A-R/0014/2005
Für Sauberkeit und öffentliche Ordnung in Münster
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Originalantrag
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RATSFRAKT ION Münster, 03. Mai 2005 Antrag Für Sauberkeit und öffentliche Ordnung in Münster Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. den zuständigen Ratsgremien im Wege einer Bestan dsaufnahme über Problemschwerpunkte aus dem Bereich öffentliche Sauberkeit und Ordnung zu berichten und das aktuelle Vorgehen der Ordnungsverwaltung hiergegen darzustellen; 2. daraus ein münsterspezifisches Konzept zur weite ren Verbesserung der Sauberkeit im öffentlichen Raum auch unter Berücksichtigung von o rdnungsrechtlichen Maßnahmen zu entwickeln. Dabei sollen auch Erfahrungen aus anderen Städten berücksichtigt werden. 3. im Stadtgebiet Münsters - schwerpunktmäßig in de n Fußgängerzonen der Innenstadt, im Aasee-Bereich, im Bereich Hafen und an den Kanalufe rpromenaden - Kontrollen durchzuführen und spätestens nach einjähriger Praxis einen Erfahrungsbericht vorzulegen 4. entsprechende die Sauberkeit der Stadt betreffen de Ordnungswidrigkeiten insbesondere während der Schwerpunktkontrollen konsequent mit Bußgeldern zu ahnden. Begründung: In der Bürgerschaft häufen sich die Klagen über Uns auberkeit und Vernachlässigung des öffentlichen Raumes. Müll und andere Hinterlassensc haften sind längst keine hinnehmbaren Nachlässigkeiten mehr. Sie sind zunehmend ein öffen tliches Ärgernis, denn sie verunstalten das Stadtbild und vermitteln den Bürgern, insbesondere auch auswärtigen Besuchern und Kunden einen negativen Eindruck von unserer Stadt. Die planmäßigen Reinigungen der Straßen durch die Abfallwirtschaftsbetriebe und Vorkehrungen und Einsätze in öffentlichen Anlagen und Grünflächen, wie z.B. Aasee-Bereich, Kanalufer-Promenaden, Kreat iv-Kai-Bereich und Parkanlagen und auch das bürgerschaftliche Engagement im Rahmen der rege lmäßigen Müllsammelaktionen reichen offensichtlich nicht aus, um den aufkommenden Eindr uck einer zunehmenden „öffentlichen Verwahrlosung “ zu beseitigen. Neben und in Ergänzung der bestehenden Routinereini gung erscheint es daher in Anlehnung an entsprechende Konzepte in anderen Großstädten (Dort mund, Köln, Leipzig, Hamburg) zweckmäßig, auch ordnungsbehördliche Lösungsansätze zu intensivieren. Dies kann z.B. durch die Einrichtung eines „schnellen Eingreiftrupps“ zur Müllentsorgung, durch Schwerpunktkontrollen und durch die verstärkte Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten geschehen. Über die Möglichkeit Bußgelder zu verhängen, ist die Öffentlichkeit in geeigneter Weise zu informieren. gez. Sellenriek gez. Möllemann-Appelhoff CDU - Fraktion FDP Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0014/2005
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 03.05.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37