3490/2022
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der FDP aus der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 23.08.2022 "Nachfrage nach Luftfiltern statt Lüften"
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Anlage 1_ S3 Leitlinie Maßnahmen_Praevention_und_Kontrolle_SARS-CoV-2-Uebertragung_in_Schulen_2022-10
147083 Zeichen
S3-Leitlinie
Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle
der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen | Lebende Leitlinie
AWMF-Registernummer 027-076
Kurzfassung Version 2.0, September 2022
Hinweise zur Kurzfassung
Die Kurzfassung Version 2.0 ist eine Übersicht der konsentierten Empfehlungen der
lebenden S3-Leitlinie zu Maßnahmen zur Prävention und Kon trolle der SARS-CoV-
2 Übertragung in Schulen. Als weitere Dokument sind der Anhang und das WHO-
INTEGRATE-Framework für die Kurzfassung Version 2.0 auf der AWMF -Webseite
abrufbar.
publiziert bei:
S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 1
Beteiligte Organisationen/ Fachgesellschaften
Version
1.0-1.2 2.0
Federführende Fachgesellschaften
Deutsche Gesellschaft für Epidemiologie, DGEpi
Deutsche Gesellschaft für Public Health, DGPH
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, DGKJ
Deutsche Gesellschaft für pädiatrische Infektiologie, DGPI
Unter Mitwirkung weiterer AWMF-Fachgesellschaften
Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin, DGSPJ
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, DGKJP
Akademie für Ethik in der Medizin, AEM
Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin, GHUP
Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention, DGSMP
Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene, DGKH
Gesellschaft für Virologie, GfV
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin, DGAUM
Beteiligung weiterer Fachgesellschaften und Organisationen
Robert Koch-Institut, RKI
Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, BVÖGD
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, BVKJ
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
Gesundheitsamt Nordfriesland
Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main
Gesundheitsamt Neukölln
Bundesschülerkonferenz, BSK
Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes, DKHW
Deutscher Kinderschutzbund, DKSB
Verband Bildung und Erziehung, VBE
Allgemeiner Schulleitungsverband Deutschlands, ASD
Hauptpersonalrat für die staatlichen Lehrkräfte an Integrierten Gesamtschulen, Rheinland -Pfalz
Verband Sonderpädagogik, vds
Bundeselternrat
Landeselternrat Niedersachsen
LandesElternRat Sachsen
Staatliches Schulamt Cottbus
Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft, DGfE
S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 2
Beobachter*innen
Weltgesundheitsorganisation, Europäisches Regionalbüro, WHO-EUR
Kultusministerkonferenz, KMK
Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Methodische Leitlinienberatung
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, Institut für Medizinisches
Wissensmanagement (AWMF)
Wissenschaftliche Leitung und Koordination (gemeinschaftlich)
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus an der Technischen Universität Dresden
Zentrum für Psychosoziale Medizin Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik,
Forschungssektion "Child Public Health", Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)
Lehrstuhl für Public Health und Versorgungsforschung, LMU München
Korrespondenzadresse:
Prof. Dr. Reinhard Berner
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus an der Technischen Universität Dresden
Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin
Fetscherstraße 74, 01307 Dresden
und
Prof. Dr. Ulrike Ravens-Sieberer
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Zentrum für Psychosoziale Medizin
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik
Forschungssektion "Child Public Health"
Martinistraße 52, Gebäude W 29, 20246 Hamburg
E-Mail: kontakt@schulleitlinie.de
S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 3
Inhalt
Inhalt .............................................................................................................................................................................................. 3
Präambel ........................................................................................................................................................................................ 4
Anmerkungen ................................................................................................................................................................................. 5
A Empfehlungen ............................................................................................................................................................................. 6
ÄNDERUNGEN GEGENÜBER KURZFASSUNG VERSION 1.2 ................................ ................................ ............................... 6
1 KOHORTIERUNG UND/ODER REDUKTION DER SCHÜLER*INNENZAHL IN PRÄSENZUNTERRICHT ................................ ........... 7
2 MASKENTRAGEN BEI SCHÜLER*INNEN, LEHRKRÄFTEN UND WEITEREN IN DER SCHULE TÄTIGEN PERSONEN ........................... 8
3 MAßNAHMEN AUF SCHULWEGEN ................................ ................................ ................................ ..................... 11
4 MAßNAHMEN BEI MUSIKUNTERRICHT IN SCHULE ................................ ................................ ................................ . 14
5 MAßNAHMEN BEI SPORTUNTERRICHT IN SCHULEN ................................ ................................ ............................... 15
6 UMGANG MIT VERDACHTSFÄLLEN BEI SCHÜLER*INNEN OHNE BEKANNTEN RISIKOKONTAKT ................................ ............ 17
7 UMGANG MIT KONTAKTPERSONEN IN SCHULEN ................................ ................................ ................................ ... 18
8 LÜFTEN UND REDUKTION DER AEROSOLKONZENTRATION IN UNTERRICHTSRÄUMEN ................................ ...................... 18
9 LUFTREINIGER UND REDUKTION DER AEROSOLKONZENTRATION IN UNTERRICHTSRÄUMEN ................................ ............. 20
10 TESTSTRATEGIEN ................................ ................................ ................................ ................................ ........ 22
B Leitlinienreport .......................................................................................................................................................................... 25
1 HINTERGRUND DER LEITLINIE ................................ ................................ ................................ ........................... 25
2 GELTUNGSBEREICH UND ADRESSAT*INNEN ................................ ................................ ................................ ......... 25
3 WEITERE DOKUMENTE ZU DIESER LEITLINIE ................................ ................................ ................................ ......... 25
4 ZUSAMMENSETZUNG DER LEITLINIENGRUPPE: BETEILIGUNG VON INTERESSENGRUPPEN ................................ ................. 25
5 INFORMATIONEN ZUR LEITLINIENENTWICKLUNG ................................ ................................ ................................ ... 28
6 REDAKTIONELLE UNABHÄNGIGKEIT ................................ ................................ ................................ ................... 35
6.1 FINANZIERUNG ..................................................................................................................................................... 35
6.2 ERKLÄRUNG VON INTERESSEN UND UMGANG MIT INTERESSENKONFLIKTEN .................................................................... 35
7 VERABSCHIEDUNG ................................ ................................ ................................ ................................ ........ 36
8 GÜLTIGKEITSDAUER UND AKTUALISIERUNGSVERFAHREN ................................ ................................ ........................ 37
Literaturverzeichnis ...................................................................................................................................................................... 38
S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 4
Präambel
Diese S3-Leitlinie (Kurzfassung Version 2.0) ist ein Update der Kurzfassung Version 1.2 vom März 2022. Die Überarbeitung
erfolgte in einem schnellen Verfahren (rapid process). Sie soll allen am Schulgeschehen Beteiligten aktualisierte,
wissenschaftlich fundierte und konsentierte Empfehlungen an die Hand geben.
Die Ziele sind
1) den Präsenzbetrieb in Schulen möglichst aufrechtzuerhalten und ein möglichst normales Kontaktverhalten unter
Schüler*innen, Lehrkräften und weiteren in der Schule tätigen Personen beizubehalten,
2) Schüler*innen, Lehrkräfte und weitere in der Schule tätige Personen in Schulen und auf den Schulwegen vor
Erkrankungen durch SARS-CoV-2 zu schützen bzw. diese durch Maßnahmenbündel zu reduzieren, um damit
verbundene Unterrichtsausfälle sowie mögliche COVID-19-Folgeerkrankungen und -Komplikationen zu verhindern
oder zumindest zu reduzieren,
3) weitere negative, nicht-intendierte Auswirkungen von Maßnahmen zur Prävention einer Übertragung von SARS -
CoV-2 und zur Kontrolle des Infektionsgeschehens möglichst gering zu halten.
Seit der ersten Version der Leitlinie werden kontinuierlich neue Erkenntnisse über das SARS-CoV-2 Virus und seine Varianten,
Infektiosität und Empfänglichkeit, die Ausbreitungswege, die Wirksamkeit von Infektionsschutzmaßnahmen und die
Erkrankungsrisiken gewonnen. Die Immunität von Schüler*innen, Lehrkräften, weiteren in der Schule tätigen Personen und
der Allgemeinbevölkerung hat durch Impfungen und/oder durchgemachte SARS -CoV-2-Infektionen deutlich zugenommen.
Die Risiken für einen schweren oder sogar tödlichen Verlauf einer SARS -CoV-2-Infektion sind dadurch und unter den aktuell
zirkulierenden Virusvarianten deutlich gesunken, für Kinder- und Jugendliche im schulpflichtigen Alter waren diese Risiken
zuvor bereits gering. Die Schutzwirkung der oben genannten Immunität gegen Infektionen ist wegen immunevasivere r
Varianten geringer als die Schutzwirkung gegen schwere Erkrankungen. Diese Situation kann sich durch die Evolution
weiterer Varianten des SARS-CoV-2 Virus erneut ändern.
Die Reduktion von Kontakten mit Gleichaltrigen und Lehrkräften, eine Einschränkung von Präsenzunterricht und
insbesondere die Schließung von Bildungseinrichtungen können mit erheblichen negativen – auch längerfristigen – sozialen
und psychischen Folgen für Kinder und Jugendliche verbunden sein, was die Kernaufgaben von Schulen als Lern - und
Sozialisationsort betrifft, und können nicht zuletzt auch die Bildungsverläufe erheblich negativ beeinflussen. Diese
Entwicklungen und Erfahrungen verdeutlichen die Notwendigkeit, die in der Leitlinie empfohlenen Maßnahmen regelmäßig
zu prüfen und so mögliche negative Folgen für Kinder und Jugendliche zu verhindern bzw. zu minimieren.
Die aktualisierte Leitlinie schlägt auf der Basis wissenschaftlicher Evidenz Präventions - und Kontrollmaßnahmen in Schulen
und auf Schulwegen vor und wägt unerwünschte und erwünschte Wirkungen gegeneinander ab. Unverändert muss bei der
Evidenzbewertung von Maßnahmen berücksichtigt werden, dass diese in der Regel nicht isoliert, sondern als
Maßnahmenbündel umgesetzt wurden.
Die Berücksichtigung der infektionsepidemiologischen Risikolage (s.u.), des Ausmaßes des Infektionsgeschehens und die
damit verbundenen Folgen haben seit Erstellung der vorherigen Leitlinienversionen weiter an Bedeutung gewonnen, auch in
Bezug auf die erwartete und angestrebte Wirksamkeit der empfohlenen Maßnahmen. Die Leitlinie empfiehlt daher
Maßnahmenpakete, die auf die jeweilige Risikolage anpassbar sind.
Um im Fall einer drohenden Gefährdung des Präsenzbetriebs mit Hilfe der empfohlenen Maßnahmen gegensteuern bzw.
diese anpassen zu können, erscheint es sinnvoll, dass die Schulen das Infektionsgeschehen und die dadurch bedingten
Ausfälle erfassen.
Die Leitliniengruppe verweist nachdrücklich auf die von der STIKO ausgesprochenen Impfempfehlungen für Kinder und
Jugendliche sowie für Erwachsene in ihrer jeweils aktuell gültigen Version als zentralen primärpräventiven Bestandteil der
Maßnahmenpakete.
Diese Leitlinie wurde nach einer strukturierten Vorgehensweise von einer repräsentativen Gruppe von Expert*innen aus
wissenschaftlichen Fachgesellschaften, am Schulgeschehen Beteiligten und Entscheidungsträger*innen erarbeitet. Sie beruht
im Wesentlichen auf den bis zum 30.06.2022 verfügbaren Studien zur Wirksamkeit von Maßnahmen zur Kontrolle und
Prävention der Übertragung von SARS-CoV-2 in Schulen sowie der Bewertung der aktuellen infektionsepidemiologischen
Situation (Stand September 2022). Zusätzlich wurden nicht-systematische Literaturrecherchen durchgeführt. Bei Verweisen
auf Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) gelten die jeweils aktuellen RKI-Empfehlungen (s. www.rki.de).
Die Mitwirkenden an dieser Leitlinie empfehlen dringend, die Umsetzun g der Maßnahmen wissenschaftlich zu begleiten, um
sowohl deren Wirksamkeit als auch unerwünschte Folgen in allen Bereichen zu erfassen. Insbesondere sollten rasch
prospektive kontrollierte Studien (z.B. cluster-randomisierte Studien zu Teststrategien) durch entsprechende
Ressourcenbereitstellung ermöglicht werden, um die vorhandenen Evidenzlücken zu schließen. Eine kontinuierliche
Evaluation trägt nicht nur dazu bei, die Evidenz stetig zu verbessern, sondern ermöglicht auch Kurskorrekturen.
S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 5
Anmerkungen
Leitlinien: Unter einer Leitlinie werden systematisch entwickelte Empfehlungen verstanden, die auf dem gegenwärtigen
wissenschaftlichen Erkenntnisstand beruhen. Sie sollten auf einer systematischen Sichtung und Bewertung der Evidenz und
einer Abwägung von Nutzen und Schaden alternativer Vorgehensweisen basieren. Leitlinien unterscheiden sich von anderen
Quellen aufbereiteten Wissens (z.B. systematische Übersichtsarbeiten) durch die Formulierung von klaren
Handlungsempfehlungen („Handlungskorridore“).
Leitlinien sind rechtlich nicht bindend. Das in der Leitlinie z.T. verwendete Adjektiv »grundsätzlich« dient wie im juristischen
Sprachgebrauch dazu, einen Grundsatz zu kennzeichnen, der Ausnahmen zulässt; es bedeutet weder »immer« noch »stets«.
Die Ausnahme bedarf immer einer ausführlichen Begründung.
Infektionsepidemiologische Risikolage: Unter "hoher infektionsepidemiologischer Risikolage", kurz „hoher Risikolage“ ,
versteht die Leitliniengruppe (a) das Auftreten einer SARS-CoV-2 Variante mit erhöhter Virulenz, die zu einer anerkannt
deutlich höheren Krankheitsschwere und/oder Rate an Langzeitfolgen und/oder Mortalität bei Kindern und Jugendlichen
bzw. Schüler*innen führt, oder (b) ein regionales Infektionsgeschehen, bei dem wegen einer z.B. erheblich erhöhten
Übertragbarkeit, Pathogenität, Immunflucht oder abnehmendem Immunschutz in der Bevölkerung gegen einen schweren
Verlauf aktuell oder in absehbarer Zukunft eine Überlastung des Gesundheitssystems und/oder der kritischen Infrastruktur
(im Wesentlichen durch Personalausfälle z. B. auch in Schulen) erwartet wird.
Standard-Maßnahmenpaket: Für die Prävention von SARS-CoV-2-Übertragungen und die Kontrolle des Infektionsgeschehens
in Schulen werden Maßnahmenpakete und keine Einzelmaßnahmen empfohlen. Maßnahmen müssen aufeinander
abgestimmt umgesetzt werden, um zu wirken. Das komplette Standard -Maßnahmenpaket orientiert sich an den allgemein
geltenden AHA+L-Regeln und umfasst Abstand halten, Hygiene beachten, das Tragen eines angemessenen Mund-Nasen-
Schutzes sowie das Lüften.
Regionale/lokale Flexibilität: Bei der konkreten Ausgestaltung von Maßnahmen müssen stets regionale bzw. lokale
Gegebenheiten berücksichtigt werden. Relevant sind dabei sowohl das regionale bzw. lokale Infektions - und
Ausbruchsgeschehen (z.B. altersspezifische Inzidenzen und Hospitalisierungen, Impfquoten, als auch Ressourcen und
Voraussetzungen für die Umsetzung der Maßnahmen wie zum Beispiel bauliche Gegebenheiten).
Zielgruppen: Diese S3-Leitlinie zu Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SAR S-CoV-2-Übertragung in Schulen richtet
sich an Ministerien und Behörden, Schulleitungen, Lehrkräfte und weitere in der Schule tätigen Personen, sowie an
Schüler*innen, Eltern, Familienangehörige und Betreuende.
Geltungsbereich: Die vorliegende Version der Leitlinie bezieht sich auf Grundschulen und weiterführende Schulen. Schulen
werden dabei als Orte verstanden, die das primäre Ziel haben, Bildung zu vermitteln. Sie umfassen nicht nur das
Schulgebäude, sondern auch das Schulgelände, die Transportwege zur u nd von der Schule sowie jegliche Aktivitäten, die in
Schulen stattfinden.
S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 6
A Empfehlungen
Änderungen gegenüber Kurzfassung Version 1.2
Die Empfehlungskapitel 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 wurden in der Kurzfassung Version 2.0 aktualisiert. Das Empfehlungskapitel
10 wurde neu in die aktualisierte Kurzfassung Version 2.0 aufgenommen.
Thema Änderung Details
Präambel Modifiziert
(2022)
Textaktualisierung, Aktualisierung der Anmerkungen - Definition
„hohe infektionsepidemiologische Risikolage“.
1 Reduktion der
Schüler*innenzahl in
Präsenzunterricht und/oder
Kohortierung
Modifiziert
(2022)
Inhaltliche Überarbeitung Empfehlungen 1.1, 1.2 und Spezifizierung
Empfehlung 1.3.
