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Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: FAIR.STÄRKEN e.V.

Beschlussvorlage Ausschuss 3378/2018 vom 19.10.2018

Stand: Am 27.11.2018 im Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen.

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  • Anlage 2 Vereinskonzept FAIR.STÄRKEN e.V.

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    Mai 2018 Vereinskonzept FAIR.STÄRKEN e.V. Demokratie – Kinderrecht – Chancen von Anfang an gestalten • (Gewalt-)Prävention, Aufklärung, Schutz • Jugendförderung, Persönlichkeitsbildung, Empowerment • Demokratiebildung, Partizipation und kulturelle Teilhabe • Inklusive Bildung und Integration junger Menschen Geschäftsführung: Mechthild Böll Finanzamt Köln-Süd StNr. 219/5882/2667 Bank für Sozialwirtschaft IBAN: DE97 3702 0500 0001 5855 00 BIC BFSWDE33XXX FAIR.STÄRKEN e.V. Hohenstaufenring 63 50674 Köln Geschäftsführung Mechthild Böll Tel.: 0221.588 326-0 Fax: 0221.588 326-99 info@fairstaerken.de www.fairstaerken.de Vereinskonzept FAIR.STÄRKEN e.V. S. 2 Inhaltsverzeichnis 1. Prämisse ....................................................................................................................................... 3 1.1. Vorbemerkung ................................................................................................................... 3 1.2. Leitsätze ............................................................................................................................... 3 1.3. Begriffsbestimmung ........................................................................................................ 4 1.4. Standards ............................................................................................................................. 4 2. Ziele ............................................................................................................................................... 6 3. Tätigkeitsfelder ......................................................................................................................... 7 3.1. Kinder .................................................................................................................................... 8 3.2. Jugend .................................................................................................................................. 8 3.3. Familie .................................................................................................................................. 9 3.4. Institutionen....................................................................................................................... 9 4. Qualitätsmanagement .......................................................................................................... 10 4.3. Evaluation .......................................................................................................................... 10 4.4. Beteiligungsverfahren................................................................................................... 11 4.5. Beschwerdemanagement ............................................................................................ 12 5. Mitarbeiter*innen ................................................................................................................... 12 6. Räume ......................................................................................................................................... 13 7. Netzwerk .................................................................................................................................... 13 Vereinskonzept FAIR.STÄRKEN e.V. S. 3 1. Prämisse 1.1. Vorbemerkung Der neugegründete und gemeinnützige Verein FAIR.STÄRKEN e.V. ist aus der Abteilung Gewaltprävention und Soziales Lernen des Jugendhilfeträgers wir für pänz e.V. hervorgegangen. Diese Abteilung wurde bei wir für pänz e.V. zum 01.02.2018 geschlossen. Alle festangestellten un d freien Mitarbeiter*innen für diesen Arbeitsbereich sowie alle pädagogischen Konzepte wurden von FAIR.STÄRKEN e.V. übernommen. Damit startet FAIR.STÄRKEN mit der seit 17 Jahren bei wir für pänz entwickelten Expertise in diesem Bereich. Die Geschäftsführung des Vereins FAIR.STÄRKEN hat Mechthild Böll inne, die bisher die Abteilung Prävention bei wir für pänz e.V. leitete. Der Verein FAIR.STÄRKEN charakterisiert sich über die Projektbereiche Gewaltprävention für Kinder und Jugendliche, Demokratiebildung an Institutionen, Elternberatung und partizipative Integrationsarbeit für Familien mit Kindern in der Kölner Region. Es gibt verschiedene Gruppenangebote zum Sozialen Lernen in Kitas, Klassentrainings an Schulen, Intensivgruppen Gewaltprävention in den Bezirke n, pädagogische Angebote in Wohnheimen für Geflüchtete und für Kinder aus Pflegefamilien, Ferienfahrten für Kinder in benachteiligten Lebenslagen sowie Eltern-Kind-Kurse, Elternberatung, Fortbildungen für Fachkräfte und Schulcoachings. 