1444/2016
Baubeschluss: Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle am Standort des ehemaligen "Nippesbad", Friedrich-Karl-Str. / Ecke Niehler Kirchweg, 50733 Köln-Nippes, in Modulbauweise
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Anlage 2 - Kosten Einrichtung und Ausstattung
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Anlage 2 neue Grundschule "Nippesbad", Baubeschluss Zusammenstellung der Kosten für Einrichtung und Ausstattung Nr. Raumart Einrichtungsart Anzahl Kosten Einrichtung pro Raum Gesamtkosten 1 Klassenraum Tische, Stühle, Schränke 12 7.500,00 € 90.000,00 € 3 Mehrzweckräume Tische, Stühle, Schränke 3 8.000,00 € 24.000,00 € 4 Gruppendifferenzierung Tische, Stühle, Schränke 4 4.000,00 € 16.000,00 € 5 Tafeln für 1-3 Pylonen- und Langwandtafeln 22 1.500,00 € 33.000,00 € 6 Lehr- und Unterrichtsmittelräume Regale, Schränke 1 3.000,00 € 3.000,00 € 6a Inklusionsräume Sofas, Mobiliar, Liegen etc. 3 8.000,00 € 24.000,00 € 7 Profiküche Kombidämpfer, Kühlräume, Herde etc. 1 140.000,00 € 140.000,00 € 8 Speiseraum 120qm Tische, Stühle 1 12.500,00 € 12.500,00 € 10 Lagerraum Küche Regale, Schränke 1 4.000,00 € 4.000,00 € 11 Büro Caterer Arbeitsplatz 1 5.000,00 € 5.000,00 € 28 Brennofenraum Brennofen, Regale 1 8.000,00 € 8.000,00 € 31 Forum/Aula Bestuhlung, mobile Bühne, Bühnentechnik wie Beschallung etc. 1 35.000,00 € 35.000,00 € 32 Bibliothek Tische, Stühle, Schränke, Bücherregale 1 20.000,00 € 20.000,00 € 33 Bibliothek/Selbstlernzentrum Erstausstattung Bücher, Software etc 1 10.000,00 € 10.000,00 € 34 Verwaltungsbereich Lehrerzimmer, div. Verwaltungsräume, Kopierraum, Sekretariat, Lehrerstation, Arztzimmer, Schulsozialarbeiter etc., Tresor 1 40.000,00 € 40.000,00 € 35 Abstellräume im Keller Stahlregale, Schränke 4 4.000,00 € 16.000,00 € 36 Sporthalle (1-fach Halle) bewegliche Geräte wie Böcke, Kästen, Matten, Reckstangen, Netze, Trampoline etc. 1 30.000,00 € 30.000,00 € 37 Umkleidebereich incl. Behindertenumkleide Bänke, Kleiderhaken, Schränke, 1.Hilfe-Liege, etc. 1 7.000,00 € 7.000,00 € 38 Medienwagen für Beamer 3 1.000,00 € 3.000,00 € 39 Vorhänge bzw Lamellen für alle Räume 35 2.000,00 € 70.000,00 € 41 Vitrinen, Bilderklemmleisten, Infotafeln für Eingangsbereiche, Flure etc, Sicherheitsglas, Brandschutz 1 10.000,00 € 10.000,00 € 44 Mülltrennung für Schulhof, Brandschutz 5 1.000,00 € 5.000,00 € 45 OHP-Wagen für Klassen und MZR 19 300,00 € 5.700,00 € Zwischensumme 611.200,00 € technische Ausstattung PC's für Bibliothek feste Stationen mit Drucker 3 1.500,00 € 4.500,00 € Beamer pro Etage zuzügl. Fachräume Kunst, Musik etc 3 1.000,00 € 3.000,00 € Verwaltungsbereich (Lehrerarbeitsstationen, Sekretariat, Schulleiter und Fachschaftleiter etc.) PC's, Drucker etc. 8 1.500,00 € 12.000,00 € Serverschränke für Informatik, Verwaltung etc 2 1.000,00 € 2.000,00 € Telefonanlage incl. Endgeräten 1 35.000,00 € 35.000,00 € OHP's für Klassen und MZR 19 350,00 € 6.650,00 € 63.150,00 € Gesamtsumme 674.350,00 € zuzügl. 15 % Unvorhergesehenes 91.680,00 € 766.030,00 € gerundet 770.000,00 €
Anlage 3 - Raumliste
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STADT KÖLN - AMT FÜR SCHULENTWICKLUNG- 402 Anlage 3 Schulbauvorhaben neue Grundschule "Nippesbad" Datum: 28.04.2016 Raumliste Bearbeitung: Frau Prandi Telefon: 221-29213 Blatt BereichRaumbezeichnung Raum-Nr Anzahl der Räumem² m² m² Nr UR NR L/Vw UR NR L/Vw insges 1 AU Klassenräume AU 1=12 12 72 864 0 0 864 2 AU Mehrzweckraum AU 2=3 3 72 216 0 0 216 3 AU Nebenraum Mehrzweck AU 3=3 3 15 0 45 0 45 4 AU Gruppen-Differenzierungsräume AU 4=4 4 36 144 0 0 144 5 AU Unterrichtsmittel/Lehrmittel AU 5=1 1 40 0 40 0 40 6 AU Inklusionsfläche/GU AU 6=3 3 72 216 0 0 216 7 GT Küche GT 1=1 1 24 0 24 0 24 8 GT Lagerraum GT 2=1 1 16 0 16 0 16 9 GT Speiseraum GT 3=1 1 120 0 120 0 120 10 GT Betreuungsräume GT 4=3 3 72 0 216 0 216 11 GT Büro GT 5=1 1 16 0 16 0 16 12 GT Personaltoilette mit Vorraum GT 6=1 1 8 0 8 0 8 13 TMS Brennofenraum TMS 1=1 1 10 10 0 0 10 14 PZ Forum/Aula PZ 1=1 1 150 0 0 150 150 15 PZ Stuhllager PZ 2=1 1 24 0 24 24 16 Pflegebad PF 1=1 1 25 0 25 25 17 BLV Bibliothek/Selbstlernzentrum BLV 1=1 1 72 0 0 72 72 18 BLV Lehrerzimmer (inkl. Gardrobe und BLV 2=1 1 86 0 0 86 86 Teeküche) 19 BLV Lehrerstation BLV 3=1 1 40 0 0 40 40 20 BLV Schulleiter BLV 4=1 1 20 0 0 20 20 21 BLV