V/0129/2005
Bericht zur Umsetzung des PCB-Sanierungsprogramms 2000 - 2003
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Anlage 1: Kostenübersicht PCB Sanierungen
2326 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage PCB-Sanierungsprogramm 2000-2004 Schätzung Kosten 1. Priorität DM Euro Euro, ca. Ausführung Friedhof Hohe Ward, Hiltrup Am Waldfriedhof 160.000 81.807 13.360 2000 Hallenbad Handorf Heriburgstraße 110.000 56.242 83.687 2001 Hallenbad Roxel Tilbecker Straße 140.000 71.581 30.797 2000 Eichendorffschule Angelmodde, Turnh. Eichendorffstraße 390.000 199.404 227.768 2000 Wartburgschule "Hauptschule" Von-Esmarch-Straße 195.000 99.702 127.001 2000 995.000 508.735 482.613 2.Priorität Idaschule Vörnste Esch 270.000 138.049 131.939 2001 Fürstin-von-Gallitzin-Schule Manfr-v-Richthofen-S 200.000 102.258 193.141 2002-2004 Anne-Frank-Schule Manfr-v-Richthofen-S 190.000 97.145 32.074 2001 660.000 337.453 357.154 3.Priorität Gertrudenschule Pastorsesch 150.000 76.694 39.071 2002 Waldschule Kinderhaus Große Wiese 140.000 71.581 138.704 2003-2004 Ludgerusschule Hiltrup An der Alten Kirche 130.000 66.468 54.992 2002 Melanchtonschule Königsberger Straße 120.000 61.355 162.385 2002 Freiherr vom Stein Gymnasium Hindenburgplatz 140.000 71.581 3.763 keine San. erfolgt 680.000 347.678 398.915 4.Priorität Clemensschule Unckelstraße 140.000 71.581 34.000 2002 Kreuzschule, Turnhalle Kampstraße 130.000 66.468 77.447 2004 Feuerwache III / Notdienst Hiltrup Friedhofstraße 150.000 76.694 92.979 2003 Freibad Hiltrup Zum Hiltruper See 130.000 66.468 31.510 2003 Hallenbad Hiltrup Westfalenstraße 115.000 58.799 29.558 2003 665.000 340.009 265.494 3.000.000 1.533.876 1.504.176 gerundet 1.534.000 1.534.000 Maßnahmen ausserhalb des Programms Pascal-Gymnasium Uppenkampstiege 65.110 58.974 1999 Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup Am Klosterwald 30 255.645 255.623 1999 Augustin-Wibbelt-Schule Auf dem Dorn 14 350.478 341.876 1999 Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup Am Klosterwald 30 207.500 208.574 2002 1. BA Sondertrakt Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup Am Klosterwald 30 175.000 169.435 2003 2. BA Sondertrakt Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup Am Klosterwald 30 350.000 421.016 2004 1. BA Klassen + Aula 350.000 2005 geschätzt 310.000 2006 geschätzt 100.000 2007 geschätzt 1.455.498 PCB-Erhebungen, Untersuchungen, Raumluftmessungen 99.707 1998 256.591 1999 36.905 2000 25.666 2001 22.393 2002 10.543 2003 7.516 2004 459.321 Seite 1
Anlage 2: Inforamtion zu PCB
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Anlage 2 zur Vorlage Polychlorierte Biphenyle - PBC - Was ist das ? Polychlorierte Biphenyle gehören zu der Gruppe der chlorierten aromatisierten Kohlenwasserstoffe. Das Ausgangsprodukt stellt das Biphenyl dar, an welches 1 bis 10 Chloratome gebunden sind. Insgesamt gibt es 209 verschiedene Verbindungen der PCB. Die Beschaffenheit des technischen Gemisches, welches seit 1929 industriell hergestellt wird, reicht von farbloser, öliger Flüssigkeit bis hin zum hellgelben Weichharz. Die Chlorgehalte bestimmen die Dichte, Zähigkeit sowie Löslichkeit. Eigenschaften von PCB - mittel - bis schwerflüchtig (je nach Chlorgehalt), kann