3378/2018
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: FAIR.STÄRKEN e.V.
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Anlage 2 Vereinskonzept FAIR.STÄRKEN e.V.
32235 Zeichen
Mai 2018
Vereinskonzept
FAIR.STÄRKEN e.V.
Demokratie – Kinderrecht – Chancen
von Anfang an gestalten
• (Gewalt-)Prävention, Aufklärung, Schutz
• Jugendförderung, Persönlichkeitsbildung, Empowerment
• Demokratiebildung, Partizipation und kulturelle Teilhabe
• Inklusive Bildung und Integration junger Menschen
Geschäftsführung: Mechthild Böll Finanzamt Köln-Süd StNr. 219/5882/2667
Bank für Sozialwirtschaft IBAN: DE97 3702 0500 0001 5855 00 BIC BFSWDE33XXX
FAIR.STÄRKEN e.V.
Hohenstaufenring 63
50674 Köln
Geschäftsführung
Mechthild Böll
Tel.: 0221.588 326-0
Fax: 0221.588 326-99
info@fairstaerken.de
www.fairstaerken.de
Vereinskonzept FAIR.STÄRKEN e.V. S. 2
Inhaltsverzeichnis
1. Prämisse ....................................................................................................................................... 3
1.1. Vorbemerkung ................................................................................................................... 3
1.2. Leitsätze ............................................................................................................................... 3
1.3. Begriffsbestimmung ........................................................................................................ 4
1.4. Standards ............................................................................................................................. 4
2. Ziele ............................................................................................................................................... 6
3. Tätigkeitsfelder ......................................................................................................................... 7
3.1. Kinder .................................................................................................................................... 8
3.2. Jugend .................................................................................................................................. 8
3.3. Familie .................................................................................................................................. 9
3.4. Institutionen....................................................................................................................... 9
4. Qualitätsmanagement .......................................................................................................... 10
4.3. Evaluation .......................................................................................................................... 10
4.4. Beteiligungsverfahren................................................................................................... 11
4.5. Beschwerdemanagement ............................................................................................ 12
5. Mitarbeiter*innen ................................................................................................................... 12
6. Räume ......................................................................................................................................... 13
7. Netzwerk .................................................................................................................................... 13
Vereinskonzept FAIR.STÄRKEN e.V. S. 3
1. Prämisse
1.1. Vorbemerkung
Der neugegründete und gemeinnützige Verein FAIR.STÄRKEN e.V. ist aus der Abteilung
Gewaltprävention und Soziales Lernen des Jugendhilfeträgers wir für pänz e.V.
hervorgegangen. Diese Abteilung wurde bei wir für pänz e.V. zum 01.02.2018 geschlossen.
Alle festangestellten un d freien Mitarbeiter*innen für diesen Arbeitsbereich sowie alle
pädagogischen Konzepte wurden von FAIR.STÄRKEN e.V. übernommen. Damit startet
FAIR.STÄRKEN mit der seit 17 Jahren bei wir für pänz entwickelten Expertise in diesem
Bereich. Die Geschäftsführung des Vereins FAIR.STÄRKEN hat Mechthild Böll inne, die bisher
die Abteilung Prävention bei wir für pänz e.V. leitete.
Der Verein FAIR.STÄRKEN charakterisiert sich über die Projektbereiche Gewaltprävention für
Kinder und Jugendliche, Demokratiebildung an Institutionen, Elternberatung und partizipative
Integrationsarbeit für Familien mit Kindern in der Kölner Region. Es gibt verschiedene
Gruppenangebote zum Sozialen Lernen in Kitas, Klassentrainings an Schulen, Intensivgruppen
Gewaltprävention in den Bezirke n, pädagogische Angebote in Wohnheimen für Geflüchtete
und für Kinder aus Pflegefamilien, Ferienfahrten für Kinder in benachteiligten Lebenslagen
sowie Eltern-Kind-Kurse, Elternberatung, Fortbildungen für Fachkräfte und Schulcoachings.
1.2. Leitsätze
FAIR.STÄRKEN e.V. setzt sich für eine inklusive Gesellschaft ein, die die Rechte
des Einzelnen achtet, die gleichwertige Teilhabe aller fördert und Entscheidungen unter
Einbeziehung aller relevanter Akteur*innen demokratisch und nachhaltig trifft.
FAIR.STÄRKEN e.V. betrachtet das Kind ganzheitlich und achte t seinen
Subjektstatus als eigenständige und individuelle Persönlichkeit. Werden Kinder
gefördert und ihr Subjektstatus anerkannt, können sie ihre Persönlichkeit und Talente
voll entfalten.
FAIR.STÄRKEN e.V. achtet respektvoll die Vielfalt in unserer Gesellschaft und
die Beteiligungsrechte von Kindern, Jugendlichen und deren Familien, handelt
geschlechtergerecht und kultursensibel und setzt sich explizit für die Umsetzung der
UN-Kinderrechte ein. Erfahren Kinder Selbstwirksamkeit, Gleichwertigkeit und die
Anerkennung ihrer Meinung, können sie sich selbstbewusst, gesund und stark
entwickeln.
Dabei benötigen Kinder und Jugendliche einen starken Partner, der sie bei der
Umsetzung ihrer Kinderrechte begleitet und unterstützt. Dies versteht FAIR.STÄRKEN
e.V. als Auftrag. Innovation ist unser Programm.
Vereinskonzept FAIR.STÄRKEN e.V. S. 4
1.3. Begriffsbestimmung
Laut der UN -Kinderrechtskonvention gelten alle Kinder und Jugendlichen bis zum Erreichen
der Volljährigkeit mit 18 Jahren als Kind. Der Begri ff Kind wird in unseren Angeboten für alle
Teilnehmer*innen bis 18 Jahre genutzt. Die Unterscheidung zwischen Kindern und
Jugendlichen wird bei altersspezifischen Strukturen und Kursen explizit genannt.
1.4. Standards
Folgende 10 Strukturelemente dienen der langfristigen Erreichung der Vereinsziele:
Qualifiziertes Personal: Menschen, die die Kinder und Jugendlichen begleiten, müssen
pädagogische Fachkräfte sein, die sich auf die speziellen „Biografien“ einlassen und
Empathie zeigen können sowie Sensibilität u nd ein professionelles Gespür für die
Situation haben, um die Kinderrechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe umsetzen
zu können. Besondere Förder - und Therapiebedarfe können bemerkt und an entsprechende
Hilfsangebote weitervermittelt werden.
