3035/2023
Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion "Mangel an Gesamtschulplätzen beheben – Grundstück Porzer Ringstraße nutzen" (AN/1693/2021)/(AN/1497/2023)
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 3035/2023 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 19.10.2023 Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion "Mangel an Gesamtschulplätzen beheben – Grundstück Porzer Ringstraße nutzen" (AN/1693/2021) In der Sitzung der Bezirksvertretung Porz in der Wahlperiode 2020/2025 am Donnerstag, dem 02.09.2021 hat die Bezirksvertretung dem Antrag der SPD-Fraktion "Mangel an Gesamt- schulplätzen beheben – Grundstück Porzer Ringstraße nutzen" (AN/1693/2021) einstim- mig zugestimmt und folgenden Beschluss gefasst: Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, das Grundstück 7-702-013 der Regio- nalplanüberarbeitung – Modul III (Porzer Ringstraße / Westhoven) auf seine Eignung für die Errichtung einer weiterführenden Schule – vorzugsweise einer Gesamtschule - zu prüfen. Neben Schülerpotenzialen aus dem Stadtbezirk Porz sind auch entsprechende Potenziale und Prognosen aus den Stadtbezirken Rodenkirchen und Kalk in die Prüfung einzubeziehen. Bei einer Realisierung sind zudem Busverbindungen über die Porzer Ringstraße nach Kalk sowie über die Rodenkirchener Brücke nach Rodenkirchen einzurichten. Prüfergebnis: Die Neuaufstellung des Regionalplans Köln erfolgt durch den Regionalrat der Bezirksregie- rung Köln. Die Verwaltung hat durch Modul III Flächen zur Festlegung neuer Siedlungsberei- che (ASB und GIB) als Optionen zur Weiterentwicklung der wachsenden Stadt empfohlen (Vorlage 2887/2019). Die durch die Bezirksvertretung Porz aktuell vorgeschlagene Fläche 7- 702-013 war in dieser Vorlage enthalten. In seiner Sitzung am 16.06.2020 hat der Rat der Stadt Köln mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD der Beschlussvorlage 2887/2019 (Regionalplanüberarbeitung, Modul III– Empfehlun- gen zur Darstellung neuer Siedlungsbereiche (ASB und GIB) als Optionen zur Weiterentwick- lung der wachsenden Stadt) zugestimmt. Beschlusspunkt 3 lautet dabei: Der Rat bedankt sich bei der Verwaltung für die umfassende Vorarbeit sowie bei den Bezirks- vertretungen für die Beratungen und nimmt die Beschlüsse zur Kenntnis, um diese in das wei- tere Verfahren einfließen zu lassen. Ebenso nimmt der Rat die bereits erfolgte Beratung und Beschlussfassung im Regionalrat zur Kenntnis und erwartet das Ergebnis der umfassenden Umweltprüfung durch die Bezirksregierung. Der Rat wird sich nach der Umweltprüfung mit den verbliebenen Teilflächen beschäftigen und behält sich vor, im Rahmen des Verfahrens 2 weitere Flächen zu benennen. Die Bezirksregierung wird gebeten, die lokale Expertise der Be- zirksvertretungen zu würdigen. Nach Auskunft des Amtes für Stadtentwicklung hat die Bezirksregierung die vorgeschlagene Fläche 7-702-013 nicht als ASB (Allgemeiner Siedlungsbereich) in den Regionalplanentwurf (Stand Dezember 2021) übernommen. In der Stellungnahme der Stadt Köln zu dem Regional- planentwurf Köln, die der Rat am 20.06.2022 geändert beschlossen hat (Vorlage 1159/2022), wurde zu 7-702-013 wie folgt Stellung genommen: „Die Fläche ist als ASB entsprechend dem Vorschlag der Stadt Köln zu den Optionsflächen Modul III festzulegen (mitgezeichnete Vor- lage 2887/2019). Die Umsetzung des Festlegungsvorschlags ist u.a. im Sinne der Stärkung von Siedlungsstandorten an der Schiene anzustreben. Eine Umweltprüfung im Rahmen der Regionalplanneuaufstellung für diese Fläche ist wünschenswert.“ Derzeit erfolgt die Auswertung der während der ersten Offenlage eingegangenen Stellungnah- men und die Überarbeitung des Planentwurfs durch die Regionalplanungsbehörde. Die zweite Offenlage des überarbeiteten Planentwurfs erfolgt voraussichtlich im 1. Quartal 2024. Genau- eres über die Zeitplanung der laufenden Regionalplanverfahren im Regierungsbezirk Köln können Sie auch der Mitteilungsvorlage 1856/2023 entnehmen. Insofern ist es derzeit ausgeschlossen, dass die Fläche einer schulischen Nutzung zugeführt werden kann. Damit hat sich der Prüfauftrag erledigt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3035/2023
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 25.09.2023
- Erstellt
- 20.09.2023 14:11