noch Jahre später ausdifundieren - nichtbrennbar - hitze- und kältebeständig - gute elektrische Isolation - chemisch stabil gegen Säuren und Basen - erweicht Kunststoffe Verwendung von PCB Aufgrund der vielfältigen Eigenschaften wurden PCB sowohl in geschlossenen als auch in offenen Systemen verwendet. In geschlossenen Systemen wurden PCB z.B. als Zusatzdielektrikum für Starkstromkondensatoren, als Isolier- und Kühlflüssigkeit für Transformatoren, Kondensatoren und Gleichrichter sowie als hydraulische Flüssigkeit eingesetzt. In offenen Systemen wurden PCB z.B. als Weichmacher für Lacke, Harze und Kunststoffe, in Klebstoffen, in Imprägnier- und Flammschutzmitteln sowie als Zusatz von Kitten, Spachtel-, Dichtungs- und Vergussmassen eingesetzt. Hierbei ist hervorzuheben, dass der überwiegende Teil der offenen PCB-Verwendungen in den Bereich der Zusatzmittel für Dichtungs- und Vergussmassen fällt. PCB wurden z.B. als Weichmacher für Fugendichtmittel auf Polysulfid-Kautschuk-Basis vor Ort auf der Baustelle beigemischt ( mit bis zu 40 Vol.%), um hiermit Bauwerksfugen, Dehnungsfugen, Bauteilanschlussfugen o.ä. zu versiegeln. Insbesondere bei diesen Verwendungen treten heute sehr hohe Belastungswerte auf. Die in offener Anwendung verarbeiteten PCB können noch Jahre nach der Verarbeitung zu Raumluftbelastungen führen. Die Höhe der Belastungen hängt jedoch stark von der Menge im jeweiligen Baustoff, von der Menge und Beschaffenheit im Raum sowie von den klimatischen Bedingungen (bei höheren Temperaturen ist mit höheren Belastungen zu rechnen) des Raumes ab. Die Raumluftbelastungen gehen zunächst vom belasteten Baustoff (Primärquelle) selbst aus, jedoch lagern sich PCB auch nach dem Ausgasen z.B. an Staubpartikel in der Luft, an Wandoberflächen oder Bodenbelägen (Sekundärquellen) an, was in der Regel zu weiteren Raumluftbelastungen führt. Eine Verwendung von PCB-haltigen Baustoffen oder Bauteilen in Gebäuden ist insbesondere bei Gebäuden zu befürchten, die bis zum Ende der 70er Jahre erbaut (neu- oder umgebaut, modernisiert etc.) wurden. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine offene Anwendung von PCB bei Gebäuden, die nach 1980 erbaut wurden, nicht zu erwarten. Gefährdungen durch PCB Wegen des weltweiten Einsatzes und der hohen Beständigkeit von PCB sind Spuren dieser Chemikalie heute praktisch allgegenwärtig. Hierdurch begründet können PCB sowohl über die Atemwege als auch über die Nahrungskette vom Menschen aufgenommen werden und sich im Organismus, und hier insbesondere in der Leber, der Niere und den Fortpflanzungsorganen, anreichern. Bei einer chronischen PBC-Belastung können Schädigungen am Nerven- und Immunsystem sowie Unfruchtbarkeit auftreten. Weiterhin besteht der Verdacht, daß PCB Krebs auslösen kann. Aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse in Bezug auf mögliche Gesundheits- gefährdungen wurden PCB in der offenen Anwendung 1978 vom Gesetzgeber verboten. Seit 1989 gilt die PCB-, PCT-, VC-Verbotsverordnung, wonach Zubereitungen generell nicht mehr als 50 mg/kg PCB enthalten dürfen. Zudem wurden PCB durch die MAK-Kommision (MAK = maximale Arbeitsplatzkonzentration) vorläufig in die MAK-Wert-Liste, Gruppe III B - Verdacht auf krebserzeugendes Potential - eingestuft. Nach der Gefahrstoff-Verordnung wird PCB als mindergiftig bewertet. Aufgrund der chemischen Zusammensetzung ist im Brandfall die Bildung von Dioxinen und Furanen nicht auszuschließen. In Fachkreisen gilt als gesichert, dass bei Nutzern PCB-belasteter Gebäude mit akuten Gesundheitsgefährdungen durch Aufnahme von PCB über die Raumluft nicht zu rechnen ist. Gleichwohl ist unter Vorsorgegesichtspunkten die tägliche Aufnahme von PCB auf ein tolerierbares Maß zu reduzieren. PCB-Richtlinie NRW Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine PCB-Richtlinie als Technische Baubestimmung bauaufsichtlich eingeführt (RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen vom 03.07.1996 - II B 4-476.101). Die Richtlinie für die Bewertung und Sanierung PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden (PCB-Richtlinie NRW) enthält vom Aufbau und Inhalt her, analog einer Musterrichtlinie der ARGEBAU, Angaben zu Konzentrationsgrenzen zur Bewertung der PCB- Belastung in Räumen und der Dringlichkeit von Sanierungsmaßnahmen, weiterhin technische und organisatorische Empfehlungen für die Sanierung einschl. Entsorgung sowie Angaben zur Erfolgskontrolle im Anschluss an Sanierungsmaßnahmen. Bewertungen nach der PCB-Richtlinie NRW: - Raumluftkonzentrationen unter 300 ng PCB / m3 Luft sind als langfristig tolerabel anzustreben (Vorsorgewert) - Bei Raumluftkonzentrationen zwischen 300 ng PCB / m3 und 3000 ng PCB / m3 Luft ist die Quelle der Raumluftverunreinigung aufzuspüren und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit mittelfristig zu beseitigen. Zwischenzeitlich ist durch regelmäßiges Lüften sowie gründliche Reinigung und Entstaubung der Räume eine Verminderung der PCB-Konzentration anzustreben. Der Zielwert liegt bei weniger als 300 ng PCB / m3 Luft (Sanierungsleitwert) - Bei Raumluftkonzentrationen oberhalb von 3000 ng PCB / m3 Luft sind akute Gesundheitsgefahren nicht auszuschließen (Interventionswert für Sofortmaßnahmen). Bei entsprechenden Befunden sollen unverzüglich Kontrollanalysen durch geführt werden. Bei Bestätigung des Wertes sind in Abhängigkeit von der Belastung zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken in diesen Räumen unverzüglich Maßnahmen zur Verringerung der Raumluftkonzentrationen von PCB zu ergreifen. Der Zielwert liegt auch hier bei weniger als 300 ng PCB / m3 Luft (Sanierungsleitwert). In Abweichung zu der ARGEBAU-Musterrichtlinie werden für die notwendigen messtechnischen Erfolgskontrollen sommerliche Witterungsbedingungen (Außen- und Innentemperaturen > 23 / C ) als Rahmenbedingung vorgegeben, d.h. bei Sanierungsmaßnahmen können endgültige Erfolgskontrollen u.U. erst sehr zeitverzögert durchgeführt werden und der Sanierungserfolg ist für den Zwischenzeitraum nicht abschließend feststellbar. In der PCB-Richtlinie wird zur Abgrenzung der Untersuchungserfordernisse weiterhin dargestellt, dass einzuleitende Untersuchungen sich auf alle Gebäude, Gebäudeteile bzw. Bauabschnitte von Gebäuden beziehen, die bis 1980 erbaut, d.h. errichtet, umgebaut, modernisiert oder instandgesetzt wurden, da hierbei eine Verwendung PCB-haltiger Materialien zu befürchten ist und nicht 100-prozentig ausgeschlossen werden kann. Nach 1980 ist bei baulichen