Mandari Insight

3490/2022

Beantwortung einer mündlichen Anfrage der FDP aus der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 23.08.2022 "Nachfrage nach Luftfiltern statt Lüften"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 11.11.2022

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Anlage 1_ S3 Leitlinie Maßnahmen_Praevention_und_Kontrolle_SARS-CoV-2-Uebertragung_in_Schulen_2022-10

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Anlage 1_ S3 Leitlinie Maßnahmen_Praevention_und_Kontrolle_SARS-CoV-2-Uebertragung_in_Schulen_2022-10

147083 Zeichen

S3-Leitlinie 
Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle  
der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen | Lebende Leitlinie 
AWMF-Registernummer 027-076 
Kurzfassung Version 2.0, September 2022 
Hinweise zur Kurzfassung 
Die Kurzfassung Version 2.0 ist eine Übersicht der konsentierten Empfehlungen der 
lebenden S3-Leitlinie zu Maßnahmen zur Prävention und Kon trolle der SARS-CoV-
2 Übertragung in Schulen. Als weitere Dokument sind der Anhang und das WHO-
INTEGRATE-Framework für die Kurzfassung Version 2.0 auf der AWMF -Webseite 
abrufbar. 
publiziert bei:

S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen  
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 1 
 
Beteiligte Organisationen/ Fachgesellschaften 
Version 
1.0-1.2 2.0 
Federführende Fachgesellschaften   
Deutsche Gesellschaft für Epidemiologie, DGEpi   
Deutsche Gesellschaft für Public Health, DGPH   
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, DGKJ   
Deutsche Gesellschaft für pädiatrische Infektiologie, DGPI   
   
Unter Mitwirkung weiterer AWMF-Fachgesellschaften   
Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin, DGSPJ   
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, DGKJP    
Akademie für Ethik in der Medizin, AEM   
Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin, GHUP   
Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention, DGSMP    
Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene, DGKH   
Gesellschaft für Virologie, GfV   
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin, DGAUM    
   
Beteiligung weiterer Fachgesellschaften und Organisationen   
Robert Koch-Institut, RKI   
Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, BVÖGD    
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, BVKJ   
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg   
Gesundheitsamt Nordfriesland   
Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main   
Gesundheitsamt Neukölln   
Bundesschülerkonferenz, BSK   
Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes, DKHW   
Deutscher Kinderschutzbund, DKSB   
Verband Bildung und Erziehung, VBE   
Allgemeiner Schulleitungsverband Deutschlands, ASD   
Hauptpersonalrat für die staatlichen Lehrkräfte an Integrierten Gesamtschulen, Rheinland -Pfalz   
Verband Sonderpädagogik, vds   
Bundeselternrat   
Landeselternrat Niedersachsen   
LandesElternRat Sachsen   
Staatliches Schulamt Cottbus   
Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft, DGfE  

S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen  
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 2 
   
Beobachter*innen   
Weltgesundheitsorganisation, Europäisches Regionalbüro, WHO-EUR   
Kultusministerkonferenz, KMK   
Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg   
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen   
 
 
Methodische Leitlinienberatung 
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, Institut für Medizinisches 
Wissensmanagement (AWMF) 
 
Wissenschaftliche Leitung und Koordination (gemeinschaftlich) 
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus an der Technischen Universität Dresden  
Zentrum für Psychosoziale Medizin Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik, 
Forschungssektion "Child Public Health", Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) 
Lehrstuhl für Public Health und Versorgungsforschung, LMU München  
 
 
 
 
Korrespondenzadresse: 
Prof. Dr. Reinhard Berner 
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus an der Technischen Universität Dresden  
Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin 
Fetscherstraße 74, 01307 Dresden 
 
und 
 
Prof. Dr. Ulrike Ravens-Sieberer 
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf 
Zentrum für Psychosoziale Medizin 
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik 
Forschungssektion "Child Public Health" 
Martinistraße 52, Gebäude W 29, 20246 Hamburg 
 
E-Mail: kontakt@schulleitlinie.de

S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen  
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 3 
Inhalt 
Inhalt .............................................................................................................................................................................................. 3 
Präambel ........................................................................................................................................................................................ 4 
Anmerkungen ................................................................................................................................................................................. 5 
A Empfehlungen ............................................................................................................................................................................. 6 
ÄNDERUNGEN GEGENÜBER KURZFASSUNG VERSION 1.2 ................................ ................................ ...............................  6 
1 KOHORTIERUNG UND/ODER REDUKTION DER SCHÜLER*INNENZAHL IN PRÄSENZUNTERRICHT ................................ ........... 7 
2 MASKENTRAGEN BEI SCHÜLER*INNEN, LEHRKRÄFTEN UND WEITEREN IN DER SCHULE TÄTIGEN PERSONEN ...........................  8 
3 MAßNAHMEN AUF SCHULWEGEN ................................ ................................ ................................ ..................... 11 
4 MAßNAHMEN BEI MUSIKUNTERRICHT IN SCHULE ................................ ................................ ................................ . 14 
5 MAßNAHMEN BEI SPORTUNTERRICHT IN SCHULEN ................................ ................................ ...............................  15 
6 UMGANG MIT VERDACHTSFÄLLEN BEI SCHÜLER*INNEN OHNE BEKANNTEN RISIKOKONTAKT ................................ ............ 17 
7 UMGANG MIT KONTAKTPERSONEN IN SCHULEN ................................ ................................ ................................ ... 18 
8 LÜFTEN UND REDUKTION DER AEROSOLKONZENTRATION IN UNTERRICHTSRÄUMEN ................................ ...................... 18 
9 LUFTREINIGER UND REDUKTION DER AEROSOLKONZENTRATION IN UNTERRICHTSRÄUMEN ................................ ............. 20 
10  TESTSTRATEGIEN ................................ ................................ ................................ ................................ ........ 22 
B Leitlinienreport .......................................................................................................................................................................... 25 
1 HINTERGRUND DER LEITLINIE ................................ ................................ ................................ ...........................  25 
2 GELTUNGSBEREICH UND ADRESSAT*INNEN ................................ ................................ ................................ ......... 25 
3 WEITERE DOKUMENTE ZU DIESER LEITLINIE ................................ ................................ ................................ ......... 25 
4 ZUSAMMENSETZUNG DER LEITLINIENGRUPPE: BETEILIGUNG VON INTERESSENGRUPPEN ................................ ................. 25 
5 INFORMATIONEN ZUR LEITLINIENENTWICKLUNG ................................ ................................ ................................ ... 28 
6 REDAKTIONELLE UNABHÄNGIGKEIT ................................ ................................ ................................ ................... 35 
6.1 FINANZIERUNG ..................................................................................................................................................... 35 
6.2  ERKLÄRUNG VON INTERESSEN UND UMGANG MIT INTERESSENKONFLIKTEN .................................................................... 35 
7 VERABSCHIEDUNG ................................ ................................ ................................ ................................ ........ 36 
8 GÜLTIGKEITSDAUER UND AKTUALISIERUNGSVERFAHREN ................................ ................................ ........................  37 
Literaturverzeichnis ...................................................................................................................................................................... 38

S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen  
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 4 
Präambel 
Diese S3-Leitlinie (Kurzfassung Version 2.0) ist ein Update der Kurzfassung Version 1.2 vom März 2022. Die Überarbeitung 
erfolgte in einem schnellen Verfahren (rapid process). Sie soll allen am Schulgeschehen Beteiligten aktualisierte, 
wissenschaftlich fundierte und konsentierte Empfehlungen an die Hand geben.  
Die Ziele sind 
1) den Präsenzbetrieb in Schulen möglichst aufrechtzuerhalten und ein möglichst normales Kontaktverhalten unter 
Schüler*innen, Lehrkräften und weiteren in der Schule tätigen Personen beizubehalten, 
2) Schüler*innen, Lehrkräfte und weitere in der Schule tätige Personen in Schulen und auf den Schulwegen vor 
Erkrankungen durch SARS-CoV-2 zu schützen bzw. diese durch Maßnahmenbündel zu reduzieren, um damit 
verbundene Unterrichtsausfälle sowie mögliche COVID-19-Folgeerkrankungen und -Komplikationen zu verhindern 
oder zumindest zu reduzieren, 
3) weitere negative, nicht-intendierte Auswirkungen von Maßnahmen zur Prävention einer Übertragung von SARS -
CoV-2 und zur Kontrolle des Infektionsgeschehens möglichst gering zu halten.  
Seit der ersten Version der Leitlinie werden kontinuierlich neue Erkenntnisse über das SARS-CoV-2 Virus und seine Varianten, 
Infektiosität und Empfänglichkeit, die Ausbreitungswege, die Wirksamkeit von Infektionsschutzmaßnahmen und die 
Erkrankungsrisiken gewonnen. Die Immunität von Schüler*innen, Lehrkräften, weiteren in der Schule tätigen Personen und 
der Allgemeinbevölkerung hat durch Impfungen und/oder durchgemachte SARS -CoV-2-Infektionen deutlich zugenommen. 
Die Risiken für einen schweren oder sogar tödlichen Verlauf einer SARS -CoV-2-Infektion sind dadurch und unter den aktuell 
zirkulierenden Virusvarianten deutlich gesunken, für Kinder- und Jugendliche im schulpflichtigen Alter waren diese Risiken 
zuvor bereits gering. Die Schutzwirkung der oben genannten Immunität gegen Infektionen ist wegen immunevasivere r 
Varianten geringer als die Schutzwirkung gegen schwere Erkrankungen. Diese Situation kann sich durch die Evolution 
weiterer Varianten des SARS-CoV-2 Virus erneut ändern.  
Die Reduktion von Kontakten mit Gleichaltrigen und Lehrkräften, eine Einschränkung von Präsenzunterricht und 
insbesondere die Schließung von Bildungseinrichtungen können mit erheblichen negativen – auch längerfristigen – sozialen 
und psychischen Folgen für Kinder und Jugendliche verbunden sein, was die Kernaufgaben von Schulen als Lern - und 
Sozialisationsort betrifft, und können nicht zuletzt auch die Bildungsverläufe erheblich negativ beeinflussen. Diese 
Entwicklungen und Erfahrungen verdeutlichen die Notwendigkeit, die in der Leitlinie empfohlenen Maßnahmen regelmäßig 
zu prüfen und so mögliche negative Folgen für Kinder und Jugendliche zu verhindern bzw. zu minimieren.  
Die aktualisierte Leitlinie schlägt auf der Basis wissenschaftlicher Evidenz Präventions - und Kontrollmaßnahmen in Schulen 
und auf Schulwegen vor und wägt unerwünschte und erwünschte Wirkungen gegeneinander ab. Unverändert muss bei der 
Evidenzbewertung von Maßnahmen berücksichtigt werden, dass diese in der Regel nicht isoliert, sondern als 
Maßnahmenbündel umgesetzt wurden.  
Die Berücksichtigung der infektionsepidemiologischen Risikolage (s.u.), des Ausmaßes des Infektionsgeschehens und die 
damit verbundenen Folgen haben seit Erstellung der vorherigen Leitlinienversionen weiter an Bedeutung gewonnen, auch in 
Bezug auf die erwartete und angestrebte Wirksamkeit der empfohlenen  Maßnahmen. Die Leitlinie empfiehlt daher 
Maßnahmenpakete, die auf die jeweilige Risikolage anpassbar sind.  
Um im Fall einer drohenden Gefährdung des Präsenzbetriebs mit Hilfe der empfohlenen Maßnahmen gegensteuern bzw. 
diese anpassen zu können, erscheint es sinnvoll, dass die Schulen das Infektionsgeschehen und die dadurch bedingten 
Ausfälle erfassen.  
Die Leitliniengruppe verweist nachdrücklich auf die von der STIKO ausgesprochenen Impfempfehlungen für Kinder und 
Jugendliche sowie für Erwachsene in ihrer jeweils aktuell gültigen Version als zentralen primärpräventiven Bestandteil der 
Maßnahmenpakete.  
Diese Leitlinie wurde nach einer strukturierten Vorgehensweise von einer repräsentativen Gruppe von Expert*innen aus 
wissenschaftlichen Fachgesellschaften, am Schulgeschehen Beteiligten und Entscheidungsträger*innen erarbeitet. Sie beruht 
im Wesentlichen auf den bis zum 30.06.2022 verfügbaren Studien zur Wirksamkeit von Maßnahmen zur Kontrolle und 
Prävention der Übertragung von SARS-CoV-2 in Schulen sowie der Bewertung der aktuellen infektionsepidemiologischen 
Situation (Stand September 2022). Zusätzlich wurden nicht-systematische Literaturrecherchen durchgeführt. Bei Verweisen 
auf Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) gelten die jeweils aktuellen RKI-Empfehlungen (s. www.rki.de).  
Die Mitwirkenden an dieser Leitlinie empfehlen dringend, die Umsetzun g der Maßnahmen wissenschaftlich zu begleiten, um 
sowohl deren Wirksamkeit als auch unerwünschte Folgen in allen Bereichen zu erfassen. Insbesondere sollten rasch 
prospektive kontrollierte Studien (z.B. cluster-randomisierte Studien zu Teststrategien) durch entsprechende 
Ressourcenbereitstellung ermöglicht werden, um die vorhandenen Evidenzlücken zu schließen. Eine kontinuierliche 
Evaluation trägt nicht nur dazu bei, die Evidenz stetig zu verbessern, sondern ermöglicht auch Kurskorrekturen.

S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen  
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 5 
Anmerkungen 
Leitlinien: Unter einer Leitlinie werden systematisch entwickelte Empfehlungen verstanden, die auf dem gegenwärtigen 
wissenschaftlichen Erkenntnisstand beruhen. Sie sollten auf einer systematischen Sichtung und Bewertung der Evidenz und 
einer Abwägung von Nutzen und Schaden alternativer Vorgehensweisen basieren. Leitlinien unterscheiden sich von anderen 
Quellen aufbereiteten Wissens (z.B. systematische Übersichtsarbeiten) durch die Formulierung von klaren 
Handlungsempfehlungen („Handlungskorridore“).  
Leitlinien sind rechtlich nicht bindend. Das in der Leitlinie z.T. verwendete Adjektiv »grundsätzlich« dient wie im juristischen 
Sprachgebrauch dazu, einen Grundsatz zu kennzeichnen, der Ausnahmen zulässt; es bedeutet weder »immer« noch »stets«. 
Die Ausnahme bedarf immer einer ausführlichen Begründung.  
Infektionsepidemiologische Risikolage: Unter "hoher infektionsepidemiologischer Risikolage", kurz „hoher Risikolage“ , 
versteht die Leitliniengruppe (a) das Auftreten einer SARS-CoV-2 Variante mit erhöhter Virulenz, die zu einer anerkannt 
deutlich höheren Krankheitsschwere und/oder Rate an Langzeitfolgen und/oder Mortalität bei Kindern und Jugendlichen 
bzw. Schüler*innen führt, oder (b) ein regionales Infektionsgeschehen, bei dem wegen einer z.B. erheblich erhöhten 
Übertragbarkeit, Pathogenität, Immunflucht oder abnehmendem Immunschutz in der Bevölkerung gegen einen schweren 
Verlauf aktuell oder in absehbarer Zukunft eine Überlastung des Gesundheitssystems und/oder der kritischen Infrastruktur 
(im Wesentlichen durch Personalausfälle z. B. auch in Schulen) erwartet wird. 
Standard-Maßnahmenpaket: Für die Prävention von SARS-CoV-2-Übertragungen und die Kontrolle des Infektionsgeschehens 
in Schulen werden Maßnahmenpakete und keine Einzelmaßnahmen empfohlen. Maßnahmen müssen aufeinander 
abgestimmt umgesetzt werden, um zu wirken. Das komplette Standard -Maßnahmenpaket orientiert sich an den allgemein 
geltenden AHA+L-Regeln und umfasst Abstand halten, Hygiene beachten, das Tragen eines angemessenen Mund-Nasen-
Schutzes sowie das Lüften.  
Regionale/lokale Flexibilität:  Bei der konkreten Ausgestaltung von Maßnahmen müssen stets regionale bzw. lokale 
Gegebenheiten berücksichtigt werden. Relevant sind dabei sowohl das regionale bzw. lokale Infektions - und 
Ausbruchsgeschehen (z.B. altersspezifische Inzidenzen und Hospitalisierungen, Impfquoten, als auch Ressourcen und 
Voraussetzungen für die Umsetzung der Maßnahmen wie zum Beispiel bauliche Gegebenheiten). 
Zielgruppen: Diese S3-Leitlinie zu Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SAR S-CoV-2-Übertragung in Schulen richtet 
sich an Ministerien und Behörden, Schulleitungen, Lehrkräfte und weitere in der Schule tätigen Personen, sowie an 
Schüler*innen, Eltern, Familienangehörige und Betreuende. 
Geltungsbereich: Die vorliegende Version der Leitlinie bezieht sich auf Grundschulen und weiterführende Schulen. Schulen 
werden dabei als Orte verstanden, die das primäre Ziel haben, Bildung zu vermitteln. Sie umfassen nicht nur das 
Schulgebäude, sondern auch das Schulgelände, die Transportwege zur u nd von der Schule sowie jegliche Aktivitäten, die in 
Schulen stattfinden.

