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1444/2016

Baubeschluss: Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle am Standort des ehemaligen "Nippesbad", Friedrich-Karl-Str. / Ecke Niehler Kirchweg, 50733 Köln-Nippes, in Modulbauweise

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.01.2017

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Anlage 2 - Kosten Einrichtung und Ausstattung

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Anlage 3 - Raumliste

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Anlage 9 zur RV 1444-2016

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Anlage 7 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll des Sportausschusses

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Anlage 6 - Prüfbericht RPA

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Anlage 8 BA Gebäudewirtschaft vom 06.02.2017

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Anlage 1- Bau- und Folgekosten

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Anlage 4 - Baubeschreibung

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Anlage 5 - Risikobetrachtung Neubau GS Friedrich-Karl-Straße

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 2 - Kosten Einrichtung und Ausstattung

5142 Zeichen

Anlage 2 
neue Grundschule "Nippesbad", Baubeschluss
Zusammenstellung der Kosten für  Einrichtung und Ausstattung
Nr. Raumart Einrichtungsart Anzahl Kosten Einrichtung pro Raum Gesamtkosten
1 Klassenraum Tische, Stühle, Schränke 12 7.500,00 €                                                   90.000,00 €                             
3 Mehrzweckräume Tische, Stühle, Schränke 3 8.000,00 €                                                   24.000,00 €                             
4 Gruppendifferenzierung Tische, Stühle, Schränke 4 4.000,00 €                                                   16.000,00 €                             
5 Tafeln für 1-3 Pylonen- und Langwandtafeln 22 1.500,00 €                                                   33.000,00 €                             
6 Lehr- und Unterrichtsmittelräume Regale, Schränke 1 3.000,00 €                                                   3.000,00 €                               
6a Inklusionsräume Sofas, Mobiliar, Liegen etc. 3 8.000,00 €                                                   24.000,00 €                             
7 Profiküche Kombidämpfer, Kühlräume, Herde etc. 1 140.000,00 €                                              140.000,00 €                           
8 Speiseraum 120qm Tische, Stühle 1 12.500,00 €                                                 12.500,00 €                             
10 Lagerraum Küche Regale, Schränke 1 4.000,00 €                                                   4.000,00 €                               
11 Büro Caterer Arbeitsplatz 1 5.000,00 €                                                   5.000,00 €                               
28 Brennofenraum Brennofen, Regale 1 8.000,00 €                                                   8.000,00 €                               
31 Forum/Aula Bestuhlung, mobile Bühne, Bühnentechnik wie 
Beschallung etc. 1 35.000,00 €                                                 35.000,00 €                             
32 Bibliothek Tische, Stühle, Schränke, Bücherregale 1 20.000,00 €                                                 20.000,00 €                             
33 Bibliothek/Selbstlernzentrum Erstausstattung Bücher, Software etc 1 10.000,00 €                                                 10.000,00 €                             
34
Verwaltungsbereich
Lehrerzimmer, div. Verwaltungsräume, Kopierraum, 
Sekretariat, Lehrerstation, Arztzimmer, 
Schulsozialarbeiter etc., Tresor 1 40.000,00 €                                                 40.000,00 €                             
35 Abstellräume im Keller Stahlregale, Schränke 4 4.000,00 €                                                   16.000,00 €                             
36 Sporthalle (1-fach Halle) bewegliche Geräte wie Böcke, Kästen, Matten, 
Reckstangen, Netze, Trampoline etc. 1 30.000,00 €                                                 30.000,00 €                             
37 Umkleidebereich incl. Behindertenumkleide Bänke, Kleiderhaken, Schränke, 1.Hilfe-Liege, etc. 1 7.000,00 €                                                   7.000,00 €                               
38 Medienwagen für Beamer 3 1.000,00 €                                                   3.000,00 €                               
39 Vorhänge bzw Lamellen für alle Räume 35 2.000,00 €                                                   70.000,00 €                             
41 Vitrinen, Bilderklemmleisten, Infotafeln für Eingangsbereiche, Flure etc, Sicherheitsglas, 
Brandschutz 1 10.000,00 €                                                 10.000,00 €                             
44 Mülltrennung für Schulhof, Brandschutz 5 1.000,00 €                                                   5.000,00 €                               
45 OHP-Wagen für Klassen und MZR 19 300,00 €                                                      5.700,00 €                               
Zwischensumme 611.200,00 €                           
technische Ausstattung
PC's für Bibliothek feste Stationen mit Drucker 3 1.500,00 €                                                   4.500,00 €                               
Beamer pro Etage zuzügl. Fachräume Kunst, Musik etc 3 1.000,00 €                                                   3.000,00 €                               
Verwaltungsbereich (Lehrerarbeitsstationen, 
Sekretariat, Schulleiter und Fachschaftleiter 
etc.)
PC's, Drucker etc.
8 1.500,00 €                                                   12.000,00 €                             
Serverschränke für Informatik, Verwaltung etc 2 1.000,00 €                                                   2.000,00 €                               
Telefonanlage incl. Endgeräten 1 35.000,00 €                                                 35.000,00 €                             
OHP's für Klassen und MZR 19 350,00 €                                                      6.650,00 €                               
63.150,00 €                             
Gesamtsumme 674.350,00 €                           
zuzügl. 15 % Unvorhergesehenes 91.680,00 €                             
766.030,00 €                           
gerundet 770.000,00 €

