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V/0708/2007

Verlagerung der Bezirksverwaltung Münster-West an den Pantaleonplatz

Vorlagen 05.09.2007

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 20.09.2007, TOP 4.1

Anlage 1

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Anlage 2

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Beschlussvorlage

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Anlage 1

1847 Zeichen

_2»/63/2RA7 19:08 +432514927722

STADT MS AMT33. 8 5. elsal

Amt für Bürgerangelegenheiten 06.09.2007
: . : 492 33 01

Auszug aus der Niederschrift über die 24. Sitzung (öffentlicher Sitzungsteil) der
Bezirksvertretung Münster-West am 18.01.2007

Von der CDU-Fraktion und von Herrn Prof Dr. Poll (FDP) lag nachfolgender Antrag vor:

CDU-Fraktion und Herr Prof. Dr. Poll (FDP) j A-W/0001/2007
in der Bezirksvertretung Münster-West vom 10.01.2007

Die Bezirksvertretung Münster - West möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt

1. ein Konzept für die Verlagerung der Bezirksverwaltung Münster -— West an den Pantaleonplatz
zu erarbeiten. Hierbei ist für eine adäquate Unterbringung des Veterinär- und Lebensmittelü-
berwachungsamtes in einer anderen städtischen Liegenschaft sowie der ebenfalls im Dienst-
gebäude Schelmenstiege untergebrachten Kindergruppe in einer Roxeler Einrichtung (z.B. in
der Kinder- und Jugendeinrichtung Roxel - Nord) Sorge zu tragen.

2. weitere flankierende Maßnahmen zur Stärkung des Pantaleonplatzes zu erarbeiten.

3. die Ämterstruktur innerhalb der Stadtverwaltung dergestalt zu optimieren, dass bürgerorientier-
te Dienstleistungen in den Bezirksverwaltungen konzentriert werden. In diesem Zusammen-
hang ist gleichfalls die Möglichkeit zu schaffen, den Bezirksbeamten der Polizei'im neuen Ge-
bäude der Bezirksverwaltung am Pantaleonplatz Diensträume zur Verfügung zu stellen,

4. die durch eine Verlagerung der Bezirksverwaltung Münster - West anfallenden Kosten und
Gewinne (z.B. durch eine Veräußerung des Dienstgebäudes Schelmenstiege) detailliert darzu-
stellen.

Nach einer Aussprache gab Herr Rösmann für die SPD-Fraktion eine Protokollerklärung ab, die
dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Herr Bleker schloss sich der Protokollerklärung an.

Sodann wurde der Antrag einstimmig angenommen.

Anlage 2

4973 Zeichen

	


	  

	

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Fraktion in der BV West  
Münster, 10. Januar 2007 
 
 
An die 
Bezirksvorsteherin im Stadtbezirk Münster - West 
Frau Elisabeth Westrup 
Schelmenstiege 1 
48161 Münster 
 
 
 
Verlagerung der Bezirksverwaltung Münster – West an den Pantaleonplatz  
 
 
Die Bezirksvertretung Münster – West  möge beschließen: 
Die Verwaltung wird beauftragt 
1.  ein Konzept für die Verlagerung der Bezirksverwaltung Münster – West  an den Pantale- 
onplatz zu erarbeiten. Hierbei ist für eine adäquate Unterbri ngung des Veterinär- und Le- 
bensmittelüberwachungsamtes in einer anderen städtischen Liegenschaft sowie der ebenfalls 
im Dienstgebäude Schelmenstiege untergebrachten Kindergruppe in einer Roxeler Einrich- 
tung (z.B. in der Kinder- und Jugendeinrichtung Roxel - Nord) Sorge zu tragen. 
2.  weitere flankierende Maßnahmen zur Stärkung des Pantaleonplatzes zu erarbeiten. 
3.  die Ämterstruktur innerhalb der Stadtverwaltung dergestalt zu optim ieren, dass bürgerorien- 
tierte Dienstleistungen in den Bezirksverwaltungen konzentriert werde n. In diesem Zusam- 
menhang ist gleichfalls die Möglichkeit zu schaffen, den Bezirksbea mten der Polizei im 
neuen Gebäude der Bezirksverwaltung am Pantaleonplatz Diensträume zur  Verfügung zu 
stellen. 
4.  die durch eine Verlagerung der Bezirksverwaltung Münster – West anfa llenden Kosten und 
Gewinne (z.B. durch eine Veräußerung des Dienstgebäudes Schelmenstie ge) detailliert dar- 
zustellen.  
 
