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3378/2018

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: FAIR.STÄRKEN e.V.

Beschlussvorlage Ausschuss 19.10.2018

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 27.11.2018, TOP 2.1.1

Anlage 2 Vereinskonzept FAIR.STÄRKEN e.V.

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Satzung FAIR.STÄRKEN e.V.

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Ansehen

Anlage 2 Vereinskonzept FAIR.STÄRKEN e.V.

32235 Zeichen

Mai 2018 
 
Vereinskonzept 
 
FAIR.STÄRKEN e.V. 
Demokratie – Kinderrecht – Chancen 
von Anfang an gestalten 
 
•  (Gewalt-)Prävention, Aufklärung, Schutz 
• Jugendförderung, Persönlichkeitsbildung, Empowerment 
• Demokratiebildung, Partizipation und kulturelle Teilhabe 
• Inklusive Bildung und Integration junger Menschen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Geschäftsführung: Mechthild Böll   Finanzamt Köln-Süd StNr. 219/5882/2667 
Bank für Sozialwirtschaft IBAN: DE97 3702 0500 0001 5855 00 BIC BFSWDE33XXX 
FAIR.STÄRKEN e.V. 
Hohenstaufenring 63 
50674 Köln 
Geschäftsführung 
Mechthild Böll 
Tel.: 0221.588 326-0 
Fax: 0221.588 326-99 
info@fairstaerken.de 
www.fairstaerken.de

Vereinskonzept FAIR.STÄRKEN e.V.  S. 2  
 
 
 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
1. Prämisse ....................................................................................................................................... 3 
1.1. Vorbemerkung ................................................................................................................... 3 
1.2. Leitsätze ............................................................................................................................... 3 
1.3. Begriffsbestimmung ........................................................................................................ 4 
1.4. Standards ............................................................................................................................. 4 
2. Ziele ............................................................................................................................................... 6 
3. Tätigkeitsfelder ......................................................................................................................... 7 
3.1. Kinder .................................................................................................................................... 8 
3.2. Jugend .................................................................................................................................. 8 
3.3. Familie .................................................................................................................................. 9 
3.4. Institutionen....................................................................................................................... 9 
4. Qualitätsmanagement .......................................................................................................... 10 
4.3. Evaluation .......................................................................................................................... 10 
4.4. Beteiligungsverfahren................................................................................................... 11 
4.5. Beschwerdemanagement ............................................................................................ 12 
5. Mitarbeiter*innen ................................................................................................................... 12 
6. Räume ......................................................................................................................................... 13 
7. Netzwerk .................................................................................................................................... 13

Vereinskonzept FAIR.STÄRKEN e.V.  S. 3  
 
1. Prämisse 
 
1.1. Vorbemerkung 
 
Der neugegründete  und gemeinnützige Verein FAIR.STÄRKEN e.V. ist aus der Abteilung 
Gewaltprävention und Soziales Lernen des Jugendhilfeträgers wir für pänz e.V. 
hervorgegangen. Diese Abteilung wurde bei wir für pänz e.V. zum 01.02.2018 geschlossen. 
Alle festangestellten un d freien Mitarbeiter*innen für diesen Arbeitsbereich sowie alle 
pädagogischen Konzepte wurden von FAIR.STÄRKEN e.V. übernommen. Damit startet 
FAIR.STÄRKEN mit der seit 17 Jahren bei wir für pänz entwickelten Expertise in diesem 
Bereich. Die Geschäftsführung des Vereins FAIR.STÄRKEN hat Mechthild Böll inne, die bisher 
die Abteilung Prävention bei wir für pänz e.V. leitete. 
Der Verein FAIR.STÄRKEN charakterisiert sich über die Projektbereiche Gewaltprävention für 
Kinder und Jugendliche, Demokratiebildung an Institutionen, Elternberatung und partizipative 
Integrationsarbeit für Familien mit Kindern in der Kölner Region. Es gibt verschiedene 
Gruppenangebote zum Sozialen Lernen in Kitas, Klassentrainings an Schulen, Intensivgruppen 
Gewaltprävention in den Bezirke n, pädagogische Angebote in Wohnheimen für Geflüchtete 
und für Kinder aus Pflegefamilien, Ferienfahrten für Kinder in benachteiligten Lebenslagen  
sowie Eltern-Kind-Kurse, Elternberatung, Fortbildungen für Fachkräfte und Schulcoachings.  
 
1.2. Leitsätze 
 
 FAIR.STÄRKEN e.V. setzt sich für eine inklusive Gesellschaft ein, die die Rechte 
des Einzelnen achtet, die gleichwertige Teilhabe aller fördert und Entscheidungen unter 
Einbeziehung aller relevanter Akteur*innen demokratisch und nachhaltig trifft.  
 FAIR.STÄRKEN e.V.  betrachtet das Kind ganzheitlich und achte t seinen 
Subjektstatus als eigenständige und individuelle Persönlichkeit. Werden Kinder 
gefördert und ihr Subjektstatus anerkannt, können sie ihre Persönlichkeit und Talente 
voll entfalten.  
 FAIR.STÄRKEN e.V. achtet respektvoll die Vielfalt in unserer Gesellschaft und 
die Beteiligungsrechte von Kindern, Jugendlichen und deren Familien, handelt 
geschlechtergerecht und kultursensibel und setzt sich explizit für die Umsetzung der 
UN-Kinderrechte ein.  Erfahren Kinder Selbstwirksamkeit, Gleichwertigkeit und die 
Anerkennung ihrer Meinung, können sie sich selbstbewusst, gesund und stark 
entwickeln.  
 Dabei benötigen Kinder und Jugendliche einen starken Partner, der sie bei der 
Umsetzung ihrer Kinderrechte begleitet und unterstützt. Dies versteht FAIR.STÄRKEN 
e.V. als Auftrag. Innovation ist unser Programm.

Vereinskonzept FAIR.STÄRKEN e.V.  S. 4  
 
1.3. Begriffsbestimmung 
 
Laut der UN -Kinderrechtskonvention gelten alle Kinder und Jugendlichen bis zum Erreichen 
der Volljährigkeit mit 18 Jahren als Kind. Der Begri ff Kind wird in unseren Angeboten für alle 
Teilnehmer*innen bis 18 Jahre genutzt. Die Unterscheidung zwischen Kindern und 
Jugendlichen wird bei altersspezifischen Strukturen und Kursen explizit genannt.  
 
