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3205/2019

Schulrechtliche Errichtung einer dreizügigen Grundschule – als offene Ganztagsgrundschule - in Köln-Marienburg am Standort Gaedestraße 31, 50968 Köln zum Schuljahr 2022/23

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 21.11.2019

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Anlage - SEP Bewertung für schulrechtlichen Errichtungsbeschluss Grundschule Gaedestraße

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Anlage - SEP Bewertung für schulrechtlichen Errichtungsbeschluss Grundschule Gaedestraße

7466 Zeichen

IV/2 
Stabsstelle Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 
 
 
Schulentwicklungsplanerische Bewertung 
 
Bestätigung des Bedarfs an neuen Schulplätzen für die Stadtteile Marienburg, 
Bayenthal, Raderthal, und Raderberg. 
Bereits im Jahr 2014 hatte die Verwaltung das Bedürfnis für eine neue Grundschule 
dargestellt und der Planungsbeschlussvorlage 3453/2014 als Anlage beigefügt. 
Die damals zugrunde gelegten Daten werden im Folgenden in Kurzform aktualisiert, um 
transparent darzustellen, dass der Bedarf für zusätzliche Schulplätze in den genannten 
Stadtteilen weiterhin gegeben ist: 
 
Das Grundschulangebot für Bayenthal, Marienburg, Raderthal und Raderberg ist 
unverändert: 
Schulart Schule Zügigkeit Kapazität nach 
Klassenstärke 23 
Max. Kapazität 
Stadtteil Bayenthal   
KGS  Cäsarstraße 1,5 Züge 23 bzw. 46 Plätze 29 bzw. 56 
Plätze 
GGS Cäsarstraße 3 Züge 69 Plätze 81 Plätze 
Summe Stadtteil Bayenthal und 
Marienburg 
4,5 Züge 92 bzw. 115 Plätze 110 bzw. 137 
Plätze 
Stadtteil Raderberg   
GGS  Annastraße 3 Züge 69 Plätze 81 Plätze 
Summe Stadtteil Raderberg 3 Züge 69 Plätze 81 Plätze 
Summe Stadtteile Raderthal und 
Raderberg 
7,5 Züge 161 bzw 184 Plätze 191 bzw. 218 
Plätze 
 
In den Stadtteilen Marienburg und Raderthal sind (bisher) keine Grundschulen vorhanden. 
 
Sofern die Klassenbildung an den Grundschulen auf Basis des mit der Inklusionsrunde 
vereinbarten maximalen Klassenbildungswertes von 25 im gemeinsamen Lernen erfolgen 
würde, ständen jährlich zumindest 175 Plätze in den Eingangsklassen zur Verfügung. 
 
1. Bedürfnisfeststellung/Bedarf 
 
Ausgangspunkt für schulentwicklungsplanerische Überlegungen ist die voraussichtliche 
Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen in der Kommune. Hierzu werden regelmäßig 
aktualisierte Einwohnerdaten, die Entwicklung der Schülerzahlen und die schulrechtlich 
(veränderten) Rahmenbedingungen zueinander in Beziehung gesetzt und mit dem Bestand 
an Schulraum abgeglichen. 
 
Die Summe der stärksten Einschulungsjahrgänge der derzeit vorliegenden, kleinräumigen 
Einwohnerprognose (bis 2030) ergibt einen Spitzenbedarf von rd. 310 Einschulungen für die 
vier Stadtteile. Im Durchschnitt der Jahre bis 2030 werden lt. Einwohnerprognose rd. 275 
Schüler*innen jährlich schulpflichtig. 
 
Bei der Bedarfskalkulation im Jahr 2014 war eine Reihe von Wohnbauprojekten mit

insgesamt 1.700 Wohneinheiten in Planung. 
 