Schulleiter/Vertreter BLV 5=1 1 16 0 0 16 16 22 BLV Geschäftszimmer (Sekretariat) BLV 6=1 1 27 0 0 27 27 23 BLV separater Kopierraum BLV 7=1 1 8 0 0 8 8 24 BLV Arzt BLV 8=1 1 16 0 0 16 16 25 BLV Sprechzimmer BLV 9=1 1 12 0 0 12 12 26 BLV Hausmeisterdienstraum BLV 10=1 1 16 0 0 16 16 27 BLV Schulsozialarbeit/Streitschlichter BLV 11=1 1 16 0 0 16 16 Raumprogrammfläche (Nutzfläche) 23 12 14 1.450 485 528 2.463 28 WC Pausen-WC Schüler WC-01 0 0 0 0 29 WC Pausen-WC Schülerinnen WC-02 0 0 30 WC Stunden-WC Schüler WC-03 0 31 WC Stunden-WC Schülerinnen WC-04 0 0 0 0 32 WC Lehrer WC-05 0 0 0 0 33 WC Lehrerinnen WC-06 0 0 0 0 34 WC Behinderten WC-07 0 0 0 0 35 HR Hausreinigung-Aufenthalt/Umkleide HR-01 0 0 0 0 36 HR Hausreinigung-Putzmittelraum HR-02 0 0 0 0 0 37 HT Aufzug ( zur Verkehrsfläche) HT-01 0 0 0 0 0 38 FF Keller - AbstellR Schule FF 1=3 3 0 64 0 192 0 192 39 FF Keller - AbstellR Hausmeister FF 2=1 1 0 64 0 64 0 64 Funktionsfläche 0 4 0 0 256 0 256 40 SP Turnhalle SP 1=1 1 15 27 405 5,5 Nebenräume nach DIN 18 032 41 SP Geräteraum SP 2=1 42 SP Behinderten WC, Dusch-Waschr. SP 3=1 43 SP Dusch / Waschraum SP 4=2 44 SP Umkleideraum SP 5=2 45 SP Lehrer-Umkleide & Sanitätsraum SP 6=1 46 SP WC im Sportbereich-Umkleide SP 7=2 47 SP WC im Sportbereich-Straßenschuh SP 8=2 48 SP WC im Sportbereich-Turnschuh SP 9=1 49 SP Eingangsbereich SP 10=1 50 SP Straßenschuhgang SP 11=1 51 SP Turnschuhgang SP 12=1 52 SP Hausreinigung - Geräte SP 13=1 53 SP Geräteraum für Außensportanlage SP 14=1 Bereich Sport 1 Übungseinheiten Die Anzahl und Größe der Lehrer- und Schülertoiletten richtet sich nach den geltenden Bestimmungen. Die Anzahl der Hausreinigungs-Putzmittelräume richtet sich nach den Geschossen.
Anlage 9 zur RV 1444-2016
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Anlage 9 zur Ratsvorlage 1444/2016, Baubeschluss: Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle am Standort des ehemaligen "Nippesbad", Friedrich-Karl-Str. / Ecke Niehler Kirchweg, 50733 Köln-Nippes, in Modulbauweise In der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft am 06.02.2017 wurde die Schulverwaltung gebeten, bis zur Sitzung des Rates am 14.02.2017 mitzuteilen, inwieweit die Kontaktaufnahme mit der Montessori-Schule bzw. eine Terminvereinbarung mit Vertreter/innen der Schule erfolgt sei. Die Schulverwaltung hat seinerzeit die Machbarkeitsstudie dem ehemaligen Schulleiter vorgestellt, der inzwischen im Ruhestand ist. Mit der neuen Schulleiterin ist ein Termin für den 28.02.107, 10:00h, vereinbart worden, um der Schule die Baupläne vorzustellen.
Anlage 7 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll des Sportausschusses
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Geschäftsführung Sportausschuss Herr Willms Telefon: (0221) 221 31203 Fax: (0221) 221 31244 E-Mail: peter.willms@stadt-koeln.de Datum: 23.01.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll über die Sitzung des Sportausschusses in der Wahlperiode 2014/2020 am Donnerstag, dem 19.01.2017, 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr, Theo-Burauen-Saal (Raum-Nr. B 121) I. Öffentlicher Teil 3 Mitteilungen der Verwaltung Ergänzend zu den schriftlichen Mitteilungen der Verwaltung informieren Frau Dr. Klein und Herr Sanden den Sportausschuss mündlich über die anstehenden Beratungen der Beschlussvorlagen 1444/2016 (Baubeschluss: Errichtung eines 3-zügigen Grund- schulgebäudes mit 1-fach Turnhalle am Standort des ehemaligen „Nippesbad“, Fried- rich-Karl-Str. / Ecke Niehler Kirchweg, 50733 Köln-Nippes, in Modulbauweise) sowie 4242/2016 (Sporthalle Bocklemünd, Heinrich-Rohlmann-Str., Generalsanierung der vorhandenen Sporthalle; hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem. § 24 Abs. 2 GemHVO i.V.m. § 8, Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln im Teilfinanzplan 0801 Sportförderung, Finanzstelle 5201-0801-4- SpA Bocklemünd, Bestandshalle) und die Zielsetzung, jeweils eine Beschlussfassung des Rates am 14.02.2017 für die beiden Vorlagen zu erreichen. In Anschluss daran besteht interfraktionell Einvernehmen darüber, dass die Vorbera- tungen im Sportausschuss bezüglich der Vorlagen 1444/2016 sowie 4242/2016 ent- fallen und der Sportausschuss im Anschluss an die Ratsbeschlüsse lediglich in Form von Mitteilungen über die Beschlussfassung informiert wird.
