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2314/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AfD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung vom 19.09.2022 (AN/1623/2022) betr. "Straßenreinigung Keupstraße, Kosten und Gebühren"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 20.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 08.12.2025, TOP 7.1.6

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3256 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 2314/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.12.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AfD-Fraktion aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung vom 19.09.2022 (AN/1623/2022) betr. "Straßenreinigung Keupstraße, 
Kosten und Gebühren" 
Der Einzelmandatsträger Herr Hengstenberg, AfD-Fraktion, bittet die Verwaltung um die Be-
antwortung folgender Fragen:  
 
1. Gibt es ein besonderes Straßenreinigungskonzept, welches sich um die stark belaste-
ten Straßen intensiver kümmert? 
 
2. Kann unter Umständen ein Verursacher-Prinzip zur Vermeidung von Kosten zu Lasten 
der Grundbesitzer etabliert werden? 
 
3. Gibt es Zeiträume, vielleicht auch wiederkehrender Art, wo im Jahr eine deutliche Än-
derung der Verhältnisse ablesbar ist? 
 
4. Wie häufig werden die Routinedienste erfüllt? 
 
5. Ist hier seitens der Veraltung eine besondere Problemlage erkannt worden? 
 
Die Verwaltung berichtet wie folgt: 
 
Zu 1.: 
Die Straßenreinigungssatzung sieht je nach Belastung der einzelnen Straßen unterschiedliche 
Reinigungsintervalle vor. Die Reinigungsintervalle können zwischen einmal wöchentlicher bis 
zu sechzehnmal wöchentlicher Reinigung variieren. Hierdurch lassen sich in der Regel alle 
Belastungsszenarien abdecken. 
 
Zu 2.: 
Die Straßenreinigungssatzung sieht kein derartiges Verursacherprinzip vor. Die Kosten der 
Reinigung in Köln werden zum großen Teil über Gebühren finanziert, d.h. die Gebührenzah-
lenden erhalten einen entsprechenden Bescheid. Um die Belastung der Gebührenzahlenden 
zu mindern und den Umstand Rechnung zu tragen, dass es Straßen bzw. Bereiche mit höhe-
rem Reinigungsaufkommen gibt, wird ein Teil der Kosten aus Haushaltsmitteln bestritten. 
Dies ist u.a. auch dadurch begründet, dass Straßen wie die Keupstraße (und auch die angren-
zenden Straßen) nicht nur von Anwohner*innen, sondern auch von Besucher*innen der Ein-
kaufsstraße, Besucher*innen der in unmittelbarer Nähe befindlichen Veranstaltungshallen auf 
der Schanzenstraße sowie Touristen genutzt werden. 
 
Zu 3.:

2 
 
Es konnten bisher keine Schwankungen bzw. Spitzen im Bereich der Keupstraße festgestellt 
werden. Das Abfallaufkommen ist über das Jahr als konstant zu bezeichnen. 
 
Zu 4.: 
Die Keupstraße wird im Bereich zwischen Clevischer Ring und Schanzenstraße sechsmal wö-
chentlich und im Bereich zwischen Schanzenstraße und Bergisch Gladbacher Straße sieben-
mal wöchentlich gereinigt. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit über die Internetseite der 
AWB GmbH (www.awbkoeln.de) die Reinigungsverpflichtungen (Anlieger, AWB GmbH) und 
die Reinigungshäufigkeit aller Straßen in Köln einzusehen (Strassenreiniqungssatzung-2022-
Bezirk9.pdf (awbkoeln.de). Darüber hinaus erfolgt wie im gesamten Stadtbezirk die Beseiti-
gung von illegal abgelagerten Müllmengen im Rahmen der Erfassung von illegalen Müllabla-
gerungen als Bestandteil des Grundvertrages Abfall. 
 
Zu 5.: 
Da es sich bei der Keupstraße um eine stark frequentierte Geschäftsstraße handelt, gibt es 
wie in vergleichbaren Bereichen ebenfalls von Zeit zu Zeit Beschwerden. Eine besondere 
Problemlage ist der Verwaltung nicht bekannt.

Beratungsverlauf (1)

08.12.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2314/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
20.11.2025
Erstellt
17.07.2025 13:14