Anlage 3 - Raumliste

2897 Zeichen

STADT KÖLN - AMT FÜR SCHULENTWICKLUNG- 402 Anlage 3
Schulbauvorhaben neue Grundschule "Nippesbad" Datum: 28.04.2016
Raumliste Bearbeitung: Frau Prandi
Telefon: 221-29213
Blatt BereichRaumbezeichnung Raum-Nr Anzahl der Räumem² m² m²
Nr UR NR L/Vw UR NR L/Vw insges
1 AU Klassenräume AU 1=12 12 72 864 0 0 864
2 AU Mehrzweckraum AU 2=3 3 72 216 0 0 216
3 AU Nebenraum Mehrzweck AU 3=3 3 15 0 45 0 45
4 AU Gruppen-Differenzierungsräume AU 4=4 4 36 144 0 0 144
5 AU Unterrichtsmittel/Lehrmittel AU 5=1 1 40 0 40 0 40
6 AU Inklusionsfläche/GU AU 6=3 3 72 216 0 0 216
7 GT Küche GT 1=1 1 24 0 24 0 24
8 GT Lagerraum GT 2=1 1 16 0 16 0 16
9 GT Speiseraum GT 3=1 1 120 0 120 0 120
10 GT Betreuungsräume GT 4=3 3 72 0 216 0 216
11 GT Büro GT 5=1 1 16 0 16 0 16
12 GT Personaltoilette mit Vorraum GT 6=1 1 8 0 8 0 8
13 TMS Brennofenraum TMS 1=1 1 10 10 0 0 10
14 PZ Forum/Aula PZ 1=1 1 150 0 0 150 150
15 PZ Stuhllager PZ 2=1 1 24 0 24 24
16 Pflegebad PF 1=1 1 25 0 25 25
17 BLV Bibliothek/Selbstlernzentrum BLV 1=1 1 72 0 0 72 72
18 BLV Lehrerzimmer (inkl. Gardrobe und BLV 2=1 1 86 0 0 86 86
Teeküche)
19 BLV Lehrerstation BLV 3=1 1 40 0 0 40 40
20 BLV Schulleiter BLV 4=1 1 20 0 0 20 20
21 BLV Schulleiter/Vertreter BLV 5=1 1 16 0 0 16 16
22 BLV Geschäftszimmer (Sekretariat) BLV 6=1 1 27 0 0 27 27
23 BLV separater Kopierraum BLV 7=1 1 8 0 0 8 8
24 BLV Arzt BLV 8=1 1 16 0 0 16 16
25 BLV Sprechzimmer BLV 9=1 1 12 0 0 12 12
26 BLV Hausmeisterdienstraum BLV 10=1 1 16 0 0 16 16
27 BLV Schulsozialarbeit/Streitschlichter BLV 11=1 1 16 0 0 16 16
Raumprogrammfläche (Nutzfläche) 23 12 14 1.450 485 528 2.463
28 WC Pausen-WC Schüler WC-01 0 0 0 0
29 WC Pausen-WC Schülerinnen WC-02 0 0
30 WC Stunden-WC Schüler WC-03 0
31 WC Stunden-WC Schülerinnen WC-04 0 0 0 0
32 WC Lehrer WC-05 0 0 0 0
33 WC Lehrerinnen WC-06 0 0 0 0
34 WC Behinderten WC-07 0 0 0 0
35 HR Hausreinigung-Aufenthalt/Umkleide HR-01 0 0 0 0
36 HR Hausreinigung-Putzmittelraum HR-02 0 0 0 0 0
37 HT Aufzug ( zur Verkehrsfläche) HT-01 0 0 0 0 0
38 FF Keller - AbstellR  Schule FF 1=3 3 0 64 0 192 0 192
39 FF Keller - AbstellR  Hausmeister FF 2=1 1 0 64 0 64 0 64
Funktionsfläche 0 4 0 0 256 0 256
40 SP Turnhalle SP 1=1 1 15 27 405 5,5
Nebenräume nach DIN 18 032
41 SP Geräteraum SP 2=1
42 SP Behinderten WC, Dusch-Waschr. SP 3=1
43 SP Dusch / Waschraum SP 4=2
44 SP Umkleideraum SP 5=2
45 SP Lehrer-Umkleide & Sanitätsraum SP 6=1
46 SP WC im Sportbereich-Umkleide SP 7=2
47 SP WC im Sportbereich-Straßenschuh SP 8=2
48 SP WC im Sportbereich-Turnschuh SP 9=1
49 SP Eingangsbereich SP 10=1
50 SP Straßenschuhgang SP 11=1
51 SP Turnschuhgang SP 12=1
52 SP Hausreinigung - Geräte SP 13=1
53 SP Geräteraum für Außensportanlage SP 14=1
Bereich Sport 1 Übungseinheiten
Die Anzahl und Größe der Lehrer- und Schülertoiletten richtet sich nach den geltenden Bestimmungen.
Die Anzahl der Hausreinigungs-Putzmittelräume richtet sich nach den Geschossen.

Anlage 9 zur RV 1444-2016

805 Zeichen

Anlage 9 
 
zur Ratsvorlage 1444/2016, Baubeschluss: Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes 
mit 1-fach Turnhalle am Standort des ehemaligen "Nippesbad", Friedrich-Karl-Str. / Ecke 
Niehler Kirchweg, 50733 Köln-Nippes, in Modulbauweise 
 
 
In der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft am 06.02.2017 wurde die 
Schulverwaltung gebeten, bis zur Sitzung des Rates am 14.02.2017 mitzuteilen, inwieweit 
die Kontaktaufnahme mit der Montessori-Schule bzw. eine Terminvereinbarung mit 
Vertreter/innen der Schule erfolgt sei.  
 
Die Schulverwaltung hat seinerzeit die Machbarkeitsstudie dem ehemaligen Schulleiter 
vorgestellt, der inzwischen im Ruhestand ist. Mit der neuen Schulleiterin ist ein Termin für 
den 28.02.107, 10:00h, vereinbart worden, um der Schule die Baupläne vorzustellen.

Anlage 7 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll des Sportausschusses

1568 Zeichen

Geschäftsführung  
Sportausschuss 
Herr Willms 
Telefon:  (0221) 221 31203 
Fax:  (0221) 221 31244 
E-Mail:  peter.willms@stadt-koeln.de 
Datum: 23.01.2017 
Auszug aus dem Beschlussprotokoll 
über die Sitzung des Sportausschusses in der Wahlperiode 2014/2020 am 
Donnerstag, dem 19.01.2017, 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr, Theo-Burauen-Saal  
(Raum-Nr. B 121) 
I.  Öffentlicher Teil 
3 Mitteilungen der Verwaltung 
 
Ergänzend zu den schriftlichen Mitteilungen der Verwaltung informieren Frau Dr. Klein 
und Herr Sanden den Sportausschuss mündlich über die anstehenden Beratungen 
der Beschlussvorlagen 1444/2016 (Baubeschluss: Errichtung eines 3-zügigen Grund-
schulgebäudes mit 1-fach Turnhalle am Standort des ehemaligen „Nippesbad“, Fried-
rich-Karl-Str. / Ecke Niehler Kirchweg, 50733 Köln-Nippes, in Modulbauweise) sowie 
4242/2016 (Sporthalle Bocklemünd, Heinrich-Rohlmann-Str., Generalsanierung der 
vorhandenen Sporthalle; hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem. § 24 Abs. 2 
GemHVO i.V.m. § 8, Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln im Teilfinanzplan 
0801 Sportförderung, Finanzstelle 5201-0801-4- SpA Bocklemünd, Bestandshalle) 
und die Zielsetzung, jeweils eine Beschlussfassung des Rates am 14.02.2017 für die 
beiden Vorlagen zu erreichen. 
In Anschluss daran besteht interfraktionell Einvernehmen darüber, dass die Vorbera-
tungen im Sportausschuss bezüglich der Vorlagen 1444/2016 sowie 4242/2016 ent-
fallen und der Sportausschuss im Anschluss an die Ratsbeschlüsse lediglich in Form 
von Mitteilungen über die Beschlussfassung informiert wird.

Anlage 6 - Prüfbericht RPA

1993 Zeichen

Fu —-aos m

14 230 .11.2016
143 Herr Titze
I WR 23759
Herr Peusmann
25020
40

Stellungnahme zur Kostenzusammenstellung für den Neubau einer Grundschule mit
Turnhalle, Friedrich-Karl-Straße, Niehl

RPA-Nr.: 2016/1480
Summe eingereicht: ca. 13.680.000,- € netto, ca. 16.280.000,- Mio. € brutto

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Projektvorstellung des o.g. Bauvorhabens durch die Gebäudewirtschaft beim RPA er-
folgte im Oktober 2015. Eine erste Kostenermittlung wurde im Mai 2016 zur Prüfung vorge-
legt. Die Unterlagen wurden in Juni 2016 zur Überarbeitung zurückgereicht, da eine ab-
schließend Prüfung anhand der vorgelegten Unterlagen nicht möglich war.

Nach Überarbeitung wurden die Unterlagen am 21.11.2016 erneut vorgelegt.

Das Bauvorhaben an der Friedrich:Karl-Straße umfasst den Neubau einer 3-zügigen Grund-
schule mit Turnhalle. Es ist vorgesehen, das Objekt in Modulbauweise als Massivbau zu er-
richten. Hiermit soll keine Verkürzung der Projektlaufzeit von der Planung bis zur Fertigstel-
lung erreicht werden.

Abweichend von der üblichen Vorgehensweise soll hier, It. Ratsbeschluss vom 15.03.2016
der Baubeschluss mit Abschluss der HOAI-Leistungsphase LPH 2 (Vorplanung) bzw. einer
„reduzierten Leistungsphase 3“ (Entwurfsplanung) erfolgen.