Davon sind bereits fertig gestellt und bezogen: 
Gustav-Heinemann-Ufer („Goldenes Hochhaus“):  rd.     300 Wohneinheiten 
Alteburger Straße / Allianz-Wohnpark:   rd.       80 Wohneinheiten 
Gaedestraße:       rd.     490 Wohneinheiten 
Lindenallee:       rd.       50 Wohneinheiten 
Raderberger Straße 154-160:    rd.     180 Wohneinheiten 
        Rd. 1.100 Wohneinheiten 
 
Die Zuzüge in die neugeschaffenen Wohneinheiten sind in die aktuellen Einwohnerdaten 
eingeflossen.  
 
Auf Basis einer einfachen Fortschreibung der Einwohnerzahlen1 können sich im 
Betrachtungszeitraum bis 2024/25 die Zahl der schulpflichtig werdenden Kinder in den vier 
Stadtteilen, wie erwartet, weiterhin stark ansteigend entwickeln. Diese Zahlen liegen ab 
2020/21 im Korridor zwischen dem Durchschnittswert und dem Maximalwert der 
Einwohnerprognose bis 20302: 
 
 
 
Zum Schuljahr 2019/20 liegen für die Grundschulen an der Cäsarstraße und Annastraße 
insgesamt 178 Anmeldungen vor. Bisher sind regelmäßig Schüler*innen, die in den 
Stadtteilen Marienburg, Bayenthal, Raderthal oder Raderberg wohnen auch in den 
benachbarten/naheliegenden Stadtteilen Neustadt/Süd, Zollstock oder Klettenberg an 
Grundschulen aufgenommen worden. Da auch in diesen Stadteilen die Zahl der zukünftig 
einzuschulenden Kinder ansteigt, ist ungewiss, in welcher Größenordnung die Aufnahmen in 
diesen Stadtteilen zukünftig möglich sein werden.  
 
Daher geht die Verwaltung sicherheitshalber davon aus, dass der Bedarf an 
Grundschulplätzen für die Stadtteile Marienburg, Bayenthal, Raderthal und Raderberg auch 
in Grundschulen in diesen Stadtteilen gedeckt werden muss. 
 
Bereits aufgrund der bisherigen Entwicklung in den vier Stadtteilen ergibt sich im Mittel der 
Jahre 2020/21 bis 2024/25 ein zusätzlicher Bedarf von rd. 135 zusätzlichen Plätzen – 
bezogen auf den Klassenbildungswert 23. 
 
Durch die Grundschule Gaedestraße werden rd. 70 Plätze je Jahrgang geschaffen. Durch 
die vorgesehenen Erweiterungen an den Standorten Cäsarstraße (von 4,5 auf 6 Züge) und 
an der Annastraße von 3 auf 4 Züge) ergibt sich ebenfalls ein Platzgewinn von rd. 70 bis 75 
Plätzen je Jahrgang. Nach Fertigstellung der Schulbauprojekte stehen dann rd. 300 Plätze in 
den Eingangsklassen – bezogen auf den Klassenbildungswert 23 – in den Stadtteilen 
Bayenthal, Marienburg, Raderthal und Raderberg zur Verfügung. 
 
In der Summe der drei benannten Schulbau- und Schulerweiterungsprojekte3 könnte der 
                                                 
1 Stand 31.12.2018 (unter 6-Jährige) 
2 Mittelwert 2020 bis 2030 = 274 Kinder je Einschulungsjahrgang; Maximalert 310 für 2029. 
3 Neue Grundschule Gaedestraße, Erweiterung der Grundschulstandorte Cäsarstraße (mit GGS und 
KGS) und Annastraße (GGS).  
2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25
Bayenthal 77 108 97 130 111 116
Marienburg 59 79 70 71 73 81
Raderberg 53 60 66 59 68 78
Raderthal 43 34 65 34 44 34
Summe 232 281 298 294 296 309
mögliche Einschulungen im Schuljahr

erwartete Bedarf gedeckt werden, sofern keine weiteren Zuzüge mehr erfolgen würden. Im 
Rahmen der Bandbreiten zur Klassenbildung wäre es in begrenztem Umfang sogar noch 
möglich, zusätzliche Kinder aufzunehmen, die in noch nicht fertiggestellte oder neue 
Baugebiete zuziehen würden. Bis zur maximalen Belegung der Klassen im Gemeinsamen 
Lernen (25 Schüler*innen/Klasse) beispielsweise besteht eine „Reserve“ von insgesamt rd. 
25 Plätzen. Bis zur maximalen Ausschöpfung der Bandbreiten besteht dann eine „Reserve“ 
von 45 Plätzen. 
 
