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V/0567/2018

Tempo 30 km/h vor schützenswerten Einrichtungen im Stadtgebiet Münster

Vorlagen 29.08.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 04.10.2018, TOP 7.1

Anlage A

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Ansehen

Anlage 2 Plan

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Ansehen

Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Anlage A

1203 Zeichen

Anlage A zur V/0567/2018 
Kurzüberblick 
Die Berichtsvorlage beinhaltet die rechtlichen Rahmenbedingungen zu Geschwindigkeitsreduzi e-
rungen auf 30 km/h im Bereich von schützenswerten Einrichtungen nach der Straßenverkehr s-
ordnung (Schulen, Kitas, Krankenhäuser oder Alten- und Pflegeheime). Zudem wird über die Um-
setzung im Stadtgebiet Münster berichtet. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel der Vorlage ist die Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu Tempo 30 km/h im 
Bereich von schützenswerten Einrichtungen und die Mitteilung zur Vorgehensweise und dem Be-
arbeitungsstand der Prüfung. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung 
ist 
X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig  
freiwillig 
Die Grundlage ist die Änderung der Straßenverkehrsordnung Ende 2016 und die Veröffentlichung 
der erforderlichen Verwaltungsvorschriften am 29.05.2017 zur Geschwindigkeitsreduzierung auf 
30 km/h vor schützenswerten Einrichtungen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
In der Berichtsvorlage werden keine Aussagen zu Querschnittsthemen getroffen.

Anlage 2 Plan

760 Zeichen

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Pos. umgesetztes Streckenverbot
1 Mondstraße
2 Münsterstraße
3 Annette-von-Droste-Hülshoff-Str.
4 Max-Winkelmann-Straße
6 Nienkamp
7 Alter Gemeindeplatz
8 Hensenstraße
9 Hüfferstraße
10 Kanalstraße
11 Dieckmannstraße
12 Von-Esmarch-Straße
13 Osthofstraße
14 Dingbängerweg
15 Kristiansandstraße
16 Hoher Heckenweg
17 Westhoffstraße
18 Grevener Straße
19 Gittruper Straße
20 Königsberger Straße
Tempo 30 in Münster
Stand: 01.08.18
Streckenverbot
!( umgesetzt
!( in Prüfung
Geschwindigkeiten
Tempo 30
Tempo-Zonen
Fußgängerzone
verkehrsberuhigter Bereich
Tempo 30 Zone
Tempo 30 in Münster
Pos. Streckenverbot (in Prüfung)
1 Meesenstiege
2 Marktallee

Berichtsvorlage

5275 Zeichen

V/0567/2018 
V/0567/2018 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Tempo 30 km/h vor schützenswerten Einrichtungen im Stadtgebiet Münster 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.09.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Bericht 
   04.10.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Bericht 
 
Bericht: 
 
1. Ausgangslage 
 
Die Stadt Münster hat bei der Anordnung von Geschwindigkeitsregelungen verbindl i-
che bundesgesetzliche Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beac h-
ten. So ist es seit Mai 2017 durch Veröffentlichung der Verwaltungsvorschriften zur 
StVO vorgegeben, unter welchen Voraussetzungen auch präventiv Tempo 30 km/h an 
Hauptverkehrsstraßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) angeordnet werden soll. 
Innerhalb geschlossener Ortschaften soll im unmittelbaren Bereich von an Straßen g e-
legenen Kindergärten, allgemeinbildenden Schulen, Förd erschulen, Alten- und Pflege-
heimen oder Krankenhäusern die Geschwindigkeit auf Tempo 30 km/h beschränkt 
werden. Zusätzliche Voraussetzung hierfür ist u.a., dass die Einrichtung über einen d i-
rekten Zugang zur Straße verfügt oder im Nahbereich der Einrichtun g starker Ziel- und 
Quellverkehr vorhanden ist.  
 
Bis zu dieser Neuregelung war eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30  km/h 
nur erlaubt, sofern eine besondere Unfall -/Gefahrenlage für den jeweilig en Strecken-
abschnitt vorlag. 
 
Mit dem Antrag A-R/0046/2017 „Höchstgeschwindigkeit reduzieren: Für mehr Siche r-
heit im Straßenverkehr vor Kitas, Schulen und Krankenhäusern“ der SPD-Ratsfraktion 
vom 28.06.2017 wurde die Verwaltung um Prüfung und Bericht gebeten, wo im Stad t-
gebiet aufgrund der Neuregelung der StVO auf Hauptverkehrsstraßen Tempo 30 km/h 
angeordnet werden kann. 
 