Anlage 6 - Prüfbericht RPA
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Fu —-aos m 14 230 .11.2016 143 Herr Titze I WR 23759 Herr Peusmann 25020 40 Stellungnahme zur Kostenzusammenstellung für den Neubau einer Grundschule mit Turnhalle, Friedrich-Karl-Straße, Niehl RPA-Nr.: 2016/1480 Summe eingereicht: ca. 13.680.000,- € netto, ca. 16.280.000,- Mio. € brutto Sehr geehrte Damen und Herren, eine Projektvorstellung des o.g. Bauvorhabens durch die Gebäudewirtschaft beim RPA er- folgte im Oktober 2015. Eine erste Kostenermittlung wurde im Mai 2016 zur Prüfung vorge- legt. Die Unterlagen wurden in Juni 2016 zur Überarbeitung zurückgereicht, da eine ab- schließend Prüfung anhand der vorgelegten Unterlagen nicht möglich war. Nach Überarbeitung wurden die Unterlagen am 21.11.2016 erneut vorgelegt. Das Bauvorhaben an der Friedrich:Karl-Straße umfasst den Neubau einer 3-zügigen Grund- schule mit Turnhalle. Es ist vorgesehen, das Objekt in Modulbauweise als Massivbau zu er- richten. Hiermit soll keine Verkürzung der Projektlaufzeit von der Planung bis zur Fertigstel- lung erreicht werden. Abweichend von der üblichen Vorgehensweise soll hier, It. Ratsbeschluss vom 15.03.2016 der Baubeschluss mit Abschluss der HOAI-Leistungsphase LPH 2 (Vorplanung) bzw. einer „reduzierten Leistungsphase 3“ (Entwurfsplanung) erfolgen. Die Bauwerkskosten (KG 300 + KG 400) liegen mit 2.033,- €/m? BGF ca. 260,- € über dem BKI-Höchstwert von 1.772,- € pro m? BGF. Die Kosten für die Außenanlagen (KG500) sind mit einem prozentualen Anteil (8% der Kos- tengruppe KG 300 + KG 400) angegeben. Die Kosten für die Ausstattung (KG 600) werden pauschal mit 770.000 € (abzüglich Mensa- küche mit 115.000 €) angegeben. Die Leistungsbeschreibung verweist auf die Raumbücher und die Ausstattungskataloge die nicht zur Prüfung vorlagen. Die angegeben Baunebenkosten (KG 700) betragen ca. 23 % der Baukosten (KG 200 - KG 600) und liegen im Rahmen der üblichen BKI-Ansätze. 26 erhält eine Durchschrift dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen gez. Hemsing ausgefertigt: Titze
Anlage 8 BA Gebäudewirtschaft vom 06.02.2017
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Anlage 8 Geschäftsführung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Frau Weber Telefon: (0221) 221 - 22443 Fax : (0221) 221 - 24447 E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de Datum: 07.02.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 20. Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 06.02.2017 öffentlich 5.1 Baubeschluss: Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1- fach Turnhalle am Standort des ehemaligen "Nippesbad", Friedrich-Karl- Str. / Ecke Niehler Kirchweg, 50733 Köln-Nippes, in Modulbauweise 1444/2016 Herr Gerhards, Vertreter der Gebäudewirtschaft, stellt die Planungen anhand einer Power-Point-Präsentation vor. Er macht dabei darauf aufmerksam, dass es sich hierbei um ein Pilotprojekt beim Schulbau in modularer Bauweise handele, dabei aber eines der letzten Projekte im Klassenraumkonzept darstelle. Der geplante Bau basiere auf der EnEV 2016. Bei Baubeginn im November dieses Jahres würden zu- nächst die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Kampfmittelräumdienst durchge- führt, so dass die eigentliche Bauleistung im I. Quartal 2018 beginnen werde. SE Kuschewski fragt nach, warum der Schuleingang ausgerechnet an die vielbefah- rene Friedrich-Karl-Straße gelegt werde. Frau Rinnenburger, Geschäftsführende Betriebsleiterin der Gebäudewirtschaft, ver- mutet die Ursache in der Geländegeometrie, da es sich um ein Gelände mit Gefälle handele. Da die Planungen bereits vor ihrer Aufgabenwahrnehmung bei der Gebäu- dewirtschaft aufgenommen waren, könne sie die Beantwortung nur zu Protokoll nachreichen. Beigeordneter Höing verweist auf die ziemlich opulenten Vorflächen mit einem brei- ten Fußweg, da das Haus selber deutlich zurückspringe. SB Kirchmeyer hinterfragt, warum die Arbeiten des Kampfmittelräumdienstes nicht längst durchgeführt worden seien, das ehemalige Schwimmbad sei bereits seit meh- reren Jahren abgerissen. RM Halberstadt-Kausch weist in aller Deutlichkeit auf die dringend erforderlichen Schulbaumaßnahmen und den gegebenen zeitlichen Druck hin und spricht sich vor diesem Hintergrund gegen eine eventuelle Umplanung aus. Dabei bekräftigt sie die Feststellung des Beigeordneten. SE Altinova regt an, eine kleine Haltemulde vorzusehen, um die Kinder mit dem Auto sicher vor der Schule absetzen zu können. Aus dem Zuschauerraum meldet sich eine Vertreterin der Montessori-Schule, welche vorbringt, als spätere Nutzerin des Schulgebäudes nicht an den Planungen beteiligt worden zu sein. RM Brust greift diesen Wortbeitrag auf und richtet ihn als Fragestellung an die Ver- waltung. Zudem möchte er wissen, wer das Gebäude geplant habe und warum der planende Architekt in der heutigen Sitzung nicht anwesend sei. Herr Gerhards informiert zunächst, dass im Jahr 2014 die Planungen von einem Bü- ro aus Bonn bis zur LPH 2 durchgeführt worden seien. Wie die Abstimmungen zwischen Schulamt und Montessori-Schule ablaufen, könne er aus dem Stand nicht sagen. Genaue Informationen bezüglich des Dialoges bzw. der Beteiligungen müssten zu Protokoll nachgereicht werden. Aufgrund von Krankheiten in der betreffenden Abteilung bzw. Nichtpersonalisierung bei der Gebäudewirtschaft habe das Pilotprojekt bedauerlicherweise zunächst ruhen müssen bis es im Jahr 2016 wieder an Fahrt aufgenommen habe. Frau Rinnenburger fügt hinzu, dass auch ein Detailplan zu dem Bereich der Ver- kehrsflächen und eine Auskunft zur Historie hinsichtlich der Anordnung auf dem Grundstück zu Protokoll nachgeliefert werden. Unter Verweis auf die Diskussion im Schulausschuss kritisiert RM Brust die Verwal- tung dahingehend, dass sie dennoch bis heute offenbar keinen Kontakt zur Montes- sori-Schule aufgenommen habe. Weiterhin stellt RM Brust fest, dass die Schule vo- raussichtlich nicht bis zum Schuljahreswechsel 2019/2020, sondern erst gegen Jah- resende 2019 fertiggestellt sein werde, sodass der Betrieb erst zum Schuljahr 2020/2021 aufgenommen werden könne. Insofern sehe er unter dem zeitlichen As- pekt doch noch einen Spielraum für eventuelle Umplanungen. Dies vor dem Hinter- grund, dass es sich hier zwar einerseits um ein