V/0104/2008
U3-Ausbau im Stadtteil Amelsbüren - Kooperationsmaßnahme von Kindertagespflege und Kita
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Beschlussvorlage
10775 Zeichen
V/0104/2008
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
U3-Ausbau im Stadtteil Amelsbüren - Kooperationsmaßnahme von Kindertagespflege und Kita
Beratungsfolge
28.02.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
28.02.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup stimmt der Schaffung von Betreuungs-Angeboten für
unter dreijährige Kinder im Stadtteil Amelsbüren durch die Kooperation von Kindertagespflege
und Kindertageseinrichtung im katholischen Kindergarten St. Sebastian zu.
1.1 Sie nimmt z.K., dass die Betreuung im R ahmen von Kindertagespflege in der Kindertagesein-
richtung zunächst zeitlich für zwei Jahre geplant ist (bis zum Ende des Kindergartenjahres
2009/2010). Danach ist vorgesehen, soweit es der Bedarf im Rechtsanspruchsbereich zulässt,
die Kindertagesbetreuung der unter dreijährigen Kinder im Rahmen der Kindertageseinrich-
tung vorzunehmen.
2. Sie stimmt ferner den mit der Kooperationsmaßnahme erforderlichen baulichen Anpassungen
entsprechend der Darstellung der baulichen Maßnahme und der Kostenberechnung (Anlage
1) zu. Die Kosten belaufen sich auf 51.000,00 €.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass entsprechend dem Beschlusspunkt 2 für die Maßnahme
einmalige investive Kosten in Höhe von 51.000,00 € entstehen.
Die jährlichen Aufwendungen für die Kindertagespflegepersonen belaufen sich auf 46.440 €.
Die Berechnungsgrundlage für die Kindertagespflege entspricht der in der Stadt Münster üblichen
Bezahlung von Kindertagespflegeeltern. Demnach erhalten qualifizierte Kräfte 4 € pro anwesen-
dem Kinder und pro geleisteter Betreuungsstunde. Darin sind alle Aufwendungen enthalten. Die
Kosten für die Kindertagespflege werden jeweils entsprechend „spitz“ abgerechnet.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Vorlagen-Nr.:
V/0104/2008
Auskunft erteilt:
Herr Philipp
Ruf:
492 51 11
E-Mail:
PhilippF@stadt-muenster.de
Datum:
30.01.2008
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0104/2008
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Aufwendungen
Nr. Bezeichnung Haus h.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kinder in Ta-
gesbetreuung
Teilergebnisplan (Zei-
le)
15 Transferaufwendungen 2008
2009ff
19.350
46.440
Gesamtansatz
45,6 Mio €
Insgesamt:
Erträge
Nr. Bezeichnung Haus h.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kinder in Ta-
gesbetreuung
Teilergerbnisplan (Zei-
le)
03
02
Sonstige Transfererträge
(Elternbeiträge)
(Landeseinnahmen)
Zuwendungen und allg. Umla-
gen
2008
2009
2008
2009
4.320
10.368
2.718
6.525
Es wird ein durch-
schn. Elternbeitrag
von 96€ / Monat
und Kind zugrunde
gelegt.
Landesförderung
Kindertagespflege
Insgesamt: 2008
2009
7.038
16.893
Auszahlungen
Nr. Bezeichnung Haus h.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kinder in Ta-
gesbetreuung
Teilfinanzplan (Zeile) 11 Auszahlung von aktivierbaren
Zuwendungen
Investitionsmaßnahme 0210
2008 51.000 Gesamtansatz
1.520.000 €
Insgesamt: 51.000
Begründung:
1. Anlass der Maßnahme
Zum Kindergartenjahr 2007/2008 lag die Versorgungsquote für Kinder im Kindergartenalter bei
knapp 100 % (= 99,1 %).
Angebote für Kinder unter drei Jahren gibt es im Rahmen der Kindertagespflege; die Versorgungs-
quote beträgt 5,7 %. In Kindertageseinrichtungen gibt es derzeit noch keine u3-Betreuungsplätze.
Ausgelöst durch die bauliche Tätigkeit der vergangenen Jahre ist in Amelsbüren der Bedarf nach
Kindertageseinrichtungsplätzen stark angestiegen.
Mit Erweiterungsbauten bei der städtischen Kindertageseinrichtung „Sonnentau“ und bei der katho-
lischen Kindertageseinrichtung St. Sebastian konnt e dem Bedarf der „Rechtsanspruchskinder“
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entsprochen werden.
