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0459/2026

Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Ausweitung von Tempo 30 auf dem gesamten Salzburger Weg als Erprobungsmaßnahme, Aktenzeichen 160/24

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 19.02.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 09.03.2026, TOP 5.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 Eingabe

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2489 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0459/2026 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Ausweitung von Tempo 30 auf dem gesamten 
Salzburger Weg als Erprobungsmaßnahme, Aktenzeichen 160/24  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt der Petentin für die Eingabe. 
 
Die Verwaltung wird gebeten, die teilweise bereits bestehende Geschwindigkeitsregelung von 
30 km/h auf den gesamten Salzburger Weg zunächst im Rahmen einer dreimonatigen Erpro-
bungsmaßnahme auszuweiten, sofern die rechtlichen Voraussetzungen hierzu gegeben sind. 
Sollte sich die Maßnahme nach Ablauf der Erprobungsphase als geeignet herausstellen, soll 
die Ausweitung der Geschwindigkeitsregelung auf 30 km/h dauerhaft eingerichtet werden.  
 
Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, die Absenkung des Bordsteins im Sinne der Ein-
gabe auf ihre Zweckmäßigkeit zu prüfen und bei positivem Ergebnis die Absenkung(en) ent-
sprechend vorzunehmen. 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 09.03.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Petentin regt mit ihrer Eingabe nach §24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen an (An-
lage 2), die teilweise bereits bestehende Tempo 30 Zone im Salzburger Weg auszuweiten und 
diese für den gesamten Salzburger Weg - insbesondere für den Bereich zwischen der Düre-
ner Straße und der Eichenstraße - anzuordnen. Die Anordnung soll zunächst im Rahmen ei-
ner Erprobungsmaßnahme erfolgen. 
 
Ziel soll sein, die unklare und widersprüchliche Geschwindigkeitsregelung für den aus nördli-
cher und südlicher Fahrtrichtung kommenden Verkehr zu beseitigen und somit für alle Betei-
ligten eine sichere Verkehrssituation herbeizuführen. Die Ausweitung der Tempo 30 Zone be-
wirke zudem eine Reduzierung der Lärm- und Abgasemissionen.  
 
Die Petentin regt zudem die Absenkung der Bordsteine an den Querstraßen an, um insbeson-
dere den schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmern eine sichere Überquerung der Straßen zu 
ermöglichen. 
Die Fachverwaltung hat hierzu mitgeteilt, dass die Möglichkeiten für die geforderten Bordstein-
absenkungen entlang des Salzburger Weg geprüft und im Rahmen der finanziellen und perso-
nellen Ressourcen umgesetzt werden. 
 
 
Anlagen

Anlage 2 Eingabe

6505 Zeichen

l*Jstadt Köln nMJ 
Eingang 2 1. NO V. 2024
Anwohnerinnen und Anwohner im Bereich Salzburger �eg in Junkersdorf, 
Ansprechdartner: · 1
An den Rat der Stadt Köln 
sowie 
an die Bezirksvertretung 3 Lindenthal 
Postfach 103564 
50475 Köln 
Junkersdorf, im November 2024 
Anregung nach § 24 GO NRW 
Anordnung von Tempo 30 auf dem gesamten Salzburger Weg, insbesondere zwischen 
Dürener Straße und Eichenstraße, als Erprobungsmaßnahme 
Begründung 
In den vergangenen Monaten haben Bundestag und Bundesrat Änderungen des 
Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschlossen, die die 
Anordnung von Tempo 30 erheblich erleichtern sollen. Die Stadt Köln hatte sich der 
vorausgegangenen erfolgreichen Städteinitiative „lebenswerte Städte durch angemessene 
Geschwindigkeiten - eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr" 
angeschlossen. 
Die derzeitige Geschwindigkeitsregelung auf dem Salzburger Weg ist unübersichtlich und 
widersprüchlich. Aus Richtung Norden wird die Tempo-30-Regelung an keiner Stelle 
aufgehoben, aus Richtung Süden gilt sie aber erst ab der Abzweigung Eichenstraße. Diese 
Situation ist für den Durchgangsverkehr unverständlich, birgt erhebliche Belastungen für die 
Anwohnerschaft im südlichen Abschnitt und sollte dringend bereinigt werden. Daher wird die 
klare Ausweisung von Tempo 30 für den gesamten Salzburger Weg angeregt. 
Um zeitlich aber nicht vom derzeit noch ausstehenden Inkrafttreten der geänderten StVO und 
dazu ergehender Verwaltungsvorschriften abhängig zu sein, wird ausdrücklich angeregt, 
Tempo 30 in dem bisher unklaren bzw. nicht geschwindigkeitsreduzierten südlichen Abschnitt 
des Salzburger Wegs zunächst im Rahmen einer „Erprobungsmaßnahme" versuchsweise 
anzuordnen. Dies hat den Vorteil, dass der aufwendige Nachweis einer „qualifizierten Gefahr" 
Anregung nach § 24 GO NRW: Tempo 30 auf dem gesamten Salzburger Weg 1