Pilotprojekt in Modulbauweise hande- le, welches jedoch andererseits nicht die aktuellen pädagogischen Raumkonzepte berücksichtige. Es wäre sinnvoller gewesen, dieses Pilotprojekt von Anfang an nach dem neuen Konzept zu planen, um es auch als Referenz für die weiteren Schulen verwenden zu können. RM Halberstadt-Kausch, RM Kockerbeck und SB Kirchmeyer plädieren mit Blick auf den bestehenden Druck im Schulbau dafür, keine Umplanungen vorzunehmen. Bei den Ausführungen wird auch Kritik gegenüber der Verwaltung aufgrund der offenbar unterbliebenen Kontaktaufnahme zur Montessori-Schule Ausdruck deutlich. Gleich- zeitig wird darauf verwiesen, dass beim Beschluss des neuen pädagogischen Raum- konzeptes ausdrücklich festgehalten worden sei, keine Umplanungen bereits beste- hender Projekte vorzunehmen. Frau Döpper, Vertreterin des Amtes für Schulentwicklung, bedauert zunächst, dass in jüngster Vergangenheit keine Kontaktaufnahme zur Montessori-Schule erfolgt ist; dies werde nun nachgeholt. Bezogen auf die Historie habe die unterbliebene Einbin- dung der Schule womöglich in der notwendigen Tempoaufnahme gelegen. Frau Döpper führt aus, dass sich die Planung tatsächlich detailliert, aber nicht mehr ver- ändert habe, und dass der Pilot aus einer Machbarkeitsstudie zu dem Standort ent- standen sei. In dieser frühen Phase der Vorüberlegungen würde in der Regel keine Schule beteiligt. Dadurch, dass seitens der Gebäudewirtschaft ein Pilot entwickelt worden sei, welcher ein anderes Vorgehen vorausgesetzt habe, sei offensichtlich die sonst übliche Beteiligung der Schule durch die Schulverwaltung versäumt worden. RM Brust bittet den Unterschied zum bisherigen Bauen darzustellen. Weiterhin fragt er nach, warum die kommenden Modulbauten aufgeschoben werden müssen bis dieses Projekt gestartet ist; bei dem hier zur Rede stehenden Projekt handele es sich um einen anderen Typ Schule, insofern müsste es s. E. möglich sein, auch die an- stehenden Schulen bereits anzupacken. Der Vorteil öffentlichen Bauens bestehe darin, dass auch die Schulen als Nutzer frühzeitig eingebunden werden können, so RM Kockerbeck. Vor diesem Hintergrund bittet er die Verwaltung darum, noch einmal grundsätzlich das Beteiligungsverfahren darzustellen. Herr Gerhards führt aus, dass bei der Schule Friedrich-Karl-Straße als Modulschule in LPH 2 zunächst ein „Cut“ gemacht werde. Zu diesem Zeitpunkt könnten noch Fer- tigbauteile verwendet werden, was zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund der detail- lierteren Planung wahrscheinlich nicht mehr möglich wäre. Herr Gerhards erklärt wei- terhin, dass das Projekt Friedrich-Karl-Straße als Pilot die erste geplante Schule sei, die ab Leistungsphase 2 an den Markt gehe, und bei der so funktional ausgeschrie- ben werde, dass Fertigteilhersteller auch anbieten können. Im Mai 2006 habe die Abstimmung mit der Schulverwaltung zum Thema „Schulpädagogisches Konzept“ stattgefunden. Die drei weiteren, anstehenden Schulen werden bereits nach dem veränderten Verfahren geplant bzw. das pädagogische Konzept entwickelt. Parallel werde das VgV-Verfahren durchgeführt. Anschließend werde dem Architekten das schulpädagogische Konzept an die Hand gegeben und es werde bis LPH 2/3 beauf- tragt. Es treffe somit nicht zu, dass diese Projekte aufgeschoben werden. Frau Döpper stellt klar, dass das Beteiligungsverfahren in der Regel ein anderes sei. Die Schulen würden grundsätzlich frühzeitig in die Planungen mit eingebunden, dies gelte auch für Projekte mit Modulbauten und insbesondere auch für die anstehenden Projekte auf Basis von pädagogischen Raumkonzepten. In hiesigem Fall sei dies unglücklicherweise versäumt worden, was vermutlich – wie bereits ausgeführt – dem Findungsprozess in diesem Pilotprojekt geschuldet sei. SE Altinova stellt fest, dass auf den Plänen keine Parkplätze für Lehrer ersichtlich seien. Nach seiner Einschätzung müssten Umplanungen durchaus noch möglich sein. RM Henk-Hollstein appelliert an den Ausschuss, eine Entscheidungsempfehlung im Sinne und in der Zuständigkeit des Bauausschusses zu treffen. Weitergehende Dis- kussionen müssten ggf. im Schulausschuss erfolgen. Sie äußert die eindringliche Bitte an die Schulverwaltung, zur Ratssitzung eine Mitteilung vorzulegen, welcher die Kontaktaufnahme zur Montessori-Schule und eine Terminvereinbarung mit den Ver- tretern der Schule zu entnehmen sei. Vorsitzender Dr. Schoser stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung und bittet die Verwaltung, die erbetenen Informationen nachzureichen. Beschluss: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat genehmigt den Vorentwurf und die Kostenschätzung für die Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle auf dem Gelände des ehemali- gen „Nippesbad“ in Köln-Nippes, Ecke Friedrich-Karl-Str. / Niehler Kirchweg mit Ge- samtkosten i.H.v. 16.809.300,- € brutto (Baukosten 16.039.300 €, Einbauküche und Sportgeräte 214.300 € und Einrichtungskosten 555.700 €) und beauftragt die Verwal- tung mit der Submission und Baudurchführung in Modulbauweise. Die Weiterplanung erfolgt nach der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung, derzeit Stand 2016 (sie- he auch Beschluss vom 15.03.2016, Vorlagen-Nr. 0460/2016). Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag in Höhe von 5% bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten gem. Kostenberechnung (15.724.300 € inkl. Großküche). Dies entspricht einem Betrag von 786.200 €. Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolu- men freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsaus- schuss Gebäudewirtschaft verfügen. Die Finanzierung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Zur Refinanzierung ist im städtischen Haushalt eine zusätzliche Miete (Flä- chenverrechnungspreis) inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von voraus- sichtlich jährlich rd. 601.500 € ist ab 2019 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgerauf- gaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand, zu veranschlagen. Die Fi- nanzierung der Einrichtungskosten erfolgt frühestens zum Haushaltsjahr 2019 aus zu veranschlagenden Mitteln aus dem Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgabe, Zeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 1- Bau- und Folgekosten