1.2. Leitsätze FAIR.STÄRKEN e.V. setzt sich für eine inklusive Gesellschaft ein, die die Rechte des Einzelnen achtet, die gleichwertige Teilhabe aller fördert und Entscheidungen unter Einbeziehung aller relevanter Akteur*innen demokratisch und nachhaltig trifft. FAIR.STÄRKEN e.V. betrachtet das Kind ganzheitlich und achte t seinen Subjektstatus als eigenständige und individuelle Persönlichkeit. Werden Kinder gefördert und ihr Subjektstatus anerkannt, können sie ihre Persönlichkeit und Talente voll entfalten. FAIR.STÄRKEN e.V. achtet respektvoll die Vielfalt in unserer Gesellschaft und die Beteiligungsrechte von Kindern, Jugendlichen und deren Familien, handelt geschlechtergerecht und kultursensibel und setzt sich explizit für die Umsetzung der UN-Kinderrechte ein. Erfahren Kinder Selbstwirksamkeit, Gleichwertigkeit und die Anerkennung ihrer Meinung, können sie sich selbstbewusst, gesund und stark entwickeln. Dabei benötigen Kinder und Jugendliche einen starken Partner, der sie bei der Umsetzung ihrer Kinderrechte begleitet und unterstützt. Dies versteht FAIR.STÄRKEN e.V. als Auftrag. Innovation ist unser Programm. Vereinskonzept FAIR.STÄRKEN e.V. S. 4 1.3. Begriffsbestimmung Laut der UN -Kinderrechtskonvention gelten alle Kinder und Jugendlichen bis zum Erreichen der Volljährigkeit mit 18 Jahren als Kind. Der Begri ff Kind wird in unseren Angeboten für alle Teilnehmer*innen bis 18 Jahre genutzt. Die Unterscheidung zwischen Kindern und Jugendlichen wird bei altersspezifischen Strukturen und Kursen explizit genannt. 1.4. Standards Folgende 10 Strukturelemente dienen der langfristigen Erreichung der Vereinsziele: Qualifiziertes Personal: Menschen, die die Kinder und Jugendlichen begleiten, müssen pädagogische Fachkräfte sein, die sich auf die speziellen „Biografien“ einlassen und Empathie zeigen können sowie Sensibilität u nd ein professionelles Gespür für die Situation haben, um die Kinderrechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe umsetzen zu können. Besondere Förder - und Therapiebedarfe können bemerkt und an entsprechende Hilfsangebote weitervermittelt werden. Projektzeit u nd Vertrauensbildung: Alle Angebote sollen niedrigschwellig sein. Die Zugänge für die Kinder und Jugendliche unterschiedlichster Herkunft sollen bedarfsgerecht gestaltet werden. Dazu gehört auch, dass den Kindern und Jugendlichen Zeit gegeben wird für ein langsames Herantasten an die neue Umgebung und Personen (Schutz der Privatsphäre und vertrauensbildende Maßnahmen). Methoden zu Empowerment, Teilhabe und individueller Förderung: Die Kinder und Jugendlichen sollen individuell, gezielt und nach ihren spezifischen Bedürfnissen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gefördert und gestärkt werden. Die Kinder und Jugendlichen sollen sich frühzeitig und in einer strukturierten Gruppe über die deutsche Sprache, Traditionen und die kulturellen Werte austauschen können und über partizipative Methoden (z.B. Kinderparlament, Jugendrat) die Möglichkeit erhalten, sich an den Gruppenprozessen aktiv und gestalterisch zu beteiligen . Auch wird Jugendlichen die Möglichkeit gegeben, Mitglied im Verein FAIR.STÄRKEN zu werden. Arbeitszeit und Tagesstruktur: Es müssen transparente und verbindliche, d.h. wiederkehrende Zeiten geschaffen werden, an denen die Kinder sich orientieren und sich in dieser Zeit frei entfalten können (Regelmäßigkeit, Kontinuität, Tagesstruktur). Der Nachmittag nach Schulschluss, der frühe Abend und das Wochenende werden als Kurszeiten genutzt und mit entsprechenden Angeboten ausgestattet. Angebote für Familien mit Kleinkindern gibt es vorrangig vormittags. Auswahl und Gestaltung der Räume: Es müssen für alle Angebote kindgerechte Räume bereitgestellt werden, in denen sie spielen, lachen, Freude und gemeinsam Spaß und Hoffnung empfinden können sowie in einer sicheren Atmosphäre ankommen, zur Ruhe kommen und sich sicher fühlen können. Die Kinder und Jugendlichen sind beginnend mit der Einführungsphase an der Gestaltung der Räume zu beteiligen. Ausreichend Platz für Bewegung, genügend Anregung zur kreativen Entfaltung, Sicherheit und Schutz zum Wohlfühlen und Begrenzung des Ablenkungspotentials sind gleichermaßen wichtig. Nachhaltigkeit bei Bereitstellung kultureller Angebote und sozialen Kontaktaufbaus: Die Kinder und Jugendlichen sollen bei der Kontaktaufnahme nach außen Unterstützung erhalten. Es gibt strukturierte kulturelle und soziale Angebote, um zu einer erfolgreichen Inklusion bzw. langfristiger freundschaftlicher Kontaktknüpfung Vereinskonzept FAIR.STÄRKEN e.V. S. 5 und gesellschaftlicher Teilhabe zu verhelfen. Gemeinsam geplante Aktionen und Events und die Einrichtung eines Kinderparlaments bzw. Jugendrates helfen bei der nachhaltigen Kontaktknüpfung und dem Aufbau eines Zusammengehörigkeits- und Gemeinschaftsgefühls. Information und Einbeziehung der Öffentlichkeit: Es bedarf einer kontinuierlichen Zusammenarbeit mit der lokalen und überregionalen Presse, um die breite Öffentlichkeit zu erreichen. Die Menschen in Köln sollen von der Vielfalt der Kulturen profitieren, vorhandene Ressentiments abbauen und sich ein positives Bild von den Kinder n und Jugendlichen machen können. Einheimische und Flüchtlingskinder können gemeinsame Medienprojekte (z.B. youtube Videos) initiieren oder die Öffentlichkeit über ihre zusammen geplanten Events und Aktionen informieren und dazu ei nladen (z.B. Straßenfeste, Spendenläufe, Musik - Theateraufführungen, Fußballturniere). Ein größeres Gemeinschaftsgefühl und mehr Kontaktmöglichkeiten zwischen den verschiedenen Kulturen sollen in de n Kölner Veedeln angeregt werden. Zusammenarbeit mit Kooper ationspartnern: Die beteiligten Kooperationspartner