Maßnahmen an Gebäuden eine PCB-Verwendung nicht zu erwarten. Rechtliche Beurteilung der PCB-Richtlinie NRW Mit der Veröffentlichung im Ministerialblatt NRW vom 09.08.1996 wurde die PCB-Richtlinie über den Einführungserlass des Ministeriums für Bauen und Wohnen vom 03.07.1996 nach § 3 Abs. 3 der Landesbauordnung als Technische Baubestimmung bauaufsichtlich eingeführt. In dem Einführungserlass ist dargestellt, dass in bestehenden Gebäuden PCB von belasteten Baustoffen und Bauteilen in die Atemluft freigesetzt werden und beim Menschen Gesundheitsschädigungen auslösen können. Die Verantwortung für die Durchführung der erforderlichen Untersuchungen und Sanierungsmaßnahmen obliegt dem jeweiligen Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigten der betroffenen Gebäude. Eine rechtliche Beurteilung hat ergeben, dass sich für die Stadt Münster allein aus der Tatsache, dass sie Eigentümerin von Gebäuden ist, noch keine unmittelbare Rechtswirkung aus der PCB-Richtlinie ergibt. Jedoch ist bei Abbruch, Nutzungsänderung sowie bei der Instandhaltung oder baulicher Änderung von Gebäuden das entsprechende Regelwerk durch die Eigentümer bzw. deren Fachplaner zu beachten. Hierzu könnte die zuständige Bauaufsichtsbehörde im Rahmen eines Baugenehmigungs- verfahrens auch die Erfüllung entsprechender Auflagen fordern. Konsequenzen für die Stadt Münster Obwohl die PCB-Richtlinie keine unmittelbare Rechtswirkung zur Stadt Münster als Eigentümerin von Gebäuden entfaltet, sollte im Sinne der Gesundheitsfürsorge dennoch ein Konzept zur Ermittlung PCB-belasteter Gebäude entwickelt werden und soweit erforderlich auch Sanierungen konzipiert und unter Beachtung der PCB-Richtlinie eingeleitet und durchgeführt werden. (PCB-Allgemein/Vorlagen-2005-Anlage2.doc)
Berichtsvorlage
13062 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Gebäudemanagement
Betrifft
Bericht zur Umsetzung des PCB-Sanierungsprogramms 2000 - 2003
Beratungsfolge
05.04.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht
Bericht:
Bericht zum Stand der Abwicklung von PCB-Sanierungen in städt. Gebäuden
1.
PCB-Sanierungsprogramm 2000 – 2003
2. Sonstige PCB Sanierungen seit 1999
3. Fazit, Ausblick, weitere Maßnahmen
Einleitung:
Vorbeugender Gesundheitsschutz für die Nutzer städtischer Gebäude ist ebenso wie vorbeugen-
de Unfallverhütung und auch vorbeugender Brandschutz ein hoher Anspruch, den sich das Amt
für Gebäudemanagement der Stadt Münster im Sinne einer Bürger- und Kundenorientierung
selbst als Ziel gesteckt hat.
Im konkreten Fall haben Luftbelastungen durch PCB die Landesregierung veranlasst, 1996 eine
PCB Richtlinie NRW einzuführen. In der Richtlinie sind Grenzwerte und Handlungsanweisungen
bei vorh. PCB Luftbelastungen aufgeführt. Eine rechtliche Verpflichtung zur Untersuchung von
Gebäuden besteht jedoch nicht.
Da im Rahmen einzelner städtischer Bausanierungen vereinzelt PCB-Schadstoffe festgestellt
wurden, hat das Amt für Gebäudemanagement im Interesse der Tausenden von Nutzern städti-
scher Schulen und sonstiger Gebäude 1998 vor geschlagen, alle in Frage kommenden Gebäude
auf entsprechende Schadstoffe untersuchen zu lassen. Es wurden umfassende Kataster erstellt,
aus denen das nachfolgend beschriebenen Sanierungsprogramm resultierte.
