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A-W/0030/2016

Verkehrssicherheit Roxel: Roxel Nord / Havixbecker Straße

Antrag an die BV West 23.08.2016

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 17.01.2019, TOP 7.1

Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 03.12.2018

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Originalantrag

1458 Zeichen

Fraktion in der 
Bezirksvertretung 
Münster-West 
 
Mitglieder der SPD-Fraktion: 
Beate Kretzschmar, Vorsitzende  
Stephan Brinktrine 
Raimund Köster 
Elke Kraut-Kleinschmidt 
Nico Schmitz 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West 
Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
 
 
          20.08.2016 
 
Verkehrssicherheit Roxel:  
Roxel Nord / Havixbecker Straße 
 
Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen: 
 
Die Verwaltung der Stadt Münster wird beauftragt zu prüfen,  
mit welchen Maßnahmen die Sicherheit von querenden Fußgängern und Radfahrern auf der 
Havixbecker Straße im Bereich Roxel Nord in Höhe der Einmündungen Buschkamp, Aloysia 
Delsen Weg und der zukünftigen städtischen Flüchtlingsunterkunft verbessert werden kann. 
 
Begründung: 
 
Neben der hohen Anzahl der Schulkinder, die die Havixbecker Straße aus Richtung 
Wohngebiet Roxel Nord kommend, die Havixbecker Str. in Richtung der Schulen täglich 
überqueren, wird diese Wegeverbindung. auch von Fußgängern und Radfahrern genutzt, die 
zu den Sportanlagen oder zum Hallenbad sowie zu anderen Geschäften und Einrichtungen 
im westlichen Stadtteil gelangen wollen. Daher ist zu prüfen, mit welchen Maßnahmen eine 
Verbesserung der Sicherheit bei der Überquerung der vielbefahrenen Havixbecker Straße in 
den o.a. Bereichen erreicht werden kann, wie z. B. durch Zebrastreifen, eine Ampelanlage 
etc.. 
 
 
Für die SPD-Fraktion 
Elke Kraut-Kleinschmidt

Stellungnahme der Verwaltung vom 03.12.2018

4209 Zeichen

Aw [0039] 2046.

61.42.0014 03.12.2018
Frau Sowa 6159

Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksvertretung Münster-West

Bezirksverwaltung West
Über Herrn Stadtbaurat Denstorff

„Verkehrssicherheit Roxel: Roxel Nord / Havixbecker Straße“

Antrag Ifd. Nr. A-W/0030/2016 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom
20.08.2016,

Ergänzungsantrag in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-West vom 12.10.2017
Erneuter Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom 18.01.2018
(Anlage)

Die Anregung zur Errichtung einer Überguerungsanlage auf der Straße Havixbecker Straße wurde
in der Vergangenheit wiederholt umfassend geprüft. Die Ergebnisse wurden der Bezirksvertretung
Münster-West mit den Stellungnahmen vom 07.09.2017 und 08.12.2017 berichtet.

Mit dem o. g. neuen Ergänzungsantrag wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, mit welchen
Maßnahmen die Sicherheit von querenden Fußgängern und Radfahren auf der Havixbecker
Straße im Bereich Roxel Nord in Höhe von der Einmündung Buschkamp, Aloysia-Delsen-WVeg und
der zukünftigen städtischen Flüchtlingsunterkunft verbessert werden kann. Eine fachkompetente
Antwort wird erwartet.

Die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen (AfV) hat in der Sitzung am 31.09.2018 alle möglichen
Vorschläge ausführlich diskutiert. Hierbei ist die AfV zu dem Ergebnis gekommen, dass aus der
Anzahl der erhobenen Querungen kein akuter Bedarf für eine Fußgängerlichtsignalanlage
abgeleitet werden kann.

Auch die Anlegung eines Fußgängerüberweges wurde von der AfV nicht befürwortet.

Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit den Richtlinien
für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001), müssen bestimmte
Voraussetzungen vorliegen, um die Anlage eines Fußgängerüberweges (FGÜ) zu rechtfertigen.
Unter anderem ist die Anzahl der querenden Fußgänger ein wichtiges Kriterium.

Nach & 26 der Straßenverkehrsordnung (StVO), den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften und
den bundeseinheitlichen Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-
FGÜ 2001) sind Fußgängerüberwege Verkehrseinrichtungen im Sinne des $ 45 StVO. Sie
kommen nach den rechtlichen Vorgaben nur dann in Betracht, wenn

« der Fußgängerquerverkehr im Bereich der Querungsstelle gebündelt auftritt und
« die Straße werktags während der Verkehrsspitzenstunden von mind. 50 Fußgängern
überquert und von maximal 600 Kraftfahrzeugen frequentiert wird.

Eine derartige Bündelung des Fußgängerverkehrs ist in diesem Bereich aktuell nicht festzustellen.
. Demnach ist, unabhängig von der Anzahl der Kraftfahrzeuge, die Anlage eines
Fußgängerüberweges rechtlich nicht möglich. Vielmehr bietet dieser, wenn er nicht über einen
längeren Zeitraum von einer erheblichen Zahl von Fußgängern genutzt wird, oftmals nur eine

Scheinsicherheit. Es fehlt an der erforderlichen Akzeptanz durch den Kraftfahrer und die erhoffte
Schutzwirkung trifft nicht in dem erforderlichen Umfang ein.

Vor Ort wurde festgestellt, dass die Kinder aus den nördlichen Wohngebieten .die verkehrssichere
Querungsmöglichkeit an der Lichtsignalanlage Alter Gemeindeplatz/Auf dem Dorn nutzen.

Die Schulkinder aus den östlichen Wohngebieten nutzen die vorhandene Lichtsignalanlage an der
Sparkasse, um die Havixbecker Straße verkehrssicher zu queren.

Um noch mehr auf den sensiblen Bereich des Schulweges aufmerksam zu machen, wurde in der
Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße im Bereich der beiden Schulen (Marienschule Roxel und
Augustin-Wibbelt-Schule), des Seniorenzentrums „Wohnen im Pastors Garten“ sowie der
Kindertagesstätte St. Pantaleon die Geschwindigkeit auf Tempo 30 km/h beschränkt.

Auch im Bereich der Havixbecker Straße zwischen der Pantaleonstraße bis hin zur Straße „Alter
Gemeindeplatz“ wurde zur Erhöhung der Schulwegsicherung eine Geschwindigkeitsreduzierung
von 30 km/h vorgenommen. Damit wird ein Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet.

Auch die AfV sieht nach der Gesamtbewertung der Verkehrssituation keine verkehrsrechtliche
Notwendigkeit zur Veränderung der bestehenden Verkehrsregelungen oder des Ausbauzustandes
der Straße.

Der o.

hristopfer Festersen

. Ergänzungsantrag wird damit als erledigt angesehen.

Anlage

Beratungsverlauf (1)

17.01.2019 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Havixbecker Straße
  • Pantaleonstraße
  • Auf dem Dorn
  • Aloysia-Delsen-Weg
  • Alter Gemeindeplatz
  • Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße
  • Buschkamp

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
A-W/0030/2016
Typ
Antrag an die BV West
Datum
23.08.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37