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0078/2019

Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2019

Mitteilung Ausschuss 21.01.2019

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 11.02.2019, TOP 2.2

Mitteilung Ausschuss

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Genehmigungsverfügung Haushalt 2019

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Mitteilung Ausschuss

4836 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/202/5 
 
Vorlagen-Nummer  21.01.2019 
 0078/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 11.02.2019 
 
Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2019 
Der Rat hat die Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2019 am 08.11.2018 be-
schlossen. Gem. § 80 Abs. 5 GO NRW ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen der Aufsichtsbe-
hörde anzuzeigen. 
 
Die Anzeige ist mit Schreiben vom 15.11.2018 erfolgt. Die Bezirksregierung hat mit Verfügung vom 
17.12.2018, Eingang bei II/20 am 19.12.2018, mitgeteilt, dass gegen die Veröffentlichung der Haus-
haltssatzung 2019 keine Bedenken bestehen. Ferner hat sie die Verringerung der Allgemeinen Rück-
lage nach Maßgabe der am 08.11.2018 beschlossenen Haushaltssatzung der Stadt Köln gemäß § 75 
Abs. 4 GO genehmigt. 
 
Die Genehmigung der Haushaltssatzung 2019 wird mit folgenden Auflagen/Hinweisen erteilt: 
 
o Im Vorbericht sind zukünftig die wesentlichen Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen, Auszah-
lungen, das Vermögen, die Verbindlichkeiten, die wesentlichen Investitionen, die Entwicklung des 
Eigenkapitals sowie die Liquiditätsentwicklung noch detaillierter zu erläutern. 
Ebenso sind die wesentlichen Ansätze im Haushaltsplan umfangreicher zu erläutern, bei Sum-
menpositionen (z. B. Zuwendungen und allgemeine Umlagen) sind wichtige Ansätze in den Er-
läuterungen separat darzustellen, um die veranschlagte Höhe nachvollziehen zu können.  
 
o Im Rahmen der zukünftig geplanten Gewährung von Darlehen zur Finanzierung der Konzern-
töchter (Weitergabe von Krediten unter Anwendung des Konzernprivilegs) wurden zusätzliche 
Kreditaufnahmen von 200 Mio. EUR pro Jahr im Haushalt veranschlagt. In diesem Zusammen-
hang weist die Bezirksregierung darauf hin, dass gemäß Ziffer 2.1.3  des Runderlasses des Mi-
nisterium für Inneres und Kommunales vom 16.12.2014 die Weitergabe der Kredite unter Beach-
tung der dazu getroffenen Vereinbarung in der Bilanz anzusetzen und im Anhang zu erläutern ist. 
 
o Gemäß § 2 NKF-Einführungsgesetz haben die Gemeinden spätestens zum Stichtag 31.12.2010 
den ersten Gesamtabschluss aufzustellen. Die Gemeinde hat in jedem Haushaltsjahr für den Ab-
schlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss gemäß § 116 ff. GO NRW aufzustellen 
und der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Der Bezirksregierung liegt bis heute kein Gesamtab-
schluss der Stadt Köln vor, die Aufarbeitung der diesbezüglichen Rückstände ist dringend gebo-
ten. Die Bezirksregierung bittet daher um Vorlage der Zeitplanung hinsichtlich Aufstellung und 
Anzeige der ausstehenden Gesamtabschlüsse bis zum 25.01.2019.

