2064/2017
Weitere Vorgehensweise zur Verlagerung des Kölner Großmarktes
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/III/1 07.07.2017 Vorlagen-Nummer 2064/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 10.07.2017 Weitere Vorgehensweise zur Verlagerung des Kölner Großmarktes Der Wirtschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.06.2017 die Verwaltung beauftragt, eine Sach- standsmitteilung zum Ratsbeschluss vom 15.03.2016 (AN/0462/2016) inklusive einer Aussage zum Zeitplan zur Beauftragung eines Gutachtens zur zukünftigen Betriebsform vorzulegen. Dieser Ratsbeschluss enthielt neben dem Auftrag, die Planungen für die Verlagerung des jetzigen Großmarktes sowie die Planungen für ein neues Frischezentrum fortzuführen im Wesentlichen fol- gende Aufträge: 1. Suche nach geeigneten Standorten für den Bau und Betrieb eines Frischemarktes in den Ge- bietskörperschaften der Kölner Region und Führen der dafür notwendigen Gespräche 2. Erstellung eines Zeitmaßnahmenplans für die Umsetzung des Frischemarkt-Projektes, der mit der Realisierung der Parkstadt Süd kompatibel ist 3. Ermittlung notwendiger Investitionen im derzeitigen Großmarkt zur Aufrechterhaltung des Be- triebs für die restliche Nutzungszeit 4. Beauftragung einer konzeptionellen Planung einschließlich Kostenkalkulation einschließlich Raumprogramm und Infrastruktur sowie Beteiligung der Frischemarktakteure am Planungs- prozess (Ziffer II.1 a und b). 5. Vorbereitung einer Ausschreibung zur Beauftragung der Errichtung einer Frischemarkt- Immobilie. Vorrangig ist die Beauftragung eines Generalübernehmers (GÜ) zu prüfen (Ziffer II.1c). 6. Prüfung verschiedener Betriebsformen für einen künftigen Marktbetrieb einschließlich der wirt- schaftlichen Betrachtungen (Businessplan) und möglicher Auswirkungen auf den städtischen Haushalt für einen künftigen Marktbetrieb (Ziffer II.2). Die Verwaltung teilt hierzu mit: Zu 1., 2. und 3. Die Ergebnisse zu den Punkten 1-3 liegen vor und wurden von der Verwaltung mit der Beschlussvor- lage (0728/2017) zunächst dem Wirtschaftsausschuss vorgestellt. Die arbeitsintensiven Aufträge auch aus Folgebeschlüssen zur vertiefenden Prüfung weiterer Alterna- tivstandorte haben in hohem Maße die zur Verfügung stehenden Kapazitäten gebunden. Vor diesem Hintergrund wurde durch die frühere Beigeordnete für Wirtschaft und Liegenschaften entschieden, die gutachterlichen Prüfungen zu möglichen Betriebsformen nachrangig durchzuführen. 2 Zu 4., 5. und 6. Die Auswahl einer geeigneten Betriebsform und die wirtschaftliche Betrachtung eines neuen Frische- zentrums hängen wesentlich von der Standortentscheidung ab. Ferner ist auch eine EU- beihilfenrechtliche Bewertung vorzunehmen. Dazu beabsichtigt die Verwaltung, nunmehr kurzfristig auf der Grundlage der Arbeitshypothese Mars- dorf gutachterlich überprüfen zu lassen, wie der Betrieb eines Frischezentrums nach europarechtli- chen Vorgaben am besten und am wirtschaftlichsten dargestellt werden kann. Das Gutachten soll – zusätzlich zu der EU-beihilfenrechtlichen Prüfung - eine erste Empfehlung zu möglichen Betriebsformen enthalten. Um eine tiefergehende Untersuchung der Betriebsformen han- delt es sich allerdings noch nicht, aber ggf. können Betriebsformen schon ohne diese tiefergehende Prüfung ausgeschlossen werden. Die Frage des Betreibermodells setzt auf Ergebnissen der beihilferechtlichen Prüfung auf und wäre im Anschluss zu beauftragen. Die Verwaltung geht davon aus, dem Rat im 4. Quartal 2017 die Ergebnisse der gutachterlichen Prü- fung zum Beihilfenrecht vorlegen zu können. Zeitplan: III. Quartal 2017 IV. Quartal 2017 Beschluss Wirtschaftsausschuss 10. Juli Beschluss Rat 11. Juli Auswahl eines Gutachters Ende Juli Vorlage des Gutachtens September Rat angestrebt 14. November gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2064/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 07.07.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27