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Anlage 1 Projektbezeichnung 1. Planungsauftrag Planungsbeschluss 2. Raumprogramm Trakt A Trakt B 3. Umbauter Raum m³ Raummeterpreis €/m³ (Kosten 3. u. 4. von Seite 2, br utto) 4. m² Quadratmeterpreis €/m² (Kosten 3. u. 4. von Seite 2, brutto) Nutzfläche (HNF+NNF+TF) m² 78,3% m² 21,7% m² 100,0% Sparte: Grundschule m2 Reinigungskosten €/Jahr sonst. Nebenk. €/Jahr 6,41 € /m 2/Monat Nutzfläche 2.900,43 25.070,53 € 87.012,90 € 390.446 € /Jahr Verkehrsfläche 1.101,00 8.374,73 € 33.030,00 € Sanitärräume 384,00 16.227,16 € 11.520,00 € Küche 135,00 2.053,75 € 4.050,00 € Turnhalle 555,57 7.043,22 € 16.667,10 € FVP + Nebenkosten: 601.495 € Gesamt 5.076,00 58.769,39 € 152.280,00 € 5.1 Vorgesehener Baubeginn Voraussichtliche Fertigstellung 5.2 Gesamtmittelbedarf 6. Planung bis Lph 3 u. Beyß Architekten, Bonn übergeordnete Bauleitung 7. Rechnungsprüfungsamt prüft zur Zeit die Kostenberechnung; das Ergebnis wird in der Sitzung bekannt gegeben; RPA- Nr.: KOB 2016/0821 hat der Kostenschätzung zugestimmt Turnhalle mit NebenräumenKlassen-, Klassen- und Meh rzweckräume 1- geschossig über Turnhalle Mietfläche 5.076,00 16.809.323 € November 17 März 19 22.12.2014 16.12.2014 Neubau Grundschule mit Turnhalle, Friedrich-Karl-Straße 64, 50766 Köln-Nippes 2.134,19 3.975,00 1.101,00 Flächenverrechnungspreis Nebenkosten Verkehrsfläche (VF) Bruttogrundfläche 27.539,00 442,71 5.712,56 Mensa-/Aulabereich mit Nebenräumen, Jungen, Mädchen und Behinderten WC's, Bibliothek, Schulleitung, Lehrerzimmer und Ve rwaltung, Klassen- und Mehrzweckräume, Ganztagsbetreuungs- und Nebenräume Kosten (Aufstellung nach DIN 276) Baupreis- steigerung 2) Kostenberechnung von: 2,40% 1. Grundstück 2. Herrichten und Erschließen Okt 17 16 19.250 € 19.869 € 3. Bauwerk – Baukonstruktion Okt 17 16 8.332.052 € 8.599.739 € 4. Bauwerk – Technische Anlagen Okt 17 16 3.480.169 € 3.591.978 € davon Küche 136.850 € Summe 3. + 4. 24,73% 11.812.221 € 12.191.716 € 5. Außenanlagen Jan 19 31 929.363 € 988.083 € 12.760.834 € 13.199.668,31 € 6. Ausstattung und Kunstwerke 42.245 € 42.245 € (Sportgeräte etc.) 22,89% 12.803.079 € 13.241.913 € 7. Baunebenkosten 22,82% 2.921.233 € 3.011.721 € davon Küche 31.225 € 35.217 € 22,82% Gesamtbaukosten gem. KB 15.724.312 € 16.253.635 € davon Küche und Sportgeräte 0 € 214.312 € 214.312 € Gesamtbaukosten gem. KB ohne Küche und Sportgeräte 1 5.510.000 € 16.039.323 € 15.938.624 € -214.312 € Differenz zum Planungsbeschluss Dez 14 15.400.000 € 110.000 € Baupreissteigerung 529.322 € Schulmöblierung ohne Küche 585000 555.688 € Küche 172.067 € Sportgeräte etc. 42.245 € Einrichtungskosten gesamt 770.000 € Abschreibung Schulmöblierung 51.333 € Gesamtkosten (Beschlussalternative) 16.809.323 € 786.216 € Gesamtkosten inkl. Risikozuschlag (Beschlussvorschl ag) 17.595.538 € 1) Basis grds. Mitte der LPH 7, Außenanl. später 2) Basis Baupreisindex 2010-2014 Baukostensteigerung seit Planungsbeschluss: 2008 9 Baubeginn 2017 2009 8 Baupreissteigerung 2,40% 2010 7 Kostenprognose aus 2014 2011 6 Kostenprognose 15.400.000 € 2012 5 indizierte BK gem. Prognose 16.535.624 € 7,37% 2013 4 2014 3 Differenz abzgl. der oben bereits berücksichtigten Kostensteigerung 606.302 € Kostenfestschreibung aufgrund erfolgter Ausschreibungen 1) Risikozuschlag 5 % der nicht-indizierten Gesamtbaukosten gem. KB Mai 16
Anlage 4 - Baubeschreibung
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Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Bauten - Management - Service X| ist eingehalten / erfolgt auf Basis ENEV 2016 bzw. der zur Baugenehmigung Art der Wärmeerzeugung/Wärmeversorgung über “ Gasbrennwerttherme und Abwasserwärmepumpe (Betreiber: Rheinenergie AG) Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung für Klassentrakt, Mensa/Aula X. Lüftungsanlage mit WRG für Küche (Mensa) x 9 Energieeinsparung 9.1 _ Energieeinsparverordnung gültigen ENEV ist nicht eingehalten 9.2 öl Fernwärme 9.3 Techniken DDC-Regelung 10 Baubeschreibung 10.1 Entwurfskonzept Städtebauliche Situation/Erschließ ung Das Schulgrundstück ist zweiseitig von den Straße Niehler Kirchweg und Friedrich-Karl-Straße begrenzt. Im südlichen Bereich befindet sich auf einem Teilgrundstück der Neubau einer Kindertagesstätte. Die Erschließung des Schulgeländes erfolgt über die Friedrich-Karl-Straße. Der Gebäudekomplex der Schule wird in L-Form auf dem Schulgrundstück positioniert. Der Neubau in dreigeschossiger Bauweise, zweihüftig, mit Teilunterkellerung (Klassen- Inklusionsräume, Verwaltung Bibliothek sowie Mensa / Aula) passt sich städtebaulich in Flucht und Höhe an die bestehende Wohnbebauung an. Rückseitig angrenzend steht ein zweigeschossiger Anbau mit abgesenkter Sporthalle. Die Sporthalle ist eingeschossig überbaut (Klassen und Mehrzweckräume) und an den Haupttrakt angebunden. Westlich des Gebäudes auf der Grundstücksfläche befinden sich Lehrerparkplätze und die Anlieferung Mensa. Der Schulhof befindet rückseitig auf der von der Straße abgewandten Seite und ist dreiseitig durch das Schulgebäude und Kitagebäude eingegrenzt. Gebäude- organisation 10.2 Objektbeschreibung Baukörper Fassade Dach Barrierefreiheit Gestaltung der Innenräume Gründung Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Bauten - Management - Service Im Erdgeschoss des dreigeschossigen Hauptgebäudes befindet sich straßenseitig der Zugang in das Schulgebäude. An das Foyer angrenzend befinden sich im Erdgeschoss der Verwaltungsbereich, Bibliothek, Aula, Mensa, Mensaküche, Personenaufzug, Treppenhaus und Pausen-WC Anlage. Der schulische Unterricht mit Klassenräumen, Inklusions- und Ganztagsbereichen sowie Mehrzweckräume sind im 1. und 2. Obergeschoss verteilt angesiedelt. Die technische Ausstattung der Räume ist einheitlich ausgeführt, so dass größtmögliche Flexibilität der Funktionsbereiche gewährleistet ist. Im Untergeschoss befinden sich die Technikbereiche, Abstellräume und die Umkleide- und Sanitärräume für die Sporthalle. Alle Bereiche sind durch den Personenaufzug barrierefrei zugänglich gemacht. ‘Klarer, in seiner Kubatur zweihüftiger Baukörper mit Teilunterkellerung. Die Sporthalle grenzt rückseitig an das Gebäude. Die Sohle des Untergeschosses entspricht der Sohle der Sporthalle. Die Sporthalle ist eingeschossig überbaut und an das 1.0G des Klassentraktes angeschlossen. Im Erdgeschoss überwiegend bodentief verglaste Flächen, mit Klinker / Fassadenplatten o.