 
Begründung:  
Der Pantaleonplatz in Münster Roxel leidet seit geraumer Zeit an einem langsamen aber kontinuier- 
lichen Sterben des dort angesiedelten Einzelhandels. Alle Dis kussionen, Debatten und Initiativen 
von Politik und Verwaltung haben nicht zu dem Ziel geführt, Wirtschaftskra ft in das Zentrum Ro- 
xels zu ziehen. 
Gleichzeitig ist festzustellen, dass das Dienstgebäude der Bezirksverwaltung Münster – West an der 
Schelmenstiege eher in einer Rand- denn in einer Zentrallage angesi edelt ist und dass von den ver- 
fügbaren knapp 750 m 2 nur etwa 220 m 2 von der Bezirksverwaltung als Bürofläche genutzt werden.

Eine Verlagerung der Bezirksverwaltung Münster – West an den Panta leonplatz schlägt somit zwei 
Fliegen mit einer Klappe: Zum einen wird das Serviceangebot für die  Bürgerinnen und Bürger in 
zentraler Lage angesiedelt; die Wahrnehmung der Bezirksverwaltung vor Ort wird damit erhöht, sie 
ist näher am Bürger; zum anderen erfährt der Pantaleonplatz durch diese Maßnahme eine deutliche 
Aufwertung, so dass durchaus zu erwarten ist, dass sich synergetisch a uch wieder Einzelhandel an 
dieser Stelle ansiedeln wird. 
Um den letztgenannten Effekt weiter zu verstärken, erscheint es m ehr als sinnvoll, möglichst viele 
bürgerorientierte Serviceleistungen der Stadtverwaltung in den Bezirks verwaltungen anzusiedeln. 
Exemplarisch sei hier nur die Möglichkeit genannt, Kfz - Zulassunge n in den Bezirksverwaltungen 
durchzuführen. Es ist in diesem Fall mit Sicherheit zu erwarten, da ss sich in unmittelbarer Nähe ein 
Betrieb ansiedelt, der u.a. auch die benötigten Nummernschilder herstellt. 
Unter dem Motto „Bürgerservice aus einer Hand“ lässt sich auch de r Vorschlag zur Unterbringung 
der Bezirksbeamten der Polizei im neuen Dienstgebäude der Bezirksverwaltung subsumieren. 
Die Tatsache, dass bei der Umsetzung der hier vorgeschlagenen Maßna hme kein Sitzungssaal für 
die Bezirksvertretung mehr zur Verfügung steht, ist nur auf den erst en Blick negativ zu bewerten. 
Bei näherem Hinsehen bietet dieser Umstand die große Chance, die Si tzungen in allen Stadtteilen 
im Bezirk West durchzuführen. Der interessierte Bürger muss nicht länger zur Politik nach Roxel 
fahren, sondern die Politik kommt zum Bürger! 
In Zeiten knapper Kassen darf natürlich der finanzielle Aspekt einer derartigen Maßnahme nicht 
unberücksichtigt bleiben. Zwar steht zu erwarten, dass durch den Kauf ode r die Anmietung von 
Räumlichkeiten am Pantaleonplatz Kosten entstehen, denen aber gleich falls Einnahmen aus einer 
möglichen Veräußerung des Dienstgebäudes Schelmenstiege und Einsparungen aus dem Wegfall 
der dort anstehenden Sanierungsmaßnahmen entgegenstehen. Eine saubere Kalkula tion von Ausga- 
ben und Einnahmen ist daher unabdingbar. 
Insgesamt bietet dieser Antrag in der Gesamtschau entscheidende V orteile, Politik und Verwaltung 
näher zum Bürger zu bringen und stellt gleichzeitig jenseits von Beil eidskundgebungen und Sonn- 
tagsreden einen konkreten Schritt in Richtung Belebung des Pantaleonplatzes dar.  
 