Die Erweiterungsmaßnahmen sind teilweise baulich so angelegt, dass dort u3-Kinder betreut wer-
den können, wenn der Rechtsanspruchsbedarf weiterhin gedeckt wird.
Durch die noch anhaltende Bautätigkeit werden die Plätze für Kinder im Kindergartenalter voraus-
sichtlich auch zum Kindergartenjahr 2008/2009 noch in vollem Umfang benötigt.
Damit bereits zum Sommer 2008 (Beginn des Kindergartenjahres 2008/2009 u3-Kinder einen kin-
dergartenähnlichen Betreuungsplatz erhalten können, hat das Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien gemeinsam mit der katholischen Kindertageseinrichtung St. Sebastian ein Angebot ent-
wickelt, in dem bis zu 9 Kinder in der Kindertageseinrichtung im Rahmen von Kindertagespflege
betreut werden.
2. Beschreibung des Betreuungsangebotes
Durch die gesetzlichen Veränderungen im SGB VIII sind die Bereiche Kindertageseinrichtung und
Kindertagespflege gleichgestellt worden. Beide haben den Auftrag, Kinder zu betreuen, bilden und
erziehen. Zur Steigerung der Effizienz des Betreuungssystems regt der Gesetzgeber Kooperation
und Vernetzung an.
Kindertagespflege kann in den Räumen der Betreuungsperson, in den Haushalt der Eltern und in
Räumen „Dritter“ durchgeführt werden.
Die Grundlage für die Betreuung von Kindern im Rahmen von Kindertagespflege außerhalb der
Räume der Tagespflegeperson (wie auch außerhalb der Wohnung des zu betreuenden Kindes) ist
durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) seit 01.01.2005 gegeben. § 22 SGB VIII ermög-
licht die Kindertagespflege in sog. Räumen „Dritter“. In § 4 Kinderbildungsgesetz („KiBiz“) wird
ausgeführt, dass Kindertagespflege „in Räumen von Kindertageseinrichtungen durchgeführt wer-
den kann.“ Ausdrücklicher Wunsch des Gesetzgebers ist es, diese Form der Vernetzung zu för-
dern.
Ziel des SGB VIII und des KiBiz ist es, Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen enger
miteinander zu vernetzen, um so die Vorteile beider Betreuungsformen bedarfsgerecht miteinander
zu verbinden.
Die Kernkompetenz von Kindertagespflege ist ihre Familiennähe und ihre Flexibilität bezüglich der
Bedarfe von Familien. Daher wird mit dem Angebot insbesondere für unter dreijährige Kinder eine
familienbezogene Betreuungsform angeboten.
Diese Kernkompetenz wird über das Modellprojekt bewart. Nach der Verabschiedung vom Kibiz
durch den Landtag ist es nun möglich, dass zwei Tagespflegepersonen zusammen bis zu neun
Kinder betreuen. Die Kinder müssen jedoch jeweils einer Tagespflegeperson fest zugeordnet wer-
den, d.h. diese ist die zentrale Bezugsperson des Kindes. Hierbei ist es alleine einer Tagesmutter
in der Summe nur möglich bis zu fünf Kinder zu betreuen.
Räumlich ist das Tagespflegeangebot von der Kindert ageseinrichtung getrennt. Dies ist sinnvoll,
damit der eigenständige Charakter des Angebots der Kindertagespflege erhalten bleibt. Da sich
die Angebote jedoch im selben Gebäude befinden, ist eine enge Kooperation zwischen den Ange-
botsformen möglich.
Für die Betreuung, Erziehung und Bildung der Kinder sind zwei Tagesmütter mit pädagogischen
Qualifikationen ausgesucht worden.
Welche Vorteile ergeben sich
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• Beibehaltung der familiennahen Betreuungsform (feste Zuordnung der Kinder zu ihrer Ta-
gesmutter)
• fachlicher Austausch zur Weiterentwicklung und zum Ausbau der Kooperation zwischen
den Tagespflegemüttern und den MitarbeiterInnen der Einrichtung
• Ausbau der U 3 Plätze
Das Angebot startet mit Beginn des Kindergartenjahres 2008/2009 am 01.08.2008.
Es wird eingerichtet für 9 Kinder unter drei Jahren mit zunächst 25 Std.-wöchentlichem Betreu-
ungsumfang.