sind Schulen und Kindertagesstätten, Offene Treffs, weitere soziale und freie Träger, das Jugendamt und das Wohnungsamt der Stadt Köln, die Polizei und die Politik. Es gilt gemeinsam an den Zielen der Prä vention, Inklusion und Teilhabe für alle Kinder zu arbeiten, um gesellschaftliche und politische Veränderungen anzustreben und erreichen zu können. Wissenschaftliche Evaluation: Die Technische Hochschule Köln hat ihre Unterstützung bei der Erarbeitung wissenschaftlicher Evaluationsstrategien angeboten. So können die Erfolge bzw. die Wirksamkeit der Projekte überprüft und die Projekte und Programme entsprechend weiterentwickelt werden. Professionalisierung nach innen und außen : Durch die externe Evaluation und die Entwicklung von Qualitätsstandards und politischen Forderungen erhält die Arbeit von FAIR.STÄRKEN e.V. ein anderes Gewicht bzw. Bedeutsamkeit in der Kölner Region. Es gilt eine trägerinterne Professionalisierung vorzunehmen. Das pädagogische Personal ist verpflichtet, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen, um sich an den neuesten politischen, wissenschaftlichen, fachlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen orientieren und beteiligen zu können. FAIR.STÄRKEN strebt die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe in Köln an und hat die Vereinbarung nach § 8a SGB VIII unterzeichnet. Vereinskonzept FAIR.STÄRKEN e.V. S. 6 2. Ziele FAIR.STÄRKEN e.V. – Demokratie, Kinderrecht, Chancen – von Anfang an gestalten. Wir stärken Kinder, Jugen dliche und Kölner Familien in ihrer Teilhabe, Entwicklung und Integration. Dabei setzen wir auf Prävention durch Inklusion und Teilhabe: Gewaltprävention bedeutet für uns die 5 Hauptz iele Kinderschutz, Empowerment, Demokratiebildung, Partizipation und kulturelle Teilhabe sowie Inklusion in unserer Bildungsarbeit umzusetzen. Prävention und Schutz Gewaltprävention und Anti -Diskriminierungsstrategien durch Soziales Lernen, Etablierung von nachhaltigen Strukturen, Information der Öffentlichkeit, Reflexion v on eigenen und fremden Werten und Normen, altersgerechte Analyse der Medienlandschaft, Bedeutung und Annahme von Hilfsangeboten, Reflexion der eigenen Vorbilder und deren Funktion, sowie Entwicklung von Kritikfähigkeit und Mündigkeit. Förderung durch Empowerment Empowerment bzw. der Abbau von Resignation und Hilflosigkeit durch die Schaffung von Zukunftsperspektiven, Erfolgserlebnissen, Erfahrung von Selbstwirksamkeit, Aktivitäten und schönen Freizeiterlebnissen und Beziehungen. Die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen sollen ein positives und realistisches Selbstkonzept entwickeln durch Stärkung des Selbstwertgefühls und des Selbstvertrauens, Erhöhung der Frustrationstoleranz, Verbesserung der Körper - und Sinneserfahrung, Erfahrung neuer Erfolgserlebnisse und deren Integrierung. Familien erfahren eine Aktivierung in der Freizeit und eine Unterstützung bei der selbstbestimmten Lebensgestaltung. Demokratie leben lernen Demokratie leben lernen durch das Vorleben und Einführen einer demokratischen Grundhaltung und der Vermittlung von Wissen und Aufklärung. Soziale Kompetenzentwicklung in Form von Verantwortungsübernahme für die eigenen Handlungen, Toleranz, Respekt, Vertra uen und Kommunikationsfähigkeit, Kooperation und Interaktion, solidarischem Verhalten, gewaltfreien und deeskalierenden Handlungsalternativen und Konfliktlösungsoptionen. Partizipation und kulturelle Teilhabe Partizipation durchsetzen durch die Befähigung der Teilnehmer*innen und die Schaffung von Möglichkeiten und Rahmenbedingungen zur Selbstwirksamkeit und Mitbestimmung sowie kulturellen Teilhabe. Erlernen demokratischer und lösungsorientierter Kommunikationsmethoden, Diskussionskultur, Umgang mit kultureller Vielfalt und Abbau von Diskriminierung, gelebte Partizipation für Kinder jeden Alters. Inklusion und Gleichwertigkeit Gesellschaftliche Teilhabe am Kölner Stadtleben, Gleichwertigkeit und soziale Integration soll durch die Unterstützung beim nachhalt igen sozialen Kontaktaufbau zu einheimischen Kindern und Jugendlichen gelingen. Die Vermittlung von intensiven, persönlichen Kontakten zwischen Kindern und Jugendlichen verschiedener Herkunft, das Erspüren der individuell sehr unterschiedlichen Biographien des Gegenübers, Empathieförderung, sowie Förderung eines respektvollen Miteinanders sind Hauptziele der Arbeit. Vereinskonzept FAIR.STÄRKEN e.V. S. 7 3. Tätigkeitsfelder Unser Arbeitsschwerpunkt liegt in der Jugendförderung. Frühkindliche Bildung ist ein Bestandteil unserer Arbeit, jedoch nicht das Kerngeschäft. Zur ganzheitlichen Betrachtung von Kindern und Jugendlichen wird die Zusammenarbeit mit Institutionen und den Fa milien bzw. Eltern angestrebt. Es gibt unterschiedliche Fortbildungs - und Coachingmodelle für Institutionen und Fachkräfte, sowie Beratungsangebote und Kurse für Familien bzw. Eltern. Vorrangig unterstützen wir Kinder, Jugendliche und Familien in besonders herausfordernden Lebenslagen bzw. in marginalisierter gesellschaftlicher Stellung. Hierzu zählen vor allen Dingen Kinder, Jugendliche und Familien mit folgendem Hintergrund: Gewalterfahrung und/oder kriminellen Erfahrungen sozio-ökonomischer Benachteiligung Migrations- und/oder Fluchterfahrung psychischen Belastungen Verhaltensoriginalität und/oder Unterstützungsbedarf in Schule, Ausbildung, Beruf