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Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 23.01.2020

Beantwortung einer Anfrage (BV) 2124/2020 vom 14.07.2020

Stand: Am 20.08.2020 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 2124/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.08.2020 Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 23.01.2020 hier: Top 10.3.1 Fühlinger See / Zweckverband Stöckheimer Hof Die Sportverwaltung nimmt zu den neuen Anfragen von Herrn Kleinjans wie folgt Stellung: Zur Frage 1: Wer kommt für die Kosten der Erhaltung und Pflege des Escher Sees auf? Antwort: Soweit die Pflege am Escher See sich auf das umgebende Grün, Wege etc. bezieht, wird diese aktu- ell vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wahrgenommen. Um den südlichen Teil innerhalb der Einzäunung kümmert sich noch der Zweckverband Erholungsgebiet Stöckheimer Hof. Zur Frage 2: Gibt es einen Gewässerpflege- und Entwicklungsplan o.ä. für den Bereich Escher See oder LSG – 4906-0010? Beispiel: Gewässerpflege- und Entwicklungsplan Jockrim Antwort: Der Escher See als Ergebnis der dortigen Auskiesung ist ein fertiggestelltes Gewässer mit einem ausgewiesenen Badebereich. Konzepte zur Pflege und Entwicklung des Gewässers liegen nicht vor und werden derzeit auch nicht als notwendig erachtet. Geltende Regularien (Stadtordnung) bieten die ausreichende Grundlage für ggfs. ordnungsrechtliches Vorgehen. Zur Frage 3: Gibt es erfolgreiche Beispiele aus anderen Bereichen der Stadt oder dem Umland, wo diese Zerstö- rung und Vermüllung, durch Maßnahmen verhindert oder eingeschränkt werden konnten? a) Wenn ja, wie sehen diese aus? Antwort: Es gibt diverse pädagogische Formate, die eine Sensibilisierung der Bevölkerung für intakte Natur- räume zum Ziel haben. Diese richten sich in erster Linie an Kinder. Mit einer entsprechenden Hin- weisbeschilderung wird auf schützenswerte Bereiche aufmerksam gemacht. Es gibt verschiedene Maßnahmen, die den Zugang zu besonders schützenswerten unterbinden. Mit gezielten Anpflanzun- gen kann dies gelingen, es werden auch Einzäunungen vorgenommen. Das Amt für Umweltschutz als Ordnungsbehörde und das Amt für öffentliche Ordnung versuchen im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten rechtswidriges Verhalten zu unterbinden.

Beratungsverlauf

  1. 20.08.2020

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 10.3.1, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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