Projektzeit u nd Vertrauensbildung: Alle Angebote sollen niedrigschwellig sein. Die
Zugänge für die Kinder und Jugendliche unterschiedlichster Herkunft sollen bedarfsgerecht
gestaltet werden. Dazu gehört auch, dass den Kindern und Jugendlichen Zeit gegeben wird
für ein langsames Herantasten an die neue Umgebung und Personen (Schutz der Privatsphäre
und vertrauensbildende Maßnahmen).
Methoden zu Empowerment, Teilhabe und individueller Förderung: Die Kinder und
Jugendlichen sollen individuell, gezielt und nach ihren spezifischen Bedürfnissen in ihrer
Persönlichkeitsentwicklung gefördert und gestärkt werden. Die Kinder und Jugendlichen
sollen sich frühzeitig und in einer strukturierten Gruppe über die deutsche Sprache,
Traditionen und die kulturellen Werte austauschen können und über partizipative
Methoden (z.B. Kinderparlament, Jugendrat) die Möglichkeit erhalten, sich an den
Gruppenprozessen aktiv und gestalterisch zu beteiligen . Auch wird Jugendlichen die
Möglichkeit gegeben, Mitglied im Verein FAIR.STÄRKEN zu werden.
Arbeitszeit und Tagesstruktur: Es müssen transparente und verbindliche, d.h.
wiederkehrende Zeiten geschaffen werden, an denen die Kinder sich orientieren und sich
in dieser Zeit frei entfalten können (Regelmäßigkeit, Kontinuität, Tagesstruktur). Der
Nachmittag nach Schulschluss, der frühe Abend und das Wochenende werden als Kurszeiten
genutzt und mit entsprechenden Angeboten ausgestattet. Angebote für Familien mit
Kleinkindern gibt es vorrangig vormittags.
Auswahl und Gestaltung der Räume: Es müssen für alle Angebote kindgerechte
Räume bereitgestellt werden, in denen sie spielen, lachen, Freude und gemeinsam Spaß
und Hoffnung empfinden können sowie in einer sicheren Atmosphäre ankommen, zur Ruhe
kommen und sich sicher fühlen können. Die Kinder und Jugendlichen sind beginnend mit
der Einführungsphase an der Gestaltung der Räume zu beteiligen. Ausreichend Platz für
Bewegung, genügend Anregung zur kreativen Entfaltung, Sicherheit und Schutz zum
Wohlfühlen und Begrenzung des Ablenkungspotentials sind gleichermaßen wichtig.
Nachhaltigkeit bei Bereitstellung kultureller Angebote und sozialen
Kontaktaufbaus: Die Kinder und Jugendlichen sollen bei der Kontaktaufnahme nach
außen Unterstützung erhalten. Es gibt strukturierte kulturelle und soziale Angebote,
um zu einer erfolgreichen Inklusion bzw. langfristiger freundschaftlicher Kontaktknüpfung
Vereinskonzept FAIR.STÄRKEN e.V. S. 5
und gesellschaftlicher Teilhabe zu verhelfen. Gemeinsam geplante Aktionen und Events
und die Einrichtung eines Kinderparlaments bzw. Jugendrates helfen bei der nachhaltigen
Kontaktknüpfung und dem Aufbau eines Zusammengehörigkeits- und Gemeinschaftsgefühls.
Information und Einbeziehung der Öffentlichkeit: Es bedarf einer kontinuierlichen
Zusammenarbeit mit der lokalen und überregionalen Presse, um die breite Öffentlichkeit zu
erreichen. Die Menschen in Köln sollen von der Vielfalt der Kulturen profitieren, vorhandene
Ressentiments abbauen und sich ein positives Bild von den Kinder n und Jugendlichen
machen können. Einheimische und Flüchtlingskinder können gemeinsame Medienprojekte
(z.B. youtube Videos) initiieren oder die Öffentlichkeit über ihre zusammen geplanten Events
und Aktionen informieren und dazu ei nladen (z.B. Straßenfeste, Spendenläufe, Musik -
Theateraufführungen, Fußballturniere). Ein größeres Gemeinschaftsgefühl und mehr
Kontaktmöglichkeiten zwischen den verschiedenen Kulturen sollen in de n Kölner Veedeln
angeregt werden.
Zusammenarbeit mit Kooper ationspartnern: Die beteiligten Kooperationspartner sind
Schulen und Kindertagesstätten, Offene Treffs, weitere soziale und freie Träger, das
Jugendamt und das Wohnungsamt der Stadt Köln, die Polizei und die Politik. Es gilt gemeinsam
an den Zielen der Prä vention, Inklusion und Teilhabe für alle Kinder zu arbeiten, um
gesellschaftliche und politische Veränderungen anzustreben und erreichen zu können.
Wissenschaftliche Evaluation: Die Technische Hochschule Köln hat ihre Unterstützung bei
der Erarbeitung wissenschaftlicher Evaluationsstrategien angeboten. So können die
Erfolge bzw. die Wirksamkeit der Projekte überprüft und die Projekte und Programme
entsprechend weiterentwickelt werden.
Professionalisierung nach innen und außen : Durch die externe Evaluation und die
Entwicklung von Qualitätsstandards und politischen Forderungen erhält die Arbeit
von FAIR.STÄRKEN e.V. ein anderes Gewicht bzw. Bedeutsamkeit in der Kölner Region. Es gilt
eine trägerinterne Professionalisierung vorzunehmen. Das pädagogische Personal ist
verpflichtet, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen, um sich an den neuesten politischen,
wissenschaftlichen, fachlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen orientieren und beteiligen
zu können. FAIR.STÄRKEN strebt die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe in Köln an
und hat die Vereinbarung nach § 8a SGB VIII unterzeichnet.
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2. Ziele
FAIR.STÄRKEN e.V. – Demokratie, Kinderrecht, Chancen – von Anfang an gestalten.
Wir stärken Kinder, Jugen dliche und Kölner Familien in ihrer Teilhabe, Entwicklung und
Integration. Dabei setzen wir auf Prävention durch Inklusion und Teilhabe: Gewaltprävention
bedeutet für uns die 5 Hauptz iele Kinderschutz, Empowerment, Demokratiebildung,
Partizipation und kulturelle Teilhabe sowie Inklusion in unserer Bildungsarbeit umzusetzen.