Übersicht Unsere Tätigkeitsfelder setzen sich zusammen aus den hier aufgelisteten pädagogischen Gruppenangeboten für marginalisierte Kinder, Jugendliche und Familien, sowie Fortbildungen für Fachträger und Institutionen. Das Qualitätsmanagement ist dabei das Fundament unserer Arbeit. Kinder Jugend Familie Institutionen Pflegekinder Soziales Lernen (in Kitas), Schulen, Jugendzentren Interkulturelle Eltern-Kind-Gruppen, (z.B. Sozialberatung, Kinderschutz) Demokratiebildung Geflüchtete Kinder (z.B. Kleinkinder-, Spiel- und Trainingsgruppen) Jugendtrainings zu Gewaltprävention in bezirklichen Intensivgruppen (z.B. Extremismus- Prävention*) Partizipation im Stadtteil (z.B. Integration, Inklusion, Aufsuchende Arbeit*) Fachkräfte-Fortbildung, AKADEMIE, Coaching Schule/Kita (z.B. Konzeptentwicklung Konfliktkultur,UN- Kinderrechte) Ferienfreizeiten Politische Bildung (Jugendrat, Kultur- Botschafter, Kinderrechte*) Politik (Qualitätsdialog, Kooperationspartner) *künftige Projekte Qualitätsmanagement Weiterbildung, Supervision Evaluation, Projektentwicklung, Wirksamkeitsanalyse, Beteiligungs- und Beschwerdemanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Dialog, Netzwerk Vereinskonzept FAIR.STÄRKEN e.V. S. 8 3.1. Kinder Pädagogische Angebote für Geflüchtete Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung brauchen zunächst einen geschützten Raum, um anzukommen und sich in der Aufnahmegesellschaft zu Recht zu finden. Aus diesem Grund gibt es feste Gruppenangebote für Kinder zwischen 0 -6 Jahren, 6-12 Jahren und 12-15 Jahren in Wohnheimen und Notunterkünften für Geflüchtete sowie in verschiedenen Stadtteilen. Demokratische Umgangsformen und soziale Integration werden spielerisch, kreativ und bewegungsorientiert gemeinsam geübt und gelebt. Gruppentreffen für Pflegekinder Kinder und Jugendliche, die in Pflegefamilien leben, treffen sich regelmäßig in pädagogischen Gruppenangeboten mit in traumasensibler Pädagogik erfahrenen Fachkräften, haben gemeinsam Spaß und unterstützen sich spielerisch auch gegenseitig bei der Bewältigung ihrer belastenden Biographien. Stärkende Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Lebenslagen erhalten die Möglichkeit kostenlose und pädagogisch konzipierte Ferienfreizeiten mit pädagogischen Fachkräften in Selbstversorgungsunterkünften und auf Reiterhöfen in der Eifel und dem Bergischen Land zu verbringen. 3.2. Jugend Soziales Lernen in Schulen, (Kitas) und Jugendzentren Die Sozialtrainings zu Coolness und Konfliktkultur mit kognitiv -verhaltensorientiertem Ansatz werden an Kölner Schulen aller Schulformen und anderen pädagogischen Institutionen durchgeführt. Mit bewegungsorientierten Spielen und Reflexionseinheiten wird an demokratischem Regelverständnis, Grenzachtung, Selbstbewusstsein, Bedürfni sachtung und gewaltfreiem Durchsetzungsvermögen gearbeitet. Eltern, Peer -Group und Lehrer*innen werden in die ganzheitliche Arbeit zum sozialen Lernen mit einbezogen. (In Einzelfällen wird diese Arbeit auch in Kitas mit den Vorschulkindern durchgeführt.) Jugendtraining zu Anti-Gewalt/Anti-Diskriminierung in bezirklichen Intensivgruppen Mit dem Ansatz der Konfrontativen Pädagogik werden in kleinen und teilweise geschlechtsspezifischen Gruppen Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren (max. 2 Jahrgänge pro Gruppe) durch erfahrene Coolness -Trainer*innen mindestens ein Jahr lang außerschulisch begleitet und in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung unterstützt. Eltern werden in die Vereinskonzept FAIR.STÄRKEN e.V. S. 9 ganzheitliche Arbeit mit einbezogen und können an einem eigens entwickelten Elterntraining teilnehmen. Politische Bildung Künftig werden an Kölner Schulen Ausbildungen zu jugendliche Mentor*innen durchgeführt (bspw. Kultur/Kinderrechte -Botschafter*innen). Diese geben ihr interkulturelles bzw. demokratisches Wissen an Gleichaltrige weiter. Darüber hinaus ist die Einrichtung ei nes Jugendrates langfristiges Vereinsziel. 3.3. Familie Interkulturelle Eltern-Kind-Kurse, Sozialberatung Mütter, Väter und ihre Kleinkinder mit und ohne Fluchterfahrung finden sich zu wöchentlichen Gruppentreffen mit gemeinsamem Frühstück und Spielen zusammen. In einer vertrauensvollen Atmosphäre werden Fragen zu den Themenbereichen Gesundheit, Entwicklung, soziale Hilfen, Kinderinteressen, Kindeswohl, Besuche der Kindertagesstätte, Beteiligung, Sprachförderung und Ernährung besprochen und die soziale Integration der Eltern gefördert. Partizipation im Stadtteil Durch das Konzept der aufsuchenden bzw. mobilen Arbeit begleiten wir künftig Familien mit Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung bei ihrem Umzug von einem Wohnheim zu einem festen Wohnsitz in Köln. Auf Wunsch der Familien suchen wir den Kontakt, heißen sie im neuen Stadtteil willkommen und schaffen Anknüpfungspunkte zu dort bestehenden Angebotsstrukturen. 