Durch diese Aktivitäten der Stadt Münster wurde das Schadstoffproblem auch überregional in-
tensiver diskutiert, viele Nachbarkommunen fragten nach und baten um Austausch zum erwor-
benen Know How.
Das Engagement und erworbene Fachwissen wurde bis hin zu den kommunalen Spitzenverbän-
den zur Kenntnis genommen, so dass die Stadt Münster – hier das Amt für Gebäudemanage-
Vorlagen-Nr.:
V/0129/2005
Auskunft erteilt:
Herr Heitmann
Ruf:
492 65 59
E-Mail:
HeitmA@stadt-muenster.de
Datum:
14.02.2005
Öffentliche Berichtsvorlage
2
ment - als Vertreter des Deutschen Städtetages in die in NRW initiierte PCB-Arbeitsgruppe im
Ministerium für Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz entsendet wur-
de, um die Belange der Kommunen zu vertreten.
Zu 1) PCB-Sanierungsprogramm 2000 – 2003
Mit der Vorlage 1359/99 hat der Rat der Stadt Münster am 29.03.2000 beschlossen, in insgesamt
18 städt. Gebäuden PCB Sanierungen durchführen zu lassen. Hierzu wurde von der Verwaltung
ein nach Prioritäten gestaffeltes PCB-Sanierungsprogramm vorbereitet. Als Zeitraum für die
Durchführung dieser 18 Maßnahmen waren die Jahre 2000 – 2003 vorgesehen.
In den Jahren 2000 bis 2004 wurden aus dem Sanierungsprogramm in 17 Objekten PCB Sanie-
rungen durchgeführt, lediglich im Gebäude des Freiherr vom Stein Gymnasiums wurde die Sa-
nierung zunächst auf Grund der später offenen Nutzung zurückgestellt.
Bei allen Sanierungen belegten Kontrollmessungen den erwarteten Rückgang der Raumluftbe-
lastungen.
Hierzu ist anzumerken, dass sich der endgültige Sanierungserfolg spätestens 2 Jahre nach der
Sanierung einstellen soll. Dies hängt damit zusammen, dass PCB nie zu 100 % aus den Gebäu-
den entfernt werden kann, die Luftbelastungen nach einer Sanierung nicht immer schlagartig
sinken. Dieses Phänomen ist wissenschaftlich nachgewiesen und in der PCB-Richtlinie NRW
entsprechend berücksichtigt.
Hieraus ergibt sich für das PCB-Sanierungsprogramm, dass nach derzeitigem Sachstand (Mess-
reihe vom Sommer 2004) insgesamt 11 Sanierungen als erfolgreich betrachtet werden können.
Bei den Kontrollmessungen wurden jeweils keine
Messwerte oberhalb des in der PCB-Richtlinie
NRW festgelegten Sanierungszielwertes in Höhe von 300 ng PCB/cbm Luft festgestellt. In der
nachfolgenden Tabelle sind diese 11 Objekte aufgeführt und es wird die Tendenz der Messer-
gebnisse beschrieben.
Übersicht der erfolgreichen Sanierungen
Objekt Strasse Tendenz Anzahl
Messungen
davon Aufenthalts-
raum
Nebenraum Zeitraum
gesamt < 300 > 300 > 300
Eichendorffschule An-
gelmodde, Turnh.