2. Umsetzung (Bearbeitungsstand: 01.08.2018) 
 
Insgesamt liegen  inzwischen 23 politische Anträge und Anregungen von Bürgern/ -
innen sowie Vereinen zu Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h im Bereich von 
Ordnungsamt 
 
06.09.2018 
 
 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Vechtel 
Telefon: 492 32 80 
Vechtel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0567/2018 
Schulen, Kitas, Altenheimen und Krankenhäusern vor. Ein Großteil dieser Anträge und 
Anregungen betrifft die Außenstadtteile von Münster und nicht die Innenstadt.  
 
Für die Verwaltung handelte es sich um einen sehr umfangreichen gesamtstädtischen 
Prüfauftrag, der nur systematisch zu bewältigen war. Hierbei wurden alle Anträge und 
Anregungen, bei denen die Voraussetzungen gesichert vorlagen und deren baul i-
che/technische Umsetzung vergleichsweise einfach erfolgen konnte, vorgezogen. Die 
Umsetzung erfolgte zügig nach Abschluss der Prüfungen und zwar stadtbezirksweise, 
möglichst en bloc. 
 
Aufgrund dieser Vorgehensweise konnte bereits in kurzer Zeit für 19 Streckenabschnit-
te im Bereich von schutzbedürftigen Einrichtungen eine Geschwindigkeitsreduzierung 
auf 30 km/h angeordnet und umgesetzt werden. Größtenteils handelt es sich hierbei 
um Streckenabschnitte im Bereich von Schulen und Kitas. 
 
Die Geschwindigkeitsreduzierungen sollen nach den Verwaltungsvorschriften zur StVO 
nur für die Betriebszeiten der Einrichtungen gelten. So gilt beispielsweise für Strecke n-
abschnitte an Schulen die Geschwindigkeitsreduzierung im Regelfall montags bis fre i-
tags von 7 bis 20 Uhr und an Kitas montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr. Die Beschi l-
derung erfolgt jeweils mit einem Zusatzzeichen „Schule“ oder „Kindergarten“, um so für 
mehr Akzeptanz bei den Verkehrsteilnehmern/-innen zu sorgen.  
 
In Einzelfällen konnt en Anträge noch nicht abschließend bearbeitet werden. Dies liegt 
daran, dass dort die Prüfungen aufgrund von Ampelanlagen (Lichtsignalanlagen) u m-
fangreicher ausfallen. Darüber hinaus sind Stellungnahmen der Feuerwehr und Stad t-
werke für Strecken des Vorbehaltsnetzes einzuholen. Mit den Ergebnissen ist im Laufe 
des Jahres 2019 zu rechnen. Den zuständigen Gremien, insbesondere den Bezirksver-
tretungen, werden die Ergebnisse rechtzeitig mitgeteilt. 
 
Die Prüfergebnisse zu den einzelnen Anträgen und Anregungen kön nen der Anlage 1 
entnommen werden. Der Antrag der SPD -Fraktion A-R/0046/2017 ist damit erledigt.  
Eine zusammenfassende grafische Darstellung ist als Stadtplan der Anlage 2 zu ent-
nehmen (Stand: 01.08.2018). 
 
3. Bewertung/Ausblick 
 
Von den insgesamt 2 3 gestellten Anträgen und Anregungen zu Tempo 30  km/h vor 
schützenswerten Einrichtungen konnten bereits 19 Streckenabschnitte bearbeitet und 
umgesetzt werden (Stand: 01.08.2018). Die angeordneten Strecken liegen überwi e-
gend außerhalb der Innenstadt. 
 
Von Geschwindigkeitsänderungen aus Anlass des Lärmschutzes sind Hauptverkehr s-
straßen der Innenstadt betroffen. Tempo 30  km/h soll auf der Basis des Lärmaktion s-
planes mit Wirkung zum 01.02.2019 angeordnet werden. Über die Umsetzung von 
Tempo 30  km/h aus Lärmschutzgründen wird den parlamentarischen Gremien im 
Rahmen der Vorlage V/0725/2018 durch das federführende Amt für Grünflächen, U m-
welt und Nachhaltigkeit berichtet. Die Ergebnisse für die Anordnung von Tempo 30 
km/h aufgrund des Lärmaktionsplanes werden berücksichtigt, so dass Doppelarbeit 
vermieden wird. 
 
