0459/2026
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Ausweitung von Tempo 30 auf dem gesamten Salzburger Weg als Erprobungsmaßnahme, Aktenzeichen 160/24
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0459/2026 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Ausweitung von Tempo 30 auf dem gesamten Salzburger Weg als Erprobungsmaßnahme, Aktenzeichen 160/24 Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt der Petentin für die Eingabe. Die Verwaltung wird gebeten, die teilweise bereits bestehende Geschwindigkeitsregelung von 30 km/h auf den gesamten Salzburger Weg zunächst im Rahmen einer dreimonatigen Erpro- bungsmaßnahme auszuweiten, sofern die rechtlichen Voraussetzungen hierzu gegeben sind. Sollte sich die Maßnahme nach Ablauf der Erprobungsphase als geeignet herausstellen, soll die Ausweitung der Geschwindigkeitsregelung auf 30 km/h dauerhaft eingerichtet werden. Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, die Absenkung des Bordsteins im Sinne der Ein- gabe auf ihre Zweckmäßigkeit zu prüfen und bei positivem Ergebnis die Absenkung(en) ent- sprechend vorzunehmen. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 09.03.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Petentin regt mit ihrer Eingabe nach §24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen an (An- lage 2), die teilweise bereits bestehende Tempo 30 Zone im Salzburger Weg auszuweiten und diese für den gesamten Salzburger Weg - insbesondere für den Bereich zwischen der Düre- ner Straße und der Eichenstraße - anzuordnen. Die Anordnung soll zunächst im Rahmen ei- ner Erprobungsmaßnahme erfolgen. Ziel soll sein, die unklare und widersprüchliche Geschwindigkeitsregelung für den aus nördli- cher und südlicher Fahrtrichtung kommenden Verkehr zu beseitigen und somit für alle Betei- ligten eine sichere Verkehrssituation herbeizuführen. Die Ausweitung der Tempo 30 Zone be- wirke zudem eine Reduzierung der Lärm- und Abgasemissionen. Die Petentin regt zudem die Absenkung der Bordsteine an den Querstraßen an, um insbeson- dere den schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmern eine sichere Überquerung der Straßen zu ermöglichen. Die Fachverwaltung hat hierzu mitgeteilt, dass die Möglichkeiten für die geforderten Bordstein- absenkungen entlang des Salzburger Weg geprüft und im Rahmen der finanziellen und perso- nellen Ressourcen umgesetzt werden. Anlagen
Anlage 2 Eingabe
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l*Jstadt Köln nMJ Eingang 2 1. NO V. 2024 Anwohnerinnen und Anwohner im Bereich Salzburger �eg in Junkersdorf, Ansprechdartner: · 1 An den Rat der Stadt Köln sowie an die Bezirksvertretung 3 Lindenthal Postfach 103564 50475 Köln Junkersdorf, im November 2024 Anregung nach § 24 GO NRW Anordnung von Tempo 30 auf dem gesamten Salzburger Weg, insbesondere zwischen Dürener Straße und Eichenstraße, als Erprobungsmaßnahme Begründung In den vergangenen Monaten haben Bundestag und Bundesrat Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschlossen, die die Anordnung von Tempo 30 erheblich erleichtern sollen. Die Stadt Köln hatte sich der vorausgegangenen erfolgreichen Städteinitiative „lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr" angeschlossen. Die derzeitige Geschwindigkeitsregelung auf dem Salzburger Weg ist unübersichtlich und widersprüchlich. Aus Richtung Norden wird die Tempo-30-Regelung an keiner Stelle aufgehoben, aus Richtung Süden gilt sie aber erst ab der Abzweigung Eichenstraße. Diese Situation ist für den Durchgangsverkehr unverständlich, birgt erhebliche Belastungen für die Anwohnerschaft im südlichen Abschnitt und sollte dringend bereinigt werden. Daher wird die klare Ausweisung von Tempo 30 für den gesamten Salzburger Weg angeregt. Um zeitlich aber nicht vom derzeit noch ausstehenden Inkrafttreten der geänderten StVO und dazu ergehender Verwaltungsvorschriften abhängig zu sein, wird ausdrücklich angeregt, Tempo 30 in dem bisher unklaren bzw. nicht geschwindigkeitsreduzierten südlichen Abschnitt des Salzburger Wegs zunächst im Rahmen einer „Erprobungsmaßnahme" versuchsweise anzuordnen. Dies hat den Vorteil, dass der aufwendige Nachweis einer „qualifizierten Gefahr" Anregung nach § 24 GO NRW: Tempo 30 auf dem gesamten Salzburger Weg 1 im Sinne der StVO hierfür nicht erforderlich ist. Die Möglichkeit der Erprobung ohne Nachweis ist bereits nach der StVO alte Fassung gegeben und kann und sollte kurzfristig umgesetzt werden. Seit der Konversion des ehemaligen Kasernengeländes und Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 61439/04 „Wa ldsiedlung Köln-Junkersdorf" hat sich die Stadtwaldsiedlung zu einem einwohnerreichen Wohngebiet entwickelt, in dem sich insbesondere