3722/2024
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Generalsanierung Tunnel Tunisstraße
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Anlage 7 - Auszug BV Innenstadt 08.05.2025
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Anlage 7 Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 09.05.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 33. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 08.05.2025 öffentlich 3.3 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Generalsanierung Tunnel Tunisstraße 3722/2024 ÄA zu 3722/2024 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Generalsanierung Tunnel Tunisstraße, Änderungsan trag B90/Die Grünen AN/0579/2025 Ergänzter Beschluss (Änderungsantrag): Der Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Generalsanierung Tunnel Tunisstraße (3722/2024) ist wie folgt zu ergänzen: Bei der Wiederherstellung von Straßenoberflächen auf der Komödien- und Tunis- straße bei Bauarbeiten ist nach den folgenden Maßgaben vorzugehen: - Es sollen auf allen oberirdischen Fahrbeziehungen Radstreifen im “Kölner Standard” angelegt werden. - Die Kreuzungen sollen überplant und für den Fuß- und Radverkehr optimiert werden. Hierbei ist eine LSA-freie Gestaltung (Kreisverkehr / Rechts vor Links / Fußgängerüberwege) bevorzugt zu prüfen. Die Komödienstraße soll als Ein- bahnstraße in der aktuellen Führung angebunden werden. - Die freilaufenden Rechtsabbieger von der Tunis auf die Komödienstraße und von der Straße Burgmauer auf die Tunisstraße sind in jedem Fall zurückzu- bauen. Hierdurch soll auch das römische Stadtmauerfragment besser an die Domumgebung angebunden werden. - Die Planungen für den Umbau des Tunnels sowie die Neuplanung der Oberflä- chengestaltung sind eng abzustimmen bzw. als Gesamtprojekt zu behandeln. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Ergänzter Beschluss (Beschlussvorlage): 1. Der Rat erkennt den Bedarf zur Planung für die Generalsanierung der Tunnel- anlage Tunisstraße in der Innenstadt an und beauftragt die Verwaltung, die 2 Maßnahme bis einschließlich Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Archi- tekten und Ingenieure 2021 (HOAI 2021) vorzubereiten. Gemäß aktueller Kos- tenschätzung belaufen sich die Planungskosten bis einschließlich Leistungs- phase 3 HOAI 2021 auf rund 2.350.000 Euro. 2. Zur Finanzierung der genannten Planungsleistungen beschließt der Rat, die außerplanmäßige Bereitstellung und Freigabe investiver Auszahlungsermächti- gungen in Höhe von 800.000 € im Hj. 2025 sowie in Höhe von 1.550.000 € im Hj. 2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, in der Produktgruppe 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0350, Generalsanierung Tunnel Tunisstraße. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanz- plan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, in der Produktgruppe 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-4-0330, Ertüchtigung Tunnel Herkulesstr. – RABT. Bei der Wiederherstellung von Straßenoberflächen auf der Komödien- und Tu- nisstraße bei Bauarbeiten ist nach den folgenden Maßgaben vorzugehen: - Es sollen auf allen oberirdischen Fahrbeziehungen Radstreifen im “Köl- ner Standard” angelegt werden. - Die Kreuzungen sollen überplant und für den Fuß- und Radverkehr opti- miert werden. Hierbei ist eine LSA-freie Gestaltung (Kreisverkehr / Rechts vor Links / Fußgängerüberwege) bevorzugt zu prüfen. Die Komödienst- raße soll als Einbahnstraße in der aktuellen Führung angebunden werden. - Die freilaufenden Rechtsabbieger von der Tunis auf die Komödienstraße und von der Straße Burgmauer auf die Tunisstraße sind in jedem Fall zu- rückzubauen. Hierdurch soll auch das römische Stadtmauerfragment bes- ser an die Domumgebung angebunden werden. - Die Planungen für den Umbau des Tunnels sowie die Neuplanung der Oberflächengestaltung sind eng abzustimmen bzw. als Gesamtprojekt zu behandeln. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Durchführung der Maßnahme ist dringend zur Erhaltung der Bauwerkssicherheit bzw. für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, die den Tunnel Tunisstraße nutzen, notwendig. Ein Gestaltungsspielraum, sowohl bei der Umsetzung der Maßnahme, als auch die technische Lösung in der Art der Konstruktion, lassen keinen genügenden Gestaltungsspielraum zu, da diese geprägt sind von technischen Zwängen, die sich aus der Maßnahme ergeben. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 4 - Fotodokumentation