3.4. Institutionen Demokratiebildung an Institutionen Mit Kursen und Fortbi ldungen zu Demokratiebildung an Institutionen fungieren wir als Dienstleister für die Einführung und Etablierung des Klassenrates, für die Durchführung von Kinderrechte-Workshops und für die Ausbildung von jugendlichen Peer-to-Peer-Mentor*innen, die selbst zu Gruppenleiter*innen werden und zur Einführung eines Kinderparlamentes bzw. Jugendrats. Fortbildung, Beratung, Coaching – FAIR.STÄRKEN-AKADEMIE Für pädagogische Fachkräfte und für pädagogische Institutionen (Kitas, Schulen, Jugendzentren) werden Fortbi ldungen zum Sozialen Lernen angeboten – entweder in der FAIR.STÄRKEN AKADEMIE oder Inhouse . Die kooperierenden Schulen werden auf Wunsch durch ein ganzheitliches Schulcoaching begleitet („ STARKE SCHULE – STARKE PÄNZ“). Die Eltern der Kinder und Jugendlichen aus den Sozialtrainings erhalten die Möglichkeit der Beratung oder der Teilnahme an einem Elternkurs. Vereinskonzept FAIR.STÄRKEN e.V. S. 10 Politik Der Verein FAIR.STÄRKEN e.V. möchte einen Beitrag zu der Kölner Auszeichnung zur Kinderfreundlichen Kommune (02/18) leisten und die dort benannten Aktionspunkte zur kinderfreundlichen Rahmengebung, Vorrang des Kindeswohls, sowie Etablierung von Partizipation und Information von Kindern und Jugendlichen umsetzen. Die enge Zusammenarbeit mit Bezirksvertretung, AG §78 Gewaltprävention, Jugend- und Wohnungsamt Stadt Köln und dem zukünftigen Kinder- und Jugendbüro ist Bestandteil der Arbeit. 4. Qualitätsmanagement Zur regelmäßigen Überprüfung und Weiterentwicklung unserer Projektziele setzen wir verschiedene Methoden der Qualitätssicherung, Evaluation, Wirksamkeitsanalyse sowie Qualitätsdialoge um. 4.1. Interne und externe Qualitätszirkel, Kollegiale Beratung Zur Sicherung der pädagogischen Qualität unserer Angebote und Einhaltung der Qualitätskriterien werden unsere Mitarbeiter*innen regelmäßig fortgebildet (mind. 20 Stunden Fortbildung pro Jahr und VZÄ) sowie in regelmäßigen Teamsitzungen mit der Leitungsfachkraft begleitet, betreut und geschult (interner Qualitätszirkel). Die Teilnahme an themenbezogenen Arbeitsgruppen mit anderen Trägern und Institutionen ist ein weiteres wichtiges Qualitätssicherungselement (externer Qualitätszirkel). Das Instrument der kollegialen Beratung stellt für komplexe Probleme eine gute Klärungsmethode dar und wird immer wieder angewendet. Qualitätsdialoge mit öffentlichen Stellen sind selbstverständlich. 4.2. Supervision Darüber hinaus wird bei Bedarf Supervision durch eine/n externe/n Supervisor*in angeboten. 4.3. Evaluation Speziell entwickelte Feedbackbögen ermöglichen es den teilnehmenden Jugendlichen zu Beginn und zum Ende der Trainingsmaßnahmen ihr Verhalten zu reflektieren. Bisherige Diskriminierungserfahrungen können ermittelt werden, sowie das persönliche Wohlbefinden der Kinder nachvollzogen werden. Eingangs - und Ausgangsbefragungen machen die Veränderungen von innen heraus deutlich. Die Entwicklung der Kinder wird zusätzlich durch ein Feedback der Lehrer*innen, Schulsozialarbeiterin und durch den Trainer dokumentiert. Es erfolgt eine Gesamtevaluation hinsichtlich der Wirkung und Zielerreichung der Maßnahmen, um eine stetige Qualitätsentwicklung und Anpassung an die Bedarfe garantieren zu können. Die Erfahrung bezüglich der Sozialtrainings „Starke Pänz“ der vergangenen Jahre zeigte, dass eine Verbesserung des Sozialverhaltens der betroffenen Jugendlichen von 80 -90 % (Einschätzung über Fragebögen der teilnehmenden Lehrer*innen, Jugendlichen und Eltern) feststellbar war. Der Kreislauf von konstruktiver Selbstreflektion du rch die konfrontative Pädagogik und dem Erleben von Selbstwirksamkeit in angeleiteten Gruppenaktivitäten führt zu einer Steigerung des Selbstbewusstseins und einer Verbesserung des Selbstwerts bzw. des Selbstkonzepts. Die Jugendlichen äußern selbst in den Feedbackfragebögen, dass sie sich jetzt Vereinskonzept FAIR.STÄRKEN e.V. S. 11 besser und entspannter fühlen und sich auch so verhalten. Die Jugendlichen schreiben selbst „ich bin gut zu mir und anderen geworden“ oder dass das Training eine „große Hilfe fürs Leben“ war. Die Jugendlichen merken selbst, welche Bedeutung und Vorteile das Kompetenztraining für ihre Lebenswelt hat. Durch den reduzierten inneren Stress können die Kinder und Jugendlichen sich besser konzentrieren und sind offener in sozialen Beziehungen und für Lernprozesse geworden. Das Verhältnis zu Lehrer*innen, Eltern und Mitschüler*innen verbessert sich nach Aussage der Betroffenen merklich. Die Kinder und Jugendlichen verbessern ihre Bildungs- und Zukunftschancen. Beispielhaft haben Kinder und Jugendliche folgende Kompetenzen in unseren Kursen erlernt: Selbstbewusstsein, Grenzwahrnehmung, Selbstbehauptung, Frustrationstoleranz, Reflektionsfähigkeit, Impulskontrolle  Ausgeglichenheit, Offenheit, Stressreduzierung, mehr Konzentration, Erkenntnisgewinn, Sensibilisierung  Positive Gefühle, Selbstwert, Zufriedenheit Regeleinhaltung, Respekt, Kennenlernen, Kooperationsfähigkeit, Teamfähigkeit  Freundschaften, Gruppenklima, Schulerfolg, Elternbeziehung  Bessere Kommunikation, Zusammenhalt, Vertrauen, soziale Integration Konfliktlösungskompetenz, Deeskalationsstrategien  weniger Aggressionen, weniger Gewalt/Eskalation  weniger Probleme, bessere Zukunftschancen Über unterschiedliche Medien (Homepage, Blog Paritätischer Wohlfahrtsverband, Social Media, Lokale Presse) und Info -Stände auf Fachtagungen und Festen unterrichten wir die Öffentlichkeit über unsere Arbeit. Wir geben unser Wissen weiter, vernetzen uns mit unseren Kooperationspartnern und integrieren neue Erkenntnisse in unsere Arbeit. 