S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen  
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 6 
A Empfehlungen 
 
Änderungen gegenüber Kurzfassung Version 1.2 
Die Empfehlungskapitel 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 wurden in der Kurzfassung Version 2.0 aktualisiert. Das Empfehlungskapitel 
10 wurde neu in die aktualisierte Kurzfassung Version 2.0 aufgenommen.  
Thema Änderung Details 
Präambel Modifiziert 
(2022) 
Textaktualisierung, Aktualisierung der Anmerkungen  - Definition 
„hohe infektionsepidemiologische Risikolage“. 
1   Reduktion der 
Schüler*innenzahl in 
Präsenzunterricht und/oder 
Kohortierung 
Modifiziert 
(2022) 
Inhaltliche Überarbeitung  Empfehlungen 1.1, 1.2 und Spezifizierung 
Empfehlung 1.3. 
2 Maskentragen bei 
Schüler*innen, Lehrkräften und 
weiteren in der Schule tätigen 
Personen  
Modifiziert 
(2022) 
Inhaltliche Überarbeitung Empfehlungen 2.1 und 2.4, Streichung 
Empfehlung 2.2, da in geänderter Empfehlung 2.1 integriert. 
Bezifferung entsprechend geändert.  
3   Maßnahmen auf Schulwegen Modifiziert 
(2022) 
Inhaltliche Überarbeitung Empfehlung 3.1 in separaten Empfehlungen 
3.1 und 3.2, Streichung der alten Empfehlung 3.2, da in geänderter 
Empfehlung 3.1 integriert. Bezifferung entsprechend geändert. 
4   Maßnahmen bei 
Musikunterricht in Schulen 
Modifiziert 
(2022) 
Inhaltliche Überarbeitung Empfehlungen 4.1, redaktionelle Änderung 
Empfehlungen 4.2 und 4.3. 
5   Maßnahmen bei 
Sportunterricht in Schulen 
Modifiziert 
(2022) 
Inhaltliche Überarbeitung Empfehlung 5.1 und 5.3. 
6   Umgang mit Verdachtsfällen 
bei Schüler*innen ohne 
bekannten Risikokontakt 
Modifiziert 
(2022) 
Inhaltliche Überarbeitung Empfehlung 6.3, Streichung Empfehlungen 
6.1 und 6.2, da wesentliche Aspekte in geänderte Empfehlung 6.3 
integriert.  
Bezifferung entsprechend geändert. 
7   Umgang mit Kontaktpersonen 
in Schulen 
Entfällt 
(2022) 
Empfehlung entfällt, da durch das Infektionsschutzgesetzt geregelt 
und Umsetzung durch die jeweiligen Gesundheitsämter erfolgt.  
8   Lüften und Reduktion der 
Aerosolkonzentration in 
Unterrichtsräumen 
Modifiziert 
(2022) 
Inhaltliche Überarbeitung Empfehlung 8.1 
9   Luftreinigung und Reduktion 
der Aerosolkonzentration in 
Unterrichtsräumen 
Neu  
(2022) 
Neue Empfehlung 9.1 
10 Teststrategien Neu  
(2022) 
Neue Empfehlungen 10.1, 10.2 und 10.3

S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen  
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 7 
1 Kohortierung und/oder Reduktion der Schüler*innenzahl in Präsenzunterricht 
1.1  Evidenzbasierte Empfehlung 
Eine Kohortierung von Schüler*innen kann erwogen werden, wenn durch andere, weniger eingreifende Maßnahmen 
keine ausreichende Reduktion der Risiken für die Schüler*innen, Lehrkräfte, weitere in der Schule tätige Personen und 
Haushaltsbeteiligte erzielt werden konnte. 
   Empfehlungsgrad    Offene Empfehlung  0 
   Konsensstärke      Konsens (89 %); Ja-Stimmen 17, Nein-Stimmen 2, Enthaltungen 2 
   Literatur                Littlecott et al. (Forthcoming) 
 
1.2  Evidenzbasierte Empfehlung 
Eine Reduktion der Schüler*innenzahl in Präsenzunterricht (z. B. gestaffelte Öffnung nach Jahrgängen und/oder 
Halbierung der Klassen) kann erwogen werden, wenn zuvor durch andere, weniger eingreifende Maßnahmen und 
Kohortierung keine ausreichende Reduktion der Risiken für die Schüler*innen, Lehrkräfte, weitere in der Schule tätige 
Personen und Haushaltsbeteiligte erzielt werden konnte. 
   Empfehlungsgrad    Offene Empfehlung  0 
   Konsensstärke      Starker Konsens (95 %); Ja-Stimmen 19, Nein-Stimmen 1, Enthaltungen 1 
   Literatur      Littlecott et al. (Forthcoming) 
 
1.3  Konsensbasierte Empfehlung 
Falls die Kohortierung und/oder Reduktion der Schüler*innenzahl in Präsenzunterricht erforderlich ist, sollte sie in 
Abhängigkeit von Alter und Entwicklung der Schüler*innen erfolgen: prioritär an weiterführenden Schulen, dann auch an 
Grundschulen. 
   Empfehlungsgrad    Empfehlung  B 
   Konsensstärke    Konsens (90 %); Ja-Stimmen 18, Nein-Stimmen 2, Enthaltungen 1 
   Literatur      Littlecott et al. (Forthcoming) 
 
Begriffserklärungen 
 Kohortierung: Beschränkung auf Kontakte innerhalb einer festgelegten Gruppe; Kontakte zwischen Gruppen werden 
weitgehend ausgeschlossen. 
 Präsenzunterricht: Unterricht, bei dem Schüler*innen und Lehrkräfte gemeinsam vor Ort sind. Hier als Standard-
Unterrichtsform verwendet. 
 Reduktion der Schüler*innenzahl: Reduktion durch Wechselunterricht (Wechsel zwischen Präsenz- und 
Distanzunterricht. Dadurch ist jeweils nur ein Teil der Klassen oder Jahrgänge in der Schule präse nt), oder gestaffelte 
Öffnung nach Jahrgängen (z. B. Grundschul-Jahrgänge haben Präsenzunterricht, höhere Jahrgänge Distanzunterricht). 
 
Qualität der Evidenz und Art der Empfehlung 
Vertrauenswürdigkeit der Evidenz zu Wirkungen auf Gesundheit nach GRADE 
 Für alle betrachteten Wirkungen ist die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz sehr niedrig. 
Qualität der Evidenz zu anderen Kriterien 
 Die Qualität der Evidenz zu anderen Kriterien wurde nicht bewertet. Die Kriterienbewertung beruht daher auf 
Expert*inneneinschätzung.  
 Menschen- und Grundrechte: die Wirkung der Maßnahmen darauf wurde berücksichtigt, es erfolgte jedoch keine 
rechtliche Prüfung.

S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen  
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 8 
Implementierungsaspekte 
Kohortierung soll Kontakte zwischen festgelegten Gruppen weitgehend ausschließen, vor allem bei schulischen und 
außerschulischen Angeboten (z.B. Schulkantine, Nachmittagsbetreuung), auf Schulwegen sowie durch Kontakte mit 
wechselnden Lehrkräften. 
 
Begründung für die Empfehlung nach den WHO-INTEGRATE-Kriterien 
 
Die Bewertung fällt Die Bewertung 
stark 
gegen 
eher 
gegen 
weder  
für noch 
gegen 
eher 
für 
stark 
für variiert ist unklar 
die Maßnahme aus   
Gesundheitliche Nutzen-Schaden-Abwägung    ✕    
Menschenrechte / Rechtliche Abwägungen       ✕ 
Soziokulturelle Akzeptanz       ✕  
Gesundheitliche Chancengleichheit   ✕      
Soziale und ökologische Folgen      ✕  
Finanzielle und wirtschaftliche Folgen       ✕ 
Machbarkeit und Gesundheitssystem   ✕     
  
Abwägung von Nutzen und Schaden der Maßnahme 
Nutzen der Maßnahme 
 Beitrag zum Schutz der Schüler*innen, von weiteren in der Schule tätigen Personen und der Gesamtbevölkerung bei 
hoher infektionsepidemiologischer Risikolage. 
 Aufrechterhaltung von Präsenzunterricht für möglichst viele Schüler*innen, insbesondere für sozial und wirtschaftlich 
benachteiligte Schüler*innen sowie Schüler*innen mit Behinderungen oder besonderem Förderbedarf. 
Schaden der Maßnahme 
 Negative Auswirkungen auf psychische Gesundheit, soziales Wohlbefinden, gesundheitliche Chancengleichheit und 
Bildungsgerechtigkeit. 
 Möglicher erhöhter Betreuungsbedarf und damit einhergehend Einschränkungen der Erwerbstätigkeit von Eltern und 
Betreuenden. 
Gesamtbewertung der Maßnahme 
 Eine Kohortierung und/oder Reduktion der Schüler*innenzahl in Präsenzunterricht hat positive und negative Folgen 
für die direkt Betroffenen und die Gesellschaft. Die Gesamtbewertung hängt maßgeblich von der aktuellen 
infektionsepidemiologischen Risikolage ab. 
 
 
2 Maskentragen bei Schüler*innen, Lehrkräften und weiteren in der Schule tätigen 
Personen 
2.1  Evidenzbasierte Empfehlung 
Sachgerechtes Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes durch Schüler*innen, Lehrkräfte und weitere in der 
Schule tätige Personen soll bei hoher infektionsepidemiologischer Risikolage † in Schulen umgesetzt werden.

S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen  
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 9 
   Empfehlungsgrad   Starke Empfehlung  A 
   Konsensstärke    Konsens (76 %); Ja-Stimmen 13, Nein-Stimmen 4, Enthaltungen 3 
   Literatur      Chu et al. (2020); Krishnaratne et al. (2021); Y. Li et al. (2021) 
 
2.2  Konsensbasierte Empfehlung 
FFP2-Masken können bei Schüler*innen, Lehrkräften und weiteren in der Schule tätigen Personen mit einem besonderen 
Risiko für schwere COVID-19-Erkrankungsverläufe erwogen werden. 
   Empfehlungsgrad    Offene Empfehlung  0 
   Konsensstärke      Konsens (89 %); Ja-Stimmen 17, Nein-Stimmen 2, Enthaltungen 0 
   
2.3  Konsensbasierte Empfehlung 
Pausen vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sollten unter den üblichen Hygieneregeln, bevorzugt im Freien, erfolgen.  
   Empfehlungsgrad    Empfehlung  B 
   Konsensstärke      Starker Konsens (100 %); Ja-Stimmen 10, Nein-Stimmen 0, Enthaltungen 0 
†siehe Definition in den Anmerkungen zur Präambel 
 
Begriffserklärungen 
 Allgemeiner Oberbegriff: Masken umfasst als allgemeiner Oberbegriff im Rahmen dieser Leitlinie sowohl 
medizinischen Mund-Nasen-Schutz (MNS) als auch FFP2-Masken, aber keine Alltagsmasken. 
 Alltagsmaske, Synonym: Mund-Nase-Bedeckung (MNB), Community-Maske: Textile Barrierefunktion, meist aus ein- 
oder mehrlagigem Baumwollstoff, wird mit Bändern an den Ohren, bzw. am Hinterkopf fixiert; unterliegt keiner 
Regulierung; bietet einen relativ wirksamen Fremdschutz des näheren Umfeldes, da Tröpfchen, nicht aber 
ausgeatmete Aerosole, abgefangen werden; unklarer Schutz der Träger*innen. 
 Medizinischer Mund-Nase-Schutz (MNS), Synonym: OP-Maske, chirurgische Maske: Definiertes Medizinprodukt (CE-
Kennzeichnung); eingeschränkter Schutz der Träger*innen, da seitliches Eindringen von Aerosolen möglich; Schutz des  
näheren Umfeldes, da Tröpfchen abgefangen werden. 
 FFP2 oder vergleichbar, z. B. N95, KN95, partikelfiltrierende Halbmasken : Atemschutzprodukte mit CE-
Kennzeichnung; Schutz vor Partikeln. Schutz der Träger*innen und des Umfelds, da auch Filtration von Aero solen. 
Masken mit Ausatemventil bieten einen geringeren Fremdschutz und sollten nur verwendet werden, wenn alle 
Kontaktpersonen eine Atemschutzmaske tragen.  
 Person mit besonderem Risiko für schwere COVID-19-Erkrankungsverläufe: Die Wahrscheinlichkeit für schwere und 
tödliche Krankheitsverläufe steigt mit zunehmendem Alter, bei bestehenden Vorerkrankungen, einem erhöhten Body 
Mass Index (BMI), sowie bei fehlender spezifischer Immunität. 
 
Qualität der Evidenz und Art der Empfehlung 
Vertrauenswürdigkeit der Evidenz zu Wirkungen auf Gesundheit nach GRADE 
 Für alle betrachteten Wirkungen ist die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz  niedrig. 
Qualität der Evidenz zu anderen Kriterien 
 Die Qualität der Evidenz zu anderen Kriterien wurde nicht bewertet. Die Kriter ienbewertung beruht daher auf 
Expert*inneneinschätzung.  
 Menschen- und Grundrechte: die Wirkung der Maßnahmen darauf wurde berücksichtigt, es erfolgte jedoch keine 
rechtliche Prüfung. 
 
Implementierungsaspekte 
Ausgestaltung der Maßnahmen

S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen  
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 10 
Die Übung und Erklärung zum sachgerechten Umgang mit und Sinn von MNS ist erforderlich (z.  B. Passform, Dichtsitz, 
korrektes hygienisches An- und Ablegen, Nutzungsdauer). 
Eine barrierefreie Bereitstellung von adäquaten MNS (z. B. als kostenloses Hygieneprodukt) ist wünschenswert. 
MNS mit Sichtfenster können von Lehrkräften verwendet werden, die (i) junge Schüler*innen unterrichten, (ii) 
Schüler*innen unterrichten, die die deutsche Sprache erwerben oder (iii) Schüler*innen mit Behinderungen unterrichten.  
Atemschutzmasken der Kategorie FFP2 und vergleichbar gehören zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Ihr Gebrauch 
unterliegt arbeitsschutzrechtlichen Regeln, darunter u. a. eine Festlegung der Gebrauchsdauer und das Angebot zur 
Vorsorgeuntersuchung  in der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung.     
Bei langen Tragezeiten und sensibler Haut wird Hautschutz durch entsprechende dermatologische Anwendungen (z.  B. 
Zinkoxid) empfohlen. Spezifische dermatologische Hautpflegeempfehlungen können eingeholt werden.  
Begleitmaßnahmen 
Es sollten Maßnahmen zur Einhaltung und Kontrolle der Maßnahmen ergriffen werden.  
Schüler*innen, Lehrkräfte, weitere in der Schule tätige Personen und ggf. die Familien mit Vorbehalten gegen das Tragen 
von MNS sollten gezielt aufgeklärt werden. 
MNS von Schüler*innen sollten beschriftet werden, um die Verwechslungsgefahr zu verringern.  
MNS sollten beschriftet werden, um die Vorder- und Rückseite zu unterscheiden. 
Schulen sollten zusätzliche kostenlose MNS bereithalten, falls eine Maske beschädigt, benutzt ode r anderweitig untragbar 
ist. 
Für Masken sollen Entsorgungsmöglichkeiten bereitgestellt werden. 
 
Begründung für die Empfehlung nach den WHO-INTEGRATE-Kriterien 
 
Die Bewertung fällt Die Bewertung 
stark 
gegen 
eher 
gegen 
weder  
für noch 
gegen 
eher 
für 
stark 
für variiert ist unklar 
die Maßnahme aus   
Gesundheitliche Nutzen-Schaden-Abwägung     ✕   
Menschenrechte    ✕    
Soziokulturelle Akzeptanz       ✕  
Gesundheitliche Chancengleichheit     ✕    
Soziale und ökologische Folgen  ✕      
Finanzielle und wirtschaftliche Folgen    ✕    
Machbarkeit    ✕    
  
Abwägung von Nutzen und Schaden der Maßnahme 
Nutzen der Maßnahme 
 Tragen von MNS ist mit einer Reduktion der SARS-CoV-2-Übertragung assoziiert. Tragen von MNS – als Teil eines 
Maßnahmenpakets in Schulen – ist mit verringerter Infektionshäufigkeit bei Schüler*innen, Lehrkräften und weiteren 
in der Schule tätigen Personen, in Familien mit schulpflichtigen Kindern und in den entsprechenden Regionen 
assoziiert.

S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen  
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 11 
 FFP2-Masken sind im Gesundheitsbereich mit einer höheren Wirksamkeit assoziiert als medizinischer Mund -Nasen-
Schutz (MNS). 
 MNS und FFP2-Masken sind mit einer höheren Wirksamkeit assoziiert als Alltagsmasken.  
 Ethnische Faktoren und regionale Deprivation erhöhen das Risiko für SARS-CoV-2 Infektionen und schwere COVID-19 
Erkrankung. Masken können daher bei konsistentem Gebrauch in Schulen zu Chancengleichheit (Equity) beitragen. 
 Akzeptanz bei jüngeren Schüler*innen (6–11 Jahre): Die elterliche Akzeptanz ist niedrig, Kinder zeigen generell hohe 
Adhärenz. 
 Akzeptanz bei älteren Schüler*innen (>11 Jahre): Maskentragen wird generell als nützlich angesehen. 
Schaden der Maßnahme 
 Mit dem Tragen von MNS gehen geringe unerwünschte gesundheitliche Folgen einher. Es gibt geringe Evidenz für 
mögliche Schäden durch Tragen einer Maske (z. B. Hautirritationen). 
 Ein negativer Einfluss des Tragens von MNS auf kognitive Leistung im Unterricht konnte in einer randomisierten Studie 
nicht gezeigt werden. 
 Hoher Ressourcenverbrauch (Produktion, Entsorgung von mMNS und FFP2-Masken). 
 FFP2-Masken: aktuell sind speziell für Kinder angepasste FFP2-Masken verfügbar (aber nur für Menschen im 
arbeitsfähigen Alter geprüft und zugelassen); die Anschaffungskosten sind für FFP2-Masken höher; die erforderliche 
Beachtung von Arbeitsschutz-Bestimmungen für Lehrkräfte und weitere in der Schule tätige Personen kann sich auf 
den Organisationablauf des Unterrichts auswirken. 
Gesamtbewertung der Maßnahme 
 Nach Einschätzung der Expert*innen überwiegt der Nutzen des Maskentragens bei Schüler*innen, Lehrkräften und 
weiteren in der Schule tätigen Personen. Im Bündel mit weiteren Maßnahmen verringert Maskentragen das 
Infektionsrisiko in Schulen. Der mögliche zusätzliche Schutz durch eine FFP2-Maske bei Personen mit einem erhöhten 
Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung überwiegt nach Einschätzung der Expert*innen 
mögliche Schäden. 
 
