die bestehende Ausgleichsfläche (Als Ausgleich für die Bebauung 
des Akazienwegs angelegt) möglichst aus dem Plangebiet herauszunehmen.  
Sofern dies die Planung in toto gefährdet oder maßgeblich verzögert, muss der in An-
spruch genommene Flächenanteil der jetzigen Ausgleichsfläche zwingend im Stadtteil 
Sürth ausgeglichen werden.“ 
Stellungnahme der V erwaltung: 
Der Herausnahme der Ausgleichsfläche aus dem Plangebiet sollte aus Sicht der V erwaltung 
nicht gefolgt werden. Zum einen wird der Eingriff ausgeglichen (siehe unten). Zum anderen 
würde eine V erkleinerung des V orhabens, um eine Überplanung der „Biotopfläche für die Be-
bauung Akazienweg“ zu vermeiden, umfangreiche Umplanungen auslösen, die zu maßgebli-
chem zeitlichem und finanziellem Mehraufwand führen. Eine solche V erkleinerung führt 
gleichermaßen zu einer V erkleinerung der realisierbaren Geschossflächen bzw. der zu reali-
sierenden Arbeitsplätze. 
Der Maßgabe, die in Anspruch genommenen Flächen in Sürth auszugleichen kann gefolgt 
werden. Jedoch sollte der Ausgleich in Sürth nicht als zwingend, sondern als Zielsetzung for-
muliert werden. Die Überbauung des Flurstück 461 beansprucht 40 % der Flurstücksfläche. 
Der verbleibende Anteil mit den Pflanzflächen östlich entlang der Bahntrasse wird planungs-
rechtlich gesichert. Der bauliche Eingriff ist im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung 
berücksichtigt. Die im Rahmen des Grünordnungsplans aufgestellte Bilanzierung ergibt, un-
ter Berücksichtigung der Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungs-
bereichs des Bebauungsplanes, ein verbleibendes Kompensationsdefizit. Dieses soll durch 
den Ankauf von Ökopunkten aus einer Ökokonto-Maßnahme der Häfen- und Güterverkehr 
Köln AG in Köln Sürth ausgeglichen werden. 
 
Anlage 07

Beratungsverlauf (3)

26.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 13.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.06.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
04.09.2025 Rat
TOP 12.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Ströer-Allee
  • Industriestraße
  • Brückenstraße 5
  • Akazienweg
  • Auf dem Breiten Feld
  • Mönchsgüterweg
  • An den Weiden

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0888/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
28.08.2025
Erstellt
20.03.2025 10:05