1.4. Standards 
 
Folgende 10 Strukturelemente dienen der langfristigen Erreichung der Vereinsziele: 
 Qualifiziertes Personal:  Menschen, die die Kinder und Jugendlichen begleiten, müssen 
pädagogische Fachkräfte  sein, die sich auf die speziellen „Biografien“ einlassen und 
Empathie zeigen können sowie Sensibilität u nd ein professionelles Gespür für die 
Situation haben, um die Kinderrechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe umsetzen 
zu können. Besondere Förder - und Therapiebedarfe können bemerkt und an entsprechende 
Hilfsangebote weitervermittelt werden. 
 Projektzeit u nd Vertrauensbildung:  Alle Angebote sollen niedrigschwellig sein. Die 
Zugänge für die Kinder und Jugendliche unterschiedlichster Herkunft sollen bedarfsgerecht 
gestaltet werden. Dazu gehört auch, dass den Kindern und Jugendlichen Zeit gegeben wird 
für ein langsames Herantasten an die neue Umgebung und Personen (Schutz der Privatsphäre 
und vertrauensbildende Maßnahmen). 
 Methoden zu Empowerment, Teilhabe und individueller Förderung:  Die Kinder und 
Jugendlichen sollen individuell, gezielt und nach ihren spezifischen Bedürfnissen in ihrer 
Persönlichkeitsentwicklung gefördert und gestärkt werden. Die Kinder und Jugendlichen 
sollen sich frühzeitig und in einer strukturierten Gruppe über die deutsche Sprache, 
Traditionen und die kulturellen Werte  austauschen können und über partizipative 
Methoden (z.B. Kinderparlament, Jugendrat) die Möglichkeit erhalten, sich an den 
Gruppenprozessen aktiv und gestalterisch zu beteiligen . Auch wird Jugendlichen die 
Möglichkeit gegeben, Mitglied im Verein FAIR.STÄRKEN zu werden. 
 Arbeitszeit und Tagesstruktur:  Es müssen transparente und verbindliche, d.h. 
wiederkehrende Zeiten geschaffen werden, an denen die Kinder sich orientieren und sich 
in dieser Zeit frei entfalten  können (Regelmäßigkeit, Kontinuität, Tagesstruktur). Der 
Nachmittag nach Schulschluss, der frühe Abend und das Wochenende werden als Kurszeiten 
genutzt und mit entsprechenden Angeboten ausgestattet.  Angebote für Familien mit 
Kleinkindern gibt es vorrangig vormittags. 
 Auswahl und Gestaltung der Räume:  Es müssen für alle Angebote kindgerechte 
Räume bereitgestellt werden, in denen sie spielen, lachen, Freude und gemeinsam Spaß 
und Hoffnung empfinden können sowie in einer sicheren Atmosphäre ankommen, zur Ruhe 
kommen und sich sicher fühlen können. Die Kinder und Jugendlichen sind beginnend mit 
der Einführungsphase an der Gestaltung der Räume zu beteiligen. Ausreichend Platz für 
Bewegung, genügend Anregung zur kreativen Entfaltung, Sicherheit und Schutz zum 
Wohlfühlen und Begrenzung des Ablenkungspotentials sind gleichermaßen wichtig. 
 Nachhaltigkeit bei Bereitstellung kultureller Angebote und sozialen 
Kontaktaufbaus: Die Kinder und Jugendlichen sollen bei der Kontaktaufnahme nach 
außen Unterstützung erhalten. Es gibt strukturierte kulturelle und soziale Angebote, 
um zu einer erfolgreichen Inklusion bzw. langfristiger freundschaftlicher Kontaktknüpfung

Vereinskonzept FAIR.STÄRKEN e.V.  S. 5  
 
und gesellschaftlicher Teilhabe zu verhelfen. Gemeinsam geplante Aktionen und Events 
und die Einrichtung eines Kinderparlaments bzw. Jugendrates helfen bei der nachhaltigen 
Kontaktknüpfung und dem Aufbau eines Zusammengehörigkeits- und Gemeinschaftsgefühls. 
 Information und Einbeziehung der Öffentlichkeit:  Es bedarf einer kontinuierlichen 
Zusammenarbeit mit der lokalen und überregionalen Presse, um die breite Öffentlichkeit zu 
erreichen. Die Menschen in Köln sollen von der Vielfalt der Kulturen profitieren, vorhandene 
Ressentiments abbauen und sich ein positives Bild von den Kinder n und Jugendlichen 
machen können. Einheimische und Flüchtlingskinder  können gemeinsame Medienprojekte 
(z.B. youtube Videos) initiieren oder die Öffentlichkeit über ihre zusammen geplanten Events 
und Aktionen informieren und dazu ei nladen (z.B. Straßenfeste, Spendenläufe, Musik -
Theateraufführungen, Fußballturniere). Ein größeres Gemeinschaftsgefühl und mehr 
Kontaktmöglichkeiten zwischen den verschiedenen Kulturen sollen in de n Kölner Veedeln 
angeregt werden. 
 Zusammenarbeit mit Kooper ationspartnern: Die beteiligten Kooperationspartner sind 
Schulen und Kindertagesstätten,  Offene Treffs, weitere soziale  und freie Träger, das 
Jugendamt und das Wohnungsamt der Stadt Köln, die Polizei und die Politik. Es gilt gemeinsam 
an den Zielen der Prä vention, Inklusion und Teilhabe für alle Kinder zu arbeiten, um 
gesellschaftliche und politische Veränderungen anzustreben und erreichen zu können.  
 Wissenschaftliche Evaluation: Die Technische Hochschule Köln hat ihre Unterstützung bei 
der Erarbeitung wissenschaftlicher Evaluationsstrategien angeboten. So können die 
Erfolge bzw. die Wirksamkeit der Projekte  überprüft und die Projekte und Programme 
entsprechend weiterentwickelt werden.  
 Professionalisierung nach innen und außen : Durch die externe Evaluation und die 
Entwicklung von Qualitätsstandards und politischen Forderungen  erhält die Arbeit 
von FAIR.STÄRKEN e.V. ein anderes Gewicht bzw. Bedeutsamkeit in der Kölner Region. Es gilt 
eine trägerinterne Professionalisierung vorzunehmen. Das pädagogische Personal  ist 
verpflichtet, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen, um sich an den neuesten politischen, 
wissenschaftlichen, fachlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen orientieren und beteiligen 
zu können. FAIR.STÄRKEN strebt die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe in Köln an 
und hat die Vereinbarung nach § 8a SGB VIII unterzeichnet.

