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AN/0631/2019

Gebühren für ordnungswidriges Wegwerfen – plant auch Köln eine Erhöhung?

Parteilos Anfrage nach § 4 03.05.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 09.05.2019, TOP 1.9

Bunt Anfrage nach § 4

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Bunt Anfrage nach § 4

3483 Zeichen

An den Vorsitzenden des  
Ausschusses Umwelt und Grün  
Herrn Rafael Struwe  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker  
 
 
 
 
 
Thomas Hegenbarth 
Lisa Gerlach 
Rathaus - Spanischer Bau 
50667 Köln 
Tel.: +49 (221) 221 - 25541 
Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de 
Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.05.2019 
 
AN/0631/2019 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Umwelt und Grün 09.05.2019 
 
Gebühren für ordnungswidriges Wegwerfen – plant auch Köln eine Erhöhung? 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrte Herr Vorsitzender,  
 
die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der kommenden Sitzung aufz u-
nehmen: 
 
In vielen Städten haben sich in den letzten Jahren die Gebühren für das Ausspucken von Kaugum-
mis, das Wegwerfen von Zigarettenstummeln oder die Entsorgung von privatem Müll wie benutzten 
Pizzakartons erhöht. 
 
Andere Kommunen reagieren mit teils drakonischen Strafen: Wer im öffentlichen Raum Mannheims 
den Rest seiner Kippe achtlos fortwirft, dem drohen bei Entdeckung bis zu 75 Euro Strafgebühr. Bis 
zu 250 Euro drohen, wenn ein Kaugummi abseits der dafür vorgesehenen Müllbehälter ausgespuckt 
wird. In Köln beschweren sich die Bürger zwar anhalte nd über ihre dreckige Stadt, jedoch geht der 
Bußgeldrahmen zur Kölner Stadtordnung beim Kaugummispucken nur bis zu 75 Euro. Das Land 
Baden-Württemberg hat einen neuen Bußgeldkatalog mit teils deutlichen Erhöhungen der Strafgel-
der herausgegeben. Auch die NR W-Landesregierung will Kommunen ermuntern, das Wegwerfen 
von Zigarettenkippen stärker zu bestrafen und erarbeitet zurzeit den „Bußgeldkatalog Umwelt“. 
 
Doch abseits der bloßen Höhe der Gebühren stellt sich für viele Kommunen das Problem, die Um-
weltsünder überhaupt zu erwischen. Die Personalkosten zur Beobachtung solcher Verstöße sind 
immens. Trotzdem hat es etwa die Stadt Dresden geschafft, die Zahl der verhängten Bu ßgelder 
binnen zwei Jahren auf über 1400 zu verdoppeln. Ein weiteres, dauerndes Ärgernis stellt das Hinter-
lassen von Hundekot auf Straße, in Grünanlagen oder sogar auf Spielplätzen dar, über das sich 
viele Menschen ärgern – auch, wenn hier der Umweltschaden geringer sein dürfte als bei Giftstofffil-
tern, Plastikmüll und klebrigen Kaugummis.

- 2 - 
 
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:  
 
1. Ist eine Erhöhung des Gebührenkatalogs aus Anfang 2017 in absehbarer Zeit geplant und wenn 
ja, wie hoch werden die diversen Strafgelder für Kippenstummel, Kaugummis, Verpackungsmüll 
und Hundekot dann sein? 
2. Gibt es eine längerfristige Strategie, Littering zu begegnen?  
3. Wie viele Wochenstunden sind Mitarbeiter des Ordnungsamts bisher damit befasst und plant die 
Stadt die Ausweitung entsprechender Stellen bei den Ordnungsdiensten? 
4. Wie hoch sind die Einnahmen des Ordnungsamts aus Ordnungsgeldern für „Kippenschnippen“, 
ausgespuckte Kaugummis und in die Umwelt entsorgten Müll in 2016, 2017 und 2018 gewesen? 
Bitte nach diesen 3 Vergehen aufschlüsseln. 
5. Wie müsste der städtische Gebührenrahmen ausgestaltet werden, um bei welcher Personalde-
cke kostendeckend zu sein und ab welcher Größenordnung wäre mit Gewinnen aus Bußgeldern 
für die Stadtkasse zu rechnen? (Bitte geben Sie hier auch die Anzahl der Arbeitsplätze und die 
dafür anfallenden Durchschnittskosten pro Person an.)  
 
gez. Thomas Hegenbarth    gez. Lisa Hanna Gerlach

Beratungsverlauf (1)

09.05.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.9 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0631/2019
Typ
Parteilos Anfrage nach § 4
Datum
03.05.2019
Erstellt
02.05.2019 19:09