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3722/2024

Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Generalsanierung Tunnel Tunisstraße

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 09.04.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.05.2025, TOP 10.17

Anlage 7 - Auszug BV Innenstadt 08.05.2025

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 4 - Fotodokumentation

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Anlage 3 - Rahmenterminplan

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Anlage 2 - Übersichtslageplan

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Anlage 6 - Stellungnahme auf die Prüfung Rechnungsprüfungsamt

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 01/2026

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Anlage 5 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 7 - Auszug BV Innenstadt 08.05.2025

3980 Zeichen

Anlage 7 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon: (0221) 221-91709 
E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 09.05.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 33. Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 08.05.2025  
öffentlich 
3.3 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Generalsanierung 
Tunnel Tunisstraße 
3722/2024 
 ÄA zu 3722/2024 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für 
die Generalsanierung Tunnel Tunisstraße, Änderungsan trag 
B90/Die Grünen 
AN/0579/2025 
Ergänzter Beschluss (Änderungsantrag):  
Der Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Generalsanierung Tunnel 
Tunisstraße (3722/2024) ist wie folgt zu ergänzen:  
Bei der Wiederherstellung von Straßenoberflächen auf der Komödien- und Tunis-
straße bei Bauarbeiten ist nach den folgenden Maßgaben vorzugehen: 
- Es sollen auf allen oberirdischen Fahrbeziehungen Radstreifen im “Kölner 
Standard” angelegt werden. 
- Die Kreuzungen sollen überplant und für den Fuß- und Radverkehr optimiert 
werden. Hierbei ist eine LSA-freie Gestaltung (Kreisverkehr / Rechts vor Links / 
Fußgängerüberwege) bevorzugt zu prüfen. Die Komödienstraße soll als Ein-
bahnstraße in der aktuellen Führung angebunden werden.  
- Die freilaufenden Rechtsabbieger von der Tunis auf die Komödienstraße und 
von der Straße Burgmauer auf die Tunisstraße sind in jedem Fall zurückzu-
bauen. Hierdurch soll auch das römische Stadtmauerfragment besser an die 
Domumgebung angebunden werden. 
- Die Planungen für den Umbau des Tunnels sowie die Neuplanung der Oberflä-
chengestaltung sind eng abzustimmen bzw. als Gesamtprojekt zu behandeln. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 
 
Ergänzter Beschluss (Beschlussvorlage): 
1. Der Rat erkennt den Bedarf zur Planung für die Generalsanierung der Tunnel-
anlage Tunisstraße in der Innenstadt an und beauftragt die Verwaltung, die

2 
 
Maßnahme bis einschließlich Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Archi-
tekten und Ingenieure 2021 (HOAI 2021) vorzubereiten. Gemäß aktueller Kos-
tenschätzung belaufen sich die Planungskosten bis einschließlich Leistungs-
phase 3 HOAI 2021 auf rund 2.350.000 Euro. 
2. Zur Finanzierung der genannten Planungsleistungen beschließt der Rat, die 
außerplanmäßige Bereitstellung und Freigabe investiver Auszahlungsermächti-
gungen in Höhe von 800.000 € im Hj. 2025 sowie in Höhe von 1.550.000 € im 
Hj. 2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, 
in der Produktgruppe 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 
8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0350, 
Generalsanierung Tunnel Tunisstraße. 
Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanz-
plan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, in der Produktgruppe 
1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für 
Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-4-0330, Ertüchtigung Tunnel 
Herkulesstr. – RABT. 
Bei der Wiederherstellung von Straßenoberflächen auf der Komödien- und Tu-
nisstraße bei Bauarbeiten ist nach den folgenden Maßgaben vorzugehen:  
- Es sollen auf allen oberirdischen Fahrbeziehungen Radstreifen im “Köl-
ner Standard” angelegt werden. 
- Die Kreuzungen sollen überplant und für den Fuß- und Radverkehr opti-
miert werden. Hierbei ist eine LSA-freie Gestaltung (Kreisverkehr / Rechts 
vor Links / Fußgängerüberwege) bevorzugt zu prüfen. Die Komödienst-
raße soll als Einbahnstraße in der aktuellen Führung angebunden werden. 
- Die freilaufenden Rechtsabbieger von der Tunis auf die Komödienstraße 
und von der Straße Burgmauer auf die Tunisstraße sind in jedem Fall zu-
rückzubauen. Hierdurch soll auch das römische Stadtmauerfragment bes-
ser an die Domumgebung angebunden werden. 
- Die Planungen für den Umbau des Tunnels sowie die Neuplanung der 
Oberflächengestaltung sind eng abzustimmen bzw. als Gesamtprojekt zu 
behandeln. 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1266 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Durchführung der Maßnahme ist dringend zur Erhaltung der Bauwerkssicherheit bzw. für die 
Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, die den Tunnel Tunisstraße nutzen, notwendig. Ein 
Gestaltungsspielraum, sowohl bei der Umsetzung der Maßnahme, als auch die technische Lösung in der 
Art der Konstruktion, lassen keinen genügenden Gestaltungsspielraum zu, da diese geprägt sind von 
technischen Zwängen, die sich aus der Maßnahme ergeben. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 4 - Fotodokumentation