Eichendorffstra-
ße
gleich 4 4 0 0 2000
Anne-Frank-Schule Manfr-v-
Richthofen-S
fallend 13 13 0 0 2001
Fürstin-von-Gallitzin-
Schule
Manfr-v-
Richthofen-S
fallend 5 5 0 0 2001-2003
Idaschule Vörnste Esch gleich 5 5 0 0 2001
Melanchtonschule Königsberger
Straße
fallend 8 8 0 0 2002
Gertrudenschule Pastorsesch fallend 5 5 0 0 2002
Ludgerusschule
Hiltrup
An der Alten
Kirche
fallend 5 5 0 0 2002
Clemensschule Unckelstraße fallend 5 5 0 0 2002
Waldschule Kinder-
haus
Große Wiese fallend 3 3 0 0 2003-2004
Feuerwehrgerätehaus
Hiltrup
Friedhofstraße fallend 4 4 0 0 2003
Kreuzschule, Turnhal-
le
Kampstraße fallend 7 7 0 0 2004
3
Bei den weiteren 6 Objekten ist das Sanierungsziel – Unterschreitung des Zielwertes – noch nicht
abschließend erreicht. Hier gilt es jedoch zu differenzieren. In der nachfolgenden Tabelle sind
diese 6 Objekte aufgeführt und es wird die Tendenz der Messergebnisse beschrieben.
Übersicht der noch nicht abschließend erfolgreichen Sanierungen
Objekt Strasse Tendenz Anzahl
Messungen
davon Aufenthalts-
raum
Nebenraum Zeitraum
gesamt < 300 > 300 > 300
Hallenbad Roxel Tilbecker Straße fallend 8 7 0 1 2000
Hallenbad Hiltrup Westfalenstraße fallend 11 7 0 4 2003
Friedhof Hohe Ward,
Hiltrup
Am Waldfriedhof fallend 5 0 1 4 2000
Freibad Hiltrup Zum Hiltruper
See
fallend 7 6 1 0 2003
Hallenbad Handorf Heriburgstraße gleich 6 0 4 1 2001
Wartburgschule
"Hauptschule"
Von-Esmarch-
Straße
stei-
gend
6 2 3 1 2000
Freiherr vom Stein
Gymnasium
Hindenburgplatz gleich 14 8 6 0 Sanierung
offen
Bei den beiden erstgenannten Objekten - Hallenbad Roxel und Hallenbad Hiltrup – liegen die
Belastungen in Nebenräumen.
Im Friedhofsgebäude Hohe Ward, Hiltrup und im Freibad Hiltrup liegt jeweils noch ein Messwert
im Bereich von Aufenthaltsräumen, diese werden nur tageszeitlich bzw. saisonal, also nicht dau-
erhaft genutzt.
Im Hallenbad Handorf liegen noch insgesamt 4 Messwerte (Schwimmhalle, Umkleidebereich,
Personalraum und im Kassenbereich, 360 – 560 ng/cbm) oberhalb des Sanierungszielwertes.
Auch diese Räume werden nur tageszeitlich bzw. saisonal, also nicht dauerhaft genutzt.
Unklar ist derzeit noch die Entwicklung der Messwerte in der Wartburgschule – Hauptschule.
Nach anfänglichem Absinken der Messwerte ist in 2004 ein Anstieg (420 – 695 ng/cbm) festzu-
stellen
.
Grundsätzlich gilt hier anzumerken, dass in der PCB-Richtlinie NRW u.a. von nachfolgend aufge-
führten Rahmenbedingungen auszugehen ist:
- Zur Festlegung der Grenzwerte (Zielwert <
300 ng/cbm, Interventionswert > 3.000 ng/cbm)
wird von einer 24-stündigen Nutzung der Räume ausgegangen. Die betroffenen städt. Ge-
bäude werden regelmäßig nicht rund um die Uhr genutzt. Dieser Umstand ist in NRW bei der
Gefährdungsbeurteilung formell nicht zu berücksichtigen, relativiert aber die tatsächlichen Be-
lastungen erheblich. Würde in der PCB-Richtlinie NRW analog zu anderen Bundesländern
verfahren, dürfte der tatsächliche Nutzungszeitraum der städt. Gebäude – in der Regel max.
