A-W/0030/2016
Verkehrssicherheit Roxel: Roxel Nord / Havixbecker Straße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Originalantrag
1458 Zeichen
Fraktion in der
Bezirksvertretung
Münster-West
Mitglieder der SPD-Fraktion:
Beate Kretzschmar, Vorsitzende
Stephan Brinktrine
Raimund Köster
Elke Kraut-Kleinschmidt
Nico Schmitz
Herrn
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West
Stephan Brinktrine
Pantaleonplatz 7
48161 Münster
20.08.2016
Verkehrssicherheit Roxel:
Roxel Nord / Havixbecker Straße
Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen:
Die Verwaltung der Stadt Münster wird beauftragt zu prüfen,
mit welchen Maßnahmen die Sicherheit von querenden Fußgängern und Radfahrern auf der
Havixbecker Straße im Bereich Roxel Nord in Höhe der Einmündungen Buschkamp, Aloysia
Delsen Weg und der zukünftigen städtischen Flüchtlingsunterkunft verbessert werden kann.
Begründung:
Neben der hohen Anzahl der Schulkinder, die die Havixbecker Straße aus Richtung
Wohngebiet Roxel Nord kommend, die Havixbecker Str. in Richtung der Schulen täglich
überqueren, wird diese Wegeverbindung. auch von Fußgängern und Radfahrern genutzt, die
zu den Sportanlagen oder zum Hallenbad sowie zu anderen Geschäften und Einrichtungen
im westlichen Stadtteil gelangen wollen. Daher ist zu prüfen, mit welchen Maßnahmen eine
Verbesserung der Sicherheit bei der Überquerung der vielbefahrenen Havixbecker Straße in
den o.a. Bereichen erreicht werden kann, wie z. B. durch Zebrastreifen, eine Ampelanlage
etc..
Für die SPD-Fraktion
Elke Kraut-Kleinschmidt
Stellungnahme der Verwaltung vom 03.12.2018
4209 Zeichen
Aw [0039] 2046. 61.42.0014 03.12.2018 Frau Sowa 6159 Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksvertretung Münster-West Bezirksverwaltung West Über Herrn Stadtbaurat Denstorff „Verkehrssicherheit Roxel: Roxel Nord / Havixbecker Straße“ Antrag Ifd. Nr. A-W/0030/2016 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom 20.08.2016, Ergänzungsantrag in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-West vom 12.10.2017 Erneuter Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom 18.01.2018 (Anlage) Die Anregung zur Errichtung einer Überguerungsanlage auf der Straße Havixbecker Straße wurde in der Vergangenheit wiederholt umfassend geprüft. Die Ergebnisse wurden der Bezirksvertretung Münster-West mit den Stellungnahmen vom 07.09.2017 und 08.12.2017 berichtet. Mit dem o. g. neuen Ergänzungsantrag wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Sicherheit von querenden Fußgängern und Radfahren auf der Havixbecker Straße im Bereich Roxel Nord in Höhe von der Einmündung Buschkamp, Aloysia-Delsen-WVeg und der zukünftigen städtischen Flüchtlingsunterkunft verbessert werden kann. Eine fachkompetente Antwort wird erwartet. Die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen (AfV) hat in der Sitzung am 31.09.2018 alle möglichen Vorschläge ausführlich diskutiert. Hierbei ist die AfV zu dem Ergebnis gekommen, dass aus der Anzahl der erhobenen Querungen kein akuter Bedarf für eine Fußgängerlichtsignalanlage abgeleitet werden kann. Auch die Anlegung eines Fußgängerüberweges wurde von der AfV nicht befürwortet. Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001), müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, um die Anlage eines Fußgängerüberweges (FGÜ) zu rechtfertigen. Unter anderem ist die Anzahl der querenden Fußgänger ein wichtiges Kriterium. Nach & 26 der Straßenverkehrsordnung (StVO), den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften und den bundeseinheitlichen Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R- FGÜ 2001) sind Fußgängerüberwege Verkehrseinrichtungen im Sinne des $ 45 StVO. Sie kommen nach den rechtlichen Vorgaben nur dann in Betracht, wenn « der Fußgängerquerverkehr im Bereich der Querungsstelle gebündelt auftritt und « die Straße werktags während der Verkehrsspitzenstunden von mind. 50 Fußgängern überquert und von maximal 600 Kraftfahrzeugen frequentiert wird. Eine derartige Bündelung des Fußgängerverkehrs ist in diesem Bereich aktuell nicht festzustellen. . Demnach ist, unabhängig von der Anzahl der Kraftfahrzeuge, die Anlage eines Fußgängerüberweges rechtlich nicht möglich. Vielmehr bietet dieser, wenn er nicht über einen längeren Zeitraum von einer erheblichen Zahl von Fußgängern genutzt wird, oftmals nur eine Scheinsicherheit. Es fehlt an der erforderlichen Akzeptanz durch den Kraftfahrer und die erhoffte Schutzwirkung trifft nicht in dem erforderlichen Umfang ein. Vor Ort wurde festgestellt, dass die Kinder aus den nördlichen Wohngebieten .die verkehrssichere Querungsmöglichkeit an der Lichtsignalanlage Alter Gemeindeplatz/Auf dem Dorn nutzen. Die Schulkinder aus den östlichen Wohngebieten nutzen die vorhandene Lichtsignalanlage an der Sparkasse, um die Havixbecker Straße verkehrssicher zu queren. Um noch mehr auf den sensiblen Bereich des Schulweges aufmerksam zu machen, wurde in der Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße im Bereich der beiden Schulen (Marienschule Roxel und Augustin-Wibbelt-Schule), des Seniorenzentrums „Wohnen im Pastors Garten“ sowie der Kindertagesstätte St. Pantaleon die Geschwindigkeit auf Tempo 30 km/h beschränkt. Auch im Bereich der Havixbecker Straße zwischen der Pantaleonstraße bis hin zur Straße „Alter Gemeindeplatz“ wurde zur Erhöhung der Schulwegsicherung eine Geschwindigkeitsreduzierung von 30 km/h vorgenommen. Damit wird ein Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet. Auch die AfV sieht nach der Gesamtbewertung der Verkehrssituation keine verkehrsrechtliche Notwendigkeit zur Veränderung der bestehenden Verkehrsregelungen oder des Ausbauzustandes der Straße. Der o. hristopfer Festersen . Ergänzungsantrag wird damit als erledigt angesehen. Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (7)
- Havixbecker Straße
- Pantaleonstraße
- Auf dem Dorn
- Aloysia-Delsen-Weg
- Alter Gemeindeplatz
- Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße
- Buschkamp
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-W/0030/2016
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 23.08.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37