1413 Zeichen

Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 1
Tunnel Tunisstraße
Baujahr 1966
Fotodokumentation der 
baulichen Schäden
westliche Tunnelröhre - stadteinwärts östliche Tunnelröhre - stadtauswärts
Anlage 4

2Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Freiliegende Bewehrung 
an den Dehnungsfugen
Beispielfoto
Fehlender Fliesenspiegel Fliesenspiegel /
Dicke der Mörtelschicht

Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 3
Freiliegende Bewehrung 2009
 Freiliegende Bewehrung 2022
B2
C2

Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 4
Deckenunterseite

Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 5
Straßenoberfläche – Komödienstraße und Westtunnel/nördliches  Tunnelende
Riss im Asphalt – Komödienstraße / 
Lage der Bauwerksfuge B1/C1 und B2/C2
Riss im Asphalt – Westtunnel/nördliches Tunnelende / 
Lage der Bauwerksfuge

Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 6
Straßenoberfläche - Komödienstraße
Lange, breite Rissbildung im Asphalt 
entlang der Bauwerksfuge B1/C1 und B2/C2.
Straßenoberfläche – Westtunnel/nördliches Tunnelende
Rissbildung im Asphalt.

Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 7
Betonabplatzungen an den Brückenkappen
Brückenkappen inkl. Stirnflächen

8Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Betonabplatzungen an den Brückenkappen

9Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Undichte vertikale Fuge, 
Beton in diesem Bereich durchfeuchtet
Offene undichte 
Blockfuge

10Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau

Anlage 3 - Rahmenterminplan

739 Zeichen

Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss
LPH 1 bis LPH 3
Ausschreibung und Vergabe
Objektplanung: Ingenieurbauwerke+Verkehrsanlagen
Fachplanung: Tragwerksplanung+Technische Ausrüstung
Baubeschluss
LPH 5
Objektplanung: Ingenieurbauwerke+Verkehrsanlagen
Fachplanung: Tragwerksplanung+Technische Ausrüstung
LPH 6 und LPH 7
LPH 8 und LPH 9
Bauzeit
LPH 1 Grundlagenermittlung
LPH 2 Vorplanung
LPH 3 Entwurfsplanung
LPH 4 Genehmigungsplanung
LPH 5 Ausführungsplanung
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
LPH 8 Bauoberleitung
LPH9 Objektbetreuung
Anlage 3
2030
Generalsanierung Tunnelanlage Tunisstraße
Rahmenterminplan
2025 2026 2027 2028 2029