Die Bauwerkskosten (KG 300 + KG 400) liegen mit 2.033,- €/m? BGF ca. 260,- € über dem
BKI-Höchstwert von 1.772,- € pro m? BGF.

Die Kosten für die Außenanlagen (KG500) sind mit einem prozentualen Anteil (8% der Kos-
tengruppe KG 300 + KG 400) angegeben.

Die Kosten für die Ausstattung (KG 600) werden pauschal mit 770.000 € (abzüglich Mensa-
küche mit 115.000 €) angegeben. Die Leistungsbeschreibung verweist auf die Raumbücher
und die Ausstattungskataloge die nicht zur Prüfung vorlagen.

Die angegeben Baunebenkosten (KG 700) betragen ca. 23 % der Baukosten (KG 200 - KG
600) und liegen im Rahmen der üblichen BKI-Ansätze.

26 erhält eine Durchschrift dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Hemsing

ausgefertigt: Titze

Anlage 8 BA Gebäudewirtschaft vom 06.02.2017

10653 Zeichen

Anlage 8 
 
 
 
Geschäftsführung  
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 
Frau Weber 
Telefon:  (0221) 221 - 22443  
Fax       :  (0221) 221 - 24447 
E-Mail:  simone.weber@stadt-koeln.de 
Datum: 07.02.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 20. Sitzung des 
Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 06.02.2017 
öffentlich 
5.1 Baubeschluss: Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-
fach Turnhalle am Standort des ehemaligen "Nippesbad", Friedrich-Karl-
Str. / Ecke Niehler Kirchweg, 50733 Köln-Nippes, in Modulbauweise 
1444/2016 
Herr Gerhards, Vertreter der Gebäudewirtschaft, stellt die Planungen anhand einer 
Power-Point-Präsentation vor. Er macht dabei darauf aufmerksam, dass es sich 
hierbei um ein Pilotprojekt beim Schulbau in modularer Bauweise handele, dabei 
aber eines der letzten Projekte im Klassenraumkonzept darstelle. Der geplante Bau 
basiere auf der EnEV 2016. Bei Baubeginn im November dieses Jahres würden zu-
nächst die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Kampfmittelräumdienst durchge-
führt, so dass die eigentliche Bauleistung im I. Quartal 2018 beginnen werde.   
 
SE Kuschewski fragt nach, warum der Schuleingang ausgerechnet an die vielbefah-
rene Friedrich-Karl-Straße gelegt werde.  
 
Frau Rinnenburger, Geschäftsführende Betriebsleiterin der Gebäudewirtschaft, ver-
mutet die Ursache in der Geländegeometrie, da es sich um ein Gelände mit Gefälle 
handele. Da die Planungen bereits vor ihrer Aufgabenwahrnehmung bei der Gebäu-
dewirtschaft aufgenommen waren, könne sie die Beantwortung nur zu Protokoll 
nachreichen.  
 
Beigeordneter Höing verweist auf die ziemlich opulenten Vorflächen mit einem brei-
ten Fußweg, da das Haus selber deutlich zurückspringe.  
 
SB Kirchmeyer hinterfragt, warum die Arbeiten des Kampfmittelräumdienstes nicht 
längst durchgeführt worden seien, das ehemalige Schwimmbad sei bereits seit meh-
reren Jahren abgerissen.

RM Halberstadt-Kausch weist in aller Deutlichkeit auf die dringend erforderlichen 
Schulbaumaßnahmen und den gegebenen zeitlichen Druck hin und spricht sich vor 
diesem Hintergrund gegen eine eventuelle Umplanung aus. Dabei bekräftigt sie die 
Feststellung des Beigeordneten.  
 
SE Altinova regt an, eine kleine Haltemulde vorzusehen, um die Kinder mit dem Auto 
sicher vor der Schule absetzen zu können.  
 
Aus dem Zuschauerraum meldet sich eine Vertreterin der Montessori-Schule, welche 
vorbringt, als spätere Nutzerin des Schulgebäudes nicht an den Planungen beteiligt 
worden zu sein.  
 
RM Brust greift diesen Wortbeitrag auf und richtet ihn als Fragestellung an die Ver-
waltung. Zudem möchte er wissen, wer das Gebäude geplant habe und warum der 
planende Architekt in der heutigen Sitzung nicht anwesend sei.   
 
Herr Gerhards informiert zunächst, dass im Jahr 2014 die Planungen von einem Bü-
ro aus Bonn bis zur LPH 2 durchgeführt worden seien.  
Wie die Abstimmungen zwischen Schulamt und Montessori-Schule ablaufen, könne 
er aus dem Stand nicht sagen. Genaue Informationen bezüglich des Dialoges bzw. 
der Beteiligungen müssten zu Protokoll nachgereicht werden.  
Aufgrund von Krankheiten in der betreffenden Abteilung bzw. Nichtpersonalisierung 
bei der Gebäudewirtschaft habe das Pilotprojekt bedauerlicherweise zunächst ruhen 
müssen bis es im Jahr 2016 wieder an Fahrt aufgenommen habe.  
 
Frau Rinnenburger fügt hinzu, dass auch ein Detailplan zu dem Bereich der Ver-
kehrsflächen und eine Auskunft zur Historie hinsichtlich der Anordnung auf dem 
Grundstück zu Protokoll nachgeliefert werden.  
 
Unter Verweis auf die Diskussion im Schulausschuss kritisiert RM Brust die Verwal-
tung dahingehend, dass sie dennoch bis heute offenbar keinen Kontakt zur Montes-
sori-Schule aufgenommen habe. Weiterhin stellt RM Brust fest, dass die Schule vo-
raussichtlich nicht  bis zum Schuljahreswechsel 2019/2020, sondern erst gegen Jah-
resende 2019 fertiggestellt sein werde, sodass der Betrieb erst zum Schuljahr 
2020/2021 aufgenommen werden könne. Insofern sehe er unter dem zeitlichen As-
pekt doch noch einen Spielraum für eventuelle Umplanungen. Dies vor dem Hinter-
grund, dass es sich hier zwar einerseits um ein Pilotprojekt in Modulbauweise hande-
le, welches jedoch andererseits nicht die aktuellen pädagogischen Raumkonzepte 
berücksichtige. Es wäre sinnvoller gewesen, dieses Pilotprojekt von Anfang an nach 
dem neuen Konzept zu planen, um es auch als Referenz für die weiteren Schulen 
verwenden zu können.   
 
RM Halberstadt-Kausch, RM Kockerbeck und SB Kirchmeyer plädieren mit Blick auf 
den bestehenden Druck im Schulbau dafür, keine Umplanungen vorzunehmen. Bei 
den Ausführungen wird auch Kritik gegenüber der Verwaltung aufgrund der offenbar 
unterbliebenen Kontaktaufnahme zur Montessori-Schule Ausdruck deutlich. Gleich-
zeitig wird darauf verwiesen, dass beim Beschluss des neuen pädagogischen Raum-
konzeptes ausdrücklich festgehalten worden sei, keine Umplanungen bereits beste-
hender Projekte vorzunehmen.

Frau Döpper, Vertreterin des Amtes für Schulentwicklung, bedauert zunächst, dass 
in jüngster Vergangenheit keine Kontaktaufnahme zur Montessori-Schule erfolgt ist; 
dies werde nun nachgeholt. Bezogen auf die Historie habe die unterbliebene Einbin-
dung der Schule womöglich in der notwendigen Tempoaufnahme gelegen. Frau 
Döpper führt aus, dass sich die Planung tatsächlich detailliert, aber nicht mehr ver-
ändert habe, und dass der Pilot aus einer Machbarkeitsstudie zu dem Standort ent-
standen sei. In dieser frühen Phase der Vorüberlegungen würde in der Regel keine 
Schule beteiligt. Dadurch, dass seitens der Gebäudewirtschaft ein Pilot entwickelt 
worden sei, welcher ein anderes Vorgehen vorausgesetzt habe, sei offensichtlich die 
sonst übliche Beteiligung der Schule durch die Schulverwaltung versäumt worden.  
 