in den Einfamilienhäusern am Salzburger Weg wie auch in den Querstraßen zunehmend junge Familien angesiedelt haben. Auch wenn der Bebauungsplan für die als Reines Wohngebiet festgesetzte Bebauung einen Hinweis auf die Vorbelastung durch überhöhte Verkehrslärmimmissionen und die Festsetzung von passivem Schallschutz durch den Lärmpegelbereich 4 enthält, bleibt doch die Belastung der Vorgärten durch Lärm und Abgase schon im täglichen Straßenverkehr erheblich. Der Parkverkehr zu und von den Parkflächen P6 - P8 bei Spielen und Veranstaltungen im Rheinenergie-Stadion erhöht diese Problematik noch um ein Vielfaches. Hinzu kommt die alltägliche Gefährdungssituation für Fußgänger und Radfahrer. Der Fußweg auf der Seite der Wohnbebauung weist nur eine Breite von ca. 1,50 m auf. Bereits der Weg zum Auto a uf dem eigenen Grundstück gefährdet Kinder, weil der Abstand zum fahrenden Verkehr so gering ist. Der Fußweg ist so schmal, dass kleinere Kinder nicht neben einem Erwachsenen mit Kinderwagen gehen können und besonders mit Roller oder Fahrrad ständig in Gefahr sind, auf die Fahrbahn zu geraten. Durch hereinragende Bepflanzungen sowie durch Mülltonnen an den Abholtagen der AWB wird der Fußweg sogar noch weiter eingeengt. Der westliche Fußweg am Salzburger Weg ist zwar etwas breiter, führt aber nach der Fußgängerquerung vor der Abbiegung Wiener Weg direkt wieder über eine breite Fahrbahn und wird danach durch mehrere kopfsteingepflasterte Parkplatzzufahrten unterbrochen. Auch auf dieser Seite wird die Fußwegbreite durch ungeschnittene Bepflanzung eingeengt. Den Anwohnerinnen und Anwohnern ist bewusst, dass der südliche Abschnitt des Salzburger Wegs zugleich die Anbindung des Wohngebietes um den Wiener Weg darstellt und daher eine Haupterschließun gsfunktion erfüllt, die na ch teilweise noch geltendem Recht eine dauerhafte Tempo-30-Regelung derzeit möglicherweise erschweren würde. Auch deshalb wird ausdrücklich der Weg einer Erprobungsmaßna hme angeregt und zugleich darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Änderungen gerade darauf abzielen, die Geschwindigkeit auch auf Hauptverkehrsstr aßen zu drosseln. Außerdem ist perspektivisch zu fragen, ob die alleinige Erschließung eines so einwohnerstarken Gebiets über das als Reines Wohngebiet festgesetzte Baugebiet am Salzburger Weg (verkehrs-)planungsrechtlich richtig ist, oder ob es nicht vielmehr geboten wäre, eine zweite Anbindung des Wohngebiets Wiener Weg an die Marsdorfer Straße vorzusehen, etwa als Durchstich zur Erich-Deuser-Straße. Fazit Die angeregte Erprobungsmaßnahme einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf dem gesamten Salzburger Weg löst weder nennenswerte Kosten aus noch erfordert sie gern. Anregung nach§ 24 GO NRW: Tempo 30 auf dem gesamten Salzburger Weg 2 StVO - selbst in ihrer alten Fassung - vertiefte fachliche Prüfungen und Nachweise. Die Maßnahme steht im Einklang mit den erklärten Zielen der Stadt Köln zum Tempo 30. Mit Tempo 30 auf dem gesamten Salzburger Weg können die Lärm- und Abgasbelastung deutlich gemindert und die Gefahren für Fußgänger und Radfahrer erheblich verringert werden. Ergänzender Hinweis: Da es in dem gesamten Bereich an den Querstraßen des Salzburger Wegs keine Bordsteinabsenkungen gibt, stellen die Querungen eine weitere Gefahrenquelle und zudem eine unzeitgemäße Barriere nicht nur für Kinder dar, sondern auch für Eltern mit Kinderwagen und nicht zuletzt für mobilitätseingeschränkte Menschen und Ältere. Bordsteinabsenkungen an den Querstraßen wären deshalb eine sinnvolle Ergänzung zum Tempo 30 und kämen nicht nur den Anwohnern, sondern allen schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmern zugute, die zwischen Stadtwaldsiedlung und Ortskern Junkersdorf unterwegs sind. Als Maßnahme der Barrierefreiheit können sie ggf. mit Fördermitteln umgesetzt werden. Beide Maßnahmen zusammen würden die Lebensqualität und die städtebauliche Anbindung des Stadtwaldviertels an Junkersdorf maßgeblich verbessern. Anlagen Fotos der Bestandssituation mit Erläuterungen (10 Unterschriften der Anwohner/innen) Anregung nach§ 24 GO NRW: Tempo 30 auf dem gesamten Salzburger Weg 3
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Bezirksvertretung befasst sich in öffentlicher Sitzung mit Eingaben nach §24 GO NRW. Diese Norm stellt ein Instrument der Bürgerbeteiligung dar, da sich demnach, jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde - einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen- mit Anregungen und Beschwerden an den Rat oder die Bezirksvertretung wenden kann.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0459/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 19.02.2026
- Erstellt
- 17.02.2026 13:58