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3559/2023

Weiterführung des Einleitungsverfahrens zum Bebauungsplan-Entwurf Nummer 63459/04 Arbeitstitel: Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld, 1. Änderung

Mitteilung Ausschuss 13.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 04.12.2023, TOP 11.3.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2658 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
Vorlagen-Nummer  13.11.2023 
 3559/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 21.11.2023 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 27.11.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 30.11.2023 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.12.2023 
 
Weiterführung des Einleitungsverfahrens zum Bebauungsplan-Entwurf Nummer 
63459/04 Arbeitstitel: Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld, 1. Änderung 
Am 17. Juni 2021 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Einleitung der Änderungsverfahren 
von den Bebauungsplänen Nummer 63459/02 mit Arbeitstitel „Widdersdorfer Straße in Köln-
Ehrenfeld, 1. Änderung“ und Nummer 63459/04 mit Arbeitstitel „Stolberger Straße in Köln-
Braunsfeld/Ehrenfeld, 1. Änderung“ gefasst.  
Planungsanlass beider Änderungsverfahren war die Vermeidung eines Lärmkonfliktes durch 
die Planung einer Wohnbebauung nördlich der Alsdorfer Straße angrenzend an vorhandenen 
Gewerbe- und Industriegebieten.  
Die gutachterlichen Lärmuntersuchungen aus den Jahren 2020 und 2022 haben ergeben, 
dass die Planung einer Wohnbebauung nördlich der Alsdorfer Straße keinen tatsächlichen 
Lärmkonflikt mit den vorhandenen Gewerbebetrieben im Bereich der anliegenden Bebauungs-
pläne „Stolberger Straße“ und „Widdersdorfer Straße“ auslösen würde, da die vorhandenen 
gewerblichen Nutzungen die Festsetzungen der Bebauungspläne zur Lärmausstrahlung nicht 
ausreizen.  
Außerdem sind im Bereich des Bebauungsplanes „Stolberger Straße“ der Verwaltung keine 
konkreten Erweiterungs- oder Änderungsabsichten eines Grundstückseigentümers in den von 
der Umzonierung betroffenen Bereiche bekannt, die zu einem Konflikt mit der Wohnbebauung 
führen würden.  
Aufgrund dieser Sachlage hat eine erneute juristische Einschätzung ergeben, dass beim Sat-
zungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung Alsdorfer 
Straße“ keine Abhängigkeit von der Bebauungsplan-Änderung „Stolberger Straße“ besteht. 
Das Änderungsverfahren „Stolberger Straße“ soll jedoch weitergeführt werden, da die weite-
ren Ziele dieser Bebauungsplan-Änderung auch die Festsetzung der Fuß- und Radwegever-
bindung auf der ehemaligen HGK-Trasse sowie einer Grünfläche im Bereich der Gleisharfe 
sind.  
Für die Änderung des Bebauungsplanes 63459/02 „Widdersdorfer Straße“ ist es nach wie vor 
erforderlich, diesen parallel zum Bebauungsplan „Wohnbebauung Alsdorfer Straße“ zu be-
schließen, da das Industriegebiet in ein Gewerbegebiet umgewandelt werden muss. Gemäß § 
50 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) darf ein Wohngebiet nicht an ein Industriege-
biet geplant werden. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (4)

21.11.2023 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld
TOP 4.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.11.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.11.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.12.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Stolberger Straße
  • Widdersdorfer Straße
  • Alsdorfer Straße

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Details

Aktenzeichen
3559/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
13.11.2023
Erstellt
02.11.2023 14:21