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Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 1 Tunnel Tunisstraße Baujahr 1966 Fotodokumentation der baulichen Schäden westliche Tunnelröhre - stadteinwärts östliche Tunnelröhre - stadtauswärts Anlage 4 2Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Freiliegende Bewehrung an den Dehnungsfugen Beispielfoto Fehlender Fliesenspiegel Fliesenspiegel / Dicke der Mörtelschicht Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 3 Freiliegende Bewehrung 2009 Freiliegende Bewehrung 2022 B2 C2 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 4 Deckenunterseite Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 5 Straßenoberfläche – Komödienstraße und Westtunnel/nördliches Tunnelende Riss im Asphalt – Komödienstraße / Lage der Bauwerksfuge B1/C1 und B2/C2 Riss im Asphalt – Westtunnel/nördliches Tunnelende / Lage der Bauwerksfuge Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 6 Straßenoberfläche - Komödienstraße Lange, breite Rissbildung im Asphalt entlang der Bauwerksfuge B1/C1 und B2/C2. Straßenoberfläche – Westtunnel/nördliches Tunnelende Rissbildung im Asphalt. Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 7 Betonabplatzungen an den Brückenkappen Brückenkappen inkl. Stirnflächen 8Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Betonabplatzungen an den Brückenkappen 9Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Undichte vertikale Fuge, Beton in diesem Bereich durchfeuchtet Offene undichte Blockfuge 10Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Anlage 3 - Rahmenterminplan
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Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss LPH 1 bis LPH 3 Ausschreibung und Vergabe Objektplanung: Ingenieurbauwerke+Verkehrsanlagen Fachplanung: Tragwerksplanung+Technische Ausrüstung Baubeschluss LPH 5 Objektplanung: Ingenieurbauwerke+Verkehrsanlagen Fachplanung: Tragwerksplanung+Technische Ausrüstung LPH 6 und LPH 7 LPH 8 und LPH 9 Bauzeit LPH 1 Grundlagenermittlung LPH 2 Vorplanung LPH 3 Entwurfsplanung LPH 4 Genehmigungsplanung LPH 5 Ausführungsplanung LPH 6 Vorbereitung der Vergabe LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe LPH 8 Bauoberleitung LPH9 Objektbetreuung Anlage 3 2030 Generalsanierung Tunnelanlage Tunisstraße Rahmenterminplan 2025 2026 2027 2028 2029
Anlage 2 - Übersichtslageplan
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ÜbersichtBestandsplanwestliche Tunnelröhre - stadteinwärtsöstliche Tunnelröhre - stadtauswärtsTunnel TunisstraßeDezernat III - MobilitätAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauDie OberbürgermeisterinBaujahr 1966 Bauwerksnummer: 694106Übersichtslageplan Teilbauwerkewestliche Tunnelröhrestadteinwärtsöstliche TunnelröhrestadtauswärtsKomödienstraßestadteinwärtsstadtauswärts ohne Maßstab 2024-10-10-Que stadtauswärts stadtauswärts stadtauswärtsstadtauswärtsstadteinwärts stadteinwärts stadteinwärtsstadteinwärts BetriebsräumeBetriebsräume U-Bahn Linie5, 14, 16, 18 Unter SachsenhausenKomödienstraßeU-BahnKomödienstraßeTunisstraßeAnlage 2
Anlage 6 - Stellungnahme auf die Prüfung Rechnungsprüfungsamt