Prävention und Schutz
Gewaltprävention und Anti -Diskriminierungsstrategien durch Soziales Lernen, Etablierung von
nachhaltigen Strukturen, Information der Öffentlichkeit, Reflexion v on eigenen und fremden Werten
und Normen, altersgerechte Analyse der Medienlandschaft, Bedeutung und Annahme von
Hilfsangeboten, Reflexion der eigenen Vorbilder und deren Funktion, sowie Entwicklung von
Kritikfähigkeit und Mündigkeit.
Förderung durch Empowerment
Empowerment bzw. der Abbau von Resignation und Hilflosigkeit durch die Schaffung von
Zukunftsperspektiven, Erfolgserlebnissen, Erfahrung von Selbstwirksamkeit, Aktivitäten und schönen
Freizeiterlebnissen und Beziehungen. Die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen sollen ein positives
und realistisches Selbstkonzept entwickeln durch Stärkung des Selbstwertgefühls und des
Selbstvertrauens, Erhöhung der Frustrationstoleranz, Verbesserung der Körper - und Sinneserfahrung,
Erfahrung neuer Erfolgserlebnisse und deren Integrierung. Familien erfahren eine Aktivierung in der
Freizeit und eine Unterstützung bei der selbstbestimmten Lebensgestaltung.
Demokratie leben lernen
Demokratie leben lernen durch das Vorleben und Einführen einer demokratischen Grundhaltung und
der Vermittlung von Wissen und Aufklärung. Soziale Kompetenzentwicklung in Form von
Verantwortungsübernahme für die eigenen Handlungen, Toleranz, Respekt, Vertra uen und
Kommunikationsfähigkeit, Kooperation und Interaktion, solidarischem Verhalten, gewaltfreien und
deeskalierenden Handlungsalternativen und Konfliktlösungsoptionen.
Partizipation und kulturelle Teilhabe
Partizipation durchsetzen durch die Befähigung der Teilnehmer*innen und die Schaffung von
Möglichkeiten und Rahmenbedingungen zur Selbstwirksamkeit und Mitbestimmung sowie kulturellen
Teilhabe. Erlernen demokratischer und lösungsorientierter Kommunikationsmethoden,
Diskussionskultur, Umgang mit kultureller Vielfalt und Abbau von Diskriminierung, gelebte Partizipation
für Kinder jeden Alters.
Inklusion und Gleichwertigkeit
Gesellschaftliche Teilhabe am Kölner Stadtleben, Gleichwertigkeit und soziale Integration soll durch die
Unterstützung beim nachhalt igen sozialen Kontaktaufbau zu einheimischen Kindern und Jugendlichen
gelingen. Die Vermittlung von intensiven, persönlichen Kontakten zwischen Kindern und Jugendlichen
verschiedener Herkunft, das Erspüren der individuell sehr unterschiedlichen Biographien des
Gegenübers, Empathieförderung, sowie Förderung eines respektvollen Miteinanders sind Hauptziele der
Arbeit.
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3. Tätigkeitsfelder
Unser Arbeitsschwerpunkt liegt in der Jugendförderung. Frühkindliche Bildung ist ein
Bestandteil unserer Arbeit, jedoch nicht das Kerngeschäft. Zur ganzheitlichen Betrachtung von
Kindern und Jugendlichen wird die Zusammenarbeit mit Institutionen und den Fa milien bzw.
Eltern angestrebt. Es gibt unterschiedliche Fortbildungs - und Coachingmodelle für
Institutionen und Fachkräfte, sowie Beratungsangebote und Kurse für Familien bzw. Eltern.
Vorrangig unterstützen wir Kinder, Jugendliche und Familien in besonders herausfordernden
Lebenslagen bzw. in marginalisierter gesellschaftlicher Stellung. Hierzu zählen vor allen Dingen
Kinder, Jugendliche und Familien mit folgendem Hintergrund:
Gewalterfahrung und/oder kriminellen Erfahrungen
sozio-ökonomischer Benachteiligung
Migrations- und/oder Fluchterfahrung
psychischen Belastungen
Verhaltensoriginalität und/oder Unterstützungsbedarf in Schule, Ausbildung, Beruf
Übersicht
Unsere Tätigkeitsfelder setzen sich zusammen aus den hier aufgelisteten pädagogischen
Gruppenangeboten für marginalisierte Kinder, Jugendliche und Familien, sowie Fortbildungen
für Fachträger und Institutionen. Das Qualitätsmanagement ist dabei das Fundament unserer
Arbeit.
Kinder
Jugend
Familie
Institutionen
Pflegekinder Soziales Lernen (in
Kitas), Schulen,
Jugendzentren
Interkulturelle
Eltern-Kind-Gruppen,
(z.B. Sozialberatung,
Kinderschutz)
Demokratiebildung
Geflüchtete
Kinder
(z.B. Kleinkinder-,
Spiel- und
Trainingsgruppen)
Jugendtrainings zu
Gewaltprävention in
bezirklichen
Intensivgruppen
(z.B. Extremismus-
Prävention*)
Partizipation im
Stadtteil
(z.B. Integration,
Inklusion,
Aufsuchende Arbeit*)
Fachkräfte-Fortbildung,
AKADEMIE, Coaching
Schule/Kita (z.B.
Konzeptentwicklung
Konfliktkultur,UN-
Kinderrechte)
Ferienfreizeiten Politische Bildung
(Jugendrat, Kultur-
Botschafter,
Kinderrechte*)
Politik (Qualitätsdialog,
Kooperationspartner)
*künftige Projekte
Qualitätsmanagement
Weiterbildung, Supervision
Evaluation, Projektentwicklung, Wirksamkeitsanalyse,
Beteiligungs- und Beschwerdemanagement,
Öffentlichkeitsarbeit, Dialog, Netzwerk
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3.1. Kinder
Pädagogische Angebote für Geflüchtete
Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung brauchen zunächst einen geschützten Raum, um
anzukommen und sich in der Aufnahmegesellschaft zu Recht zu finden. Aus diesem Grund gibt
es feste Gruppenangebote für Kinder zwischen 0 -6 Jahren, 6-12 Jahren und 12-15 Jahren in
Wohnheimen und Notunterkünften für Geflüchtete sowie in verschiedenen Stadtteilen.