Hinweis zur Einwohnerprognose 2018 
Die Einwohnerprognose soll zukünftig spätestens in 3-jährigem Rhythmus aktualisiert 
werden. Die Einwohnerprognose vermittelt ein mögliches Bild der zukünftigen 
Einwohnerentwicklung auf Basis vergangenheitsbezogener Indikatoren. Die 
Einwohnerprognose berücksichtigt im Gegensatz zur „einfachen Fortschreibung“ der jeweils 
aktuellen Einwohnerdaten, Geburten- und Sterberaten, das bisherige regionale und 
überregionale Wanderungsverhalten und Zuzüge aus dem Ausland mit ein. 
 
Sofern sich die Indikatoren zukünftig anders entwickeln als in der Vergangenheit, hat dies 
Auswirkungen auf die tatsächliche, zukünftige Einwohnerzahl  
 
In der Einwohnerprognose 2018 sind die Baugebiete Gaedestraße, Raderberger Straße, 
Deutsche Welle, nördlich Mansfelder Straße und Teile der Parkstadt Süd berücksichtigt. 
 
Daher ist ein direkter Vergleich mit den jeweils aktuellen Einwohnerdaten nicht zielführend. 
Der Abgleich beider Daten kann lediglich im Laufe der Jahre dazu dienen, die dann 
vergangene Einwohnerprognose zu bewerten. 
 
Die Bildungsverwaltung empfiehlt, bei der Kapazitätskalkulation den Korridor zwischen dem 
Durchschnitt der möglichen Einschulungen 2020 bis 2030 und dem maximalen 
Einschulungswert bis 2030 im Rahmen der Klassenbildungswerte abzudecken. 
 
Fazit 
 
In Bezug auf den Standort Gaedestraße ist damit festzustellen, dass die neue Grundschule 
zwingend erforderlich ist, um zur Bedarfsdeckung für die Stadtteile Marienburg, Bayenthal, 
Raderberg und Raderthal beizutragen.

Beschlussvorlage Rat

12142 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3205/2019 
Freigabedatum 
 21.11.2019 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Schulrechtliche Errichtung einer dreizügigen Grundschule - als offene Ganztagsgrundschule - 
in Köln-Marienburg am Standort Gaedestraße 31, 50968 Köln zum Schuljahr 2022/23 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung 
mit § 81 Abs. 3 SchulG die Errichtung einer 3-zügigen Grundschule am Standort Gaedestraße 
31, 50968 Köln-Marienburg zum 01.08.2022, beginnend mit dem Jahrgang 1. 
 
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Einführung des of-
fenen Ganztages (§ 9 Abs. 3 SchulG) an der neu zu errichtenden Grundschule an dem 
Standort Gaedestraße 31, 50968 Köln, zum Schuljahr 2022/23, mit der Maßgabe, dass die 
Landesmittel zur Förderung außerunterrichtlicher Angebote bereit gestellt werden. 
 
3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die erforderliche Genehmigung zur Errich-
tung der Grundschule gemäß § 81 Absatz 3 Schulgesetz NRW bei der Bezirksregierung Köln 
zu beantragen. 
 
4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, das Bestimmungsverfahren gem. § 27 Abs. 
1 SchulG durchzuführen und die Schulart der neuen Schule festzulegen, bevor die Elternan-
schreiben zur Schulanmeldung zum Schuljahr 2022/23 verschickt werden. 
 