2 
 
o Die Zuleitung des Jahresabschlusses 2017 an den Rat erfolgte am 27.09.2018. Ein Feststel-
lungstermin kann von der Stadt Köln derzeit nicht genannt werden, so dass die gesetzliche Vor-
gabe (Feststellung bis 31.12.2018) offenbar nicht eingehalten werden kann. Die Bezirksregierung 
bittet um Information, sobald der Feststellungstermin bekannt ist. 
 
o Nach § 4 GemHVO NRW sowie nach § 4 KomHVO NRW sollen in den Teilplänen Ziele be-
schrieben sowie Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung beschrieben werden. Die Stadt 
Köln hat erstmals zum Haushalt 2015 einen neuen Band vorgelegt, der erste Steuerungselemen-
te eines wirkungsorientierten Haushaltes mit Beschreibung von Zielen und Kennzahlen zu den 
Produkten und Produktbereichen beinhaltet. Nach den Ausführungen der Stadt Köln im Schrei-
ben vom 15.11.2018 wird der wirkungsorientierte Haushalt kontinuierlich verbessert. Im Rahmen 
dieser Weiterentwicklung seien Pilotprojekte erfolgreich in 2018 abgeschlossen worden. Die Be-
zirksregierung bittet daher darum, zukünftig eingearbeitete Änderungen kenntlich zu machen 
bzw. die Weiterentwicklung des wirkungsorientierten Haushaltes anhand umgesetzter Beispiele 
zu erläutern. 
 
Im Übrigen begrüßt die Bezirksregierung die von der Stadt Köln dargestellte positive Entwicklung der 
Jahresergebnisse hin zu einem geplanten Haushaltsausgleich in 2022 sowie den anschließenden 
Wiederaufbau des Eigenkapitals. Ebenso betont sie äußerst positiv die rechtzeitige Vorlage des 
Haushalts gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW, so dass der Haushalt zum 01.01.2019 in Kraft treten kann. 
 
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass der Rechnungsprüfungsausschuss für den Jahresab-
schluss 2016 wieder nur einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk beschlossen hat. Dies bedeu-
tet, dass die bekannten Zahlen zum Jahresergebnis (und damit der Stand des Eigenkapitals) weiter-
hin mit einem Risiko behaftet sind. 
 
Eine Kopie der Genehmigung der Bezirksregierung vom 17.12.2018 ist als Anlage beigefügt. 
 
Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte gem. § 80 Abs. 5 und 6 GO NRW im 
Amtsblatt am 09.01.2019. 
 
 
 
Anlage 
   
 
 
Gez. Blome i.V. für Dez. II

Genehmigungsverfügung Haushalt 2019

9293 Zeichen

BezirksregierungKöln
DieRegierungspräsidentin
BezirksregierungKöln50606KölnDatum:17.Dezember2018
Seite1von8
StadtKoln
DieOberbürgermeisterin
Rathaus
50667Köln
AnzeigederHaushalftsatzungderStadtKölnfürdasHaushaltsjahr
2019
IhrSchreibenvom15.11.2018,Az.:11/20/202
SehrgeehrteDamenundHerren,
mitSchreibenvom15.11.2018,hiereingegangenam16.11.2018,
habenSiedieam08.11.2018vomRatderStadtKölnbeschlossene
HaushaltssatzungfürdasHaushaltsjahr2019gemäß§80Abs.5GO
NRWangezeigt.AußerdemhabenSiedieGenehmigungnach§75
Abs.45.1GONRWzurVerringerungderallgemeinenRücklage
beantragt.
1.Genehmigung
DerErgebnisplanweistfürdasHaushaltsjahr2019einenFehlbedarfin
Höhevon137.315.861€aus.ZumAusgleichdesErgebnisplanssollein
TeilderallgemeinenRücklageinAnspruchgenommenwerden.Die
VerringerungderallgemeinenRücklagebedarfgemäß§75Abs.45.1
GONRWderGenehmigungdurchdieAufsichtsbehörde.
Zeughausstraße2-10,
RechtlicheGründefüreineVersagungderGenehmigungoderdie50667Köln
ForderungnachAufstellungeinesHaushaltssicherungskonzeptes