Demokratische Umgangsformen und soziale Integration werden spielerisch, kreativ und
bewegungsorientiert gemeinsam geübt und gelebt.
Gruppentreffen für Pflegekinder
Kinder und Jugendliche, die in Pflegefamilien leben, treffen sich regelmäßig in pädagogischen
Gruppenangeboten mit in traumasensibler Pädagogik erfahrenen Fachkräften, haben
gemeinsam Spaß und unterstützen sich spielerisch auch gegenseitig bei der Bewältigung ihrer
belastenden Biographien.
Stärkende Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Lebenslagen erhalten die Möglichkeit kostenlose
und pädagogisch konzipierte Ferienfreizeiten mit pädagogischen Fachkräften in
Selbstversorgungsunterkünften und auf Reiterhöfen in der Eifel und dem Bergischen Land zu
verbringen.
3.2. Jugend
Soziales Lernen in Schulen, (Kitas) und Jugendzentren
Die Sozialtrainings zu Coolness und Konfliktkultur mit kognitiv -verhaltensorientiertem Ansatz
werden an Kölner Schulen aller Schulformen und anderen pädagogischen Institutionen
durchgeführt. Mit bewegungsorientierten Spielen und Reflexionseinheiten wird an
demokratischem Regelverständnis, Grenzachtung, Selbstbewusstsein, Bedürfni sachtung und
gewaltfreiem Durchsetzungsvermögen gearbeitet. Eltern, Peer -Group und Lehrer*innen
werden in die ganzheitliche Arbeit zum sozialen Lernen mit einbezogen. (In Einzelfällen wird
diese Arbeit auch in Kitas mit den Vorschulkindern durchgeführt.)
Jugendtraining zu Anti-Gewalt/Anti-Diskriminierung in bezirklichen
Intensivgruppen
Mit dem Ansatz der Konfrontativen Pädagogik werden in kleinen und teilweise
geschlechtsspezifischen Gruppen Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren (max. 2 Jahrgänge pro
Gruppe) durch erfahrene Coolness -Trainer*innen mindestens ein Jahr lang außerschulisch
begleitet und in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung unterstützt. Eltern werden in die
Vereinskonzept FAIR.STÄRKEN e.V. S. 9
ganzheitliche Arbeit mit einbezogen und können an einem eigens entwickelten Elterntraining
teilnehmen.
Politische Bildung
Künftig werden an Kölner Schulen Ausbildungen zu jugendliche Mentor*innen durchgeführt
(bspw. Kultur/Kinderrechte -Botschafter*innen). Diese geben ihr interkulturelles bzw.
demokratisches Wissen an Gleichaltrige weiter. Darüber hinaus ist die Einrichtung ei nes
Jugendrates langfristiges Vereinsziel.
3.3. Familie
Interkulturelle Eltern-Kind-Kurse, Sozialberatung
Mütter, Väter und ihre Kleinkinder mit und ohne Fluchterfahrung finden sich zu wöchentlichen
Gruppentreffen mit gemeinsamem Frühstück und Spielen zusammen. In einer vertrauensvollen
Atmosphäre werden Fragen zu den Themenbereichen Gesundheit, Entwicklung, soziale Hilfen,
Kinderinteressen, Kindeswohl, Besuche der Kindertagesstätte, Beteiligung, Sprachförderung
und Ernährung besprochen und die soziale Integration der Eltern gefördert.
Partizipation im Stadtteil
Durch das Konzept der aufsuchenden bzw. mobilen Arbeit begleiten wir künftig Familien mit
Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung bei ihrem Umzug von einem
Wohnheim zu einem festen Wohnsitz in Köln. Auf Wunsch der Familien suchen wir den Kontakt,
heißen sie im neuen Stadtteil willkommen und schaffen Anknüpfungspunkte zu dort
bestehenden Angebotsstrukturen.
3.4. Institutionen
Demokratiebildung an Institutionen
Mit Kursen und Fortbi ldungen zu Demokratiebildung an Institutionen fungieren wir als
Dienstleister für die Einführung und Etablierung des Klassenrates, für die Durchführung von
Kinderrechte-Workshops und für die Ausbildung von jugendlichen Peer-to-Peer-Mentor*innen,
die selbst zu Gruppenleiter*innen werden und zur Einführung eines Kinderparlamentes bzw.
Jugendrats.
Fortbildung, Beratung, Coaching – FAIR.STÄRKEN-AKADEMIE
Für pädagogische Fachkräfte und für pädagogische Institutionen (Kitas, Schulen,
Jugendzentren) werden Fortbi ldungen zum Sozialen Lernen angeboten – entweder in der
FAIR.STÄRKEN AKADEMIE oder Inhouse . Die kooperierenden Schulen werden auf Wunsch
durch ein ganzheitliches Schulcoaching begleitet („ STARKE SCHULE – STARKE PÄNZ“). Die
Eltern der Kinder und Jugendlichen aus den Sozialtrainings erhalten die Möglichkeit der
Beratung oder der Teilnahme an einem Elternkurs.
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Politik
Der Verein FAIR.STÄRKEN e.V. möchte einen Beitrag zu der Kölner Auszeichnung zur
Kinderfreundlichen Kommune (02/18) leisten und die dort benannten Aktionspunkte zur
kinderfreundlichen Rahmengebung, Vorrang des Kindeswohls, sowie Etablierung von
Partizipation und Information von Kindern und Jugendlichen umsetzen. Die enge
Zusammenarbeit mit Bezirksvertretung, AG §78 Gewaltprävention, Jugend- und Wohnungsamt
Stadt Köln und dem zukünftigen Kinder- und Jugendbüro ist Bestandteil der Arbeit.
4. Qualitätsmanagement
Zur regelmäßigen Überprüfung und Weiterentwicklung unserer Projektziele setzen wir
verschiedene Methoden der Qualitätssicherung, Evaluation, Wirksamkeitsanalyse sowie
Qualitätsdialoge um.