2 Maskentragen bei
Schüler*innen, Lehrkräften und
weiteren in der Schule tätigen
Personen
Modifiziert
(2022)
Inhaltliche Überarbeitung Empfehlungen 2.1 und 2.4, Streichung
Empfehlung 2.2, da in geänderter Empfehlung 2.1 integriert.
Bezifferung entsprechend geändert.
3 Maßnahmen auf Schulwegen Modifiziert
(2022)
Inhaltliche Überarbeitung Empfehlung 3.1 in separaten Empfehlungen
3.1 und 3.2, Streichung der alten Empfehlung 3.2, da in geänderter
Empfehlung 3.1 integriert. Bezifferung entsprechend geändert.
4 Maßnahmen bei
Musikunterricht in Schulen
Modifiziert
(2022)
Inhaltliche Überarbeitung Empfehlungen 4.1, redaktionelle Änderung
Empfehlungen 4.2 und 4.3.
5 Maßnahmen bei
Sportunterricht in Schulen
Modifiziert
(2022)
Inhaltliche Überarbeitung Empfehlung 5.1 und 5.3.
6 Umgang mit Verdachtsfällen
bei Schüler*innen ohne
bekannten Risikokontakt
Modifiziert
(2022)
Inhaltliche Überarbeitung Empfehlung 6.3, Streichung Empfehlungen
6.1 und 6.2, da wesentliche Aspekte in geänderte Empfehlung 6.3
integriert.
Bezifferung entsprechend geändert.
7 Umgang mit Kontaktpersonen
in Schulen
Entfällt
(2022)
Empfehlung entfällt, da durch das Infektionsschutzgesetzt geregelt
und Umsetzung durch die jeweiligen Gesundheitsämter erfolgt.
8 Lüften und Reduktion der
Aerosolkonzentration in
Unterrichtsräumen
Modifiziert
(2022)
Inhaltliche Überarbeitung Empfehlung 8.1
9 Luftreinigung und Reduktion
der Aerosolkonzentration in
Unterrichtsräumen
Neu
(2022)
Neue Empfehlung 9.1
10 Teststrategien Neu
(2022)
Neue Empfehlungen 10.1, 10.2 und 10.3
S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 7
1 Kohortierung und/oder Reduktion der Schüler*innenzahl in Präsenzunterricht
1.1 Evidenzbasierte Empfehlung
Eine Kohortierung von Schüler*innen kann erwogen werden, wenn durch andere, weniger eingreifende Maßnahmen
keine ausreichende Reduktion der Risiken für die Schüler*innen, Lehrkräfte, weitere in der Schule tätige Personen und
Haushaltsbeteiligte erzielt werden konnte.
Empfehlungsgrad Offene Empfehlung 0
Konsensstärke Konsens (89 %); Ja-Stimmen 17, Nein-Stimmen 2, Enthaltungen 2
Literatur Littlecott et al. (Forthcoming)
1.2 Evidenzbasierte Empfehlung
Eine Reduktion der Schüler*innenzahl in Präsenzunterricht (z. B. gestaffelte Öffnung nach Jahrgängen und/oder
Halbierung der Klassen) kann erwogen werden, wenn zuvor durch andere, weniger eingreifende Maßnahmen und
Kohortierung keine ausreichende Reduktion der Risiken für die Schüler*innen, Lehrkräfte, weitere in der Schule tätige
Personen und Haushaltsbeteiligte erzielt werden konnte.
Empfehlungsgrad Offene Empfehlung 0
Konsensstärke Starker Konsens (95 %); Ja-Stimmen 19, Nein-Stimmen 1, Enthaltungen 1
Literatur Littlecott et al. (Forthcoming)
1.3 Konsensbasierte Empfehlung
Falls die Kohortierung und/oder Reduktion der Schüler*innenzahl in Präsenzunterricht erforderlich ist, sollte sie in
Abhängigkeit von Alter und Entwicklung der Schüler*innen erfolgen: prioritär an weiterführenden Schulen, dann auch an
Grundschulen.
Empfehlungsgrad Empfehlung B
Konsensstärke Konsens (90 %); Ja-Stimmen 18, Nein-Stimmen 2, Enthaltungen 1
Literatur Littlecott et al. (Forthcoming)
Begriffserklärungen
Kohortierung: Beschränkung auf Kontakte innerhalb einer festgelegten Gruppe; Kontakte zwischen Gruppen werden
weitgehend ausgeschlossen.
Präsenzunterricht: Unterricht, bei dem Schüler*innen und Lehrkräfte gemeinsam vor Ort sind. Hier als Standard-
Unterrichtsform verwendet.
Reduktion der Schüler*innenzahl: Reduktion durch Wechselunterricht (Wechsel zwischen Präsenz- und
Distanzunterricht. Dadurch ist jeweils nur ein Teil der Klassen oder Jahrgänge in der Schule präse nt), oder gestaffelte
Öffnung nach Jahrgängen (z. B. Grundschul-Jahrgänge haben Präsenzunterricht, höhere Jahrgänge Distanzunterricht).
Qualität der Evidenz und Art der Empfehlung
Vertrauenswürdigkeit der Evidenz zu Wirkungen auf Gesundheit nach GRADE
Für alle betrachteten Wirkungen ist die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz sehr niedrig.
Qualität der Evidenz zu anderen Kriterien
Die Qualität der Evidenz zu anderen Kriterien wurde nicht bewertet. Die Kriterienbewertung beruht daher auf
Expert*inneneinschätzung.
Menschen- und Grundrechte: die Wirkung der Maßnahmen darauf wurde berücksichtigt, es erfolgte jedoch keine
rechtliche Prüfung.
S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 8
Implementierungsaspekte
Kohortierung soll Kontakte zwischen festgelegten Gruppen weitgehend ausschließen, vor allem bei schulischen und
außerschulischen Angeboten (z.B. Schulkantine, Nachmittagsbetreuung), auf Schulwegen sowie durch Kontakte mit
wechselnden Lehrkräften.
Begründung für die Empfehlung nach den WHO-INTEGRATE-Kriterien
Die Bewertung fällt Die Bewertung
stark
gegen
eher
gegen
weder
für noch
gegen
eher
für
stark
für variiert ist unklar
die Maßnahme aus
Gesundheitliche Nutzen-Schaden-Abwägung ✕
Menschenrechte / Rechtliche Abwägungen ✕
Soziokulturelle Akzeptanz ✕
Gesundheitliche Chancengleichheit ✕
Soziale und ökologische Folgen ✕
Finanzielle und wirtschaftliche Folgen ✕
Machbarkeit und Gesundheitssystem ✕
Abwägung von Nutzen und Schaden der Maßnahme
Nutzen der Maßnahme
Beitrag zum Schutz der Schüler*innen, von weiteren in der Schule tätigen Personen und der Gesamtbevölkerung bei
hoher infektionsepidemiologischer Risikolage.
Aufrechterhaltung von Präsenzunterricht für möglichst viele Schüler*innen, insbesondere für sozial und wirtschaftlich
benachteiligte Schüler*innen sowie Schüler*innen mit Behinderungen oder besonderem Förderbedarf.
Schaden der Maßnahme
Negative Auswirkungen auf psychische Gesundheit, soziales Wohlbefinden, gesundheitliche Chancengleichheit und
Bildungsgerechtigkeit.
Möglicher erhöhter Betreuungsbedarf und damit einhergehend Einschränkungen der Erwerbstätigkeit von Eltern und
Betreuenden.
Gesamtbewertung der Maßnahme
Eine Kohortierung und/oder Reduktion der Schüler*innenzahl in Präsenzunterricht hat positive und negative Folgen
für die direkt Betroffenen und die Gesellschaft. Die Gesamtbewertung hängt maßgeblich von der aktuellen
infektionsepidemiologischen Risikolage ab.
2 Maskentragen bei Schüler*innen, Lehrkräften und weiteren in der Schule tätigen
Personen
2.1 Evidenzbasierte Empfehlung
Sachgerechtes Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes durch Schüler*innen, Lehrkräfte und weitere in der
Schule tätige Personen soll bei hoher infektionsepidemiologischer Risikolage † in Schulen umgesetzt werden.
S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 9
Empfehlungsgrad Starke Empfehlung A
Konsensstärke Konsens (76 %); Ja-Stimmen 13, Nein-Stimmen 4, Enthaltungen 3
Literatur Chu et al. (2020); Krishnaratne et al. (2021); Y. Li et al. (2021)
2.2 Konsensbasierte Empfehlung
FFP2-Masken können bei Schüler*innen, Lehrkräften und weiteren in der Schule tätigen Personen mit einem besonderen
Risiko für schwere COVID-19-Erkrankungsverläufe erwogen werden.
Empfehlungsgrad Offene Empfehlung 0
Konsensstärke Konsens (89 %); Ja-Stimmen 17, Nein-Stimmen 2, Enthaltungen 0
2.3 Konsensbasierte Empfehlung
Pausen vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sollten unter den üblichen Hygieneregeln, bevorzugt im Freien, erfolgen.
Empfehlungsgrad Empfehlung B
Konsensstärke Starker Konsens (100 %); Ja-Stimmen 10, Nein-Stimmen 0, Enthaltungen 0
†siehe Definition in den Anmerkungen zur Präambel
Begriffserklärungen
Allgemeiner Oberbegriff: Masken umfasst als allgemeiner Oberbegriff im Rahmen dieser Leitlinie sowohl
medizinischen Mund-Nasen-Schutz (MNS) als auch FFP2-Masken, aber keine Alltagsmasken.
Alltagsmaske, Synonym: Mund-Nase-Bedeckung (MNB), Community-Maske: Textile Barrierefunktion, meist aus ein-
oder mehrlagigem Baumwollstoff, wird mit Bändern an den Ohren, bzw. am Hinterkopf fixiert; unterliegt keiner
Regulierung; bietet einen relativ wirksamen Fremdschutz des näheren Umfeldes, da Tröpfchen, nicht aber
ausgeatmete Aerosole, abgefangen werden; unklarer Schutz der Träger*innen.
Medizinischer Mund-Nase-Schutz (MNS), Synonym: OP-Maske, chirurgische Maske: Definiertes Medizinprodukt (CE-
Kennzeichnung); eingeschränkter Schutz der Träger*innen, da seitliches Eindringen von Aerosolen möglich; Schutz des
näheren Umfeldes, da Tröpfchen abgefangen werden.
FFP2 oder vergleichbar, z. B. N95, KN95, partikelfiltrierende Halbmasken : Atemschutzprodukte mit CE-
Kennzeichnung; Schutz vor Partikeln. Schutz der Träger*innen und des Umfelds, da auch Filtration von Aero solen.
Masken mit Ausatemventil bieten einen geringeren Fremdschutz und sollten nur verwendet werden, wenn alle
Kontaktpersonen eine Atemschutzmaske tragen.
Person mit besonderem Risiko für schwere COVID-19-Erkrankungsverläufe: Die Wahrscheinlichkeit für schwere und
tödliche Krankheitsverläufe steigt mit zunehmendem Alter, bei bestehenden Vorerkrankungen, einem erhöhten Body
Mass Index (BMI), sowie bei fehlender spezifischer Immunität.
Qualität der Evidenz und Art der Empfehlung
Vertrauenswürdigkeit der Evidenz zu Wirkungen auf Gesundheit nach GRADE
Für alle betrachteten Wirkungen ist die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz niedrig.
Qualität der Evidenz zu anderen Kriterien
Die Qualität der Evidenz zu anderen Kriterien wurde nicht bewertet. Die Kriter ienbewertung beruht daher auf
Expert*inneneinschätzung.
Menschen- und Grundrechte: die Wirkung der Maßnahmen darauf wurde berücksichtigt, es erfolgte jedoch keine
rechtliche Prüfung.
Implementierungsaspekte
Ausgestaltung der Maßnahmen
S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 10
Die Übung und Erklärung zum sachgerechten Umgang mit und Sinn von MNS ist erforderlich (z. B. Passform, Dichtsitz,
korrektes hygienisches An- und Ablegen, Nutzungsdauer).
Eine barrierefreie Bereitstellung von adäquaten MNS (z. B. als kostenloses Hygieneprodukt) ist wünschenswert.
MNS mit Sichtfenster können von Lehrkräften verwendet werden, die (i) junge Schüler*innen unterrichten, (ii)
Schüler*innen unterrichten, die die deutsche Sprache erwerben oder (iii) Schüler*innen mit Behinderungen unterrichten.
Atemschutzmasken der Kategorie FFP2 und vergleichbar gehören zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Ihr Gebrauch
unterliegt arbeitsschutzrechtlichen Regeln, darunter u. a. eine Festlegung der Gebrauchsdauer und das Angebot zur
Vorsorgeuntersuchung in der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung.
Bei langen Tragezeiten und sensibler Haut wird Hautschutz durch entsprechende dermatologische Anwendungen (z. B.
Zinkoxid) empfohlen. Spezifische dermatologische Hautpflegeempfehlungen können eingeholt werden.
Begleitmaßnahmen
Es sollten Maßnahmen zur Einhaltung und Kontrolle der Maßnahmen ergriffen werden.
Schüler*innen, Lehrkräfte, weitere in der Schule tätige Personen und ggf. die Familien mit Vorbehalten gegen das Tragen
von MNS sollten gezielt aufgeklärt werden.
MNS von Schüler*innen sollten beschriftet werden, um die Verwechslungsgefahr zu verringern.
MNS sollten beschriftet werden, um die Vorder- und Rückseite zu unterscheiden.
Schulen sollten zusätzliche kostenlose MNS bereithalten, falls eine Maske beschädigt, benutzt ode r anderweitig untragbar
ist.
Für Masken sollen Entsorgungsmöglichkeiten bereitgestellt werden.
Begründung für die Empfehlung nach den WHO-INTEGRATE-Kriterien
Die Bewertung fällt Die Bewertung
stark
gegen
eher
gegen
weder
für noch
gegen
eher
für
stark
für variiert ist unklar
die Maßnahme aus
Gesundheitliche Nutzen-Schaden-Abwägung ✕
Menschenrechte ✕
Soziokulturelle Akzeptanz ✕
Gesundheitliche Chancengleichheit ✕
Soziale und ökologische Folgen ✕
Finanzielle und wirtschaftliche Folgen ✕
Machbarkeit ✕
Abwägung von Nutzen und Schaden der Maßnahme
Nutzen der Maßnahme
Tragen von MNS ist mit einer Reduktion der SARS-CoV-2-Übertragung assoziiert. Tragen von MNS – als Teil eines
Maßnahmenpakets in Schulen – ist mit verringerter Infektionshäufigkeit bei Schüler*innen, Lehrkräften und weiteren
in der Schule tätigen Personen, in Familien mit schulpflichtigen Kindern und in den entsprechenden Regionen
assoziiert.
S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 11
FFP2-Masken sind im Gesundheitsbereich mit einer höheren Wirksamkeit assoziiert als medizinischer Mund -Nasen-
Schutz (MNS).
MNS und FFP2-Masken sind mit einer höheren Wirksamkeit assoziiert als Alltagsmasken.
Ethnische Faktoren und regionale Deprivation erhöhen das Risiko für SARS-CoV-2 Infektionen und schwere COVID-19
Erkrankung. Masken können daher bei konsistentem Gebrauch in Schulen zu Chancengleichheit (Equity) beitragen.
Akzeptanz bei jüngeren Schüler*innen (6–11 Jahre): Die elterliche Akzeptanz ist niedrig, Kinder zeigen generell hohe
Adhärenz.
Akzeptanz bei älteren Schüler*innen (>11 Jahre): Maskentragen wird generell als nützlich angesehen.
Schaden der Maßnahme
Mit dem Tragen von MNS gehen geringe unerwünschte gesundheitliche Folgen einher. Es gibt geringe Evidenz für
mögliche Schäden durch Tragen einer Maske (z. B. Hautirritationen).
Ein negativer Einfluss des Tragens von MNS auf kognitive Leistung im Unterricht konnte in einer randomisierten Studie
nicht gezeigt werden.
Hoher Ressourcenverbrauch (Produktion, Entsorgung von mMNS und FFP2-Masken).
FFP2-Masken: aktuell sind speziell für Kinder angepasste FFP2-Masken verfügbar (aber nur für Menschen im
arbeitsfähigen Alter geprüft und zugelassen); die Anschaffungskosten sind für FFP2-Masken höher; die erforderliche
Beachtung von Arbeitsschutz-Bestimmungen für Lehrkräfte und weitere in der Schule tätige Personen kann sich auf
den Organisationablauf des Unterrichts auswirken.
Gesamtbewertung der Maßnahme
Nach Einschätzung der Expert*innen überwiegt der Nutzen des Maskentragens bei Schüler*innen, Lehrkräften und
weiteren in der Schule tätigen Personen. Im Bündel mit weiteren Maßnahmen verringert Maskentragen das
Infektionsrisiko in Schulen. Der mögliche zusätzliche Schutz durch eine FFP2-Maske bei Personen mit einem erhöhten
Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung überwiegt nach Einschätzung der Expert*innen
mögliche Schäden.