3. Darstellung der räumlichen Situation und baulichen Maßnahme
Im Kindergartenjahr 2006/2007 ist die Kindertageseinrichtung St. Sebastian um eine vierte Gruppe
erweitert worden.
Diese Maßnahme diente zunächst der Abdeckung des wachsenden Bedarfs an Plätzen für Kinder
im Kindergartenalter.
Der Erdgeschossbereich der zusätzlichen Gruppe wurde dabei so ausgebaut, dass den Kindergar-
tenkindern die erforderlichen Gruppenräume zur Verfügung gestellt werden konnten. Der Oberge-
schossbereich wurde für die künftige u3-Betreuung perspektivisch bereitgehalten. Kinder können
dort derzeit noch nicht entsprechend betreut werden.
Dazu sind die Räumlichkeiten noch geringfügig zu sanieren und anzupassen. Insbesondere ist den
aktuellen Brandschutzanforderungen Rechnung zu tragen.
Für die Betreuung der Kinder ist aus Gründen des Brandschutzes eine Fluchttreppe erforderlich.
Darüber hinaus sind die Räume zu sanieren und der Sanitärbereich ist anzupassen.
Die bauliche Maßnahme ist in der Anlage zu dieser Vorlage beschrieben.
Eine Umstrukturierung der im Erdgeschoss befindlichen Gruppe in eine „KiBiz-
Gruppentypstruktur“, die die Aufnahme von u3-Kindern ermöglicht, ist zum kommenden Kindergar-
tenjahr 2008/2009 noch nicht umsetzbar.
Für die Betreuung der Kinder im Rahmen der Kindertagespflege und der unter Punkt 2 beschrie-
benen Möglichkeiten sind die Räume geeignet.
Eine spätere Nutzung der Räume für eine KiBiz-gemäße Angebotsstruktur ist nach den Brand-
schutzmaßnahmen und den Sanierungsarbeiten ohne weitere Aufwendungen möglich.
Die Räumlichkeiten werden für die Kindertagespflege kostenfrei für den Zeitpunkt der Nutzung zur
Verfügung gestellt.
Grundlage dafür und für die Gesamtumsetzung des Konzeptes ist eine vertragliche Vereinbarung
zwischen dem Träger der Einrichtung und der Stadt Münster, die auch die Folgeperspektiven der
Nutzung der Räume zum Inhalt hat.
4. Weitere Perspektiven zur Kindertagesbetreuung in Amelsbüren
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird davon ausgegangen, dass auf der Grundlage der Bevöl-
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kerungsentwicklung das u3-Angebot in den Kindertageseinrichtungen im Rahmen des KiBiz konti-
nuierlich in den nächsten Kindergartenjahren ausgebaut werden kann.
Die Kooperation von Kindertageseinrichtung St. Sebastian und Kindertagespflege ist zunächst für
zwei Kindergartenjahre geplant.
Danach soll, sofern es der Rechtsanspruchsbedarf dieses zulässt, eine Gruppe der Kinderta-
geseinrichtung in eine u3-Kita-Gruppe umgewandelt werden, die dann die Räumlichkeiten für die-
se Betreuung nutzt.
Die Möglichkeiten des KiBiz werden dabei flexibel und bedarfsgerecht genutzt und die Praxis der
Kindertagesbetreuung entsprechend qualitativ weiter entwickelt.
I.V.
Dr. Andrea Hanke
Beigeordnete
Anlage: Bauliche Maßnahme und Kostenberechnung
Amelsbüren_ Anlage St.Sebastian_Übersichtsplan
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Amelsbüren_ Anlage St.Sebastian_Kostenberechnung
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N .. Architekturbüro Ziegert, Am Dombusch 6, 48163 Münster, Tel.: 02501/5556, Fax: 02501/59334 24.9.2007 Bauherr: Kath. Kirchengemeinde St. Sebastian Objekt: Kath. Kindergarten, Alte Furt 17, 48163 Münster Maßnahme: Umbau 1.06 - U 3 Betreuung Kostenberechnung 100 . Grundstück me 200 Herrichten - Erschließen € 300 Bauwerk - Baukonstruktion 30.000,-- € 400 Bauwerk - Technik 8.500,-- € 500. Außenanlagen 500,-- € 600 Ausstattung 5.000,-- € 700 Baunebenkosten 7.000,-- € 51.000,-- €
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Am Dornbusch 6
- Alte Furt 17
- Zum Häpper 7
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0104/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.01.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37