Vereinskonzept FAIR.STÄRKEN e.V.  S. 6  
 
2. Ziele 
 
FAIR.STÄRKEN e.V. – Demokratie, Kinderrecht, Chancen – von Anfang an gestalten.  
Wir stärken Kinder, Jugen dliche und Kölner Familien in ihrer Teilhabe, Entwicklung und 
Integration. Dabei setzen wir auf Prävention durch Inklusion und Teilhabe: Gewaltprävention 
bedeutet für uns die 5 Hauptz iele Kinderschutz, Empowerment, Demokratiebildung, 
Partizipation und kulturelle Teilhabe sowie Inklusion in unserer Bildungsarbeit umzusetzen. 
 Prävention und Schutz 
Gewaltprävention und Anti -Diskriminierungsstrategien durch Soziales Lernen, Etablierung von 
nachhaltigen Strukturen, Information der Öffentlichkeit, Reflexion v on eigenen und fremden Werten 
und Normen, altersgerechte Analyse der Medienlandschaft, Bedeutung und Annahme von 
Hilfsangeboten, Reflexion der eigenen Vorbilder und deren Funktion, sowie Entwicklung von 
Kritikfähigkeit und Mündigkeit. 
 Förderung durch Empowerment 
Empowerment bzw. der Abbau von Resignation und Hilflosigkeit durch die Schaffung von 
Zukunftsperspektiven, Erfolgserlebnissen, Erfahrung von Selbstwirksamkeit, Aktivitäten und schönen 
Freizeiterlebnissen und Beziehungen. Die teilnehmenden Kinder und  Jugendlichen sollen ein positives 
und realistisches Selbstkonzept entwickeln durch Stärkung des Selbstwertgefühls und des 
Selbstvertrauens, Erhöhung der Frustrationstoleranz, Verbesserung der Körper - und Sinneserfahrung, 
Erfahrung neuer Erfolgserlebnisse und deren Integrierung. Familien erfahren eine Aktivierung in der 
Freizeit und eine Unterstützung bei der selbstbestimmten Lebensgestaltung.  
 Demokratie leben lernen 
Demokratie leben lernen durch das Vorleben und Einführen einer demokratischen Grundhaltung und 
der Vermittlung von Wissen und Aufklärung. Soziale Kompetenzentwicklung in Form von 
Verantwortungsübernahme für die eigenen Handlungen, Toleranz, Respekt, Vertra uen und 
Kommunikationsfähigkeit, Kooperation und Interaktion, solidarischem Verhalten, gewaltfreien und 
deeskalierenden Handlungsalternativen und Konfliktlösungsoptionen.  
 Partizipation und kulturelle Teilhabe 
Partizipation durchsetzen durch die Befähigung  der Teilnehmer*innen und die Schaffung von 
Möglichkeiten und Rahmenbedingungen zur Selbstwirksamkeit und Mitbestimmung sowie kulturellen 
Teilhabe. Erlernen demokratischer und lösungsorientierter Kommunikationsmethoden, 
Diskussionskultur, Umgang mit kultureller Vielfalt und Abbau von Diskriminierung, gelebte Partizipation 
für Kinder jeden Alters. 
 Inklusion und Gleichwertigkeit 
Gesellschaftliche Teilhabe am Kölner Stadtleben, Gleichwertigkeit und soziale Integration soll durch die 
Unterstützung beim nachhalt igen sozialen Kontaktaufbau zu einheimischen Kindern und Jugendlichen 
gelingen. Die Vermittlung von intensiven, persönlichen Kontakten zwischen Kindern und Jugendlichen 
verschiedener Herkunft, das Erspüren der individuell sehr unterschiedlichen Biographien  des 
Gegenübers, Empathieförderung, sowie Förderung eines respektvollen Miteinanders sind Hauptziele der 
Arbeit.

Vereinskonzept FAIR.STÄRKEN e.V.  S. 7  
 
3. Tätigkeitsfelder 
 
Unser Arbeitsschwerpunkt liegt in der Jugendförderung. Frühkindliche Bildung ist ein 
Bestandteil unserer Arbeit, jedoch nicht das Kerngeschäft. Zur ganzheitlichen Betrachtung von 
Kindern und Jugendlichen wird die Zusammenarbeit mit Institutionen und den Fa milien bzw. 
Eltern angestrebt. Es gibt unterschiedliche Fortbildungs - und Coachingmodelle  für 
Institutionen und Fachkräfte, sowie Beratungsangebote und Kurse für Familien bzw. Eltern.  
Vorrangig unterstützen wir Kinder, Jugendliche und Familien in besonders herausfordernden 
Lebenslagen bzw. in marginalisierter gesellschaftlicher Stellung. Hierzu zählen vor allen Dingen 
Kinder, Jugendliche und Familien mit folgendem Hintergrund: 
 Gewalterfahrung und/oder kriminellen Erfahrungen  
 sozio-ökonomischer Benachteiligung  
 Migrations- und/oder Fluchterfahrung  
 psychischen Belastungen  
 Verhaltensoriginalität und/oder Unterstützungsbedarf in Schule, Ausbildung, Beruf 
 
Übersicht 
Unsere Tätigkeitsfelder setzen sich zusammen aus den hier aufgelisteten pädagogischen 
Gruppenangeboten für marginalisierte Kinder, Jugendliche und Familien, sowie Fortbildungen 
für Fachträger und Institutionen. Das Qualitätsmanagement ist dabei das Fundament unserer 
Arbeit.  
 Kinder 
  Jugend 
  Familie 
  Institutionen 
    
Pflegekinder Soziales Lernen (in 
Kitas), Schulen, 
Jugendzentren 
Interkulturelle  
Eltern-Kind-Gruppen, 
(z.B. Sozialberatung, 
Kinderschutz) 
Demokratiebildung 
Geflüchtete 
Kinder 
(z.B. Kleinkinder-, 
Spiel- und 
Trainingsgruppen) 
Jugendtrainings zu 
Gewaltprävention in 
bezirklichen 
Intensivgruppen  
(z.B. Extremismus-
Prävention*) 
Partizipation im 
Stadtteil 
(z.B. Integration, 
Inklusion, 
Aufsuchende Arbeit*) 
Fachkräfte-Fortbildung, 
AKADEMIE, Coaching 
Schule/Kita (z.B. 
Konzeptentwicklung 
Konfliktkultur,UN-
Kinderrechte) 
Ferienfreizeiten  Politische Bildung 
(Jugendrat, Kultur-
Botschafter, 
Kinderrechte*) 
 Politik (Qualitätsdialog, 
Kooperationspartner) 
   *künftige Projekte 
 
 Qualitätsmanagement 
 
Weiterbildung, Supervision  
Evaluation, Projektentwicklung, Wirksamkeitsanalyse,  
Beteiligungs- und Beschwerdemanagement, 
Öffentlichkeitsarbeit, Dialog, Netzwerk

Vereinskonzept FAIR.STÄRKEN e.V.  S. 8  
 
3.1. Kinder 
 
 Pädagogische Angebote für Geflüchtete 
Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung brauchen zunächst einen geschützten Raum, um 
anzukommen und sich in der Aufnahmegesellschaft zu Recht zu finden. Aus diesem Grund gibt 
es feste Gruppenangebote für Kinder zwischen 0 -6 Jahren, 6-12 Jahren und 12-15 Jahren in 
Wohnheimen und Notunterkünften für Geflüchtete sowie in verschiedenen Stadtteilen. 
Demokratische Umgangsformen und soziale Integration werden spielerisch, kreativ und 
bewegungsorientiert gemeinsam geübt und gelebt. 
 