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Anlage 6 Stellungnahme des Fachamtes zur Prüfbemerkung des Rechnungsprüfungsamtes RPA-Nr. 143/21/03/2025 zum Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Generalsanierung Tunnel Tunisstraße (Session-Nr. 3722/2024) Objektplanung und Umbauzuschläge Die Anmerkung zur Objektplanung bzw. zu den betreffenden § 42 (2) und § 43 (2) der HOAI nehmen wir zur Kenntnis und werden diese bei der Ausschreibung der Planungsleistung berücksichtigen. Der Umbauzuschlag wurde mit dem maximalen Ansatz von 50 % gewählt, da der Schwierigkeitsgrad der Leistung als sehr hoch zu werten ist. Das zu sanierende Objekt befindet sich in zentraler Lage von Köln. Die Nord-Süd-Fahrt ist eine bedeutende wichtige innerstädtische Verbindung mit komplexen Erschließungsstrukturen für angrenzende Gebiete. Die wesentlichen Verkehre müssen daher während der gesamten Bauzeit aufrecht erhalten werden. Dies gilt ebenso für den Knotenpunkt Komödienstraße / Tunisstraße, der ebenfalls von der Maßnahme betroffen sein wird. Terminplan Es ist richtig, dass der Zeitplan sehr eng getaktet ist. Gleichwohl ist es das Ziel der Verwaltung diesen durch eine zielstrebige Projektleitung zu gewährleisten.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 01/2026
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Dezernat, Dienststelle
III/693/41
Vorlagen-Nummer
3722/2024
Stand: 07.01.2026
Sachstandsbericht
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Generalsanierung Tunnel
Tunisstraße
Beschluss:
Der Rat erkennt den Bedarf zur Planung für die Generalsanierung der Tunnelanlage Tunis-
straße in der Innenstadt an und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme bis einschließlich
Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2021 (HOAI 2021) vor-
zubereiten. Gemäß aktueller Kostenschätzung belaufen sich die Planungskosten bis ein-
schließlich Leistungsphase 3 HOAI 2021 auf rund 2.350.000 Euro.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Es wurde das Gesamtsicherheitskonzept von 2019 überprüft und ein Soll / Ist Vergleich er-
stellt. Zurzeit wird ein Sicherheitskonzept sowie eine Alarm- und Gefahrenabwehrplanung für
die Bau- und Sanierungsphase erstellt.
Des Weiteren wurden im Juni 2025 im Umfeld der Tunnelanlage Tunisstraße 15 Knotenstrom-
zählungen durchgeführt und ausgewertet.
Ebenso wurde eine Stellungnahme zum Schallimmissionsschutz verfasst.
Die Generalplaner-Vergabe wurde vorbereitet und wird als zweistufiges Verhandlungsverfah-
ren mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben.
Die Vergabe für den Teilnahmewettbewerb ist zurzeit in Bearbeitung.
Nächste Schritte:
Das Vergabeverfahren wird fortgeführt und schließt mit einer Beauftragung des Generalpla-
nungsbüros ab.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
31.12.2026
Anlage 5 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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/ 2 14 04.03.2025 143 Dezernat III 69 Stellungnahme zur Beschlussvorlage 3722/2024, Stand 13.02.2025 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Generalsanierung Tunnel Tunisstraße RPA-Nr. 143/21/03/2025 Eingereichte Planungskosten 2.350.000 € brutto Voraussichtliche Gesamtplanungskosten 3.320.000 € brutto Voraussichtliche Gesamtkosten Planung und Bau 25.950.000 € brutto Sehr geehrte Damen und Herren, 69 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau beabsichtigt einen Bedarfsfeststel- lungs- und Planungsbeschluss für die o. g. Maßnahme zu erwirken. Beschlussgegen- stand ist die externe Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen für die Gene- ralsanierung des Straßentunnel Tunisstraße. Dieser Beschluss umfasst Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3, also von der Grundlagenermittlung bis zur Entwurfsplanung. Mit den Ergebnissen der Entwurf- splanung beabsichtigt 69 Mitte 2026 einen Baubeschuss herbeizuführen. Das Tunnelbauwerk wurde im Jahr 1966 errichtet. Die im Rahmen von Bauwerksprü- fungen festgestellten und dokumentierten Schäden sind gravierend und werden teil- weise als standsicherheitsrelevant eingestuft. Eine Instandhaltung ist auf Grund der Schadensbilder nicht mehr möglich, deshalb soll eine zukunftsorientierte und umfas- sende Generalsanierung stattfinden. Laut vorgelegtem Konzept zur Betoninstandset- zung liegt die prognostizierte Restnutzungsdauer nach der Sanierung bei ca. 30 Jah- ren. Neben einer Betoninstandsetzung ist u. a. auch die Erneuerung und Verbesserung der Betriebstechnik, wie z. B. Beleuchtung und Entwässerung zu planen. - 2 - 69 geht von einer grundsätzlichen Förderfähigkeit von 80 % der