4.1. Interne und externe Qualitätszirkel, Kollegiale Beratung
Zur Sicherung der pädagogischen Qualität unserer Angebote und Einhaltung der
Qualitätskriterien werden unsere Mitarbeiter*innen regelmäßig fortgebildet (mind. 20 Stunden
Fortbildung pro Jahr und VZÄ) sowie in regelmäßigen Teamsitzungen mit der Leitungsfachkraft
begleitet, betreut und geschult (interner Qualitätszirkel). Die Teilnahme an themenbezogenen
Arbeitsgruppen mit anderen Trägern und Institutionen ist ein weiteres wichtiges
Qualitätssicherungselement (externer Qualitätszirkel).
Das Instrument der kollegialen Beratung stellt für komplexe Probleme eine gute
Klärungsmethode dar und wird immer wieder angewendet.
Qualitätsdialoge mit öffentlichen Stellen sind selbstverständlich.
4.2. Supervision
Darüber hinaus wird bei Bedarf Supervision durch eine/n externe/n Supervisor*in angeboten.
4.3. Evaluation
Speziell entwickelte Feedbackbögen ermöglichen es den teilnehmenden Jugendlichen zu
Beginn und zum Ende der Trainingsmaßnahmen ihr Verhalten zu reflektieren. Bisherige
Diskriminierungserfahrungen können ermittelt werden, sowie das persönliche Wohlbefinden
der Kinder nachvollzogen werden. Eingangs - und Ausgangsbefragungen machen die
Veränderungen von innen heraus deutlich. Die Entwicklung der Kinder wird zusätzlich durch
ein Feedback der Lehrer*innen, Schulsozialarbeiterin und durch den Trainer dokumentiert. Es
erfolgt eine Gesamtevaluation hinsichtlich der Wirkung und Zielerreichung der Maßnahmen,
um eine stetige Qualitätsentwicklung und Anpassung an die Bedarfe garantieren zu können.
Die Erfahrung bezüglich der Sozialtrainings „Starke Pänz“ der vergangenen Jahre zeigte, dass
eine Verbesserung des Sozialverhaltens der betroffenen Jugendlichen von 80 -90 %
(Einschätzung über Fragebögen der teilnehmenden Lehrer*innen, Jugendlichen und Eltern)
feststellbar war. Der Kreislauf von konstruktiver Selbstreflektion du rch die konfrontative
Pädagogik und dem Erleben von Selbstwirksamkeit in angeleiteten Gruppenaktivitäten führt
zu einer Steigerung des Selbstbewusstseins und einer Verbesserung des Selbstwerts bzw. des
Selbstkonzepts. Die Jugendlichen äußern selbst in den Feedbackfragebögen, dass sie sich jetzt
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besser und entspannter fühlen und sich auch so verhalten. Die Jugendlichen schreiben selbst
„ich bin gut zu mir und anderen geworden“ oder dass das Training eine „große Hilfe fürs
Leben“ war. Die Jugendlichen merken selbst, welche Bedeutung und Vorteile das
Kompetenztraining für ihre Lebenswelt hat. Durch den reduzierten inneren Stress können die
Kinder und Jugendlichen sich besser konzentrieren und sind offener in sozialen Beziehungen
und für Lernprozesse geworden. Das Verhältnis zu Lehrer*innen, Eltern und Mitschüler*innen
verbessert sich nach Aussage der Betroffenen merklich. Die Kinder und Jugendlichen
verbessern ihre Bildungs- und Zukunftschancen.
Beispielhaft haben Kinder und Jugendliche folgende Kompetenzen in unseren Kursen erlernt:
Selbstbewusstsein, Grenzwahrnehmung, Selbstbehauptung, Frustrationstoleranz,
Reflektionsfähigkeit, Impulskontrolle
Ausgeglichenheit, Offenheit, Stressreduzierung, mehr Konzentration, Erkenntnisgewinn,
Sensibilisierung
Positive Gefühle, Selbstwert, Zufriedenheit
Regeleinhaltung, Respekt, Kennenlernen, Kooperationsfähigkeit, Teamfähigkeit
Freundschaften, Gruppenklima, Schulerfolg, Elternbeziehung
Bessere Kommunikation, Zusammenhalt, Vertrauen, soziale Integration
Konfliktlösungskompetenz, Deeskalationsstrategien
weniger Aggressionen, weniger Gewalt/Eskalation
weniger Probleme, bessere Zukunftschancen
Über unterschiedliche Medien (Homepage, Blog Paritätischer Wohlfahrtsverband, Social Media,
Lokale Presse) und Info -Stände auf Fachtagungen und Festen unterrichten wir die
Öffentlichkeit über unsere Arbeit. Wir geben unser Wissen weiter, vernetzen uns mit unseren
Kooperationspartnern und integrieren neue Erkenntnisse in unsere Arbeit.
4.4. Beteiligungsverfahren
Alle Kinder und Jugendlichen werden über ihre Rechte aufgeklärt. Schutz, Förderung und
Beteiligung aller Kinder und Jugendlichen haben oberste Priorität. Ein entsprechendes
Informationsmanagement zählt dazu, genauso wie adäquate Beteiligungsmethoden. Es ist auf
Kindgerechtigkeit, Niedrigschwelligkeit, Kultur - und Geschlechtersensibilität und Nutzung
neuer Medien zu achten. Das Personal ist entsprechend hinsichtlich der Umsetzung der UN -
Kinderrechtskonvention zu schulen und die Strukture n der Angebote sollen Elemente der
Selbstbestimmung und Selbstverwaltung der Kinder und Jugendlichen enthalten (z.B.
Kinderparlament, Jugendrat). Mediale Abstimmungen, Bewertungen und Interessensabfragen
sichern die Attraktivität der Angebote für alle Kind er und Jugendlichen. Demokratische
Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen verhelfen den Kindern zu einem langfristigen
Partizipationsprozess, in den sie hineinwachsen und voneinander lernen können.
Die Kinder und Jugendlichen werden von Beginn an aktiv an den Arbeits - und
Gruppenprozessen beteiligt. Alle Kinder und Jugendlichen werden eingeladen, die Regeln der
Gruppenangebote und Ferienfahrten gemeinsam zu gestalten . Die langfristig engagierten
Kinder und Jugendlichen aus der Einstiegsphase werden Botscha fter*innen bzw.
Mentor*innen, sogenannte „FAIR.STÄRKER“ und werden angeleitet die Angebote in ihrem
Stadtteil bekannt zu machen, weitere Jugendliche zu informieren, Werbung an ihren Schulen
zu machen und künftig besondere Rollen zu übernehmen (z.B. Peer -to-Peer,
Mentoren/Botschafter, Jugendrat).
