3559/2023
Weiterführung des Einleitungsverfahrens zum Bebauungsplan-Entwurf Nummer 63459/04 Arbeitstitel: Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld, 1. Änderung
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Mitteilung Ausschuss
2658 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 13.11.2023 3559/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 21.11.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 27.11.2023 Stadtentwicklungsausschuss 30.11.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.12.2023 Weiterführung des Einleitungsverfahrens zum Bebauungsplan-Entwurf Nummer 63459/04 Arbeitstitel: Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld, 1. Änderung Am 17. Juni 2021 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Einleitung der Änderungsverfahren von den Bebauungsplänen Nummer 63459/02 mit Arbeitstitel „Widdersdorfer Straße in Köln- Ehrenfeld, 1. Änderung“ und Nummer 63459/04 mit Arbeitstitel „Stolberger Straße in Köln- Braunsfeld/Ehrenfeld, 1. Änderung“ gefasst. Planungsanlass beider Änderungsverfahren war die Vermeidung eines Lärmkonfliktes durch die Planung einer Wohnbebauung nördlich der Alsdorfer Straße angrenzend an vorhandenen Gewerbe- und Industriegebieten. Die gutachterlichen Lärmuntersuchungen aus den Jahren 2020 und 2022 haben ergeben, dass die Planung einer Wohnbebauung nördlich der Alsdorfer Straße keinen tatsächlichen Lärmkonflikt mit den vorhandenen Gewerbebetrieben im Bereich der anliegenden Bebauungs- pläne „Stolberger Straße“ und „Widdersdorfer Straße“ auslösen würde, da die vorhandenen gewerblichen Nutzungen die Festsetzungen der Bebauungspläne zur Lärmausstrahlung nicht ausreizen. Außerdem sind im Bereich des Bebauungsplanes „Stolberger Straße“ der Verwaltung keine konkreten Erweiterungs- oder Änderungsabsichten eines Grundstückseigentümers in den von der Umzonierung betroffenen Bereiche bekannt, die zu einem Konflikt mit der Wohnbebauung führen würden. Aufgrund dieser Sachlage hat eine erneute juristische Einschätzung ergeben, dass beim Sat- zungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung Alsdorfer Straße“ keine Abhängigkeit von der Bebauungsplan-Änderung „Stolberger Straße“ besteht. Das Änderungsverfahren „Stolberger Straße“ soll jedoch weitergeführt werden, da die weite- ren Ziele dieser Bebauungsplan-Änderung auch die Festsetzung der Fuß- und Radwegever- bindung auf der ehemaligen HGK-Trasse sowie einer Grünfläche im Bereich der Gleisharfe sind. Für die Änderung des Bebauungsplanes 63459/02 „Widdersdorfer Straße“ ist es nach wie vor erforderlich, diesen parallel zum Bebauungsplan „Wohnbebauung Alsdorfer Straße“ zu be- schließen, da das Industriegebiet in ein Gewerbegebiet umgewandelt werden muss. Gemäß § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) darf ein Wohngebiet nicht an ein Industriege- biet geplant werden. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Stolberger Straße
- Widdersdorfer Straße
- Alsdorfer Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 3559/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 13.11.2023
- Erstellt
- 02.11.2023 14:21