 
3 Maßnahmen auf Schulwegen 
3.1  Evidenzbasierte Empfehlung 
Sachgerechtes Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes durch Schüler*innen, Lehrkräfte und weitere in der 
Schule tätige Personen soll im öffentlichen Personennahverkehr und in Schulbussen bei hoher 
infektionsepidemiologischer Risikolage† umgesetzt werden. 
   Empfehlungsgrad   Starke Empfehlung  A 
   Konsensstärke    Starker Konsens (100 %); Ja-Stimmen 21, Nein-Stimmen 0, Enthaltungen 2 
   Literatur      Heinrich et al. (2021); Sun et al. (2022) 
 
3.2  Konsensbasierte Empfehlung 
Eine Reduktion des Personenaufkommens kann auf Schulwegen im öffentlichen Personennahverkehr und in Schulbussen 
bei hoher infektionsepidemiologischer Risikolage † erwogen werden, wenn zuvor durch andere, weniger eingreifende 
Maßnahmen keine Verbesserung der Risikolage erzielt werden konnte.  
   Empfehlungsgrad    Offene Empfehlung  0 
   Konsensstärke    Konsens (77 %); Ja-Stimmen 17, Nein-Stimmen 5, Enthaltungen 1 
   Literatur      Heinrich et al. (2021); Sun et al. (2022) 
†siehe Definition in den Anmerkungen zur Präambel 
Begriffserklärungen 
 ÖPNV: Öffentlicher Personennahverkehr; hier sind unter dem Begriff auch immer Schulbusse oder andere 
Verkehrsmittel, unabhängig von dem Betreiber, eingeschlossen, wenn sie den Transport von Schüler*innen oder 
weiteren in der Schule tätigen Personen auf dem Schulweg übernehmen. Ausgeschlossen sind private Angebote durch 
beispielsweise Eltern.

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Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 12 
 
 
 
Qualität der Evidenz und Art der Empfehlung 
Vertrauenswürdigkeit der Evidenz zu Wirkungen auf Gesundheit nach GRADE  
 Für alle betrachteten Wirkungen ist die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz moderat. 
Qualität der Evidenz zu anderen Kriterien 
 Die Qualität der Evidenz zu anderen Kriterien wurde nicht bewertet. Die Kriterienbewertung beruht dahe r auf 
Expert*inneneinschätzung. 
 Menschen- und Grundrechte: die Wirkung der Maßnahmen darauf wurde berücksichtigt, es er folgte jedoch keine 
rechtliche Prüfung. 
 
Implementierungsaspekte 
Ausgestaltung der Maßnahmen: 
• Das Tragen von medizinischen Masken im ÖPNV und in Schulbussen durch Schüler*innen, Lehrkräfte und weitere in 
der Schule tätige Personen ist eine evidenzbasierte Empfehlung. Die derzeit bekannte Variation von gesetzlichen 
Regelungen in Bezug auf das Tragen von Masken aller Art im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie in Schulbussen 
über unterschiedliche Bundesländer hinweg und auch zwischen europäischen Ländern zeugt von unterschiedlicher 
politischer Auslegung von Evidenz. Die Empfehlung für Schüler*innen, Lehrkräfte und weitere in der Schule tätige 
Personen, medizinische Masken zu tragen, bedeutet nicht, dass darüberhinausgehende Regelungen in geltenden 
Infektionsschutzgesetzen bzw. den geltenden Landesverordnungen (z.  B. die Verpflichtung des Tragens von FFP2 
Masken) nicht eingehalten werden sollten. Aufgrund der Abwägung von direkter und indirekter Evidenzlage zum 
Maskentragen (u. a. auch im ÖPNV) und den evtl. unerwünschten Wirkungen im Bereich Ökologie (u.  a. 
Müllproduktion), Chancengerechtigkeit (u. a. Verfügbarkeit, keine Passung von FFP2-Masken bei Kindern und 
Jugendlichen) und Wirtschaftlichkeit (u. a. Kosten) wurde die evidenzbasierte Empfehlung allerdings für MNS, und 
nicht FFP2-Masken ausgesprochen.  
• Übung und Erklärung zum sachgerechten Umgang mit und Sinn von MNS ist erforderlich (z. B. Passform, Dichtsitz, 
korrektes hygienisches An- und Ablegen, Nutzungsdauer). 
• Eine Voraussetzung für die Empfehlung 3.1 ist eine ausreichende Verfügbarkeit und ein barrie re- und kostenfreier 
Zugang zu medizinischen Masken, insbesondere auch für Personengruppen mit niedrigem Einkommen.  
• Die Maßnahme des versetzten Unterrichtsstarts zur Entzerrung des Personenaufkommens im ÖPNV und in 
Schulbussen ist nur dann sinnvoll, wenn die durch den versetzten Unterrichtsstart bedingte Kohortierung auch in der 
Schule weitergeführt wird (z. B. versetzter Unterrichtsbeginn pro Klassenstufe (z. B. Stufe 1 7:30 Uhr, Stufe 2 8:15 Uhr 
etc.), in der Schule Weiterführung versetzter Pausen in den Klassenstufen).  
• Für eine erhöhte Taktung oder erhöhte Verfügbarkeit der Verkehrsmittel bedarf es einer Vielzahl an materiellen (z.  B. 
Verkehrsmittel), als auch personellen (z. B. Fahrer*innen) Ressourcen und es kommt zu einer höheren 
Umweltbelastung. Gleichzeitig ist diese Option jedoch ökologisch günstiger als ein Umstieg auf private PKWs. Weitere 
Möglichkeiten sind, dass, wenn dies in Bezug auf Unfallgefahr etc. zumutbar, von Schüler*innen, Lehrkräften und 
weiteren in der Schule tätigen Personen bewegte Transportmittel wie Fahrräder oder Roller genutzt werden.  
• Die Reduktion des Personenaufkommens im ÖPNV und in Schulbussen sollte am ehesten über versetzten 
Unterrichtsbeginn umgesetzt werden. Hierbei sollte beachtet werden, dass die versetzte Un terrichtszeit ausreicht, um 
das Personenaufkommen im ÖPNV und Schulbussen zu entzerren. Eine erhöhte Taktung des ÖPNVs und der 
Schulbusse sollte als zweite Wahl erwogen werden, aufgrund der möglichen hohen Belastung der finanziellen, 
materiellen und Humanressourcen. Als letzte Option sollte Wechselunterricht/gestaffelter Unterricht erwogen 
werden, da er mit deutlichen negativen Auswirkungen einhergeht (s. Empfehlung 1).  Im Vergleich zu völlig 
ausgesetztem Präsenzunterricht zeigt er jedoch verschiedene positive Auswirkungen und kann daher auch zur 
Reduktion des Personenaufkommens im ÖPNV und in Schulbussen erwogen werden. Es sollte darauf geachtet werden, 
dass Unterstützungsangebote wie beispielsweise Notbetreuung nicht zu gegenteiligen Effekten führt (z.  B. indem doch 
alle Personen zur gleichen Zeit an der Schule sind und/oder Kohortierungsgruppen durchmischt werden).  
Begleitmaßnahmen:

S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen  
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 13 
• Auf das erhöhte Unfallrisiko durch die alternative Nutzung von Fahrrädern auf dem Schulweg sollte hingewiesen und 
ggf. in Absprache mit kommunalen Verantwortlichen geeignete Präventionsmaßnahmen ergriffen werden. 
• Die negativen Auswirkungen auf die Umwelt durch die Maßnahmen sollte an alle Beteiligte kommuniziert und ggf. 
mögliche Gegenmaßnahmen ergriffen werden. So sollten beispielsweise geeignete Entsorgungsmöglichkeiten für 
gebrauchte Masken zur Verfügung gestellt werden. 
• Die Verwendung der Corona Warn-App zur persönlichen Kontakt Nachverfolgung wird empfohlen. 
Untergruppen: 
• Schüler*innen mit besonderen Bedürfnissen (z. B. Gesundheit, soziale Benachteiligung, Behinderung und/oder 
Förderbedarf): Da Schüler*innen mit besonderen Bedürfnissen gesundheitliche und soziale Benachteiligung durch Teile 
der Maßnahmen erfahren können, sollten zusätzliche Unterstützungs - und Fördermöglichkeiten für diese Gruppen bei 
der Umsetzung bedacht werden. 
• Lehrkräfte mit besonderen Bedürfnissen (z. B. Gesundheit): Zum Schutz von Lehrkräften mit einem hohen Risikoprofil 
für einen schwerwiegenden Verlauf einer SARS-CoV-2-Infektion sollten weitere Maßnahmen zur Reduktion des 
Infektionsrisikos erwogen werden. Für Personen, die aufgrund von Erkrankungen keine Maske tragen können, sollten 
individuelle Lösungen gefunden werden und eine betriebs- oder fachärztliche Beratung erfolgen. 
Insgesamt flossen in die Bewertung des Evidence-to-decision framework mehr Überlegungen in Bezug auf die starke 
evidenzbasierte Empfehlung 3.1 ein. Die Bewertung der Aspekte für Empfehlung 3.2 gestaltete sich schwieriger und 
resultierte daher in einer konsensbasierten Empfehlung. 
 
Begründung für die Empfehlung nach den WHO-INTEGRATE-Kriterien 
 
Die Bewertung fällt Die Bewertung 
stark 
gegen 
eher 
gegen 
weder  
für noch 
gegen 
eher 
für 
stark 
für variiert ist unklar 
die Maßnahme aus   
Gesundheitliche Nutzen-Schaden-Abwägung     ✕   
Menschenrechte / Rechtliche Abwägungen    ✕    
Soziokulturelle Akzeptanz     ✕    
Gesundheitliche Chancengleichheit     ✕    
Soziale und ökologische Folgen   ✕     
Finanzielle und wirtschaftliche Folgen       ✕ 
Machbarkeit und Gesundheitssystem    ✕    
  
Abwägung von Nutzen und Schaden der Maßnahme 
Nutzen der Maßnahme 
 Großer Beitrag zum Infektionsschutz; (wahrscheinlich für 3.2) 
 Weitere Argumente für die Maßnahme sind abhängig von der Ausgestaltung  
Schaden der Maßnahme 
 Wahrscheinlich negative ökologische Folgen durch den Gebrauch von MNS und/oder die vermehrte Nutzung von 
Transportmitteln (v. a. bei Ausweichen auf private PKWs). 
 Wahrscheinlich negative ökonomische Folgen durch den Gebrauch von Einmalmasken u nd/oder die vermehrte 
Nutzung von Transportmitteln.

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Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 14 
Gesamtbewertung der Maßnahme 
 Das Tragen von medizinischen Masken im ÖPNV/Schulbussen zum Infektionsschutz  im ÖPNV/Schulbus (Tragen von 
Masken, Reduktion des Personenaufkommens) haben positive und negative Folgen für die direkt Betroffenen und die 
Gesellschaft. Insgesamt überwiegen die positiven Wirkungen die negativen deutlich.  
 Eine Reduktion des Personenaufkommens im ÖPNV/Schulbussen ist aufgrund der sehr schwache n Evidenz als 
Maßnahme alleine schwieriger zu bewerten. Allerdings wurde der Wert der Empfehlung insbesondere als Element des 
"Werkzeugkastens" für politische Entscheider*innen bei  hoher infektionsepidemiologischer Risikolage gesehen, und 
damit als eine Möglichkeit, Schulschließungen wenn möglich zu vermeiden. 
 
 
4 Maßnahmen bei Musikunterricht in Schule 
4.1 Konsensbasierte Empfehlung 
Musikunterricht in Schulen sollte auch unter Pandemiebedingungen stattfinden.  
   Empfehlungsgrad   Empfehlung  B 
   Konsensstärke    Konsens (95 %); Ja-Stimmen 18, Nein-Stimmen 1, Enthaltungen 0 
   
4.2  Konsensbasierte Empfehlung 
Musikunterricht in Innenräumen ohne aerosolgenerierende Aktivitäten ( wie z. B. Singen, Spielen von Blasinstrumenten) 
soll wie Unterricht in anderen Fächern unter Einhaltung des Standard-Maßnahmenpakets durchgeführt werden. 
   Empfehlungsgrad   Starke Empfehlung  A 
   Konsensstärke    Konsens (95 %); Ja-Stimmen 19, Nein-Stimmen 1, Enthaltungen 0 
  
4.3  Konsensbasierte Empfehlung 
Musikunterricht in Innenräumen mit aerosolgenerierenden Aktivitäten (wie z. B. Singen, Spielen von Blasinstrumenten) 
soll bei hoher infektionsepidemiologischer Risikolage† nicht durchgeführt werden. 
   Empfehlungsgrad   Starke Empfehlung  A 
   Konsensstärke    Konsens (95 %); Ja-Stimmen 19, Nein-Stimmen 1, Enthaltungen 1 
   Literatur      Becher et al. (2021); Fleischer et al. (2022); Good et al. (2021); McCarthy et al. (2021); Mürbe et al. 
(2021); Vance et al. (2021)  
†siehe Definition in den Anmerkungen zur Präambel 
 
Begriffserklärungen 
 Aerosolgenerierende Aktivitäten im Musikunterricht: z. B. Singen, Spielen von Blasinstrumenten 
 
Qualität der Evidenz und Art der Empfehlung 
Vertrauenswürdigkeit der Evidenz zu Wirkungen auf Gesundheit nach GRADE 
 Für alle betrachteten Wirkungen ist die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz sehr niedrig. 
Qualität der Evidenz zu anderen Kriterien 
 Die Qualität der Evidenz zu anderen Kriterien wurde nicht bewertet. Die Kriterienbewertung beruht daher auf 
Expert*inneneinschätzung.  
 Menschen- und Grundrechte: die Wirkung der Maßnahmen darauf wurde berücksichtigt, es erfolgte jedoch keine 
rechtliche Prüfung.

S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen  
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 15 
Begründung für die Empfehlung nach den WHO-INTEGRATE-Kriterien 
 
Die Bewertung fällt Die Bewertung 
stark 
gegen 
eher 
gegen 
weder  
für noch 
gegen 
eher 
für 
stark 
für variiert ist unklar 
die Maßnahme aus   
Gesundheitliche Nutzen-Schaden-Abwägung    ✕    
Menschenrechte / Rechtliche Abwägungen     ✕   
Soziokulturelle Akzeptanz     ✕    
Gesundheitliche Chancengleichheit    ✕     
Soziale und ökologische Folgen      ✕  
Finanzielle und wirtschaftliche Folgen    ✕    
Machbarkeit und Gesundheitssystem     ✕   
  
Abwägung von Nutzen und Schaden der Maßnahme 
Nutzen der Maßnahme 
 Aufrechterhaltung von Musikunterricht für möglichst viele Schüler*innen 
 Wahrscheinlich relevanter Beitrag zum Infektionsschutz 
Schaden der Maßnahme 
 Mögliche negative Auswirkungen auf Bildungschancen und Bildungserfolge, vorrangig bei einzelnen Gruppen von 
Schüler*innen, insbesondere Schüler*innen mit Leistungskurs Musik oder in einer Sing - oder Bläserklasse. 
Gesamtbewertung der Maßnahme 
 Für Maßnahmen bei Musikunterricht in Schulen überwiegen nach Einschätzung der Expert*innen die positiven 
Wirkungen. 
 
 
5 Maßnahmen bei Sportunterricht in Schulen 
5.1 Konsensbasierte Empfehlung 
Sportunterricht in Schulen sollte auch unter Pandemiebedingungen stattfinden.  
Sportunterricht sollte im Freien durchgeführt werden.  
Sportunterricht soll in konstanten Gruppen ohne Mund-Nasen-Schutz durchgeführt werden. 
   Empfehlungsgrad   Empfehlung  B 
   Konsensstärke    Starker Konsens (100 %); Ja-Stimmen 19, Nein-Stimmen 0, Enthaltungen 1 
   
5.2  Konsensbasierte Empfehlung 
Sportunterricht in Innenräumen soll nur unter Berücksichtigung der allgemeinen Regeln zu Abstand, Hygiene und Lüften 
durchgeführt werden. 
   Empfehlungsgrad   Starke Empfehlung  A 
   Konsensstärke    Starker Konsens (100 %); Ja-Stimmen 20, Nein-Stimmen 0, Enthaltungen 0

S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen  
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 16 
5.3  Konsensbasierte Empfehlung 
Sportunterricht in Innenräumen soll bei hoher infektionsepidemiologischer Risikolage † nicht durchgeführt werden. 
   Empfehlungsgrad   Starke Empfehlung  A 
   Konsensstärke    Konsens (85%); Ja-Stimmen 17; Nein-Stimmen 3; Enthaltung 0 
†siehe Definition in den Anmerkungen zur Präambel 
 
Qualität der Evidenz und Art der Empfehlung 
Vertrauenswürdigkeit der Evidenz zu Wirkungen auf Gesundheit nach GRADE 
 Für alle betrachteten Wirkungen ist die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz sehr niedrig. 
Qualität der Evidenz zu anderen Kriterien 
 Die Qualität der Evidenz zu anderen Kriterien wurde nicht bewertet. Die Kriterienbewertung beruht dahe r auf 
Expert*inneneinschätzung.  
 Menschen- und Grundrechte: die Wirkung der Maßnahmen darauf wurde berücksichtigt, es erfolgte jedoch keine 
rechtliche Prüfung. 
 
Implementierungsaspekte 
Die Implementierung als solche stellt kein Problem dar. Bei hoher Risikolage sollte der Sport im Freien stattfinden. Dies 
kann im Einzelfall in Abhängigkeit von der Witterung schwierig sein, erscheint aber dennoch umsetzbar.  
 