Anlage 2 - Übersichtslageplan

641 Zeichen

ÜbersichtBestandsplanwestliche Tunnelröhre - stadteinwärtsöstliche Tunnelröhre - stadtauswärtsTunnel TunisstraßeDezernat III - MobilitätAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauDie OberbürgermeisterinBaujahr 1966    Bauwerksnummer: 694106Übersichtslageplan 
Teilbauwerkewestliche Tunnelröhrestadteinwärtsöstliche TunnelröhrestadtauswärtsKomödienstraßestadteinwärtsstadtauswärts
ohne Maßstab   2024-10-10-Que
stadtauswärts
stadtauswärts
stadtauswärtsstadtauswärtsstadteinwärts
stadteinwärts
stadteinwärtsstadteinwärts
BetriebsräumeBetriebsräume
U-Bahn Linie5, 14, 16, 18
Unter SachsenhausenKomödienstraßeU-BahnKomödienstraßeTunisstraßeAnlage 2

Anlage 6 - Stellungnahme auf die Prüfung Rechnungsprüfungsamt

1192 Zeichen

Anlage 6 
 
Stellungnahme des Fachamtes zur Prüfbemerkung des Rechnungsprüfungsamtes 
RPA-Nr. 143/21/03/2025 zum Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die 
Generalsanierung Tunnel Tunisstraße (Session-Nr. 3722/2024) 
 
Objektplanung und Umbauzuschläge 
Die Anmerkung zur Objektplanung bzw. zu den betreffenden § 42 (2) und § 43 (2) der HOAI 
nehmen wir zur Kenntnis und werden diese bei der Ausschreibung der Planungsleistung 
berücksichtigen. 
Der Umbauzuschlag wurde mit dem maximalen Ansatz von 50 % gewählt, da der 
Schwierigkeitsgrad der Leistung als sehr hoch zu werten ist. Das zu sanierende Objekt 
befindet sich in zentraler Lage von Köln. Die Nord-Süd-Fahrt ist eine bedeutende wichtige 
innerstädtische Verbindung mit komplexen Erschließungsstrukturen für angrenzende 
Gebiete. Die wesentlichen Verkehre müssen daher während der gesamten Bauzeit aufrecht 
erhalten werden. Dies gilt ebenso für den Knotenpunkt Komödienstraße / Tunisstraße, der 
ebenfalls von der Maßnahme betroffen sein wird. 
 
Terminplan 
Es ist richtig, dass der Zeitplan sehr eng getaktet ist. Gleichwohl ist es das Ziel der 
Verwaltung diesen durch eine zielstrebige Projektleitung zu gewährleisten.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 01/2026

1527 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/693/41 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3722/2024
Stand: 07.01.2026 
Sachstandsbericht  
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Generalsanierung Tunnel 
Tunisstraße 
Beschluss: 
 
Der Rat erkennt den Bedarf zur Planung für die Generalsanierung der Tunnelanlage Tunis-
straße in der Innenstadt an und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme bis einschließlich 
Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2021 (HOAI 2021) vor-
zubereiten. Gemäß aktueller Kostenschätzung belaufen sich die Planungskosten bis ein-
schließlich Leistungsphase 3 HOAI 2021 auf rund 2.350.000 Euro. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Es wurde das Gesamtsicherheitskonzept von 2019 überprüft und ein Soll / Ist Vergleich er-
stellt. Zurzeit wird ein Sicherheitskonzept sowie eine Alarm- und Gefahrenabwehrplanung für 
die Bau- und Sanierungsphase erstellt. 
Des Weiteren wurden im Juni 2025 im Umfeld der Tunnelanlage Tunisstraße 15 Knotenstrom-
zählungen durchgeführt und ausgewertet. 
Ebenso wurde eine Stellungnahme zum Schallimmissionsschutz verfasst. 
Die Generalplaner-Vergabe wurde vorbereitet und wird als zweistufiges Verhandlungsverfah-
ren mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben.  
Die Vergabe für den Teilnahmewettbewerb ist zurzeit in Bearbeitung.  
 