 Gruppentreffen für Pflegekinder 
Kinder und Jugendliche, die in Pflegefamilien leben, treffen sich regelmäßig in pädagogischen 
Gruppenangeboten mit in traumasensibler Pädagogik erfahrenen Fachkräften, haben 
gemeinsam Spaß und unterstützen sich spielerisch auch gegenseitig bei der Bewältigung ihrer 
belastenden Biographien. 
 
 Stärkende Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche 
Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Lebenslagen erhalten die Möglichkeit kostenlose 
und pädagogisch konzipierte Ferienfreizeiten mit pädagogischen  Fachkräften in 
Selbstversorgungsunterkünften und auf Reiterhöfen in der Eifel und dem Bergischen Land zu 
verbringen. 
 
3.2. Jugend 
 
 Soziales Lernen in Schulen, (Kitas) und Jugendzentren 
Die Sozialtrainings zu Coolness und Konfliktkultur mit kognitiv -verhaltensorientiertem Ansatz 
werden an Kölner Schulen aller Schulformen und anderen pädagogischen Institutionen 
durchgeführt. Mit bewegungsorientierten Spielen und Reflexionseinheiten wird an 
demokratischem Regelverständnis, Grenzachtung, Selbstbewusstsein, Bedürfni sachtung und 
gewaltfreiem Durchsetzungsvermögen gearbeitet. Eltern, Peer -Group und Lehrer*innen 
werden in die ganzheitliche Arbeit zum sozialen Lernen mit einbezogen.  (In Einzelfällen wird 
diese Arbeit auch in Kitas mit den Vorschulkindern durchgeführt.) 
 
 Jugendtraining zu Anti-Gewalt/Anti-Diskriminierung in bezirklichen 
Intensivgruppen 
Mit dem Ansatz der Konfrontativen Pädagogik werden in kleinen und teilweise 
geschlechtsspezifischen Gruppen Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren (max. 2 Jahrgänge pro 
Gruppe) durch erfahrene Coolness -Trainer*innen mindestens ein Jahr lang außerschulisch 
begleitet und in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung unterstützt. Eltern werden in die

Vereinskonzept FAIR.STÄRKEN e.V.  S. 9  
 
ganzheitliche Arbeit mit einbezogen und können an einem eigens entwickelten Elterntraining 
teilnehmen. 
 Politische Bildung 
Künftig werden an Kölner Schulen Ausbildungen zu jugendliche Mentor*innen durchgeführt 
(bspw. Kultur/Kinderrechte -Botschafter*innen). Diese geben ihr interkulturelles bzw. 
demokratisches Wissen an Gleichaltrige weiter. Darüber hinaus ist die Einrichtung ei nes 
Jugendrates langfristiges Vereinsziel.  
 
3.3. Familie 
 
 Interkulturelle Eltern-Kind-Kurse, Sozialberatung 
Mütter, Väter und ihre Kleinkinder mit und ohne Fluchterfahrung finden sich zu wöchentlichen 
Gruppentreffen mit gemeinsamem Frühstück und Spielen zusammen. In einer vertrauensvollen 
Atmosphäre werden Fragen zu den Themenbereichen Gesundheit, Entwicklung, soziale Hilfen, 
Kinderinteressen, Kindeswohl, Besuche der Kindertagesstätte, Beteiligung, Sprachförderung 
und Ernährung besprochen und die soziale Integration der Eltern gefördert. 
 Partizipation im Stadtteil 
Durch das Konzept der aufsuchenden bzw. mobilen Arbeit begleiten wir künftig Familien mit 
Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung bei ihrem Umzug von einem 
Wohnheim zu einem festen Wohnsitz in Köln. Auf Wunsch der Familien suchen wir den Kontakt, 
heißen sie im neuen Stadtteil willkommen und schaffen Anknüpfungspunkte zu dort 
bestehenden Angebotsstrukturen.  
 
3.4. Institutionen 
 
 Demokratiebildung an Institutionen 
Mit Kursen und Fortbi ldungen zu Demokratiebildung an Institutionen fungieren wir als 
Dienstleister für die Einführung und Etablierung des Klassenrates, für die Durchführung von 
Kinderrechte-Workshops und für die Ausbildung von jugendlichen Peer-to-Peer-Mentor*innen, 
die selbst zu Gruppenleiter*innen werden und zur Einführung eines Kinderparlamentes bzw. 
Jugendrats.  
 Fortbildung, Beratung, Coaching – FAIR.STÄRKEN-AKADEMIE 
Für pädagogische Fachkräfte und für pädagogische Institutionen (Kitas, Schulen, 
Jugendzentren) werden Fortbi ldungen zum Sozialen Lernen angeboten  – entweder in der 
FAIR.STÄRKEN AKADEMIE oder Inhouse . Die kooperierenden Schulen werden auf Wunsch 
durch ein ganzheitliches Schulcoaching begleitet („ STARKE SCHULE – STARKE PÄNZ“). Die 
Eltern der Kinder und Jugendlichen aus den Sozialtrainings erhalten die Möglichkeit der 
Beratung oder der Teilnahme an einem Elternkurs.

Vereinskonzept FAIR.STÄRKEN e.V.  S. 10  
 
 Politik 
Der Verein FAIR.STÄRKEN e.V. möchte  einen Beitrag zu der Kölner Auszeichnung zur 
Kinderfreundlichen Kommune (02/18) leisten und die  dort benannten Aktionspunkte zur 
kinderfreundlichen Rahmengebung, Vorrang des Kindeswohls, sowie Etablierung von 
Partizipation und Information von Kindern und Jugendlichen umsetzen. Die enge 
Zusammenarbeit mit Bezirksvertretung, AG §78 Gewaltprävention, Jugend- und Wohnungsamt 
Stadt Köln und dem zukünftigen Kinder- und Jugendbüro ist Bestandteil der Arbeit.  
 
4. Qualitätsmanagement 
 
Zur regelmäßigen Überprüfung und Weiterentwicklung unserer Projektziele setzen wir 
verschiedene Methoden der Qualitätssicherung, Evaluation, Wirksamkeitsanalyse sowie 
Qualitätsdialoge um.  
4.1. Interne und externe Qualitätszirkel, Kollegiale Beratung 
Zur Sicherung der pädagogischen Qualität unserer Angebote und Einhaltung der 
Qualitätskriterien werden unsere Mitarbeiter*innen regelmäßig fortgebildet (mind. 20 Stunden 
Fortbildung pro Jahr und VZÄ) sowie in regelmäßigen Teamsitzungen mit der Leitungsfachkraft 
begleitet, betreut und geschult (interner Qualitätszirkel). Die Teilnahme an themenbezogenen 
Arbeitsgruppen mit anderen Trägern und Institutionen ist ein weiteres wichtiges 
Qualitätssicherungselement (externer Qualitätszirkel).  
Das Instrument der kollegialen Beratung stellt für komplexe Probleme eine gute 
Klärungsmethode dar und wird immer wieder angewendet. 
Qualitätsdialoge mit öffentlichen Stellen sind selbstverständlich. 
4.2. Supervision 
Darüber hinaus wird bei Bedarf Supervision durch eine/n externe/n Supervisor*in angeboten. 
4.3. Evaluation 
 
