Mandari Insight

3444/2018

Stellungnahme zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezüglich Photovoltaik-Anlagen - AN-1401-2018

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 05.11.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 03.12.2018, TOP 8.2.1

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

· application/pdf

Ansehen

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

5154 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 3444/2018 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.11.2018 
 
Stellungnahme zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezüglich Photovoltaik-
Anlagen - AN-1401-2018 
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat den Antrag gestellt die Verwaltung zu verpflichten, alle  
Dachflächen auf städtischen Liegenschaften im Bezirk Ehrenfeld zu spezifizieren und zu benennen, 
die für die Installation und Nutzung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zu den Bedingungen des 
Gestattungsvertrags der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln geeignet sind. Diese Flächen sind den 
Bürgerinnen und Bürgern für (genossenschaftliche) Bürgerstromprojekte anzubieten. Auf ein Nut-
zungsentgelt gemäß §3 des Gestattungsvertrags soll verzichtet werden. Aufgrund der Dringlichkeit 
wird die Verwaltung beauftragt zu jeder Bezirksvertretungssitzung ausführlich schriftlich darzustellen, 
wie der Antrag umgesetzt wurde. 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
Seit einem entsprechenden Ratsbeschluss aus dem Jahr 2000 (TOP 2.1 vom 11.05.2000 zu Druck-
sache 0526/000) hat die Verwaltung begonnen, die Dachflächen städtischer Gebäude, bevorzugt von 
Schulen, interessierten Bürgerinnen und Bürgern unentgeltlich für die Installation von Photovoltaik-
anlagen zur Verfügung zu stellen. Hierbei sollte die Verpflichtung der Investoren gelten, der Stadt 
keinerlei Kosten oder Verzögerungen in den Schulsanierungen entstehen zu lassen.  
 
Nach anfänglichem spärlichem Feedback erfolgte ab etwa 2009/2010 eine regere Nachfrage potenzi-
eller Investoren, darunter nicht nur Kölner Bürgerinnen und Bürger, sondern auch einige externe mit 
gewerblicher Zielsetzung. Dies führte, nicht zuletzt auch auf Drängen der Ratspolitik (Ratsbeschluss 
0072/2010 und 1036/2011), zu dem Versuch, vorab eine Auswahl von für Photovoltaikanlagen geeig-
neten Dächern zu treffen. Ein eigens konzipierter Gestattungsvertrag regelt die notwendigen Dinge 
und ist im Internet-Auftritt der Stadt Köln abrufbar. Hierzu wurden die städtischen Vertragsregelungen 
angepasst und entsprechend der Marktentwicklung eine geringfügige städtische Pacht eingeführt.  
Dieses Verfahren wurde eine Zeitlang angewandt, hat sich jedoch aus mehreren Gründen als nicht 
weiter praktikabel herausgestellt: 
- Der personelle Aufwand der Vorfilterung von Dächern ist immens hoch.  
- Die bedingungslose Eignung von Dächern für Photovoltaikanlagen hängt letztlich ab vom 
Nachweis der statischen Sicherheit. Diese ist im Vorfeld einer konkreten Anlagenplanung nicht final 
zu bewerten. 
- Verlässliche Aussagen zur statischen Lastreserve sind insbesondere bei sehr alten Gebäuden 
auf Grund manchmal fehlender Plan- und Berechnungsunterlagen nicht vorzunehmen und nur durch 
aufwändige Neuberechnungen möglich. 
- Diese Vorprüfungen verursachen auf Seiten der Stadt im Vorfeld Kosten und stehen damit 
nicht im Einklang mit dem bestehenden Ratsbeschluss. 
- Aufgrund der Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen (Novellierung des Erneuerbare 
Energien Gesetz EEG) und einer rückläufigen Wirtschaftlichkeit für Investoren hat das öffentliche  
Interesse stark nachgelassen.

2 
 
 
Das nunmehr seit geraumer Zeit praktizierte Verfahren zur Photovoltaik-Dachverpachtung hat sich 
bewährt und führt immer noch und wieder zur Nutzung städtischer Dächer für private Interessenten, 
die sich über Internetseite der Stadt Köln informieren und Kontakt aufnehmen. Hierbei wird nach An-
frage der Interessenten für ein konkretes Objekt eine Einzelfallprüfung durchgeführt, die bei Eignung 
immer zum Abschluss eines Pachtvertrages führt. Den Aufwand der statischen Nachweisführung mit 
abschließender Vorlage eines Prüfstatikers trägt hierbei der Investor.  
 
Dieses Verfahren lässt sowohl privaten Einzelbürgern als auch Bürgersolarprojekten (es existieren 
bereits welche) und Unternehmen (wie zum Beispiel RheinEnergie Köln) Raum zur Realisierung von 
Projekten, ohne diese einseitig zu bevorzugen. Mittlerweile sind 29 Anlagen von Investoren mit insge-
samt 1.141 kWp realisiert. Zusammen mit den stadteigenen Anlagen (20 Anlagen) sind es 1.741 kWp 
für die gesamte Stadt. Der jährliche Energiebericht der Stadt Köln gibt hierüber Auskunft.  
Im Stadtbezirk Ehrenfeld existieren insgesamt bereits auf vier Schulen Photovoltaik-Anlagen, zwei 
weitere sind in der Planung beziehungsweise im Bau.  
 
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass das bereits praktizierte Verfahren dem Ziel des Antrags  
bereits Rechnung trägt und ein nicht angreifbares Verfahren ohne Bevorzugung bestimmter  
Interessengruppen darstellt. Eine Beschlussfassung im Sinne des vorliegenden Antrags wird wegen 
fehlender personeller Ressourcen als nicht durchführbar angesehen und würde sich auch über  
bestehende Ratsbeschlüsse hinwegsetzen.  
 
Im Maßnahmenprogramm des 2012 fertiggestellten Integrierten Klimaschutzkonzeptes für den  
Teilbereich Energie wurde der Aufbau eines Kölner Solardachkatasters nach einer Aufwand-Nutzen-
Bewertung nur den mittelfristigen Handlungsoptionen zugeordnet (C-Priorität).

Beratungsverlauf (1)

03.12.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3444/2018
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
05.11.2018
Erstellt
19.10.2018 13:23