RM Brust bittet den Unterschied zum bisherigen Bauen darzustellen. Weiterhin fragt 
er nach, warum die kommenden Modulbauten aufgeschoben werden müssen bis 
dieses Projekt gestartet ist; bei dem hier zur Rede stehenden Projekt handele es sich 
um einen anderen Typ Schule, insofern müsste es s. E. möglich sein, auch die an-
stehenden Schulen bereits anzupacken.   
 
Der Vorteil öffentlichen Bauens bestehe darin, dass auch die Schulen als Nutzer 
frühzeitig eingebunden werden können, so RM Kockerbeck. Vor diesem Hintergrund 
bittet er die Verwaltung darum, noch einmal grundsätzlich das Beteiligungsverfahren 
darzustellen. 
 
Herr Gerhards führt aus, dass bei der Schule Friedrich-Karl-Straße als Modulschule 
in LPH 2 zunächst ein „Cut“ gemacht werde. Zu diesem Zeitpunkt könnten noch Fer-
tigbauteile verwendet werden, was zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund der detail-
lierteren Planung wahrscheinlich nicht mehr möglich wäre. Herr Gerhards erklärt wei-
terhin, dass das Projekt Friedrich-Karl-Straße als Pilot die erste geplante Schule sei, 
die ab Leistungsphase 2 an den Markt gehe, und bei der so funktional ausgeschrie-
ben werde, dass Fertigteilhersteller auch anbieten können. Im Mai 2006 habe die 
Abstimmung mit der Schulverwaltung zum Thema „Schulpädagogisches Konzept“ 
stattgefunden. Die drei weiteren, anstehenden Schulen werden bereits nach dem 
veränderten Verfahren geplant bzw. das pädagogische Konzept entwickelt. Parallel 
werde das VgV-Verfahren durchgeführt. Anschließend werde dem Architekten das 
schulpädagogische Konzept an die Hand gegeben und es werde bis LPH 2/3 beauf-
tragt. Es treffe somit nicht zu, dass diese Projekte aufgeschoben werden.  
 
Frau Döpper stellt klar, dass das Beteiligungsverfahren in der Regel ein anderes sei. 
Die Schulen würden grundsätzlich frühzeitig in die Planungen mit eingebunden, dies 
gelte auch für Projekte mit Modulbauten und insbesondere auch für die anstehenden 
Projekte auf Basis von pädagogischen Raumkonzepten. In hiesigem Fall sei dies 
unglücklicherweise versäumt worden, was vermutlich – wie bereits ausgeführt – dem 
Findungsprozess in diesem Pilotprojekt geschuldet sei.   
   
SE Altinova stellt fest, dass auf den Plänen keine Parkplätze für Lehrer ersichtlich 
seien. Nach seiner Einschätzung müssten Umplanungen durchaus noch möglich 
sein.  
 
RM Henk-Hollstein appelliert an den Ausschuss, eine Entscheidungsempfehlung im 
Sinne und in der Zuständigkeit des Bauausschusses zu treffen. Weitergehende Dis-
kussionen müssten ggf. im Schulausschuss erfolgen. Sie äußert die eindringliche 
Bitte an die Schulverwaltung, zur Ratssitzung eine Mitteilung vorzulegen, welcher die

Kontaktaufnahme zur Montessori-Schule und eine Terminvereinbarung mit den Ver-
tretern der Schule zu entnehmen sei.   
 
Vorsitzender Dr. Schoser stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung und bittet die 
Verwaltung, die erbetenen Informationen nachzureichen.   
 
 
Beschluss: 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
Der Rat genehmigt den Vorentwurf und die Kostenschätzung für die Errichtung eines 
3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle auf dem Gelände des ehemali-
gen „Nippesbad“ in Köln-Nippes, Ecke Friedrich-Karl-Str. / Niehler Kirchweg mit Ge-
samtkosten i.H.v. 16.809.300,- € brutto (Baukosten 16.039.300 €, Einbauküche und 
Sportgeräte 214.300 € und Einrichtungskosten 555.700 €) und beauftragt die Verwal-
tung mit der Submission und Baudurchführung in Modulbauweise. Die Weiterplanung 
erfolgt nach der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung, derzeit Stand 2016 (sie-
he auch Beschluss vom 15.03.2016, Vorlagen-Nr. 0460/2016). 
 
Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag in Höhe von 5% bezogen auf die 
nicht-indizierten Gesamtbaukosten gem. Kostenberechnung (15.724.300 € inkl. 
Großküche). Dies entspricht einem Betrag von 786.200 €. Durch den Baubeschluss 
wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolu-
men freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, 
sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsaus-
schuss Gebäudewirtschaft verfügen.  
  
Die Finanzierung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt 
Köln. Zur Refinanzierung ist im städtischen Haushalt eine zusätzliche Miete (Flä-
chenverrechnungspreis) inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von voraus-
sichtlich jährlich rd. 601.500 € ist ab 2019 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgerauf-
gaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand, zu veranschlagen. Die Fi-
nanzierung der Einrichtungskosten erfolgt frühestens zum Haushaltsjahr 2019 aus zu 
veranschlagenden Mitteln aus dem Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgabe, Zeile 9, 
Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 1- Bau- und Folgekosten

3539 Zeichen

Anlage 1 
Projektbezeichnung 
1. Planungsauftrag 
Planungsbeschluss 
2. Raumprogramm Trakt A 
Trakt B 
3. Umbauter Raum m³ 
Raummeterpreis €/m³ (Kosten 3. u. 4. von Seite 2,  br utto) 
4. m² 
Quadratmeterpreis 
€/m² (Kosten 3. u. 4. von Seite 2,  brutto) 
Nutzfläche (HNF+NNF+TF) m² 78,3% 
m² 21,7% 
m² 100,0% 
Sparte: Grundschule m2 Reinigungskosten 
€/Jahr 
sonst. Nebenk. 
€/Jahr 
6,41 € /m 2/Monat Nutzfläche 2.900,43 25.070,53 €              87.012,90 €              
390.446 € /Jahr Verkehrsfläche 1.101,00 8.374,73 €               33.030,00 €              
Sanitärräume 384,00 16.227,16 €              11.520,00 €              
Küche 135,00 2.053,75 €                4.050,00 €                
Turnhalle 555,57 7.043,22 €                16.667,10 €              
FVP + Nebenkosten: 601.495 € Gesamt 5.076,00 58.769,39 €              152.280,00 €            
 5.1 Vorgesehener Baubeginn 
Voraussichtliche Fertigstellung 
 5.2 Gesamtmittelbedarf 
6. Planung bis Lph 3 u. Beyß Architekten, Bonn 
übergeordnete Bauleitung 
7. Rechnungsprüfungsamt 
prüft zur Zeit die Kostenberechnung; das Ergebnis wird in der Sitzung 
bekannt gegeben;  RPA- Nr.: KOB 2016/0821 
hat der Kostenschätzung zugestimmt 
Turnhalle mit NebenräumenKlassen-, Klassen- und Meh rzweckräume 1- 
geschossig über Turnhalle 
Mietfläche 5.076,00 
16.809.323 €
November 17 
März 19 
22.12.2014 
16.12.2014 
Neubau Grundschule mit Turnhalle, Friedrich-Karl-Straße 64, 50766 
Köln-Nippes 
2.134,19 
3.975,00 
1.101,00 
Flächenverrechnungspreis 
Nebenkosten 
Verkehrsfläche (VF) 
Bruttogrundfläche 
27.539,00 
442,71 
5.712,56 
Mensa-/Aulabereich mit Nebenräumen, Jungen, Mädchen  und Behinderten 
WC's, Bibliothek, Schulleitung, Lehrerzimmer und Ve rwaltung, Klassen- und 
Mehrzweckräume, Ganztagsbetreuungs- und Nebenräume

