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4172/2018

Umbenennung der Heinrich-Lersch-Straße in Köln-Neubrück

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 15.01.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 07.02.2019, TOP 8.1.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Umbenennungsplan Heinrich-Lersch-Str.

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

9165 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/23/235/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 4172/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umbenennung der Heinrich-Lersch-Straße in Köln-Neubrück 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, die Heinrich-Lersch-Straße in Köln-Neubrück umzube-
nennen. 
 
2. Die Bezirksvertretung Kalk beschließt eine vom zentralen Namensarchiv vorgeschlagene und 
geprüfte Straßenbezeichnung. Die Vorschläge befinden sich in der Begründung unter Punkt 2. 
 
 
 
Die Umbenennung tritt ein Jahr nach der Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft. 
 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.02.2019

2 
Begründung: 
 
 
Zu 1.) 
 
Mit Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 21.06.2018 wird die Verwaltung gebeten 
zu prüfen, ob die Heinrich-Lersch-Straße in Köln-Neubrück nach Punkt 4 der „Richtlinien des Rates 
für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen“ gemäß Ratsbeschluss vom 26.08.1999 
umbenannt werden kann, falls Recherchen der Verwaltung ergeben, dass bei Heinrich Lersch Aspek-
te im Geschichtsbild festgestellt werden, die heute die Benennung verhindert hätten. 
 
Aufgrund des Beschlusses der Bezirksvertretung Kalk vom 21.06.2018 leitete die Verwaltung die Prü-
fung der Zulässigkeit einer Umbenennung der Heinrich-Lersch-Straße ein. 
 
a. Überprüfung des Geschichtsbildes 
 
Heinrich Lersch war Mitglied der NSDAP und der Hitlerjugend. Er war von 1933 bis 1936 Mitglied der 
Preußischen Akademie der Künste, Berlin, Deutsche Akademie der Dichtung. Er war Mitunterzeich-
ner des Treuegelöbnisses „88 deutsche Schriftsteller“ für Hitler im Oktober 1933 und des „Aufrufs der 
Kulturschaffenden“ vom 19.08.1934.  
Große Bekanntheit erlangte der Arbeiterdichter Lersch bereits während des 1.Weltkriegs, als er sein 
Gedicht "Soldatenabschied" veröffentlichte. Die fünf Strophen enden jeweils mit dem Satz „Deutsch-
land muß leben, und wenn wir sterben müssen!". Solche Art Patriotismus wurde zu Beginn der Natio-
nalsozialistischen Herrschaft gerne aufgegriffen. So las er am 1. Mai, dem „Tag der Arbeit", auf einer 
Großkundgebung vor mehreren hunderttausend Arbeitern auf dem Tempelhofer Feld in Berlin einige 
seiner Gedichte vor. Lersch-Texte wurden in Schulbüchern gedruckt, und er war stolz darauf, in 
Schulen und vor der Hitler-Jugend sprechen zu dürfen. 
Heinrich Lersch war zu Beginn ein Verehrer der Nationalsozialistischen Bewegung, weil sie aus sei-
ner Sicht eine Bewegung des Arbeiters war. Seine Begeisterung für das Regime äußert sich in den 
oben genannten Ergebenheitsbekundungen an die Führer des NS-Apparates und seine öffentlichen 
Auftritte. Die vorliegenden Erkenntnisse belegen, dass Henrich Lersch fest in den Strukturen der NS-
Herrschaft eingebunden war. Es gibt Hinweise darauf, dass sich seine Begeisterung für den National-
sozialismus Mitte der 30er Jahre abkühlte. Dennoch war Lersch ein Profiteur des Systems, der sich in 
die Struktur des Staates einbinden ließ. Darüber hinaus schrieb er sogar einige seiner alten Gedichte 
im Sinne des Nationalsozialismus um.  
 
