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AN/2323/2021

Geschlechterungleichheit bei der Nutzung öffentlichen Raums als Gender-Mainstreaming-Pilot

SPD Anfrage nach § 4 11.02.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 14.03.2022, TOP 1.1

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

4728 Zeichen

An die Vorsitzende des Ausschusses  
für die Gleichstellung von Frauen und Männern  
Frau Teresa De Bellis-Olinger 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker  
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.11.2021 
 
AN/2323/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 08.11.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 10.03.2022 
 
Geschlechterungleichheit bei der Nutzung öffentlichen Raums als Gender-
Mainstreaming-Pilot 
Sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die SPD -Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Ausschusses am 08.11.2021 
aufzunehmen:  
 
Bei städtebaulichen Vorhaben, Planungen und Entscheidungen werden die Bedürfnisse und 
Perspektiven von Frauen und Mädchen weniger beachtet als die von Männern und Jungen. Dabei 
müssten die Stadt sowie auch ihr öffentlicher Raum und ihre öffentlichen Einrichtungen für alle da 
sein. Das gilt unabhängig von Alter, Herkunft oder Behinderung, aber eben auch von Geschlecht.  
 
Beispiel 1: Freizeit und Sport  
Im Bereich der öffentlichen Freizeitangebote etwa profitieren Jungen gegenüber Mädchen stark von 
diesem verzerrten Blickwinkel. So werden Bolzplätze oder öffentliche Sportanlagen deutlich häufiger 
von Jungen und jungen Männern genutzt. Mädchen hingegen, das ist wissenschaftlich unterfüttert, 
meiden diese Orte tendenziell und mit steigendem Alter, um sich vor Beobachtungen, Kommentaren, 
Anfeindungen und Belästigungen zu schützen. Darum sind sie erst dann gleichberechtigt an der 
Nutzung von Sportanlagen beteiligt, wenn der notwendige Schutz der Frauen und Mädchen bereits 
bei der Planung Berücksichtigung findet.  
 
Beispiel 2: Angsträume  
Ähnliches ist im Bereich der öffentlichen „Angsträume“ zu beobachten: Während sich Männer 
häufiger in ihnen au fhalten, vermeiden Mädchen und Frauen schon ihre bloße Durchquerung, 
nehmen U mwege in Kauf oder weichen auf sicherere Verkehrsmittel aus. Das gilt zum Beispiel für 
falsch gestaltete U nterführungen, dunkle Ecken an Wegen, Parks und Parkhäusern, an schlecht oder 
sparsam beleuchteten Bereichen, insbesondere an Wegen zwischen Haltestellen und Wohngebieten.

- 2 - 
 
In Befragungen geben Frauen und Mädchen entsprechend häufig an, dass sie aufgrund des 
persönlichen Sicherheitsempfindens U mwege einplanen.  
 
Beispiel 3: Radve rkehrswegeplanung  
Während in den Niederlanden etwa 55 Prozent der Radfahrenden Frauen sind, zeigt der Fahrrad -
Monitor Deutschland 2019, dass 47 Prozent der Männer mehrmals pro Woche bis täglich das Rad 
nutzen, jedoch nur 40 Prozent der Frauen. Auch die Nutzung des Autos ist bei Männern höher als bei 
Frauen. Nur im öffentlichen Personennahverkehr überwiegt der Frauenanteil. Laut einer Auswertung 
der GDV-U nfalldatenbank waren trotz eines geringeren Anteils beim Rad insgesamt zwei Drittel der 
bei einem Abbiegeunfall verletzten Radfahrenden Frauen. Ein Grund: Eine Verkehrswegeplanung, die 
den risikobereiten, sportlichen und konkurrenzorientierten männlichen Radfahrer im fließenden 
Verkehr in den Mittelpunkt stellt. Frauen fahren demgegenüber häufig langsamer und beanspruchen 
weniger Verkehrsraum für sich, so dass sie mit dem schnellen Autoverkehr schlechter mithalten 
können. Viele Frauen geben an, dass sie eigentlich gerne mehr Rad fahren würden, jedoch davon 
abgeschreckt seien, weil die Wegeplanung sie oft in oder nah an den Autoverkehr zwingt. Solange die 
entsprechenden objektiven, wie subjektiven Kennzahlen eine Geschlechterungleichheit darstellen, 
liegt keine Gleichberechtigung im öffentlichen Verkehrsraum vor.  
 
Wir fragen daher die Verwaltung: 
 
1. Sind der Verwaltung die geschilderten Probleme bekannt, und welche Maßnahmen werden in 
diesem Fall ergriffen, um Disparitäten wirksam zu verringern bzw. aufzuheben?  
2. Wie erklärt die Verwaltung die große Zahl an weiblichen U nfallbeteiligten bzw. U nfallopfern im 
Fahrradverkehr, und wie will sie hier entgegenwirken?  
3. Welche Angsträume hat die Verwaltung identifiziert, und wie sollen diese bis wann beseitigt wer-
den? 
4. Welche Methoden zur geschlechtergerechten Flächenverteilung und -nutzung, z. B. der Sport- 
und Verkehrsflächen,  verwendet die Verwaltung in ihren Planungen?  
5. Eignet sich die Problemstellung der Geschlechterverteilung in der Nutzung des öffentlichen 
Raums für eine Pilotierung von Gender Mainstreaming/Gender Budgeting?  
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
gez. Mike Homann 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (2)

10.03.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.1 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung
14.03.2022 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2323/2021
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
11.02.2022
Erstellt
03.11.2021 10:05