Speziell entwickelte Feedbackbögen ermöglichen es den teilnehmenden Jugendlichen zu 
Beginn und zum Ende der Trainingsmaßnahmen ihr Verhalten zu reflektieren. Bisherige 
Diskriminierungserfahrungen können ermittelt werden, sowie das persönliche Wohlbefinden 
der Kinder nachvollzogen werden. Eingangs - und Ausgangsbefragungen machen die 
Veränderungen von innen heraus deutlich. Die Entwicklung der Kinder wird zusätzlich durch 
ein Feedback der Lehrer*innen, Schulsozialarbeiterin und durch den Trainer dokumentiert. Es 
erfolgt eine Gesamtevaluation hinsichtlich der Wirkung und Zielerreichung der Maßnahmen, 
um eine stetige Qualitätsentwicklung und Anpassung an die Bedarfe garantieren zu können.  
Die Erfahrung bezüglich der Sozialtrainings „Starke Pänz“ der vergangenen Jahre zeigte, dass 
eine Verbesserung des Sozialverhaltens der betroffenen Jugendlichen von 80 -90 % 
(Einschätzung über Fragebögen der teilnehmenden Lehrer*innen, Jugendlichen und Eltern) 
feststellbar war. Der Kreislauf von konstruktiver Selbstreflektion du rch die konfrontative 
Pädagogik und dem Erleben von Selbstwirksamkeit in angeleiteten Gruppenaktivitäten führt 
zu einer Steigerung des Selbstbewusstseins und einer Verbesserung des Selbstwerts bzw. des 
Selbstkonzepts. Die Jugendlichen äußern selbst in den Feedbackfragebögen, dass sie sich jetzt

Vereinskonzept FAIR.STÄRKEN e.V.  S. 11  
 
besser und entspannter fühlen und sich auch so verhalten. Die Jugendlichen schreiben selbst 
„ich bin gut zu mir und anderen geworden“ oder dass das Training eine „große Hilfe fürs 
Leben“ war. Die Jugendlichen merken selbst, welche Bedeutung und Vorteile das 
Kompetenztraining für ihre Lebenswelt hat. Durch den reduzierten inneren Stress können die 
Kinder und Jugendlichen sich besser konzentrieren und sind offener in sozialen Beziehungen 
und für Lernprozesse geworden. Das Verhältnis zu Lehrer*innen, Eltern und Mitschüler*innen 
verbessert sich nach Aussage der Betroffenen merklich. Die Kinder und Jugendlichen 
verbessern ihre Bildungs- und Zukunftschancen.  
Beispielhaft haben Kinder und Jugendliche folgende Kompetenzen in unseren Kursen erlernt: 
 Selbstbewusstsein, Grenzwahrnehmung, Selbstbehauptung, Frustrationstoleranz, 
Reflektionsfähigkeit, Impulskontrolle  
 Ausgeglichenheit, Offenheit, Stressreduzierung, mehr Konzentration, Erkenntnisgewinn, 
Sensibilisierung  
 Positive Gefühle, Selbstwert, Zufriedenheit 
 
 Regeleinhaltung, Respekt, Kennenlernen, Kooperationsfähigkeit, Teamfähigkeit  
 Freundschaften, Gruppenklima, Schulerfolg, Elternbeziehung 
 Bessere Kommunikation, Zusammenhalt, Vertrauen, soziale Integration 
 
 Konfliktlösungskompetenz, Deeskalationsstrategien  
 weniger Aggressionen, weniger Gewalt/Eskalation 
 weniger Probleme, bessere Zukunftschancen 
 
Über unterschiedliche Medien (Homepage, Blog Paritätischer Wohlfahrtsverband, Social Media, 
Lokale Presse) und Info -Stände auf Fachtagungen und Festen unterrichten wir die 
Öffentlichkeit über unsere Arbeit. Wir geben unser Wissen weiter, vernetzen uns mit unseren 
Kooperationspartnern und integrieren neue Erkenntnisse in unsere Arbeit.  
 
4.4. Beteiligungsverfahren 
Alle Kinder und Jugendlichen werden über ihre Rechte aufgeklärt. Schutz, Förderung und 
Beteiligung aller Kinder und Jugendlichen haben oberste Priorität. Ein entsprechendes 
Informationsmanagement zählt dazu, genauso wie adäquate Beteiligungsmethoden. Es ist auf 
Kindgerechtigkeit, Niedrigschwelligkeit, Kultur - und Geschlechtersensibilität und Nutzung 
neuer Medien zu achten. Das Personal ist entsprechend  hinsichtlich der Umsetzung der UN -
Kinderrechtskonvention zu schulen und die Strukture n der Angebote sollen Elemente der 
Selbstbestimmung und Selbstverwaltung der Kinder und Jugendlichen enthalten (z.B. 
Kinderparlament, Jugendrat). Mediale Abstimmungen, Bewertungen und Interessensabfragen 
sichern die Attraktivität der Angebote für alle Kind er und Jugendlichen. Demokratische 
Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen verhelfen den Kindern zu einem langfristigen 
Partizipationsprozess, in den sie hineinwachsen und voneinander lernen können.  
Die Kinder und Jugendlichen werden von Beginn an aktiv an  den Arbeits - und 
Gruppenprozessen beteiligt. Alle Kinder und Jugendlichen werden eingeladen, die Regeln der 
Gruppenangebote und Ferienfahrten gemeinsam zu gestalten . Die langfristig engagierten  
Kinder und Jugendlichen aus der Einstiegsphase werden Botscha fter*innen bzw. 
Mentor*innen, sogenannte „FAIR.STÄRKER“ und werden angeleitet die Angebote in ihrem 
Stadtteil bekannt zu machen, weitere Jugendliche zu informieren, Werbung an ihren Schulen 
zu machen und künftig besondere Rollen zu übernehmen (z.B. Peer -to-Peer, 
Mentoren/Botschafter, Jugendrat).

