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1757/2019

Planfeststellungsverfahren für Hochwasserschutzmaßnahmen am Rhein auf dem Gebiet der Stadt Köln - Sanierung der Lindemauer in Köln-Sürth

Beantwortung einer Anfrage (BV) 20.05.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 03.06.2019, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3644 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/62/621/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1757/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 03.06.2019 
 
Planfeststellungsverfahren für Hochwasserschutzmaßnahmen am Rhein auf dem Gebiet der 
Stadt Köln - Sanierung der Lindemauer in Köln-Sürth 
Die städtische Stellungnahme im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens für die Sanie-
rung der Lindemauer war Gegenstand der Mitteilung 0166/2019. 
 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.02.2019 wurden verschiedene Fragen zu 
der Mitteilung gestellt. 
 
1. Stellvertretender Bezirksbürgermeister Herr Schykowski verweist auf einen Beschluss der Bezirks-
vertretung, wonach im Rahmen der Sanierung der Lindemauer Mehlschwalbennester als Ersatz für 
die weggefallenen Nester am Gebäude der Linde-Verwaltung hergestellt werden sollten. Er fragt 
nach, wie mit diesem Punkt umgegangen werde. 
 
2. Bezirksvertreter Herr Küpper fragt nach, warum es noch keine Anhörungsverfügung gebe. Zudem 
sei es problematisch, dass die bisherige Brüstung von 95 cm auf 1,30 m erhöht und somit der Blick 
auf den Rhein verstellt werde. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu 1. 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat am 06.06.2016 beschlossen, dass an der neu zu errichten-
den Wand die 20 ehemals vorhandenen Nester für Mehlschwalben wieder anzubringen sind. 
 
Die Vorhabenträgerin hat mit ihrem Antrag auf Planfeststellung den Landschaftspflegerischen Be-
gleitplan vom April 2018 vorgelegt, der diese Maßnahme als „Vermeidungsmaßnahme“ V 11 vorsieht. 
Nach dem gegenwärtigen Stand des Verfahrens ist daher davon auszugehen, dass diese Maßnahme 
im Planfeststellungsbeschluss festgesetzt wird. 
 
Zu 2. 
 
Die Genehmigung für die vorgesehene Maßnahme hat gem. § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes 
(WHG) im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zu erfolgen. Anhörungs- und Genehmigungs-
behörde ist die Bezirksregierung Köln. Diese führt derzeit das in § 73 des Verwaltungsverfahrensge-
setzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) geregelte Anhörungsverfahren durch. Die 
erforderliche Offenlage der Planunterlagen hat ebenso wie die Beteiligung der Träger öffentlicher Be-
lange stattgefunden. Die Einwendungsfrist lief am 19.12.2018 ab. Der nächste Verfahrensschritt im 
Rahmen des Anhörungsverfahrens ist für gewöhnlich ein – noch nicht terminierter – Erörterungster-
min.

2 
 
 
Zur Höhe der geplanten Brüstung teilt die Vorhabenträgerin Folgendes mit: 
 
Bei der Lindemauer handelt es sich um ein Ingenieurbauwerk. Daher ist hier die Richtlinie „Zusätzli-
che Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING)“ anzuwenden. 
Es ist nicht auszuschließen bzw. kann nicht verhindert werden, dass Radfahrer auch entlang der 
Mauer auf dem Gehweg fahren . Radfahrende Kinder bis zum 8. Lebensjahr müssen den Gehweg 
nutzen, bis zum 10. Lebensjahr darf der Gehweg genutzt werden. Daher ist aus Gründen der Ve r-
kehrssicherheit eine Brüstungshöhe von 1,3 m notwendig. 
 
Bei der beantragten Sanierungsvariante handelt es sich um eine durchgehende Betonkonstruktion. 
Vor dem Hintergrund der Haltbarkeit (90 Jahre) und der Wartungsintensität gegenüber einer Gelän-
derkonstruktion ist die Betonkonstruktion dauerhafter und somit nachhaltiger als ein aufgesetztes Ge-
länder und bedingt damit auch ein größeres Sicherheitsniveau. Im Bereich der derzeit vorhandenen 
Balkone wurde oberhalb des Hochwasserschutzzieles zur Erhaltung der Sichtbeziehung auf den 
Rhein eine Sonderkonstruktion mit einem Holmgeländer gewählt.

Beratungsverlauf (1)

03.06.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1757/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
20.05.2019
Erstellt
17.05.2019 10:47