2314/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AfD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung vom 19.09.2022 (AN/1623/2022) betr. "Straßenreinigung Keupstraße, Kosten und Gebühren"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3256 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 2314/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.12.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AfD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung vom 19.09.2022 (AN/1623/2022) betr. "Straßenreinigung Keupstraße, Kosten und Gebühren" Der Einzelmandatsträger Herr Hengstenberg, AfD-Fraktion, bittet die Verwaltung um die Be- antwortung folgender Fragen: 1. Gibt es ein besonderes Straßenreinigungskonzept, welches sich um die stark belaste- ten Straßen intensiver kümmert? 2. Kann unter Umständen ein Verursacher-Prinzip zur Vermeidung von Kosten zu Lasten der Grundbesitzer etabliert werden? 3. Gibt es Zeiträume, vielleicht auch wiederkehrender Art, wo im Jahr eine deutliche Än- derung der Verhältnisse ablesbar ist? 4. Wie häufig werden die Routinedienste erfüllt? 5. Ist hier seitens der Veraltung eine besondere Problemlage erkannt worden? Die Verwaltung berichtet wie folgt: Zu 1.: Die Straßenreinigungssatzung sieht je nach Belastung der einzelnen Straßen unterschiedliche Reinigungsintervalle vor. Die Reinigungsintervalle können zwischen einmal wöchentlicher bis zu sechzehnmal wöchentlicher Reinigung variieren. Hierdurch lassen sich in der Regel alle Belastungsszenarien abdecken. Zu 2.: Die Straßenreinigungssatzung sieht kein derartiges Verursacherprinzip vor. Die Kosten der Reinigung in Köln werden zum großen Teil über Gebühren finanziert, d.h. die Gebührenzah- lenden erhalten einen entsprechenden Bescheid. Um die Belastung der Gebührenzahlenden zu mindern und den Umstand Rechnung zu tragen, dass es Straßen bzw. Bereiche mit höhe- rem Reinigungsaufkommen gibt, wird ein Teil der Kosten aus Haushaltsmitteln bestritten. Dies ist u.a. auch dadurch begründet, dass Straßen wie die Keupstraße (und auch die angren- zenden Straßen) nicht nur von Anwohner*innen, sondern auch von Besucher*innen der Ein- kaufsstraße, Besucher*innen der in unmittelbarer Nähe befindlichen Veranstaltungshallen auf der Schanzenstraße sowie Touristen genutzt werden. Zu 3.: 2 Es konnten bisher keine Schwankungen bzw. Spitzen im Bereich der Keupstraße festgestellt werden. Das Abfallaufkommen ist über das Jahr als konstant zu bezeichnen. Zu 4.: Die Keupstraße wird im Bereich zwischen Clevischer Ring und Schanzenstraße sechsmal wö- chentlich und im Bereich zwischen Schanzenstraße und Bergisch Gladbacher Straße sieben- mal wöchentlich gereinigt. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit über die Internetseite der AWB GmbH (www.awbkoeln.de) die Reinigungsverpflichtungen (Anlieger, AWB GmbH) und die Reinigungshäufigkeit aller Straßen in Köln einzusehen (Strassenreiniqungssatzung-2022- Bezirk9.pdf (awbkoeln.de). Darüber hinaus erfolgt wie im gesamten Stadtbezirk die Beseiti- gung von illegal abgelagerten Müllmengen im Rahmen der Erfassung von illegalen Müllabla- gerungen als Bestandteil des Grundvertrages Abfall. Zu 5.: Da es sich bei der Keupstraße um eine stark frequentierte Geschäftsstraße handelt, gibt es wie in vergleichbaren Bereichen ebenfalls von Zeit zu Zeit Beschwerden. Eine besondere Problemlage ist der Verwaltung nicht bekannt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2314/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 20.11.2025
- Erstellt
- 17.07.2025 13:14