Kosten  (Aufstellung nach DIN 276) 
Baupreis- 
steigerung  2) 
Kostenberechnung von: 2,40% 
1. Grundstück 
2. Herrichten und Erschließen 
Okt 17 16 19.250 € 19.869 €
3. Bauwerk – Baukonstruktion Okt 17 16 8.332.052 € 8.599.739 €
4. Bauwerk – Technische Anlagen Okt 17 16 3.480.169 € 3.591.978 €
davon Küche 136.850 €
Summe 3. + 4. 24,73% 11.812.221 € 12.191.716 €
5. Außenanlagen Jan 19 31 929.363 € 988.083 €
12.760.834 € 13.199.668,31 €      
6. Ausstattung und Kunstwerke 42.245 € 42.245 €
(Sportgeräte etc.) 22,89% 12.803.079 € 13.241.913 €
7. Baunebenkosten 22,82% 2.921.233 € 3.011.721 €
davon Küche 31.225 € 35.217 €
22,82% 
Gesamtbaukosten gem. KB 15.724.312 € 16.253.635 €
davon Küche und Sportgeräte 0 € 214.312 € 214.312 €
Gesamtbaukosten gem. KB ohne Küche und Sportgeräte 1 5.510.000 € 16.039.323 €
15.938.624 €
-214.312 €
Differenz zum Planungsbeschluss Dez 14 15.400.000 € 110.000 €
Baupreissteigerung 529.322 €
Schulmöblierung ohne Küche 585000 555.688 €
Küche 172.067 €
Sportgeräte etc. 42.245 €
Einrichtungskosten gesamt 770.000 €
Abschreibung Schulmöblierung 51.333 €
Gesamtkosten (Beschlussalternative) 16.809.323 €
786.216 €
Gesamtkosten inkl. Risikozuschlag (Beschlussvorschl ag) 17.595.538 €
1)  Basis grds. Mitte der LPH 7, Außenanl. später 2)  Basis Baupreisindex 2010-2014 
Baukostensteigerung seit Planungsbeschluss: 
2008 9
Baubeginn 2017 2009 8
Baupreissteigerung 2,40% 2010 7
Kostenprognose aus 2014 2011 6
Kostenprognose 15.400.000 € 2012 5
indizierte BK gem. Prognose 16.535.624 € 7,37% 2013 4
2014 3
Differenz  abzgl. der oben bereits 
berücksichtigten Kostensteigerung 606.302 €
Kostenfestschreibung 
aufgrund erfolgter 
Ausschreibungen 1) 
Risikozuschlag 5 % der nicht-indizierten Gesamtbaukosten gem. KB 
Mai 16

Anlage 4 - Baubeschreibung

8169 Zeichen

Gebäudewirtschaft
der Stadt Köln
Bauten - Management - Service

X| ist eingehalten / erfolgt auf Basis ENEV 2016 bzw. der zur Baugenehmigung
Art der Wärmeerzeugung/Wärmeversorgung über

“ Gasbrennwerttherme und Abwasserwärmepumpe (Betreiber: Rheinenergie AG)

Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung für Klassentrakt, Mensa/Aula
X. Lüftungsanlage mit WRG für Küche (Mensa)
x

9 Energieeinsparung
9.1 _ Energieeinsparverordnung
gültigen ENEV
ist nicht eingehalten
9.2
öl
Fernwärme
9.3 Techniken
DDC-Regelung
10 Baubeschreibung
10.1 Entwurfskonzept

Städtebauliche
Situation/Erschließ
ung

Das Schulgrundstück ist zweiseitig von den Straße Niehler
Kirchweg und Friedrich-Karl-Straße begrenzt. Im südlichen
Bereich befindet sich auf einem Teilgrundstück der Neubau
einer Kindertagesstätte. Die Erschließung des Schulgeländes
erfolgt über die Friedrich-Karl-Straße. Der Gebäudekomplex der
Schule wird in L-Form auf dem Schulgrundstück positioniert.
Der Neubau in dreigeschossiger Bauweise, zweihüftig, mit
Teilunterkellerung (Klassen- Inklusionsräume, Verwaltung
Bibliothek sowie Mensa / Aula) passt sich städtebaulich in
Flucht und Höhe an die bestehende Wohnbebauung an.
Rückseitig angrenzend steht ein zweigeschossiger Anbau mit
abgesenkter Sporthalle. Die Sporthalle ist eingeschossig
überbaut (Klassen und Mehrzweckräume) und an den
Haupttrakt angebunden. Westlich des Gebäudes auf der
Grundstücksfläche befinden sich Lehrerparkplätze und die
Anlieferung Mensa. Der Schulhof befindet rückseitig auf der von
der Straße abgewandten Seite und ist dreiseitig durch das
Schulgebäude und Kitagebäude eingegrenzt.

Gebäude-
organisation

10.2 Objektbeschreibung

Baukörper

Fassade

Dach

Barrierefreiheit

Gestaltung der
Innenräume

Gründung

Gebäudewirtschaft
der Stadt Köln
Bauten - Management - Service

Im Erdgeschoss des dreigeschossigen Hauptgebäudes befindet
sich straßenseitig der Zugang in das Schulgebäude. An das
Foyer angrenzend befinden sich im Erdgeschoss der
Verwaltungsbereich, Bibliothek, Aula, Mensa, Mensaküche,
Personenaufzug, Treppenhaus und Pausen-WC Anlage. Der
schulische Unterricht mit Klassenräumen, Inklusions- und
Ganztagsbereichen sowie Mehrzweckräume sind im 1. und 2.
Obergeschoss verteilt angesiedelt. Die technische Ausstattung
der Räume ist einheitlich ausgeführt, so dass größtmögliche
Flexibilität der Funktionsbereiche gewährleistet ist. Im
Untergeschoss befinden sich die Technikbereiche, Abstellräume
und die Umkleide- und Sanitärräume für die Sporthalle. Alle
Bereiche sind durch den Personenaufzug barrierefrei
zugänglich gemacht.

‘Klarer, in seiner Kubatur zweihüftiger Baukörper mit
Teilunterkellerung. Die Sporthalle grenzt rückseitig an das
Gebäude. Die Sohle des Untergeschosses entspricht der Sohle
der Sporthalle.

Die Sporthalle ist eingeschossig überbaut und an das 1.0G des
Klassentraktes angeschlossen.

Im Erdgeschoss überwiegend bodentief verglaste Flächen, mit
Klinker / Fassadenplatten o.ä. farblich dunklen Wandscheiben.
Die Obergeschossbereiche sind mit einem WDVS-System, helle
Putzflächen und farblich abgestimmten Fensteranlagen
ausgeführt.

Flachdachausbildung als Bitumenwarmdach.