Vereinskonzept FAIR.STÄRKEN e.V.  S. 12  
 
4.5. Beschwerdemanagement 
Innerhalb der Geschäftsstelle FAIR.STÄRKEN e.V. wird künftig ein Beschwerdesystem 
eingerichtet. Über unterschiedliche Kanäle können sich die Kinder und Jugendliche mitteilen 
und Veränderungswünsche, Konflikte, Ängste oder Kritik anbringen.  
 Alle Kinder und Jugendlichen werden über ihre Kinderrechte aufgeklärt. Sie erhalten 
Informationen und Raum diese wahrzunehmen und werden über mögliche 
Beschwerdewege aufgeklärt (Vertrauenspersonen oder Leitung: persönliches 
Gespräch, Anruf, E-Mail, soziale Medien, Brief). 
 Es werden 1-2 Fachkräfte (z.B. Kinderschutzkraft §8a & Kinderrechtsbeauftragte) als 
Vertrauenspersonen für die Kinder und Jugendlichen benannt und vorgestellt. Sie sind 
in der Geschäftsstelle präsent und werden in den Gruppenangeboten vorgestellt, sind 
aber keine reguläre n Sozialarbeiter*innen bzw. Leiter*innen d es Angebotes . Die 
Personen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten telefonisch erreichbar. Sie dienen als 
neutrale Anlaufstelle für Anliegen und Beschwerden der Jugendlichen.  
 Alle Regeln werden gemeinsam mit den Jugendlichen erarbeitet und in regelmäßige n 
Reflexionstreffen evaluiert (bspw. Aufgabe des Jugendrats/gewählte Delegierte der 
Jugendlichen). Jede*r neue*r Teilnehmer*in bekommt einen jugendlichen Mentor, und 
ein „Starter -Paket“ (mit Regeln, Infos, Anlaufstellen, Angeboten). In jedem 
Gruppenangebot wird außerdem zu Beginn und am Ende eine Befindlichkeitsabfrage 
durchgeführt. 
Auf diesen 3 Wegen soll ein qualitatives und effektives Beschwerdemanagement für die 
Einrichtung etabliert werden. Alle Kinder und Jugendlichen sind vor Gewalt zu schützen, damit 
diese sich in einem angstfreien Raum frei entfalten können. 
 
5. Mitarbeiter*innen 
 
Die Mitarbeiter*innen von FAIR.STÄRKEN e.V. müssen eine pädagogische Qualifikation sowie 
ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Zurzeit beschäftigt der Verein 2 
Diplom-Pädagoginnen, 1 Fachkraft für  internationales Kinderrecht und angewandte 
Kinderphilosophie, 1 Erzieherin, 1 Psychologin, 1 Sozialpädagogin, 1 Sozialarbeiterin und 
Fachkraft für Frühe Hilfen und 1 Verwaltungsfachkraft sowie die Geschäftsführung. Die freien 
Mitarbeiter*innen bzw. Trainer*innen arbeiten auf Honorarbasis und haben spezielle 
Weiterbildungen hinsichtlich Anti -Gewalttraining, Konfrontative Pädagogik, Coolness - und 
Konfliktkultur, Erlebnispädagogik sowie Deeskalationsstrategien. Eine feste Mitarbeiterin bildet 
sich zurzeit zur Fachkraft nach §8a weiter.  
Alle festen und freien Mitarbeiter*innen wurden in der Umsetzung des vereinsinternen 
Verhaltenskodex` von FAIR.STÄRKEN geschult und haben diesen unterzeichnet. Damit möchte 
FAIR.STÄRKEN größtmögliche Sicherheit hinsichtlich Kinderschutz sowohl in der Gruppenarbeit 
als auch auf den Ferienfreizeiten erreichen.

Vereinskonzept FAIR.STÄRKEN e.V.  S. 13  
 
 
6. Räume 
 
Die Geschäftsstelle des Vereins FAIR.STÄRKEN e.V. liegt  in der Kölner Innenstadt , Nähe 
Rudolfplatz, im 4 Stockwerk: 
FAIR.STÄRKEN e.V.  
Hohenstaufenring 63 
50674 Köln 
Die Angebote finden im gesamten Stadtgebiet und im Kölner Umland statt: in den 
kooperierenden Kitas, Schulen, Jugendzentren, Wohnheimen für Geflüchtete und in 
verschiedenen Reiterhöfen und Selbstversorgerhäusern im Umland von Köln. 
 
7. Netzwerk 
 
FAIR.STÄRKEN e.V. arbeitet eng mit dem Jugendamt der Stadt Köln zusammen. Des Weiteren 
besteht das FAIR.STÄRKEN e.V. Netzwerk aus folgenden Kooperationspartnern: 
Polizei NRW Köln, Schulpsychologischer Dienst der Stadt Köln, Familienbildungsstätten, 
Trägerschaften des Offenen Ganztags, Sportamt, Wohnungsamt der Stadt Köln, 
Beratungslehrer*innen, Schulsozialarbeiter*innen des Landes NRW und der Stadt Köln, Ergo-
Therapeut*innen, Kinder- und Jugendpsychiater*innen, andere freie soziale Träger uvm.  
 
FAIR.STÄRKEN e.V. versteht Kooperation als die notwendige Gelingensbedingung für die 
Erreichung der genannten Ziele.

Beschlussvorlage Ausschuss

5165 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/510/32 
 
Vorlagen-Nummer 
 3378/2018 
Freigabedatum 
19.10.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: FAIR.STÄRKEN e.V. 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den Verein 
„FAIR.STÄRKEN e.V.“, Hohenstaufenring 63, 50674 Köln als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 
75 Abs. 1 SGB VIII anzuerkennen. 
 
Jugendhilfeausschuss 27.11.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der gemeinnützige Verein „FAIR.STÄRKEN e.V.“ wurde am 07.09.2017 in Köln gegründet. 
Die Arbeitsschwerpunkte des Trägers liegen im Bereich der Gewaltprävention und Sozialem Lernen, 
die er vollständig vom Träger „wir für Pänz e.V“ ebenso wie das für den Arbeitsbereich tätige Perso-
nal übernimmt und die dort erstellten Konzepte weiterentwickelt. 
Die neu angemieteten Räume am Hohenstaufenring 63, in unmittelbarer Nähe des Rudolfplatzes, 
bieten Büroplätze für die Koordination und Raum für Teamsitzungen und Besprechungen. 
Das Team des Vereins besteht zurzeit aus 12 festangestellten Fach- und 9 Honorarkräften, unter 
ihnen Sozialarbeiter*innen, Diplom Pädagog*innen, Psycholog*innen, Kinderpfleger*innen.  
Einige Fachkräfte haben Migrationshintergrund und bringen unterschiedliche Sprachkenntnisse mit 
ein. Die meisten von ihnen können zusätzliche Ausbildungen und Trainerscheine vorweisen, u.a. 
Coolnesstrainer und Anti-Gewalt-Trainer.  
„FAIR.STÄRKEN e.V.“ legt jedoch auch Wert auf Vermittlung des selbst erarbeiteten Konzepts.  
Die Finanzierung erfolgt über Drittmittel, zurzeit über finanzielle Unterstützung durch den „LVR“ und 
das Bundesprogramm „Demokratie Leben“, aber auch über Förderprogramme privater Stiftungen. 
„FAIR.STÄRKEN e.V.“ agiert kölnweit, wird aktuell häufig in konfliktbehafteten Bezirken angefragt.  
Zurzeit finden Gruppen in Ostheim, Porz, Mülheim, Ehrenfeld und Bocklemünd statt. 
Der Verein verfolgt u.a. folgende Ziele:  
 Soziales Lernen und Gewalt Prävention an Schulen und Kitas 
 Pädagogische Angebote für Geflüchtete 
 Eltern-Kind-Gruppen 
 Bezirkliche Intensivgruppen zum Sozialen Lernen 
Zielgruppen sind dabei: 
- Kinder ab ca. 3 bis ca. 15 Jahren und deren Eltern  
- bei Eltern-Kind-Gruppen Eltern mit entsprechend jüngeren Kindern  
Der Schwerpunkt liegt dabei auf Menschen mit: 
• Migrations- und/oder Fluchterfahrung 
• psychischen Belastungen 
• sozioökonomischer Benachteiligung 
• Gewalterfahrung und/oder kriminellen Erfahrungen 
• Verhaltensoriginalität und/oder Unterstützungsbedarf in Schule, Ausbildung, Beruf 
Der Arbeitsbereich „Soziales Lernen und Gewaltprävention“ wird von „FAIR.STÄRKEN e.V.“ in Kin-
dergärten, Schulen und offenen Ganztagsschulen angeboten.  
Neben der Arbeit mit den Kindern sollen auch die Erzieher*innen und Lehrer*innen unterstützt und 
gestärkt werden.  
Aktuell finden ca. 50 Gruppen mit jeweils 20-30 Kindern statt, insgesamt ca. 1200-1800 Kinder und 
Jugendliche innerhalb der Zielgruppe. 
Die pädagogische Arbeit mit Kindern mit Flüchtlingshintergrund bietet der Verein sowohl an Integrati-
onsschulen bzw. in sogenannten „Auffangklassen“ als auch in Notunterkünften an. Dabei werden 
Kinder und Jugendliche aller Altersklassen angesprochen.  
Ziel ist es, zunächst einen sicheren Ort für die Kinder und Jugendlichen zu schaffen und diese spiele-