zuwendungsfähigen Kosten aus und beabsichtigt kurzfristig eine Programmanmeldung bei der Bezirksre- gierung Köln einzureichen. Bei der Prüfung wurde folgendes festgestellt: Es liegt eine gute und umfangreiche Kostenermittlung der Baukosten vor. Die zu planenden Leistungen werden anschaulich aufgelistet. Die Baukosten kön- nen jedoch im Einzelnen nicht komplett nachvollzogen werden. Die Berechnungsschritte zur Ermittlung der Honorare sind detailliert und trans- parent. Die Ermittlung der Honorare erfolgt u. a. anhand der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI 2021). Für die Objektplanung kann die Höhe der prozentualen Bewertung der Leis- tungsphasen 1 bis 3 und somit das Honorar nicht nachvollzogen werden. Zu- dem ist durch 69 zu prüfen, ob bei konsequenter Anwendung insbesondere von § 42 (2) und § 43 (2) der HOAI Einsparpotential aktiviert bzw. eine Kon- kretisierung der Honorarhöhe erreicht wird. Der Umbauzuschlag wurde z. B. für die Objektplanung mit 50% Prozent ange- setzt. Der Ansatz richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Leistung. Eine Begründung für die Wahl der Höhe liegt nicht vor. Die angedachte Zeitplanung für den Planungsbeginn bis Ende 2025, ist vor dem Hintergrund der durchzuführenden EU-weiten Ausschreibungen, ambitio- niert. Grundsätzlich bestehen gegen die Fortführung des Projektes keine Bedenken. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke Stellvertretende Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle
III/693/41
Vorlagen-Nummer
3722/2024
Freigabedatum
09.04.2025
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für die Generalsanierung Tunnel
Tunisstraße
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Rat erkennt den Bedarf zur Planung für die Generalsanierung der Tunnelanlage
Tunisstraße in der Innenstadt an und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme bis
einschließlich Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
2021 (HOAI 2021) vorzubereiten. Gemäß aktueller Kostenschätzung belaufen sich die
Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI 2021 auf rund 2.350.000
Euro.
2. Zur Finanzierung der genannten Planungsleistungen beschließt der Rat, die außer-
planmäßige Bereitstellung und Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen in
Höhe von 800.000 € im Hj. 2025 sowie in Höhe von 1.550.000 € im Hj. 2026 im Teilfi-
nanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, in der Produktgruppe
1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaß-
nahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0350, Generalsanierung Tunnel Tunis-
straße.
Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan des
Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, in der Produktgruppe 1202, Brücken,
Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der
Finanzstelle 6901-1202-4-0330, Ertüchtigung Tunnel Herkulesstr. – RABT.
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Innenstadt
der Vorlage uneingeschränkt zustimmt.
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.05.2025
Verkehrsausschuss 13.05.2025
Finanzausschuss 26.05.2025
Rat 27.05.2025
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 2.350.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja s.
Förderung %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Die Verwaltung plant die Generalsanierung der Tunnelanlage Tunisstraße.
Es handelt sich dabei um eine standsicherheitsrelevante, verkehrsbedeutende Baumaß-
nahme.
Lage:
Das Tunnelbauwerk befindet sich im Stadtteil Altstadt/Nord. Der Tunnel ist ein Teil der tiefer-
gelegten Nord-Süd-Fahrt und unterführt die Straße Unter Sachsenhausen und die Komödien-
straße.
Die Nord-Süd-Fahrt ist eine 3,3 km lange Hauptstraße. Sie ist eine städtische Hauptverkehrs-
achse in Nord Süd Richtung und hat für die Innenstadt eine wichtige Erschließungsfunktion.
In der nördlichen Verlängerung des Tunnelbauwerks befindet sich die Tunnelanlage Eigel-
3
stein, in südlicher Verlängerung die Tunnelanlage Nord-Süd-Fahrt. Die südliche Straßen-
rampe der Tunnelanlage Tunisstraße unterfährt das WDR Gebäude.
