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2124/2020

Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 23.01.2020

Beantwortung einer Anfrage (BV) 14.07.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 20.08.2020, TOP 10.3.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2249 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 
 2124/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.08.2020 
 
Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 23.01.2020 
hier: Top 10.3.1 Fühlinger See / Zweckverband Stöckheimer Hof 
Die Sportverwaltung nimmt zu den neuen Anfragen von Herrn Kleinjans wie folgt Stellung: 
 
Zur Frage 1: 
Wer kommt für die Kosten der Erhaltung und Pflege des Escher Sees auf? 
 
Antwort: 
Soweit die Pflege am Escher See sich auf das umgebende Grün, Wege etc. bezieht, wird diese aktu-
ell vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wahrgenommen. Um den südlichen Teil innerhalb 
der Einzäunung kümmert sich noch der Zweckverband Erholungsgebiet Stöckheimer Hof. 
 
Zur Frage 2: 
Gibt es einen Gewässerpflege- und Entwicklungsplan o.ä. für den Bereich Escher See oder LSG – 
4906-0010? Beispiel: Gewässerpflege- und Entwicklungsplan Jockrim 
 
Antwort: 
Der Escher See als Ergebnis der dortigen Auskiesung ist ein fertiggestelltes Gewässer mit einem 
ausgewiesenen Badebereich. Konzepte zur Pflege und Entwicklung des Gewässers liegen nicht vor 
und werden derzeit auch nicht als notwendig erachtet. Geltende Regularien (Stadtordnung) bieten die 
ausreichende Grundlage für ggfs. ordnungsrechtliches Vorgehen. 
 
Zur Frage 3: 
Gibt es erfolgreiche Beispiele aus anderen Bereichen der Stadt oder dem Umland, wo diese Zerstö-
rung und Vermüllung, durch Maßnahmen verhindert oder eingeschränkt werden konnten? 
a) Wenn ja, wie sehen diese aus? 
 
Antwort: 
Es gibt diverse pädagogische Formate, die eine Sensibilisierung der Bevölkerung für intakte Natur-
räume zum Ziel haben. Diese richten sich in erster Linie an Kinder. Mit einer entsprechenden Hin-
weisbeschilderung wird auf schützenswerte Bereiche aufmerksam gemacht. Es gibt verschiedene 
Maßnahmen, die den Zugang zu besonders schützenswerten unterbinden. Mit gezielten Anpflanzun-
gen kann dies gelingen, es werden auch Einzäunungen vorgenommen. Das Amt für Umweltschutz 
als Ordnungsbehörde und das Amt für öffentliche Ordnung versuchen im Rahmen ihrer personellen 
Möglichkeiten rechtswidriges Verhalten zu unterbinden.

Beratungsverlauf (1)

20.08.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2124/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
14.07.2020
Erstellt
14.07.2020 11:34