V/0567/2018
Tempo 30 km/h vor schützenswerten Einrichtungen im Stadtgebiet Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0567/2018 Kurzüberblick Die Berichtsvorlage beinhaltet die rechtlichen Rahmenbedingungen zu Geschwindigkeitsreduzi e- rungen auf 30 km/h im Bereich von schützenswerten Einrichtungen nach der Straßenverkehr s- ordnung (Schulen, Kitas, Krankenhäuser oder Alten- und Pflegeheime). Zudem wird über die Um- setzung im Stadtgebiet Münster berichtet. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel der Vorlage ist die Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu Tempo 30 km/h im Bereich von schützenswerten Einrichtungen und die Mitteilung zur Vorgehensweise und dem Be- arbeitungsstand der Prüfung. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Grundlage ist die Änderung der Straßenverkehrsordnung Ende 2016 und die Veröffentlichung der erforderlichen Verwaltungsvorschriften am 29.05.2017 zur Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h vor schützenswerten Einrichtungen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) In der Berichtsvorlage werden keine Aussagen zu Querschnittsthemen getroffen.
Anlage 2 Plan
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!( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( 21 9 8 7 6 4 3 2 1 15 20 19 18 17 16 14 13 12 11 10 Pos. umgesetztes Streckenverbot 1 Mondstraße 2 Münsterstraße 3 Annette-von-Droste-Hülshoff-Str. 4 Max-Winkelmann-Straße 6 Nienkamp 7 Alter Gemeindeplatz 8 Hensenstraße 9 Hüfferstraße 10 Kanalstraße 11 Dieckmannstraße 12 Von-Esmarch-Straße 13 Osthofstraße 14 Dingbängerweg 15 Kristiansandstraße 16 Hoher Heckenweg 17 Westhoffstraße 18 Grevener Straße 19 Gittruper Straße 20 Königsberger Straße Tempo 30 in Münster Stand: 01.08.18 Streckenverbot !( umgesetzt !( in Prüfung Geschwindigkeiten Tempo 30 Tempo-Zonen Fußgängerzone verkehrsberuhigter Bereich Tempo 30 Zone Tempo 30 in Münster Pos. Streckenverbot (in Prüfung) 1 Meesenstiege 2 Marktallee
Berichtsvorlage
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V/0567/2018
V/0567/2018
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Tempo 30 km/h vor schützenswerten Einrichtungen im Stadtgebiet Münster
Beratungsfolge
18.09.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government
Bericht
04.10.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen
Bericht
Bericht:
1. Ausgangslage
Die Stadt Münster hat bei der Anordnung von Geschwindigkeitsregelungen verbindl i-
che bundesgesetzliche Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beac h-
ten. So ist es seit Mai 2017 durch Veröffentlichung der Verwaltungsvorschriften zur
StVO vorgegeben, unter welchen Voraussetzungen auch präventiv Tempo 30 km/h an
Hauptverkehrsstraßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) angeordnet werden soll.
Innerhalb geschlossener Ortschaften soll im unmittelbaren Bereich von an Straßen g e-
legenen Kindergärten, allgemeinbildenden Schulen, Förd erschulen, Alten- und Pflege-
heimen oder Krankenhäusern die Geschwindigkeit auf Tempo 30 km/h beschränkt
werden. Zusätzliche Voraussetzung hierfür ist u.a., dass die Einrichtung über einen d i-
rekten Zugang zur Straße verfügt oder im Nahbereich der Einrichtun g starker Ziel- und
Quellverkehr vorhanden ist.
Bis zu dieser Neuregelung war eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 km/h
nur erlaubt, sofern eine besondere Unfall -/Gefahrenlage für den jeweilig en Strecken-
abschnitt vorlag.
Mit dem Antrag A-R/0046/2017 „Höchstgeschwindigkeit reduzieren: Für mehr Siche r-
heit im Straßenverkehr vor Kitas, Schulen und Krankenhäusern“ der SPD-Ratsfraktion
vom 28.06.2017 wurde die Verwaltung um Prüfung und Bericht gebeten, wo im Stad t-
gebiet aufgrund der Neuregelung der StVO auf Hauptverkehrsstraßen Tempo 30 km/h
angeordnet werden kann.