Begründung für die Empfehlung nach den WHO-INTEGRATE-Kriterien 
 
Die Bewertung fällt Die Bewertung 
stark 
gegen 
eher 
gegen 
weder  
für noch 
gegen 
eher 
für 
stark 
für variiert ist unklar 
die Maßnahme aus   
Gesundheitliche Nutzen-Schaden-Abwägung    ✕    
Menschenrechte / Rechtliche Abwägungen     ✕   
Soziokulturelle Akzeptanz     ✕    
Gesundheitliche Chancengleichheit    ✕     
Soziale und ökologische Folgen    ✕    
Finanzielle und wirtschaftliche Folgen    ✕    
Machbarkeit und Gesundheitssystem     ✕   
  
Abwägung von Nutzen und Schaden der Maßnahme 
Nutzen der Maßnahme 
 Aufrechterhaltung von Sportunterricht für möglichst viele Schüler*innen mit positiven gesundheitlichen Wirkungen  
 Wahrscheinlich relevanter Beitrag zum Infektionsschutz 
Schaden der Maßnahme

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Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 17 
 Mögliche negative Auswirkungen auf Bildungschancen und Bildungserfolge betreffen vorrangig einzelne Gruppen von 
Schüler*innen, insbesondere Schüler*innen mit Leistungskurs Sport, in Sportklassen oder an Schulen mit Schwerpunkt 
Sport. 
Gesamtbewertung der Maßnahme 
 Für Maßnahmen bei Sportunterricht in Schulen überwiegen nach Einschätzung der Expert*innen die positiven 
Wirkungen. 
 
 
6 Umgang mit Verdachtsfällen bei Schüler*innen ohne bekannten Risikokontakt 
6.1 Konsensbasierte Empfehlung 
Schüler*innen mit Symptomen einer neu auftretenden Atemwegserkrankung wie z. B. Halsschmerzen, Husten oder 
Schnupfen sollen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, sondern erst nach einer symptomfreien Phase von mindestens 
einem Tag.  
Schüler*innen mit Rhinorrhoe (laufender Nase) oder verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber), gelegentlichem Husten, 
Halskratzen oder Räuspern, die gemäß der Beurteilung eines Elternteils oder sonstiger Sorgeberechtigter nicht auf eine 
beginnende akute Atemwegsinfektion hinweisen, sollten weiterhin regulär an Präsenzunterricht teilnehmen. 
   Empfehlungsgrad   Starke Empfehlung  A 
   Konsensstärke    Starker Konsens (100 %); Ja-Stimmen 18, Nein-Stimmen 0, Enthaltungen 1 
 
Qualität der Evidenz und Art der Empfehlung 
Vertrauenswürdigkeit der Evidenz zu Wirkungen auf Gesundheit nach GRADE 
 Für alle betrachteten Wirkungen ist die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz sehr niedrig. 
Qualität der Evidenz zu anderen Kriterien 
 Die Qualität der Evidenz zu anderen Kriterien wurde nicht bewertet. Die Kriterienbewertung beruht daher auf 
Expert*inneneinschätzung.  
 Menschen- und Grundrechte: die Wirkung der Maßnahmen darauf wurde berücksichtigt, es erfolgte jedoch keine 
rechtliche Prüfung. 
 
Implementierungsaspekte 
Die Implementierung des ersten Absatzes kann in Situationen von hohen Inzidenzen respiratorischer Infektionen (nicht 
nur SARS-CoV-2) zu Schwierigkeiten in der Umsetzung führen, da Familien (und Schulen) ggfs. mit sehr vielen Fehltagen 
konfrontiert wären. Hier sind pragmatische Umsetzungen erforderlich, ohne die grundsätzliche Empfehlung in Frage zu 
stellen. 
 
Begründung für die Empfehlung nach den WHO-INTEGRATE-Kriterien 
 
Die Bewertung fällt Die Bewertung 
stark 
gegen 
eher 
gegen 
weder  
für noch 
gegen 
eher 
für 
stark 
für variiert ist unklar 
die Maßnahme aus   
Gesundheitliche Nutzen-Schaden-Abwägung    ✕    
Menschenrechte / Rechtliche Abwägungen    ✕    
Soziokulturelle Akzeptanz       ✕  
Gesundheitliche Chancengleichheit    ✕

S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen  
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 18 
Soziale und ökologische Folgen    ✕    
Finanzielle und wirtschaftliche Folgen       ✕ 
Machbarkeit und Gesundheitssystem    ✕    
  
Abwägung von Nutzen und Schaden der Maßnahme 
Nutzen der Maßnahme 
 Verhinderung von Infektionen und sekundären Fällen von Isolation 
Schaden der Maßnahme 
 Folgen der (Selbst-)Isolation für Schüler*innen und die damit einhergehende Abwesenheit in der Schule, 
Unterbrechung von sozialen Kontakten und von sozialer Teilhabe. 
 Folgen für Eltern und Betreuende durch erhöhten Betreuungsbedarf der Schüler*innen in (Selbst -)Isolation, 
insbesondere soziale und finanzielle Auswirkungen der Einschränkungen der Berufstätigkeit.  
 Folgen für Gesellschaft und Wirtschaft durch häufige und schlecht planbare Abwesenheit von Arbeitnehmer*innen. 
Gesamtbewertung der Maßnahme 
 Während der Schaden für die einzelne Person in (Selbst-)Isolation immer eintritt, besteht die Chance auf einen Nutzen 
der Maßnahme hinsichtlich des SARS-CoV-2 Infektionsgeschehens nur dann, wenn der/die Schüler*in tatsächlich mit 
SARS-CoV-2 infiziert ist. 
 Der Nutzen einer (Selbst-)Isolation überwiegt den Schaden bei Symptomen wie Fieber >38,0 °C, die eine niedrigere 
Grundhäufigkeit in der Bevölkerung haben und mit einem erhöhten Risiko für eine SARS-CoV-2 Infektion einhergehen. 
 Der mögliche Schaden einer (Selbst-)Isolation überwiegt möglicherweise den Nutzen bei Symptomen, die eine hohe 
Grundhäufigkeit in der Bevölkerung haben. 
 
 
7 Umgang mit Kontaktpersonen in Schulen 
Empfehlung 7 entfällt in der Kurzfassung Version 2.0, da derartige Aspekte der Pandemiekontrolle auf dem 
Infektionsschutzgesetz basieren und die Umsetzung im Fall von Quarantäneanordnungen den zuständigen 
Gesundheitsbehörden obliegt (ggf. unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Landesverordnung). 
 
 
8 Lüften und Reduktion der Aerosolkonzentration in Unterrichtsräumen 
8.1  Evidenzbasierte Empfehlung 
Es soll regelmäßig und ausreichend gelüftet werden. Der Betrieb einer geeigneten Lüftungs - oder Raumlufttechnischen 
Anlage ist als gleichwertig anzusehen. CO2-Ampeln können als Indikator für die Luftgüte erwogen werden.  
   Empfehlungsgrad    Starke Empfehlung  A  
   Konsensstärke      Konsens (91 %); Ja-Stimmen 20, Nein-Stimmen 2, Enthaltungen 1       
 
8.2  Konsensbasierte Empfehlung 
Räume, in denen keine Lüftungsmöglichkeiten über Fenster vorhanden sind und auch keine geeignete Lüftungs - oder 
Raumlufttechnische Anlage zum Einsatz kommt, sollen nicht für den Unterricht genutzt werden. 
   Empfehlungsgrad   Starke Empfehlung  A 
   Konsensstärke    Starker Konsens (100 %); Ja-Stimmen 21, Nein-Stimmen 0, Enthaltungen 0

S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen  
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 19 
 
Begriffserklärungen 
 Aerosol: Heterogenes, oft relativ stabiles Gemisch aus feinen, potentiell infektiösen Schwebeteilchen, das eine 
Erregerübertragung über die Atemluft ermöglicht. 
 Lüftungsanlage: Ventilatorgestützte Anlage, die verbrauchte Luft gegen frische Außenluft austauscht.  
 Querlüften: Querlüftung ist nach DIN EN 12792:2004-01 definiert als freie Lüftung durch gegenüberliegende Fenster 
oder Türen infolge des Differenzdruckes, der durch Winddruck auf die Gebäudeaußenflächen entsteht, und bei dem 
thermischen Auftrieb im Gebäude von geringerer Bedeutung ist. Umgangssprachlich wird die Querlüftung auch 
Durchzug genannt. 
 Raumlufttechnische Anlage: Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) sind ventilatorgestützte Anlagen, die 
mindestens eine der Funktionen Filtern, Heizen, Kühlen, Befeuchten oder Entfeuchten bereitstellen. Durch eine 
geeignete Kombination dieser Funktionen wird es möglich, gewünschte Luftzustände hinsichtlich Reinheit, 
Temperatur und Feuchte in Räumen sicherzustellen. Es ist zu unterscheiden, ob die Anlagen einen Teil der Luft im 
Kreis führen (Umluftbetrieb) oder ausschließlich frische Außenluft nach entsprechender Vorbehandlung zuführen. 
 Geeignete Lüftungsanlage: Lüftungsanlagen und raumlufttechnische Anlagen sollen frische Luft unabhängig von 
Nutzereinflüssen von außen den Räumen zuführen und die “verbrauchte” Luft aus den Räumen nach außen 
befördern. Häufig finden Anlagen mit einem hohen Umluftanteil Anwendung. Hier besteht die Gefahr der Ausbreitung 
infektiöser Aerosole, weshalb zusätzliche Maßnahmen zur Entfernung der Partikel mittels Schweb­stofffiltern (HEPA -
Filtern) der Klasse H13 und H14 eingesetzt werden. Es existieren keine Studien über die optimale Auswahl der 
Filterklassen für Lüftungsanlagen. Der Betrieb von Umluftanlagen ohne entsprechende Filterung ist als nicht geeignet 
einzustufen. (Umweltbundesamt (UBA), 2020) 
 Räumliche Gegebenheiten: Klassenraumgrößen von ca. 60-75 m² mit einer Schüler*innenzahl von 20-30. Räumliche 
Gegebenheiten können sich erheblich unterscheiden, u. a. in Hinblick auf die Größe und Besetzung des Raumes, 
Vorhandensein einer Lüftungs- oder RLT-Anlage, Art der Anlage, Größe und Anordnung der Fenster, Art der 
Fensteröffnung, Anordnung der Sitzplätze zu den Fenstern, Anzahl und Lokalisation möglicher Infektionsquellen und  
Witterungsbedingungen. 
 
Qualität der Evidenz und Art der Empfehlung 
Vertrauenswürdigkeit der Evidenz zu Wirkungen auf Gesundheit nach GRADE 
 Für alle betrachteten Wirkungen ist die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz sehr niedrig. 
Qualität der Evidenz zu anderen Kriterien 
 Die Qualität der Evidenz zu anderen Kriterien wurde nicht bewertet. Die Kriterienbewertung beruht daher auf 
Expert*inneneinschätzung.  
 Menschen- und Grundrechte: die Wirkung der Maßnahmen darauf wurde berücksichtigt, es erfolgte jedoch keine 
rechtliche Prüfung. 
 
Implementierungsaspekte 
Korrektes Lüften erfolgt mittels Querlüftung bei weit geöffneten Fenstern alle 20 min für 3 -5 min, im Sommer alle 10-20 
min, außerdem nach jeder Unterrichtsstunde über die gesamte Pausenzeit. (Umweltbundesamt, 2017) . 
 
Begründung für die Empfehlung nach den WHO-INTEGRATE-Kriterien 
 
Die Bewertung fällt Die Bewertung 
stark 
gegen 
eher 
gegen 
weder  
für noch 
gegen 
eher 
für 
stark 
für variiert ist unklar 
die Maßnahme aus   
Gesundheitliche Nutzen-Schaden-Abwägung     ✕   
Menschenrechte / Rechtliche Abwägungen    ✕

S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen  
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 20 
Soziokulturelle Akzeptanz     ✕    
Gesundheitliche Chancengleichheit       ✕  
Soziale und ökologische Folgen    ✕    
Finanzielle und wirtschaftliche Folgen     ✕   
Machbarkeit und Gesundheitssystem      ✕  
  
Abwägung von Nutzen und Schaden der Maßnahme 
Nutzen der Maßnahme 
 In Kombination mit anderen Maßnahmen wahrscheinlich Beitrag zur Reduktion der SARS -CoV-2 Infektionen, 
Reproduktionszahl und Anzahl der hospitalisierten COVID-19 Patient*innen. 
 Kostengünstige Maßnahme 
Schaden der Maßnahme 
 Möglicherweise wird die Maßnahme in den unterschiedlichen Gruppen unterschiedlich akzeptiert . 
Gesamtbewertung der Maßnahme 
 Nach Einschätzung der Expert*innen überwiegt der Nutzen der Maßnahme die möglichen Schäden. Lüften wird in den 
vorliegenden Studien immer gemeinsam mit anderen Maßnahmen be trachtet (Abstand, Masken, Händehygiene). 
Daher wird Lüften als Bestandteil eines Standard-Maßnahmenpakets empfohlen. 
 
 
9 Luftreiniger und Reduktion der Aerosolkonzentration in Unterrichtsräumen 
9.1  Konsensbasierte Empfehlung 
Auf den Einsatz von Luftreinigern sollte verzichtet werden. In Ausnahmefällen kann eine zusätzliche Reduktion der 
Aerosolpartikel durch mobile Luftreiniger erwogen werden, wobei eine Einschätzung durch Fachpersonal erfolgen soll. 
Grundvoraussetzung für die Nutzung der Räume als Unterrichtsräume ist jedoch immer, dass eine ausreichende Lüftung 
(siehe Empfehlung 8.1) sichergestellt ist. 
   Empfehlungsgrad   Starke Empfehlung  B 
   Konsensstärke    Konsens (83 %); Ja-Stimmen 19, Nein-Stimmen 4, Enthaltungen 0 
   Literatur      Curtius et al. (2021); Exner et al. (2020); James et al. (2020); Kähler and Fuchs (2020); Küpper et al. 
(2019); Mousavi et al. (2020); Siegel (2016); Zacharias et al. (2021)    
 
Begriffserklärungen 
 Mobile Luftreinigungsgeräte: Als mobile Luftreiniger werden im Sinne dieser Empfehlung alle Geräte verstanden, bei 
denen die Raumluft durch ein mobil (d. h. frei) im Raum aufgestelltes Reinigungsgerät geleitet wird. Folgende 
Verfahren kommen hauptsächlich zum Einsatz: 
○ Reinigung der Luft durch HEPA-Filter: Hocheffiziente Schwebstofffilter (High Efficiency Particulate Air Filter) 
○ Reinigung über andere Filtertechniken (z. B. Aktivkohlefilter, elektrostatische Filter)  
○ Aufbereitung der Luft durch Einsatz von UV-C-Technik 
○ Luftbehandlung mittels Ozon, Plasma oder Ionisation 
○ Kombination mehrerer Verfahren  
(Übernahme der Definitionen aus der Stellungnahme des Umweltbundesamtes (UBA) 16.11.2020)  
 
Qualität der Evidenz und Art der Empfehlung

S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen  
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 21 
Vertrauenswürdigkeit der Evidenz zu Wirkungen auf Gesundheit nach GRADE 
 Für alle betrachteten Wirkungen ist die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz sehr niedrig. 
Qualität der Evidenz zu anderen Kriterien 
 Die Qualität der Evidenz zu anderen Kriterien wurde nicht bewertet. Die Kriterienbewertung beruht daher auf 
Expert*inneneinschätzung.  
 Menschen- und Grundrechte: die Wirkung der Maßnahmen darauf wurde berücksichtigt, es erfolgte jedoch keine 
rechtliche Prüfung. 
 
Implementierungsaspekte 
Allgemein 
 Wenn Luftreinigungsgeräte betrieben werden, ist weiterhin eine Lüftung (Fensterlüftung oder geeignete RLT -Anlage) 
dringend erforderlich, um CO2 und andere flüchtige Substanzen wirksam zu reduzieren.      
Betrieb der Luftreiniger 
 Die Wirksamkeit und den Betrieb der Luftreiniger werden durch die zugrundeliegende Technologie der Geräte, ihren 
Volumenstrom, ihre richtige Platzierung sowie die Strömungsverhältnisse im Raum beeinflusst, weshalb für die 
Planung und Installation Fachpersonal erforderlich ist. Technische und infektiologische Aspekte sind zu 
berücksichtigen. 
 Bei der Beratung durch Fachpersonal vor Installation und Inbetriebnahme ist die Höhe der Lärmemission zu 
berücksichtigen, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und negative gesundheitliche Wirkungen abzuwenden.  
 Auf eine Minimierung zusätzlicher Unfallgefahren durch elektrische Leitungen ist zu achten.  
 Für die regelmäßige Wartung und Reinigung der Filter ist geschultes Personen erforderlich.  
Qualitätskriterien 
 Aktuell sind noch keine einheitlichen Qualitätskriterien für die Leistung von Luftreinigern festgelegt. In der VDI -
Expertenempfehlung „Anforderungen an mobile Luftreiniger zur Reduktion der aerosolgebundenen Übertragung von 
Infektionskrankheiten“ (VDI-EE 4300 Blatt 14) wurden jedoch bereits im vorigen Jahr erste Empfehlungen für 
Qualitätskriterien veröffentlicht, um schnell, bevor der eigentliche Normungsprozess dieser Norm abgeschlossen ist, 
im Expert*innenkonsens erarbeitete Kriterien zur Verfügung zu stellen. 
 