4.4. Beteiligungsverfahren Alle Kinder und Jugendlichen werden über ihre Rechte aufgeklärt. Schutz, Förderung und Beteiligung aller Kinder und Jugendlichen haben oberste Priorität. Ein entsprechendes Informationsmanagement zählt dazu, genauso wie adäquate Beteiligungsmethoden. Es ist auf Kindgerechtigkeit, Niedrigschwelligkeit, Kultur - und Geschlechtersensibilität und Nutzung neuer Medien zu achten. Das Personal ist entsprechend hinsichtlich der Umsetzung der UN - Kinderrechtskonvention zu schulen und die Strukture n der Angebote sollen Elemente der Selbstbestimmung und Selbstverwaltung der Kinder und Jugendlichen enthalten (z.B. Kinderparlament, Jugendrat). Mediale Abstimmungen, Bewertungen und Interessensabfragen sichern die Attraktivität der Angebote für alle Kind er und Jugendlichen. Demokratische Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen verhelfen den Kindern zu einem langfristigen Partizipationsprozess, in den sie hineinwachsen und voneinander lernen können. Die Kinder und Jugendlichen werden von Beginn an aktiv an den Arbeits - und Gruppenprozessen beteiligt. Alle Kinder und Jugendlichen werden eingeladen, die Regeln der Gruppenangebote und Ferienfahrten gemeinsam zu gestalten . Die langfristig engagierten Kinder und Jugendlichen aus der Einstiegsphase werden Botscha fter*innen bzw. Mentor*innen, sogenannte „FAIR.STÄRKER“ und werden angeleitet die Angebote in ihrem Stadtteil bekannt zu machen, weitere Jugendliche zu informieren, Werbung an ihren Schulen zu machen und künftig besondere Rollen zu übernehmen (z.B. Peer -to-Peer, Mentoren/Botschafter, Jugendrat). Vereinskonzept FAIR.STÄRKEN e.V. S. 12 4.5. Beschwerdemanagement Innerhalb der Geschäftsstelle FAIR.STÄRKEN e.V. wird künftig ein Beschwerdesystem eingerichtet. Über unterschiedliche Kanäle können sich die Kinder und Jugendliche mitteilen und Veränderungswünsche, Konflikte, Ängste oder Kritik anbringen. Alle Kinder und Jugendlichen werden über ihre Kinderrechte aufgeklärt. Sie erhalten Informationen und Raum diese wahrzunehmen und werden über mögliche Beschwerdewege aufgeklärt (Vertrauenspersonen oder Leitung: persönliches Gespräch, Anruf, E-Mail, soziale Medien, Brief). Es werden 1-2 Fachkräfte (z.B. Kinderschutzkraft §8a & Kinderrechtsbeauftragte) als Vertrauenspersonen für die Kinder und Jugendlichen benannt und vorgestellt. Sie sind in der Geschäftsstelle präsent und werden in den Gruppenangeboten vorgestellt, sind aber keine reguläre n Sozialarbeiter*innen bzw. Leiter*innen d es Angebotes . Die Personen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten telefonisch erreichbar. Sie dienen als neutrale Anlaufstelle für Anliegen und Beschwerden der Jugendlichen. Alle Regeln werden gemeinsam mit den Jugendlichen erarbeitet und in regelmäßige n Reflexionstreffen evaluiert (bspw. Aufgabe des Jugendrats/gewählte Delegierte der Jugendlichen). Jede*r neue*r Teilnehmer*in bekommt einen jugendlichen Mentor, und ein „Starter -Paket“ (mit Regeln, Infos, Anlaufstellen, Angeboten). In jedem Gruppenangebot wird außerdem zu Beginn und am Ende eine Befindlichkeitsabfrage durchgeführt. Auf diesen 3 Wegen soll ein qualitatives und effektives Beschwerdemanagement für die Einrichtung etabliert werden. Alle Kinder und Jugendlichen sind vor Gewalt zu schützen, damit diese sich in einem angstfreien Raum frei entfalten können. 5. Mitarbeiter*innen Die Mitarbeiter*innen von FAIR.STÄRKEN e.V. müssen eine pädagogische Qualifikation sowie ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Zurzeit beschäftigt der Verein 2 Diplom-Pädagoginnen, 1 Fachkraft für internationales Kinderrecht und angewandte Kinderphilosophie, 1 Erzieherin, 1 Psychologin, 1 Sozialpädagogin, 1 Sozialarbeiterin und Fachkraft für Frühe Hilfen und 1 Verwaltungsfachkraft sowie die Geschäftsführung. Die freien Mitarbeiter*innen bzw. Trainer*innen arbeiten auf Honorarbasis und haben spezielle Weiterbildungen hinsichtlich Anti -Gewalttraining, Konfrontative Pädagogik, Coolness - und Konfliktkultur, Erlebnispädagogik sowie Deeskalationsstrategien. Eine feste Mitarbeiterin bildet sich zurzeit zur Fachkraft nach §8a weiter. Alle festen und freien Mitarbeiter*innen wurden in der Umsetzung des vereinsinternen Verhaltenskodex` von FAIR.STÄRKEN geschult und haben diesen unterzeichnet. Damit möchte FAIR.STÄRKEN größtmögliche Sicherheit hinsichtlich Kinderschutz sowohl in der Gruppenarbeit als auch auf den Ferienfreizeiten erreichen. Vereinskonzept FAIR.STÄRKEN e.V. S. 13 6. Räume Die Geschäftsstelle des Vereins FAIR.STÄRKEN e.V. liegt in der Kölner Innenstadt , Nähe Rudolfplatz, im 4 Stockwerk: FAIR.STÄRKEN e.V. Hohenstaufenring 63 50674 Köln Die Angebote finden im gesamten Stadtgebiet und im Kölner Umland statt: in den kooperierenden Kitas, Schulen, Jugendzentren, Wohnheimen für Geflüchtete und in verschiedenen Reiterhöfen und Selbstversorgerhäusern im Umland von Köln. 7. Netzwerk FAIR.STÄRKEN e.V. arbeitet eng mit dem Jugendamt der Stadt Köln zusammen. Des Weiteren besteht das FAIR.STÄRKEN e.V. Netzwerk aus folgenden Kooperationspartnern: Polizei NRW Köln, Schulpsychologischer Dienst der Stadt Köln, Familienbildungsstätten, Trägerschaften des Offenen Ganztags, Sportamt, Wohnungsamt der Stadt Köln, Beratungslehrer*innen, Schulsozialarbeiter*innen des Landes NRW und der Stadt Köln, Ergo- Therapeut*innen, Kinder- und Jugendpsychiater*innen, andere freie soziale Träger uvm. FAIR.STÄRKEN e.V. versteht Kooperation als die notwendige Gelingensbedingung für die Erreichung der genannten Ziele.