5. Der Rat beschließt vorbehaltlich der Gewährung der Landeszuschüsse und im Vorgriff auf ei-
ne noch zu beschließende Erweiterung des Ausbaus der OGS-Platzzahlen über das Schuljahr 
2021/22 und über die Gesamtzahl von 33.000 OGS-Plätzen hinaus, ab dem Schuljahr 
2022/23 sukzessive insgesamt 300 OGS-Plätze für die an dem Standort Gaedestraße 31 neu 
einzurichtende Grundschule bereit zu stellen. Dies entspricht einer 100%igen Versorgungs-
quote. 
 
6. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Finanzierung der Zuwendungen an die 
Träger im Rahmen der Landesmittel sowie durch die Bereitstellung kommunaler Mittel sicher-
zustellen. 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.01.2020 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.01.2020 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.01.2020 
Finanzausschuss 03.02.2020 
Rat 06.02.2020

2 
Die Finanzierung der zusätzlichen OGS-Plätze erfolgt aus den im Haushaltsplan für die Jahre 
2022 ff. noch zu veranschlagenden Haushaltsmitteln. 
 
7. Der Rat beschließt die Zusetzung einer 1,0 Stelle Schulhausmeisterin/ Schulhausmeister in 
der EG 6 TVöD zur Betreuung des neuen Schulgebäudes Gaedestraße in Köln-Marienburg. 
 
8. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2022 die Zusetzung zusätzlicher, insgesamt 0,7 Stellen 
Verwaltungsbeschäftige/r (Schulsekretär/in) in der EG 5 TVöD für die neu zu errichtenden 
Grundschule Gaedestraße in Köln-Marienburg. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stel-
lenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des 
Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden 
Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 
a) Personalaufwendungen    s. Begr. € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Sachstand 
 
Bereits im Bericht „Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Köln 2011“ hat die Verwal-
tung dargestellt, dass im Bereich Marienburg zusätzliche Grundschulplätze erforderlich sind, um mit-
tel- und langfristig den erwarteten Bedarf wohnortnah zu decken (S. 164): 
„Im Stadtteil Marienburg gibt es derzeit keine Grundschule. Rund ein Viertel der Kinder, die in den 
beiden Stadtteilen Bayenthal und Marienburg gemeldet sind, besuchen eine Grundschule in einem 
anderen Stadtteil. Unter Fortschreibung dieses Schulwahlverhaltens und vor dem Hintergrund der 
vorgesehenen Wohnbautätigkeit im Stadtteil Marienburg (im Baugebiet Gaedestraße sind zusätzlich 
15 bis 30 Kinder zu erwarten) sowie in unmittelbar angrenzenden Stadtteilen werden mittel- bis lang-
fristig 140 bis 155 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang erwartet. Bei einer Kapazität zwischen 96 
und 120 Plätzen an den Grundschulen in Bayenthal erscheint es erforderlich, eine neue 2-zügige 
Grundschule zu errichten. Ein geeignetes Grundstück muss durch die Fachämter gesichert werden.“ 
Mit Beschluss 3453/2014 hat der Rat die Planungsaufnahme für das Schulgebäude Gaedestraße 
beschlossen. Das Bedürfnis für die neue Grundschule wurde in der damaligen schulentwicklungspla-
nerischen Stellungnahme (Anlage 2 zu 3453/2014) nachgewiesen. 
Mit Vorlage 0460/2016 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, aufgrund der Dringlichkeit mehrere 
Schulbauprojekte (Grundschulen Friedrich-Karl-Straße, Statthalterhofallee, Gaedestraße und Thessa-
loniki-Allee, sowie das Gymnasium Zusestraße und die Gesamtschule Wasseramselweg) in modula-
rer Bauweise zu errichten. 
Für den Neubau des Schulgebäudes Gaedestraße (Prio-Liste, Prio 0, Auftragsnummer bei 26: 20, 
Vorlage 2905/2019) wurde in der Sitzung des Rates am 07.11.2019 der Baubeschluss herbeigeführt 
(Vorlage 2135/2019). Gemäß Prio-Liste ist die Fertigstellung des Gebäudes nach derzeitiger Ein-
schätzung für das IV. Quartal 2021 vorgesehen.