Die Überprüfung hat ergeben, dass die vorliegenden Erkenntnisse ein Geschichtsbild ergeben, wel-
ches zum heutigen Zeitpunkt eine Benennung nach Heinrich Lersch ausschließt. Das öffentliche Inte-
resse an einer Umbenennung der Heinrich-Lersch-Straße ist somit gegeben. 
 
 
b. Bewertung der Anwohnerbefragung 
 
Gemäß Punkt 4.4 der Richtlinie des Rates der Stadt Köln für die Neu- und Umbenennung 
von Straßen und Plätzen vom 26.08.1999 hat vor einer Umbenennung eine Anwohnerbefragung zu 
erfolgen. 
 
Zur Durchführung der Befragung wurden 417 Anwohner und Gewerbetreibende der Heinrich-Lersch-
Straße persönlich angeschrieben. Insgesamt gingen 210 Stellungnahmen bei der Verwaltung ein. 
Dies entspricht einer Rücklaufquote von 50,3%. Diese Rücklaufquote ist aufgrund der freiwilligen 
Teilnahme an der Befragung und im Vergleich mit Beteiligungsquoten von früheren Umbenennungs-
verfahren als sehr hoch anzusehen. 
189 der 210 Stellungnahmen sprachen sich gegen eine Umbenennung aus. Dies entspricht 90% aller 
Rückläufer beziehungsweise 45,3% aller Befragten.  
21 Anwohner sprechen sich für eine Umbenennung aus. Dies entspricht 10% der Rückläufer, bezie-
hungsweise 5% aller befragten Anwohner. 
 
Gemäß Punkt 4.4.3 der Richtlinie sind die aus der Anwohnerbefragung gewonnenen Erkenntnisse,

3 
insbesondere ein sich ergebendes berechtigtes Interesse an einer Umbenennung oder Beibehaltung 
der bisherigen Straßenbezeichnung darzustellen.  
Die Auswertung der Stellungnahmen hat in der Hauptsache folgende Punkte ergeben, die aus Sicht 
der Befragten gegen eine Umbenennung sprechen: 
 
1) Zu hohe Kosten 
2) Zu hoher Aufwand für Anwohner (Mitteilung der Adressänderung an Dritte, Behördengänge), 
mehrheitlich aufgrund des Alters/körperlicher Einschränkungen der Befragten 
3) Die Straßenbezeichnung existiert schon sehr lange (seit 1967) 
4) Der Straßenname ist auch in weiteren Städten vergeben 
5) Die im Antrag genannten Gründe wiegen nicht so schwer, dass sie eine Umbenennung recht-
fertigen, Heinrich Lersch ist bereits 1936 gestorben und hatte somit keine Möglichkeit, sich 
später vom Nationalsozialismus zu distanzieren. 
 
Als Ablehnungsgrund wurden am häufigsten die hohen Kosten angeführt. Jedoch wurden in keinem 
Fall konkrete Kosten genannt beziehungsweise zu erwartende Kosten in nachvollziehbarer Höhe dar-
gelegt. An dieser Stelle möchte die Verwaltung darauf hinweisen, dass die mit einer Umbenennung 
verbundenen Änderungen der Ausweispapiere wie Personalausweis und Führerschein und der bei 
der Stadt Köln geführten amtlichen Nachweise für die Betroffenen kostenlos erfolgt. Die Kosten für 
die Änderung sonstiger Unterlagen wie Briefpapier etc. gehen zu eigenen Lasten. 
Die entstehenden Kosten konnten daher nicht als berechtigtes Interesse an einer Beibehaltung der 
bisherigen Straßenbezeichnung gewertet werden. 
 
Der Aufwand für Behördengänge und Mitteilung an Dritte über die Adressänderung ist im Falle einer 
Umbenennung nicht höher als z.B. bei einem Umzug oder Änderung des Familienstands. Eine be-
sondere Belastung der Anwohner ist hier nicht zu erkennen.  
 