Die Schule ist entsprechend den Anforderungen zur
Barrierefreiheit geplant: u.a. Behinderten- PKW Stellplatz /
Schwellenlose Ausbildung der Zugangs- und
Bewegungsflächen im Außen- und Innenraum. Die einzelnen
Geschossebenen sind schwellenlos geplant. Aufzugsanlage
und schwellenlose Anbindung der Obergeschosse.
Erreichbarkeit der Bedienelemente im Außen und Innenraum
behindertengerechte Sanitäranlagen.

gestrichene Putz und GK-Oberflächen, Flure

Teilunterkellert, Pfahl/Brunnengründung, Turnhalle ]
Flachgründung

Tragende
Konstruktion

Nicht-Tragende
Konstruktion

Böden

Decken

Wände

Fenster

Abwasser

Gebäudewirtschaft
der Stadt Köln
Bauten - Management - Service

Stahlbeton - Fertigteilkonstruktion

Teilweise Mauerwerkswände; ansonsten raumbildende
Ausbauten in Trockenbauweise

EG:

Erschließung: Estrich auf Wärme/Trittschalldämmung mit
Natur/Betonwerksteinbelag o.ä.

Mensa/Aula: Estrich auf Wärme/Trittschalldämmung mit
Natur/Betonwerksteinbelag o.ä.

Küche: Estrich auf Wärme/Trittschalldämmung mit Fliesen
Toiletten, etc.: Estrich auf Wärme/Trittschalldämmung mit
Fliesen

OG's:

Treppenhaus: Estrich mit Werksteinbelag

Flure / Klassen etc.: Estrich auf Trittschalldämmung mit
Linoleum- /Kautschukbelag

WC's: Estrich mit Fliesen

Klassen etc.: Betonfertigteildecken, Akustikverkleidung GK-
Patten gelocht

Mensa/Aula: Betonfertigteildecken, Teilbereiche
Akustikverkleidung GK-Platten gelocht

Küche: glatte GK-Decke weiß gestrichen

Erschließung: Abhangdecke Akustikverkleidung GK-Platten
gelocht

WC's, etc.: glatte GK-Decke weiß gestrichen

Klassen etc: tragende Bauteile Beton ansonsten
Trockenbauweise, Oberfläche Putz oder GK, heller Anstrich;
Rückwand mit akustisch wirksamen GK-Platten
Mensa/Aula: Sichtbeton, Anstrich / in Teilbereichen
Holzbekleidung

Küche: Fliesen

Erschließung: Sichtbeton, Anstrich / in Teilbereichen
Holzbekleidung

WC’s, etc: Putz, Anstrich / in Teilbereichen Fliesen

thermisch getrennte Aluminium oder Aluminium- Holz
Fensterelemente mit Zweifachverglasung, und
Leichtmetallraffstoren. Straßenseitig mit erhöhten
Schallschutzanforderungen

Schmutzabwasser wird größtenteils über natürliches Gefälle
abgeleitet, Untergeschossbereiche werden über Hebeanlage
entwässert. Die Entwässerung der Küche erfolgt über
Schlammfang und Fettabscheider im Außenbereich. Die
Dachentwässerung erfolgt über innenliegende Fallrohre und

Wasser

Heizung

Elektrischer Strom

Fernmeldetechnik

Raumlufttechnik

Fördertechnik

Gebäudewirtschaft

A Bauten - Management - Service

der Stadt Köln

wird über natürliches Gefälle abgeleitet. Alle Anlagenteile
werden an das öffentliche Abwassernetz angeschlossen.

Die Trinkwasserversorgung erfolgt über einen Anschluss an das
Netz des öffentlichen Wasserversorgers, mit separatem Zähler
für den Küchenbereich. Die Trinkwassererwärmung erfolgt über
Durchlauferhitzer an den Warmwasserbedarfsstellen wie Küche,
Putzräume, Umkleiden, Sanitärbereich-Sporthalle.

Der Anschluss erfolgt an die Gasversorgung des öffentlichen
Anbieters im Straßenbereich. Fernwärme steht in diesem
Bereich nicht zur Verfügung. Heizflächen im Erdgeschoss und

Turnhalle über Fußbodenheizung, In den Räumen der
Obergeschosse werden Flachheizkörper eingesetzt.

Die NSHV im Gebäude wird an das öffentliche Stromnetz
angeschlossen. Für die Küche wird zusätzlich ein getrennter
Abgang mit interner Unterzählung installiert. Sämtliche
Hauptzuleitungen/Steigleitungen zu den Unterverteilungen
werden mit Kunststoffkabeln als NYCWY verlegt. Die
Endstromkreisleitungen werden mit halogenfreien Kabeln
ausgeführt. (NHMH). Die Sicherheitsbeleuchtung wird mit
Einzelbatterieleuchten realisiert. Die Steuerung der Beleuchtung
erfolgt manuell und dimmbar über Präsenzmelder mit
Tageslichtsensor.

PIBBEn|

Die Schule erhält im gesamten Gebäudebereich
Netzwerkanschlüsse (RJ45) entsprechend dem einheitlichen
Standard bei der anwendungsneutralen Verkabelung der
Schulen der Stadt Köln. Ferner wird eine Brandmeldeanlage
BMA, eine Einbruchmeldeanlage EMA, eine
Sprachalarmierungsanlage ELA sowie eine
Aufzugsnotrufanlage. Alle Notrufe von der EMA, BMA,
Behinderten WC’s und Aufzug werden auf die NSL der Stadt
Köln aufgeschaltet.

Die Schule erhält eine mechanische Lüftungsanlage für alle
Bereiche, Klassen, Aufenthaltsbereiche, Aula, Mensa, Bibliothek
Verwaltung. Die Küche erhält eine separate mechanische
Lüftungsanlage, Sanitärbereiche erhalten eine separate
mechanische Abluft. Alle Bereiche erhalten zudem eine
Fensterlüftung. Die Turnhalle erhält eine Fensterlüftung.

Die Schule erhält einen Aufzug; der alle Bereiche barrierefrei
erschließt. Eine Notrufanlage ist eingebaut und auf.die NSL der
Stadt Köln aufgeschaltet.

in Gebäudewirtschaft
der Stadt Köln

Bauten - Management - Service

sonstiges Die geplante Küche ist für das Verpflegungskonzept "Cook and
Chill“ für max. 336 Essen in zwei Schichten ausgelegt.
Die Schule erhält eine PV-Anlage.

Außenanlagen Landschaftsplanerische Gestaltung der Außenflächen,
Befestigte und unbefestigte Flächen mit integrieten
Leitsystemen.

Anlage 5 - Risikobetrachtung Neubau GS Friedrich-Karl-Straße

2030 Zeichen

Risikobetrachtung zur Baumaßnahmen Neubau Grundschule mit 
Einfachsporthalle, Friedrich-Karl-Straße, Köln-Nippes 
 
Risikoklassen I / II / III /  IV entspricht Eintrittswahrscheinlichkeit gering / mittel / groß / erheblich  
  
     Risiko Beschreibung Bemerkung Klasse  
     
Allgemeine Risiken     
Änderungen der 
Gesetzgebung/Richtlinien 
Nachträgliche 
Planungsänderungen aufgrund 
neuer Vorgaben 
Risiko kann nicht in Gänze 
ausgeschlossen werden, ist 
jedoch gering 
I  
Winterbau: Zusätzliche Kosten durch 
ungeplante Winterbaumaßnahmen   I  
Anlieger- und Bürgerbeschwerden Verzögerungen im Baustart sowie 
Störungen im Bauablauf  I  
     Risiken der Kostenermittlung     
Genauigkeit der Kostenermittlung 
Gem. DIN 276 Kostenberechnung 
in der 2 und 3 Ebene. Dieses 
Risiko besteht trotz Aufstellung 
der Kostenermittlung in einer 
tieferen Bearbeitungsqualität.  
Allgemein anerkannte 
Unsicherheit, +- 10%, wird 
auch durcheigene  fehlende 
Referenzobjekte im Segment 
Modulbau begünstigt. 
II/III  
Preissteigerungen 
Preissteigerung zwischen 
Kostenberechnung und 
Kostenanschlag  I  
     