 
 
gezeichnet       gezeichnet 
Ediger, Stähler, Ahrens und Fraktion   Prof. Dr. Poll

Beschlussvorlage

10365 Zeichen

V/0708/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Personal- und Organisationsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Verlagerung der Bezirksverwaltung Münster-West an den Pantaleonplatz 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.09.2007 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1.  Sachentscheidung: 
 
1. 1  Der Verlagerung der Bezirksverwaltung West von dem Standort Schelmenstiege 1 zum 
Pantaleonplatz wird zugestimmt (Prüfauftrag der Bezirksvertretung vom 18.01.2007). 
1.2 Die Ausführungen zu Ziffer 2 und 3 des Prüfauftrages werden zur Kenntnis genommen. 
 
2.  Kosten/Folgekosten 
 Durch die Neuanmietung entstehen zusätzliche Kosten. Dem steht die Entlastung des städ-
tischen Haushaltes durch die Verringerung der Betriebskosten und ggf. die Einnahme 
durch die Vermarktung des Objektes Schelmenstiege 1 gegenüber. 
 
 Es wird zur Kenntnis genommen, dass di e Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbe-
reitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2008 bzw. der mittelfristigen 
Ergebnis- und Finanzplanung 2007-2011 steht. 
 
 
 
Begründung: 
 
Anlass 
Die Bezirksvertretung hat die Verwaltung am  18.01.2007 aufgrund des Antrages der CDU-Fraktion 
und FDP vom 10.01.2007 (Nr. A-W/0001/2007) beauftragt, die Verlagerung der Bezirksverwaltung 
sowie flankierende Maßnahmen zu prüfen (Anlage 1 und 2). 
 
Beteiligte Stellen innerhalb der Verwaltung 
Innerhalb der Verwaltung erfolgte die Bearbeitung des o.g. Antrages unter Beteiligung der Ämter: 
Amt für Gebäudemanagement, Amt für Liegenschaften, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, 
Verkehrsplanung, citeq, Amt für Bürgerangelegenheiten, Personal- und Organisationsamt. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0708/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Goerke 
Ruf: 
492 11 00 
E-Mail: 
Goerke@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.09.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0708/2007 
 
Zu Ziffer 1.1 der Sachentscheidung: 
 
1.  Verlagerung  
 
1.1  Standortfrage 
 
Das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung geht in seiner  Einschätzung 
über den künftigen Standort der Bezirksverwaltung Roxel davon aus, dass Gievenbeck heute mit 
Abstand der einwohnerstärkste Stadtteil im Bezirk West ist. Mit dem Bau des Freiherr von Stein 
Gymnasiums, dem Zentrum an der Roxeler Str. und auch mit den zusätzlichen Versorgungsange-
boten in der Ortsmitte hat Gievenbeck inzwischen zentrale Funktionen für den gesamten Stadtbe-
zirk West übernommen. 
 
Es wäre daher konsequent, die Bezirksverwaltung  nach Gievenbeck zu verlagern. Für eine kon-
sequente Umsetzung der raumfunktionalen Entwicklungsziele scheint das Entscheidungsumfeld 
allerdings noch nicht reif zu sein, insbesondere  weil die Bezirksverwaltung in Roxel – infolge ihrer 
langjährigen Existenz an der Schelmenstiege – zu einem festen Bestanteil des Stadtteilimages 
geworden ist. 
 
Die Bereitstellung des Dienstleistungsangebotes am Standort Schelmenstiege ist jedoch nicht 
mehr optimal. Aus Bürgersicht ist eine Verlagerung in das Zentrum überfällig. Das bietet auch aus 
organisatorischer und betriebswirtschaftlicher Sicht Vorteile. 
 
Mittel- und langfristig wird jedoch eine Neubewertung hinsichtlich der Lebensschwerpunkte inner-
halb des Stadtbezirkes West erforderlich sein. Die Verlagerung zum Pantaleonplatz wird dann ggf 
nötige Veränderungen nicht blockieren. 
 
1.2 Ermittlung und Zuweisung des Raumkontingentes  
 
Die Zuweisung von Raumkontingenten erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes der Belegung von 
Ämtern in städtischen Gebäuden. 
 
Für die Bezirksverwaltung West wurde folgendes Raumkontingent festgelegt:  
Leitung Bezirksverwaltung    1 Raumeinheit (RE) 
Sekretariat      1 RE 
Sachbearbeitung mit Beratungsfunktion 1 RE 
3 Bedienplätze    1 Großraumbüro 
 
Hinzu kommen folgende Funktionsbereiche: 
Wartezone, Sanitärbereich, Sozialraum  
 
Es ergibt sich ein Raumbedarf in der Größe von 150 – 160 qm. 
 
