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V/0104/2008

U3-Ausbau im Stadtteil Amelsbüren - Kooperationsmaßnahme von Kindertagespflege und Kita

Vorlagen 30.01.2008

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 28.02.2008, TOP 16

Beschlussvorlage

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Amelsbüren_ Anlage St.Sebastian_Übersichtsplan

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Amelsbüren_ Anlage St.Sebastian_Kostenberechnung

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Beschlussvorlage

10775 Zeichen

V/0104/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
U3-Ausbau im Stadtteil Amelsbüren - Kooperationsmaßnahme von Kindertagespflege und Kita 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.02.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
28.02.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup stimmt der Schaffung von Betreuungs-Angeboten für 
unter dreijährige Kinder im Stadtteil Amelsbüren durch die Kooperation von Kindertagespflege 
und Kindertageseinrichtung im katholischen Kindergarten St. Sebastian zu. 
 
1.1 Sie nimmt z.K., dass die Betreuung im R ahmen von Kindertagespflege in der Kindertagesein-
richtung zunächst zeitlich für zwei Jahre geplant ist (bis zum Ende des Kindergartenjahres 
2009/2010). Danach ist vorgesehen, soweit es der Bedarf im Rechtsanspruchsbereich zulässt, 
die Kindertagesbetreuung der unter dreijährigen Kinder im Rahmen der Kindertageseinrich-
tung vorzunehmen. 
 
2. Sie stimmt ferner den mit der Kooperationsmaßnahme erforderlichen baulichen Anpassungen 
entsprechend der Darstellung der baulichen Maßnahme und der Kostenberechnung (Anlage 
1) zu. Die Kosten belaufen sich auf 51.000,00 €. 
 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass entsprechend dem Beschlusspunkt 2 für die Maßnahme 
einmalige investive Kosten in Höhe von 51.000,00 € entstehen. 
 
Die jährlichen Aufwendungen für die Kindertagespflegepersonen belaufen sich auf 46.440 €. 
Die Berechnungsgrundlage für die Kindertagespflege entspricht der in der Stadt Münster üblichen 
Bezahlung von Kindertagespflegeeltern. Demnach erhalten qualifizierte Kräfte 4 € pro anwesen-
dem Kinder und pro geleisteter Betreuungsstunde. Darin sind alle Aufwendungen enthalten. Die 
Kosten für die Kindertagespflege werden jeweils entsprechend „spitz“ abgerechnet. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
Vorlagen-Nr.: 
V/0104/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Philipp 
Ruf: 
492 51 11 
E-Mail: 
PhilippF@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.01.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0104/2008 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haus h.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kinder in Ta-
gesbetreuung 
   
Teilergebnisplan (Zei-
le) 
15 Transferaufwendungen 2008 
2009ff 
19.350 
46.440 
Gesamtansatz 
45,6 Mio € 
Insgesamt:   
 
Erträge 
 
 Nr. Bezeichnung Haus h.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kinder in Ta-
gesbetreuung 
   
Teilergerbnisplan (Zei-
le) 
 
 
 
 
 
 
03 
 
 
 
02 
 
Sonstige Transfererträge 
(Elternbeiträge) 
(Landeseinnahmen) 
 
 
Zuwendungen und allg. Umla-
gen 
2008 
2009 
 
 
 
2008 
2009 
4.320 
10.368 
 
 
 
2.718 
6.525 
Es wird ein durch-
schn. Elternbeitrag 
von 96€ / Monat 
und Kind zugrunde 
gelegt. 
 
Landesförderung  
Kindertagespflege 
Insgesamt:                                                                                            2008 
                                                                                                              2009 
7.038 
16.893 
 
 
Auszahlungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haus h.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kinder in Ta-
gesbetreuung 
   
Teilfinanzplan (Zeile) 11 Auszahlung von aktivierbaren 
Zuwendungen 
Investitionsmaßnahme 0210  
2008 51.000 Gesamtansatz 
1.520.000 € 
 
Insgesamt: 51.000  
 
 
 
 
Begründung: 
 
 
1. Anlass der Maßnahme 
 
Zum Kindergartenjahr 2007/2008 lag die Versorgungsquote für Kinder im Kindergartenalter bei 
knapp 100 % (= 99,1 %). 
Angebote für Kinder unter drei Jahren gibt es im Rahmen der Kindertagespflege; die Versorgungs-
quote beträgt 5,7 %. In Kindertageseinrichtungen gibt es derzeit noch keine u3-Betreuungsplätze. 
 