3 Maßnahmen auf Schulwegen
3.1 Evidenzbasierte Empfehlung
Sachgerechtes Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes durch Schüler*innen, Lehrkräfte und weitere in der
Schule tätige Personen soll im öffentlichen Personennahverkehr und in Schulbussen bei hoher
infektionsepidemiologischer Risikolage† umgesetzt werden.
Empfehlungsgrad Starke Empfehlung A
Konsensstärke Starker Konsens (100 %); Ja-Stimmen 21, Nein-Stimmen 0, Enthaltungen 2
Literatur Heinrich et al. (2021); Sun et al. (2022)
3.2 Konsensbasierte Empfehlung
Eine Reduktion des Personenaufkommens kann auf Schulwegen im öffentlichen Personennahverkehr und in Schulbussen
bei hoher infektionsepidemiologischer Risikolage † erwogen werden, wenn zuvor durch andere, weniger eingreifende
Maßnahmen keine Verbesserung der Risikolage erzielt werden konnte.
Empfehlungsgrad Offene Empfehlung 0
Konsensstärke Konsens (77 %); Ja-Stimmen 17, Nein-Stimmen 5, Enthaltungen 1
Literatur Heinrich et al. (2021); Sun et al. (2022)
†siehe Definition in den Anmerkungen zur Präambel
Begriffserklärungen
ÖPNV: Öffentlicher Personennahverkehr; hier sind unter dem Begriff auch immer Schulbusse oder andere
Verkehrsmittel, unabhängig von dem Betreiber, eingeschlossen, wenn sie den Transport von Schüler*innen oder
weiteren in der Schule tätigen Personen auf dem Schulweg übernehmen. Ausgeschlossen sind private Angebote durch
beispielsweise Eltern.
S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 12
Qualität der Evidenz und Art der Empfehlung
Vertrauenswürdigkeit der Evidenz zu Wirkungen auf Gesundheit nach GRADE
Für alle betrachteten Wirkungen ist die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz moderat.
Qualität der Evidenz zu anderen Kriterien
Die Qualität der Evidenz zu anderen Kriterien wurde nicht bewertet. Die Kriterienbewertung beruht dahe r auf
Expert*inneneinschätzung.
Menschen- und Grundrechte: die Wirkung der Maßnahmen darauf wurde berücksichtigt, es er folgte jedoch keine
rechtliche Prüfung.
Implementierungsaspekte
Ausgestaltung der Maßnahmen:
• Das Tragen von medizinischen Masken im ÖPNV und in Schulbussen durch Schüler*innen, Lehrkräfte und weitere in
der Schule tätige Personen ist eine evidenzbasierte Empfehlung. Die derzeit bekannte Variation von gesetzlichen
Regelungen in Bezug auf das Tragen von Masken aller Art im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie in Schulbussen
über unterschiedliche Bundesländer hinweg und auch zwischen europäischen Ländern zeugt von unterschiedlicher
politischer Auslegung von Evidenz. Die Empfehlung für Schüler*innen, Lehrkräfte und weitere in der Schule tätige
Personen, medizinische Masken zu tragen, bedeutet nicht, dass darüberhinausgehende Regelungen in geltenden
Infektionsschutzgesetzen bzw. den geltenden Landesverordnungen (z. B. die Verpflichtung des Tragens von FFP2
Masken) nicht eingehalten werden sollten. Aufgrund der Abwägung von direkter und indirekter Evidenzlage zum
Maskentragen (u. a. auch im ÖPNV) und den evtl. unerwünschten Wirkungen im Bereich Ökologie (u. a.
Müllproduktion), Chancengerechtigkeit (u. a. Verfügbarkeit, keine Passung von FFP2-Masken bei Kindern und
Jugendlichen) und Wirtschaftlichkeit (u. a. Kosten) wurde die evidenzbasierte Empfehlung allerdings für MNS, und
nicht FFP2-Masken ausgesprochen.
• Übung und Erklärung zum sachgerechten Umgang mit und Sinn von MNS ist erforderlich (z. B. Passform, Dichtsitz,
korrektes hygienisches An- und Ablegen, Nutzungsdauer).
• Eine Voraussetzung für die Empfehlung 3.1 ist eine ausreichende Verfügbarkeit und ein barrie re- und kostenfreier
Zugang zu medizinischen Masken, insbesondere auch für Personengruppen mit niedrigem Einkommen.
• Die Maßnahme des versetzten Unterrichtsstarts zur Entzerrung des Personenaufkommens im ÖPNV und in
Schulbussen ist nur dann sinnvoll, wenn die durch den versetzten Unterrichtsstart bedingte Kohortierung auch in der
Schule weitergeführt wird (z. B. versetzter Unterrichtsbeginn pro Klassenstufe (z. B. Stufe 1 7:30 Uhr, Stufe 2 8:15 Uhr
etc.), in der Schule Weiterführung versetzter Pausen in den Klassenstufen).
• Für eine erhöhte Taktung oder erhöhte Verfügbarkeit der Verkehrsmittel bedarf es einer Vielzahl an materiellen (z. B.
Verkehrsmittel), als auch personellen (z. B. Fahrer*innen) Ressourcen und es kommt zu einer höheren
Umweltbelastung. Gleichzeitig ist diese Option jedoch ökologisch günstiger als ein Umstieg auf private PKWs. Weitere
Möglichkeiten sind, dass, wenn dies in Bezug auf Unfallgefahr etc. zumutbar, von Schüler*innen, Lehrkräften und
weiteren in der Schule tätigen Personen bewegte Transportmittel wie Fahrräder oder Roller genutzt werden.
• Die Reduktion des Personenaufkommens im ÖPNV und in Schulbussen sollte am ehesten über versetzten
Unterrichtsbeginn umgesetzt werden. Hierbei sollte beachtet werden, dass die versetzte Un terrichtszeit ausreicht, um
das Personenaufkommen im ÖPNV und Schulbussen zu entzerren. Eine erhöhte Taktung des ÖPNVs und der
Schulbusse sollte als zweite Wahl erwogen werden, aufgrund der möglichen hohen Belastung der finanziellen,
materiellen und Humanressourcen. Als letzte Option sollte Wechselunterricht/gestaffelter Unterricht erwogen
werden, da er mit deutlichen negativen Auswirkungen einhergeht (s. Empfehlung 1). Im Vergleich zu völlig
ausgesetztem Präsenzunterricht zeigt er jedoch verschiedene positive Auswirkungen und kann daher auch zur
Reduktion des Personenaufkommens im ÖPNV und in Schulbussen erwogen werden. Es sollte darauf geachtet werden,
dass Unterstützungsangebote wie beispielsweise Notbetreuung nicht zu gegenteiligen Effekten führt (z. B. indem doch
alle Personen zur gleichen Zeit an der Schule sind und/oder Kohortierungsgruppen durchmischt werden).
Begleitmaßnahmen:
S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 13
• Auf das erhöhte Unfallrisiko durch die alternative Nutzung von Fahrrädern auf dem Schulweg sollte hingewiesen und
ggf. in Absprache mit kommunalen Verantwortlichen geeignete Präventionsmaßnahmen ergriffen werden.
• Die negativen Auswirkungen auf die Umwelt durch die Maßnahmen sollte an alle Beteiligte kommuniziert und ggf.
mögliche Gegenmaßnahmen ergriffen werden. So sollten beispielsweise geeignete Entsorgungsmöglichkeiten für
gebrauchte Masken zur Verfügung gestellt werden.
• Die Verwendung der Corona Warn-App zur persönlichen Kontakt Nachverfolgung wird empfohlen.
Untergruppen:
• Schüler*innen mit besonderen Bedürfnissen (z. B. Gesundheit, soziale Benachteiligung, Behinderung und/oder
Förderbedarf): Da Schüler*innen mit besonderen Bedürfnissen gesundheitliche und soziale Benachteiligung durch Teile
der Maßnahmen erfahren können, sollten zusätzliche Unterstützungs - und Fördermöglichkeiten für diese Gruppen bei
der Umsetzung bedacht werden.
• Lehrkräfte mit besonderen Bedürfnissen (z. B. Gesundheit): Zum Schutz von Lehrkräften mit einem hohen Risikoprofil
für einen schwerwiegenden Verlauf einer SARS-CoV-2-Infektion sollten weitere Maßnahmen zur Reduktion des
Infektionsrisikos erwogen werden. Für Personen, die aufgrund von Erkrankungen keine Maske tragen können, sollten
individuelle Lösungen gefunden werden und eine betriebs- oder fachärztliche Beratung erfolgen.
Insgesamt flossen in die Bewertung des Evidence-to-decision framework mehr Überlegungen in Bezug auf die starke
evidenzbasierte Empfehlung 3.1 ein. Die Bewertung der Aspekte für Empfehlung 3.2 gestaltete sich schwieriger und
resultierte daher in einer konsensbasierten Empfehlung.
Begründung für die Empfehlung nach den WHO-INTEGRATE-Kriterien
Die Bewertung fällt Die Bewertung
stark
gegen
eher
gegen
weder
für noch
gegen
eher
für
stark
für variiert ist unklar
die Maßnahme aus
Gesundheitliche Nutzen-Schaden-Abwägung ✕
Menschenrechte / Rechtliche Abwägungen ✕
Soziokulturelle Akzeptanz ✕
Gesundheitliche Chancengleichheit ✕
Soziale und ökologische Folgen ✕
Finanzielle und wirtschaftliche Folgen ✕
Machbarkeit und Gesundheitssystem ✕
Abwägung von Nutzen und Schaden der Maßnahme
Nutzen der Maßnahme
Großer Beitrag zum Infektionsschutz; (wahrscheinlich für 3.2)
Weitere Argumente für die Maßnahme sind abhängig von der Ausgestaltung
Schaden der Maßnahme
Wahrscheinlich negative ökologische Folgen durch den Gebrauch von MNS und/oder die vermehrte Nutzung von
Transportmitteln (v. a. bei Ausweichen auf private PKWs).
Wahrscheinlich negative ökonomische Folgen durch den Gebrauch von Einmalmasken u nd/oder die vermehrte
Nutzung von Transportmitteln.
S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 14
Gesamtbewertung der Maßnahme
Das Tragen von medizinischen Masken im ÖPNV/Schulbussen zum Infektionsschutz im ÖPNV/Schulbus (Tragen von
Masken, Reduktion des Personenaufkommens) haben positive und negative Folgen für die direkt Betroffenen und die
Gesellschaft. Insgesamt überwiegen die positiven Wirkungen die negativen deutlich.
Eine Reduktion des Personenaufkommens im ÖPNV/Schulbussen ist aufgrund der sehr schwache n Evidenz als
Maßnahme alleine schwieriger zu bewerten. Allerdings wurde der Wert der Empfehlung insbesondere als Element des
"Werkzeugkastens" für politische Entscheider*innen bei hoher infektionsepidemiologischer Risikolage gesehen, und
damit als eine Möglichkeit, Schulschließungen wenn möglich zu vermeiden.
4 Maßnahmen bei Musikunterricht in Schule
4.1 Konsensbasierte Empfehlung
Musikunterricht in Schulen sollte auch unter Pandemiebedingungen stattfinden.
Empfehlungsgrad Empfehlung B
Konsensstärke Konsens (95 %); Ja-Stimmen 18, Nein-Stimmen 1, Enthaltungen 0
4.2 Konsensbasierte Empfehlung
Musikunterricht in Innenräumen ohne aerosolgenerierende Aktivitäten ( wie z. B. Singen, Spielen von Blasinstrumenten)
soll wie Unterricht in anderen Fächern unter Einhaltung des Standard-Maßnahmenpakets durchgeführt werden.
Empfehlungsgrad Starke Empfehlung A
Konsensstärke Konsens (95 %); Ja-Stimmen 19, Nein-Stimmen 1, Enthaltungen 0
4.3 Konsensbasierte Empfehlung
Musikunterricht in Innenräumen mit aerosolgenerierenden Aktivitäten (wie z. B. Singen, Spielen von Blasinstrumenten)
soll bei hoher infektionsepidemiologischer Risikolage† nicht durchgeführt werden.
Empfehlungsgrad Starke Empfehlung A
Konsensstärke Konsens (95 %); Ja-Stimmen 19, Nein-Stimmen 1, Enthaltungen 1
Literatur Becher et al. (2021); Fleischer et al. (2022); Good et al. (2021); McCarthy et al. (2021); Mürbe et al.
(2021); Vance et al. (2021)
†siehe Definition in den Anmerkungen zur Präambel
Begriffserklärungen
Aerosolgenerierende Aktivitäten im Musikunterricht: z. B. Singen, Spielen von Blasinstrumenten
Qualität der Evidenz und Art der Empfehlung
Vertrauenswürdigkeit der Evidenz zu Wirkungen auf Gesundheit nach GRADE
Für alle betrachteten Wirkungen ist die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz sehr niedrig.
Qualität der Evidenz zu anderen Kriterien
Die Qualität der Evidenz zu anderen Kriterien wurde nicht bewertet. Die Kriterienbewertung beruht daher auf
Expert*inneneinschätzung.
Menschen- und Grundrechte: die Wirkung der Maßnahmen darauf wurde berücksichtigt, es erfolgte jedoch keine
rechtliche Prüfung.
S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 15
Begründung für die Empfehlung nach den WHO-INTEGRATE-Kriterien
Die Bewertung fällt Die Bewertung
stark
gegen
eher
gegen
weder
für noch
gegen
eher
für
stark
für variiert ist unklar
die Maßnahme aus
Gesundheitliche Nutzen-Schaden-Abwägung ✕
Menschenrechte / Rechtliche Abwägungen ✕
Soziokulturelle Akzeptanz ✕
Gesundheitliche Chancengleichheit ✕
Soziale und ökologische Folgen ✕
Finanzielle und wirtschaftliche Folgen ✕
Machbarkeit und Gesundheitssystem ✕
Abwägung von Nutzen und Schaden der Maßnahme
Nutzen der Maßnahme
Aufrechterhaltung von Musikunterricht für möglichst viele Schüler*innen
Wahrscheinlich relevanter Beitrag zum Infektionsschutz
Schaden der Maßnahme
Mögliche negative Auswirkungen auf Bildungschancen und Bildungserfolge, vorrangig bei einzelnen Gruppen von
Schüler*innen, insbesondere Schüler*innen mit Leistungskurs Musik oder in einer Sing - oder Bläserklasse.
Gesamtbewertung der Maßnahme
Für Maßnahmen bei Musikunterricht in Schulen überwiegen nach Einschätzung der Expert*innen die positiven
Wirkungen.
5 Maßnahmen bei Sportunterricht in Schulen
5.1 Konsensbasierte Empfehlung
Sportunterricht in Schulen sollte auch unter Pandemiebedingungen stattfinden.
Sportunterricht sollte im Freien durchgeführt werden.
Sportunterricht soll in konstanten Gruppen ohne Mund-Nasen-Schutz durchgeführt werden.
Empfehlungsgrad Empfehlung B
Konsensstärke Starker Konsens (100 %); Ja-Stimmen 19, Nein-Stimmen 0, Enthaltungen 1
5.2 Konsensbasierte Empfehlung
Sportunterricht in Innenräumen soll nur unter Berücksichtigung der allgemeinen Regeln zu Abstand, Hygiene und Lüften
durchgeführt werden.
Empfehlungsgrad Starke Empfehlung A
Konsensstärke Starker Konsens (100 %); Ja-Stimmen 20, Nein-Stimmen 0, Enthaltungen 0
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Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 16
5.3 Konsensbasierte Empfehlung
Sportunterricht in Innenräumen soll bei hoher infektionsepidemiologischer Risikolage † nicht durchgeführt werden.
Empfehlungsgrad Starke Empfehlung A
Konsensstärke Konsens (85%); Ja-Stimmen 17; Nein-Stimmen 3; Enthaltung 0
†siehe Definition in den Anmerkungen zur Präambel
Qualität der Evidenz und Art der Empfehlung
Vertrauenswürdigkeit der Evidenz zu Wirkungen auf Gesundheit nach GRADE
Für alle betrachteten Wirkungen ist die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz sehr niedrig.
Qualität der Evidenz zu anderen Kriterien
Die Qualität der Evidenz zu anderen Kriterien wurde nicht bewertet. Die Kriterienbewertung beruht dahe r auf
Expert*inneneinschätzung.
Menschen- und Grundrechte: die Wirkung der Maßnahmen darauf wurde berücksichtigt, es erfolgte jedoch keine
rechtliche Prüfung.
Implementierungsaspekte
Die Implementierung als solche stellt kein Problem dar. Bei hoher Risikolage sollte der Sport im Freien stattfinden. Dies
kann im Einzelfall in Abhängigkeit von der Witterung schwierig sein, erscheint aber dennoch umsetzbar.