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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/510/32 Vorlagen-Nummer 3378/2018 Freigabedatum 19.10.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: FAIR.STÄRKEN e.V. Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den Verein „FAIR.STÄRKEN e.V.“, Hohenstaufenring 63, 50674 Köln als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII anzuerkennen. Jugendhilfeausschuss 27.11.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der gemeinnützige Verein „FAIR.STÄRKEN e.V.“ wurde am 07.09.2017 in Köln gegründet. Die Arbeitsschwerpunkte des Trägers liegen im Bereich der Gewaltprävention und Sozialem Lernen, die er vollständig vom Träger „wir für Pänz e.V“ ebenso wie das für den Arbeitsbereich tätige Perso- nal übernimmt und die dort erstellten Konzepte weiterentwickelt. Die neu angemieteten Räume am Hohenstaufenring 63, in unmittelbarer Nähe des Rudolfplatzes, bieten Büroplätze für die Koordination und Raum für Teamsitzungen und Besprechungen. Das Team des Vereins besteht zurzeit aus 12 festangestellten Fach- und 9 Honorarkräften, unter ihnen Sozialarbeiter*innen, Diplom Pädagog*innen, Psycholog*innen, Kinderpfleger*innen. Einige Fachkräfte haben Migrationshintergrund und bringen unterschiedliche Sprachkenntnisse mit ein. Die meisten von ihnen können zusätzliche Ausbildungen und Trainerscheine vorweisen, u.a. Coolnesstrainer und Anti-Gewalt-Trainer. „FAIR.STÄRKEN e.V.“ legt jedoch auch Wert auf Vermittlung des selbst erarbeiteten Konzepts. Die Finanzierung erfolgt über Drittmittel, zurzeit über finanzielle Unterstützung durch den „LVR“ und das Bundesprogramm „Demokratie Leben“, aber auch über Förderprogramme privater Stiftungen. „FAIR.STÄRKEN e.V.“ agiert kölnweit, wird aktuell häufig in konfliktbehafteten Bezirken angefragt. Zurzeit finden Gruppen in Ostheim, Porz, Mülheim, Ehrenfeld und Bocklemünd statt. Der Verein verfolgt u.a. folgende Ziele:  Soziales Lernen und Gewalt Prävention an Schulen und Kitas  Pädagogische Angebote für Geflüchtete  Eltern-Kind-Gruppen  Bezirkliche Intensivgruppen zum Sozialen Lernen Zielgruppen sind dabei: - Kinder ab ca. 3 bis ca. 15 Jahren und deren Eltern - bei Eltern-Kind-Gruppen Eltern mit entsprechend jüngeren Kindern Der Schwerpunkt liegt dabei auf Menschen mit: • Migrations- und/oder Fluchterfahrung • psychischen Belastungen • sozioökonomischer Benachteiligung • Gewalterfahrung und/oder kriminellen Erfahrungen • Verhaltensoriginalität und/oder Unterstützungsbedarf in Schule, Ausbildung, Beruf Der Arbeitsbereich „Soziales Lernen und Gewaltprävention“ wird von „FAIR.STÄRKEN e.V.“ in Kin- dergärten, Schulen und offenen Ganztagsschulen angeboten. Neben der Arbeit mit den Kindern sollen auch die Erzieher*innen und Lehrer*innen unterstützt und gestärkt werden. Aktuell finden ca. 50 Gruppen mit jeweils 20-30 Kindern statt, insgesamt ca. 1200-1800 Kinder und Jugendliche innerhalb der Zielgruppe. Die pädagogische Arbeit mit Kindern mit Flüchtlingshintergrund bietet der Verein sowohl an Integrati- onsschulen bzw. in sogenannten „Auffangklassen“ als auch in Notunterkünften an. Dabei werden Kinder und Jugendliche aller Altersklassen angesprochen. Ziel ist es, zunächst einen sicheren Ort für die Kinder und Jugendlichen zu schaffen und diese spiele- 3 risch zu erreichen. Auch Basiskompetenzen sollen hier entwickelt und gestärkt werden. Das Intensivtraining findet stadtteilbezogen statt und soll Kinder mit multiplen Problemen erreichen. Dabei wird großer Wert auf Elternarbeit gelegt und diese durch mehrere Gespräche in die Arbeit ein- bezogen. Zurzeit werden 7 Gruppen angeboten. Aufgrund der Thematik wird „FAIR.STÄRKEN e.V.“ im Bereich des Gewalttrainings vor allem für männliche Teilnehmer angefragt. Es gibt allerdings auch eine reine Mädchengruppe. Für die derzeitigen Vorstandsmitglieder: - Herr Thomas Bischofs und - Frau Jutta Ponsar liegen erweiterte Führungszeugnisse gemäß § 30a BZRG ohne Eintragungen vor. Das Finanzamt Köln-Süd hat am 05.12.2017 einen Bescheid nach § 60a Abs. 1 Abgabenordnung über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 Abgabenordnung (AO) erteilt. Die Satzung der Körperschaft erfüllt demnach die für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft erforderlichen Voraussetzungen. „FAIR.STÄRKEN e.V.“ erfüllt mit seinem Angebot die fachlichen und personellen Voraussetzungen zur Durchführung von Aufgaben der Jugendhilfe. Nach Ansicht der Jugendverwaltung gewährleistet der Verein eine den Zielen des § 75 Absatz 1 SGB VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit und wird einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung von Auf- gaben der Jugendhilfe leisten. Die Verwaltung schlägt daher die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII vor. Die Satzung und das pädagogische Konzept sind als Anlagen 1 und 2 unter Session-Nr. 3378/2018 hinterlegt.
  • Anlage 1 Satzung FAIR.STÄRKEN e.V.