Ausgelöst durch die bauliche Tätigkeit der vergangenen Jahre ist in Amelsbüren der Bedarf nach 
Kindertageseinrichtungsplätzen stark angestiegen. 
Mit Erweiterungsbauten bei der städtischen Kindertageseinrichtung „Sonnentau“ und bei der katho-
lischen Kindertageseinrichtung St. Sebastian konnt e dem Bedarf der „Rechtsanspruchskinder“

- 3 - 
V/0104/2008 
entsprochen werden. 
 
Die Erweiterungsmaßnahmen sind teilweise baulich so angelegt, dass dort u3-Kinder betreut wer-
den können, wenn der Rechtsanspruchsbedarf weiterhin gedeckt wird. 
Durch die noch anhaltende Bautätigkeit werden die Plätze für Kinder im Kindergartenalter voraus-
sichtlich auch zum Kindergartenjahr 2008/2009 noch in vollem Umfang benötigt. 
 
Damit bereits zum Sommer 2008 (Beginn des Kindergartenjahres 2008/2009 u3-Kinder einen kin-
dergartenähnlichen Betreuungsplatz erhalten können, hat das Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien gemeinsam mit der katholischen Kindertageseinrichtung St. Sebastian ein Angebot ent-
wickelt, in dem bis zu 9 Kinder in der Kindertageseinrichtung im Rahmen von Kindertagespflege 
betreut werden. 
 
 
 
2. Beschreibung des Betreuungsangebotes 
 
Durch die gesetzlichen Veränderungen im SGB VIII sind die Bereiche Kindertageseinrichtung und 
Kindertagespflege gleichgestellt worden. Beide haben den Auftrag, Kinder zu betreuen, bilden und 
erziehen. Zur Steigerung der Effizienz des Betreuungssystems regt der Gesetzgeber Kooperation 
und Vernetzung an. 
Kindertagespflege kann in den Räumen der Betreuungsperson, in den Haushalt der Eltern und in 
Räumen „Dritter“ durchgeführt werden. 
 
Die Grundlage für die Betreuung von Kindern im Rahmen von Kindertagespflege außerhalb der 
Räume der Tagespflegeperson (wie auch außerhalb der Wohnung des zu betreuenden Kindes) ist 
durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) seit 01.01.2005 gegeben. § 22 SGB VIII ermög-
licht die Kindertagespflege in sog. Räumen „Dritter“. In § 4 Kinderbildungsgesetz („KiBiz“) wird 
ausgeführt, dass Kindertagespflege „in Räumen von Kindertageseinrichtungen durchgeführt wer-
den kann.“ Ausdrücklicher Wunsch des Gesetzgebers ist es, diese Form der Vernetzung zu för-
dern. 
 
Ziel des SGB VIII und des KiBiz ist es, Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen enger 
miteinander zu vernetzen, um so die Vorteile beider Betreuungsformen bedarfsgerecht miteinander 
zu verbinden.  
 
Die Kernkompetenz von Kindertagespflege ist ihre Familiennähe und ihre Flexibilität bezüglich der 
Bedarfe von Familien. Daher wird mit dem Angebot insbesondere für unter dreijährige Kinder eine 
familienbezogene Betreuungsform angeboten. 
 
 
Diese Kernkompetenz wird über das Modellprojekt bewart. Nach der Verabschiedung vom Kibiz 
durch den Landtag ist es nun möglich, dass zwei Tagespflegepersonen zusammen bis zu neun 
Kinder betreuen. Die Kinder müssen jedoch jeweils einer Tagespflegeperson fest zugeordnet wer-
den, d.h. diese ist die zentrale Bezugsperson des  Kindes. Hierbei ist es alleine einer Tagesmutter 
in der Summe nur möglich bis zu fünf Kinder zu betreuen.  
 
Räumlich ist das Tagespflegeangebot von der Kindert ageseinrichtung getrennt. Dies ist sinnvoll, 
damit der eigenständige Charakter des Angebots der Kindertagespflege erhalten bleibt. Da sich 
die Angebote jedoch im selben Gebäude befinden, ist eine enge Kooperation zwischen den Ange-
botsformen möglich. 
 
Für die Betreuung, Erziehung und Bildung der Kinder sind zwei Tagesmütter mit pädagogischen 
Qualifikationen ausgesucht worden. 
 
Welche Vorteile ergeben sich

- 4 - 
V/0104/2008 
 
• Beibehaltung der familiennahen Betreuungsform (feste Zuordnung der Kinder zu ihrer Ta-
gesmutter) 
• fachlicher Austausch zur Weiterentwicklung und zum Ausbau der Kooperation zwischen 
den Tagespflegemüttern und den MitarbeiterInnen der Einrichtung 
• Ausbau der U 3 Plätze 
 
 
Das Angebot startet mit Beginn des Kindergartenjahres 2008/2009 am 01.08.2008. 
 