Planungs- und Ausführungsrisiken     
Planungsänderungen 
Mehrkosten und /oder 
Zeitverzüge durch Nutzerwunsch 
aufgrund sich ändernder 
Anforderungen/Notwendigkeiten 
Aufgrund der Aufgabenstellung 
und Gefahr von 
Veränderungen in der 
Schulentwicklungsplanung etc. 
sowie von Gesetzeslagen 
manifestes Risiko trotz 
ausführlicher Abstimmungen 
I  
Vergabebeschwerden Mehrkosten durch zeitliche 
Verzögerungen.  GÜ-Vergaberisiko I  
Forderungen im späteren 
Baugenehmigungsverfahren  
Erhöhung / Veränderung der 
Brandschutzanforderungen, 
Lärmschutz / Barrierefreiheit 
Bauordnungs- und 
bauplanungsrechtliche 
Klärungen vorab nicht 
vollumfänglich möglich 
I  
     
Folgerung 
 
Vor dem Hintergrund der dargestellten Projektrisiken ist eine Reserve für Risiken und 
Unvorhergesehenes zwingend zu berücksichtigen. Im konkreten Fall wird ein Risikozuschlag 
von insgesamt 5% der Gesamtbaukosten als angemessen betrachtet.

Beschlussvorlage Rat

11860 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/402/24 
 
Vorlagen-Nummer 
 1444/2016 
Freigabedatum 
27.01.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss: Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle am 
Standort des ehemaligen "Nippesbad", Friedrich-Karl-Str. / Ecke Niehler Kirchweg, 50733 
Köln-Nippes, in Modulbauweise 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat genehmigt den Vorentwurf und die Kostenschätzung für die Errichtung eines 3-zügigen 
Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle auf dem Gelände des ehemaligen „Nippesbad“ in Köln-
Nippes, Ecke Friedrich-Karl-Str. / Niehler Kirchweg mit Gesamtkosten i.H.v. 16.809.300,- € brutto 
(Baukosten 16.039.300 €, Einbauküche und Sportgeräte 214.300 € und Einrichtungskosten 555.700 
€) und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung in Modulbauweise. Die 
Weiterplanung erfolgt nach der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung, derzeit Stand 2016 (siehe 
auch Beschluss vom 15.03.2016, Vorlagen-Nr. 0460/2016). 
 
Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag in Höhe von 5% bezogen auf die nicht-indizierten 
Gesamtbaukosten gem. Kostenberechnung (15.724.300 € inkl. Großküche). Dies entspricht einem 
Betrag von 786.200 €. Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne 
Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht 
unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss 
Gebäudewirtschaft verfügen. 
 
Die Finanzierung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Zur Refi-
nanzierung ist im städtischen Haushalt eine zusätzliche Miete (Flächenverrechnungspreis) inklusive 
Nebenkosten und Reinigung in Höhe von voraussichtlich jährlich rd. 601.500 € ist ab 2019 im Teiler-
gebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand, zu veran-
schlagen. Die Finanzierung der Einrichtungskosten erfolgt frühestens zum Haushaltsjahr 2019 aus zu 
veranschlagenden Mitteln aus dem Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgabe, Zeile 9, Auszahlung für 
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. 
 
Alternative: 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 30.01.2017 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.02.2017 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 06.02.2017 
Finanzausschuss 13.02.2017 
Rat 14.02.2017

2 
Der Rat genehmigt den Vorentwurf und die Kostenschätzung für die Errichtung eines 3-zügigen 
Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle auf dem Gelände des ehemaligen „Nippesbad“ in Köln-
Nippes, Ecke Friedrich-Karl-Str. / Niehler Kirchweg mit Gesamtkosten i.H.v. 16.809.300,- € brutto 
(Baukosten 16.039.300 €, Einbauküche und Sportgeräte 214.300 € und Einrichtungskosten 555.700 
€) und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung in Modulbauweise. Die 
Weiterplanung erfolgt nach der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung, derzeit Stand 2016 (siehe 
auch Beschluss vom 15.03.2016, Vorlagen-Nr. 0460/2016). 
 
Die Finanzierung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Zur Refi-
nanzierung ist im städtischen Haushalt eine zusätzliche Miete (Flächenverrechnungspreis) inklusive 
Nebenkosten und Reinigung in Höhe von voraussichtlich jährlich rd. 601.500 € ist ab 2019 im Teiler-
gebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand, zu veran-
schlagen. Die Finanzierung der Einrichtungskosten erfolgt frühestens zum Haushaltsjahr 2019 aus zu 
veranschlagenden Mitteln aus dem Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgabe, Zeile 9, Auszahlung für 
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen HJ 2019     770.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    601.500 € 
(Flächenverrechnungspreis inkl. Nebenkosten/Reinigung) 
c) bilanzielle Abschreibungen     51.300 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
 
Begründung 
 
Aufgrund erheblicher Nachfrage u.a. nach Grundschulplätzen wegen steigender Einwohnerzahlen im 
Stadtteil Nippes hat der Rat in seiner Sitzung vom 16.12.2014 (Vorlagen-Nr. 4143/2013) die Errich-
tung einer 3-zügigen Grundschule mit 1-fach Turnhalle am Standort des ehemaligen „Nippesbad“, 
Friedrich-Karl-Str. / Ecke Niehler Kirchweg beschlossen und die Verwaltung beauftragt, umgehend 
die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen. 
 
Die Baukosten für die Neubaumaßnahme einschließlich 1-fach Turnhalle wurden im Rahmen einer 
Machbarkeitsstudie im Dezember 2014 mit 15.400.000 € ermittelt, für Einrichtungskosten (inkl. Küche 
und Sportgeräte) wurden 770.000 € veranschlagt. Nach Vorlage der Kostenberechnung belaufen sich 
die Baukosten (ohne Küche und Sportgeräte) auf 15.510.000 €, bei einer anzunehmenden Baupreis-
steigerung auf Basis des Baupreisindex ist davon auszugehen, dass sich die Kosten auf 16.039.300 € 
belaufen werden. Indiziert man auch die im Planungsbeschluss genannten Kosten ergibt sich hier ein 
Betrag von 16.535.600 €. 
 
Die Planung wurde auf Grundlage der Machbarkeitsstudie weiter verfolgt, Leistungsphase 2 (Vorpla-
nung) der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist inzwischen abgeschlossen. In 
seiner Sitzung vom 15.03.2016 hat der Rat beschlossen (Vorlagen-Nr. 0460/2016) neben anderen 
Standorten auch die Grundschule Friedrich-Karl-Str. / Ecke Niehler Kirchweg zur schnellstmöglichen 
Deckung des Bedarfs an Schulplätzen in modularer Bauweise zu errichten. Das Verfahren wurde 
bereits in der Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
erläutert (Vorlagen-Nr. 3629/2015 – Alternative Bauformen und schnellere Bauprozesse). Entspre-
chend diesem Beschluss ist der Baubeschluss bereits nach Abschluss der Leistungsphase 2 HOAI

4 
einzuholen. 
 
Zeitplan 
 
Dadurch, dass die Vorplanung bereits abgeschlossen ist, kann die Funktionalausschreibung für die 
weitere Planung und den Bau des Schulgebäudes nun erfolgen. Bei einer Funktionalausschreibung 
wird die Leistung nicht, wie sonst üblich, in einem Leistungsverzeichnis beschrieben, sondern durch 
eine funktionelle Beschreibung der Bauaufgabe definiert. Grundlage für die Funktionalausschreibung 
sind hier der Vorentwurf mit Kostenschätzung sowie die Anforderungen der Stadt Köln an Schulge-
bäude in pädagogischer sowie bautechnischer Hinsicht. Der Bieter erstellt dann den Entwurf, der Teil 
seines Angebotes zur Erstellung des Gebäudes ist. 
Bei Baubeschlussfassung im Frühjahr 2017 kann mit einer Fertigstellung und Übergabe des Schulge-
bäudes im Jahr 2019 gerechnet werden. 
 