Vereinskonzept FAIR.STÄRKEN e.V. S. 12
4.5. Beschwerdemanagement
Innerhalb der Geschäftsstelle FAIR.STÄRKEN e.V. wird künftig ein Beschwerdesystem
eingerichtet. Über unterschiedliche Kanäle können sich die Kinder und Jugendliche mitteilen
und Veränderungswünsche, Konflikte, Ängste oder Kritik anbringen.
Alle Kinder und Jugendlichen werden über ihre Kinderrechte aufgeklärt. Sie erhalten
Informationen und Raum diese wahrzunehmen und werden über mögliche
Beschwerdewege aufgeklärt (Vertrauenspersonen oder Leitung: persönliches
Gespräch, Anruf, E-Mail, soziale Medien, Brief).
Es werden 1-2 Fachkräfte (z.B. Kinderschutzkraft §8a & Kinderrechtsbeauftragte) als
Vertrauenspersonen für die Kinder und Jugendlichen benannt und vorgestellt. Sie sind
in der Geschäftsstelle präsent und werden in den Gruppenangeboten vorgestellt, sind
aber keine reguläre n Sozialarbeiter*innen bzw. Leiter*innen d es Angebotes . Die
Personen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten telefonisch erreichbar. Sie dienen als
neutrale Anlaufstelle für Anliegen und Beschwerden der Jugendlichen.
Alle Regeln werden gemeinsam mit den Jugendlichen erarbeitet und in regelmäßige n
Reflexionstreffen evaluiert (bspw. Aufgabe des Jugendrats/gewählte Delegierte der
Jugendlichen). Jede*r neue*r Teilnehmer*in bekommt einen jugendlichen Mentor, und
ein „Starter -Paket“ (mit Regeln, Infos, Anlaufstellen, Angeboten). In jedem
Gruppenangebot wird außerdem zu Beginn und am Ende eine Befindlichkeitsabfrage
durchgeführt.
Auf diesen 3 Wegen soll ein qualitatives und effektives Beschwerdemanagement für die
Einrichtung etabliert werden. Alle Kinder und Jugendlichen sind vor Gewalt zu schützen, damit
diese sich in einem angstfreien Raum frei entfalten können.
5. Mitarbeiter*innen
Die Mitarbeiter*innen von FAIR.STÄRKEN e.V. müssen eine pädagogische Qualifikation sowie
ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Zurzeit beschäftigt der Verein 2
Diplom-Pädagoginnen, 1 Fachkraft für internationales Kinderrecht und angewandte
Kinderphilosophie, 1 Erzieherin, 1 Psychologin, 1 Sozialpädagogin, 1 Sozialarbeiterin und
Fachkraft für Frühe Hilfen und 1 Verwaltungsfachkraft sowie die Geschäftsführung. Die freien
Mitarbeiter*innen bzw. Trainer*innen arbeiten auf Honorarbasis und haben spezielle
Weiterbildungen hinsichtlich Anti -Gewalttraining, Konfrontative Pädagogik, Coolness - und
Konfliktkultur, Erlebnispädagogik sowie Deeskalationsstrategien. Eine feste Mitarbeiterin bildet
sich zurzeit zur Fachkraft nach §8a weiter.
Alle festen und freien Mitarbeiter*innen wurden in der Umsetzung des vereinsinternen
Verhaltenskodex` von FAIR.STÄRKEN geschult und haben diesen unterzeichnet. Damit möchte
FAIR.STÄRKEN größtmögliche Sicherheit hinsichtlich Kinderschutz sowohl in der Gruppenarbeit
als auch auf den Ferienfreizeiten erreichen.
Vereinskonzept FAIR.STÄRKEN e.V. S. 13
6. Räume
Die Geschäftsstelle des Vereins FAIR.STÄRKEN e.V. liegt in der Kölner Innenstadt , Nähe
Rudolfplatz, im 4 Stockwerk:
FAIR.STÄRKEN e.V.
Hohenstaufenring 63
50674 Köln
Die Angebote finden im gesamten Stadtgebiet und im Kölner Umland statt: in den
kooperierenden Kitas, Schulen, Jugendzentren, Wohnheimen für Geflüchtete und in
verschiedenen Reiterhöfen und Selbstversorgerhäusern im Umland von Köln.
7. Netzwerk
FAIR.STÄRKEN e.V. arbeitet eng mit dem Jugendamt der Stadt Köln zusammen. Des Weiteren
besteht das FAIR.STÄRKEN e.V. Netzwerk aus folgenden Kooperationspartnern:
Polizei NRW Köln, Schulpsychologischer Dienst der Stadt Köln, Familienbildungsstätten,
Trägerschaften des Offenen Ganztags, Sportamt, Wohnungsamt der Stadt Köln,
Beratungslehrer*innen, Schulsozialarbeiter*innen des Landes NRW und der Stadt Köln, Ergo-
Therapeut*innen, Kinder- und Jugendpsychiater*innen, andere freie soziale Träger uvm.
FAIR.STÄRKEN e.V. versteht Kooperation als die notwendige Gelingensbedingung für die
Erreichung der genannten Ziele.