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    Satzung des gemeinnützigen Vereins FAIR.STÄRKEN e.V. § 1 Name, Sitz, Eintragung (1) Der Verein führt den Namen Fair.Stärken. (2) Der Sitz des Vereins ist Köln. (3) Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen und trägt dann den Zusatz e.V. § 2 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 3 Zweck des Vereins (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51ff) in der jeweils gültigen Fassung. (2) Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, der Kriminalprävention, des Sports sowie der Wissenschaft und Forschung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch pädagogische Gruppen- oder Individualangebote (soziale Gruppenarbeit, Beratungsangebote, pädagogische Einzelförderung, u. a.) für Kinder, Jugendliche und Familien in besonderen und benachteiligten Lebenslagen (z.B. Armut, Migrationshintergrund, Fluchthintergrund, Bildungsferne), die auch an Kindertagesstätten, Schulen, Jugendzentren und Erwachsenenbildungseinrichtungen durchgeführt werden können. Die sportlichen und freizeitpädagogischen Angebote dienen der Prävention, auch der Kriminalprävention im Sinne der Förderung sozialer und persönlichkeitsstärkender Fähigkeiten sowie der Entwicklung zielgruppenspezifischer Konzepte unter Berücksichtigung der Förderung der körperlichen, geistigen und seelischen Gesundheit laut WHO. Der Verein kann diesbezüglich angemessene Einrichtungen entwickeln. Der Zweck wird verstärkt durch Öffentlichkeitsarbeit und die Zusammenarbeit mit anderen gemeinnützigen Vereinen und Verbänden, der öffentlichen Hand und der Polizei. Die Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen (Symposien, Podiumsdiskussionen, Fachtage mit wissenschaftlicher Beteiligung) und die Vergabe von Forschungsaufträgen zu Ursachen- und Wirkungsforschung sollen insbesondere dazu beitragen, angemessene Angebote und Einrichtungen zu entwickeln und aufzubauen. Satzung FAIR.STÄRKEN e.V. Seite 2 von 5 § 4 Selbstlosigkeit Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. § 5 Mittelverwendung Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 6 Mitglieder (1) Mitglied des Vereins können natürliche Personen ab dem 15. Lebensjahr und juristische Personen werden, die seine Ziele unterstützen wollen. (2) Der Verein hat folgende Mitglieder: -ordentliche Mitglieder, -jugendliche Mitglieder, -Fördermitglieder. (3) Nur ordentliche Mitglieder haben Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. (4) Mitglieder unter 18 Jahren können nur jugendliche Mitglieder sein. Sie haben das Recht, an der Mitgliederversammlung beratend teilzunehmen. (5) Jugendliche Mitglieder werden mit der Vollendung des 18. Lebensjahres zu ordentlichen Mitgliedern. (6) Es besteht die Möglichkeit, als sogenanntes Fördermitglied den Verein durch finanzielle Zuwendungen zu unterstützen. (7) Über den formlos schriftlich zu stellenden Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. (8) Bei Ablehnung des Aufnahmeantrages kann der Beitrittswillige einen Antrag an die Mitgliederversammlung zur Anhörung stellen. Die Mitgliederversammlung entscheidet dann abschließend über den Antrag. (9) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. (10) Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende. (11) Der Vorstand kann ein Mitglied aus dem Verein ausschließen, wenn dieses gegen die Ziele und Interessen des Vereins grob verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 2 Jahre in Verzug ist. Gegen den Beschluss der Ausschließung kann innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Mitteilung Widerspruch eingelegt werden, über die die nächste Mitgliederversammlung entscheidet. Satzung FAIR.STÄRKEN e.V. Seite 3 von 5 § 7 Beiträge Die ordentlichen Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Zur Festlegung der Beitragshöhe und -fälligkeit ist eine einfache Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich. Die Mitgliederversammlung kann eine Beitragsordnung verabschieden, die Art, Umfang und Fälligkeit der Beitragsleistungen regelt. § 8 Organe des Vereins Organe des Vereins sind a) der Vorstand b) die Mitgliederversammlung. § 9 Die Mitgliederversammlung (1) Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich einzuberufen. (2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung von 30 % der Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird. (3) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den Vorstand unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens vier Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins schriftlich bekannt gegebene Post- oder E-Mail-Adresse gerichtet ist. (4) Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern spezielle Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden. Ihr sind insbesondere die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über die Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes schriftlich vorzulegen. (5) Sie bestellt zwei Rechnungsprüfer, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören, um die Buchführung einschließlich Jahresabschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten. (6) Die Mitgliederversammlung entscheidet auch über: - Strategie und Aufgaben des Vereins - Beteiligungen - Satzungsänderungen - Auflösung des Vereins. Satzung FAIR.STÄRKEN e.V. Seite 4 von 5 (7) Eine satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 % der Mitglieder anwesend sind. Für den Fall, dass die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig ist, kann der Vorstand mit einer Frist von 14 Tagen erneut einladen. Dann ist die Mitgliederversammlung ohne Mindestquorum beschlussfähig. Im Einladungsschreiben ist darauf hinzuweisen. (8) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse (mit Ausnahme von Satzungsänderungen und bei Auflösung des Vereins) mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. (9) Mitgliederversammlungen sind nicht öffentlich. Nichtmitglieder können auf Antrag durch Beschluss der Mitgliederversammlung zugelassen werden. (10) Jedes Mitglied hat eine Stimme. § 10 Der Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus zwei oder drei Mitgliedern. (2) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Die Vertretungsmacht der Vorstandsmitglieder ist unbeschränkt. (3) Es vertreten immer zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam. (4) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung in getrennten Wahlgängen bestimmt. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis ihre Nachfolger*innen bestimmt sind und ihr Amt antreten können. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. (5) Der Vorstand ist zuständig für: -die strategische Entwicklung des Vereins, -die Überwachung der Liquidität des Vereins, -die Öffentlichkeitsarbeit. (6) Der Vorstand soll für die laufenden Geschäfte eine*n Geschäftsführer*in bestellen. Diese*r ist berechtigt, an allen Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teilzunehmen. Näheres regelt eine Geschäftsordnung. (7) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Alle Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. (8) Die Vorstandsmitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit als Vorstand, die 100 € pro Sitzung und 500 € im Jahr nicht überschreitet, sowie zusätzlich Ersatz für ihre tatsächlichen Auslagen. Die Mitgliederversammlung beschließt über die genaue Höhe der Aufwandsentschädigung. (9) Die Vorstandsmitglieder dürfen nicht gleichzeitig Angestellte des Vereins sein. § 11 Satzungsänderungen (1) Für den Beschluss über Satzungsänderungen auf der Mitgliederversammlung ist eine Dreiviertelmehrheit der erschienen Vereinsmitglieder erforderlich. Satzung FAIR.STÄRKEN e.V. Seite 5 von 5 (2) Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagungsordnungspunkt bereits in der Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt worden waren. (3) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern sofort schriftlich mitgeteilt werden. § 12 Beurkundung von Beschlüssen Die in Mitgliederversammlungen und in Vorstandssitzungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand innerhalb von 4 Wochen nach Beschlussfassung zu unterzeichnen. § 13 Datenschutz (1) Im Rahmen der Mitgliederverwaltung werden von den Mitgliedern folgende Daten erhoben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail- Adresse. Diese Daten werden im Rahmen der Mitgliedschaft verarbeitet und gespeichert. (2) Der Verein veröffentlicht die Daten seiner Mitglieder intern wie extern nur nach entsprechenden Beschlüssen der Mitgliederversammlung und nimmt die Daten von Mitgliedern aus, die einer Veröffentlichung widersprochen haben. § 14 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine ¾ Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins zu 50 % an SOS Kinderdorf e.V. und zu 50 % an Aktion Lichtblicke e.V., die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, Zwecke zu verwenden haben. Köln, 8.11.2017

Beratungsverlauf

  1. 27.11.2018

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 2.1.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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