Begründung für die Empfehlung nach den WHO-INTEGRATE-Kriterien 
 
Die Bewertung fällt Die Bewertung 
stark 
gegen 
eher 
gegen 
weder  
für noch 
gegen 
eher 
für 
stark 
für variiert ist unklar 
die Maßnahme aus   
Gesundheitliche Nutzen-Schaden-Abwägung    ✕    
Menschenrechte / Rechtliche Abwägungen   ✕     
Soziokulturelle Akzeptanz       ✕  
Gesundheitliche Chancengleichheit        ✕ 
Soziale und ökologische Folgen       ✕ 
Finanzielle und wirtschaftliche Folgen      ✕  
Machbarkeit und Gesundheitssystem  ✕

S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen  
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 22 
Abwägung von Nutzen und Schaden der Maßnahme 
Nutzen der Maßnahme 
 Mobile Luftreinigungsgeräte haben wahrscheinlich eine positive Wirkung auf den Infektionsschutz. 
 Eine Reduktion von Aerosolen konnte in Einzelstudien nachgewiesen werden. 
Schaden der Maßnahme 
 Hohe Kosten bei Anschaffung, Unterhalt, Wartung und Entsorgung  
 Machbarkeitsprobleme, insbesondere hinsichtlich fachgerechter Installation und Wartung, Unfallgefahr/Stolpergefahr 
durch elektrische Leitungen 
 Beeinträchtigung von Lehrqualität und Bildungserfolg sowie der Gesundheit durch Lärm  
 Ökologisch: hoher Ressourcenverbrauch 
Gesamtbewertung der Maßnahme 
 Die Maßnahme "mobile Luftreinigung als Ergänzung zum Lüften" hat positive und negative gesundheitliche 
Wirkungen, denen weitreichende negative Wirkungen im Bereich der anderen Entscheidungskriterien 
gegenüberstehen, insbesondere im Hinblick auf finanzielle und ökologische Folgen sowie Machbarkeit. Insgesamt 
überwiegen nach Einschätzung der Expert*innen weder die positiven noch die negativen Wirkungen, so dass die 
Maßnahme erwogen werden kann. Der Einsatz von Luftreinigern ist auf einzelne Situationen begrenzt und wird nicht 
als generelle Maßnahme empfohlen. Ein solches Beispiel wäre ein Klass enraum mit Oberlichtern, in dem der 
Grenzwert für CO2 durch Lüften eingehalten wird, aufgrund ungünstiger Strömungsverhältnisse aber nur ein Teil der 
Luft effektiv ausgetauscht wird. In Rücksprache mit fachlicher Expertise (Lüftungsingenieur*in) und in Abh ängigkeit 
des Infektionsgeschehens kann ein Luftreiniger hier sinnvoll sein.  
 Aktuell sind keine einheitlichen Qualitätskriterien für die Leistung von Luftreinig ern festgelegt. Ebenso existieren keine 
gesicherten Erkenntnisse über die erforderliche Reinigungsleistung zur sicheren Vermeidung von SARS-CoV-2 
Infektionen. Daher wird aktuell die Ansicht vertreten, dass jede Aerosolreduktion anzustreben ist. Die Effektivität der 
Filtrationsleistung ist jedoch bei jedem Gerät nachzuweisen. Da die Lautstärke der Geräte die Akzeptanz der 
Maßnahme auch vor dem Hintergrund der Anschaffung-, Betriebs- und Wartungskosten beeinflusst, ist bei der 
Implementierung Wert auf niedrige Schallemission zu legen. 
 
 
10 Teststrategien 
10.1  Evidenzbasierte Empfehlung 
Wenn bei hoher infektionsepidemiologischer Risikolage† zuvor durch andere, weniger eingreifende Maßnahmen keine 
ausreichende Stabilisierung oder Verbesserung der Risikolage erzielt werden konnte, kann erwogen werden, 
Schüler*innen und in der Schule tätige Personen zweimal pro Woche mit einem geeigneten Test auf SARS-CoV-2 zu testen. 
Bei positivem Testergebnis sollen die betroffenen Personen gemäß den geltenden Empfehlungen isoliert werden. Sofern 
es Quarantänevorgaben für Kontaktpersonen von Indexfällen gibt, sollte asymptomatischen Kontaktpersonen anstelle 
einer Quarantäne die Teilnahme am Unterricht mittels test-to-stay Ansatz ermöglicht werden. 
   Empfehlungsgrad   Offene Empfehlung  0 
   Konsensstärke    Konsens (90 %); Ja-Stimmen 19, Nein-Stimmen 2, Enthaltungen 0 
   Literatur      Blanchard et al. (2022); Campbell et al. (2022); Delaugerre et al. (2022); Dewald et al. (2022); 
Goldenfeld et al. (2022); Harris-McCoy et al. (2021); Lessler et al. (2021); Ma et al. (2021); Pizarro et al. (2022); Schechter-
Perkins et al. (2022); Walsh et al. (2022); Young et al. (2021)  
   
10.2  Evidenzbasierte Empfehlung 
Das Testen sollte bevorzugt mit PCR-basierten Methoden (in Abhängigkeit von der Inzidenz in Form eines Pooling -
Ansatzes) erfolgen, da PCR-basierte Methoden im Vergleich zu Antigen-basierten Testverfahren eine höhere Sensitivität 
aufweisen. Bei Umsetzungsproblemen kann auch ein Antigen-basiertes Testen erwogen werden.  
Dabei sollen nur Antigentests entsprechend den Vorgaben des Herstellers zum Einsatz kommen, die in der vom 
Gesundheitssicherheitsausschuss der Europäischen Union beschlossenen Gemeinsame n Liste von Corona-Antigen-
Schnelltests, die auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts unter www.pei.de/sarscov-2-ag-tests abrufbar ist, 
verzeichnet sind und aktuelle Virusvarianten mit einer akzeptablen Sensitivität detektieren.

S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen  
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 23 
   Empfehlungsgrad    Empfehlung  B 
   Konsensstärke    Konsens (95 %); Ja-Stimmen 18, Nein-Stimmen 1, Enthaltungen 1 
   Literatur      Campbell et al. (2022); Delaugerre et al. (2022); Young et al. (2021) 
   
10.3  Konsensbasierte Empfehlung 
Solange keine hohe infektionsepidemiologische Risikolage† vorliegt, kann ein PCR-basiertes stichprobenartiges Testen in 
ausgewählten Schulen (im Rahmen eines Sentinel-Screenings) zum Zweck der Überwachung erwogen werden. 
   Empfehlungsgrad    Offene Empfehlung  0    
   Konsensstärke    Konsens (95 %); Ja-Stimmen 19, Nein-Stimmen 1, Enthaltungen 1 
   Literatur      Blanchard et al. (2022); Cohen et al. (2020); Dewald et al. (2022); Joachim et al. (2021)  
†siehe Definition in den Anmerkungen zur Präambel 
 
Qualität der Evidenz und Art der Empfehlung 
Vertrauenswürdigkeit der Evidenz zu Wirkungen auf Gesundheit nach GRADE 
 Für alle betrachteten Wirkungen ist die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz moderat. 
Qualität der Evidenz zu anderen Kriterien 
 Die Qualität der Evidenz zu anderen Kriterien wurde nicht bewertet. Die Kriterienbewertung beruht dahe r auf 
Expert*inneneinschätzung. 
 Menschen- und Grundrechte: die Wirkung der Maßnahmen darauf wurde berücksichtigt, es erfolgte jedoch keine 
rechtliche Prüfung. 
 
Implementierungsaspekte 
Eine geeignete Kommunikationsstrategie, die logistischen Voraussetzungen, Zuständigkeiten, sowie die dann erforderliche 
Kapazitätserhöhung für eine solche Teststrategie bei hoher Risikolage sollten vorab mitgedacht und mitgeplant werden.  
Es ist relevant, einen langen Zeitverzug zwischen Testzeitpunkt und -ergebnis möglichst zu verhindern, wenn PCR-basierte 
Methoden verwendet werden. Wenn diese auftreten, sollte das nicht zu Fehlzeiten von Schüler*innen führen, bei diesen 
sollten z. B. Antigentests zur Überbrückung bis zum Erhalt der PCR Testergebnisse eingesetzt werden. 
Antigentest-basierte Tests haben im Vergleich zu PCR-basierten Methoden eine geringere Sensitivität und einen 
geringeren Effekt auf die Transmission. Dies bedeutet, dass bei Verwendung von antigenbasierte Tests, von einem 
geringeren Effekt auf die Transmission in der Schule ausgegangen werden muss.  
Der Pooling Ansatz sollte in Abhängigkeit von der Inzidenz gewählt werden, da ab etwa einer Inzidenz von 4 000-
5000/100.000 in einer Altersgrupppe pro 7 Tage ein Poolingansatz recht ineffizient wird (weil zunehmend Pools 
vollständig aufgelöst werden müssen).  Hier können kleinere Pools eingesetzt werden . 
Unter Sentinelscreening versteht man Erhebungen als Werkzeuge der Surveillance. Diese baue n zum einen auf der 
aktiven, freiwilligen Mitarbeit der beteiligten Akteure auf, zum anderen handelt es sich dabei um Stichproben aus einer 
Gesamtpopulation. PCR basierte Screening Methoden sind auch bei niedrigen Infektionsgeschehen als hilfreich 
beschrieben, sowohl zur Transmissionssenkung als auch zum Monitoring der Situation (Dewald et al, Joachim et al). Es ist 
allerdings bisher unklar, wie diese – z.B. im Rahmen von Sentinelstrategien – am effizientesten eingesetzt werden 
könnten. Dies sollte im Rahmen von prospektiven Studien evaluiert werden (siehe Präambel).  
 
Begründung für die Empfehlung nach den WHO-INTEGRATE-Kriterien 
 
Die Bewertung fällt Die Bewertung 
stark 
gegen 
eher 
gegen 
weder  
für noch 
gegen 
eher 
für 
stark 
für variiert ist unklar 
die Maßnahme aus   
Gesundheitliche Nutzen-Schaden-Abwägung     ✕

S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen  
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 24 
Menschenrechte / Rechtliche Abwägungen    ✕    
Soziokulturelle Akzeptanz    ✕     
Gesundheitliche Chancengleichheit      ✕   
Soziale und ökologische Folgen  ✕      
Finanzielle und wirtschaftliche Folgen    ✕    
Machbarkeit und Gesundheitssystem    ✕    
  
Abwägung von Nutzen und Schaden der Maßnahme 
Nutzen der Maßnahme 
 Regelmäßige Testung mit Isolation positiv getesteter Schüler*innen und Lehrkräfte als Teil eines Maßnahmenpakets in 
Schulen ist mit einer Reduktion der SARS-CoV-2-Übertragung assoziiert. 
 Tägliche Testung von Schüler*innen, die Kontakte von Personen mit positivem Ergebnis in der Schule sind, ist nicht mit 
einer Erhöhung der Infektionshäufigkeit im Vergleich zur Quarantäne verbunden.  
 Ethnische Faktoren und regionale Deprivation erhöhen das Risiko für SARS-CoV-2 Infektionen und schwere COVID-19 
Erkrankung. Testung kann daher bei hohen Risikolagen in Schulen zu Chancengleichheit (Equity)  beitragen. 
 Die Akzeptanz der Maßnahme bei jüngeren und älteren Schüler*innen sowie ihren Eltern ist gut.  
Schaden der Maßnahme 
 Bei hohem Anteil von falsch-positiven Testergebnissen erhöht sich die Fehlzeit der Schüler*innen, dies wird durch die 
Nutzung von PCR-basierten Testsystemen reduziert. 
 Es entstehen hohe Kosten, wenn die Teststrategie durchgeführt wird, es entstehen auch relevante Kosten durch das 
Vorhalten der Infrastruktur. 
 Hoher Ressourcenverbrauch und Aufrechterhaltung einer Infrastruktur zur Durchführung der T ests auch in Zeiten, in 
denen keine hohe Risikolage vorherrscht ist notwendig. Vorbereitung auf die Einführung von Teststrategien, wenn 
eine Risikolage vorhersehbar ist, ist notwendig. 
Gesamtbewertung der Maßnahme 
 Nach Einschätzung der Expert*innen überwiegt der Nutzen des Testens bei Schüler*innen, Lehrkräften und weiteren 
in der Schule tätigen Personen dann, wenn eine Risikolage vorherrscht. Solange keine Risikolage herrscht, kann Testen 
im Rahmen von Sentinelstrategien erfolgen, um einen Überblick über das Infektionsgeschehen zu behalten.

S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen  
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 25 
B Leitlinienreport 
1 Hintergrund der Leitlinie 
Aufgrund der COVID-19 Pandemie werden an Schulen vielfältige Maßnahmen umgesetzt, von denen Schüler*innen, 
Lehrkräfte und weitere in der Schule tätige Personen direkt betroffen sind; darüber hinaus sind auch Eltern und Familien 
direkt betroffen. Zu Beginn der Pandemie wurden diese Maßnahmen ohne eine systematische Sichtung der Evidenz 
veranlasst und umgesetzt.  
In Diskussionen mit nationalen und internationalen Entscheidungsträger*innen im Bereich Public Health (u.  a. Weltgesund-
heitsorganisation (WHO), deutsches Public Health-Stakeholder Advisory Panel des Projekts COVID-19 Evidenzökosystem 
CEOsys) wurde das Thema Schulen formal priorisiert. 
Im Rahmen dieser Priorisierung wurde Januar 2021 die erste Version der S3 -Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und 
Kontrolle von SARS-CoV-2 Infektionen in Schulen verabschiedet, gefolgt von 2 Aktualisierungen (Juli 2021 - Version 1.1; März 
2022 – Version 1.2).  
Es besteht weiterhin ein hoher Bedarf, die wachsende Evidenz zum Thema Kontrolle und Prävention einer SARS -CoV-2 
Übertragung in Schulen zusammenzuführen und zu bewerten. Von besonderer Bedeutung sind die Sammlung, Sichtung, 
Zusammenfassung und Bewertung von Evidenz zur Wirksamkeit von Maßnahmen, die in Schulen umgesetzt und evaluiert 
werden. Ebenso verdient die Betrachtung der gesundheitsbezogenen Nebenwirkungen (z.  B. psychosoziale Belastungen von 
Schüler*innen und Eltern) sowie der gesamtgesellschaftlichen Folgen (z. B. in den Bereichen Bildung, Soziales und Teilnahme 
am Arbeitsleben von Eltern und Betreuenden) dieser Maßnahmen besondere Aufmerksamkeit.  
Diese Gesamtschau der Evidenz ist die Grundlage für eine lebende Leitlinie, also einer Leitlinie, die in regelmäßigen 
Abständen basierend auf einer aktuellen Sichtung und Bewertung der Evidenz aktualisiert wird. Die  vorliegende Kurzfassung 
2.0 der Leitlinie bezieht sich auf Grundschulen und weiterführende Schulen. Schulen werden dabei als Orte verstanden, die 
das primäre Ziel haben, Bildung zu vermitteln. Sie umfassen nicht nur das Schulgebäude, sondern auch das Schulgelände, die 
Transportwege zur und von der Schule sowie jegliche Aktivität en, die in Schulen stattfinden. 
Darüber hinaus sind evidenzbasierte Erkenntnisse hinsichtlich einer wirksamen Kommunikation und Umsetzung von Kontroll - 
und Präventionsmaßnahmen in Schulen wichtig. 
2 Geltungsbereich und Adressat*innen 
Die Leitlinie richtet sich an Ministerien und Behörden, Schulleitung en, Lehrkräfte und weitere in der Schule tätige Personen, 
sowie an Schüler*innen, Eltern und Betreuende.  
3 Weitere Dokumente zu dieser Leitlinie 
Dieses Dokument ist eine Aktualisierung der Kurzfassung Version 1.2 der Empfehlungen zu Maßnahmen zur Prävention und 
Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen. Als weitere Dokument sind der Anhang und das WHO-INTEGRATE-
Framework für die Kurzfassung Version 2.0 auf der AWMF-Webseite abrufbar. Im Anhang dieser Kurzfassung sind 
Suchstrategie und Erklärungen von Interessen und Umgang mit Interessenkonflikten aufgeführt.  
4 Zusammensetzung der Leitliniengruppe: Beteiligung von Interessengruppen 
Für die Erarbeitung der Handlungsempfehlungen wurde eine repräsentative Leitlini engruppe gebildet. 
Dafür wurden im November 2020 Interessengruppen und Institutionen identifiziert, die von Maßnahmen zur Prävention und 
Kontrolle der SARS-CoV-2 Übertragung in Schulen betroffen oder in deren Umsetzung eingebunden sind. Vertreter*innen 
dieser Interessengruppen und Institutionen wurden eingeladen, an der Leitlinie mitzuwirken und ihre Expertise einzubringen.  
Beteiligte Gruppen waren  
 Schüler*innen,  
 Angestellte im Schulbereich (Lehrkräfte, Schulleiter*innen, Sonderpädagog*innen),  
 Eltern, 
 Entscheidungsträger*innen in Schulämtern, 
 Akteure des öffentlichen Gesundheitswesens (u. a. Gesundheitsämter, RKI) sowie  
 wissenschaftliche Akteure (diverse medizinische Fachgesellschaften, Bildungswissenschaften).  
Darüber hinaus wurden weitere Institutionen eingeladen, den Leitlinien-Prozess als Beobachter*innen ohne Stimmrecht zu 
begleiten (Bildungsministerien, Gesundheitsministerien, Weltgesundheitsorganisation, Kultusministerkonferenz).