Nächste Schritte: 
Das Vergabeverfahren wird fortgeführt und schließt mit einer Beauftragung des Generalpla-
nungsbüros ab. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
31.12.2026

Anlage 5 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

3296 Zeichen

/ 2 
14                                                                                                  04.03.2025 
143   
 
 
Dezernat III 
69 
 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 3722/2024, Stand 13.02.2025 
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Generalsanierung Tunnel 
Tunisstraße 
RPA-Nr. 143/21/03/2025 
 
Eingereichte Planungskosten    2.350.000 € brutto 
Voraussichtliche Gesamtplanungskosten    3.320.000 € brutto 
Voraussichtliche Gesamtkosten Planung und Bau  25.950.000 € brutto 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
69 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau beabsichtigt einen Bedarfsfeststel-
lungs- und Planungsbeschluss für die o. g. Maßnahme zu erwirken. Beschlussgegen-
stand ist die externe Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen für die Gene-
ralsanierung des Straßentunnel Tunisstraße.  
Dieser Beschluss umfasst Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3, also von 
der Grundlagenermittlung bis zur Entwurfsplanung. Mit den Ergebnissen der Entwurf-
splanung beabsichtigt 69 Mitte 2026 einen Baubeschuss herbeizuführen. 
Das Tunnelbauwerk wurde im Jahr 1966 errichtet. Die im Rahmen von Bauwerksprü-
fungen festgestellten und dokumentierten Schäden sind gravierend und werden teil-
weise als standsicherheitsrelevant eingestuft. Eine Instandhaltung ist auf Grund der 
Schadensbilder nicht mehr möglich, deshalb soll eine zukunftsorientierte und umfas-
sende Generalsanierung stattfinden. Laut vorgelegtem Konzept zur Betoninstandset-
zung liegt die prognostizierte Restnutzungsdauer nach der Sanierung bei ca. 30 Jah-
ren. 
Neben einer Betoninstandsetzung ist u. a. auch die Erneuerung und Verbesserung 
der Betriebstechnik, wie z. B. Beleuchtung und Entwässerung zu planen.

- 2 - 
 
 
69 geht von einer grundsätzlichen Förderfähigkeit von 80 % der zuwendungsfähigen 
Kosten aus und beabsichtigt kurzfristig eine Programmanmeldung bei der Bezirksre-
gierung Köln einzureichen. 
Bei der Prüfung wurde folgendes festgestellt: 
 Es liegt eine gute und umfangreiche Kostenermittlung der Baukosten vor. Die 
zu planenden Leistungen werden anschaulich aufgelistet. Die Baukosten kön-
nen jedoch im Einzelnen nicht komplett nachvollzogen werden. 
 Die Berechnungsschritte zur Ermittlung der Honorare sind detailliert und trans-
parent. Die Ermittlung der Honorare erfolgt u. a. anhand der Verordnung über 
die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI 2021). 
 Für die Objektplanung kann die Höhe der prozentualen Bewertung der Leis-
tungsphasen 1 bis 3 und somit das Honorar nicht nachvollzogen werden. Zu-
dem ist durch 69 zu prüfen, ob bei konsequenter Anwendung insbesondere 
von § 42 (2) und § 43 (2) der HOAI Einsparpotential aktiviert bzw. eine Kon-
kretisierung der Honorarhöhe erreicht wird.  
 Der Umbauzuschlag wurde z. B. für die Objektplanung mit 50% Prozent ange-
setzt. Der Ansatz richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Leistung. Eine 
Begründung für die Wahl der Höhe liegt nicht vor.  
 Die angedachte Zeitplanung für den Planungsbeginn bis Ende 2025, ist vor 
dem Hintergrund der durchzuführenden EU-weiten Ausschreibungen, ambitio-
niert. 
 