Innerhalb dieses Kontingentes wird – nach Absprache mit dem BV-Leiter - auch die Möglichkeit für 
den Bezirkspolizisten vorgehalten, zu bestimmten Zeiten  Bürgersprechstunden abzuhalten.  
 
1.3 Anmietung eines Ladenlokals am Pantaleonplatz  
 
Recherchen vor Ort haben ergeben, dass im Bereich des Pantaleonplatzes 2 Ladenlokale zur 
Neuvermietung anstanden. Eines dieser Ladenlokale war auf Grund der zu geringen Flächengröße 
für die Unterbringung der Bezirksverwaltung nicht geeignet. Das zweite freie Ladenlokal, in dem 
vorher der Plusmarkt untergebracht war, schied auf Grund der sehr großen Fläche zunächst für 
eine Anmietung aus.  
In Gesprächen mit dem Vermieter konnte jedoch Einigkeit darüber erzielt werden, dass lediglich 
die für die Unterbringung der Bezirksverwaltung benötigte Fläche angemietet und vom Vermieter

- 3 - 
V/0708/2007 
entsprechend den Anforderungen der Stadt hergerichtet wird. Die Restfläche wird anderweitig ge-
nutzt. Ein verbindliches Angebot des Vermieters, das exakt den Flächenbedarf der Bezirksverwal-
tung abdeckt, liegt dem  Amt für Liegenschaften vor. 
Die Datenanbindung erfolgt entsprechend dem städtischen Standard über anzumietende Verbin-
dungen. Die Telefonversorgung wird am neuen Standort sichergestellt  (die Rufnummern bleiben 
erhalten).  
 
Der vom Vermieter geforderte Mietzins liegt im Rahmen dessen, was in diesem Bereich für ent-
sprechend hergerichteten Büroraum üblicherweise gezahlt wird.  
 
Unter Berücksichtigung der bei Aufgabe des Objektes erzielbaren jährlichen Einsparungen ver-
bleibt trotz der zusätzlich aufzuwendenden Mietzahlungen für das Ersatzobjekt eine nicht unerheb-
liche Einsparung. 
 
 
2. Unterbringung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes und der Spiel-
gruppe 
 
2.1  Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt 
 
Für die Unterbringung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes werden derzeit  die 
Standorte  Stühmerweg 8 (Gebäude Gesundheitsamt)  und Stadthaus 3 geprüft. An beiden Stand-
orten sind derzeit Raumkapazitäten vorhanden und werden nach nutzerspezifischer  Herrichtung 
für die Unterbringung eingesetzt.  
 
Eine endgültige Standortentscheidung steht noch aus. Es wird jedoch, eine Unterbringung inner-
halb dieses vorhandenen städtischen Bestandes realisiert. 
 
2.2 Unterbringung der Spielgruppe „Zwergengruppe Roxel e.V.“ 
 
In dem Gebäude ist derzeit noch vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien die Spielgruppe 
„Zwergengruppe Roxel e.V.“ untergebracht (zwei Gruppen). Die Betreuung erfolgt jeweils an zwei 
Vormittagen in der Woche. Bei Aufgabe des Gebäudes müssten für die Spielgruppen ggf. Ersatz 
gefunden werden. Dem Fachamt ist der Sachverhalt bekannt. Ein entsprechender Einsatz wird 
derzeit in Roxel gesucht. 
 
 
3.  Vermarktung des Gebäudes Schelmenstiege 1 
 
Die Aufgabe des Gebäudes Schelmenstiege 1 eröffnet die Möglichkeit, städtische Flächen dauer-
haft zu reduzieren. Gemäß Ratsbeschluss sind st ädtische Liegenschaften, die nicht mehr zwin-
gend für städtische Zwecke benötigt werden, in der Regel öffentlich auszuschreiben (Höchstge-
botsverfahren). Auf Grund der Lage und des Grundstückszuschnittes wird die Vermarktungsmög-
lichkeit als gut eingeschätzt. Angaben über den zu erzielenden Verkaufserlös können abhängig 
vom Ergebnis der Ausschreibungsverfahren derzeit nicht gemacht werden.  
 