BezirksregierungKöln
DieRegierungspräsidentin
ergebensichnachPrüfungderAnzeigeundderdazugehörigenDatum:17.Dezember2018
Seite2von8
Unterlagennicht.
DieVerringerungderallgemeinenRücklagenachMaßgabederam
08.11.2018beschlossenenHaushaltssatzungderStadtKölnwird
gemäß§75Abs.4GONRWgenehmigt.
II.AuflagenlHinweise
DieGenehmigungwirdmitfolgendenAuflagen/Hinweisenerteilt:
1.Ichbittedarum,zukünftigimVorberichtnochdetaillierterdie
wesentlichenErträge,Aufwendungen,Einzahlungen,Auszahlungen,
dasVermögen,dieVerbindlichkeiten,diewesentlichenInvestitionen,
dieEntwicklungdesEigenkapitalssowiedieLiquiditätsentwicklung
zuerläutern.
Ebensobitteichdarum,diewesentlichenAnsätzeimHaushaltsplan
umfangreicherzuerläutern,beiSummenpositionen(z.B.
ZuwendungenundallgemeineUmlagen)sindwichtigeAnsätzein
denErläuterungenseparatdarzustellen,umdieveranschlagteHöhe
nachvollziehenzukönnen.IndiesemZusammenhangverweiseich
aufdenEntwurfderKommuna(haushaltsverordnung.Solltediese
wiegeplanterlassenwerden,sosinddanachdieAussagenim
Vorberichtdeutlichauszuweiten(7Abs.2)unddieAnsätzeim
Haushaltsplan,soweiterforderlich,zuerläutern(19).
2.MitSchreibenvom1112.2018habenSiemitgeteilt,dasseine
zusätzlicheKreditaufnahmevonbiszu200Mio.€proJahrgeplant
ist.DabeihandeltessichumdiezukünftigeGewährungvon
DarlehenzurFinanzierungderKonzerntöchter(Weitergabevon

KreditenunterAnwendungdesKonzernprivilegs).IchweisedaraufDatum17Dezember2013
Seite3von8
hin,dassgemaßZiffer2.1.3desRunderlassesdesMinisteriumfür
InneresundKommunalesvom1612.2014dieWeitergabeder
KrediteunterBeachtungderdazugetroffenenVereinbarunginder
BilanzanzusetzenundimAnhangzuerlauternist.Ichbitte,dies
kunftigzubeachten.
3.Gemäß§2NKF-EinführungsgesetzhabendieGemeinden
spatestenszumStichtag31.Dezember2010denersten
GesamtabschlussaufzustellenDieGemeindehatinjedem
HaushaltsjahrfürdenAbschlussstichtag31.Dezembereinen
Gesamtabschlussgemäß§116ff.GONRWaufzustellenundder
Aufsichtsbehördeanzuzeigen.Esliegtmirnachwievorkein
GesamtabschlussderStadtKölnvor,dieAufarbeitungder
diesbezüglichenRückstandeistdringendgebotenIchbittedaher,
mirdieZeitplanunghinsichtlichAufstellungundAnzeigeder
ausstehendenGesamtabschlüssebiszum25.01.2019vorzulegen.
4.DieZuleitungdesJahresabschlusses2017andenRaterfolgteam
27.09.2018.EinFeststellungsterminkannvonIhnenderzeitnicht
genanntwerden,sodassdiegesetzlicheVorgabe(Feststellungbis
31.12.2018)offenbarnichteingehaltenwerdenkann.Ichbitteum
Information,sobaldderFeststellungsterminbekanntist.
5.Nach§4GemHVONRWsowienach§4desEntwurfsder
KomHVONRWsollenindenTeilplänenZielebeschriebensowie
KennzahlenzurMessungderZielerreichungbeschriebenwerden.
DieStadtKolnhaterstmalszumHaushalt2015einenneuenBand
vorgelegt,derersteSteuerungselementeeineswirkungsorientierten
HaushaltesmitBeschreibungvonZielenundKennzahlenzuden
ProduktenundProduktbereichenbeinhaltet.NachIhren

