AN/0734/2018
Organisation der Bürgerbeteiligung zur Ost-West-Achse
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Linke Anfrage nach § 4
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Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 09.05.2018 AN/0734/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 15.05.2018 Organisation der Bürgerbeteiligung zur Ost-West-Achse Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Wolter, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die kommende Sitzung des Verkehrsausschusses zu nehmen: Damit Bürgerbeteiligung gelingen kann, müssen einige Standards erfüllt sein. So sind klare Zielsetzungen für den Beteiligungsprozess, Verbindlichkeit und transparente Information unerlässliche Voraussetzungen für eine gute Bürgerbeteiligung. Eine Zusammenstellung von Anforderungen an gute Bürgerbeteiligung gibt es zum Beispiel vom „Netzwerk Bürgerbeteiligung“ als „Qualitätskriterien Bürgerbeteiligung“. Die Bürgerbeteiligung zur Ost-West-Achse, die mit einer Auftaktveranstaltung am 17.03. gestartet ist, erfüllt in mancher Hinsicht diese Qualitätskriterien nicht. In diesem Zusammenhang stellt die Fraktion DIE LINKE die folgenden Fragen: 1. Nach welchem Regelwerk gestaltet die Verwaltung Bürgerbeteiligungsverfahren? Falls es kein allgemeines Regelwerk gibt, sondern fallweise vorgegangen wird: Wie werden von Fall zu Fall die Formen der Bürgerbeteiligung festgelegt und nach welchen Grundsätzen geschieht diese Festlegung? 2. Auf welche Weise wurden die Kölnerinnen und Kölner über die Bürgerbeteiligung zur Ost- West-Achse informiert? Gab es eine besondere Ansprache für die definierten Gruppen Anwohner/Anlieger, ÖPNV-Nutzer und Individualverkehr? Auf der Auftaktveranstaltung der Bürgerbeteiligung zur Ost-West-Achse am 17.03. hielten auf dem Podium die erklärten Befürworter eines Tunnelbaus, Verkehrsdezernentin Blome und KVB-Chef Fenske jeweils 20-minütige Vorträge mit klarer Stellungnahme pro Tunnel. Auf dem Podium kam dagegen kein Befürworter einer oberirdischen Lösung zu Wort. 3. Sieht die Verwaltung durch dieses Vorgehen das Prinzip der Ergebnisoffenheit von Bürgerbeteiligungen verletzt und was sind die Gründe der Verwaltung für ihre Haltung? Es gibt bislang keine Klarheit darüber, wie bei der Auswertungskonferenz die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung erhoben werden sollen (Abstimmung, Meinungsbild, Ideensammlung,…) und auf welche Weise die Ergebnisse in den weiteren politischen Prozess eingebracht werden sollen. 4. Sieht die Verwaltung durch dieses Vorgehen das Prinzip der notwendigen Transparenz von Zielstellungen, Rahmenbedingungen und Aufgabenstellungen verletzt und was sind die Gründe der Verwaltung für ihre Haltung? Eine Einwohnerbeteiligung kann nur gelingen, wenn allen Beteiligten die Informationen zur Verfügung stehen, die für die Entscheidung relevant sind. Das Netzwerk Bürgerbeteiligung formuliert diese Forderung in seinen „Qualitätskriterien Bürgerbeteiligung“: „Alle für den Beteiligungs- und Entscheidungsprozess relevanten Informationen müssen vor Beginn des Verfahrens an die Akteur/innen weiter gegeben werden.“ Jedoch hat die Stadtverwaltung den Teilnehmern und Teilnehmerinnen an der Bürgerbeteiligung wesentliche Informationen bezüglich der unterschiedlichen Ausbauvarianten nicht zur Verfügung gestellt. So fehlen selbst grobe Schätzungen zur Bauzeit, zum Personalbedarf, zur Belastbarkeit der Kostenschätzungen sowie eine Aufschlüsselung dieser Kostenschätzungen. Die Fraktion DIE LINKE hatte zur Ratssitzung am 03.05.2018 eine Anfrage gestellt, um diese eklatanten Informationslücken zu füllen. Die Beantwortung der Anfrage (1319/2018) fiel jedoch mehr als unbefriedigend aus. 5. Aufgrund welcher Überlegungen hat die Verwaltung entschieden, welche Informationen für die Bürgerbeteiligung bereitgestellt wurden, und warum wurden die Informationslücken nicht vor Beginn der Bürgerbeteiligung gefüllt? Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0734/2018
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 09.05.2018
- Erstellt
- 09.05.2018 09:55