 
4. Kostendarstellung 
 
Das Amt für Gebäudemanagement legt für den Betrieb des Gebäudes Schelmenstiege 1 folgende 
Kosten zugrunde:

- 4 - 
V/0708/2007 
 
 
 
Die jährliche Belastung beläuft sich auf 80 060,60 €. Im Falle einer Veräußerung des Gebäudes 
Schelmenstiege entsteht eine jährliche  Ersparnis von 68 228,60 € (
Kosten abzüglich Anteil für 
Verwaltungsgemeinkosten in Höhe von 11 832,00 €).  
 
Dem gegenüber stehen die Anmietungskosten für eine Fläche von ca. 150 – 160 qm. Bei dieser 
Größenordnung ist sicher davon auszugehen, dass die „ersparten“ Betriebskosten höher sind als 
der Anmietungsaufwand.  
 
 
Zu Ziffer 1.2 der Sachentscheidung: 
 
1.  Flankierende Maßnahmen zur Stärkung des Pantaleonplatzes 
 
Das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung schätzt die Situation am Pantale-
onplatz wie folgt ein:  
Zur Stärkung des Stadtteilzentrums rund um den Pantaleonplatz sind in den vergangenen Jahren 
erhebliche Anstrengungen durch die Stadt unternommen worden. Um eine strukturelle Verbesse-
rung der Angebotssituation im Einzelhandel herbeizuführen, wurden an der Wulfertstraße und an 
der Schulte-Hermann-Straße Standorte für einen Lebensmitteldiscounter und einen Lebensmittel-
Vollsortimenter planungsrechtlich und liegenschaftlich  vorbereitet. Der Discounter ist realisiert und 
der Vollsortimenter wird zurzeit gebaut. 
 
Solange das Angebot der Lebensmittelversorgung im Zentrum noch nicht vollständig ist, müssen 
die Roxeler Bewohner  ihren Bedarf zwangsläufig an anderer Stelle ergänzen. Dies wird sich je-
doch mit der Fertigstellung des Lebensmittel-Vollsortimenters grundlegend ändern. Es ist davon 
auszugehen, dass mit dem breiteren Angebot für die tägliche Versorgung das Stadtteilzentrum 
deutlich stärker frequentiert wird und dadurch die Ansiedlungsvoraussetzungen für den Fachein-
zelhandel und für Dienstleister deutlich günstiger darstellen. 
 
Unabhängig von den strukturellen Verbesserungen sind flankierende gestalterische Maßnahmen 
denkbar. Die Initiativgruppe Forum Roxel hat hierzu bereits Vorschläge erarbeitet. Sie umfassen 
die Begrünung des Platzes, die Lichtgestaltung und die Möblierung des Platzes. Die vorgeschla-
genen Maßnahmen werden im Einzelnen, im Rahmen eines Gesamtkonzeptes für den Pantale-
onplatz, unter Berücksichtigung seiner vielfältigen Nutzungsanforderungen geprüft werden. 
 
2.  Bürgerorientierte Dienstleistungen 
 
Die Verwaltung hat aktuell das Dienstleistungsangebot in der Bezirksverwaltung eingehend unter-
sucht. Danach soll es zu keiner Einschränkung des Dienstleistungsangebotes in den Bezirksver-

- 5 - 
V/0708/2007 
waltungen kommen. Vielmehr werden erste Schritte unternommen, um den Bürgerservice – unter 
Berücksichtigung der aktuellen Haushaltslage – bürgerfreundlicher und effizienter zu gestalten.  
 
Das Antragsanliegen, durch Veränderungen in der Ämterstruktur bürgerorientierte Leistungen stär-
ker zu konzentrieren, kann nur mittelfristig geprüft und ggf. umgesetzt werden. Bei den organisato-
rischen und technischen Rahmenbedingungen ist das zurzeit nicht wirtschaftlich darstellbar. 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. Dr. Heinrichs 
 
2 Anlagen

Beratungsverlauf (1)

20.09.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Roxeler Straße
  • Wulfertstraße
  • Schulte-Hermann-Straße
  • Stühmerweg 8
  • Schelmenstiege 1

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0708/2007
Typ
Vorlagen
Datum
05.09.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37