8 Std. pro Tag – als Korrekturfaktor berücksichtigt werden. Dies würde im Ergebnis zu einer
Verdreifachung der Grenzwerte (dann Zielwert <
900 ng/cbm, Interventionswert > 9.000
ng/cbm) führen.
4
- Bei Raumluftbelastungen über dem Sanierungszielwert 300 ng/cbm aber unterhalb des Inter-
ventionswertes 3.000 ng/cbm sind gem. der PCB Richtlinie NRW die Quellen zu ermitteln und
unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit mittelfristig zu beseitigt.
- Die Erfolgskontrollmessungen sollen bei sommerlichen Verhältnissen (Außen- und Innentem-
peraturen > 23° C) durchgeführt werden. Unter diesen Temperaturbedingungen sind die
höchsten Raumluftbelastungen zu erwarten (sog. Worst Case). Fakt ist aber, dass die klima-
tischen Bedingungen hier diese Temperaturbedingungen immer nur an einigen Tagen pro
Jahr zutreffen. Insofern relativieren sich die Messergebnisse in Bezug auf dauerhafte Raum-
luftbelastungen.
Im Freiherr-vom-Stein-Gymnasium werden derzeit nur Status Quo Messungen durchgeführt,
dass heißt der jeweilige Zustand gemessen und die Entwicklung tendenziell bewertet. Von den
14 Messwerten liegen 6 Messungen oberhalb des Sanierungszielwertes (434 – 944 ng/cbm).
Damit ist eine Nutzung der Räume ohne Einschränkungen möglich. Ob, und in welchem Umfang
eine Sanierung hier erforderlich wird, ist abhängig von der weiteren Nutzung des Gebäudes.
Bei den übrigen Gebäuden werden weiterhin Kontrollmessungen durchgeführt, Quellen ermittelt
und Folgemaßnahmen im Rahmen der PCB-Richtlinie eingeleitet.
Zu 2) Sonstige PCB Sanierungen seit 1998
Des Weiteren wurden bereits ab 1999 unabhängig von dem o.g. Ratsbeschluss zum PCB Pro-
gramm 2000-2003 separate PCB-Einzelsanierungen für die Augustin-Wibbelt-Schule (Vorl. Nr.
457/99), das Pascal-Gymnasium (Vorl. Nr. 78/99) und die Johannes-Gutenberg-Realschule
Hiltrup (Vorl. Nr. 77/99) beschlossen.
Die Sanierung in der Augustin-Wibbelt-Schule ist nach den vorliegenden regelmäßigen Kon-
trollmessungen erfolgreich gewesen, hier liegen alle Messwerte unter 300 ng/cbm.
Im Pascal-Gymnasium ist jedoch in 4 Aufenthaltsräumen wieder ein leichter Anstieg der Mess-
werte auf 381 – 638 ng/cbm zu verzeichnen. Auch hier werden die möglichen Quellen derzeit
gesucht.
In der Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup werden nach der ersten Sanierung in 1999 seit
2002 nun weitere Sekundärquellen (u.a. Decken und Fußböden der Räume, Fenster und Fugen
der Fassade) beseitigt.
Dies war erforderlich, da bei der ersten Sanierung die belasteten Anstriche beschichtet wurden.
Dies stellte eine sehr wirtschaftliche Lösung dar, führte aber im Ergebnis trotz positiver Grund-
einschätzung auch des Fachberaters nicht zum Sanierungsziel.
Dies hängt damit zusammen, dass Ende der 90er Jahre die Wechselwirkungen insbesondere
von primär- und sekundärbelasteten Bauteilen (Primärquellen sind Materialien mit direkter PCB-
Belastung, Sekundärquellen sind Materialien, die erst über die Zeit PCB aus der Luft aufgenom-
men haben) noch nicht umfassend bekannt waren und für die damals vorgeschlagene Sanie-
rungsmethode zur Abkapselung (Sperranstriche, Beplankungen) noch keine Langzeiterfahrun-
gen vorlagen. Im aktuellen Sanierungskonzept werden nicht nur die Primärquellen, sondern auch
die Sekundärquellen berücksichtigt.