Vorhandenes Bauwerk:
Die Tunnelanlage besteht aus zwei nebeneinander angeordneten Röhren aus mehreren Teil-
bauwerken mit Betriebsräumen und angrenzenden Stützwänden, die in offener Bauweise im
Jahr 1966 errichtet wurden. Die Länge der westlichen Tunnelröhre beträgt ca. 230 m und die
der östlichen Röhre ca. 185 m. Die als Rechteck ausgebildeten Röhren weisen jeweils eine
Gesamtbreite von 8,5 m auf. Die Tunnelhöhe beträgt ca. 4,6 m. Jede Röhre verfügt über zwei
Fahrstreifen sowie beidseitig angeordnete Notgehwege. In der Mittelwand zwischen den bei-
den Röhren sind drei Notausgänge vorhanden, die jeweils offen zur angrenzenden Fahrbahn
sind. Die Notausgänge befinden sich im Abstand von etwa 50 m, der Abstand vom Nordportal
der Weströhre zum ersten Notausgang beträgt ca. 75 m. Unterhalb der Komödienstraße
kreuzt das tiefergelegene U-Bahn-Bauwerk der Linie 5, 14, 16 und 18 die Teilbauwerke B1
und B2.
Der Tunnel verläuft in Nord-Süd-Richtung. Der vorhandene Radverkehr wird im Straßenraum
über die bestehende Wegebeziehung oberhalb des Tunnels geführt.
Bauwerksschäden:
Infolge der jahrzehntelangen Nutzung haben sich diverse, teilweise schwerwiegende Scha-
densbilder entwickelt, die in den turnusgemäß durchgeführten Bauwerksprüfungen festgestellt
und dokumentiert wurden.
Aus diesem Grund wurden weitere umfangreiche betontechnische Bauwerksuntersuchungen
vorgenommen, wobei festgestellt worden ist, dass durch die bereits erfolgten und in Zukunft
stattfindenden Schädigungsprozesse infolge zu hoher Chloridkonzentrationen, fortgeschritte-
ner Karbonatisierungen und Bewehrungskorrosion die Standsicherheit der Tunnelanlage mit-
telfristig gefährdet ist. Es sind massive Betonabplatzungen, Hohllagen und Risse entstanden.
Ebenso ist es bereits zu freiliegendem, korrodierten Bewehrungsstahl gekommen. Die Quer-
schnittsminderung des Bewehrungsstahls liegt in Teilbereichen bei 50 %.
Die Bauteilfugen weisen stellenweise Undichtigkeiten auf und es dringt Wasser von der Ober-
fläche in die Tunneldecke ein, wobei es schon zu massiven Schädigungen an der Deckenun-
terseite des Tunnels gekommen ist.
Die Dauerhaftigkeit und Standsicherheit des Bauwerks ist nach aktueller Einschätzung mittel-
fristig (Zeitraum ca. 10 Jahre) nicht mehr gegeben. Aufgrund des Umfangs der vorliegenden
Schäden ist eine Instandhaltung nicht mehr ausreichend, so dass eine Generalsanierung zur
Erhaltung der Standsicherheit erfolgen muss.
Planung der Generalsanierung:
Die Tunnelanlage soll unter laufendem Betrieb und weitgehend ohne Vollsperrungen bautech-
nisch generalsaniert und betriebs- und sicherheitstechnisch nach den Vorschriften der RE-
ING Teil-3 neu ausgestattet werden.
Durch die Generalsanierung wird wieder eine Restnutzungsdauer des Tunnelbauwerks von
mehr als 30 Jahren erreicht und die Nutzung des Verkehrsweges Nord-Süd-Fahrt langfristig
gewährleistet.
Die betontechnischen Sanierungsarbeiten betreffen die komplette Tunnelanlage:
- Tunnelwände und Bauwerksfugen
- Deckenunterseiten
- Tunnelportale
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- Brückenkappen
- Flügelwände entlang der Straßenrampen
- Betriebsräume
Da in Teilbereichen die Tunneldecke von den obenliegenden Straßenflächen aus neu abge-
dichtet werden muss, ist der Straßenaufbau in Teilbereichen der Komödienstraße zu entfer-
nen und neu herzustellen. Ebenso ist dies in Teilbereichen der Tunisstraße, im Bereich der
westlichen Tunnelröhre am nördlichen Tunnelende erforderlich.
Zeitplanung:
Nach einer EU-weiten Ausschreibung der Fachplanungen, der Objektplanung, der Tragwerks-
planung, der Verkehrsanlagen und der technischen Ausrüstung ist der Vertragsabschluss mit
anschließendem Planungsbeginn bis Ende 2025 vorgesehen. Der voraussichtliche Beginn der
Generalsanierung ist für Ende 2027 geplant.