Grundsätzlich bestehen gegen die Fortführung des Projektes keine Bedenken. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Sven Genseke 
Stellvertretende Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt

Beschlussvorlage Rat

11592 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/693/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 3722/2024 
Freigabedatum 
09.04.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Generalsanierung Tunnel 
Tunisstraße  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat erkennt den Bedarf zur Planung für die Generalsanierung der Tunnelanlage 
Tunisstraße in der Innenstadt an und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme bis 
einschließlich Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 
2021 (HOAI 2021) vorzubereiten. Gemäß aktueller Kostenschätzung belaufen sich die 
Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI 2021 auf rund 2.350.000 
Euro. 
2. Zur Finanzierung der genannten Planungsleistungen beschließt der Rat, die außer-
planmäßige Bereitstellung und Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen in 
Höhe von 800.000 € im Hj. 2025 sowie in Höhe von 1.550.000 € im Hj. 2026 im Teilfi-
nanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, in der Produktgruppe 
1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaß-
nahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0350, Generalsanierung Tunnel Tunis-
straße. 
Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan des 
Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, in der Produktgruppe 1202, Brücken, 
Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der 
Finanzstelle 6901-1202-4-0330, Ertüchtigung Tunnel Herkulesstr. – RABT. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Innenstadt 
der Vorlage uneingeschränkt zustimmt. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.05.2025 
Verkehrsausschuss 13.05.2025 
Finanzausschuss 26.05.2025 
Rat 27.05.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   2.350.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja s. 
Förderung      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Verwaltung plant die Generalsanierung der Tunnelanlage Tunisstraße. 
Es handelt sich dabei um eine standsicherheitsrelevante, verkehrsbedeutende Baumaß-
nahme. 
 
Lage: 
 
Das Tunnelbauwerk befindet sich im Stadtteil Altstadt/Nord. Der Tunnel ist ein Teil der tiefer-
gelegten Nord-Süd-Fahrt und unterführt die Straße Unter Sachsenhausen und die Komödien-
straße. 
Die Nord-Süd-Fahrt ist eine 3,3 km lange Hauptstraße. Sie ist eine städtische Hauptverkehrs-
achse in Nord Süd Richtung und hat für die Innenstadt eine wichtige Erschließungsfunktion.  
In der nördlichen Verlängerung des Tunnelbauwerks befindet sich die Tunnelanlage Eigel-

3 
stein, in südlicher Verlängerung die Tunnelanlage Nord-Süd-Fahrt. Die südliche Straßen-
rampe der Tunnelanlage Tunisstraße unterfährt das WDR Gebäude. 
 
 
Vorhandenes Bauwerk: 
 
Die Tunnelanlage besteht aus zwei nebeneinander angeordneten Röhren aus mehreren Teil-
bauwerken mit Betriebsräumen und angrenzenden Stützwänden, die in offener Bauweise im 
Jahr 1966 errichtet wurden. Die Länge der westlichen Tunnelröhre beträgt ca. 230 m und die 
der östlichen Röhre ca. 185 m. Die als Rechteck ausgebildeten Röhren weisen jeweils eine 
Gesamtbreite von 8,5 m auf. Die Tunnelhöhe beträgt ca. 4,6 m. Jede Röhre verfügt über zwei 
Fahrstreifen sowie beidseitig angeordnete Notgehwege. In der Mittelwand zwischen den bei-
den Röhren sind drei Notausgänge vorhanden, die jeweils offen zur angrenzenden Fahrbahn 
sind. Die Notausgänge befinden sich im Abstand von etwa 50 m, der Abstand vom Nordportal 
der Weströhre zum ersten Notausgang beträgt ca. 75 m. Unterhalb der Komödienstraße 
kreuzt das tiefergelegene U-Bahn-Bauwerk der Linie 5, 14, 16 und 18 die Teilbauwerke B1 
und B2. 
Der Tunnel verläuft in Nord-Süd-Richtung. Der vorhandene Radverkehr wird im Straßenraum 
über die bestehende Wegebeziehung oberhalb des Tunnels geführt. 
 
Bauwerksschäden: 
 
Infolge der jahrzehntelangen Nutzung haben sich diverse, teilweise schwerwiegende Scha-
densbilder entwickelt, die in den turnusgemäß durchgeführten Bauwerksprüfungen festgestellt 
und dokumentiert wurden. 
 