im Sinne der StVO hierfür nicht erforderlich ist. Die Möglichkeit der Erprobung ohne Nachweis 
ist bereits nach der StVO alte Fassung gegeben und kann und sollte kurzfristig umgesetzt 
werden. 
Seit der Konversion des ehemaligen Kasernengeländes und Inkrafttreten des Bebauungsplans 
Nr. 61439/04 „Wa ldsiedlung Köln-Junkersdorf" hat sich die Stadtwaldsiedlung zu einem 
einwohnerreichen Wohngebiet entwickelt, in dem sich insbesondere in den 
Einfamilienhäusern am Salzburger Weg wie auch in den Querstraßen zunehmend junge 
Familien angesiedelt haben. 
Auch wenn der Bebauungsplan für die als Reines Wohngebiet festgesetzte Bebauung einen 
Hinweis auf die Vorbelastung durch überhöhte Verkehrslärmimmissionen und die Festsetzung 
von passivem Schallschutz durch den Lärmpegelbereich 4 enthält, bleibt doch die Belastung 
der Vorgärten durch Lärm und Abgase schon im täglichen Straßenverkehr erheblich. Der 
Parkverkehr zu und von den Parkflächen P6 - P8 bei Spielen und Veranstaltungen im 
Rheinenergie-Stadion erhöht diese Problematik noch um ein Vielfaches. 
Hinzu kommt die alltägliche Gefährdungssituation für Fußgänger und Radfahrer. Der Fußweg 
auf der Seite der Wohnbebauung weist nur eine Breite von ca. 1,50 m auf. Bereits der Weg 
zum Auto a uf dem eigenen Grundstück gefährdet Kinder, weil der Abstand zum fahrenden 
Verkehr so gering ist. Der Fußweg ist so schmal, dass kleinere Kinder nicht neben einem 
Erwachsenen mit Kinderwagen gehen können und besonders mit Roller oder Fahrrad ständig 
in Gefahr sind, auf die Fahrbahn zu geraten. Durch hereinragende Bepflanzungen sowie durch 
Mülltonnen an den Abholtagen der AWB wird der Fußweg sogar noch weiter eingeengt. 
Der westliche Fußweg am Salzburger Weg ist zwar etwas breiter, führt aber nach der 
Fußgängerquerung vor der Abbiegung Wiener Weg direkt wieder über eine breite Fahrbahn 
und wird danach durch mehrere kopfsteingepflasterte Parkplatzzufahrten unterbrochen. 
Auch auf dieser Seite wird die Fußwegbreite durch ungeschnittene Bepflanzung eingeengt. 
Den Anwohnerinnen und Anwohnern ist bewusst, dass der südliche Abschnitt des Salzburger 
Wegs zugleich die Anbindung des Wohngebietes um den Wiener Weg darstellt und daher eine 
Haupterschließun gsfunktion erfüllt, die na ch teilweise noch geltendem Recht eine dauerhafte 
Tempo-30-Regelung derzeit möglicherweise erschweren würde. Auch deshalb wird 
ausdrücklich der Weg einer Erprobungsmaßna hme angeregt und zugleich darauf hingewiesen, 
dass die gesetzlichen Änderungen gerade darauf abzielen, die Geschwindigkeit auch auf 
Hauptverkehrsstr aßen zu drosseln. 
Außerdem ist perspektivisch zu fragen, ob die alleinige Erschließung eines so 
einwohnerstarken Gebiets über das als Reines Wohngebiet festgesetzte Baugebiet am 
Salzburger Weg (verkehrs-)planungsrechtlich richtig ist, oder ob es nicht vielmehr geboten 
wäre, eine zweite Anbindung des Wohngebiets Wiener Weg an die Marsdorfer Straße 
vorzusehen, etwa als Durchstich zur Erich-Deuser-Straße. 
Fazit 
Die angeregte Erprobungsmaßnahme einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf 
dem gesamten Salzburger Weg löst weder nennenswerte Kosten aus noch erfordert sie gern. 
Anregung nach§ 24 GO NRW: Tempo 30 auf dem gesamten Salzburger Weg 2

StVO - selbst in ihrer alten Fassung - vertiefte fachliche Prüfungen und Nachweise. Die 
Maßnahme steht im Einklang mit den erklärten Zielen der Stadt Köln zum Tempo 30. Mit 
Tempo 30 auf dem gesamten Salzburger Weg können die Lärm- und Abgasbelastung deutlich 
gemindert und die Gefahren für Fußgänger und Radfahrer erheblich verringert werden. 
Ergänzender Hinweis: 
Da es in dem gesamten Bereich an den Querstraßen des Salzburger Wegs keine 
Bordsteinabsenkungen gibt, stellen die Querungen eine weitere Gefahrenquelle und zudem 
eine unzeitgemäße Barriere nicht nur für Kinder dar, sondern auch für Eltern mit Kinderwagen 
und nicht zuletzt für mobilitätseingeschränkte Menschen und Ältere. 
Bordsteinabsenkungen an den Querstraßen wären deshalb eine sinnvolle Ergänzung zum 
Tempo 30 und kämen nicht nur den Anwohnern, sondern allen schutzbedürftigen 
Verkehrsteilnehmern zugute, die zwischen Stadtwaldsiedlung und Ortskern Junkersdorf 
unterwegs sind. Als Maßnahme der Barrierefreiheit können sie ggf. mit Fördermitteln 
umgesetzt werden. Beide Maßnahmen zusammen würden die Lebensqualität und die 
städtebauliche Anbindung des Stadtwaldviertels an Junkersdorf maßgeblich verbessern. 
Anlagen 
Fotos der Bestandssituation mit Erläuterungen 
(10 Unterschriften der Anwohner/innen)
Anregung nach§ 24 GO NRW: Tempo 30 auf dem gesamten Salzburger Weg
 
3

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

794 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Bezirksvertretung befasst sich in öffentlicher Sitzung mit Eingaben nach §24 GO NRW. Diese Norm 
stellt ein Instrument der Bürgerbeteiligung dar, da sich demnach, jede Einwohnerin oder jeder Einwohner 
der Gemeinde - einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen- mit Anregungen und Beschwerden an den 
Rat oder die Bezirksvertretung wenden kann.

Beratungsverlauf (1)

09.03.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0459/2026
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
19.02.2026
Erstellt
17.02.2026 13:58