4 
Aufgrund des avisierten Fertigstellungstermins kann der Schulstart zum Schuljahr 2021/22 zum 
01.08.2021 (faktisch, nach Ende der Sommerferien zum 18.08.2021) nicht erreicht werden. Ein Start 
an anderer Stelle in einem Interim ist mangels fehlender Räume nicht möglich. Die Grundschule kann 
daher ihren Betrieb erst zum Schuljahr 2022/23 aufnehmen. 
Nachdem der Termin der Inbetriebnahme des neuen Gebäudes absehbar ist, kann die schulrechtli-
che Errichtung der neuen Grundschule beschlossen werden. 
 
Offener Ganztag 
Die neue Grundschule an der Gaedestraße soll als dreizügige Schule errichtet werden. Bei einer an-
genommenen Klassenfrequenz von 25 Schülerinnen und Schülern ist bei einer Vollbelegung mit ins-
gesamt 300 Kindern im Schuljahr 2025/26 zu rechnen. Die Regierungsparteien haben auf Bundes-
ebene im Koalitionsvertrag die Schaffung eines Rechtsanspruches auf einen Ganztagsplatz für 
Grundschulkinder festgelegt. Dieser Anspruch soll voraussichtlich ab 2025 gelten. Unter diesem Ge-
sichtspunkt und auch in Kenntnis der tatsächlichen Bedarfslagen an vielen offenen Ganztagsschulen 
in Köln, muss von der Erforderlichkeit einer 100%igen Bedarfsdeckung ausgegangen werden. 
 
Die Finanzierung der Zuwendungen an die Träger muss im Rahmen der Landesmittel sowie durch die 
Bereitstellung kommunaler Mittel sichergestellt werden. 
Der kommunale Zuschussbedarf stellt sich aufgrund der aktuellen Datenlage wie folgt dar: 
2022:    60.311 € 
2023:  175.613 € 
2024:  293.428 € 
ab 2025 : 413.830 € 
 
Die Finanzierung des Zuschussbedarfes erfolgt ab dem Haushaltsjahr 2022 aus zusätzlich zu veran-
schlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in der Teilergebnisplanzeile 13, 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.  
 
Zusätzliche Personalkosten für OGS: 
Für die Erhebung der Elternbeiträge werden mit dem Ausbau des offenen Ganztages grundsätzlich 
weitere Personalressourcen benötigt. Die Darstellung des zusätzlichen Personalbedarfes sowie der 
entsprechenden zusätzlichen Personalkosten wird im Rahmen der allgemeinen Ratsvorlage über die 
stadtweite Einrichtung zusätzlicher OGS-Plätze ab dem Schuljahr 2022/2023 erfolgen. 
 
Raumsituation und Gebäudefertigstellung: 
Mit Baubeschluss vom 15.03.2016 hat der Rat der Stadt Köln (Vorlage 0460/2016) die Basis für den 
Bau des Gebäudes für eine Grundschule in der Gaedestraße (Marienburg) beschlossen. Das Raum-
programm ist dieser Beschlussvorlage zu entnehmen. Das Projekt wird in der Prio 0 der aktuellen 
Maßnahmenliste Schulbau (Vorlage 2905/2019) ausgewiesen. In der Prio -Liste ist das IV. Quartal 
2021 als Fertigstellungstermin des Gebäudes Gaedestraße angegeben. 
 