Aus diesem Grund wurden weitere umfangreiche betontechnische Bauwerksuntersuchungen 
vorgenommen, wobei festgestellt worden ist, dass durch die bereits erfolgten und in Zukunft 
stattfindenden Schädigungsprozesse infolge zu hoher Chloridkonzentrationen, fortgeschritte-
ner Karbonatisierungen und Bewehrungskorrosion die Standsicherheit der Tunnelanlage mit-
telfristig gefährdet ist. Es sind massive Betonabplatzungen, Hohllagen und Risse entstanden. 
Ebenso ist es bereits zu freiliegendem, korrodierten Bewehrungsstahl gekommen. Die Quer-
schnittsminderung des Bewehrungsstahls liegt in Teilbereichen bei 50 %. 
Die Bauteilfugen weisen stellenweise Undichtigkeiten auf und es dringt Wasser von der Ober-
fläche in die Tunneldecke ein, wobei es schon zu massiven Schädigungen an der Deckenun-
terseite des Tunnels gekommen ist. 
 
Die Dauerhaftigkeit und Standsicherheit des Bauwerks ist nach aktueller Einschätzung mittel-
fristig (Zeitraum ca. 10 Jahre) nicht mehr gegeben. Aufgrund des Umfangs der vorliegenden 
Schäden ist eine Instandhaltung nicht mehr ausreichend, so dass eine Generalsanierung zur 
Erhaltung der Standsicherheit erfolgen muss. 
 
 
Planung der Generalsanierung: 
 
Die Tunnelanlage soll unter laufendem Betrieb und weitgehend ohne Vollsperrungen bautech-
nisch generalsaniert und betriebs- und sicherheitstechnisch nach den Vorschriften der RE-
ING Teil-3 neu ausgestattet werden. 
 
Durch die Generalsanierung wird wieder eine Restnutzungsdauer des Tunnelbauwerks von 
mehr als 30 Jahren erreicht und die Nutzung des Verkehrsweges Nord-Süd-Fahrt langfristig 
gewährleistet. 
 
Die betontechnischen Sanierungsarbeiten betreffen die komplette Tunnelanlage:  
 
- Tunnelwände und Bauwerksfugen 
- Deckenunterseiten 
- Tunnelportale

4 
- Brückenkappen 
- Flügelwände entlang der Straßenrampen 
- Betriebsräume 
 
Da in Teilbereichen die Tunneldecke von den obenliegenden Straßenflächen aus neu abge-
dichtet werden muss, ist der Straßenaufbau in Teilbereichen der Komödienstraße zu entfer-
nen und neu herzustellen. Ebenso ist dies in Teilbereichen der Tunisstraße, im Bereich der 
westlichen Tunnelröhre am nördlichen Tunnelende erforderlich. 
 
Zeitplanung:    
    
Nach einer EU-weiten Ausschreibung der Fachplanungen, der Objektplanung, der Tragwerks-
planung, der Verkehrsanlagen und der technischen Ausrüstung ist der Vertragsabschluss mit 
anschließendem Planungsbeginn bis Ende 2025 vorgesehen. Der voraussichtliche Beginn der 
Generalsanierung ist für Ende 2027 geplant.  
 
Die Generalsanierung soll in mehreren Bauabschnitten stattfinden. Die ersten Arbeiten wer-
den an der Straßenoberfläche erfolgen, da vor der Sanierung der Deckenunterseite die Ab-
dichtung der Tunneldecke von oben erfolgen muss. 
Die gesamte Generalsanierung der Tunnelanlage wird mit einer Zeit von ca. 27 Monaten an-
gedacht. Die genauen Ausführungszeiten der verschiedenen Bauabschnitte werden im Zuge 
der Fachplanungen ermittelt. Diese sind u.a. auch in Abhängigkeit der im Umfeld zu berück-
sichtigenden weiteren Baumaßnahmen zu betrachten. 
 