S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen  
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 26 
Bei der Auswahl der Eingeladenen wurde auf eine ausgewogene Vertretung unterschiedlicher Bundesländer (Ost – West – 
Nord – Süd) und Kommunen (ländlich – städtisch), sowie auf eine ausgewogene Geschlechterverteilung geachtet. Des Weite -
ren wurde eine Balance zwischen Akteur*innen aus dem Bildungs- und dem Gesundheitssektor sowie zwischen betroffenen 
Interessengruppen und behördlich-institutionellen Akteur*innen angestrebt.  
Neben Vertreter*innen der elf wissenschaftlichen Fachgesellschaften waren Vertreter*innen von 15 Interessengruppen 
stimmberechtigte Mitglieder der Leitliniengruppe. 
Wissenschaftliche Leitung (Kurzfassung Version 2.0) 
Prof. Dr. Reinhard Berner UK Dresden 
Prof. Dr. Ulrike Ravens-Sieberer UKE Hamburg 
Prof. Dr. Eva Rehfuess LMU München 
Dr. Annic Weyersberg UK Köln 
Wissenschaftliches Sekretariat/ Koordination (Kurzfassung Version 2.0)  
Judith Blankenburg UK Dresden 
Dr. Sabine Topf 
Dr. Ester Orban 
Dr. Lydia Y. Stuhrmann 
UKE Hamburg  
Dr. Lisa Pfadenhauer 
Brigitte Strahwald 
LMU München 
Methodische Begleitung 
Dr. Monika Nothacker Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen 
Fachgesellschaften, AWMF 
 
Vertreter*innen von Fachgesellschaften und Organisationen (stimmberechtigte Mandatsträger*innen M) 
Prof. Dr. Dietrich Rothenbacher (M) 
Prof. Dr. Eva Grill 
Dr. Berit Lange (M 09/2022) 
Prof. Dr. Hajo Zeeb 
Deutsche Gesellschaft für Epidemiologie, DGEpi 
Prof. Dr. Freia De Bock (M) 
Dr. Karin Geffert (M 07/2022) 
Deutsche Gesellschaft für Public Health, DGPH 
Prof. Dr. Ingeborg Krägeloh-Mann (M) 
Prof. Dr. Reinhard Berner (M 09/2022b) 
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, DGKJ 
Dr. Henriette Rudolph (M) 
Prof. Dr. Johannes Hübner 
Prof. Dr. Tobias Tenenbaum (M 09/2022b) 
Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie, DGPI 
Dr. Axel Iseke (M) 
Dr. Ulrike Horacek (M 07/2022) 
Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin, DGSPJ  
Dr. Jürgen Rissland (M) 
Prof. Dr. Jörg Timm (M 09/2022) 
Deutsche Gesellschaft für Virologie, GfV 
Prof. Dr. Georg Marckmann (M) Akademie für Ethik in der Medizin, AEM 
Prof. Dr. Andreas Seidler (M) 
Prof. Dr. Christian Apfelbacher 
Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention, DGSMP  
Dr. Julia Hurraß (M) 
Susann Böhm 
Dr. Stefanie Heinze 
Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin, GHUP

S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen  
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 27 
 
a Abstimmungstreffen 05.09.2022 
b Abstimmungstreffen 16.09.2022 
c  Hat sich wegen Ressourcenmangels zurückgezogen 
 
  
Prof. Dr. Caroline Herr (M 09/2022) 
Prof. Dr. med. Michael Kölch (M) 
Prof. Dr. Renate Schepker (M 07-09/2022) 
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik 
und Psychotherapie, DGKJP 
Dr. Peter Walger (M) Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene 
Yola-Marie Fanroth (M) Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerks, DKHW 
Udo Beckmann (M) Verband Bildung und Erziehung, VBE 
Gudrun Wolters-Vogeler (M) Allgemeiner Schulleitungsverband Deutschlands, ASD 
Horst Wittig (M) Hauptpersonalrat für die staatlichen Lehrkräfte an Integrierten 
Gesamtschulen, Rheinland-Pfalz 
Dr. Angela Ehlers (M) 
Dorit Wernicke 
Verband Sonderpädagogik, vds 
Christiane Gotte (M) Bundeselternrat 
Annett Hertel (M) LandesElternRat Sachsen 
Michael Guder (M) 
Kathrin Langel 
Landeselternrat Niedersachsen 
Dr. Barbara Hauer (M) 
Prof. Dr. Walter Haas  
Robert Koch-Institut 
Dr. Stefan Trapp (M) 
Angela Schütze-Buchholz (M 09/2022a) 
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, BVKJ 
Dr. Karlin Stark (M) 
Dr. Gabriele Trost-Brinkhues (M 09/2022a) 
Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen 
Gesundheitsdienstes, BVÖGD 
PD Dr. Peter Tinnemann (M) Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main (seit 06/2021) 
Dr. Elisabeth Aichinger (M ab 07/2021) Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg 
Uwe Mader (M) Staatliches Schulamt Cottbus 
Prof. Dr. Anja Tervooren (M) Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft, DGfE 
Beobachter*innen 
Dr. Heiko Müller Bildungssenat Hamburg, Behörde für Schule und Berufsbildung 
Carsten Dohrmann Bildungsministerium Bremen 
Beate Proll 
Ute Schmazinski 
Kultusministerkonferenz, KMK 
Martin Weber 
Susanne Carai 
Weltgesundheitsorganisation - Europäisches Regionalbüro, WHO-EUR

S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen  
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 28 
5 Informationen zur Leitlinienentwicklung 
Priorisierung von Themen und Schlüsselfragen  
Version 1.0 – 1.2 
Zur Festlegung der Ausrichtung dieser Leitlinie wurden die Mitglieder der Leitliniengruppe initial befragt, welche Fragestel-
lungen im Hinblick auf Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS -CoV-2 Übertragung in Schulen priorisiert werden 
sollen und welche Kriterien für die Entscheidungsfindung relevant sind. Dazu wurde eine Online-Umfrage durchgeführt. Die 
Antworten der Teilnehmenden wurden mittels qualitativer Inhaltsanalyse ausgewertet.  
Die Ergebnisse wurden der Leitliniengruppe im Rahmen des konstituierenden Leitlinientreffens  (16.12.2020) vorgestellt. 
Ausgeschlossen wurden Themen, die bereits in anderen laufenden oder geplanten Leitlinienprojekten bearbeitet werden 
(z.B. Teststrategien).  
Zur Abstimmung standen folgende Fragestellungen: 
1. Tragen eines Mund-Nasen-Schutz (siehe Definition in den Anmerkungen zur Präambel) von Schüler*innen und 
Lehrer*innen? 
2. Lüften, Luftreinigung und Reduktion der Aerosolkonzentration in Unterrichtsräumen?  
3. Anwesenheitsregelung bei Erkältungssymptomen von Schüler*innen und Lehrer*innen?  
4. Quarantäneregelung von Schüler*innen und Lehrer*innen? 
5. Kohortierung und/oder Gruppenaufteilung von Schulklassen bzw. Schüler*innen in und außerhalb der Schule?  
6. Maßnahmen zum Infektionsschutz auf Schulwegen? 
7. Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Sport- und Musikunterricht? 
8. Maßnahmen zum Infektionsschutz in der Freizeit und im außerschulischen Bereich von Schüler*innen und 
Lehrer*innen? 
Die finale Priorisierung erfolgte mittels einer orientierenden Abstimmung während des konstituierenden Leitlinientreffens. 
Angenommen wurden Fragen 1–7, Frage 8 wurde ausgeschlossen. 
Aus den angenommenen Fragen wurden anschließend wissenschaftliche Schlüsselfragen nach dem PICO -Schema (Population 
- Intervention/Maßnahme - Comparison/Vergleich - Outcome/Endpunkt) entwickelt, um die jeweils relevante Evidenz s ys-
tematisch zu identifizieren. Im Verlauf der Leitlinienerstellung wurden zwei der Schlüsselfragen weiter ausdifferenziert, so 
dass insgesamt Empfehlungen zu neun Schlüsselfragen entwickelt wurden:  
1. Reduktion der Schüler*innenzahl im Präsenzunterricht und/oder Kohortierung 
2. Maskentragen bei Schüler*innen, Lehrer*innen und weiterem Schulpersonal   
3. Maßnahmen auf Schulwegen 
4. Maßnahmen bei Musikunterricht in Schulen 
5. Maßnahmen bei Sportunterricht in Schulen 
6. Umgang mit Verdachtsfällen bei Schüler*innen ohne bekannten Risikokontakt 
7. Umgang mit Kontaktpersonen in Schulen 
8. Lüften in Unterrichtsräumen 
9. Luftreinigung in Unterrichtsräumen  
Version 2.0 
Im Rahmen der Festlegung des Aktualisierungsbedarfs der Leitlinienkurzfassung Version 1.2 wurden die Mitglieder der 
Leitliniengruppe befragt, welche der initial priorisierten Themen im Hinblick auf Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle 
der SARS-CoV-2 Übertragung in Schulen beibehalten werden sollen und ob neue Themen in die zu aktualisierende Leitlinie 
aufzunehmen sind.  
In Ergänzungen zu den bereits bestehen Themen der Leitlinie wurde eine zehnte Schlüsselfrage zum Thema 
„Teststrategien“ neu entwickelt. Somit wurden für die vorliegende Leitlinienkurzfassung Version 2.0 Empfehlungen zu den 
folgenden Themen geprüft, überarbeitet bzw. neu erarbeitet und im Anschluss zur Abstimmung gestellt:  
1. Kohortierung und/oder Reduktion der Schüler*innenzahl in Präsenzunterricht  
2. Maskentragen bei Schüler*innen, Lehrerkräften und weiteren in der Schule tätigen Personen  
3. Maßnahmen auf Schulwegen 
4. Maßnahmen bei Musikunterricht in Schulen 
5. Maßnahmen bei Sportunterricht in Schulen 
6. Umgang mit Verdachtsfällen bei Schüler*innen  
7. Umgang mit Kontaktpersonen in Schulen 
8. Lüften und Reduktion der Aerosolkonzentration in Unterrichtsräumen 
9. Luftreinigung und Reduktion der Aerosolkonzentration in Unterrichtsräumen  
10. Teststrategien

S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen  
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 29 
Systematische Recherche und Auswahl der Evidenz 
Eine detaillierte Beschreibung der Literaturrecherche wird ausführlich im Evidenzbericht dargestellt. Im Folgenden wird das 
Vorgehen bei der systematischen Suche nach direkter und indirekter Evidenz kurz beschrieben.  
 
Direkte Evidenz für die Schlüsselfragen der Leitlinie wurde durch einen Cochrane Review zur Wirksamkeit von Maß nahmen, 
die zur Verringerung der Übertragung von SARS-CoV-2 in Schulen umgesetzt werden, erfasst (Krishnaratne et al., 2021). 
Dieser wurde im Rahmen der Aktualisierung der Leitlinie ebenfalls aktualisiert (Littlecott et al., Forthcoming). Zudem wurde 
ein Cochrane Scoping Review zu den unintendierten Nebenwirkungen der Maßnahmen durchgeführt (Kratzer et al., 2022). 
Der Begriff „direkt“ beschreibt, dass diese Studien sich direkt auf Schulen beziehen.  
Cochrane Review zur Wirksamkeit von Maßnahmen zur Kontrolle und Reduktion der Übertragung von SARS -CoV-2 an 
Schulen 
In die Aktualisierung der systematische Übersichtsarbeit wurden Studien eingeschlossen, die die Wirkungen von Maßnahmen 
in Schulen quantitativ erfasst haben. Als relevant erachtet wurden experimentelle, quasi -experimentelle und beobachtende 
epidemiologische Studien; während die erste Version des Cochrane Review s noch mathematische Modellierungen 
beinhaltete, wurde der Einschluss in der Aktualisierung auf Realweltstudien beschränkt. Als Population wurden 
Schüler*innen, Lehrer*innen sowie weiteres Schulpersonal eingeschlossen.  
Alle Maßnahmen mit dem Ziel der Prävention und Kontrolle der Übertragung von SARS-CoV-2 in Schulen wurden betrachtet, 
und zwar (i) Maßnahmen zur Reduktion von Kontakten, (ii) Maßnahmen um Kontakte sicherer zu machen, (ii) Surveillance - 
und Responsemaßnahmen sowie (iv) Maßnahmen mit mehreren Komponenten. Analysiert wurden Wirkungen auf das 
Transmissionsgeschehen sowie unintendierte Auswirkungen auf weitere gesell schaftliche, ökonomische und soziale 
Bereiche. 
Mittels einer durch eine Informationsspezialistin entwickelten Suchstrategie (siehe A nhang) wurden folgende Datenbanken 
am 18.02.2022 durchsucht: 
 Cochrane COVID‐19 Study Register (https://covid-19.cochrane.org/) 
 Ovid ERIC (Educational Resources Information Center) 1965 to current;  
 WHO COVID‐19 Global literature on coronavirus disease (https://search.bvsalud.org/global-literature-on-novel-
coronavirus-2019-ncov/) 
 US Department of Veterans’ Affairs Evidence Synthesis Program Covid -19 Evidence Reviews 
(https://www.covid19reviews.org/). 
Außerdem wurden die Literaturverzeichnisse aller eingeschlossenen Studien, relevanter Übersichtsarbeiten und Leitlinien 
durchsucht, ebenso alle Studien, die diese Übersichtsarbeiten oder Leitlinien zitieren (Suchdatum 18.02.2022 und 
23.06.2022). Um graue Literatur zu finden, d. h. unveröffentlichte Berichte oder Studien, die nicht im Rahmen herkömmlicher 
Publikationsmodelle veröffentlicht wurden, haben wir eine Google -Suche durchgeführt. Anschließend haben wir die ersten 
20 Seiten der nach Relevanz eingestuften Ergebnisse (d. h. die ersten 200 Einträge) gescreent.  
Bei den eingeschlossenen Studien wurde zwischen (i) Studien zur Messung von Auswirkungen der implementierten 
Maßnahmen sowie (ii) Studien zur Bewertung der diagnostischen Genauigkeit des zu prüfenden Testverfahrens unter 
Realweltbedingungen unterschieden. Zudem wurde eine Klassifizierung der eingeschlossenen Studien, in denen 
Auswirkungen gemessen wurde, im Hinblick auf die jeweilige Vorgehensweise zur Kontrolle von Confoundern vorgenommen. 
Damit wurden zwei Evidenzkörper gebildet: (i) Hauptstudien („main studies“) und (ii) unterstützende Studien („supporting 
studies). Während randomisierte Studien automatisch als Hauptstudien klassifiziert wurden, wurden quasi -experimentelle 
Studien auf ihre Vorgehensweise zur Kontrolle von zwei zentralen Confoundern (d.h. sozioökonomischer Status, 
Infektionsgeschehen in der Gesamtgesellschaft) untersucht und beurteilt. Nur Studien, die ausreichend für diese beiden 
Confounder adjustierten, wurden als Hauptstudien bewertet.   
Informationen aus den eingeschlossenen Haupt- und unterstützenden Studien wurden standardisiert extrahiert, wobei sich 
die Datenextraktion bei den unterstützenden Studien auf die Population, Maßnahme, den Vergleich sowie die Endpunkte 
beschränkte. Zudem wurde eine Bewertung des Risikos für systematische Verzerrungen und der Qualität der 
eingeschlossenen Studien lediglich für die eingeschlossenen Hauptstudien durchgeführt. Dafür wurden unterschiedliche 
Instrumente angewendet: das Cochrane Risk of Bias Tool für randomisierte kontrollierte Studien, ROBINS-I für quasi-
experimentelle Studien sowie das QUADAS-Werkzeug (Quality Assessment of Diagnostic Accuracy Studies included in 
Systematic Reviews) zur Bewertung der Qualität diagnostischer Studien.  
Während die unterstützenden Studien lediglich narrativ und tabellarisch präsentiert wurden, wurden die eingeschlossenen 
Hauptstudien zusammengefasst und kritisch bewertet. Aufgrund der großen Unterschiede zwischen Studien konnte keine 
Meta-Analyse (d.h. quantitativ-statistische Auswertung) durchgeführt werden, die Ergebnisse wurden mittels Text und 
Tabellen zusammengefasst. Dabei bestehen die Evidenzkörper aus der jeweiligen Maßnahme, Vorgehensweise zur Kontrolle 
von Confoundern, Endpunkte sowie Vergleich.