3 
risch zu erreichen.  
Auch Basiskompetenzen sollen hier entwickelt und gestärkt werden.  
Das Intensivtraining findet stadtteilbezogen statt und soll Kinder mit multiplen Problemen erreichen.  
Dabei wird großer Wert auf Elternarbeit gelegt und diese durch mehrere Gespräche in die Arbeit ein-
bezogen. Zurzeit werden 7 Gruppen angeboten.  
Aufgrund der Thematik wird „FAIR.STÄRKEN e.V.“ im Bereich des Gewalttrainings vor allem für 
männliche Teilnehmer angefragt. Es gibt allerdings auch eine reine Mädchengruppe. 
Für die derzeitigen Vorstandsmitglieder: 
- Herr Thomas Bischofs und  
- Frau Jutta Ponsar 
liegen erweiterte Führungszeugnisse gemäß § 30a BZRG ohne Eintragungen vor. 
Das Finanzamt Köln-Süd hat am 05.12.2017 einen Bescheid nach § 60a Abs. 1 Abgabenordnung 
über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 
51, 59, 60 und 61 Abgabenordnung (AO) erteilt. Die Satzung der Körperschaft erfüllt demnach die für 
die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft erforderlichen Voraussetzungen. 
„FAIR.STÄRKEN e.V.“ erfüllt mit seinem Angebot die fachlichen und personellen Voraussetzungen 
zur Durchführung von Aufgaben der Jugendhilfe. 
Nach Ansicht der Jugendverwaltung gewährleistet der Verein eine den Zielen des § 75 Absatz 1 SGB 
VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit und wird einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung von Auf-
gaben der Jugendhilfe leisten.  
Die Verwaltung schlägt daher die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB 
VIII vor.  
Die Satzung und das pädagogische Konzept  sind als Anlagen 1 und 2 unter Session-Nr. 3378/2018 hinterlegt.

Anlage 1 Satzung FAIR.STÄRKEN e.V.

10870 Zeichen

Satzung des gemeinnützigen Vereins  
FAIR.STÄRKEN e.V. 
 
§ 1 Name, Sitz, Eintragung  
(1) Der Verein führt den Namen Fair.Stärken. 
(2) Der Sitz des Vereins ist Köln. 
(3) Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen und trägt dann den Zusatz e.V. 
 
 
§ 2 Geschäftsjahr 
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 
 
 
§ 3 Zweck des Vereins 
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne 
des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51ff) in der 
jeweils gültigen Fassung.  
(2) Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der 
Erziehung,  Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, der 
Kriminalprävention, des Sports sowie der Wissenschaft und Forschung. 
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch pädagogische Gruppen- 
oder Individualangebote (soziale Gruppenarbeit, Beratungsangebote, pädagogische 
Einzelförderung, u. a.) für Kinder, Jugendliche und Familien in besonderen und 
benachteiligten Lebenslagen (z.B. Armut, Migrationshintergrund, Fluchthintergrund, 
Bildungsferne), die auch an Kindertagesstätten, Schulen, Jugendzentren und 
Erwachsenenbildungseinrichtungen durchgeführt werden können. Die sportlichen und 
freizeitpädagogischen Angebote dienen der Prävention, auch der Kriminalprävention 
im Sinne der Förderung sozialer und persönlichkeitsstärkender Fähigkeiten sowie der 
Entwicklung zielgruppenspezifischer Konzepte unter Berücksichtigung der Förderung 
der körperlichen, geistigen und seelischen Gesundheit laut WHO.  
Der Verein kann diesbezüglich angemessene Einrichtungen entwickeln.  
Der Zweck wird verstärkt durch Öffentlichkeitsarbeit und die Zusammenarbeit mit 
anderen gemeinnützigen Vereinen und Verbänden, der öffentlichen Hand und der 
Polizei.  
Die Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen (Symposien, 
Podiumsdiskussionen, Fachtage mit wissenschaftlicher Beteiligung) und die Vergabe 
von Forschungsaufträgen zu Ursachen- und Wirkungsforschung sollen insbesondere 
dazu beitragen, angemessene Angebote und Einrichtungen zu entwickeln und 
aufzubauen.

Satzung FAIR.STÄRKEN e.V. 
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§ 4 Selbstlosigkeit 
 
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche 
Zwecke. 
 