Begründung für die Empfehlung nach den WHO-INTEGRATE-Kriterien
Die Bewertung fällt Die Bewertung
stark
gegen
eher
gegen
weder
für noch
gegen
eher
für
stark
für variiert ist unklar
die Maßnahme aus
Gesundheitliche Nutzen-Schaden-Abwägung ✕
Menschenrechte / Rechtliche Abwägungen ✕
Soziokulturelle Akzeptanz ✕
Gesundheitliche Chancengleichheit ✕
Soziale und ökologische Folgen ✕
Finanzielle und wirtschaftliche Folgen ✕
Machbarkeit und Gesundheitssystem ✕
Abwägung von Nutzen und Schaden der Maßnahme
Nutzen der Maßnahme
Aufrechterhaltung von Sportunterricht für möglichst viele Schüler*innen mit positiven gesundheitlichen Wirkungen
Wahrscheinlich relevanter Beitrag zum Infektionsschutz
Schaden der Maßnahme
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Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 17
Mögliche negative Auswirkungen auf Bildungschancen und Bildungserfolge betreffen vorrangig einzelne Gruppen von
Schüler*innen, insbesondere Schüler*innen mit Leistungskurs Sport, in Sportklassen oder an Schulen mit Schwerpunkt
Sport.
Gesamtbewertung der Maßnahme
Für Maßnahmen bei Sportunterricht in Schulen überwiegen nach Einschätzung der Expert*innen die positiven
Wirkungen.
6 Umgang mit Verdachtsfällen bei Schüler*innen ohne bekannten Risikokontakt
6.1 Konsensbasierte Empfehlung
Schüler*innen mit Symptomen einer neu auftretenden Atemwegserkrankung wie z. B. Halsschmerzen, Husten oder
Schnupfen sollen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, sondern erst nach einer symptomfreien Phase von mindestens
einem Tag.
Schüler*innen mit Rhinorrhoe (laufender Nase) oder verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber), gelegentlichem Husten,
Halskratzen oder Räuspern, die gemäß der Beurteilung eines Elternteils oder sonstiger Sorgeberechtigter nicht auf eine
beginnende akute Atemwegsinfektion hinweisen, sollten weiterhin regulär an Präsenzunterricht teilnehmen.
Empfehlungsgrad Starke Empfehlung A
Konsensstärke Starker Konsens (100 %); Ja-Stimmen 18, Nein-Stimmen 0, Enthaltungen 1
Qualität der Evidenz und Art der Empfehlung
Vertrauenswürdigkeit der Evidenz zu Wirkungen auf Gesundheit nach GRADE
Für alle betrachteten Wirkungen ist die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz sehr niedrig.
Qualität der Evidenz zu anderen Kriterien
Die Qualität der Evidenz zu anderen Kriterien wurde nicht bewertet. Die Kriterienbewertung beruht daher auf
Expert*inneneinschätzung.
Menschen- und Grundrechte: die Wirkung der Maßnahmen darauf wurde berücksichtigt, es erfolgte jedoch keine
rechtliche Prüfung.
Implementierungsaspekte
Die Implementierung des ersten Absatzes kann in Situationen von hohen Inzidenzen respiratorischer Infektionen (nicht
nur SARS-CoV-2) zu Schwierigkeiten in der Umsetzung führen, da Familien (und Schulen) ggfs. mit sehr vielen Fehltagen
konfrontiert wären. Hier sind pragmatische Umsetzungen erforderlich, ohne die grundsätzliche Empfehlung in Frage zu
stellen.
Begründung für die Empfehlung nach den WHO-INTEGRATE-Kriterien
Die Bewertung fällt Die Bewertung
stark
gegen
eher
gegen
weder
für noch
gegen
eher
für
stark
für variiert ist unklar
die Maßnahme aus
Gesundheitliche Nutzen-Schaden-Abwägung ✕
Menschenrechte / Rechtliche Abwägungen ✕
Soziokulturelle Akzeptanz ✕
Gesundheitliche Chancengleichheit ✕
S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 18
Soziale und ökologische Folgen ✕
Finanzielle und wirtschaftliche Folgen ✕
Machbarkeit und Gesundheitssystem ✕
Abwägung von Nutzen und Schaden der Maßnahme
Nutzen der Maßnahme
Verhinderung von Infektionen und sekundären Fällen von Isolation
Schaden der Maßnahme
Folgen der (Selbst-)Isolation für Schüler*innen und die damit einhergehende Abwesenheit in der Schule,
Unterbrechung von sozialen Kontakten und von sozialer Teilhabe.
Folgen für Eltern und Betreuende durch erhöhten Betreuungsbedarf der Schüler*innen in (Selbst -)Isolation,
insbesondere soziale und finanzielle Auswirkungen der Einschränkungen der Berufstätigkeit.
Folgen für Gesellschaft und Wirtschaft durch häufige und schlecht planbare Abwesenheit von Arbeitnehmer*innen.
Gesamtbewertung der Maßnahme
Während der Schaden für die einzelne Person in (Selbst-)Isolation immer eintritt, besteht die Chance auf einen Nutzen
der Maßnahme hinsichtlich des SARS-CoV-2 Infektionsgeschehens nur dann, wenn der/die Schüler*in tatsächlich mit
SARS-CoV-2 infiziert ist.
Der Nutzen einer (Selbst-)Isolation überwiegt den Schaden bei Symptomen wie Fieber >38,0 °C, die eine niedrigere
Grundhäufigkeit in der Bevölkerung haben und mit einem erhöhten Risiko für eine SARS-CoV-2 Infektion einhergehen.
Der mögliche Schaden einer (Selbst-)Isolation überwiegt möglicherweise den Nutzen bei Symptomen, die eine hohe
Grundhäufigkeit in der Bevölkerung haben.
7 Umgang mit Kontaktpersonen in Schulen
Empfehlung 7 entfällt in der Kurzfassung Version 2.0, da derartige Aspekte der Pandemiekontrolle auf dem
Infektionsschutzgesetz basieren und die Umsetzung im Fall von Quarantäneanordnungen den zuständigen
Gesundheitsbehörden obliegt (ggf. unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Landesverordnung).
8 Lüften und Reduktion der Aerosolkonzentration in Unterrichtsräumen
8.1 Evidenzbasierte Empfehlung
Es soll regelmäßig und ausreichend gelüftet werden. Der Betrieb einer geeigneten Lüftungs - oder Raumlufttechnischen
Anlage ist als gleichwertig anzusehen. CO2-Ampeln können als Indikator für die Luftgüte erwogen werden.
Empfehlungsgrad Starke Empfehlung A
Konsensstärke Konsens (91 %); Ja-Stimmen 20, Nein-Stimmen 2, Enthaltungen 1
8.2 Konsensbasierte Empfehlung
Räume, in denen keine Lüftungsmöglichkeiten über Fenster vorhanden sind und auch keine geeignete Lüftungs - oder
Raumlufttechnische Anlage zum Einsatz kommt, sollen nicht für den Unterricht genutzt werden.
Empfehlungsgrad Starke Empfehlung A
Konsensstärke Starker Konsens (100 %); Ja-Stimmen 21, Nein-Stimmen 0, Enthaltungen 0
S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 19
Begriffserklärungen
Aerosol: Heterogenes, oft relativ stabiles Gemisch aus feinen, potentiell infektiösen Schwebeteilchen, das eine
Erregerübertragung über die Atemluft ermöglicht.
Lüftungsanlage: Ventilatorgestützte Anlage, die verbrauchte Luft gegen frische Außenluft austauscht.
Querlüften: Querlüftung ist nach DIN EN 12792:2004-01 definiert als freie Lüftung durch gegenüberliegende Fenster
oder Türen infolge des Differenzdruckes, der durch Winddruck auf die Gebäudeaußenflächen entsteht, und bei dem
thermischen Auftrieb im Gebäude von geringerer Bedeutung ist. Umgangssprachlich wird die Querlüftung auch
Durchzug genannt.
Raumlufttechnische Anlage: Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) sind ventilatorgestützte Anlagen, die
mindestens eine der Funktionen Filtern, Heizen, Kühlen, Befeuchten oder Entfeuchten bereitstellen. Durch eine
geeignete Kombination dieser Funktionen wird es möglich, gewünschte Luftzustände hinsichtlich Reinheit,
Temperatur und Feuchte in Räumen sicherzustellen. Es ist zu unterscheiden, ob die Anlagen einen Teil der Luft im
Kreis führen (Umluftbetrieb) oder ausschließlich frische Außenluft nach entsprechender Vorbehandlung zuführen.
Geeignete Lüftungsanlage: Lüftungsanlagen und raumlufttechnische Anlagen sollen frische Luft unabhängig von
Nutzereinflüssen von außen den Räumen zuführen und die “verbrauchte” Luft aus den Räumen nach außen
befördern. Häufig finden Anlagen mit einem hohen Umluftanteil Anwendung. Hier besteht die Gefahr der Ausbreitung
infektiöser Aerosole, weshalb zusätzliche Maßnahmen zur Entfernung der Partikel mittels Schwebstofffiltern (HEPA -
Filtern) der Klasse H13 und H14 eingesetzt werden. Es existieren keine Studien über die optimale Auswahl der
Filterklassen für Lüftungsanlagen. Der Betrieb von Umluftanlagen ohne entsprechende Filterung ist als nicht geeignet
einzustufen. (Umweltbundesamt (UBA), 2020)
Räumliche Gegebenheiten: Klassenraumgrößen von ca. 60-75 m² mit einer Schüler*innenzahl von 20-30. Räumliche
Gegebenheiten können sich erheblich unterscheiden, u. a. in Hinblick auf die Größe und Besetzung des Raumes,
Vorhandensein einer Lüftungs- oder RLT-Anlage, Art der Anlage, Größe und Anordnung der Fenster, Art der
Fensteröffnung, Anordnung der Sitzplätze zu den Fenstern, Anzahl und Lokalisation möglicher Infektionsquellen und
Witterungsbedingungen.
Qualität der Evidenz und Art der Empfehlung
Vertrauenswürdigkeit der Evidenz zu Wirkungen auf Gesundheit nach GRADE
Für alle betrachteten Wirkungen ist die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz sehr niedrig.
Qualität der Evidenz zu anderen Kriterien
Die Qualität der Evidenz zu anderen Kriterien wurde nicht bewertet. Die Kriterienbewertung beruht daher auf
Expert*inneneinschätzung.
Menschen- und Grundrechte: die Wirkung der Maßnahmen darauf wurde berücksichtigt, es erfolgte jedoch keine
rechtliche Prüfung.
Implementierungsaspekte
Korrektes Lüften erfolgt mittels Querlüftung bei weit geöffneten Fenstern alle 20 min für 3 -5 min, im Sommer alle 10-20
min, außerdem nach jeder Unterrichtsstunde über die gesamte Pausenzeit. (Umweltbundesamt, 2017) .
Begründung für die Empfehlung nach den WHO-INTEGRATE-Kriterien
Die Bewertung fällt Die Bewertung
stark
gegen
eher
gegen
weder
für noch
gegen
eher
für
stark
für variiert ist unklar
die Maßnahme aus
Gesundheitliche Nutzen-Schaden-Abwägung ✕
Menschenrechte / Rechtliche Abwägungen ✕
S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 20
Soziokulturelle Akzeptanz ✕
Gesundheitliche Chancengleichheit ✕
Soziale und ökologische Folgen ✕
Finanzielle und wirtschaftliche Folgen ✕
Machbarkeit und Gesundheitssystem ✕
Abwägung von Nutzen und Schaden der Maßnahme
Nutzen der Maßnahme
In Kombination mit anderen Maßnahmen wahrscheinlich Beitrag zur Reduktion der SARS -CoV-2 Infektionen,
Reproduktionszahl und Anzahl der hospitalisierten COVID-19 Patient*innen.
Kostengünstige Maßnahme
Schaden der Maßnahme
Möglicherweise wird die Maßnahme in den unterschiedlichen Gruppen unterschiedlich akzeptiert .
Gesamtbewertung der Maßnahme
Nach Einschätzung der Expert*innen überwiegt der Nutzen der Maßnahme die möglichen Schäden. Lüften wird in den
vorliegenden Studien immer gemeinsam mit anderen Maßnahmen be trachtet (Abstand, Masken, Händehygiene).
Daher wird Lüften als Bestandteil eines Standard-Maßnahmenpakets empfohlen.
9 Luftreiniger und Reduktion der Aerosolkonzentration in Unterrichtsräumen
9.1 Konsensbasierte Empfehlung
Auf den Einsatz von Luftreinigern sollte verzichtet werden. In Ausnahmefällen kann eine zusätzliche Reduktion der
Aerosolpartikel durch mobile Luftreiniger erwogen werden, wobei eine Einschätzung durch Fachpersonal erfolgen soll.
Grundvoraussetzung für die Nutzung der Räume als Unterrichtsräume ist jedoch immer, dass eine ausreichende Lüftung
(siehe Empfehlung 8.1) sichergestellt ist.
Empfehlungsgrad Starke Empfehlung B
Konsensstärke Konsens (83 %); Ja-Stimmen 19, Nein-Stimmen 4, Enthaltungen 0
Literatur Curtius et al. (2021); Exner et al. (2020); James et al. (2020); Kähler and Fuchs (2020); Küpper et al.
(2019); Mousavi et al. (2020); Siegel (2016); Zacharias et al. (2021)
Begriffserklärungen
Mobile Luftreinigungsgeräte: Als mobile Luftreiniger werden im Sinne dieser Empfehlung alle Geräte verstanden, bei
denen die Raumluft durch ein mobil (d. h. frei) im Raum aufgestelltes Reinigungsgerät geleitet wird. Folgende
Verfahren kommen hauptsächlich zum Einsatz:
○ Reinigung der Luft durch HEPA-Filter: Hocheffiziente Schwebstofffilter (High Efficiency Particulate Air Filter)
○ Reinigung über andere Filtertechniken (z. B. Aktivkohlefilter, elektrostatische Filter)
○ Aufbereitung der Luft durch Einsatz von UV-C-Technik
○ Luftbehandlung mittels Ozon, Plasma oder Ionisation
○ Kombination mehrerer Verfahren
(Übernahme der Definitionen aus der Stellungnahme des Umweltbundesamtes (UBA) 16.11.2020)
Qualität der Evidenz und Art der Empfehlung
S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 21
Vertrauenswürdigkeit der Evidenz zu Wirkungen auf Gesundheit nach GRADE
Für alle betrachteten Wirkungen ist die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz sehr niedrig.
Qualität der Evidenz zu anderen Kriterien
Die Qualität der Evidenz zu anderen Kriterien wurde nicht bewertet. Die Kriterienbewertung beruht daher auf
Expert*inneneinschätzung.
Menschen- und Grundrechte: die Wirkung der Maßnahmen darauf wurde berücksichtigt, es erfolgte jedoch keine
rechtliche Prüfung.
Implementierungsaspekte
Allgemein
Wenn Luftreinigungsgeräte betrieben werden, ist weiterhin eine Lüftung (Fensterlüftung oder geeignete RLT -Anlage)
dringend erforderlich, um CO2 und andere flüchtige Substanzen wirksam zu reduzieren.
Betrieb der Luftreiniger
Die Wirksamkeit und den Betrieb der Luftreiniger werden durch die zugrundeliegende Technologie der Geräte, ihren
Volumenstrom, ihre richtige Platzierung sowie die Strömungsverhältnisse im Raum beeinflusst, weshalb für die
Planung und Installation Fachpersonal erforderlich ist. Technische und infektiologische Aspekte sind zu
berücksichtigen.
Bei der Beratung durch Fachpersonal vor Installation und Inbetriebnahme ist die Höhe der Lärmemission zu
berücksichtigen, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und negative gesundheitliche Wirkungen abzuwenden.
Auf eine Minimierung zusätzlicher Unfallgefahren durch elektrische Leitungen ist zu achten.
Für die regelmäßige Wartung und Reinigung der Filter ist geschultes Personen erforderlich.
Qualitätskriterien
Aktuell sind noch keine einheitlichen Qualitätskriterien für die Leistung von Luftreinigern festgelegt. In der VDI -
Expertenempfehlung „Anforderungen an mobile Luftreiniger zur Reduktion der aerosolgebundenen Übertragung von
Infektionskrankheiten“ (VDI-EE 4300 Blatt 14) wurden jedoch bereits im vorigen Jahr erste Empfehlungen für
Qualitätskriterien veröffentlicht, um schnell, bevor der eigentliche Normungsprozess dieser Norm abgeschlossen ist,
im Expert*innenkonsens erarbeitete Kriterien zur Verfügung zu stellen.
Begründung für die Empfehlung nach den WHO-INTEGRATE-Kriterien
Die Bewertung fällt Die Bewertung
stark
gegen
eher
gegen
weder
für noch
gegen
eher
für
stark
für variiert ist unklar
die Maßnahme aus
Gesundheitliche Nutzen-Schaden-Abwägung ✕
Menschenrechte / Rechtliche Abwägungen ✕
Soziokulturelle Akzeptanz ✕
Gesundheitliche Chancengleichheit ✕
Soziale und ökologische Folgen ✕
Finanzielle und wirtschaftliche Folgen ✕
Machbarkeit und Gesundheitssystem ✕
S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 22
Abwägung von Nutzen und Schaden der Maßnahme
Nutzen der Maßnahme
Mobile Luftreinigungsgeräte haben wahrscheinlich eine positive Wirkung auf den Infektionsschutz.
Eine Reduktion von Aerosolen konnte in Einzelstudien nachgewiesen werden.