Wie bereits dargelegt, liegen Hinweise im Geschichtsbild des Heinrich Lersch vor, die bei Vorliegen 
dieser Erkenntnisse nach der derzeit gültigen Richtlinie nicht zu einer Benennung geführt hätten. Ein 
Bestandsschutz für bereits benannte Straßenbezeichnung existiert nicht. Insoweit stellt eine lange 
existierende Straßenbezeichnung alleine noch kein berechtigtes Interesse an einer Beibehaltung der 
Straßenbezeichnung dar. Die Benennung von Straßen außerhalb des Kölner Stadtgebiets liegt nicht 
im Aufgabenbereich der Stadt Köln.  
 
c. Ergebnis 
 
Nach Abwägung der Erkenntnisse aus der Anwohnerbefragung mit dem öffentlichen Interesse an 
einer Umbenennung der Heinrich-Lersch-Straße kommt die Verwaltung daher zu dem Ergebnis, dass 
das öffentliche Interesse an einer Umbenennung der Heinrich-Lersch-Straße überwiegt. Ein berech-
tigtes Interesse an einer Beibehaltung der bisherigen Straßenbezeichnung konnte nicht dargelegt 
werden.  
 
 
Zu 2.) 
 
Im Zuge einer Umbenennung wird die alte Straßenbezeichnung durch eine neue ersetzt. 
Das zentrale Namensarchiv hat folgende Straßenbezeichnungen geprüft und schlägt diese der Be-
zirksvertretung Kalk zur Entscheidung vor: 
 
Pohlsteinstraße 
Pohlsteinsweg ist eine alte Straßenbezeichnung, die erstmals in einer Karte von 1822 nachge-
wiesen wurde. Der ursprüngliche Pohlsteinsweg verlief einige hundert Meter nördlich der Hein-
rich-Lersch-Straße. 
Pohl ist eine alte Bezeichnung für Pfuhl. Neubrück war ehemals sumpfiges Gelände, welches 
später landwirtschaftlich genutzt wurde. Zur Entwässerung von Sumpfgebieten wurden früher 
Teiche und Gräben angelegt, die Bezeichnung Pohl weist darauf hin.

4 
 
Am Gräbchen  
Eine alte Gewannenbezeichnung aus dem näheren Umkreis der Heinrich-Lersch-Straße. Bezieht 
sich auf Entwässerungsgräben zur Trockenlegung des Sumpfgebietes. 
 
Seestraße 
Die Straße verläuft parallel zum ca. 200 Meter entfernten Rather See, auch Neubrücker Bagger-
loch genannt. 
 
Buchbinderstraße 
Buchbinder ist eine Berufsbezeichnung, die bis ins Mittelalter zurückgeht. Der Buchbinder bringt 
das Buch in seine endgültige Form und stellt den Einband her inklusive künstlerischer Gestal-
tung. Da im Umfeld der Heinrich-Lersch-Straße weitere Straßen nach Schriftstellern benannt 
sind, würde sich die Benennung nach dem Beruf des Buchbinders welcher im Zusammenhang 
mit Literatur steht, gut in das Gesamtbild einfügen.  
 
Regine-Hildebrandt-Straße 
*1941 Berlin – +2001 Woltersdorf bei Berlin 
Deutsche Politikerin (SPD); 1989-1990 Ministerin für Arbeit und Soziales in der DDR, 
1990–1999 Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen im Land Brandenburg. 
Vor allem in Brandenburg, aber auch weit über das Land hinaus war Hildebrandt wegen ihres 
außergewöhnlich offenen, volksnahen, oft auch undiplomatischen Auftretens populär. Spitzname: 
„Mutter Courage des Ostens“. 
 
 
Anlage: Umbenennungsplan

Umbenennungsplan Heinrich-Lersch-Str.

39 Zeichen

Umbenennung Heinrich-Lersch-Str.
Anlage

Beratungsverlauf (1)

07.02.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4172/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
15.01.2019
Erstellt
12.12.2018 10:41