BezirksregierungKöln
DieRegierungspräsidentin
AusführungenimSchreibenvom15.11.2018wirdderDatum:17.Dezember2øl8
Seite4von8
wirkungsorientierteHaushaltkontinuierlichverbessert.ImRahmen
dieserWeiterentwicklungseienPilotprojekteerfolgreichin2018
abgeschlossenworden.Ichbittedaherdarum,zukünftig
eingearbeiteteÄnderungenkenntlichzumachenbzw.die
WeiterentwicklungdeswirkungsorientiertenHaushaltesanhand
umgesetzterBeispielezuerläutern.
6.DievonderStadtKölndargestelltepositiveEntwicklungder
JahresergebnissehinzueinemgeplantenHaushaltsausgleichin
2022sowieanschließendemWiederaufbaudesEigenkapitals
begrüßeichsehr,ebensowiedierechtzeitigeVorlagedes
Haushaltsgemäß§80Abs.5GONRW,sodassderHaushaltzum
01.01.2019inKrafttretenkann.
III.Begründung
MitSchreibenvom15.11.2018,hiereingegangenam16.11.2018,
habenSiedieam08.11.2018vomRatderStadtKölnbeschlossene
HaushaltssatzungfürdasHaushaltsjahr2019gemäß§80Abs.5GO
NRWangezeigt.ZumAusgleichdesErgebnisplanssolleinTeilder
allgemeinenRücklageinAnspruchgenommenwerden.Die
VerringerungderallgemeinenRücklagebedarfgemäß§75Abs.45.1
GONRWderGenehmigungdurchdieAufsichtsbehörde.Die
entsprechendeGenehmigungwurdevonIhnenbeantragt.
Gem.§75Abs.25.1GONRWmussderHaushaltinjedemJahrin
PlanungundRechnungausgeglichensein.Gem.§845.3GONRW
solldieErgebnis-undFinanzplanungfürdiedemHaushaltsjahr

BezirksregierungKöln
DieRegierungspräsidentin
folgendendreiPlanungsjahrenjeweilsausgeglichensein.DieDatum:17.Dezember2018
Seite5von8
VeranschlagungimGesamtergebnisplanweistfürdasHaushaltsjahr
2019sowiedieweiterenJahrederErgebnis-undFinanzplanung
folgendeJahresergebnisseaus:
inEuro2019202020212022
Erträge4.750.322,9834.897.676.9005.034.730.5105.120.438.122
Aufwendungen4.887.638.8454.926.531.2945.065.449.1445.117.669.139
Jahresergebnis-137.315.861-28.854.394-30.718.6342.768.983
Entnahmequote263%057%060%0100%
Beidenv.g.EntnahmequotenistsowohlderÜberschussausder
FeststellungdesJahresabschlusses2016(rd.151Mio.€)alsauchder
nachdemEntwurfdesJahresabschlusses2017deutlichverringerte
Fehlbetragvon39,2Mio.€(Planwert:229,2Mio.€)berücksichtigt.
DanichtinzweiaufeinanderfolgendenJahrendieallgemeineRücklage
ummmd.5%verringertwird,bestehtkeineVerpflichtungzurAufstellung
einesHaushaltssi‘cherungskonzeptesgem.§76Abs.1Nr.2GONRW.
DerHaushalt2019zeigteinepositiveEntwicklungauf,die
JahresergebnissedesPlanungszeitraumsfallendeutlichbesserausals
indenvergangenenJahren.ZusätzlichwirdeinePerspektivefürden
gesetzlichgem.§75Abs.2GONRWvorgeschriebenen
Haushaltsausgleichaufgezeigt,diesersollimJahr2022erreichtwerden
(Überschussvonrd.2,8Mio.€).TrotzdiesererfreulichenEntwicklung
istesunerlässlich,dassdieStadtKöln‘ihre
Konsolidierungsbemühungenweiterfortsetzt,umnichtnurden
gesetzlichvorgeschriebenenHaushaltsausgleichindenkommenden