Schaden der Maßnahme
Hohe Kosten bei Anschaffung, Unterhalt, Wartung und Entsorgung
Machbarkeitsprobleme, insbesondere hinsichtlich fachgerechter Installation und Wartung, Unfallgefahr/Stolpergefahr
durch elektrische Leitungen
Beeinträchtigung von Lehrqualität und Bildungserfolg sowie der Gesundheit durch Lärm
Ökologisch: hoher Ressourcenverbrauch
Gesamtbewertung der Maßnahme
Die Maßnahme "mobile Luftreinigung als Ergänzung zum Lüften" hat positive und negative gesundheitliche
Wirkungen, denen weitreichende negative Wirkungen im Bereich der anderen Entscheidungskriterien
gegenüberstehen, insbesondere im Hinblick auf finanzielle und ökologische Folgen sowie Machbarkeit. Insgesamt
überwiegen nach Einschätzung der Expert*innen weder die positiven noch die negativen Wirkungen, so dass die
Maßnahme erwogen werden kann. Der Einsatz von Luftreinigern ist auf einzelne Situationen begrenzt und wird nicht
als generelle Maßnahme empfohlen. Ein solches Beispiel wäre ein Klass enraum mit Oberlichtern, in dem der
Grenzwert für CO2 durch Lüften eingehalten wird, aufgrund ungünstiger Strömungsverhältnisse aber nur ein Teil der
Luft effektiv ausgetauscht wird. In Rücksprache mit fachlicher Expertise (Lüftungsingenieur*in) und in Abh ängigkeit
des Infektionsgeschehens kann ein Luftreiniger hier sinnvoll sein.
Aktuell sind keine einheitlichen Qualitätskriterien für die Leistung von Luftreinig ern festgelegt. Ebenso existieren keine
gesicherten Erkenntnisse über die erforderliche Reinigungsleistung zur sicheren Vermeidung von SARS-CoV-2
Infektionen. Daher wird aktuell die Ansicht vertreten, dass jede Aerosolreduktion anzustreben ist. Die Effektivität der
Filtrationsleistung ist jedoch bei jedem Gerät nachzuweisen. Da die Lautstärke der Geräte die Akzeptanz der
Maßnahme auch vor dem Hintergrund der Anschaffung-, Betriebs- und Wartungskosten beeinflusst, ist bei der
Implementierung Wert auf niedrige Schallemission zu legen.
10 Teststrategien
10.1 Evidenzbasierte Empfehlung
Wenn bei hoher infektionsepidemiologischer Risikolage† zuvor durch andere, weniger eingreifende Maßnahmen keine
ausreichende Stabilisierung oder Verbesserung der Risikolage erzielt werden konnte, kann erwogen werden,
Schüler*innen und in der Schule tätige Personen zweimal pro Woche mit einem geeigneten Test auf SARS-CoV-2 zu testen.
Bei positivem Testergebnis sollen die betroffenen Personen gemäß den geltenden Empfehlungen isoliert werden. Sofern
es Quarantänevorgaben für Kontaktpersonen von Indexfällen gibt, sollte asymptomatischen Kontaktpersonen anstelle
einer Quarantäne die Teilnahme am Unterricht mittels test-to-stay Ansatz ermöglicht werden.
Empfehlungsgrad Offene Empfehlung 0
Konsensstärke Konsens (90 %); Ja-Stimmen 19, Nein-Stimmen 2, Enthaltungen 0
Literatur Blanchard et al. (2022); Campbell et al. (2022); Delaugerre et al. (2022); Dewald et al. (2022);
Goldenfeld et al. (2022); Harris-McCoy et al. (2021); Lessler et al. (2021); Ma et al. (2021); Pizarro et al. (2022); Schechter-
Perkins et al. (2022); Walsh et al. (2022); Young et al. (2021)
10.2 Evidenzbasierte Empfehlung
Das Testen sollte bevorzugt mit PCR-basierten Methoden (in Abhängigkeit von der Inzidenz in Form eines Pooling -
Ansatzes) erfolgen, da PCR-basierte Methoden im Vergleich zu Antigen-basierten Testverfahren eine höhere Sensitivität
aufweisen. Bei Umsetzungsproblemen kann auch ein Antigen-basiertes Testen erwogen werden.
Dabei sollen nur Antigentests entsprechend den Vorgaben des Herstellers zum Einsatz kommen, die in der vom
Gesundheitssicherheitsausschuss der Europäischen Union beschlossenen Gemeinsame n Liste von Corona-Antigen-
Schnelltests, die auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts unter www.pei.de/sarscov-2-ag-tests abrufbar ist,
verzeichnet sind und aktuelle Virusvarianten mit einer akzeptablen Sensitivität detektieren.
S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 23
Empfehlungsgrad Empfehlung B
Konsensstärke Konsens (95 %); Ja-Stimmen 18, Nein-Stimmen 1, Enthaltungen 1
Literatur Campbell et al. (2022); Delaugerre et al. (2022); Young et al. (2021)
10.3 Konsensbasierte Empfehlung
Solange keine hohe infektionsepidemiologische Risikolage† vorliegt, kann ein PCR-basiertes stichprobenartiges Testen in
ausgewählten Schulen (im Rahmen eines Sentinel-Screenings) zum Zweck der Überwachung erwogen werden.
Empfehlungsgrad Offene Empfehlung 0
Konsensstärke Konsens (95 %); Ja-Stimmen 19, Nein-Stimmen 1, Enthaltungen 1
Literatur Blanchard et al. (2022); Cohen et al. (2020); Dewald et al. (2022); Joachim et al. (2021)
†siehe Definition in den Anmerkungen zur Präambel
Qualität der Evidenz und Art der Empfehlung
Vertrauenswürdigkeit der Evidenz zu Wirkungen auf Gesundheit nach GRADE
Für alle betrachteten Wirkungen ist die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz moderat.
Qualität der Evidenz zu anderen Kriterien
Die Qualität der Evidenz zu anderen Kriterien wurde nicht bewertet. Die Kriterienbewertung beruht dahe r auf
Expert*inneneinschätzung.
Menschen- und Grundrechte: die Wirkung der Maßnahmen darauf wurde berücksichtigt, es erfolgte jedoch keine
rechtliche Prüfung.
Implementierungsaspekte
Eine geeignete Kommunikationsstrategie, die logistischen Voraussetzungen, Zuständigkeiten, sowie die dann erforderliche
Kapazitätserhöhung für eine solche Teststrategie bei hoher Risikolage sollten vorab mitgedacht und mitgeplant werden.
Es ist relevant, einen langen Zeitverzug zwischen Testzeitpunkt und -ergebnis möglichst zu verhindern, wenn PCR-basierte
Methoden verwendet werden. Wenn diese auftreten, sollte das nicht zu Fehlzeiten von Schüler*innen führen, bei diesen
sollten z. B. Antigentests zur Überbrückung bis zum Erhalt der PCR Testergebnisse eingesetzt werden.
Antigentest-basierte Tests haben im Vergleich zu PCR-basierten Methoden eine geringere Sensitivität und einen
geringeren Effekt auf die Transmission. Dies bedeutet, dass bei Verwendung von antigenbasierte Tests, von einem
geringeren Effekt auf die Transmission in der Schule ausgegangen werden muss.
Der Pooling Ansatz sollte in Abhängigkeit von der Inzidenz gewählt werden, da ab etwa einer Inzidenz von 4 000-
5000/100.000 in einer Altersgrupppe pro 7 Tage ein Poolingansatz recht ineffizient wird (weil zunehmend Pools
vollständig aufgelöst werden müssen). Hier können kleinere Pools eingesetzt werden .
Unter Sentinelscreening versteht man Erhebungen als Werkzeuge der Surveillance. Diese baue n zum einen auf der
aktiven, freiwilligen Mitarbeit der beteiligten Akteure auf, zum anderen handelt es sich dabei um Stichproben aus einer
Gesamtpopulation. PCR basierte Screening Methoden sind auch bei niedrigen Infektionsgeschehen als hilfreich
beschrieben, sowohl zur Transmissionssenkung als auch zum Monitoring der Situation (Dewald et al, Joachim et al). Es ist
allerdings bisher unklar, wie diese – z.B. im Rahmen von Sentinelstrategien – am effizientesten eingesetzt werden
könnten. Dies sollte im Rahmen von prospektiven Studien evaluiert werden (siehe Präambel).
Begründung für die Empfehlung nach den WHO-INTEGRATE-Kriterien
Die Bewertung fällt Die Bewertung
stark
gegen
eher
gegen
weder
für noch
gegen
eher
für
stark
für variiert ist unklar
die Maßnahme aus
Gesundheitliche Nutzen-Schaden-Abwägung ✕
S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 24
Menschenrechte / Rechtliche Abwägungen ✕
Soziokulturelle Akzeptanz ✕
Gesundheitliche Chancengleichheit ✕
Soziale und ökologische Folgen ✕
Finanzielle und wirtschaftliche Folgen ✕
Machbarkeit und Gesundheitssystem ✕
Abwägung von Nutzen und Schaden der Maßnahme
Nutzen der Maßnahme
Regelmäßige Testung mit Isolation positiv getesteter Schüler*innen und Lehrkräfte als Teil eines Maßnahmenpakets in
Schulen ist mit einer Reduktion der SARS-CoV-2-Übertragung assoziiert.
Tägliche Testung von Schüler*innen, die Kontakte von Personen mit positivem Ergebnis in der Schule sind, ist nicht mit
einer Erhöhung der Infektionshäufigkeit im Vergleich zur Quarantäne verbunden.
Ethnische Faktoren und regionale Deprivation erhöhen das Risiko für SARS-CoV-2 Infektionen und schwere COVID-19
Erkrankung. Testung kann daher bei hohen Risikolagen in Schulen zu Chancengleichheit (Equity) beitragen.
Die Akzeptanz der Maßnahme bei jüngeren und älteren Schüler*innen sowie ihren Eltern ist gut.
Schaden der Maßnahme
Bei hohem Anteil von falsch-positiven Testergebnissen erhöht sich die Fehlzeit der Schüler*innen, dies wird durch die
Nutzung von PCR-basierten Testsystemen reduziert.
Es entstehen hohe Kosten, wenn die Teststrategie durchgeführt wird, es entstehen auch relevante Kosten durch das
Vorhalten der Infrastruktur.
Hoher Ressourcenverbrauch und Aufrechterhaltung einer Infrastruktur zur Durchführung der T ests auch in Zeiten, in
denen keine hohe Risikolage vorherrscht ist notwendig. Vorbereitung auf die Einführung von Teststrategien, wenn
eine Risikolage vorhersehbar ist, ist notwendig.
Gesamtbewertung der Maßnahme
Nach Einschätzung der Expert*innen überwiegt der Nutzen des Testens bei Schüler*innen, Lehrkräften und weiteren
in der Schule tätigen Personen dann, wenn eine Risikolage vorherrscht. Solange keine Risikolage herrscht, kann Testen
im Rahmen von Sentinelstrategien erfolgen, um einen Überblick über das Infektionsgeschehen zu behalten.
S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 25
B Leitlinienreport
1 Hintergrund der Leitlinie
Aufgrund der COVID-19 Pandemie werden an Schulen vielfältige Maßnahmen umgesetzt, von denen Schüler*innen,
Lehrkräfte und weitere in der Schule tätige Personen direkt betroffen sind; darüber hinaus sind auch Eltern und Familien
direkt betroffen. Zu Beginn der Pandemie wurden diese Maßnahmen ohne eine systematische Sichtung der Evidenz
veranlasst und umgesetzt.
In Diskussionen mit nationalen und internationalen Entscheidungsträger*innen im Bereich Public Health (u. a. Weltgesund-
heitsorganisation (WHO), deutsches Public Health-Stakeholder Advisory Panel des Projekts COVID-19 Evidenzökosystem
CEOsys) wurde das Thema Schulen formal priorisiert.
Im Rahmen dieser Priorisierung wurde Januar 2021 die erste Version der S3 -Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und
Kontrolle von SARS-CoV-2 Infektionen in Schulen verabschiedet, gefolgt von 2 Aktualisierungen (Juli 2021 - Version 1.1; März
2022 – Version 1.2).
Es besteht weiterhin ein hoher Bedarf, die wachsende Evidenz zum Thema Kontrolle und Prävention einer SARS -CoV-2
Übertragung in Schulen zusammenzuführen und zu bewerten. Von besonderer Bedeutung sind die Sammlung, Sichtung,
Zusammenfassung und Bewertung von Evidenz zur Wirksamkeit von Maßnahmen, die in Schulen umgesetzt und evaluiert
werden. Ebenso verdient die Betrachtung der gesundheitsbezogenen Nebenwirkungen (z. B. psychosoziale Belastungen von
Schüler*innen und Eltern) sowie der gesamtgesellschaftlichen Folgen (z. B. in den Bereichen Bildung, Soziales und Teilnahme
am Arbeitsleben von Eltern und Betreuenden) dieser Maßnahmen besondere Aufmerksamkeit.
Diese Gesamtschau der Evidenz ist die Grundlage für eine lebende Leitlinie, also einer Leitlinie, die in regelmäßigen
Abständen basierend auf einer aktuellen Sichtung und Bewertung der Evidenz aktualisiert wird. Die vorliegende Kurzfassung
2.0 der Leitlinie bezieht sich auf Grundschulen und weiterführende Schulen. Schulen werden dabei als Orte verstanden, die
das primäre Ziel haben, Bildung zu vermitteln. Sie umfassen nicht nur das Schulgebäude, sondern auch das Schulgelände, die
Transportwege zur und von der Schule sowie jegliche Aktivität en, die in Schulen stattfinden.
Darüber hinaus sind evidenzbasierte Erkenntnisse hinsichtlich einer wirksamen Kommunikation und Umsetzung von Kontroll -
und Präventionsmaßnahmen in Schulen wichtig.
2 Geltungsbereich und Adressat*innen
Die Leitlinie richtet sich an Ministerien und Behörden, Schulleitung en, Lehrkräfte und weitere in der Schule tätige Personen,
sowie an Schüler*innen, Eltern und Betreuende.
3 Weitere Dokumente zu dieser Leitlinie
Dieses Dokument ist eine Aktualisierung der Kurzfassung Version 1.2 der Empfehlungen zu Maßnahmen zur Prävention und
Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen. Als weitere Dokument sind der Anhang und das WHO-INTEGRATE-
Framework für die Kurzfassung Version 2.0 auf der AWMF-Webseite abrufbar. Im Anhang dieser Kurzfassung sind
Suchstrategie und Erklärungen von Interessen und Umgang mit Interessenkonflikten aufgeführt.
4 Zusammensetzung der Leitliniengruppe: Beteiligung von Interessengruppen
Für die Erarbeitung der Handlungsempfehlungen wurde eine repräsentative Leitlini engruppe gebildet.
Dafür wurden im November 2020 Interessengruppen und Institutionen identifiziert, die von Maßnahmen zur Prävention und
Kontrolle der SARS-CoV-2 Übertragung in Schulen betroffen oder in deren Umsetzung eingebunden sind. Vertreter*innen
dieser Interessengruppen und Institutionen wurden eingeladen, an der Leitlinie mitzuwirken und ihre Expertise einzubringen.
Beteiligte Gruppen waren
Schüler*innen,
Angestellte im Schulbereich (Lehrkräfte, Schulleiter*innen, Sonderpädagog*innen),
Eltern,
Entscheidungsträger*innen in Schulämtern,
Akteure des öffentlichen Gesundheitswesens (u. a. Gesundheitsämter, RKI) sowie
wissenschaftliche Akteure (diverse medizinische Fachgesellschaften, Bildungswissenschaften).
Darüber hinaus wurden weitere Institutionen eingeladen, den Leitlinien-Prozess als Beobachter*innen ohne Stimmrecht zu
begleiten (Bildungsministerien, Gesundheitsministerien, Weltgesundheitsorganisation, Kultusministerkonferenz).
S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 26
Bei der Auswahl der Eingeladenen wurde auf eine ausgewogene Vertretung unterschiedlicher Bundesländer (Ost – West –
Nord – Süd) und Kommunen (ländlich – städtisch), sowie auf eine ausgewogene Geschlechterverteilung geachtet. Des Weite -
ren wurde eine Balance zwischen Akteur*innen aus dem Bildungs- und dem Gesundheitssektor sowie zwischen betroffenen
Interessengruppen und behördlich-institutionellen Akteur*innen angestrebt.
Neben Vertreter*innen der elf wissenschaftlichen Fachgesellschaften waren Vertreter*innen von 15 Interessengruppen
stimmberechtigte Mitglieder der Leitliniengruppe.