2. Umsetzung (Bearbeitungsstand: 01.08.2018)
Insgesamt liegen inzwischen 23 politische Anträge und Anregungen von Bürgern/ -
innen sowie Vereinen zu Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h im Bereich von
Ordnungsamt
06.09.2018
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Vechtel
Telefon: 492 32 80
Vechtel@stadt-muenster.de
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V/0567/2018
Schulen, Kitas, Altenheimen und Krankenhäusern vor. Ein Großteil dieser Anträge und
Anregungen betrifft die Außenstadtteile von Münster und nicht die Innenstadt.
Für die Verwaltung handelte es sich um einen sehr umfangreichen gesamtstädtischen
Prüfauftrag, der nur systematisch zu bewältigen war. Hierbei wurden alle Anträge und
Anregungen, bei denen die Voraussetzungen gesichert vorlagen und deren baul i-
che/technische Umsetzung vergleichsweise einfach erfolgen konnte, vorgezogen. Die
Umsetzung erfolgte zügig nach Abschluss der Prüfungen und zwar stadtbezirksweise,
möglichst en bloc.
Aufgrund dieser Vorgehensweise konnte bereits in kurzer Zeit für 19 Streckenabschnit-
te im Bereich von schutzbedürftigen Einrichtungen eine Geschwindigkeitsreduzierung
auf 30 km/h angeordnet und umgesetzt werden. Größtenteils handelt es sich hierbei
um Streckenabschnitte im Bereich von Schulen und Kitas.
Die Geschwindigkeitsreduzierungen sollen nach den Verwaltungsvorschriften zur StVO
nur für die Betriebszeiten der Einrichtungen gelten. So gilt beispielsweise für Strecke n-
abschnitte an Schulen die Geschwindigkeitsreduzierung im Regelfall montags bis fre i-
tags von 7 bis 20 Uhr und an Kitas montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr. Die Beschi l-
derung erfolgt jeweils mit einem Zusatzzeichen „Schule“ oder „Kindergarten“, um so für
mehr Akzeptanz bei den Verkehrsteilnehmern/-innen zu sorgen.
In Einzelfällen konnt en Anträge noch nicht abschließend bearbeitet werden. Dies liegt
daran, dass dort die Prüfungen aufgrund von Ampelanlagen (Lichtsignalanlagen) u m-
fangreicher ausfallen. Darüber hinaus sind Stellungnahmen der Feuerwehr und Stad t-
werke für Strecken des Vorbehaltsnetzes einzuholen. Mit den Ergebnissen ist im Laufe
des Jahres 2019 zu rechnen. Den zuständigen Gremien, insbesondere den Bezirksver-
tretungen, werden die Ergebnisse rechtzeitig mitgeteilt.
Die Prüfergebnisse zu den einzelnen Anträgen und Anregungen kön nen der Anlage 1
entnommen werden. Der Antrag der SPD -Fraktion A-R/0046/2017 ist damit erledigt.
Eine zusammenfassende grafische Darstellung ist als Stadtplan der Anlage 2 zu ent-
nehmen (Stand: 01.08.2018).
3. Bewertung/Ausblick
Von den insgesamt 2 3 gestellten Anträgen und Anregungen zu Tempo 30 km/h vor
schützenswerten Einrichtungen konnten bereits 19 Streckenabschnitte bearbeitet und
umgesetzt werden (Stand: 01.08.2018). Die angeordneten Strecken liegen überwi e-
gend außerhalb der Innenstadt.