Beschlussvorlage Ausschuss
5165 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/510/32 Vorlagen-Nummer 3378/2018 Freigabedatum 19.10.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: FAIR.STÄRKEN e.V. Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den Verein „FAIR.STÄRKEN e.V.“, Hohenstaufenring 63, 50674 Köln als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII anzuerkennen. Jugendhilfeausschuss 27.11.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der gemeinnützige Verein „FAIR.STÄRKEN e.V.“ wurde am 07.09.2017 in Köln gegründet. Die Arbeitsschwerpunkte des Trägers liegen im Bereich der Gewaltprävention und Sozialem Lernen, die er vollständig vom Träger „wir für Pänz e.V“ ebenso wie das für den Arbeitsbereich tätige Perso- nal übernimmt und die dort erstellten Konzepte weiterentwickelt. Die neu angemieteten Räume am Hohenstaufenring 63, in unmittelbarer Nähe des Rudolfplatzes, bieten Büroplätze für die Koordination und Raum für Teamsitzungen und Besprechungen. Das Team des Vereins besteht zurzeit aus 12 festangestellten Fach- und 9 Honorarkräften, unter ihnen Sozialarbeiter*innen, Diplom Pädagog*innen, Psycholog*innen, Kinderpfleger*innen. Einige Fachkräfte haben Migrationshintergrund und bringen unterschiedliche Sprachkenntnisse mit ein. Die meisten von ihnen können zusätzliche Ausbildungen und Trainerscheine vorweisen, u.a. Coolnesstrainer und Anti-Gewalt-Trainer. „FAIR.STÄRKEN e.V.“ legt jedoch auch Wert auf Vermittlung des selbst erarbeiteten Konzepts. Die Finanzierung erfolgt über Drittmittel, zurzeit über finanzielle Unterstützung durch den „LVR“ und das Bundesprogramm „Demokratie Leben“, aber auch über Förderprogramme privater Stiftungen. „FAIR.STÄRKEN e.V.“ agiert kölnweit, wird aktuell häufig in konfliktbehafteten Bezirken angefragt. Zurzeit finden Gruppen in Ostheim, Porz, Mülheim, Ehrenfeld und Bocklemünd statt. Der Verein verfolgt u.a. folgende Ziele: Soziales Lernen und Gewalt Prävention an Schulen und Kitas Pädagogische Angebote für Geflüchtete Eltern-Kind-Gruppen Bezirkliche Intensivgruppen zum Sozialen Lernen Zielgruppen sind dabei: - Kinder ab ca. 3 bis ca. 15 Jahren und deren Eltern - bei Eltern-Kind-Gruppen Eltern mit entsprechend jüngeren Kindern Der Schwerpunkt liegt dabei auf Menschen mit: • Migrations- und/oder Fluchterfahrung • psychischen Belastungen • sozioökonomischer Benachteiligung • Gewalterfahrung und/oder kriminellen Erfahrungen • Verhaltensoriginalität und/oder Unterstützungsbedarf in Schule, Ausbildung, Beruf Der Arbeitsbereich „Soziales Lernen und Gewaltprävention“ wird von „FAIR.STÄRKEN e.V.“ in Kin- dergärten, Schulen und offenen Ganztagsschulen angeboten. Neben der Arbeit mit den Kindern sollen auch die Erzieher*innen und Lehrer*innen unterstützt und gestärkt werden. Aktuell finden ca. 50 Gruppen mit jeweils 20-30 Kindern statt, insgesamt ca. 1200-1800 Kinder und Jugendliche innerhalb der Zielgruppe. Die pädagogische Arbeit mit Kindern mit Flüchtlingshintergrund bietet der Verein sowohl an Integrati- onsschulen bzw. in sogenannten „Auffangklassen“ als auch in Notunterkünften an. Dabei werden Kinder und Jugendliche aller Altersklassen angesprochen. Ziel ist es, zunächst einen sicheren Ort für die Kinder und Jugendlichen zu schaffen und diese spiele- 3 risch zu erreichen. Auch Basiskompetenzen sollen hier entwickelt und gestärkt werden. Das Intensivtraining findet stadtteilbezogen statt und soll Kinder mit multiplen Problemen erreichen. Dabei wird großer Wert auf Elternarbeit gelegt und diese durch mehrere Gespräche in die Arbeit ein- bezogen. Zurzeit werden 7 Gruppen angeboten. Aufgrund der Thematik wird „FAIR.STÄRKEN e.V.“ im Bereich des Gewalttrainings vor allem für männliche Teilnehmer angefragt. Es gibt allerdings auch eine reine Mädchengruppe. Für die derzeitigen Vorstandsmitglieder: - Herr Thomas Bischofs und - Frau Jutta Ponsar liegen erweiterte Führungszeugnisse gemäß § 30a BZRG ohne Eintragungen vor. Das Finanzamt Köln-Süd hat am 05.12.2017 einen Bescheid nach § 60a Abs. 1 Abgabenordnung über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 Abgabenordnung (AO) erteilt. Die Satzung der Körperschaft erfüllt demnach die für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft erforderlichen Voraussetzungen. „FAIR.STÄRKEN e.V.“ erfüllt mit seinem Angebot die fachlichen und personellen Voraussetzungen zur Durchführung von Aufgaben der Jugendhilfe. Nach Ansicht der Jugendverwaltung gewährleistet der Verein eine den Zielen des § 75 Absatz 1 SGB VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit und wird einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung von Auf- gaben der Jugendhilfe leisten. Die Verwaltung schlägt daher die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII vor. Die Satzung und das pädagogische Konzept sind als Anlagen 1 und 2 unter Session-Nr. 3378/2018 hinterlegt.
Anlage 1 Satzung FAIR.STÄRKEN e.V.