Wissenschaftliche Leitung (Kurzfassung Version 2.0)
Prof. Dr. Reinhard Berner UK Dresden
Prof. Dr. Ulrike Ravens-Sieberer UKE Hamburg
Prof. Dr. Eva Rehfuess LMU München
Dr. Annic Weyersberg UK Köln
Wissenschaftliches Sekretariat/ Koordination (Kurzfassung Version 2.0)
Judith Blankenburg UK Dresden
Dr. Sabine Topf
Dr. Ester Orban
Dr. Lydia Y. Stuhrmann
UKE Hamburg
Dr. Lisa Pfadenhauer
Brigitte Strahwald
LMU München
Methodische Begleitung
Dr. Monika Nothacker Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen
Fachgesellschaften, AWMF
Vertreter*innen von Fachgesellschaften und Organisationen (stimmberechtigte Mandatsträger*innen M)
Prof. Dr. Dietrich Rothenbacher (M)
Prof. Dr. Eva Grill
Dr. Berit Lange (M 09/2022)
Prof. Dr. Hajo Zeeb
Deutsche Gesellschaft für Epidemiologie, DGEpi
Prof. Dr. Freia De Bock (M)
Dr. Karin Geffert (M 07/2022)
Deutsche Gesellschaft für Public Health, DGPH
Prof. Dr. Ingeborg Krägeloh-Mann (M)
Prof. Dr. Reinhard Berner (M 09/2022b)
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, DGKJ
Dr. Henriette Rudolph (M)
Prof. Dr. Johannes Hübner
Prof. Dr. Tobias Tenenbaum (M 09/2022b)
Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie, DGPI
Dr. Axel Iseke (M)
Dr. Ulrike Horacek (M 07/2022)
Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin, DGSPJ
Dr. Jürgen Rissland (M)
Prof. Dr. Jörg Timm (M 09/2022)
Deutsche Gesellschaft für Virologie, GfV
Prof. Dr. Georg Marckmann (M) Akademie für Ethik in der Medizin, AEM
Prof. Dr. Andreas Seidler (M)
Prof. Dr. Christian Apfelbacher
Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention, DGSMP
Dr. Julia Hurraß (M)
Susann Böhm
Dr. Stefanie Heinze
Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin, GHUP
S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 27
a Abstimmungstreffen 05.09.2022
b Abstimmungstreffen 16.09.2022
c Hat sich wegen Ressourcenmangels zurückgezogen
Prof. Dr. Caroline Herr (M 09/2022)
Prof. Dr. med. Michael Kölch (M)
Prof. Dr. Renate Schepker (M 07-09/2022)
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik
und Psychotherapie, DGKJP
Dr. Peter Walger (M) Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene
Yola-Marie Fanroth (M) Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerks, DKHW
Udo Beckmann (M) Verband Bildung und Erziehung, VBE
Gudrun Wolters-Vogeler (M) Allgemeiner Schulleitungsverband Deutschlands, ASD
Horst Wittig (M) Hauptpersonalrat für die staatlichen Lehrkräfte an Integrierten
Gesamtschulen, Rheinland-Pfalz
Dr. Angela Ehlers (M)
Dorit Wernicke
Verband Sonderpädagogik, vds
Christiane Gotte (M) Bundeselternrat
Annett Hertel (M) LandesElternRat Sachsen
Michael Guder (M)
Kathrin Langel
Landeselternrat Niedersachsen
Dr. Barbara Hauer (M)
Prof. Dr. Walter Haas
Robert Koch-Institut
Dr. Stefan Trapp (M)
Angela Schütze-Buchholz (M 09/2022a)
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, BVKJ
Dr. Karlin Stark (M)
Dr. Gabriele Trost-Brinkhues (M 09/2022a)
Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen
Gesundheitsdienstes, BVÖGD
PD Dr. Peter Tinnemann (M) Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main (seit 06/2021)
Dr. Elisabeth Aichinger (M ab 07/2021) Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
Uwe Mader (M) Staatliches Schulamt Cottbus
Prof. Dr. Anja Tervooren (M) Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft, DGfE
Beobachter*innen
Dr. Heiko Müller Bildungssenat Hamburg, Behörde für Schule und Berufsbildung
Carsten Dohrmann Bildungsministerium Bremen
Beate Proll
Ute Schmazinski
Kultusministerkonferenz, KMK
Martin Weber
Susanne Carai
Weltgesundheitsorganisation - Europäisches Regionalbüro, WHO-EUR
S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 28
5 Informationen zur Leitlinienentwicklung
Priorisierung von Themen und Schlüsselfragen
Version 1.0 – 1.2
Zur Festlegung der Ausrichtung dieser Leitlinie wurden die Mitglieder der Leitliniengruppe initial befragt, welche Fragestel-
lungen im Hinblick auf Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS -CoV-2 Übertragung in Schulen priorisiert werden
sollen und welche Kriterien für die Entscheidungsfindung relevant sind. Dazu wurde eine Online-Umfrage durchgeführt. Die
Antworten der Teilnehmenden wurden mittels qualitativer Inhaltsanalyse ausgewertet.
Die Ergebnisse wurden der Leitliniengruppe im Rahmen des konstituierenden Leitlinientreffens (16.12.2020) vorgestellt.
Ausgeschlossen wurden Themen, die bereits in anderen laufenden oder geplanten Leitlinienprojekten bearbeitet werden
(z.B. Teststrategien).
Zur Abstimmung standen folgende Fragestellungen:
1. Tragen eines Mund-Nasen-Schutz (siehe Definition in den Anmerkungen zur Präambel) von Schüler*innen und
Lehrer*innen?
2. Lüften, Luftreinigung und Reduktion der Aerosolkonzentration in Unterrichtsräumen?
3. Anwesenheitsregelung bei Erkältungssymptomen von Schüler*innen und Lehrer*innen?
4. Quarantäneregelung von Schüler*innen und Lehrer*innen?
5. Kohortierung und/oder Gruppenaufteilung von Schulklassen bzw. Schüler*innen in und außerhalb der Schule?
6. Maßnahmen zum Infektionsschutz auf Schulwegen?
7. Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Sport- und Musikunterricht?
8. Maßnahmen zum Infektionsschutz in der Freizeit und im außerschulischen Bereich von Schüler*innen und
Lehrer*innen?
Die finale Priorisierung erfolgte mittels einer orientierenden Abstimmung während des konstituierenden Leitlinientreffens.
Angenommen wurden Fragen 1–7, Frage 8 wurde ausgeschlossen.
Aus den angenommenen Fragen wurden anschließend wissenschaftliche Schlüsselfragen nach dem PICO -Schema (Population
- Intervention/Maßnahme - Comparison/Vergleich - Outcome/Endpunkt) entwickelt, um die jeweils relevante Evidenz s ys-
tematisch zu identifizieren. Im Verlauf der Leitlinienerstellung wurden zwei der Schlüsselfragen weiter ausdifferenziert, so
dass insgesamt Empfehlungen zu neun Schlüsselfragen entwickelt wurden:
1. Reduktion der Schüler*innenzahl im Präsenzunterricht und/oder Kohortierung
2. Maskentragen bei Schüler*innen, Lehrer*innen und weiterem Schulpersonal
3. Maßnahmen auf Schulwegen
4. Maßnahmen bei Musikunterricht in Schulen
5. Maßnahmen bei Sportunterricht in Schulen
6. Umgang mit Verdachtsfällen bei Schüler*innen ohne bekannten Risikokontakt
7. Umgang mit Kontaktpersonen in Schulen
8. Lüften in Unterrichtsräumen
9. Luftreinigung in Unterrichtsräumen
Version 2.0
Im Rahmen der Festlegung des Aktualisierungsbedarfs der Leitlinienkurzfassung Version 1.2 wurden die Mitglieder der
Leitliniengruppe befragt, welche der initial priorisierten Themen im Hinblick auf Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle
der SARS-CoV-2 Übertragung in Schulen beibehalten werden sollen und ob neue Themen in die zu aktualisierende Leitlinie
aufzunehmen sind.
In Ergänzungen zu den bereits bestehen Themen der Leitlinie wurde eine zehnte Schlüsselfrage zum Thema
„Teststrategien“ neu entwickelt. Somit wurden für die vorliegende Leitlinienkurzfassung Version 2.0 Empfehlungen zu den
folgenden Themen geprüft, überarbeitet bzw. neu erarbeitet und im Anschluss zur Abstimmung gestellt:
1. Kohortierung und/oder Reduktion der Schüler*innenzahl in Präsenzunterricht
2. Maskentragen bei Schüler*innen, Lehrerkräften und weiteren in der Schule tätigen Personen
3. Maßnahmen auf Schulwegen
4. Maßnahmen bei Musikunterricht in Schulen
5. Maßnahmen bei Sportunterricht in Schulen
6. Umgang mit Verdachtsfällen bei Schüler*innen
7. Umgang mit Kontaktpersonen in Schulen
8. Lüften und Reduktion der Aerosolkonzentration in Unterrichtsräumen
9. Luftreinigung und Reduktion der Aerosolkonzentration in Unterrichtsräumen
10. Teststrategien
S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 29
Systematische Recherche und Auswahl der Evidenz
Eine detaillierte Beschreibung der Literaturrecherche wird ausführlich im Evidenzbericht dargestellt. Im Folgenden wird das
Vorgehen bei der systematischen Suche nach direkter und indirekter Evidenz kurz beschrieben.
Direkte Evidenz für die Schlüsselfragen der Leitlinie wurde durch einen Cochrane Review zur Wirksamkeit von Maß nahmen,
die zur Verringerung der Übertragung von SARS-CoV-2 in Schulen umgesetzt werden, erfasst (Krishnaratne et al., 2021).
Dieser wurde im Rahmen der Aktualisierung der Leitlinie ebenfalls aktualisiert (Littlecott et al., Forthcoming). Zudem wurde
ein Cochrane Scoping Review zu den unintendierten Nebenwirkungen der Maßnahmen durchgeführt (Kratzer et al., 2022).
Der Begriff „direkt“ beschreibt, dass diese Studien sich direkt auf Schulen beziehen.
Cochrane Review zur Wirksamkeit von Maßnahmen zur Kontrolle und Reduktion der Übertragung von SARS -CoV-2 an
Schulen
In die Aktualisierung der systematische Übersichtsarbeit wurden Studien eingeschlossen, die die Wirkungen von Maßnahmen
in Schulen quantitativ erfasst haben. Als relevant erachtet wurden experimentelle, quasi -experimentelle und beobachtende
epidemiologische Studien; während die erste Version des Cochrane Review s noch mathematische Modellierungen
beinhaltete, wurde der Einschluss in der Aktualisierung auf Realweltstudien beschränkt. Als Population wurden
Schüler*innen, Lehrer*innen sowie weiteres Schulpersonal eingeschlossen.
Alle Maßnahmen mit dem Ziel der Prävention und Kontrolle der Übertragung von SARS-CoV-2 in Schulen wurden betrachtet,
und zwar (i) Maßnahmen zur Reduktion von Kontakten, (ii) Maßnahmen um Kontakte sicherer zu machen, (ii) Surveillance -
und Responsemaßnahmen sowie (iv) Maßnahmen mit mehreren Komponenten. Analysiert wurden Wirkungen auf das
Transmissionsgeschehen sowie unintendierte Auswirkungen auf weitere gesell schaftliche, ökonomische und soziale
Bereiche.
Mittels einer durch eine Informationsspezialistin entwickelten Suchstrategie (siehe A nhang) wurden folgende Datenbanken
am 18.02.2022 durchsucht:
Cochrane COVID‐19 Study Register (https://covid-19.cochrane.org/)
Ovid ERIC (Educational Resources Information Center) 1965 to current;
WHO COVID‐19 Global literature on coronavirus disease (https://search.bvsalud.org/global-literature-on-novel-
coronavirus-2019-ncov/)
US Department of Veterans’ Affairs Evidence Synthesis Program Covid -19 Evidence Reviews
(https://www.covid19reviews.org/).
Außerdem wurden die Literaturverzeichnisse aller eingeschlossenen Studien, relevanter Übersichtsarbeiten und Leitlinien
durchsucht, ebenso alle Studien, die diese Übersichtsarbeiten oder Leitlinien zitieren (Suchdatum 18.02.2022 und
23.06.2022). Um graue Literatur zu finden, d. h. unveröffentlichte Berichte oder Studien, die nicht im Rahmen herkömmlicher
Publikationsmodelle veröffentlicht wurden, haben wir eine Google -Suche durchgeführt. Anschließend haben wir die ersten
20 Seiten der nach Relevanz eingestuften Ergebnisse (d. h. die ersten 200 Einträge) gescreent.
Bei den eingeschlossenen Studien wurde zwischen (i) Studien zur Messung von Auswirkungen der implementierten
Maßnahmen sowie (ii) Studien zur Bewertung der diagnostischen Genauigkeit des zu prüfenden Testverfahrens unter
Realweltbedingungen unterschieden. Zudem wurde eine Klassifizierung der eingeschlossenen Studien, in denen
Auswirkungen gemessen wurde, im Hinblick auf die jeweilige Vorgehensweise zur Kontrolle von Confoundern vorgenommen.
Damit wurden zwei Evidenzkörper gebildet: (i) Hauptstudien („main studies“) und (ii) unterstützende Studien („supporting
studies). Während randomisierte Studien automatisch als Hauptstudien klassifiziert wurden, wurden quasi -experimentelle
Studien auf ihre Vorgehensweise zur Kontrolle von zwei zentralen Confoundern (d.h. sozioökonomischer Status,
Infektionsgeschehen in der Gesamtgesellschaft) untersucht und beurteilt. Nur Studien, die ausreichend für diese beiden
Confounder adjustierten, wurden als Hauptstudien bewertet.
Informationen aus den eingeschlossenen Haupt- und unterstützenden Studien wurden standardisiert extrahiert, wobei sich
die Datenextraktion bei den unterstützenden Studien auf die Population, Maßnahme, den Vergleich sowie die Endpunkte
beschränkte. Zudem wurde eine Bewertung des Risikos für systematische Verzerrungen und der Qualität der
eingeschlossenen Studien lediglich für die eingeschlossenen Hauptstudien durchgeführt. Dafür wurden unterschiedliche
Instrumente angewendet: das Cochrane Risk of Bias Tool für randomisierte kontrollierte Studien, ROBINS-I für quasi-
experimentelle Studien sowie das QUADAS-Werkzeug (Quality Assessment of Diagnostic Accuracy Studies included in
Systematic Reviews) zur Bewertung der Qualität diagnostischer Studien.
Während die unterstützenden Studien lediglich narrativ und tabellarisch präsentiert wurden, wurden die eingeschlossenen
Hauptstudien zusammengefasst und kritisch bewertet. Aufgrund der großen Unterschiede zwischen Studien konnte keine
Meta-Analyse (d.h. quantitativ-statistische Auswertung) durchgeführt werden, die Ergebnisse wurden mittels Text und
Tabellen zusammengefasst. Dabei bestehen die Evidenzkörper aus der jeweiligen Maßnahme, Vorgehensweise zur Kontrolle
von Confoundern, Endpunkte sowie Vergleich.
S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 30
Insgesamt wurden 40 Studien eingeschlossen, wovon 15 Studien als Hauptstudien (Blanchard et al., 2022; A. E. Boutzoukas et
al., 2022; Budzyn et al., 2021; Donovan et al., 2022; Goldenfeld et al., 2022; Hershow et al., 2021; Hoehl et al., 2021; Hugh es
et al., 2022; Jehn et al., 2021; Lessler et al., 2021; Liu et al., 2021; Oster et al., 2021; Reinbold, 2021; Schechter -Perkins et al.,
2022; van den Berg et al., 2021) und 25 Studien als unterstützende Studien eingeteilt wurden (Akaishi et al., 2021; Blanchard
et al., 2022; Angelique E. Boutzoukas et al., 2022; Campbell et al., 2022; Coma et al., 2022; Dawson et al., 2021; S. Doron e t
al., 2021; Doyle et al., 2021; Farina et al., 2021; Gettings et al., 2021; Harris-McCoy et al., 2021; Hershow et al., 2021; Jani et
al., 2022; Jurkutat et al., 2022; Juutinen et al., 2022; Nelson et al., 2021; Rice et al., 2020; Rubin et al., 2021; Sasser e t al.,
2021; Sombetzki et al., 2021; Somekh et al., 2021; Ulyte et al., 2021; Verlenden et al., 2021). Von den 15 Hauptstudien
wurden fünf Studien als Studien zur Bewertung der diagnostischen Genauigkeit des zu prüfenden Testverfahrens unter
Realweltbedingungen eingeschlossen (Blanchard et al., 2022; A. E. Boutzoukas et al., 2022; Goldenfeld et al., 2022; Hoe hl et
al., 2021; Schechter-Perkins et al., 2022). Davon wurden 34 in peer-reviewten wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlich
und fünf als Pre-Prints. Die Hauptstudien stammen aus unterschiedlichen Ländern: Vereinigte Staaten von Amerika (11),
Vereinigtes Königreich (1), Kanada (1), Deutschland (1) und Israel (1).
Cochrane Scoping Review zu unbeabsichtigten Auswirkungen von Maßnahmen zur Kontrolle und Reduktion der
Übertragung von SARS-CoV-2 an Schulen
Ziel des Cochrane Scoping Reviews war es, die verfügbare Evidenz zu unbeabsichtigten Auswirkungen von Maßnahmen zur
Kontrolle und Reduktion der Übertragung von SARS-CoV-2 an Schulen systematisch zu sichten und zu kartieren. Damit sollte
eine deskriptive Übersicht der Bandbreite der untersuchten unbeabsichtigten Auswirkungen sowie die dazu verwendeten
Studiendesigns erstellt werden.