Stellenbedarf / Personalkosten 
Schulsekretariat und Schulhausmeister 
Die Bewertung der Schulausmeisterstelle richtet sich nach der tariflichen Reinigungsfläche des 
Schulgebäudes. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand wird die tarifliche Reinigungsfläche des neuen 
Grundschulgebäudes Gaedestraße ca. 4.700 qm betragen. Genau kann diese erst nach Fertigstel-
lung des Schulgebäudes durch Erstellung eines Aufmaßes benannt werden. Schulhausmeisterstellen 
mit einer tariflichen Reinigungsfläche von 4.250 bis 7.500 qm sind nach EG 6 TVöD zu bewerten. 
Demnach belaufen sich die zusätzlichen Personalkosten voraussichtlich auf jährlich 65.800 €. Ggf. 
bedarf es noch einer Anpassung der Bewertung der Schulhausmeisterstelle. Die ab dem Haushalts-
jahr 2022 entstehenden zusätzlichen Personalkosten für den Schulhausmeister/die Schulhausmeiste-
rin der neuen Grundschule Gaedestraße sind im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in der 
Teilergebnisplanzeile 11, Personalaufwendungen zusätzlich bereitzustellen.

5 
 
Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich 
neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbundenen Be-
wertung der Schulsekretariatsstellen sowie der Sicherstellung einer Grundversorgung. Durch die Er-
richtung der neuen Grundschule Gaedestraße entsteht ein zusätzlicher Bedarf in Höhe von insgesamt 
0,7 Stellen EG 5 TVöD für das Schulsekretariat. Der zusätzliche Stellenbedarf ist jeweils anteilig in 
den jeweiligen Schuljahren bereitzustellen. 
Die ab dem Haushaltsjahr 2022 entstehenden zusätzlichen Personalkosten für das Schulsekretariat 
der neuen Grundschule Gaedestraße in Höhe von insgesamt 32.692 € p.a. sind im Teilergebnisplan 
0301, Schulträgeraufgaben in der Teilergebnisplanzeile 11, Personalaufwendungen zusätzlich bereit-
zustellen. Ebenso sind für die neue Grundschule jährlich 12.800 € für die Einrichtung eines Büroar-
beitsplatzes zu berücksichtigen. Die Deckung erfolgt im Teilergebnisplan 0301, Teilergebnisplanzeile 
16, sonstige ordentliche Aufwendungen durch entsprechenden Wenigeraufwand bei den Sachmitteln. 
Seiteneinsteigerklassen 
Im Zuge der internationalen Migration und der Mobilität innerhalb Europas ergeben sich für die Stadt 
Köln steigende Zuzugszahlen. Neben der Wohnsituation stellt insbesondere die Erfüllung der Schul-
pflicht für Kinder und Jugendliche, die ohne oder nur mit rudimentären Deutschkenntnissen nach 
Deutschland kommen und darüber hinaus in manchen Fällen noch nicht alphabetisiert sind, eine be-
sondere Herausforderung dar.  
Da in unmittelbarer Nähe zum zukünftigen Grundschulstandort Gaedestraße in den Räumen des 
ehemaligen Bonotels eine größere Anzahl von Menschen mit Fluchterfahrung untergebracht werden 
kann, sollte an der neuen Grundschule Gaedestraße, wenn aufgrund der Raumkapazität die Möglich-
keit besteht, auch die Förderung von Seiteneinsteigern vorgesehen werden.  
 
Anordnung der sofortigen Vollziehung: 
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmit-
tel Einzelner gegen die Errichtung der neuen Grundschule Gaedestraße zu einem erheblichen finan-
ziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen 
juristischen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern frühzeitig vor 
Beginn des Schuljahres 2022/23 Klarheit über das Grundschulangebot in den Stadtteilen Marienburg, 
Bayenthal, Raderthal und Raderberg zu haben. 
 
Anlage – Schulentwicklungsplanerische Einschätzung

Beratungsverlauf (5)

20.01.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.01.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
27.01.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.02.2020 Finanzausschuss
TOP 10.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2020 Rat
TOP 10.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3205/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
21.11.2019
Erstellt
11.09.2019 15:38