Energiestandard 
 
Sowohl das Schulgebäude als auch die Turnhalle werden nach der gültigen Energieeinsparverord-
nung, derzeit Stand 2016, weiter geplant (siehe auch Mitteilung 0604/2016 und Beschluss 
0460/2016), 
 
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes 
 
Das Rechnungsprüfungsamt hat am 30.11.2016 unter der Prüfnummer 2016/1480 Stellung genom-
men (siehe Anlage 6). Die geprüfte Kostenschätzung schließt mit Bruttobaukosten (inkl. Einrichtung) 
von 16.280.000 € ab; dies entspricht den Baukosten der Baubeschlussvorlage. 
 
Risikozuschlag 
 
In der Entwurfsplanung und der darauf basierenden Kostenberechnung besteht systembedingt noch 
eine Kostenunsicherheit. Per Definition der HOAI ist die Entwurfsplanung eine „System- und Integra-
tionsplanung“, die eigentliche „detaillierte Planung der Bauausführung“ erfolgt erst in der Ausfüh-
rungsplanung. Eine Kostentoleranz bis plus/minus 20% ist in diesem Stadium üblich. Die Projektlei-
tung hat hierzu eine Bewertung mit detaillierter Auflistung der möglichen Risiken erstellt (Anlage 5) 
und empfiehlt eine Risikoreserve von 5 % der nicht-indizierten Baukosten (15.724.300 €) vorzusehen 
(Beschlussvorschlag). Dies entspricht einem Betrag von 786.200 €, s. Anlage 1. 
 
Durch den Baubeschluss wird lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevo-
lumen freigegeben. Der Risikozuschlag wird außerhalb der betroffenen Einzelmaßnahmen in einer 
gesonderten Position kumuliert im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft veranschlagt. Die Gebäu-
dewirtschaft darf über die kumulierten Risikozuschläge nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt 
und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss verfügen. In regelmäßigen Abständen wird 
über die absolute Summe der in Anspruch genommenen Mittel aus den Risikozuschlägen im Rahmen 
einer einzelfallbezogenen, projektscharfen Betrachtung im Finanzausschuss berichtet. 
 
Die Beschlussalternative verzichtet auf den Risikozuschlag, stellt dann aber ein höheres Risiko hin-
sichtlich der Einhaltung der genannten Kosten dar. 
 
An den Modalitäten der Finanzierung ändert sich durch den Risikozuschlag nichts, da der angegebe-
ne Spartenverrechnungspreis auf der Grundlage des testierten Jahresabschlusses 2016 beruht und 
sich Veränderungen aufgrund höherer Investitionen erst im jeweils übernächsten Jahr ihrer Entste-
hung auf den Verrechnungspreis der jeweiligen Sparte auswirken.

5 
 
 
Finanzierung / Spartenverrechnungspreis 
Zum 01.01.2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem neu geordnet. In die-
sem Zusammenhang wurde die objektbezogene, kalkulatorische Kostenmiete durch einen spartenbe-
zogenen Verrechnungspreis ersetzt. Mit der Neuordnung geht der Wegfall der Abführung an den 
städtischen Haushalt und die Einführung eines Ergebnisausgleiches zwischen Kernverwaltung und 
eigenbetriebsähnlicher Einrichtung am Geschäftsjahresende einher.  
 
Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspezifischen Aufwendungen 
(nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Erträge) und der auf die jeweilige 
Sparte bzw. Untersparte entfallende Fläche. Der für das Jahr 2017 ermittelte Flächenverrechnungs-
preis für Grundschulen beträgt 6,41 €/qm/Monat. 
 
 
Zur Finanzierung der Mieten (390.400 € s.o.) zuzüglich sonstiger Nebenkosten (152.300 €) und Rei-
nigungskosten (58.800 €) – welche Anlage 2 zu entnehmen sind – sind ab 2019 die erforderlichen 
Mittel i.H.v. voraussichtlich gesamt ca. 601.500 €/a im Teilergebnisplan 0301 Schulträgeraufgaben 
Teilplanzelle 16, sonstiger ordentlicher Aufwand zu veranschlagen. 
 
 
Einrichtungskosten 
 
Die Kosten der Einrichtung (Schulmöblierung, Küche, Sportgeräte, sonst. Einrichtung) belaufen sich 
auf ca. 770.000 € brutto (siehe Anlage 1). Zur Maßnahmenfinanzierung ist die Mittelbereitstellung 
zum Haushaltsjahr 2019 im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilfinanzplanzeile 9, Aus-
zahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen erforderlich. 
 
Sachaufwendungen 
 
Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der Einrichtungskosten i.H.v. 51.300 €/a voraus-
sichtlich ab 2019 erfolgt aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgerauf-
gaben, Teilplanzelle 14, bilanzielle Abschreibungen. 
 
 
Personalkosten 
 
Die Personalkosten für Schulhausmeister und Schulsekretärinnen wurden bereits im Planungsbe-
schluss (Vorlage 4143/2013) dargestellt und genehmigt sowie in der Finanzplanung berücksichtigt. 
 
Anlagen 
 
0 - Begründung der Dringlichkeit 
 
1 - Zusammenstellung der Bau- und Folgekosten 
 
2 - Zusammenstellung Kosten für Einrichtung und Ausstattung 
 
3 -  Raumliste 
 
4 - Baubeschreibung 
 
5 - Risikobetrachtung 
 
6 - Prüfbericht RPA

6

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

1310 Zeichen

Anlage 0 
 
Neue Grundschule „Nippesbad“ 
Begründung der Dringlichkeit 
 
 
Die Grundschule Friedrich-Karl-Straße ist Pilotprojet für den modularen Schulbau, eine 
Maßnahme zur Beschleunigung von insgesamt vier dringend benötigten Grundschulen, für 
die in den vergangenen Monaten ein Vergabepaket erarbeitet wurde. Es handelt sich neben 
der Maßnahme Friedrich-Karl-Straße (ehem. Nippesbad) weiterhin um die in der 
Öffentlichkeit bereits erwarteten Grundschulen an den Standorten Gaedestraße 
(Marienburg), Statthalterhofallee (Junkersdorf), und Thessaloniki Allee (Kalk). 
  
Das Vergabepaket wurde entwickelt, um individuelle und langwierige Planungsprozesse zu 
synchronisieren und zu einer echten Beschleunigung der Gesamt-Realisierungszeit von 
Schulbauten beizutragen.  
 
Die Vergabe aller oben genannten Projekte hängt unmittelbar vom Baufortschritt der 
Pilotschule Friedrich-Karl-Straße ab. Eine Verzögerung bei der Beschlussfassung zieht eine 
echte Zeitverzögerung, nicht nur bei diesem, sondern auch bei den Vorbereitung der 
Beschlussfassung für die drei Folgeprojekte nach sich.  
 
Aus diesem Grund ist eine Beratung durch den Ausschuss Schule und Weiterbildung in der 
Sitzung am 30.01.2017 dringend erforderlich, damit der Rat in seiner Sitzung am 14.02.2017 
seinen Beschluss fassen kann."

Beratungsverlauf (5)

30.01.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.02.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2017 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
13.02.2017 Finanzausschuss
TOP 12.17 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
14.02.2017 Rat
TOP 10.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1444/2016
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27