Zu diesem Zwecke wurden zwischen dem 26. und 30.03.2021 folgende Datenbanken durchsucht:
Cochrane Central Register of Controlled Trials (CENTRAL; 2021, Issue 3); durchsucht am 26.03.2021 mittels des
Cochrane Register of Studies (crsweb.cochrane.org);
MEDLINE Ovid (1946 bis 25.03.2021);
Embase Ovid (1974 bis 25.03.2021);
Ovid APA PsycINFO (1806 bis März Woche 4 2021);
Ovid ERIC (1965 bis Januar 2021);
Web of Science (Social Sciences Citation Index – 1900 to present, Science Citation Index Expanded – 1900 to present,
and Emerging Sources Index – 2005 bis 26.03.2021) via Clarivate;
Academic Search Complete via EBSCOhost (1887 bis 26.03.2021).
Außerdem wurden die Literaturverzeichnisse aller eingeschlossenen Studien, relevanter Übersichtsarbeiten u nd Leitlinien
durchsucht, ebenso alle Studien, die diese Übersichtsarbeiten oder Leitlinien zitieren . Um graue Literatur in Form von
unveröffentlichten Berichten oder Studien, die nicht auf herkömmliche Weise veröffentlicht wurden, zu finden, führten wir
am 30. März 2021 zwei Google-Websuchen durch und sichteten die ersten 10 Seiten der nach Relevanz eingestuften
Ergebnisse (200 Webseiten).
Wir haben dabei quantitative (einschließlich mathematischer Modelle), qualitative und Mixed-Methods Studien jeglicher Art
eingeschlossen, die die unbeabsichtigten Folgen von Schulmaßnahmen untersuchten. Die Studien mussten über mindestens
eine unbeabsichtigte Folge einer oder mehrerer relevanter Maßnahmen (d.h. i) Maßnahmen zur Reduktion von Kontakten,
(ii) Maßnahmen um Kontakte sicherer zu machen, (ii) Surveillance- und Responsemaßnahmen sowie (iv) Maßnahmen mit
mehreren Komponenten) berichten, unabhängig davon, ob diese positiv oder negativ ausfielen.
Die Evidenz wurde narrativ und graphisch in die vier vorgegebene Interventionskategorien und s Kategorien von
unbeabsichtigten Folgen zusammengefasst; die Ergebnisse wurden als aus quantitativen, qualitativen oder gemischten
Studien stammend beschrieben.
Insgesamt konnten 18 Studien identifiziert werden, die den Einschlusskriterien entsprachen (Alonso et al., 2021; Borch et al.,
2020; Cohen et al., 2020; Curtius et al., 2021; Shira Doron et al., 2021; Fontenelle -Tereshchuk, 2021; B. Gill et al., 2020; B. P.
Gill et al., 2020; Hortigüela-Alcalá et al., 2021; Q. Li et al., 2021; Lorenc et al., 2021; Marchant et al., 2020; Phillips et al., 2021;
Ruba & Pollak, 2020; Saad et al., 2020; Schwarz et al., 2021; Simonsen et al., 2020; Steffens & Seipp, 2021) . Von diesen
nutzten 13 quantitative Methoden, vier qualitative Methoden und eine Studie Mixed -Methods. Diese Studien untersuchten
Auswirkungen in verschiedenen Populationen, hauptsächlich bei Schüler*innen und dem Schulpersonal. Die Mehrzahl der
Studien betrachtete Maßnahmen um Kontakte sicherer zu machen (z. B. Masken) (n=14), vier Studien untersuchten
Maßnahmen zur Reduktion von Kontakten, sechs Studien Surveillance und Responsemaßnahmen und eine Studie
Maßnahmen mit mehreren Komponenten. Die meisten der untersuchten Auswirkungen waren negativer Natur, worunt er
insbesondere negative Auswirkungen auf die Bildung waren (n=11). Sieben Studien untersuchten psychosoziale
Auswirkungen. Jeweils drei Studien lieferten Informationen zu den Folgen für die körperliche Gesundheit und das
Gesundheitsverhalten, die über COVID-19 hinausgehen. Zwei Studien berichteten über sozioökonomische Folgen, und keine
Studie berichtete über Folgen für Gleichberechtigung und Gleichstellung. Die einbezogenen Studien wurden hauptsächlich in
Europa und Nordamerika durchgeführt, insbesondere in den USA (6), Deutschland (3), Spanien (2), Dänemark (2), Kanada (2),
England (1) und Wales (1).
S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 31
Indirekte Evidenz: Aufgrund der oft eingeschränkten oder fehlenden Evidenz für Maßnahmen in Schulen, wurde außerdem
systematisch indirekte Evidenz gesucht. Der Begriff „indirekt“ beschreibt, dass diese Studien sich nicht direkt auf Schulen,
sondern auf andere Populationen (z. B. Allgemeinbevölkerung) oder andere Orte der Umsetzung (z. B. Arbeitsplatz) beziehen.
Die Suche nach indirekter Evidenz umfasste folgende Schritte:
Erweiterung der PICO-Schlüsselfragen: vor allem Ersetzen der Population „Schüler*innen/Lehrer*innen“ mit der
Allgemeinbevölkerung und Erweiterung um nicht-schulische Bereiche
Suche nach relevanten systematischen Übersichtsarbeiten zu den erwe iterten PICO-Schlüsselfragen in der Cochrane
Special Collection zu COVID-19, in WHO COVID-19 Datenbank und in Pubmed
Sichtung der Literaturverzeichnisse relevanter Publikationen und Leitlinien und von Literatur in Google Scholar
Bei der Überarbeitung einzelner Empfehlungen wurde jeweils ergänzend eine nicht-systematische Literatursuche
durchgeführt. Weitere aktuelle Studien wurden im Rahmen des Bearbeitungsprozesses durch die Leitliniengruppe
aufgenommen.
Kritische Bewertung der Evidenz
Eine kritische Bewertung der direkten Evidenz – nicht der indirekten Evidenz – wurde mittels GRADE (Hultcrantz et al., 2017)
durchgeführt. Diese Bewertung wird für jede Fragestellung und jede untersuchte Wirkung über alle Studien hinweg
vorgenommen und führt zu einer Bewertung der Vertrauenswürdigkeit der gesamten Evidenz zu jeder Fragestellung. Die
Vertrauenswürdigkeit der Evidenz wird wie folgt bewertet: hoch, moderat, niedrig, sehr niedrig.
Vertrauenswürdigkeit
der Evidenz Definition
Hoch Wir sind sehr sicher, dass der wahre Effekt nahe bei dem Effektschätzer liegt.
Moderat Wir haben mäßig viel Vertrauen in den Effektschätzer: Der wahre Effekt ist wahrscheinlich nahe
bei dem Effektschätzer, aber es besteht die Möglichkeit, dass er relevant verschie den ist.
Niedrig Unser Vertrauen in den Effektschätzer ist begrenzt: Der wahre Effekt kann durchaus relevant
verschieden vom Effektschätzer sein.
Sehr niedrig Wir haben nur sehr wenig Vertrauen in den Effektschätzer: Der wahre Effekt ist wahr scheinlich
relevant verschieden vom Effektschätzer.
Entwicklung der Empfehlungen mittels WHO-INTEGRATE Framework
Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit (Public Health) sind oft komplex: Neben den angestrebten Wir -
kungen für Gesundheit und potenziellen Nebenwirkungen, ziehen sie oft direkt oder indirekt weitreichende soziale, wirt-
schaftliche oder ökologische Konsequenzen nach sich. Während bei klinischen Empfehlungen primär der gesundheitliche
Nutzen dem möglichen gesundheitlichen Schaden einer Maßnahme gegenübergestel lt wird, müssen bei der Entwicklung von
Public Health Empfehlungen eine Vielzahl von Kriterien berücksichtigt und gegeneinander abgewogen werden. Dazu
gehören: Menschenrechte, Akzeptanz, Auswirkungen auf gesundheitliche Chancengleichheit und Nicht -Diskriminierung,
soziale und ökologische Folgen, finanzielle und wirtschaftliche Auswirkungen sowie Machbarkeit.
Version 1.0 – 1.2
Das WHO INTEGRATE Framework bietet eine Struktur, diese Kriterien im Leitlinienprozess systematisch zu betrachten und zu
beurteilen (Rehfuess et al., 2019). Für die vorliegende Leitlinie wurde das Framework übersetzt, für die Anwendung im
deutschen Kontext angepasst und als Grundlage für die Erstellung von Empfehlungen angewandt.
Die Kriterien wurden für die erste Version der Leitlinie (Version 1.0 – 1.2) in das digitale Leitlinienentwicklungswerkzeug
GRADEpro im Sinne eines Evidence to Decision Frameworks umgesetzt. Bei der erstmaligen Erstellung der Leitlinie (Version
1.0) erfolgte dazu eine Einführung durch Prof. Dr. Holger Schünemann (GRADE Arbeitsgruppe).
Für jede Fragestellung wurden vom Methodenteam themenspezifische Evidenzbündel erstellt . Auf dieser Grundlage erfolgte
die Bearbeitung der Empfehlungsvorschläge und die Einschätzung nach den Kriterien des WHO -INTEGRATE Frameworks in
Kleingruppen durch Vertreter*innen der anmeldenden Fachgesellschaften, des Münchner Methodenteams und der GHUP .
S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 32
Version 2.0
Für die vorliegende aktualisierte Kurzfassung Version 2.0 wurde die themenspezifischen Evidenzbündel überprüft und um
neu hinzugekommene Evidenz erweitert bzw. ein neues Evidenzbündel für Empfehlung 10 erstellt. Die Überarbeitung bzw.
Neuerarbeitung der Empfehlungsvorschläge und Einschätzung nach den Kriterien des WHO -INTEGRATE erfolgte anschließend
in Arbeitsgemeinschaften (AGs) durch Vertreter*innen der anmeldenden Fachgesellschaften.
Strukturierte Konsensfindung
Kurzfassung Version 1.0
Die strukturierte Konsensfindung erfolgte gemäß den Konsensuskonferenzen am 28. und 29.01.2021 nach dem Vorgehen des
National Instituts of Health (NIH) unter neutraler Moderation durch Dr. Monika Nothacker, AWMF:
Vorstellung der Empfehlungen, der Evidenzgrundlage und der Einschätzungen der Entscheidungskriterien durch das
vorbereitende Team
Gelegenheit zu Rückfragen, inhaltliche Klärung, Aufnahme von Änderungsvorschlägen
ggf. Priorisierung von Vorschlägen, Probeabstimmung
bei Nicht-Erreichen eines ausreichenden Konsenses erneute Diskussion und Abstimmung von Änderungsvorschlägen
Die Konsensuskonferenzen wurden virtuell durchgeführt, die Stimmabgaben erfolgten elektronisch. Bei der Konferenz am
28.01.2021 wurden folgende Themen behandelt:
Empfehlung 1: Reduktion der Schüler*innenzahl im Präsenzunterricht und/oder Kohortierung
Empfehlung 2: Maskentragen bei Schüler*innen, Lehrer*innen und weiterem Schulpersonal
Empfehlung 3: Maßnahmen auf Schulwegen
Empfehlung 4: Maßnahmen bei Musikunterricht in Schulen
Empfehlung 5: Maßnahmen bei Sportunterricht in Schulen
Präambel
Bei der Konferenz am 29.01.2021 wurden folgende Themen behandelt:
Empfehlung 6: Umgang mit Verdachtsfällen bei Schüler*innen ohne bekannten Risikokontakt
Empfehlung 7: Umgang mit Kontaktpersonen in Schulen
Empfehlung 8: Lüften in Unterrichtsräumen
Empfehlung 9: Luftreinigung in Unterrichtsräumen
Präambel
Für alle Empfehlungen wurde ein Konsens oder ein starker Konsens erreicht. Ausnahme ist die ursprüngliche Empfehlung 4.3,
hier w urde mit 75% Zustimmung lediglich eine mehrheitliche Zustimmung erreicht. Diese wird nun als „Zur Abstimmung
gestellte Empfehlung, kein Konsens erzielt“ bezeichnet.
Am 03.02.2021 wurde ein Änderungsantrag zu den Empfehlungen zum Umgang mit Verdachtsfällen bei Schüler*innen ohne
bekannten Risikokontakt gestellt. Zwei Empfehlungen wurden dabei zusammengefasst und neu formuliert. Die Übermittlung
des Votums erfolgte schriftlich an das Sekretariat. Der geänderte Empfehlungsvorschlag wurde mit einem starken K onsens
angenommen.
Kurzfassung Version 1.1 und 1.2 / Langfassung Version 1.1 und 1.2
Im Rahmen der Erarbeitung der Langfassung zeigte sich– aufgrund der Dynamik des Pandemiegeschehens – bei mehreren
Empfehlungen ein Aktualisierungsbedarf, dazu wurden zwei Online-Abstimmungen (mittels LamaPoll) durchgeführt:
1. Erste Online- Abstimmung (16.07.2021 -26.07.2021) zu folgenden Themen:
Präambel
Empfehlung 4: Maßnahmen im Musikunterricht
Empfehlung 5: Maßnahmen im Sportunterricht
Empfehlung 6: Umgang mit Verdachtsfällen
Empfehlung 7: Umgang mit Kontaktpersonen
Empfehlung 9: Luftreinigung und Reduktion der Aerosolkonzentration in Unterrichtsräumen
2. Auswertung mit Auflistung der Kommentare und der quantitativen Ergebnisse
3. Vorstellung der Ergebnisse (28.7.2021) bei einem Online-Treffen der Leitliniengruppe. Bei diesem Treffen wurde der
geänderte Wortlaut der Empfehlung 7.2 zum Umgang mit Kontaktpersonen von Seiten des RKI kritisch hinterfragt. Die
Bedenken zielten vor allem darauf, dass die gewählte Formulierung sehr kurzfristig erneute Änderungen erforderlich
machen könnte. Gemeinsam mit den federführenden pädiatrischen Fachgesellschaften (DGKJ, DGPI) wurde daraufhin
die Empfehlung 7.2 überarbeitet. Empfehlung 9.1 zur Luftreinigung und Reduktion der Aerosolkonzentration in
Unterrichtsräumen wurde im Rahmen des Treffens ausführlich diskutiert.
Es stellten sich drei divergierende Standpunkte heraus, die vor allem auf einer unterschiedlichen Bewertung der
S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 33
Evidenzlage und der Empfehlungsgrade beruhten. Daraufhin wurde beschlossen, zwei begründete Vorschläge für eine
Empfehlungsänderung als Alternative zum vorhandenen Vorschlag zu erarbeiten.
4. Zweite Online-Abstimmung (11.09.2021-22.09. 2021): Die überarbeitete Empfehlung 7.2 wurde mit starkem Konsens
angenommen. Von den drei Vorschlägen für Empfehlung 9.1 konnte lediglich eine mehrheitliche Zustimmung für den
vorbestehenden Vorschlag der GHUP erzielt werden.
Insgesamt konnte in der Leitlinie bis auf zwei Ausnahmen für alle Empfehlungen ein Konsens oder sta rker Konsens erzielt
werden, lediglich für die ursprüngliche Empfehlung 4.3 wurde der Konsens knapp verfehlt (75% Zustimmung) und für die
Empfehlung 9.1 wurde nur knapp eine mehrheitliche Zustimmung erreicht. Für diese Empfehlung wurden
Alternativvorschläge eingereicht, die im Leitlinientext aufgeführt sind. Da sowohl für 4.3 als auch für 9.1 kein Konsens
erreicht wurde, kann in beiden Fällen keine Empfehlung ausgesprochen werden.
Änderung in Version 1.2: Von Seiten der DGKJ und DGPI wurde vorgeschlagen, die Wichtigkeit von Impfquoten und
Virusvarianten zu betonen. Dieser Vorschlag erhielt von den Mitgliedern der Steuerungsgruppe am 13.1.2022 allgemeine
Zustimmung, und wurde in Version 1.2 umgesetzt.
Kurzfassung Version 2.0
Lebende Leitlinie erfordern in regelmäßigen Abständen Aktualisierungen, basierend auf einer aktuellen Sichtung und
Bewertung der verfügbaren Evidenz. Auf dieser Grundlage, sowie im Rahmen der Entwicklungen und Dynamik des
Pandemiegeschehens, ergaben sich im Zuge der Erarbeitung der vorliegenden Kurzfassung Version 2.0 weitreichende
Überarbeitungsbedarfe, die wie folgt erarbeitet und abgestimmt wurden:
1. Treffen der Steuerungsgruppe (13.06.2022)
Beschluss Aktualisierung der Leitlinienkurzfassung Version 1.2
2. Bereitstellung der indirektem Evidenz und Überprüfung der Empfehlungen 1-9 in den AGs (28.06.-07.07.2022)
3. Vorabstimmung (schriftlich) der aktualisierten Empfehlungsvorschläge für Empfehlungen 1,3,4,5,6,7,8 (08.07. -
12.07.2022)
4. Erstes Konsensustreffen der Leitliniengruppe (12.07.2022):
Die strukturierte Konsensfindung erfolgte nach dem Vorgehen des National Instituts of Health (NIH) unter neutraler
Moderation durch Dr. Monika Nothacker, AWMF:
Vorstellung der Empfehlungen, der Evidenzgrundlage und der Einschätzungen der Entscheidungskrit erien durch die
vorbereitende AG
Gelegenheit zu Rückfragen, inhaltliche Klärung, Aufnahme von Änderungsvorschlägen
ggf. Priorisierung von Vorschlägen, Probeabstimmung
bei Nicht-Erreichen eines ausreichenden Konsenses erneute Diskussion und Abstimmung von Ä nderungsvorschlägen
Die Konsensuskonferenz wurden virtuell durchgeführt, die Stimmabgaben erfolgten elektronisch (OpenSlides).
