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2064/2017

Weitere Vorgehensweise zur Verlagerung des Kölner Großmarktes

Mitteilung Ausschuss 07.07.2017

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 10.07.2017, TOP 3.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3810 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/III/1 
 
07.07.2017 
Vorlagen-Nummer 
 2064/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Wirtschaftsausschuss 10.07.2017 
 
 
Weitere Vorgehensweise zur Verlagerung des Kölner Großmarktes 
 
Der Wirtschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.06.2017 die Verwaltung beauftragt, eine Sach-
standsmitteilung zum Ratsbeschluss vom 15.03.2016 (AN/0462/2016) inklusive einer Aussage zum 
Zeitplan zur Beauftragung eines Gutachtens zur zukünftigen Betriebsform vorzulegen. 
 
Dieser Ratsbeschluss enthielt neben dem Auftrag, die Planungen für die Verlagerung des jetzigen 
Großmarktes sowie die Planungen für ein neues Frischezentrum fortzuführen im Wesentlichen fol-
gende Aufträge: 
 
1. Suche nach geeigneten Standorten für den Bau und Betrieb eines Frischemarktes in den Ge-
bietskörperschaften der Kölner Region und Führen der dafür notwendigen Gespräche 
2. Erstellung eines Zeitmaßnahmenplans für die Umsetzung des Frischemarkt-Projektes, der mit 
der Realisierung der Parkstadt Süd kompatibel ist 
3. Ermittlung notwendiger Investitionen im derzeitigen Großmarkt zur Aufrechterhaltung des Be-
triebs für die restliche Nutzungszeit 
4. Beauftragung einer konzeptionellen Planung einschließlich Kostenkalkulation einschließlich 
Raumprogramm und Infrastruktur sowie Beteiligung der Frischemarktakteure am Planungs-
prozess (Ziffer II.1 a und b). 
5. Vorbereitung einer Ausschreibung zur Beauftragung der Errichtung einer Frischemarkt-
Immobilie. Vorrangig ist die Beauftragung eines Generalübernehmers (GÜ) zu prüfen (Ziffer 
II.1c). 
6. Prüfung verschiedener Betriebsformen für einen künftigen Marktbetrieb einschließlich der wirt-
schaftlichen Betrachtungen (Businessplan) und möglicher Auswirkungen auf den städtischen 
Haushalt für einen künftigen Marktbetrieb (Ziffer II.2). 
 
Die Verwaltung teilt hierzu mit: 
 
Zu 1., 2. und 3. 
Die Ergebnisse zu den Punkten 1-3 liegen vor und wurden von der Verwaltung mit der Beschlussvor-
lage (0728/2017) zunächst dem Wirtschaftsausschuss vorgestellt. 
 
Die arbeitsintensiven Aufträge auch aus Folgebeschlüssen zur vertiefenden Prüfung weiterer Alterna-
tivstandorte haben in hohem Maße die zur Verfügung stehenden Kapazitäten gebunden. Vor diesem 
Hintergrund wurde durch die frühere Beigeordnete für Wirtschaft und Liegenschaften entschieden, die 
gutachterlichen Prüfungen zu möglichen Betriebsformen nachrangig durchzuführen.

2 
 
Zu 4., 5. und 6. 
Die Auswahl einer geeigneten Betriebsform und die wirtschaftliche Betrachtung eines neuen Frische-
zentrums hängen wesentlich von der Standortentscheidung ab. Ferner ist auch eine EU-
beihilfenrechtliche Bewertung vorzunehmen. 
 
Dazu beabsichtigt die Verwaltung, nunmehr kurzfristig auf der Grundlage der Arbeitshypothese Mars-
dorf gutachterlich überprüfen zu lassen, wie der Betrieb eines Frischezentrums nach europarechtli-
chen Vorgaben am besten und am wirtschaftlichsten dargestellt werden kann.  
 
Das Gutachten soll – zusätzlich zu der EU-beihilfenrechtlichen Prüfung - eine erste Empfehlung zu 
möglichen Betriebsformen enthalten. Um eine tiefergehende Untersuchung der Betriebsformen han-
delt es sich allerdings noch nicht, aber ggf. können Betriebsformen schon ohne diese tiefergehende 
Prüfung ausgeschlossen werden. 
Die Frage des Betreibermodells setzt auf Ergebnissen der beihilferechtlichen Prüfung auf und wäre 
im Anschluss zu beauftragen. 
 
Die Verwaltung geht davon aus, dem Rat im 4. Quartal 2017 die Ergebnisse der gutachterlichen Prü-
fung zum Beihilfenrecht vorlegen zu können. 
 
 
 
Zeitplan: 
 
 III. Quartal 2017 IV. Quartal 2017 
Beschluss Wirtschaftsausschuss 10. Juli  
Beschluss Rat 11. Juli  
Auswahl eines Gutachters Ende Juli   
Vorlage des Gutachtens September  
Rat   angestrebt 14. November 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

10.07.2017 Wirtschaftsausschuss
TOP 3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2064/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
07.07.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27