 
§ 5 Mittelverwendung 
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet 
werden. Die Mitglieder des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine 
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. 
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder 
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 
 
§ 6 Mitglieder 
(1) Mitglied des Vereins können natürliche Personen ab dem 15. Lebensjahr und 
juristische Personen werden, die seine Ziele unterstützen wollen. 
(2) Der Verein hat folgende Mitglieder: 
-ordentliche Mitglieder, 
-jugendliche Mitglieder, 
-Fördermitglieder. 
(3) Nur ordentliche Mitglieder haben Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.  
(4) Mitglieder unter 18 Jahren können nur jugendliche Mitglieder sein. Sie haben das 
Recht, an der Mitgliederversammlung beratend teilzunehmen. 
(5) Jugendliche Mitglieder werden mit der Vollendung des 18. Lebensjahres zu 
ordentlichen Mitgliedern.  
(6) Es besteht die Möglichkeit, als sogenanntes Fördermitglied den Verein durch 
finanzielle Zuwendungen zu unterstützen. 
(7) Über den formlos schriftlich zu stellenden Antrag auf Aufnahme in den Verein 
entscheidet der Vorstand. 
(8) Bei Ablehnung des Aufnahmeantrages kann der Beitrittswillige einen Antrag an die 
Mitgliederversammlung zur Anhörung stellen. Die Mitgliederversammlung entscheidet 
dann abschließend über den Antrag. 
(9) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. 
(10) Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem 
Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende. 
(11) Der Vorstand kann ein Mitglied aus dem Verein ausschließen, wenn dieses 
gegen die Ziele und Interessen des Vereins grob verstoßen hat oder trotz Mahnung 
mit dem Beitrag für 2 Jahre in Verzug ist. Gegen den Beschluss der Ausschließung 
kann innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Mitteilung Widerspruch eingelegt 
werden, über die die nächste Mitgliederversammlung entscheidet.

Satzung FAIR.STÄRKEN e.V. 
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§ 7 Beiträge 
Die ordentlichen Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der 
Mitgliederversammlung. Zur Festlegung der Beitragshöhe und -fälligkeit ist eine 
einfache Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten 
Vereinsmitglieder erforderlich. Die Mitgliederversammlung kann eine Beitragsordnung 
verabschieden, die Art, Umfang und Fälligkeit der Beitragsleistungen regelt. 
 
 
§ 8 Organe des Vereins 
Organe des Vereins sind 
a) der Vorstand 
b) die Mitgliederversammlung. 
 
 
§ 9 Die Mitgliederversammlung 
(1) Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich einzuberufen. 
(2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das 
Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung von 30 % der Vereinsmitglieder 
schriftlich und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.  
(3) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den Vorstand 
unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens vier Wochen bei gleichzeitiger 
Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des 
Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als 
zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins schriftlich bekannt 
gegebene Post- oder E-Mail-Adresse gerichtet ist.  
(4) Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende Vereinsorgan ist 
grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern spezielle Aufgaben gemäß dieser 
Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden. Ihr sind 
insbesondere die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über 
die Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes schriftlich vorzulegen.  
(5) Sie bestellt zwei Rechnungsprüfer, die weder dem Vorstand noch einem vom 
Vorstand berufenen Gremium angehören, um die Buchführung einschließlich 
Jahresabschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu 
berichten.  
(6) Die Mitgliederversammlung entscheidet auch über:  
- Strategie und Aufgaben des Vereins  
- Beteiligungen  
- Satzungsänderungen  
- Auflösung des Vereins.

Satzung FAIR.STÄRKEN e.V. 
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(7) Eine satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 
mindestens 50 % der Mitglieder anwesend sind. Für den Fall, dass die 
Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig ist, kann der Vorstand mit einer Frist von 
14 Tagen erneut einladen. Dann ist die Mitgliederversammlung ohne Mindestquorum 
beschlussfähig. Im Einladungsschreiben ist darauf hinzuweisen. 
(8) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse (mit Ausnahme von 
Satzungsänderungen und bei Auflösung des Vereins) mit einfacher Mehrheit. Bei 
Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.  
(9) Mitgliederversammlungen sind nicht öffentlich. Nichtmitglieder können auf Antrag 
durch Beschluss der Mitgliederversammlung zugelassen werden.  
(10) Jedes Mitglied hat eine Stimme.  
 
 
§ 10 Der Vorstand 
(1) Der Vorstand besteht aus zwei oder drei Mitgliedern. 
(2) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB vertritt den Verein gerichtlich und 
außergerichtlich. Die Vertretungsmacht der Vorstandsmitglieder ist unbeschränkt. 
(3) Es vertreten immer zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam. 
(4) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren 
gewählt. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung in 
getrennten Wahlgängen bestimmt. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder 
bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis ihre Nachfolger*innen bestimmt sind 
und ihr Amt antreten können. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. 
(5) Der Vorstand ist zuständig für: 
-die strategische Entwicklung des Vereins, 
-die Überwachung der Liquidität des Vereins, 
-die Öffentlichkeitsarbeit. 
(6) Der Vorstand soll für die laufenden Geschäfte eine*n Geschäftsführer*in bestellen. 
Diese*r ist berechtigt, an allen Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme 
teilzunehmen. Näheres regelt eine Geschäftsordnung. 
(7) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. 
Alle Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden 
Vorstandsmitglieder. 
(8) Die Vorstandsmitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit als 
Vorstand, die 100 € pro Sitzung und 500 € im Jahr nicht überschreitet, sowie 
zusätzlich Ersatz für ihre tatsächlichen Auslagen. Die Mitgliederversammlung 
beschließt über die genaue Höhe der Aufwandsentschädigung. 
(9) Die Vorstandsmitglieder dürfen nicht gleichzeitig Angestellte des Vereins sein. 
 
 
§ 11 Satzungsänderungen 
(1) Für den Beschluss über Satzungsänderungen auf der Mitgliederversammlung ist eine 
Dreiviertelmehrheit der erschienen Vereinsmitglieder erforderlich.

Satzung FAIR.STÄRKEN e.V. 
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(2) Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt 
werden, wenn auf diesen Tagungsordnungspunkt bereits in der Einladung sowohl der 
bisherige als auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt worden waren. 
(3) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus 
formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. 
Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern sofort schriftlich 
mitgeteilt werden. 
 
 
§ 12 Beurkundung von Beschlüssen 
Die in Mitgliederversammlungen und in Vorstandssitzungen gefassten Beschlüsse 
sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand innerhalb von 4 Wochen nach 
Beschlussfassung zu unterzeichnen. 
 
 
§ 13 Datenschutz 
(1) Im Rahmen der Mitgliederverwaltung werden von den Mitgliedern folgende Daten 
erhoben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-
Adresse. Diese Daten werden im Rahmen der Mitgliedschaft verarbeitet und 
gespeichert. 
(2) Der Verein veröffentlicht die Daten seiner Mitglieder intern wie extern nur nach 
entsprechenden Beschlüssen der Mitgliederversammlung und nimmt die Daten von 
Mitgliedern aus, die einer Veröffentlichung widersprochen haben. 
 
 
§ 14 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung 
Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine ¾ Mehrheit der in der 
Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Bei Auflösung oder 
Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das 
Vermögen des Vereins zu 50 % an SOS Kinderdorf e.V. und zu 50 % an Aktion 
Lichtblicke e.V., die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, Zwecke zu 
verwenden haben. 
Köln, 8.11.2017

Beratungsverlauf (1)

27.11.2018 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hohenstaufenring 63
  • Rudolfplatz

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3378/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
19.10.2018
Erstellt
17.10.2018 09:46