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Satzung des gemeinnützigen Vereins FAIR.STÄRKEN e.V. § 1 Name, Sitz, Eintragung (1) Der Verein führt den Namen Fair.Stärken. (2) Der Sitz des Vereins ist Köln. (3) Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen und trägt dann den Zusatz e.V. § 2 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 3 Zweck des Vereins (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51ff) in der jeweils gültigen Fassung. (2) Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, der Kriminalprävention, des Sports sowie der Wissenschaft und Forschung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch pädagogische Gruppen- oder Individualangebote (soziale Gruppenarbeit, Beratungsangebote, pädagogische Einzelförderung, u. a.) für Kinder, Jugendliche und Familien in besonderen und benachteiligten Lebenslagen (z.B. Armut, Migrationshintergrund, Fluchthintergrund, Bildungsferne), die auch an Kindertagesstätten, Schulen, Jugendzentren und Erwachsenenbildungseinrichtungen durchgeführt werden können. Die sportlichen und freizeitpädagogischen Angebote dienen der Prävention, auch der Kriminalprävention im Sinne der Förderung sozialer und persönlichkeitsstärkender Fähigkeiten sowie der Entwicklung zielgruppenspezifischer Konzepte unter Berücksichtigung der Förderung der körperlichen, geistigen und seelischen Gesundheit laut WHO. Der Verein kann diesbezüglich angemessene Einrichtungen entwickeln. Der Zweck wird verstärkt durch Öffentlichkeitsarbeit und die Zusammenarbeit mit anderen gemeinnützigen Vereinen und Verbänden, der öffentlichen Hand und der Polizei. Die Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen (Symposien, Podiumsdiskussionen, Fachtage mit wissenschaftlicher Beteiligung) und die Vergabe von Forschungsaufträgen zu Ursachen- und Wirkungsforschung sollen insbesondere dazu beitragen, angemessene Angebote und Einrichtungen zu entwickeln und aufzubauen. Satzung FAIR.STÄRKEN e.V. Seite 2 von 5 § 4 Selbstlosigkeit Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. § 5 Mittelverwendung Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 6 Mitglieder (1) Mitglied des Vereins können natürliche Personen ab dem 15. Lebensjahr und juristische Personen werden, die seine Ziele unterstützen wollen. (2) Der Verein hat folgende Mitglieder: -ordentliche Mitglieder, -jugendliche Mitglieder, -Fördermitglieder. (3) Nur ordentliche Mitglieder haben Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. (4) Mitglieder unter 18 Jahren können nur jugendliche Mitglieder sein. Sie haben das Recht, an der Mitgliederversammlung beratend teilzunehmen. (5) Jugendliche Mitglieder werden mit der Vollendung des 18. Lebensjahres zu ordentlichen Mitgliedern. (6) Es besteht die Möglichkeit, als sogenanntes Fördermitglied den Verein durch finanzielle Zuwendungen zu unterstützen. (7) Über den formlos schriftlich zu stellenden Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. (8) Bei Ablehnung des Aufnahmeantrages kann der Beitrittswillige einen Antrag an die Mitgliederversammlung zur Anhörung stellen. Die Mitgliederversammlung entscheidet dann abschließend über den Antrag. (9) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. (10) Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende. (11) Der Vorstand kann ein Mitglied aus dem Verein ausschließen, wenn dieses gegen die Ziele und Interessen des Vereins grob verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 2 Jahre in Verzug ist. Gegen den Beschluss der Ausschließung kann innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Mitteilung Widerspruch eingelegt werden, über die die nächste Mitgliederversammlung entscheidet. Satzung FAIR.STÄRKEN e.V. Seite 3 von 5 § 7 Beiträge Die ordentlichen Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Zur Festlegung der Beitragshöhe und -fälligkeit ist eine einfache Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich. Die Mitgliederversammlung kann eine Beitragsordnung verabschieden, die Art, Umfang und Fälligkeit der Beitragsleistungen regelt. § 8 Organe des Vereins Organe des Vereins sind a) der Vorstand b) die Mitgliederversammlung. § 9 Die Mitgliederversammlung (1) Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich einzuberufen. (2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung von 30 % der Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird. (3) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den Vorstand unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens vier Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins schriftlich bekannt gegebene Post- oder E-Mail-Adresse gerichtet ist. (4) Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern spezielle Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden. Ihr sind insbesondere die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über die Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes schriftlich vorzulegen. (5) Sie bestellt zwei Rechnungsprüfer, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören, um die Buchführung einschließlich Jahresabschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten. (6) Die Mitgliederversammlung entscheidet auch über: - Strategie und Aufgaben des Vereins - Beteiligungen - Satzungsänderungen - Auflösung des Vereins. Satzung FAIR.STÄRKEN e.V. Seite 4 von 5 (7) Eine satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 % der Mitglieder anwesend sind. Für den Fall, dass die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig ist, kann der Vorstand mit einer Frist von 14 Tagen erneut einladen. Dann ist die Mitgliederversammlung ohne Mindestquorum beschlussfähig. Im Einladungsschreiben ist darauf hinzuweisen. (8) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse (mit Ausnahme von Satzungsänderungen und bei Auflösung des Vereins) mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. (9) Mitgliederversammlungen sind nicht öffentlich. Nichtmitglieder können auf Antrag durch Beschluss der Mitgliederversammlung zugelassen werden. (10) Jedes Mitglied hat eine Stimme. § 10 Der Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus zwei oder drei Mitgliedern. (2) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Die Vertretungsmacht der Vorstandsmitglieder ist unbeschränkt. (3) Es vertreten immer zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam. (4) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung in getrennten Wahlgängen bestimmt. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis ihre Nachfolger*innen bestimmt sind und ihr Amt antreten können. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. (5) Der Vorstand ist zuständig für: -die strategische Entwicklung des Vereins, -die Überwachung der Liquidität des Vereins, -die Öffentlichkeitsarbeit. (6) Der Vorstand soll für die laufenden Geschäfte eine*n Geschäftsführer*in bestellen. Diese*r ist berechtigt, an allen Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teilzunehmen. Näheres regelt eine Geschäftsordnung. (7) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Alle Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. (8) Die Vorstandsmitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit als Vorstand, die 100 € pro Sitzung und 500 € im Jahr nicht überschreitet, sowie zusätzlich Ersatz für ihre tatsächlichen Auslagen. Die Mitgliederversammlung beschließt über die genaue Höhe der Aufwandsentschädigung. (9) Die Vorstandsmitglieder dürfen nicht gleichzeitig Angestellte des Vereins sein. § 11 Satzungsänderungen (1) Für den Beschluss über Satzungsänderungen auf der Mitgliederversammlung ist eine Dreiviertelmehrheit der erschienen Vereinsmitglieder erforderlich. Satzung FAIR.STÄRKEN e.V. Seite 5 von 5 (2) Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagungsordnungspunkt bereits in der Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt worden waren. (3) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern sofort schriftlich mitgeteilt werden. § 12 Beurkundung von Beschlüssen Die in Mitgliederversammlungen und in Vorstandssitzungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand innerhalb von 4 Wochen nach Beschlussfassung zu unterzeichnen. § 13 Datenschutz (1) Im Rahmen der Mitgliederverwaltung werden von den Mitgliedern folgende Daten erhoben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail- Adresse. Diese Daten werden im Rahmen der Mitgliedschaft verarbeitet und gespeichert. (2) Der Verein veröffentlicht die Daten seiner Mitglieder intern wie extern nur nach entsprechenden Beschlüssen der Mitgliederversammlung und nimmt die Daten von Mitgliedern aus, die einer Veröffentlichung widersprochen haben. § 14 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine ¾ Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins zu 50 % an SOS Kinderdorf e.V. und zu 50 % an Aktion Lichtblicke e.V., die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, Zwecke zu verwenden haben. Köln, 8.11.2017
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Hohenstaufenring 63
- Rudolfplatz
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Details
- Aktenzeichen
- 3378/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 19.10.2018
- Erstellt
- 17.10.2018 09:46