Von Geschwindigkeitsänderungen aus Anlass des Lärmschutzes sind Hauptverkehr s-
straßen der Innenstadt betroffen. Tempo 30 km/h soll auf der Basis des Lärmaktion s-
planes mit Wirkung zum 01.02.2019 angeordnet werden. Über die Umsetzung von
Tempo 30 km/h aus Lärmschutzgründen wird den parlamentarischen Gremien im
Rahmen der Vorlage V/0725/2018 durch das federführende Amt für Grünflächen, U m-
welt und Nachhaltigkeit berichtet. Die Ergebnisse für die Anordnung von Tempo 30
km/h aufgrund des Lärmaktionsplanes werden berücksichtigt, so dass Doppelarbeit
vermieden wird.
i.V.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlagen
Anlage 1
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Anlage 1 Politische Anträge 1. A-W/0031/2014 „Schulweg- und Verkehrssicherheit Roxel“ 2. AFW/0006/2015 „Tempo 30 vor Schulen, Kitas und A ltenheimen“ 3. A-W/0042/2015 „Schulweg- und Verkehrssicherheit Roxel“ 4. A-N/0013/2016 „Tempo 30, besonders vor Grundschu len und Kitas, für mehr Sicherheit im Stadtbezirk Nord“ 5. A-H/0013/2016 „Tempo 30 auf der Davertstraße” 6. A-W/0019/2016 „Einrichtung von Tempo 30 Zonen im Stadtbezirk Münster-West“ 7. A-W/0010/2017 „Tempo 30 vor sensiblen Einrichtun gen - geänderte StVO nutzen!“ 8. A-S/0011/2017 „Tempo 30 in Wolbeck” 9. A-H/0012/2017 „Tempo 30 für die Marktallee“ 10. A-H/0014/2017 „Tempo 30 am Osttor” 11. A-R/0046/2017 „Höchstgeschwindigkeit reduzieren : Für mehr Sicherheit im Straßenver- kehr vor Kitas, Schulen und Krankhäusern“ 12. AnM/0001/2018 „Düesbergweg sicherer machen“ Anfragen/Anregungen nach § 24 GO von Bürgern/-innen und Vereinen 1. Hüfferstraße (Heinrich-Piepmeyer-Haus Kita) von 07/2017 2. Nienkamp (Kita Fa. Hengst) von 08/2017 3. Hensenstraße (Kita Hensenstraße) von 09/2017 4. Kanalstraße (Kita Kleine Wiese) 09/2017 5. Kristiansandstraße (Schulzentrum) 09/2017 6. Meesenstiege (Ludgerusschule, Kita Hiltrup-West) von 10/2017 7. Meesenstiege (Ludgerusschule, Kita Hiltrup-West) von 03/2018 8. Gittruper Straße (Kita St. Josef) 11/2017 9. Ostmarkstraße (Seniorenzentrum Kastanienhof) 01/ 2018 10. Lublinring (Kita Lublinring) 02/2018 11. Weseler Straße (Stichstraße, Betriebskita Brillux) 06/2018 Umgesetzte Tempo-30-Strecken 1. Münsterstraße 2. Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße 3. Mondstraße 4. Max-Winkelmann-Straße 5. Alter Gemeindeplatz/Havixbecker Straße 6. Nienkamp 7. Hensenstraße 8. Kanalstraße 9. Hüfferstraße 10. Westhoffstraße 11. Kristiansandstraße 12. Gittruper Straße 13. Hoher Heckenweg 14. Osthofstraße 15. Dingbängerweg 16. Dieckmannstraße 17. Von-Esmarch-Straße 18. Königsberger Straße 19. Weseler Straße (Stichstraße Betriebskita Fa. Brillux) Offene Anträge und Anregungen 1. Marktallee / Meesenstiege 2. Ostmarkstraße 3. Lublinring 4. Düesbergweg
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (28)
- Königsberger Straße 19
- Marktallee
- Davertstraße
- Hüfferstraße 10
- Hensenstraße 9h
- Kanalstraße 11
- Kristiansandstraße 16
- Gittruper Straße 20k
- Ostmarkstraße 3
- Weseler Straße
- Düesbergweg
- Nienkamp 7
- Lublinring 4
- Alter Gemeindeplatz 8
- Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße 4
- Max-Winkelmann-Straße 6
- Von-Esmarch-Straße 13
- Grevener Straße 19
- Havixbecker Straße 6
- Münsterstraße 3
- Dieckmannstraße 12
- Hoher Heckenweg 17
- Westhoffstraße 18
- Mondstraße 2m
- Osthofstraße 14
- Dingbängerweg 15
- Meesenstiege 2
- Osttor
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Details
- Aktenzeichen
- V/0567/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.08.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37