BezirksregierungKöln
DieRegierungspräsidentin
Jahrenrealisierenzukönnen,sonderndasauchvonihrselbstDatum:17.Dezember2018
Seite6von8
priorisierteZielzu,erreichen,dasindenvergangenenJahren
verbrauchteEigenkapitalwiederaufzubauen.
DerRechnungsprüfungsausschusshatfürdenfestgestellten
Jahresabschluss2016wiebereitsfürdievergangenenJahrenureinen
eingeschränktenBestätigungsvermerkbeschlossen.Das
RechnungsprüfungsamthatbeiderPrüfungu.a.festgestellt,dass
-eineÜberprüfungderVollständigkeitundWerthaltigkeitdes
Vermögensnochaussteht
-einebuchhalterischkorrekteFortschreibungderForderungs-und
Verbindlichkeitsbeständenichtgewährleistetist
-dieFinanzrechnungnichtangemessenprüfbarist
-inderUmsetzungderBuchführungeineVielzahlvon
Fehlbuchungensind
-dieUmsetzungderBuähführungzueinerfehlerhaftenDarstellung
derErgebnisrechnungführt.
Diesbedeutet,dassdiebekanntenZahlenzumJahresergebnis(und
damitderStanddesEigenkapitals)weiterhinmiteinemRisikobehaftet
sind.
MitSchreibenvom27.11.2018habenSiemirüberdenaktuellenStand
derMaßnahmenzurVerbesserungderQualitätimRechnungswesen
berichtet.DiegenanntenMaßnahmenerscheinenzwargeeignet.
Verzögerungen,wiesieinderVergangenheitbeiderUmsetzungder
Maßnahmenaufgetretensind,solltenallerdingsangesichtsderbereits
seitJahrenandauerndenMängelkünftignachMöglichkeitvermieden
werden.

BezirksregierungKöln
DieRegierungspräsidentin
GegendieBekanntmachungderHaushaltssa&ungfürdasDatum17Dezember2018
Seite7‘jon8
Haushaltsjahr2019bestehenkeineBedenken.
Rechtsbehelfsbelehrung:
GegendiesenBescheidkanninnerhalbeinesMonatsnach
BekanntgabeKlageerhobenwerden.DieKlageistschriftlichoderzur
NiederschriftdesUrkundsbeamtenderGeschäftsstellebeim
VerwaltungsgerichtKöln,Appellhofplatz1,50667Kölneinzulegen.
SolltedieFristdurchdasVerschuldeneinesvonIhnenBevollmächtigten
versäumtwerden,sowürdedessenVerschuldenIhnenzugerechnet
werden.
DieKlagekannauchdurchÜbertragungeineselektronischen
DokumentsandieelektronischePoststelledesGerichtserhoben
werden.DaselektronischeDokumentmussfürdieBearbeitungdurch
dasGerichtgeeignetsein.Esmussmiteinerqualifizierten
elektronischenSignaturderverantwortendenPersonversehensein
odervonderverantwortendenPersonsigniertundaufeinemsicheren
Übermittlungsweggemäß§55aAbsatz4VwGOeingereichtwerden.
DiefürdieÜbermittlungundBearbeitunggeeignetentechnischen
RahmenbedingungenbestimmensichnachnähererMaßgabeder
VerordnungüberdietechnischenRahmenbedingungendes
elektronischenRechtsverkehrsundüberdasbesondereelektronische
Behördenposifach(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung-ERVV)
vom24.November2017(BGBI.15.3803)inderderzeitgeltenden
Fassung.

BezirksregierungKöln
DieRegierungspräsidentin
Hinweis:WeitereInformationenerhaltenSieaufderInternetseiteDatum:17.Dezember2018
Seite8von8
wwwiustiz.de.
MitfredlichenGrüßen

Beratungsverlauf (1)

11.02.2019 Finanzausschuss
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Zeughausstraße
  • Appellhofplatz

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Details

Aktenzeichen
0078/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
21.01.2019
Erstellt
08.01.2019 11:54