S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen  
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 30 
Insgesamt wurden 40 Studien eingeschlossen, wovon 15 Studien als Hauptstudien (Blanchard et al., 2022; A. E. Boutzoukas et 
al., 2022; Budzyn et al., 2021; Donovan et al., 2022; Goldenfeld et al., 2022; Hershow et al., 2021; Hoehl et al., 2021; Hugh es 
et al., 2022; Jehn et al., 2021; Lessler et al., 2021; Liu et al., 2021; Oster et al., 2021; Reinbold, 2021; Schechter -Perkins et al., 
2022; van den Berg et al., 2021) und 25 Studien als unterstützende Studien eingeteilt wurden (Akaishi et al., 2021; Blanchard 
et al., 2022; Angelique E. Boutzoukas et al., 2022; Campbell et al., 2022; Coma et al., 2022; Dawson et al., 2021; S. Doron e t 
al., 2021; Doyle et al., 2021; Farina et al., 2021; Gettings et al., 2021; Harris-McCoy et al., 2021; Hershow et al., 2021; Jani et 
al., 2022; Jurkutat et al., 2022; Juutinen et al., 2022; Nelson et al., 2021; Rice et al., 2020; Rubin et al., 2021; Sasser e t al., 
2021; Sombetzki et al., 2021; Somekh et al., 2021; Ulyte et al., 2021; Verlenden et al., 2021). Von den 15 Hauptstudien 
wurden fünf Studien als Studien zur Bewertung der diagnostischen Genauigkeit des zu prüfenden Testverfahrens unter 
Realweltbedingungen eingeschlossen (Blanchard et al., 2022; A. E. Boutzoukas et al., 2022; Goldenfeld et al., 2022; Hoe hl et 
al., 2021; Schechter-Perkins et al., 2022). Davon wurden 34 in peer-reviewten wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlich 
und fünf als Pre-Prints. Die Hauptstudien stammen aus unterschiedlichen Ländern: Vereinigte Staaten von Amerika (11), 
Vereinigtes Königreich (1), Kanada (1), Deutschland (1) und Israel (1).  
Cochrane Scoping Review zu unbeabsichtigten Auswirkungen von  Maßnahmen zur Kontrolle und Reduktion der 
Übertragung von SARS-CoV-2 an Schulen 
Ziel des Cochrane Scoping Reviews war es, die verfügbare Evidenz zu unbeabsichtigten Auswirkungen von Maßnahmen zur 
Kontrolle und Reduktion der Übertragung von SARS-CoV-2 an Schulen systematisch zu sichten und zu kartieren. Damit sollte 
eine deskriptive Übersicht der Bandbreite der untersuchten unbeabsichtigten Auswirkungen sowie die dazu verwendeten 
Studiendesigns erstellt werden. 
Zu diesem Zwecke wurden zwischen dem 26. und 30.03.2021 folgende Datenbanken durchsucht:  
 Cochrane Central Register of Controlled Trials (CENTRAL; 2021, Issue 3); durchsucht am 26.03.2021 mittels des 
Cochrane Register of Studies (crsweb.cochrane.org); 
 MEDLINE Ovid (1946 bis 25.03.2021); 
 Embase Ovid (1974 bis 25.03.2021); 
 Ovid APA PsycINFO (1806 bis März Woche 4 2021); 
 Ovid ERIC (1965 bis Januar 2021); 
 Web of Science (Social Sciences Citation Index – 1900 to present, Science Citation Index Expanded – 1900 to present, 
and Emerging Sources Index – 2005 bis 26.03.2021) via Clarivate; 
 Academic Search Complete via EBSCOhost (1887 bis 26.03.2021). 
Außerdem wurden die Literaturverzeichnisse aller eingeschlossenen Studien, relevanter Übersichtsarbeiten u nd Leitlinien 
durchsucht, ebenso alle Studien, die diese Übersichtsarbeiten oder Leitlinien zitieren . Um graue Literatur in Form von 
unveröffentlichten Berichten oder Studien, die nicht auf herkömmliche Weise veröffentlicht wurden, zu finden, führten wir 
am 30. März 2021 zwei Google-Websuchen durch und sichteten die ersten 10 Seiten der nach Relevanz eingestuften 
Ergebnisse (200 Webseiten). 
Wir haben dabei quantitative (einschließlich mathematischer Modelle), qualitative und Mixed-Methods Studien jeglicher Art 
eingeschlossen, die die unbeabsichtigten Folgen von Schulmaßnahmen untersuchten. Die Studien mussten über mindestens 
eine unbeabsichtigte Folge einer oder mehrerer relevanter Maßnahmen (d.h. i) Maßnahmen zur Reduktion von Kontakten, 
(ii) Maßnahmen um Kontakte sicherer zu machen, (ii) Surveillance- und Responsemaßnahmen sowie (iv) Maßnahmen mit 
mehreren Komponenten) berichten, unabhängig davon, ob diese positiv oder negativ ausfielen.  
Die Evidenz wurde narrativ und graphisch in die vier vorgegebene Interventionskategorien und s Kategorien von 
unbeabsichtigten Folgen zusammengefasst; die Ergebnisse wurden als aus quantitativen, qualitativen oder gemischten 
Studien stammend beschrieben. 
Insgesamt konnten 18 Studien identifiziert werden, die den Einschlusskriterien entsprachen (Alonso et al., 2021; Borch et al., 
2020; Cohen et al., 2020; Curtius et al., 2021; Shira Doron et al., 2021; Fontenelle -Tereshchuk, 2021; B. Gill et al., 2020; B. P. 
Gill et al., 2020; Hortigüela-Alcalá et al., 2021; Q. Li et al., 2021; Lorenc et al., 2021; Marchant et al., 2020; Phillips et al., 2021; 
Ruba & Pollak, 2020; Saad et al., 2020; Schwarz et al., 2021; Simonsen et al., 2020; Steffens & Seipp, 2021) . Von diesen 
nutzten 13 quantitative Methoden, vier qualitative Methoden und eine Studie Mixed -Methods. Diese Studien untersuchten 
Auswirkungen in verschiedenen Populationen, hauptsächlich bei Schüler*innen und dem Schulpersonal. Die Mehrzahl der 
Studien betrachtete Maßnahmen um Kontakte sicherer zu machen (z. B. Masken) (n=14), vier Studien untersuchten 
Maßnahmen zur Reduktion von Kontakten, sechs Studien Surveillance und Responsemaßnahmen und eine Studie 
Maßnahmen mit mehreren Komponenten. Die meisten der untersuchten Auswirkungen waren negativer Natur, worunt er 
insbesondere negative Auswirkungen auf die Bildung waren (n=11). Sieben Studien untersuchten psychosoziale 
Auswirkungen. Jeweils drei Studien lieferten Informationen zu den Folgen für die körperliche Gesundheit und das 
Gesundheitsverhalten, die über COVID-19 hinausgehen. Zwei Studien berichteten über sozioökonomische Folgen, und keine 
Studie berichtete über Folgen für Gleichberechtigung und Gleichstellung.  Die einbezogenen Studien wurden hauptsächlich in 
Europa und Nordamerika durchgeführt, insbesondere in den USA (6), Deutschland (3), Spanien (2), Dänemark (2), Kanada (2), 
England (1) und Wales (1).

S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen  
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 31 
Indirekte Evidenz: Aufgrund der oft eingeschränkten oder fehlenden Evidenz für Maßnahmen in Schulen, wurde außerdem 
systematisch indirekte Evidenz gesucht. Der Begriff „indirekt“ beschreibt, dass diese Studien sich nicht direkt auf Schulen, 
sondern auf andere Populationen (z. B. Allgemeinbevölkerung) oder andere Orte der Umsetzung (z. B. Arbeitsplatz) beziehen. 
Die Suche nach indirekter Evidenz umfasste folgende Schritte: 
 Erweiterung der PICO-Schlüsselfragen: vor allem Ersetzen der Population „Schüler*innen/Lehrer*innen“ mit der 
Allgemeinbevölkerung und Erweiterung um nicht-schulische Bereiche 
 Suche nach relevanten systematischen Übersichtsarbeiten zu den erwe iterten PICO-Schlüsselfragen in der Cochrane 
Special Collection zu COVID-19, in WHO COVID-19 Datenbank und in Pubmed 
 Sichtung der Literaturverzeichnisse relevanter Publikationen und Leitlinien und von Literatur in Google Scholar  
Bei der Überarbeitung einzelner Empfehlungen wurde jeweils ergänzend eine nicht-systematische Literatursuche 
durchgeführt. Weitere aktuelle Studien wurden im Rahmen des Bearbeitungsprozesses durch die Leitliniengruppe 
aufgenommen. 
Kritische Bewertung der Evidenz 
Eine kritische Bewertung der direkten Evidenz – nicht der indirekten Evidenz – wurde mittels GRADE (Hultcrantz et al., 2017) 
durchgeführt. Diese Bewertung wird für jede Fragestellung und jede untersuchte Wirkung über alle Studien hinweg 
vorgenommen und führt zu einer Bewertung der Vertrauenswürdigkeit der gesamten Evidenz zu jeder Fragestellung. Die 
Vertrauenswürdigkeit der Evidenz wird wie folgt bewertet: hoch, moderat, niedrig, sehr niedrig.  
 
Vertrauenswürdigkeit 
der Evidenz Definition 
Hoch Wir sind sehr sicher, dass der wahre Effekt nahe bei dem Effektschätzer liegt. 
Moderat Wir haben mäßig viel Vertrauen in den Effektschätzer: Der wahre Effekt ist wahrscheinlich nahe 
bei dem Effektschätzer, aber es besteht die Möglichkeit, dass er relevant verschie den ist. 
Niedrig Unser Vertrauen in den Effektschätzer ist begrenzt: Der wahre Effekt kann durchaus relevant 
verschieden vom Effektschätzer sein. 
Sehr niedrig Wir haben nur sehr wenig Vertrauen in den Effektschätzer: Der wahre Effekt ist wahr scheinlich 
relevant verschieden vom Effektschätzer. 
Entwicklung der Empfehlungen mittels WHO-INTEGRATE Framework 
Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit (Public Health) sind oft komplex:  Neben den angestrebten Wir -
kungen für Gesundheit und potenziellen Nebenwirkungen, ziehen sie oft direkt oder indirekt weitreichende soziale, wirt-
schaftliche oder ökologische Konsequenzen nach sich. Während bei klinischen Empfehlungen primär der gesundheitliche 
Nutzen dem möglichen gesundheitlichen Schaden einer Maßnahme gegenübergestel lt wird, müssen bei der Entwicklung von 
Public Health Empfehlungen eine Vielzahl von Kriterien berücksichtigt und gegeneinander abgewogen werden. Dazu 
gehören: Menschenrechte, Akzeptanz, Auswirkungen auf gesundheitliche Chancengleichheit und Nicht -Diskriminierung, 
soziale und ökologische Folgen, finanzielle und wirtschaftliche Auswirkungen sowie Machbarkeit.  
Version 1.0 – 1.2 
Das WHO INTEGRATE Framework bietet eine Struktur, diese Kriterien im Leitlinienprozess systematisch zu betrachten und zu 
beurteilen (Rehfuess et al., 2019). Für die vorliegende Leitlinie wurde das Framework übersetzt, für die Anwendung im 
deutschen Kontext angepasst und als Grundlage für die Erstellung von Empfehlungen angewandt. 
Die Kriterien wurden für die erste Version der Leitlinie (Version 1.0 – 1.2) in das digitale Leitlinienentwicklungswerkzeug 
GRADEpro im Sinne eines Evidence to Decision Frameworks umgesetzt. Bei der erstmaligen Erstellung der Leitlinie (Version 
1.0) erfolgte dazu eine Einführung durch Prof. Dr. Holger Schünemann (GRADE Arbeitsgruppe).  
Für jede Fragestellung wurden vom Methodenteam themenspezifische Evidenzbündel erstellt . Auf dieser Grundlage erfolgte 
die Bearbeitung der Empfehlungsvorschläge und die Einschätzung nach den Kriterien des WHO -INTEGRATE Frameworks in 
Kleingruppen durch Vertreter*innen der anmeldenden Fachgesellschaften, des Münchner Methodenteams und der GHUP .

S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen  
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 32 
Version 2.0 
Für die vorliegende aktualisierte Kurzfassung Version 2.0 wurde die themenspezifischen Evidenzbündel überprüft und um 
neu hinzugekommene Evidenz erweitert bzw. ein neues Evidenzbündel für Empfehlung 10 erstellt. Die Überarbeitung bzw. 
Neuerarbeitung der Empfehlungsvorschläge und Einschätzung nach den Kriterien des WHO -INTEGRATE erfolgte anschließend 
in Arbeitsgemeinschaften (AGs) durch Vertreter*innen der anmeldenden Fachgesellschaften. 
Strukturierte Konsensfindung 
Kurzfassung Version 1.0 
Die strukturierte Konsensfindung erfolgte gemäß den Konsensuskonferenzen am 28. und 29.01.2021 nach dem Vorgehen des 
National Instituts of Health (NIH) unter neutraler Moderation durch Dr. Monika Nothacker, AWMF:  
 Vorstellung der Empfehlungen, der Evidenzgrundlage und der Einschätzungen der Entscheidungskriterien durch das 
vorbereitende Team 
 Gelegenheit zu Rückfragen, inhaltliche Klärung, Aufnahme von Änderungsvorschlägen  
 ggf. Priorisierung von Vorschlägen, Probeabstimmung 
 bei Nicht-Erreichen eines ausreichenden Konsenses erneute Diskussion und Abstimmung von Änderungsvorschlägen  
Die Konsensuskonferenzen wurden virtuell durchgeführt, die Stimmabgaben erfolgten elektronisch. Bei der Konferenz am 
28.01.2021 wurden folgende Themen behandelt: 
 Empfehlung 1: Reduktion der Schüler*innenzahl im Präsenzunterricht und/oder Kohortierung  
 Empfehlung 2: Maskentragen bei Schüler*innen, Lehrer*innen und weiterem Schulpersonal   
 Empfehlung 3: Maßnahmen auf Schulwegen 
 Empfehlung 4: Maßnahmen bei Musikunterricht in Schulen                 
 Empfehlung 5: Maßnahmen bei Sportunterricht in Schulen 
 Präambel 
Bei der Konferenz am 29.01.2021 wurden folgende Themen behandelt:  
 Empfehlung 6: Umgang mit Verdachtsfällen bei Schüler*innen ohne bekannten Risikokontakt  
 Empfehlung 7: Umgang mit Kontaktpersonen in Schulen 
 Empfehlung 8: Lüften in Unterrichtsräumen 
 Empfehlung 9: Luftreinigung in Unterrichtsräumen  
 Präambel 
Für alle Empfehlungen wurde ein Konsens oder ein starker Konsens erreicht. Ausnahme ist die ursprüngliche Empfehlung 4.3, 
hier w urde mit 75% Zustimmung lediglich eine mehrheitliche Zustimmung erreicht.  Diese wird nun als „Zur Abstimmung 
gestellte Empfehlung, kein Konsens erzielt“ bezeichnet.   
Am 03.02.2021 wurde ein Änderungsantrag zu den Empfehlungen zum Umgang  mit Verdachtsfällen bei Schüler*innen ohne 
bekannten Risikokontakt gestellt. Zwei Empfehlungen wurden dabei zusammengefasst und neu formuliert. Die Übermittlung 
des Votums erfolgte schriftlich an das Sekretariat. Der geänderte Empfehlungsvorschlag wurde mit einem starken K onsens 
angenommen. 
Kurzfassung Version 1.1 und 1.2 / Langfassung Version 1.1 und 1.2 
Im Rahmen der Erarbeitung der Langfassung zeigte sich– aufgrund der Dynamik des Pandemiegeschehens – bei mehreren 
Empfehlungen ein Aktualisierungsbedarf, dazu wurden zwei Online-Abstimmungen (mittels LamaPoll) durchgeführt:  
1. Erste Online- Abstimmung (16.07.2021 -26.07.2021) zu folgenden Themen: 
 Präambel 
 Empfehlung 4: Maßnahmen im Musikunterricht 
 Empfehlung 5: Maßnahmen im Sportunterricht 
 Empfehlung 6: Umgang mit Verdachtsfällen 
 Empfehlung 7: Umgang mit Kontaktpersonen  
 Empfehlung 9: Luftreinigung und Reduktion der Aerosolkonzentration in Unterrichtsräumen  
2. Auswertung mit Auflistung der Kommentare und der quantitativen Ergebnisse  
3. Vorstellung der Ergebnisse (28.7.2021) bei einem Online-Treffen der Leitliniengruppe. Bei diesem Treffen wurde der 
geänderte Wortlaut der Empfehlung 7.2 zum Umgang mit Kontaktpersonen von Seiten des RKI kritisch hinterfragt. Die 
Bedenken zielten vor allem darauf, dass die gewählte Formulierung sehr kurzfristig erneute Änderungen erforderlich 
machen könnte. Gemeinsam mit den federführenden pädiatrischen Fachgesellschaften (DGKJ, DGPI) wurde daraufhin 
die Empfehlung 7.2 überarbeitet. Empfehlung 9.1 zur Luftreinigung und Reduktion der Aerosolkonzentration in 
Unterrichtsräumen wurde im Rahmen des Treffens ausführlich diskutiert.              
    Es stellten sich drei divergierende Standpunkte heraus, die vor allem auf einer unterschiedlichen Bewertung der

S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen  
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 33 
Evidenzlage und der Empfehlungsgrade beruhten. Daraufhin wurde beschlossen, zwei begründete Vorschläge für eine 
Empfehlungsänderung als Alternative zum vorhandenen Vorschlag zu erarbeiten.  
4. Zweite Online-Abstimmung (11.09.2021-22.09. 2021): Die überarbeitete Empfehlung 7.2 wurde mit starkem Konsens 
angenommen. Von den drei Vorschlägen für Empfehlung 9.1 konnte lediglich eine mehrheitliche Zustimmung für den 
vorbestehenden Vorschlag der GHUP erzielt werden.  
Insgesamt konnte in der Leitlinie bis auf zwei Ausnahmen für alle Empfehlungen ein Konsens oder sta rker Konsens erzielt 
werden, lediglich für die ursprüngliche Empfehlung 4.3 wurde der Konsens knapp verfehlt (75% Zustimmung) und für die 
Empfehlung 9.1 wurde nur knapp eine mehrheitliche Zustimmung erreicht. Für diese Empfehlung wurden 
Alternativvorschläge eingereicht, die im Leitlinientext aufgeführt sind. Da sowohl für 4.3 als auch für 9.1 kein Konsens 
erreicht wurde, kann in beiden Fällen keine Empfehlung ausgesprochen werden.    
Änderung in Version 1.2: Von Seiten der DGKJ und DGPI wurde vorgeschlagen, die Wichtigkeit von Impfquoten und 
Virusvarianten zu betonen. Dieser Vorschlag erhielt von den Mitgliedern der Steuerungsgruppe am 13.1.2022 allgemeine 
Zustimmung, und wurde in Version 1.2 umgesetzt.   
Kurzfassung Version 2.0 
Lebende Leitlinie erfordern in regelmäßigen Abständen Aktualisierungen, basierend auf einer aktuellen Sichtung und 
Bewertung der verfügbaren Evidenz. Auf dieser Grundlage, sowie im Rahmen der Entwicklungen und Dynamik des 
Pandemiegeschehens, ergaben sich im Zuge der Erarbeitung der vorliegenden Kurzfassung Version 2.0 weitreichende 
Überarbeitungsbedarfe, die wie folgt erarbeitet und abgestimmt wurden:  
 
1. Treffen der Steuerungsgruppe (13.06.2022) 
 Beschluss Aktualisierung der Leitlinienkurzfassung Version 1.2 
2. Bereitstellung der indirektem Evidenz und Überprüfung der Empfehlungen 1-9 in den AGs (28.06.-07.07.2022) 
3.  Vorabstimmung (schriftlich) der aktualisierten Empfehlungsvorschläge für Empfehlungen 1,3,4,5,6,7,8 (08.07. -
12.07.2022) 
4. Erstes Konsensustreffen der Leitliniengruppe (12.07.2022): 
Die strukturierte Konsensfindung erfolgte nach dem Vorgehen des National Instituts of Health (NIH) unter neutraler 
Moderation durch Dr. Monika Nothacker, AWMF: 
 Vorstellung der Empfehlungen, der Evidenzgrundlage und der Einschätzungen der Entscheidungskrit erien durch die 
vorbereitende AG 
 Gelegenheit zu Rückfragen, inhaltliche Klärung, Aufnahme von Änderungsvorschlägen  
 ggf. Priorisierung von Vorschlägen, Probeabstimmung 
 bei Nicht-Erreichen eines ausreichenden Konsenses erneute Diskussion und Abstimmung von Ä nderungsvorschlägen 
 
Die Konsensuskonferenz wurden virtuell durchgeführt, die Stimmabgaben erfolgten elektronisch  (OpenSlides).  
Bei der Konferenz am 12.07.2022 wurden folgende Themen behandelt: 
Empfehlung 1: Kohortierung und/ oder Reduktion der Schüler*innenzahl im Präsenzunterricht   
 Abstimmung wurde auf Wunsch der Leitliniengruppe aufgrund zu kurzer Vorbereitungszeit (Verfügbarkeit der Evidenz, Vorbereitung des Evidence -to-decision Prozesses) 
wiederholt.  
 