Die Sanierung erfolgt unter Berücksichtigung der möglichen und machbaren Bauabschnittsbil-
dung jeweils in den Sommerferien und soll nach den derzeitigen Planungen bis einschl. 2007
erfolgen. Die Finanzierung ist über den Finanz- und Investitionsplan zum Haushalsplan sicherge-
stellt.
In allen bisher sanierten Bereichen (Sonderklassentrakt, Eingangshalle und 2.OG Klassentrakt)
sind die Sanierungszielwerte unterschritten worden.
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Zu 3) Fazit, Ausblick, weitere Maßnahmen
Fazit:
Das PCB-Sanierungspr
ogramm 2000-2003 ist im wesentlichen erfolgreich abgeschlossen.
Die bisher durchgeführten 17 Sanierungen aus dem PCB-Sanierungsprogramm wurden im Rah-
men der bereit gestellten Mittel, rd. 1.53 Mio. €, abgewickelt, die Mittel entsprechend in den Jah-
ren 2000 bis 2004 verausgabt.
Ausblick:
Bei den Gebäuden, in denen noch erhöhte Messwerte in Aufenthaltsbereichen vorliegen, sind
weitere Analysen zu den möglichen Quellen veranlasst. Es ist nicht auszuschließen, dass hier
nach wie vor Quellen im Gebäude vorhanden sind, oder aber außenliegende Quellen als Verur-
sacher (Eintrag ins Gebäude über Luftverbindungen) vorliegen.
Ob zusätzliche Haushaltsmittel für ggf. erforderliche weitergehende Sanierungen erforderlich
werden, ist derzeit nicht absehbar. Hierzu würde zu gegebener Zeit eine Anmeldung zum Haus-
halt erfolgen.
Weitere Maßnahmen:
Abgesehen von den bereits vor genannten Maßnahmen ergibt sich möglicherweise an der
Hauptschule Hiltrup einen weiteren Handlungsbedarf.
Dies Objekt wurde, da es vom Baujahr und von der Konstruktion her mit der benachbarten Jo-
hannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup vergleichbar is t, seit einigen Jahren als unkritisches Refe-
renzobjekt in Bezug auf Raumluftmessungen herangezogen. Beide Objekte weisen demnach
vergleichbar belastete Außenfugen auf, es befinden sich jedoch in der Hauptschule keine PCB-
Primärquellen. In 2004 wurden nunmehr erstmals mehrere Raumluftmesswerte mit Belastungen
über 300 ng/cbm nachgewiesen, so dass hier ebenfalls ein weiterer Untersuchungsbedarf be-
steht.
Die noch durchzuführenden Untersuchungen und Sanierungen erfolgen in enger Abstimmung mit
den jeweiligen Gebäudenutzern (Schulen, Bäderabteilung des Sportamtes etc.).
In allen sanierten Gebäuden werden nach wie vor regelmäßige Kontrollmessungen durchgeführt.
I.V.
gez.
Joksch
Anlagen:
Anlage 1: Kostenübersicht PCB Sanierungen
Anlage 2: Information zur PCB
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (20)
- Friedhofstraße 150
- Kampstraße 130
- Eichendorffstraße 390
- Von-Esmarch-Straße 195
- Am Waldfriedhof 160
- An der Alten Kirche 130
- Zum Hiltruper See 130
- Am Klosterwald 30
- Auf dem Dorn 14
- Königsberger Straße 120
- Tilbecker Straße 140
- Westfalenstraße 115
- Heriburgstraße 110
- Uppenkampstiege 65
- Vörnste Esch 270
- Pastorsesch 150
- Unckelstraße 140
- Große Wiese 140
- Hohe Ward
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0129/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 14.02.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37