i.V. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
            Anlagen

Anlage 1

2110 Zeichen

Anlage 1 
Politische Anträge 
 
1. A-W/0031/2014 „Schulweg- und Verkehrssicherheit Roxel“ 
2. AFW/0006/2015 „Tempo 30 vor Schulen, Kitas und A ltenheimen“ 
3. A-W/0042/2015 „Schulweg- und Verkehrssicherheit Roxel“ 
4. A-N/0013/2016 „Tempo 30, besonders vor Grundschu len und Kitas, für mehr  
 Sicherheit im Stadtbezirk Nord“ 
5. A-H/0013/2016 „Tempo 30 auf der Davertstraße” 
6. A-W/0019/2016 „Einrichtung von Tempo 30 Zonen im  Stadtbezirk Münster-West“ 
7. A-W/0010/2017 „Tempo 30 vor sensiblen Einrichtun gen - geänderte StVO nutzen!“ 
8. A-S/0011/2017 „Tempo 30 in Wolbeck” 
9. A-H/0012/2017 „Tempo 30 für die Marktallee“ 
10. A-H/0014/2017 „Tempo 30 am Osttor” 
11. A-R/0046/2017 „Höchstgeschwindigkeit reduzieren : Für mehr Sicherheit im Straßenver- 
  kehr vor Kitas, Schulen und Krankhäusern“ 
12. AnM/0001/2018 „Düesbergweg sicherer machen“ 
 
Anfragen/Anregungen nach § 24 GO von Bürgern/-innen und Vereinen 
 
1. Hüfferstraße (Heinrich-Piepmeyer-Haus Kita) von 07/2017 
2. Nienkamp (Kita Fa. Hengst) von 08/2017 
3. Hensenstraße (Kita Hensenstraße) von 09/2017 
4. Kanalstraße (Kita Kleine Wiese) 09/2017 
5. Kristiansandstraße (Schulzentrum) 09/2017 
6. Meesenstiege (Ludgerusschule, Kita Hiltrup-West)  von 10/2017 
7. Meesenstiege (Ludgerusschule, Kita Hiltrup-West)  von 03/2018 
8. Gittruper Straße (Kita St. Josef) 11/2017 
9. Ostmarkstraße (Seniorenzentrum Kastanienhof) 01/ 2018 
10. Lublinring (Kita Lublinring) 02/2018 
11. Weseler Straße (Stichstraße, Betriebskita Brillux) 06/2018 
 
Umgesetzte Tempo-30-Strecken  
 
1. Münsterstraße 
2. Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße 
3. Mondstraße 
4. Max-Winkelmann-Straße 
5. Alter Gemeindeplatz/Havixbecker Straße 
6. Nienkamp 
7. Hensenstraße 
8. Kanalstraße 
9. Hüfferstraße 
10. Westhoffstraße 
11. Kristiansandstraße 
12. Gittruper Straße 
13. Hoher Heckenweg 
14. Osthofstraße 
15. Dingbängerweg 
16. Dieckmannstraße 
17. Von-Esmarch-Straße 
18. Königsberger Straße 
19. Weseler Straße (Stichstraße Betriebskita Fa. Brillux) 
 
Offene Anträge und Anregungen 
 
1. Marktallee / Meesenstiege 
2. Ostmarkstraße 
3. Lublinring 
4. Düesbergweg

Beratungsverlauf (2)

18.09.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.10.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (28)

  • Königsberger Straße 19
  • Marktallee
  • Davertstraße
  • Hüfferstraße 10
  • Hensenstraße 9h
  • Kanalstraße 11
  • Kristiansandstraße 16
  • Gittruper Straße 20k
  • Ostmarkstraße 3
  • Weseler Straße
  • Düesbergweg
  • Nienkamp 7
  • Lublinring 4
  • Alter Gemeindeplatz 8
  • Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße 4
  • Max-Winkelmann-Straße 6
  • Von-Esmarch-Straße 13
  • Grevener Straße 19
  • Havixbecker Straße 6
  • Münsterstraße 3
  • Dieckmannstraße 12
  • Hoher Heckenweg 17
  • Westhoffstraße 18
  • Mondstraße 2m
  • Osthofstraße 14
  • Dingbängerweg 15
  • Meesenstiege 2
  • Osttor

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Details

Aktenzeichen
V/0567/2018
Typ
Vorlagen
Datum
29.08.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37