ä. farblich dunklen Wandscheiben. Die Obergeschossbereiche sind mit einem WDVS-System, helle Putzflächen und farblich abgestimmten Fensteranlagen ausgeführt. Flachdachausbildung als Bitumenwarmdach. Die Schule ist entsprechend den Anforderungen zur Barrierefreiheit geplant: u.a. Behinderten- PKW Stellplatz / Schwellenlose Ausbildung der Zugangs- und Bewegungsflächen im Außen- und Innenraum. Die einzelnen Geschossebenen sind schwellenlos geplant. Aufzugsanlage und schwellenlose Anbindung der Obergeschosse. Erreichbarkeit der Bedienelemente im Außen und Innenraum behindertengerechte Sanitäranlagen. gestrichene Putz und GK-Oberflächen, Flure Teilunterkellert, Pfahl/Brunnengründung, Turnhalle ] Flachgründung Tragende Konstruktion Nicht-Tragende Konstruktion Böden Decken Wände Fenster Abwasser Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Bauten - Management - Service Stahlbeton - Fertigteilkonstruktion Teilweise Mauerwerkswände; ansonsten raumbildende Ausbauten in Trockenbauweise EG: Erschließung: Estrich auf Wärme/Trittschalldämmung mit Natur/Betonwerksteinbelag o.ä. Mensa/Aula: Estrich auf Wärme/Trittschalldämmung mit Natur/Betonwerksteinbelag o.ä. Küche: Estrich auf Wärme/Trittschalldämmung mit Fliesen Toiletten, etc.: Estrich auf Wärme/Trittschalldämmung mit Fliesen OG's: Treppenhaus: Estrich mit Werksteinbelag Flure / Klassen etc.: Estrich auf Trittschalldämmung mit Linoleum- /Kautschukbelag WC's: Estrich mit Fliesen Klassen etc.: Betonfertigteildecken, Akustikverkleidung GK- Patten gelocht Mensa/Aula: Betonfertigteildecken, Teilbereiche Akustikverkleidung GK-Platten gelocht Küche: glatte GK-Decke weiß gestrichen Erschließung: Abhangdecke Akustikverkleidung GK-Platten gelocht WC's, etc.: glatte GK-Decke weiß gestrichen Klassen etc: tragende Bauteile Beton ansonsten Trockenbauweise, Oberfläche Putz oder GK, heller Anstrich; Rückwand mit akustisch wirksamen GK-Platten Mensa/Aula: Sichtbeton, Anstrich / in Teilbereichen Holzbekleidung Küche: Fliesen Erschließung: Sichtbeton, Anstrich / in Teilbereichen Holzbekleidung WC’s, etc: Putz, Anstrich / in Teilbereichen Fliesen thermisch getrennte Aluminium oder Aluminium- Holz Fensterelemente mit Zweifachverglasung, und Leichtmetallraffstoren. Straßenseitig mit erhöhten Schallschutzanforderungen Schmutzabwasser wird größtenteils über natürliches Gefälle abgeleitet, Untergeschossbereiche werden über Hebeanlage entwässert. Die Entwässerung der Küche erfolgt über Schlammfang und Fettabscheider im Außenbereich. Die Dachentwässerung erfolgt über innenliegende Fallrohre und Wasser Heizung Elektrischer Strom Fernmeldetechnik Raumlufttechnik Fördertechnik Gebäudewirtschaft A Bauten - Management - Service der Stadt Köln wird über natürliches Gefälle abgeleitet. Alle Anlagenteile werden an das öffentliche Abwassernetz angeschlossen. Die Trinkwasserversorgung erfolgt über einen Anschluss an das Netz des öffentlichen Wasserversorgers, mit separatem Zähler für den Küchenbereich. Die Trinkwassererwärmung erfolgt über Durchlauferhitzer an den Warmwasserbedarfsstellen wie Küche, Putzräume, Umkleiden, Sanitärbereich-Sporthalle. Der Anschluss erfolgt an die Gasversorgung des öffentlichen Anbieters im Straßenbereich. Fernwärme steht in diesem Bereich nicht zur Verfügung. Heizflächen im Erdgeschoss und Turnhalle über Fußbodenheizung, In den Räumen der Obergeschosse werden Flachheizkörper eingesetzt. Die NSHV im Gebäude wird an das öffentliche Stromnetz angeschlossen. Für die Küche wird zusätzlich ein getrennter Abgang mit interner Unterzählung installiert. Sämtliche Hauptzuleitungen/Steigleitungen zu den Unterverteilungen werden mit Kunststoffkabeln als NYCWY verlegt. Die Endstromkreisleitungen werden mit halogenfreien Kabeln ausgeführt. (NHMH). Die Sicherheitsbeleuchtung wird mit Einzelbatterieleuchten realisiert. Die Steuerung der Beleuchtung erfolgt manuell und dimmbar über Präsenzmelder mit Tageslichtsensor. PIBBEn| Die Schule erhält im gesamten Gebäudebereich Netzwerkanschlüsse (RJ45) entsprechend dem einheitlichen Standard bei der anwendungsneutralen Verkabelung der Schulen der Stadt Köln. Ferner wird eine Brandmeldeanlage BMA, eine Einbruchmeldeanlage EMA, eine Sprachalarmierungsanlage ELA sowie eine Aufzugsnotrufanlage. Alle Notrufe von der EMA, BMA, Behinderten WC’s und Aufzug werden auf die NSL der Stadt Köln aufgeschaltet. Die Schule erhält eine mechanische Lüftungsanlage für alle Bereiche, Klassen, Aufenthaltsbereiche, Aula, Mensa, Bibliothek Verwaltung. Die Küche erhält eine separate mechanische Lüftungsanlage, Sanitärbereiche erhalten eine separate mechanische Abluft. Alle Bereiche erhalten zudem eine Fensterlüftung. Die Turnhalle erhält eine Fensterlüftung. Die Schule erhält einen Aufzug; der alle Bereiche barrierefrei erschließt. Eine Notrufanlage ist eingebaut und auf.die NSL der Stadt Köln aufgeschaltet. in Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Bauten - Management - Service sonstiges Die geplante Küche ist für das Verpflegungskonzept "Cook and Chill“ für max. 336 Essen in zwei Schichten ausgelegt. Die Schule erhält eine PV-Anlage. Außenanlagen Landschaftsplanerische Gestaltung der Außenflächen, Befestigte und unbefestigte Flächen mit integrieten Leitsystemen.
Anlage 5 - Risikobetrachtung Neubau GS Friedrich-Karl-Straße
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Risikobetrachtung zur Baumaßnahmen Neubau Grundschule mit
Einfachsporthalle, Friedrich-Karl-Straße, Köln-Nippes
Risikoklassen I / II / III / IV entspricht Eintrittswahrscheinlichkeit gering / mittel / groß / erheblich
Risiko Beschreibung Bemerkung Klasse
Allgemeine Risiken
Änderungen der
Gesetzgebung/Richtlinien
Nachträgliche
Planungsänderungen aufgrund
neuer Vorgaben
Risiko kann nicht in Gänze
ausgeschlossen werden, ist
jedoch gering
I
Winterbau: Zusätzliche Kosten durch
ungeplante Winterbaumaßnahmen I
Anlieger- und Bürgerbeschwerden Verzögerungen im Baustart sowie
Störungen im Bauablauf I
Risiken der Kostenermittlung
Genauigkeit der Kostenermittlung
Gem. DIN 276 Kostenberechnung
in der 2 und 3 Ebene. Dieses
Risiko besteht trotz Aufstellung
der Kostenermittlung in einer
tieferen Bearbeitungsqualität.
