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AN/0734/2018

Organisation der Bürgerbeteiligung zur Ost-West-Achse

Die Linke. Anfrage nach § 4 09.05.2018

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 15.05.2018, TOP 5.2.3

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

4066 Zeichen

Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 09.05.2018 
AN/0734/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 15.05.2018 
 
Organisation der Bürgerbeteiligung zur Ost-West-Achse 
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Wolter, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die kommende Sitzung des 
Verkehrsausschusses zu nehmen: 
Damit Bürgerbeteiligung gelingen kann, müssen einige Standards erfüllt sein. So sind klare 
Zielsetzungen für den Beteiligungsprozess, Verbindlichkeit und transparente Information 
unerlässliche Voraussetzungen für eine gute Bürgerbeteiligung. Eine Zusammenstellung von 
Anforderungen an gute Bürgerbeteiligung gibt es zum Beispiel vom „Netzwerk Bürgerbeteiligung“ 
als „Qualitätskriterien Bürgerbeteiligung“. 
Die Bürgerbeteiligung zur Ost-West-Achse, die mit einer Auftaktveranstaltung am 17.03. gestartet 
ist, erfüllt in mancher Hinsicht diese Qualitätskriterien nicht. 
In diesem Zusammenhang stellt die Fraktion DIE LINKE die folgenden Fragen: 
1. Nach welchem Regelwerk gestaltet die Verwaltung Bürgerbeteiligungsverfahren? 
Falls es kein allgemeines Regelwerk gibt, sondern fallweise vorgegangen wird: Wie werden 
von Fall zu Fall die Formen der Bürgerbeteiligung festgelegt und nach welchen 
Grundsätzen geschieht diese Festlegung? 
2. Auf welche Weise wurden die Kölnerinnen und Kölner über die Bürgerbeteiligung zur Ost-
West-Achse informiert? Gab es eine besondere Ansprache für die definierten Gruppen 
Anwohner/Anlieger, ÖPNV-Nutzer und Individualverkehr?

Auf der Auftaktveranstaltung der Bürgerbeteiligung zur Ost-West-Achse am 17.03. hielten auf dem 
Podium die erklärten Befürworter eines Tunnelbaus, Verkehrsdezernentin Blome und KVB-Chef 
Fenske jeweils 20-minütige Vorträge mit klarer Stellungnahme pro Tunnel. Auf dem Podium kam 
dagegen kein Befürworter einer oberirdischen Lösung zu Wort. 
3. Sieht die Verwaltung durch dieses Vorgehen das Prinzip der Ergebnisoffenheit von 
Bürgerbeteiligungen verletzt und was sind die Gründe der Verwaltung für ihre Haltung? 
Es gibt bislang keine Klarheit darüber, wie bei der Auswertungskonferenz die Ergebnisse der 
Bürgerbeteiligung erhoben werden sollen (Abstimmung, Meinungsbild, Ideensammlung,…) und auf 
welche Weise die Ergebnisse in den weiteren politischen Prozess eingebracht werden sollen. 
4. Sieht die Verwaltung durch dieses Vorgehen das Prinzip der notwendigen Transparenz von 
Zielstellungen, Rahmenbedingungen und Aufgabenstellungen verletzt und was sind die 
Gründe der Verwaltung für ihre Haltung? 
Eine Einwohnerbeteiligung kann nur gelingen, wenn allen Beteiligten die Informationen zur 
Verfügung stehen, die für die Entscheidung relevant sind. Das Netzwerk Bürgerbeteiligung 
formuliert diese Forderung in seinen „Qualitätskriterien Bürgerbeteiligung“: „Alle für den 
Beteiligungs- und Entscheidungsprozess relevanten Informationen müssen vor Beginn des 
Verfahrens an die Akteur/innen weiter gegeben werden.“ 
Jedoch hat die Stadtverwaltung den Teilnehmern und Teilnehmerinnen an der Bürgerbeteiligung 
wesentliche Informationen bezüglich der unterschiedlichen Ausbauvarianten nicht zur Verfügung 
gestellt. So fehlen selbst grobe Schätzungen zur Bauzeit, zum Personalbedarf, zur Belastbarkeit 
der Kostenschätzungen sowie eine Aufschlüsselung dieser Kostenschätzungen. 
Die Fraktion DIE LINKE hatte zur Ratssitzung am 03.05.2018 eine Anfrage gestellt, um diese 
eklatanten Informationslücken zu füllen. Die Beantwortung der Anfrage (1319/2018) fiel jedoch 
mehr als unbefriedigend aus. 
5. Aufgrund welcher Überlegungen hat die Verwaltung entschieden, welche Informationen für 
die Bürgerbeteiligung bereitgestellt wurden, und warum wurden die Informationslücken 
nicht vor Beginn der Bürgerbeteiligung gefüllt? 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

15.05.2018 Verkehrsausschuss
TOP 5.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0734/2018
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
09.05.2018
Erstellt
09.05.2018 09:55