Externe Vergaben:     
 
Mit diesem Beschluss soll die Planung der Generalsanierung, die aus Kapazitätsgründen ex-
tern vergeben werden muss, sichergestellt werden. Folgende Planungsleistungen sollen ver-
geben werden: 
- Objektplanung Ingenieurbauwerke  
- Objektplanung Verkehrsanlagen 
- Fachplanung Tragwerksplanung 
- Fachplanung technische Ausrüstung 
- Verkehrssicherungsplanung 
- Projektsteuerer 
- verschiedene Gutachten 
- Bauoberleitung Ingenieurbauwerk und Verkehrsanlage 
- Bauüberwachung Ingenieurbauwerke 
- Bauüberwachung Verkehrsanlagen 
- Bauüberwachung technische Ausrüstung 
- Beweissicherung nach §3 VOB/B 
- Ökologische Bauüberwachung 
- Sicherheits- und Gesundheitskoordinator 
- Prüfingenieurleistungen 
 
Die Beauftragungen erfolgen stufenweise, sobald die erforderlichen Voraussetzungen (z. B. 
nachfolgendes Baubeschlussverfahren) vorliegen. 
 
Bau- und Planungskosten: 
 
Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich 25.950.000 € brutto. Hierin enthalten sind Pla-
nungs- und Gutachterhonorare in Höhe von rund 3.320.000 € brutto, wovon rund 2.350.000 € 
brutto bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI 2021 anfallen.  
 
Finanzierung: 
 
Das geschätzte Gesamtvolumen der Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 
HOAI beträgt ca. 2.350.000 €.

5 
Zur Umsetzung der zwingend notwendigen Maßnahme ist eine außerplanmäßige Bereitstel-
lung und Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 800.000 € im Hj. 2025 
sowie in Höhe von 1.550.000 € im Hj. 2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel 
und Stadtbahnbau, in der Produktgruppe 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplan-
zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0350, Generals-
anierung Tunnel Tunisstraße notwendig.  
Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan des Amtes 
für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, in der Produktgruppe 1202, Brücken, Tunnel, Stadt-
bahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-
1202-4-0330, Ertüchtigung Tunnel Herkulesstr. – RABT. Die Umsetzung dieser Maßnahme 
verzögert sich. 
 
Förderung: 
 
Die Erhöhung der Verkehrssicherheit des Straßentunnels Tunisstraße nach RE-ING Teil-3 ist 
entsprechend den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (Förderrichtlinien 
kommunaler Straßenbau – FöRi-kom-Stra) grundsätzlich förderfähig. Der Fördersatz beträgt 
80% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Planungsausgaben werden pauschal mit 2 % 
der zuwendungsfähigen Bauausgaben des Erstantrags als zuwendungsfähig anerkannt.  
 
Eine Programmanmeldung wird zeitnah bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Die Förder-
mittel können erst nach Vorliegen eines Zuwendungsbescheides als gesichert betrachtet wer-
den. Der entsprechende Förderantrag kann erst nach Abschluss der Leistungsphase 3 Ent-
wurfsplanung gemäß HOAI gestellt werden.  
 
Klimabewertung: 
 
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk-
tur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent 
und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung: somit trägt dies 
zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Weiterhin ist der Erhalt der 
vorhandenen Bausubstanz durch gezielte Instandsetzungsmaßnahmen deutlich ressourcen-
sparender als ein ebenfalls denkbarer Ersatzbau. 
 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme zur Bauwerkserhaltung somit als positiver 
Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 - Übersichtslageplan 
Anlage 3 - Rahmenterminplan 
Anlage 4 - Fotodokumentation 
Anlage 5 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

Beratungsverlauf (4)

08.05.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
13.05.2025 Verkehrsausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
26.05.2025 Finanzausschuss
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.05.2025 Rat
TOP 10.17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Brückenstraße 5
  • Tunisstraße 15
  • Herkulesstraße
  • Tunnel Herkulesstraße
  • Unter Sachsenhausen
  • Nord-Süd-Fahrt
  • Hauptstraße
  • Bahnstraße
  • Burgmauer

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3722/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
09.04.2025
Erstellt
21.11.2024 10:17