Es wird eingerichtet für 9 Kinder unter drei Jahren mit zunächst 25 Std.-wöchentlichem Betreu-
ungsumfang. 
 
 
 
3. Darstellung der räumlichen Situation und baulichen Maßnahme 
 
Im Kindergartenjahr 2006/2007 ist die Kindertageseinrichtung St. Sebastian um eine vierte Gruppe 
erweitert worden. 
Diese Maßnahme diente zunächst der Abdeckung des wachsenden Bedarfs an Plätzen für Kinder 
im Kindergartenalter. 
 
Der Erdgeschossbereich der zusätzlichen Gruppe wurde dabei so ausgebaut, dass den Kindergar-
tenkindern die erforderlichen Gruppenräume zur Verfügung gestellt werden konnten. Der Oberge-
schossbereich wurde für die künftige u3-Betreuung perspektivisch bereitgehalten. Kinder können 
dort derzeit noch nicht entsprechend betreut werden. 
Dazu sind die Räumlichkeiten noch geringfügig zu sanieren und anzupassen. Insbesondere ist den 
aktuellen Brandschutzanforderungen Rechnung zu tragen. 
Für die Betreuung der Kinder ist aus Gründen des Brandschutzes eine Fluchttreppe erforderlich. 
 
Darüber hinaus sind die Räume zu sanieren und der Sanitärbereich ist anzupassen. 
 
Die bauliche Maßnahme ist in der Anlage zu dieser Vorlage beschrieben. 
 
Eine Umstrukturierung der im Erdgeschoss befindlichen Gruppe in eine „KiBiz-
Gruppentypstruktur“, die die Aufnahme von u3-Kindern ermöglicht, ist zum kommenden Kindergar-
tenjahr 2008/2009 noch nicht umsetzbar. 
 
Für die Betreuung der Kinder im Rahmen der Kindertagespflege und der unter Punkt 2  beschrie-
benen Möglichkeiten sind die Räume geeignet. 
 
Eine spätere Nutzung der Räume für eine KiBiz-gemäße Angebotsstruktur ist nach den Brand-
schutzmaßnahmen und den Sanierungsarbeiten ohne weitere Aufwendungen möglich. 
 
Die Räumlichkeiten werden für die Kindertagespflege kostenfrei für den Zeitpunkt der Nutzung zur 
Verfügung gestellt. 
 
Grundlage dafür und für die Gesamtumsetzung des Konzeptes ist eine vertragliche Vereinbarung 
zwischen dem Träger der Einrichtung und der Stadt Münster, die auch die Folgeperspektiven der 
Nutzung der Räume zum Inhalt hat. 
 
 
 
4. Weitere Perspektiven zur Kindertagesbetreuung in Amelsbüren 
 
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird davon ausgegangen, dass auf der Grundlage der Bevöl-

- 5 - 
V/0104/2008 
kerungsentwicklung das u3-Angebot in den Kindertageseinrichtungen im Rahmen des KiBiz konti-
nuierlich in den nächsten Kindergartenjahren ausgebaut werden kann. 
 
Die Kooperation von Kindertageseinrichtung St. Sebastian und Kindertagespflege ist zunächst für 
zwei Kindergartenjahre geplant. 
 
Danach soll, sofern es der Rechtsanspruchsbedarf dieses zulässt, eine Gruppe der Kinderta-
geseinrichtung in eine u3-Kita-Gruppe umgewandelt werden, die dann die Räumlichkeiten für die-
se Betreuung nutzt. 
 
Die Möglichkeiten des KiBiz werden dabei flexibel und bedarfsgerecht genutzt und die Praxis der 
Kindertagesbetreuung entsprechend qualitativ weiter entwickelt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
I.V. 
 
 
 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
 
 
 
 
Anlage: Bauliche Maßnahme und Kostenberechnung

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24.9.2007

Bauherr: Kath. Kirchengemeinde St. Sebastian
Objekt: Kath. Kindergarten, Alte Furt 17, 48163 Münster
Maßnahme: Umbau 1.06 - U 3 Betreuung

Kostenberechnung
100 . Grundstück me
200 Herrichten - Erschließen €
300 Bauwerk - Baukonstruktion 30.000,-- €
400 Bauwerk - Technik 8.500,-- €
500. Außenanlagen 500,-- €
600 Ausstattung 5.000,-- €
700 Baunebenkosten 7.000,-- €

51.000,-- €

Beratungsverlauf (2)

28.02.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.02.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Am Dornbusch 6
  • Alte Furt 17
  • Zum Häpper 7

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0104/2008
Typ
Vorlagen
Datum
30.01.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37