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3035/2023

Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion "Mangel an Gesamtschulplätzen beheben – Grundstück Porzer Ringstraße nutzen" (AN/1693/2021)/(AN/1497/2023)

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 25.09.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 19.10.2023, TOP 10.2.7

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

4026 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3035/2023 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 19.10.2023 
 
Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion "Mangel an Gesamtschulplätzen beheben 
– Grundstück Porzer Ringstraße nutzen" (AN/1693/2021) 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Porz in der Wahlperiode 2020/2025 am Donnerstag, dem 
02.09.2021 hat die Bezirksvertretung dem Antrag der SPD-Fraktion "Mangel an Gesamt-
schulplätzen beheben – Grundstück Porzer Ringstraße nutzen" (AN/1693/2021) einstim-
mig zugestimmt und folgenden Beschluss gefasst: 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, das Grundstück 7-702-013 der Regio-
nalplanüberarbeitung – Modul III (Porzer Ringstraße / Westhoven) auf seine Eignung für die 
Errichtung einer weiterführenden Schule – vorzugsweise einer Gesamtschule - zu prüfen. 
Neben Schülerpotenzialen aus dem Stadtbezirk Porz sind auch entsprechende Potenziale 
und Prognosen aus den Stadtbezirken Rodenkirchen und Kalk in die Prüfung einzubeziehen. 
Bei einer Realisierung sind zudem Busverbindungen über die Porzer Ringstraße nach Kalk 
sowie über die Rodenkirchener Brücke nach Rodenkirchen einzurichten. 
 
Prüfergebnis: 
 
Die Neuaufstellung des Regionalplans Köln erfolgt durch den Regionalrat der Bezirksregie-
rung Köln. Die Verwaltung hat durch Modul III Flächen zur Festlegung neuer Siedlungsberei-
che (ASB und GIB) als Optionen zur Weiterentwicklung der wachsenden Stadt empfohlen 
(Vorlage 2887/2019). Die durch die Bezirksvertretung Porz aktuell vorgeschlagene Fläche 7-
702-013 war in dieser Vorlage enthalten. 
 
In seiner Sitzung am 16.06.2020 hat der Rat der Stadt Köln mehrheitlich gegen die Stimmen 
der SPD der Beschlussvorlage 2887/2019 (Regionalplanüberarbeitung, Modul III– Empfehlun-
gen zur Darstellung neuer Siedlungsbereiche (ASB und GIB) als Optionen zur Weiterentwick-
lung der wachsenden Stadt) zugestimmt. 
 
Beschlusspunkt 3 lautet dabei: 
Der Rat bedankt sich bei der Verwaltung für die umfassende Vorarbeit sowie bei den Bezirks-
vertretungen für die Beratungen und nimmt die Beschlüsse zur Kenntnis, um diese in das wei-
tere Verfahren einfließen zu lassen. Ebenso nimmt der Rat die bereits erfolgte Beratung und 
Beschlussfassung im Regionalrat zur Kenntnis und erwartet das Ergebnis der umfassenden 
Umweltprüfung durch die Bezirksregierung. Der Rat wird sich nach der Umweltprüfung mit 
den verbliebenen Teilflächen beschäftigen und behält sich vor, im Rahmen des Verfahrens

2 
 
weitere Flächen zu benennen. Die Bezirksregierung wird gebeten, die lokale Expertise der Be-
zirksvertretungen zu würdigen. 
 
 
Nach Auskunft des Amtes für Stadtentwicklung hat die Bezirksregierung die vorgeschlagene 
Fläche 7-702-013 nicht als ASB (Allgemeiner Siedlungsbereich) in den Regionalplanentwurf 
(Stand Dezember 2021) übernommen. In der Stellungnahme der Stadt Köln zu dem Regional-
planentwurf Köln, die der Rat am 20.06.2022 geändert beschlossen hat (Vorlage 1159/2022), 
wurde zu 7-702-013 wie folgt Stellung genommen: „Die Fläche ist als ASB entsprechend dem 
Vorschlag der Stadt Köln zu den Optionsflächen Modul III festzulegen (mitgezeichnete Vor-
lage 2887/2019). Die Umsetzung des Festlegungsvorschlags ist u.a. im Sinne der Stärkung 
von Siedlungsstandorten an der Schiene anzustreben. Eine Umweltprüfung im Rahmen der 
Regionalplanneuaufstellung für diese Fläche ist wünschenswert.“ 
 
Derzeit erfolgt die Auswertung der während der ersten Offenlage eingegangenen Stellungnah-
men und die Überarbeitung des Planentwurfs durch die Regionalplanungsbehörde. Die zweite 
Offenlage des überarbeiteten Planentwurfs erfolgt voraussichtlich im 1. Quartal 2024. Genau-
eres über die Zeitplanung der laufenden Regionalplanverfahren im Regierungsbezirk Köln 
können Sie auch der Mitteilungsvorlage 1856/2023 entnehmen. 
 
Insofern ist es derzeit ausgeschlossen, dass die Fläche einer schulischen Nutzung zugeführt 
werden kann. 
 
Damit hat sich der Prüfauftrag erledigt.

Beratungsverlauf (1)

19.10.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3035/2023
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
25.09.2023
Erstellt
20.09.2023 14:11