Allgemein anerkannte
Unsicherheit, +- 10%, wird
auch durcheigene fehlende
Referenzobjekte im Segment
Modulbau begünstigt.
II/III
Preissteigerungen
Preissteigerung zwischen
Kostenberechnung und
Kostenanschlag I
Planungs- und Ausführungsrisiken
Planungsänderungen
Mehrkosten und /oder
Zeitverzüge durch Nutzerwunsch
aufgrund sich ändernder
Anforderungen/Notwendigkeiten
Aufgrund der Aufgabenstellung
und Gefahr von
Veränderungen in der
Schulentwicklungsplanung etc.
sowie von Gesetzeslagen
manifestes Risiko trotz
ausführlicher Abstimmungen
I
Vergabebeschwerden Mehrkosten durch zeitliche
Verzögerungen. GÜ-Vergaberisiko I
Forderungen im späteren
Baugenehmigungsverfahren
Erhöhung / Veränderung der
Brandschutzanforderungen,
Lärmschutz / Barrierefreiheit
Bauordnungs- und
bauplanungsrechtliche
Klärungen vorab nicht
vollumfänglich möglich
I
Folgerung
Vor dem Hintergrund der dargestellten Projektrisiken ist eine Reserve für Risiken und
Unvorhergesehenes zwingend zu berücksichtigen. Im konkreten Fall wird ein Risikozuschlag
von insgesamt 5% der Gesamtbaukosten als angemessen betrachtet.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/24 Vorlagen-Nummer 1444/2016 Freigabedatum 27.01.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss: Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle am Standort des ehemaligen "Nippesbad", Friedrich-Karl-Str. / Ecke Niehler Kirchweg, 50733 Köln-Nippes, in Modulbauweise Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat genehmigt den Vorentwurf und die Kostenschätzung für die Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle auf dem Gelände des ehemaligen „Nippesbad“ in Köln- Nippes, Ecke Friedrich-Karl-Str. / Niehler Kirchweg mit Gesamtkosten i.H.v. 16.809.300,- € brutto (Baukosten 16.039.300 €, Einbauküche und Sportgeräte 214.300 € und Einrichtungskosten 555.700 €) und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung in Modulbauweise. Die Weiterplanung erfolgt nach der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung, derzeit Stand 2016 (siehe auch Beschluss vom 15.03.2016, Vorlagen-Nr. 0460/2016). Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag in Höhe von 5% bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten gem. Kostenberechnung (15.724.300 € inkl. Großküche). Dies entspricht einem Betrag von 786.200 €. Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen. Die Finanzierung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Zur Refi- nanzierung ist im städtischen Haushalt eine zusätzliche Miete (Flächenverrechnungspreis) inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von voraussichtlich jährlich rd. 601.500 € ist ab 2019 im Teiler- gebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand, zu veran- schlagen. Die Finanzierung der Einrichtungskosten erfolgt frühestens zum Haushaltsjahr 2019 aus zu veranschlagenden Mitteln aus dem Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgabe, Zeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. Alternative: Ausschuss Schule und Weiterbildung 30.01.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.02.2017 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 06.02.2017 Finanzausschuss 13.02.2017 Rat 14.02.2017 2 Der Rat genehmigt den Vorentwurf und die Kostenschätzung für die Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle auf dem Gelände des ehemaligen „Nippesbad“ in Köln- Nippes, Ecke Friedrich-Karl-Str. / Niehler Kirchweg mit Gesamtkosten i.H.v. 16.809.300,- € brutto (Baukosten 16.039.300 €, Einbauküche und Sportgeräte 214.300 € und Einrichtungskosten 555.700 €) und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung in Modulbauweise. Die Weiterplanung erfolgt nach der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung, derzeit Stand 2016 (siehe auch Beschluss vom 15.03.2016, Vorlagen-Nr. 0460/2016). Die Finanzierung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Zur Refi- nanzierung ist im städtischen Haushalt eine zusätzliche Miete (Flächenverrechnungspreis) inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von voraussichtlich jährlich rd. 601.500 € ist ab 2019 im Teiler- gebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand, zu veran- schlagen. Die Finanzierung der Einrichtungskosten erfolgt frühestens zum Haushaltsjahr 2019 aus zu veranschlagenden Mitteln aus dem Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgabe, Zeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen HJ 2019 770.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 601.500 € (Flächenverrechnungspreis inkl. Nebenkosten/Reinigung) c) bilanzielle Abschreibungen 51.300 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Aufgrund erheblicher Nachfrage u.a. nach Grundschulplätzen wegen steigender Einwohnerzahlen im Stadtteil Nippes hat der Rat in seiner Sitzung vom 16.12.2014 (Vorlagen-Nr. 4143/2013) die Errich- tung einer 3-zügigen Grundschule mit 1-fach Turnhalle am Standort des ehemaligen „Nippesbad“, Friedrich-Karl-Str. / Ecke Niehler Kirchweg beschlossen und die Verwaltung beauftragt, umgehend die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen. Die Baukosten für die Neubaumaßnahme einschließlich 1-fach Turnhalle wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie im Dezember 2014 mit 15.400.000 € ermittelt, für Einrichtungskosten (inkl. Küche und Sportgeräte) wurden 770.000 € veranschlagt. Nach Vorlage der Kostenberechnung belaufen sich die Baukosten (ohne Küche und Sportgeräte) auf 15.510.000 €, bei einer anzunehmenden Baupreis- steigerung auf Basis des Baupreisindex ist davon auszugehen, dass sich die Kosten auf 16.039.300 € belaufen werden. Indiziert man auch die im Planungsbeschluss genannten Kosten ergibt sich hier ein Betrag von 16.535.600 €. Die Planung wurde auf Grundlage der Machbarkeitsstudie weiter verfolgt, Leistungsphase 2 (Vorpla- nung) der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist inzwischen abgeschlossen. In seiner Sitzung vom 15.03.2016 hat der Rat beschlossen (Vorlagen-Nr. 0460/2016) neben anderen Standorten auch die Grundschule Friedrich-Karl-Str. / Ecke Niehler Kirchweg zur schnellstmöglichen Deckung des Bedarfs an Schulplätzen in modularer Bauweise zu errichten. Das Verfahren wurde bereits in der Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erläutert (Vorlagen-Nr. 3629/2015 – Alternative Bauformen und schnellere Bauprozesse). Entspre- chend diesem Beschluss ist der Baubeschluss bereits nach Abschluss der Leistungsphase 2 HOAI 4 einzuholen. Zeitplan Dadurch, dass die Vorplanung bereits abgeschlossen ist, kann die Funktionalausschreibung für die weitere Planung und den Bau des Schulgebäudes nun erfolgen. Bei