Bei der Konferenz am 12.07.2022 wurden folgende Themen behandelt:
Empfehlung 1: Kohortierung und/ oder Reduktion der Schüler*innenzahl im Präsenzunterricht
Abstimmung wurde auf Wunsch der Leitliniengruppe aufgrund zu kurzer Vorbereitungszeit (Verfügbarkeit der Evidenz, Vorbereitung des Evidence -to-decision Prozesses)
wiederholt.
Das Koordinationsteam hat sich bei der Erstellung der aktualisierten Leitlinienkurzfassung Version 2.0 bemüht einen
mehrfach iterativen Prozess zu generieren. Es gab zwei Kommentierungsrunden (inkl. Vorabstimmung im Rahmen der
zweiten Kommentierungsrunde), auf deren Grundlage die einzelnen AGs Empfehlungsvorschläge bzw. -alternativen
erarbeiten konnten, welche dann jeweils schriftlich in die Leitliniengruppe zurückgegeben wurden. Somit konnten alle
Mitglieder der Leitliniengruppe transparent und mit der Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung in den Prozess der
Empfehlungsaktualisierung bzw. -entwicklungen mit einbezogen werden.
5. AGs erhalten die aktualisierten Evidenzbündel (direkt/indirekt) mit den relevanten Studien zu allen Themen der Leitlinie
(19.07.2022).
6. Überarbeitung/ Neuerarbeitung der Empfehlungen durch die AGs (20.07.04.08.2022).
7. Erste Kommentierungsrunde: Erarbeitete Empfehlungsvorschläge werden durch die Leitliniengruppe schriftlich
kommentiert (05.08.-11.08.2022).
8. Auswertung und Auflistung der Kommentare durch das Team der wissenschaftlichen Leitlinienkoordination (10.-
11.08.2022).
S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 34
9. Die AGs erarbeiten unter Berücksichtigung der Rückmeldungen aus der ersten Kommentierungsrunde alternative
Empfehlungsformulierungen (unterstützt durch das Team der wissenschaftlichen Leitlinienkoordination) (12.08.-
25.08.2022).
10. Zweite Kommentierungsrunde: Erarbeitete Empfehlungsvorschläge und –alternativen können im Rahmen der
Vorabstimmung nochmals schriftlich kommentiert bzw. weitere alternative Formulierungen vorgeschlagen werden.
(25.08.2022 -02.09.2022).
Gleichzeitig findet die schriftliche Vorabstimmung der Empfehlungsvorschläge und erarbeiteten
Empfehlungsalternativen durch die Mandatsträger*innen (nach Rücksprache mit den jeweiligen Organisationen/
Fachgesellschaften) statt.
11. Auswertung und Auflistung der Kommentare und Vorabstimmungsergebnisse durch das Team der wissenschaftlichen
Leitlinienkoordination (02.09.-05.09.2022).
12. Die zweite und dritte strukturierte Konsensfindung erfolgte gemäß den Konsensuskonferenzen am 05. und 16.09.2022
nach dem Vorgehen des National Instituts of Health (NIH) unter neutraler Moderation durch Dr. Monika Nothacker,
AWMF:
Vorstellung der Empfehlungen, der Evidenzgrundlage und der Einschätzungen der Entscheidungskriterien durch die
vorbereitende AG
Gelegenheit zu Rückfragen, inhaltliche Klärung, Aufnahme von Änderungsvorschlägen
ggf. Priorisierung von Vorschlägen, Probeabstimmung
bei Nicht-Erreichen eines ausreichenden Konsenses erneute Diskussion und Abstimmung von Änderungsvorschlägen
Die Konsensuskonferenzen wurden jeweils virtuell durchgeführt, die Stimmabgaben erfolgten elektronisch (OpenSlides).
Bei der Konferenz am 05.09.2022 wurden folgende Themen behandelt:
Präambel
Anmerkungen zur Präambel
Empfehlung 1: Kohortierung und/ oder Reduktion der Schüler*innenzahl im Präsenzunterricht
Empfehlung 2: Maskentragen bei Schüler*innen, Lehrkräften und weiteren in der Schule tätigen Personen
Empfehlung 4: Maßnahmen bei Musikunterricht in Schulen
Empfehlung 5: Maßnahmen bei Sportunterricht in Schulen
Empfehlung 6: Umgang mit Verdachtsfällen
Empfehlung 7: Umgang mit Kontaktpersonen - entfällt
Bei der Konferenz am 16.09.2022 wurden folgende Themen behandelt:
Empfehlung 3: Maßnahmen auf Schulwegen
Empfehlung 8: Lüften und Reduktion der Aerosolkonzentration in Unterrichtsräumen
Empfehlung 9: Luftreinigung und Reduktion der Aerosolkonzentration in Unterrichtsräumen
Empfehlung 10: Teststrategien
Für alle Empfehlungen wurde ein Konsens oder ein starker Konsens erreicht. Empfehlung 7 entfällt in der Kurzfassung Version
2.0, da die Aspekte des Umgangs mit Kontaktpersonen in der Schule durch das Infektionsschutzgesetz geregelt werden und die
Umsetzung der dort genannten Bestimmungen den jeweiligen Gesundheitsämtern unterlieg t.
Empfehlungsgraduierung und Feststellung der Konsensstärke
Qualität der Evidenz
Einteilung in: Sehr niedrig – Niedrig – Moderat – Hoch
Empfehlungsgrade
Starke Empfehlung (Empfehlungsgrad A) Formulierung: soll / soll nicht
Empfehlung (Empfehlungsgrad B) Formulierung: sollte / sollte nicht
Offene Empfehlung (Empfehlungsgrad 0) Formulierung: kann erwogen werden / kann verzichtet werden
S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 35
Konsensusstärken
Zustimmung von > 95% der Stimmberechtigten Formulierung: Starker Konsens
Zustimmung von > 75-95% der Stimmberechtigten Formulierung: Konsens
Zustimmung von > 50-75% der Stimmberechtigten Formulierung: Mehrheitliche Zustimmung
Zustimmung von < 50% der Stimmberechtigten Formulierung: Keine mehrheitliche Zustimmung
6 Redaktionelle Unabhängigkeit
6.1 Finanzierung
Versionen 1.0 – 1.2
Die Erstellung der Versionen 1.0 – 1.2 der lebenden Leitlinie wurden im COVID-19 Evidenzökosystem (CEOsys) Projekt
initiiert, das im Rahmen des Nationalen Forschungsnetzwerks der Universität smedizin zu COVID-19 (NUM) vom
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert wird.
Der Cochrane Rapid Review und die Moderation durch Dr. Monika Nothacker wurden ebenfalls durch das CEOsys Projekt
finanziert. Die Arbeit des wissenschaftlichen Sekretariats und des Methodenteams der LMU München wurde teils aus Mitteln
des Lehrstuhls für Public Health und Versorgungsforschung der LMU München finanziert, teils ehrenamtlich getätigt. Die
weitere methodische Beratung durch die AWMF (Dr. Monika No thacker) wurde ebenfalls ehrenamtlich getätigt. Die
Teilnehmenden der Fachgesellschaften und Organisationen waren ausschließlich ehrenamtlich tätig, dafür bedanken wir uns
nachdrücklich.
Version 2.0
Die Erstellung der Version 2.0 der lebenden Leitlinie wurden im coverCHILD Projekt (COVID-19 Forschungsplattform für
Kinder und Jugendliche) initiiert, das im Rahmen des Nationalen Forschungsnetzwerks der Universitätsmedizin zu COVID -19
(NUM) vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) g efördert wird.
Die Arbeit des wissenschaftlichen Sekretariats in Dresden wurde aus Mitteln der Klinik und Poliklinik für Kinder- und
Jugendmedizin des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden , sowie teilweise aus einer Förderung durch den Freistaat
Sachsen in „paedSaxCoViDD“ finanziert. Die Arbeit des wissenschaftlichen Sekretariats in Hamburg wurde aus Mitteln der
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik – Forschungssektion "Child Public Health" –
des UKE Hamburg finanziert. Die Arbeit des wissenschaftlichen Sekretariats in München wurde aus Mitteln des Lehrstuhls für
Public Health und Versorgungsforschung der LMU München finanziert.
Die Aktualisierung des Cochrane Reviews wurde durch Mittel des Lehrstuhls für Public Health und Versorgungsforschung der
LMU München finanziert, die Moderation durch Dr. Monika Nothacker durch die DGKJ.
Die Teilnehmenden der Fachgesellschaften und Organisationen waren ausschließlich ehrenamtlich tätig, dafür bedanken wir
uns nachdrücklich.
6.2 Erklärung von Interessen und Umgang mit Interessenkonflikten
Version 1.0 – 1.2
Alle Beteiligten reichten bei der Ersterstellung der Leitlinie eine Interessenerklärung ein (s. Anhang). Die Interessen wurden
von je einer Vertreterin/einem Vertreter der AWMF, der DGEpi, der DGPI, der Bundesschülerkonferenz sowie des
Methodenteams der LMU München bewertet.
Version 2.0
Für die aktuelle Fassung wurden die Interessenerklärung erneut eingeholt und von den neutralen Methodikerinnen S. Topf
und J Blankenburg bewertet.
Folgende Sachverhalte wurden als Interessenkonflikte diskutiert bzw. festgelegt:
S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 36
Direkte Interessen
Finanzielle Beziehungen zur
Industrie/Unternehmenswirtsc
haft
Beratungs-/Vortragshonorare, Forschungsförderung von Unternehmen, die
Lüftungsanlagen sowie Gesichtsmasken herstellen, ggf. Unternehmen des Nahverkehrs
oder Computer/Laptophersteller oder Aktienbesitz von solchen Unternehmen wurden
als Interessenkonflikte eingestuft.
Es wurden keine Beziehungen dieser Art in der Leitliniengruppe bzw. beim
wissenschaftlichen Sekretariat/Methodenteam festgestellt. Die festgestellten
finanziellen Beziehungen zur Industrie beschränkten sich auf Pharmaindustrie ohne
einen direkten Bezug zu COVID-19.
Finanzierung/Forschungsförder
ung durch
Kultusministerien/Kultusministe
rkonferenz/Ministerium für
Bildung und
Forschung/Öffentliche
Bildungseinrichtungen
Das wissenschaftliche Sekretariat/Methodenteam sowie einige Mitglieder der
Leitliniengruppe erhalten Finanzierung/Forschungsförderung von den genannten
Institutionen. Es wurde diskutiert, ob durch diese eine Beein trächtigung der
Unabhängigkeit vorliegt. Im Allgemeinen wird öffentliche Forschungsförderung im
Vergleich zu industrieller Forschungsförderung als unabhängiger eingeschät zt.
Außerdem wurde die Richtung der Interessen der Forschungsförderer als zum Teil
unterschiedlich, zum Teil nicht unmittelbar bekannt eingeschätzt.
Angesichts der Schutzfaktoren: systematische Evidenzrecherche und -bewertung,
kriteriengestützte Entscheidungsfindung, strukturierte Konsensfindung der
repräsentativen Leitliniengruppe wurde keine Zuweisung eines Interessenkonflikts
vorgenommen.
Indirekte Interessen
Sonstige Es wurde diskutiert, ob Elternschaft eines schulpflichtigen Kindes einen
Interessenkonflikt darstellt. Einerseits gaben mehrere Mitglieder der Leitliniengruppe
(neben den Elternvertreter*innen) an, schulpflichtige Kinder zu haben, andererseits
gaben mehrere Mitglieder der Leitliniengruppe (neben den Lehrervertreter*innen)
Lehrer*innen als nahe Verwandte zu haben bzw. enge persönliche Beziehungen zu
Lehrer*innen zu pflegen. Aus diesem Grund und aufgrund des Schutzfaktors einer
multiperspektivischen Gruppenzusammensetzung, wurde auf die Zuweisung eines
Interessenkonflikts verzichtet.
Im Ergebnis wurde für kein Mitglied der Leitliniengruppe ein Interessenkonflikt festgestellt. Eine Einteilung in gering, moderat
und hoch unterblieb deshalb. Die Bewertungskriterien und Ergebnisse wurden zu Beginn der Leitliniengruppensitzung vorge -
stellt und mit der gesamten Gruppe abgestimmt.
7 Verabschiedung
Diese Kurzfassung Version 2.0 der Leitlinie wird von den Vorständen folgender beteiligten Organisationen mitgetragen:
Deutsche Gesellschaft für Epidemiologie, DGEpi
Deutsche Gesellschaft für Public Health, DGPH
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, DGKJ
Deutsche Gesellschaft für pädiatrische Infektiologie, DGPI
Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin, DGSPJ
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, DGKJP
Akademie für Ethik in der Medizin, AEM
Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin, GHUP
Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention, DGSMP
Gesellschaft für Virologie, GfV
Robert Koch-Institut, RKI
Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, BVÖGD
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, BVKJ
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main
Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes, DKHW
Verband Bildung und Erziehung, VBE
S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 37
Allgemeiner Schulleitungsverband Deutschlands, ASD
Hauptpersonalrat für die staatlichen Lehrkräfte an Integrierten Gesamtschulen, Rheinland -Pfalz
Verband Sonderpädagogik, vds
Bundeselternrat
Landeselternrat Niedersachsen
Landeselternrat Sachsen
Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft, DGfE
Staatliches Schulamt Cottbus
Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) hat ein Sondervotum beantragt.
8 Gültigkeitsdauer und Aktualisierungsverfahren
Bei dieser Leitlinie handelt es sich um eine lebende Leitlinie. Die erste Version der Leitlinie wurde im Februar 2021 als
Kurzfassung Version 1 verabschiedet und veröffentlicht. Die Kurzfassung Version 1.1 wurde im November 2021 verabschiedet
und im März 2022 nach redaktionellen Änderungen als Kurzfassung Version 1.2 veröffentlicht. Die darin enthaltenen
Empfehlungen erschienen parallel in Langfassung Version 1.2. Die hier vorliegende Kurzfassung Version 2.0 besteht ohne
parallele Langfassung. In Ergänzung zu dieser Kurzfassung Version 2.0 sind als weitere Dokument der Anhang und das WHO-
INTEGRATE-Framework für die Kurzfassung Version 2.0 auf der AWMF-Webseite abrufbar. Weitere Aktualisierungen sind bis
30.09.2023 geplant.
Bei Fragen zu der Leitlinie, der Gültigkeitsdauer oder dem
Aktualisierungsverfahren wenden Sie sich bitte an das wissenschaftliche
Sekretariat (kontakt@schulleitlinie.de).
S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 38
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https://doi.org/10.1016/j.scitotenv.2021.144956
Versionsnummer: 2.0
Erstveröffentlichung: 02/2021
Überarbeitung von: 09/2022
Nächste Überprüfung geplant: 09/2023
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 11.11.2022 3490/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 21.11.2022 Gesundheitsausschuss 22.11.2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 23.08.2022 "Nachfrage nach Luftfiltern statt Lüften" Die FDP-Fraktion stellt der Verwaltung folgende Fragen zum Thema „Luftfilter und Lüften bei den Schuleingangsuntersuchungen“: Frage 1 Ist 15-minütiges Lüften des Untersuchungsraums für Schuleingangsuntersuchungen noch notwendig? Frage 2 Ist eine Installation eines Luftfilters im Untersuchungsraum für Schuleingangsuntersuchungen möglich? Dazu teilt die Verwaltung folgendes mit: Zu Frage 1 Seit Ende September 2022 ist es nicht mehr erforderlich, 15 Minuten jede Stunde zu lüften. Es sollte jedoch regelmäßig gelüftet werden. Die Lüftung kann je nach Größe des Raumes und der Personenanz- ahl zeitlich variieren, sollte aber nicht mehr als 5 Minuten dauern. Eine gute Orientierung kann hierbei der CO2-Timer sein, eine vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) und der Unfallkasse Hessen (UKH) entwickelte App, die für jeden fensterbelüfteten Raum den rich- tigen Lüftungszeitpunkt und die optimale Lüftungsfrequenz ermittelt. Weitere Informationen sind unter dem folgenden Link zu finden: https://intranet.verwaltung.stadtkoeln.de/intranet/news/themen/gesundheit/2020/10/13/08395/news.html? url_seite=/intranet/aemter/i_2/index.html. Zu Frage 2 Gemäß der aktualisierten S3-Leitlinie zum Corona-Schutz für Schulen „Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen“ in der Fassung aus September 2022 kann auf den Einsatz von Luftreinigern verzichtet werden (siehe Anlage 1, Seite 21). Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3490/2022
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 11.11.2022
- Erstellt
- 19.10.2022 14:03