Das Koordinationsteam hat sich bei der Erstellung der aktualisierten Leitlinienkurzfassung Version 2.0 bemüht einen 
mehrfach iterativen Prozess zu generieren. Es gab zwei Kommentierungsrunden (inkl. Vorabstimmung im Rahmen der 
zweiten Kommentierungsrunde), auf deren Grundlage die einzelnen AGs Empfehlungsvorschläge bzw. -alternativen 
erarbeiten konnten, welche dann jeweils schriftlich in die Leitliniengruppe zurückgegeben wurden. Somit konnten alle 
Mitglieder der Leitliniengruppe transparent und mit der Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung in den Prozess der 
Empfehlungsaktualisierung bzw. -entwicklungen mit einbezogen werden.  
 
5. AGs erhalten die aktualisierten Evidenzbündel (direkt/indirekt) mit den relevanten Studien zu allen Themen der Leitlinie  
(19.07.2022). 
6. Überarbeitung/ Neuerarbeitung der Empfehlungen durch die AGs (20.07.04.08.2022).  
7. Erste Kommentierungsrunde: Erarbeitete Empfehlungsvorschläge werden durch die Leitliniengruppe schriftlich 
kommentiert (05.08.-11.08.2022). 
8. Auswertung und Auflistung der Kommentare durch das Team der wissenschaftlichen Leitlinienkoordination (10.-
11.08.2022).

S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen  
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 34 
9. Die AGs erarbeiten unter Berücksichtigung der Rückmeldungen aus der ersten Kommentierungsrunde alternative 
Empfehlungsformulierungen (unterstützt durch das Team der wissenschaftlichen Leitlinienkoordination) (12.08.-
25.08.2022). 
10. Zweite Kommentierungsrunde: Erarbeitete Empfehlungsvorschläge und –alternativen können im Rahmen der 
Vorabstimmung nochmals schriftlich kommentiert bzw. weitere alternative Formulierungen vorgeschlagen werden.  
(25.08.2022 -02.09.2022). 
Gleichzeitig findet die schriftliche Vorabstimmung der Empfehlungsvorschläge und erarbeiteten 
Empfehlungsalternativen durch die Mandatsträger*innen (nach Rücksprache mit den jeweiligen Organisationen/ 
Fachgesellschaften) statt. 
11. Auswertung und Auflistung der Kommentare und Vorabstimmungsergebnisse durch das Team der wissenschaftlichen 
Leitlinienkoordination (02.09.-05.09.2022). 
12. Die zweite und dritte strukturierte Konsensfindung erfolgte gemäß den Konsensuskonferenzen  am 05. und 16.09.2022 
nach dem Vorgehen des National Instituts of Health (NIH) unter neutraler Moderation durch Dr. Monika Nothacker, 
AWMF: 
 Vorstellung der Empfehlungen, der Evidenzgrundlage und der Einschätzungen der Entscheidungskriterien durch die 
vorbereitende AG 
 Gelegenheit zu Rückfragen, inhaltliche Klärung, Aufnahme von Änderungsvorschlägen  
 ggf. Priorisierung von Vorschlägen, Probeabstimmung 
 bei Nicht-Erreichen eines ausreichenden Konsenses erneute Diskussion und Abstimmung von Änderungsvorschlägen  
 
Die Konsensuskonferenzen wurden jeweils virtuell durchgeführt, die Stimmabgaben erfolgten elektronisch (OpenSlides).  
Bei der Konferenz am 05.09.2022 wurden folgende Themen behandelt: 
 Präambel 
 Anmerkungen zur Präambel 
 Empfehlung 1: Kohortierung und/ oder Reduktion der Schüler*innenzahl im Präsenzunterricht  
 Empfehlung 2: Maskentragen bei Schüler*innen, Lehrkräften und weiteren in der Schule tätigen Personen  
 Empfehlung 4: Maßnahmen bei Musikunterricht in Schulen 
 Empfehlung 5: Maßnahmen bei Sportunterricht in Schulen 
 Empfehlung 6: Umgang mit Verdachtsfällen 
 Empfehlung 7: Umgang mit Kontaktpersonen - entfällt 
 
Bei der Konferenz am 16.09.2022 wurden folgende Themen behandelt: 
 Empfehlung 3: Maßnahmen auf Schulwegen 
 Empfehlung 8: Lüften und Reduktion der Aerosolkonzentration in Unterrichtsräumen 
 Empfehlung 9: Luftreinigung und Reduktion der Aerosolkonzentration in Unterrichtsräumen  
 Empfehlung 10: Teststrategien  
 
Für alle Empfehlungen wurde ein Konsens oder ein starker Konsens erreicht. Empfehlung 7 entfällt in der Kurzfassung Version 
2.0, da die Aspekte des Umgangs mit Kontaktpersonen in der Schule durch das Infektionsschutzgesetz geregelt werden und die 
Umsetzung der dort genannten Bestimmungen den jeweiligen Gesundheitsämtern unterlieg t.  
 
Empfehlungsgraduierung und Feststellung der Konsensstärke 
Qualität der Evidenz  
Einteilung in:  Sehr niedrig  –  Niedrig  –  Moderat  –  Hoch  
Empfehlungsgrade 
Starke Empfehlung (Empfehlungsgrad A) Formulierung: soll / soll nicht 
Empfehlung (Empfehlungsgrad B) Formulierung: sollte / sollte nicht 
Offene Empfehlung (Empfehlungsgrad 0) Formulierung: kann erwogen werden / kann verzichtet werden

S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen  
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 35 
Konsensusstärken 
Zustimmung von > 95% der Stimmberechtigten Formulierung: Starker Konsens 
Zustimmung von > 75-95% der Stimmberechtigten Formulierung: Konsens 
Zustimmung von > 50-75% der Stimmberechtigten Formulierung: Mehrheitliche Zustimmung 
Zustimmung von < 50% der Stimmberechtigten Formulierung: Keine mehrheitliche Zustimmung 
 
6 Redaktionelle Unabhängigkeit 
6.1 Finanzierung 
Versionen 1.0 – 1.2 
Die Erstellung der Versionen 1.0 – 1.2 der lebenden Leitlinie wurden im COVID-19 Evidenzökosystem (CEOsys) Projekt 
initiiert, das im Rahmen des Nationalen Forschungsnetzwerks der Universität smedizin zu COVID-19 (NUM) vom 
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert wird.  
Der Cochrane Rapid Review und die Moderation durch Dr. Monika Nothacker wurden ebenfalls durch das CEOsys Projekt 
finanziert. Die Arbeit des wissenschaftlichen Sekretariats und des Methodenteams der LMU München wurde teils aus Mitteln 
des Lehrstuhls für Public Health und Versorgungsforschung der LMU München finanziert, teils ehrenamtlich getätigt. Die 
weitere methodische Beratung durch die AWMF (Dr. Monika No thacker) wurde ebenfalls ehrenamtlich getätigt. Die 
Teilnehmenden der Fachgesellschaften und Organisationen waren ausschließlich ehrenamtlich tätig, dafür bedanken wir uns 
nachdrücklich. 
 
Version 2.0 
Die Erstellung der Version 2.0 der lebenden Leitlinie wurden im coverCHILD Projekt (COVID-19 Forschungsplattform für 
Kinder und Jugendliche) initiiert, das im Rahmen des Nationalen Forschungsnetzwerks der Universitätsmedizin zu COVID -19 
(NUM) vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) g efördert wird.  
Die Arbeit des wissenschaftlichen Sekretariats in Dresden wurde aus Mitteln der Klinik und Poliklinik für Kinder- und 
Jugendmedizin des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden , sowie teilweise aus einer Förderung durch den Freistaat 
Sachsen in „paedSaxCoViDD“ finanziert. Die Arbeit des wissenschaftlichen Sekretariats in Hamburg wurde aus Mitteln der 
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik – Forschungssektion "Child Public Health" –  
des UKE Hamburg finanziert. Die Arbeit des wissenschaftlichen Sekretariats in München wurde aus Mitteln des Lehrstuhls für 
Public Health und Versorgungsforschung der LMU München finanziert.  
 
Die Aktualisierung des Cochrane Reviews wurde durch Mittel des Lehrstuhls für Public Health und Versorgungsforschung der 
LMU München finanziert, die Moderation durch Dr. Monika Nothacker durch die DGKJ.   
 
Die Teilnehmenden der Fachgesellschaften und Organisationen waren ausschließlich ehrenamtlich tätig, dafür bedanken wir 
uns nachdrücklich. 
6.2  Erklärung von Interessen und Umgang mit Interessenkonflikten 
Version 1.0 – 1.2  
Alle Beteiligten reichten bei der Ersterstellung der Leitlinie eine Interessenerklärung ein (s. Anhang). Die Interessen wurden 
von je einer Vertreterin/einem Vertreter der AWMF, der DGEpi, der DGPI, der Bundesschülerkonferenz sowie des 
Methodenteams der LMU München bewertet.  
Version 2.0 
Für die aktuelle Fassung wurden die Interessenerklärung erneut eingeholt und von den neutralen Methodikerinnen S. Topf 
und J Blankenburg bewertet. 
Folgende Sachverhalte wurden als Interessenkonflikte diskutiert bzw. festgelegt:

S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen  
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 36 
Direkte Interessen 
Finanzielle Beziehungen zur 
Industrie/Unternehmenswirtsc
haft  
Beratungs-/Vortragshonorare, Forschungsförderung von Unternehmen, die 
Lüftungsanlagen sowie Gesichtsmasken herstellen, ggf. Unternehmen des Nahverkehrs 
oder Computer/Laptophersteller oder Aktienbesitz von solchen Unternehmen wurden 
als Interessenkonflikte eingestuft.    
Es wurden keine Beziehungen dieser Art in der Leitliniengruppe bzw. beim 
wissenschaftlichen Sekretariat/Methodenteam festgestellt. Die festgestellten 
finanziellen Beziehungen zur Industrie beschränkten sich auf Pharmaindustrie ohne 
einen direkten Bezug zu COVID-19. 
Finanzierung/Forschungsförder
ung durch 
Kultusministerien/Kultusministe
rkonferenz/Ministerium für 
Bildung und 
Forschung/Öffentliche 
Bildungseinrichtungen 
Das wissenschaftliche Sekretariat/Methodenteam sowie einige Mitglieder der 
Leitliniengruppe erhalten Finanzierung/Forschungsförderung von den genannten 
Institutionen. Es wurde diskutiert, ob durch diese eine Beein trächtigung der 
Unabhängigkeit vorliegt. Im Allgemeinen wird öffentliche Forschungsförderung im 
Vergleich zu industrieller Forschungsförderung als unabhängiger eingeschät zt. 
Außerdem wurde die Richtung der Interessen der Forschungsförderer als zum Teil 
unterschiedlich, zum Teil nicht unmittelbar bekannt eingeschätzt. 
Angesichts der Schutzfaktoren: systematische Evidenzrecherche und -bewertung, 
kriteriengestützte Entscheidungsfindung, strukturierte Konsensfindung der 
repräsentativen Leitliniengruppe wurde keine Zuweisung eines Interessenkonflikts 
vorgenommen. 
Indirekte Interessen 
Sonstige Es wurde diskutiert, ob Elternschaft eines schulpflichtigen Kindes einen 
Interessenkonflikt darstellt. Einerseits gaben mehrere Mitglieder der Leitliniengruppe 
(neben den Elternvertreter*innen) an, schulpflichtige Kinder zu haben, andererseits 
gaben mehrere Mitglieder der Leitliniengruppe (neben den Lehrervertreter*innen) 
Lehrer*innen als nahe Verwandte zu haben bzw. enge persönliche Beziehungen zu 
Lehrer*innen zu pflegen. Aus diesem Grund und aufgrund des Schutzfaktors einer 
multiperspektivischen Gruppenzusammensetzung, wurde auf die Zuweisung eines 
Interessenkonflikts verzichtet. 
 
Im Ergebnis wurde für kein Mitglied der Leitliniengruppe ein Interessenkonflikt festgestellt. Eine Einteilung in gering, moderat  
und hoch unterblieb deshalb. Die Bewertungskriterien und Ergebnisse wurden zu Beginn der Leitliniengruppensitzung vorge -
stellt und mit der gesamten Gruppe abgestimmt.  
 
7 Verabschiedung 
Diese Kurzfassung Version 2.0 der Leitlinie wird von den Vorständen folgender beteiligten Organisationen mitgetragen:  
 Deutsche Gesellschaft für Epidemiologie, DGEpi 
 Deutsche Gesellschaft für Public Health, DGPH 
 Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, DGKJ 
 Deutsche Gesellschaft für pädiatrische Infektiologie, DGPI 
 Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin, DGSPJ  
 Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, DGKJP  
 Akademie für Ethik in der Medizin, AEM 
 Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin, GHUP  
 Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention, DGSMP  
 Gesellschaft für Virologie, GfV 
 Robert Koch-Institut, RKI 
 Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, BVÖGD  
 Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, BVKJ 
 Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg 
 Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main 
 Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes, DKHW 
 Verband Bildung und Erziehung, VBE

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Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 37 
 Allgemeiner Schulleitungsverband Deutschlands, ASD 
 Hauptpersonalrat für die staatlichen Lehrkräfte an Integrierten Gesamtschulen, Rheinland -Pfalz 
 Verband Sonderpädagogik, vds 
 Bundeselternrat 
 Landeselternrat Niedersachsen 
 Landeselternrat Sachsen 
 Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft, DGfE 
 Staatliches Schulamt Cottbus 
 
Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) hat ein Sondervotum beantragt.  
 
 
8 Gültigkeitsdauer und Aktualisierungsverfahren 
Bei dieser Leitlinie handelt es sich um eine lebende Leitlinie. Die erste Version der Leitlinie wurde im Februar 2021 als 
Kurzfassung Version 1 verabschiedet und veröffentlicht. Die Kurzfassung Version 1.1 wurde im November 2021 verabschiedet 
und im März 2022 nach redaktionellen Änderungen als Kurzfassung Version 1.2 veröffentlicht. Die darin enthaltenen 
Empfehlungen erschienen parallel in Langfassung Version 1.2. Die hier vorliegende Kurzfassung Version 2.0 besteht ohne 
parallele Langfassung. In Ergänzung zu dieser Kurzfassung Version 2.0 sind als weitere Dokument der Anhang und das WHO-
INTEGRATE-Framework für die Kurzfassung Version 2.0 auf der AWMF-Webseite abrufbar. Weitere Aktualisierungen sind bis 
30.09.2023 geplant. 
 
Bei Fragen zu der Leitlinie, der Gültigkeitsdauer oder dem 
Aktualisierungsverfahren wenden Sie sich bitte an das wissenschaftliche 
Sekretariat (kontakt@schulleitlinie.de).

S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen  
Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 38 
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Kurzfassung Version 2.0 | September 2022 39 
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Versionsnummer:                      2.0
Erstveröffentlichung:      02/2021
Überarbeitung von:      09/2022
Nächste Überprüfung geplant:    09/2023
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

1902 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer  11.11.2022 
 3490/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 21.11.2022 
Gesundheitsausschuss 22.11.2022 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 
23.08.2022 "Nachfrage nach Luftfiltern statt Lüften" 
Die FDP-Fraktion stellt der Verwaltung folgende Fragen zum Thema „Luftfilter und Lüften bei den 
Schuleingangsuntersuchungen“: 
 
Frage 1 
Ist 15-minütiges Lüften des Untersuchungsraums für Schuleingangsuntersuchungen noch notwendig? 
 
Frage 2   
Ist eine Installation eines Luftfilters im Untersuchungsraum für Schuleingangsuntersuchungen möglich? 
 
 
Dazu teilt die Verwaltung folgendes mit: 
 
Zu Frage 1  
Seit Ende September 2022 ist es nicht mehr erforderlich, 15 Minuten jede Stunde zu lüften. Es sollte 
jedoch regelmäßig gelüftet werden. Die Lüftung kann je nach Größe des Raumes und der Personenanz-
ahl zeitlich variieren, sollte aber nicht mehr als 5 Minuten dauern. Eine gute Orientierung kann hierbei 
der CO2-Timer sein, eine vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 
(IFA) und der Unfallkasse Hessen (UKH) entwickelte App, die für jeden fensterbelüfteten Raum den rich-
tigen Lüftungszeitpunkt und die optimale Lüftungsfrequenz ermittelt. 
 
Weitere Informationen sind unter dem folgenden Link zu finden: 
https://intranet.verwaltung.stadtkoeln.de/intranet/news/themen/gesundheit/2020/10/13/08395/news.html?
url_seite=/intranet/aemter/i_2/index.html. 
 
 
Zu Frage 2 
Gemäß der aktualisierten S3-Leitlinie zum Corona-Schutz für Schulen „Maßnahmen zur Prävention und 
Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen“ in der Fassung aus September 2022 kann auf den 
Einsatz von Luftreinigern verzichtet werden (siehe Anlage 1, Seite 21). 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (2)

21.11.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.11.2022 Gesundheitsausschuss
TOP 2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3490/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
11.11.2022
Erstellt
19.10.2022 14:03