einer Funktionalausschreibung wird die Leistung nicht, wie sonst üblich, in einem Leistungsverzeichnis beschrieben, sondern durch eine funktionelle Beschreibung der Bauaufgabe definiert. Grundlage für die Funktionalausschreibung sind hier der Vorentwurf mit Kostenschätzung sowie die Anforderungen der Stadt Köln an Schulge- bäude in pädagogischer sowie bautechnischer Hinsicht. Der Bieter erstellt dann den Entwurf, der Teil seines Angebotes zur Erstellung des Gebäudes ist. Bei Baubeschlussfassung im Frühjahr 2017 kann mit einer Fertigstellung und Übergabe des Schulge- bäudes im Jahr 2019 gerechnet werden. Energiestandard Sowohl das Schulgebäude als auch die Turnhalle werden nach der gültigen Energieeinsparverord- nung, derzeit Stand 2016, weiter geplant (siehe auch Mitteilung 0604/2016 und Beschluss 0460/2016), Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes Das Rechnungsprüfungsamt hat am 30.11.2016 unter der Prüfnummer 2016/1480 Stellung genom- men (siehe Anlage 6). Die geprüfte Kostenschätzung schließt mit Bruttobaukosten (inkl. Einrichtung) von 16.280.000 € ab; dies entspricht den Baukosten der Baubeschlussvorlage. Risikozuschlag In der Entwurfsplanung und der darauf basierenden Kostenberechnung besteht systembedingt noch eine Kostenunsicherheit. Per Definition der HOAI ist die Entwurfsplanung eine „System- und Integra- tionsplanung“, die eigentliche „detaillierte Planung der Bauausführung“ erfolgt erst in der Ausfüh- rungsplanung. Eine Kostentoleranz bis plus/minus 20% ist in diesem Stadium üblich. Die Projektlei- tung hat hierzu eine Bewertung mit detaillierter Auflistung der möglichen Risiken erstellt (Anlage 5) und empfiehlt eine Risikoreserve von 5 % der nicht-indizierten Baukosten (15.724.300 €) vorzusehen (Beschlussvorschlag). Dies entspricht einem Betrag von 786.200 €, s. Anlage 1. Durch den Baubeschluss wird lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevo- lumen freigegeben. Der Risikozuschlag wird außerhalb der betroffenen Einzelmaßnahmen in einer gesonderten Position kumuliert im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft veranschlagt. Die Gebäu- dewirtschaft darf über die kumulierten Risikozuschläge nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss verfügen. In regelmäßigen Abständen wird über die absolute Summe der in Anspruch genommenen Mittel aus den Risikozuschlägen im Rahmen einer einzelfallbezogenen, projektscharfen Betrachtung im Finanzausschuss berichtet. Die Beschlussalternative verzichtet auf den Risikozuschlag, stellt dann aber ein höheres Risiko hin- sichtlich der Einhaltung der genannten Kosten dar. An den Modalitäten der Finanzierung ändert sich durch den Risikozuschlag nichts, da der angegebe- ne Spartenverrechnungspreis auf der Grundlage des testierten Jahresabschlusses 2016 beruht und sich Veränderungen aufgrund höherer Investitionen erst im jeweils übernächsten Jahr ihrer Entste- hung auf den Verrechnungspreis der jeweiligen Sparte auswirken. 5 Finanzierung / Spartenverrechnungspreis Zum 01.01.2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem neu geordnet. In die- sem Zusammenhang wurde die objektbezogene, kalkulatorische Kostenmiete durch einen spartenbe- zogenen Verrechnungspreis ersetzt. Mit der Neuordnung geht der Wegfall der Abführung an den städtischen Haushalt und die Einführung eines Ergebnisausgleiches zwischen Kernverwaltung und eigenbetriebsähnlicher Einrichtung am Geschäftsjahresende einher. Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspezifischen Aufwendungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Erträge) und der auf die jeweilige Sparte bzw. Untersparte entfallende Fläche. Der für das Jahr 2017 ermittelte Flächenverrechnungs- preis für Grundschulen beträgt 6,41 €/qm/Monat. Zur Finanzierung der Mieten (390.400 € s.o.) zuzüglich sonstiger Nebenkosten (152.300 €) und Rei- nigungskosten (58.800 €) – welche Anlage 2 zu entnehmen sind – sind ab 2019 die erforderlichen Mittel i.H.v. voraussichtlich gesamt ca. 601.500 €/a im Teilergebnisplan 0301 Schulträgeraufgaben Teilplanzelle 16, sonstiger ordentlicher Aufwand zu veranschlagen. Einrichtungskosten Die Kosten der Einrichtung (Schulmöblierung, Küche, Sportgeräte, sonst. Einrichtung) belaufen sich auf ca. 770.000 € brutto (siehe Anlage 1). Zur Maßnahmenfinanzierung ist die Mittelbereitstellung zum Haushaltsjahr 2019 im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilfinanzplanzeile 9, Aus- zahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen erforderlich. Sachaufwendungen Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der Einrichtungskosten i.H.v. 51.300 €/a voraus- sichtlich ab 2019 erfolgt aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgerauf- gaben, Teilplanzelle 14, bilanzielle Abschreibungen. Personalkosten Die Personalkosten für Schulhausmeister und Schulsekretärinnen wurden bereits im Planungsbe- schluss (Vorlage 4143/2013) dargestellt und genehmigt sowie in der Finanzplanung berücksichtigt. Anlagen 0 - Begründung der Dringlichkeit 1 - Zusammenstellung der Bau- und Folgekosten 2 - Zusammenstellung Kosten für Einrichtung und Ausstattung 3 - Raumliste 4 - Baubeschreibung 5 - Risikobetrachtung 6 - Prüfbericht RPA 6
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Neue Grundschule „Nippesbad“ Begründung der Dringlichkeit Die Grundschule Friedrich-Karl-Straße ist Pilotprojet für den modularen Schulbau, eine Maßnahme zur Beschleunigung von insgesamt vier dringend benötigten Grundschulen, für die in den vergangenen Monaten ein Vergabepaket erarbeitet wurde. Es handelt sich neben der Maßnahme Friedrich-Karl-Straße (ehem. Nippesbad) weiterhin um die in der Öffentlichkeit bereits erwarteten Grundschulen an den Standorten Gaedestraße (Marienburg), Statthalterhofallee (Junkersdorf), und Thessaloniki Allee (Kalk). Das Vergabepaket wurde entwickelt, um individuelle und langwierige Planungsprozesse zu synchronisieren und zu einer echten Beschleunigung der Gesamt-Realisierungszeit von Schulbauten beizutragen. Die Vergabe aller oben genannten Projekte hängt unmittelbar vom Baufortschritt der Pilotschule Friedrich-Karl-Straße ab. Eine Verzögerung bei der Beschlussfassung zieht eine echte Zeitverzögerung, nicht nur bei diesem, sondern auch bei den Vorbereitung der Beschlussfassung für die drei Folgeprojekte nach sich. Aus diesem Grund ist eine Beratung durch den Ausschuss Schule und Weiterbildung in der Sitzung am 30.01.2017 dringend erforderlich, damit der Rat in seiner Sitzung am 14.02.2017 seinen Beschluss fassen kann."
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1444/2016
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27