Die Generalsanierung soll in mehreren Bauabschnitten stattfinden. Die ersten Arbeiten wer-
den an der Straßenoberfläche erfolgen, da vor der Sanierung der Deckenunterseite die Ab-
dichtung der Tunneldecke von oben erfolgen muss.
Die gesamte Generalsanierung der Tunnelanlage wird mit einer Zeit von ca. 27 Monaten an-
gedacht. Die genauen Ausführungszeiten der verschiedenen Bauabschnitte werden im Zuge
der Fachplanungen ermittelt. Diese sind u.a. auch in Abhängigkeit der im Umfeld zu berück-
sichtigenden weiteren Baumaßnahmen zu betrachten.
Externe Vergaben:
Mit diesem Beschluss soll die Planung der Generalsanierung, die aus Kapazitätsgründen ex-
tern vergeben werden muss, sichergestellt werden. Folgende Planungsleistungen sollen ver-
geben werden:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke
- Objektplanung Verkehrsanlagen
- Fachplanung Tragwerksplanung
- Fachplanung technische Ausrüstung
- Verkehrssicherungsplanung
- Projektsteuerer
- verschiedene Gutachten
- Bauoberleitung Ingenieurbauwerk und Verkehrsanlage
- Bauüberwachung Ingenieurbauwerke
- Bauüberwachung Verkehrsanlagen
- Bauüberwachung technische Ausrüstung
- Beweissicherung nach §3 VOB/B
- Ökologische Bauüberwachung
- Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
- Prüfingenieurleistungen
Die Beauftragungen erfolgen stufenweise, sobald die erforderlichen Voraussetzungen (z. B.
nachfolgendes Baubeschlussverfahren) vorliegen.
Bau- und Planungskosten:
Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich 25.950.000 € brutto. Hierin enthalten sind Pla-
nungs- und Gutachterhonorare in Höhe von rund 3.320.000 € brutto, wovon rund 2.350.000 €
brutto bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI 2021 anfallen.
Finanzierung:
Das geschätzte Gesamtvolumen der Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3
HOAI beträgt ca. 2.350.000 €.
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Zur Umsetzung der zwingend notwendigen Maßnahme ist eine außerplanmäßige Bereitstel-
lung und Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 800.000 € im Hj. 2025
sowie in Höhe von 1.550.000 € im Hj. 2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel
und Stadtbahnbau, in der Produktgruppe 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplan-
zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0350, Generals-
anierung Tunnel Tunisstraße notwendig.
Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan des Amtes
für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, in der Produktgruppe 1202, Brücken, Tunnel, Stadt-
bahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-
1202-4-0330, Ertüchtigung Tunnel Herkulesstr. – RABT. Die Umsetzung dieser Maßnahme
verzögert sich.
Förderung:
Die Erhöhung der Verkehrssicherheit des Straßentunnels Tunisstraße nach RE-ING Teil-3 ist
entsprechend den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (Förderrichtlinien
kommunaler Straßenbau – FöRi-kom-Stra) grundsätzlich förderfähig. Der Fördersatz beträgt
80% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Planungsausgaben werden pauschal mit 2 %
der zuwendungsfähigen Bauausgaben des Erstantrags als zuwendungsfähig anerkannt.
Eine Programmanmeldung wird zeitnah bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Die Förder-
mittel können erst nach Vorliegen eines Zuwendungsbescheides als gesichert betrachtet wer-
den. Der entsprechende Förderantrag kann erst nach Abschluss der Leistungsphase 3 Ent-
wurfsplanung gemäß HOAI gestellt werden.
Klimabewertung:
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk-
tur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent
und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung: somit trägt dies
zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Weiterhin ist der Erhalt der
vorhandenen Bausubstanz durch gezielte Instandsetzungsmaßnahmen deutlich ressourcen-
sparender als ein ebenfalls denkbarer Ersatzbau.
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme zur Bauwerkserhaltung somit als positiver
Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden.
Anlagen
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 - Übersichtslageplan
Anlage 3 - Rahmenterminplan
Anlage 4 - Fotodokumentation
Anlage 5 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Brückenstraße 5
- Tunisstraße 15
- Herkulesstraße
- Tunnel Herkulesstraße
- Unter Sachsenhausen
- Nord-Süd-Fahrt
- Hauptstraße
- Bahnstraße
- Burgmauer
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3722/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 09.04.2025
- Erstellt
- 21.11.2024 10:17