V/0197/2005/1
Integriertes Handlungskonzept / Städtebaulicher Maßnahmenplan gemäß § 171 e Baugesetzbuch
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Hauptvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtplanungsamt Betrifft Integriertes Handlungskonzept / Städtebaulicher Maßnahmenplan gemäß § 171 e Baugesetzbuch für das Programmgebiet "Soziale Stadt" Kinderhaus-Brüningheide Beratungsfolge 02.06.2005 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 07.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 08.06.2005 Ausländerbeirat Anhörung 08.06.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 14.06.2005 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 16.06.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 16.06.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Anhörung 21.06.2005 Stiftungskommission Vorberatung 22.06.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 23.06.2005 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 29.06.2005 Hauptausschuss Vorberatung 29.06.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Rat legt auf der Grundlage des Beschlusses de s Haupt- und Finanzausschusses vom 26.05.2004 (vgl. Vorlage 37/2004), das in der Anlage 1 markierte Gebiet „Brüningheide“ als Maßnahmegebiet des Bund-Länder-Programms „Stadtteile mit besonderem Entwicklung s- bedarf – Die Soziale Stadt“ fest und beauftragt di e Verwaltung erneut, die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm zu beantragen. 2. Der Rat stimmt dem Integrierten Handlungskonzept / Städtebaulichen Maßnahmenplan g e- mäß § 171 e BauGB (Anlagen 2 und 3) für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet zu. 3. Der Rat nimmt die mit der Wohnungswirtschaft erzielte Kooperationsvereinbarung (Anlage 4) zur Kenntnis. Vorlagen-Nr.: V/0197/2005 Auskunft erteilt: Herr Thiel Ruf: 492 61 80 E-Mail: ThielA@stadt-muenster.de Datum: 10.05.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - 4. Die notwendigen Finanzmittel werden entsprechend bereitgestellt, dabei steht die konkrete jährliche Mittelbereitstellung unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates zum jeweiligen Haushaltsplan. Aus der in Anlage 2 dargestellten Gesamtübersicht des Integrierten Handlungskonzeptes / städtebaulichen Maßnahmenplans ergibt sich folgende Finanzierungsübersicht: Gesamtausgaben 2006 bis 2010 1.950.000,00 € davon erwartete Einnahmen aus Landesförderung 2006 bis 2010 1.365.000,00 € davon vereinbarte Beteiligung Dritter/Träger 2006 bis 2010 85.000,00 € Es verbleiben zur städtischen Finanzierung in den Jahren 2006 bis 2010 500.000,00 €. Die gemäß Anlage 2 beteiligten Fachämter werden entsprechend den oben gemachten Aus- sagen jeweils jährlich die benötigten Haushaltsmittel anmelden. Daher erfolgt hier keine Dar- stellung der einzelnen Haushaltsstellen. Begründung: Die Verwaltung hat gemäß Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.05.2004 (vgl. Vorlage 37/2004) mit Datum vom 27.05.2004 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Aufnahme der Stadtzelle „Brüningheide“ in das Bund -Länder-Programm „Stadtteile mit besond e- rem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt“ gestellt. Die Bezirksregierung Münster hat mit Schreiben vom 24.06.2004 diesen Antrag angenommen und zur weiteren Bearbeitung an das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen ( MSWKS) weitergeleitet. Vertreter des MSWKS haben sich am 11.08.2004 im Rahmen einer Ortsbegehung selbst sachkundig gemacht. Die Ergebnisse dieser Besprechung „vor Ort“ sind im Vermerk des MSWKS vom 27.08.2004 (Anlage 4) niedergelegt. In diesem Vermerk fordert das MSWKS die ergänzende Vorlage eines Integrierten Handlungsko n- zeptes bzw. eines städtebaulichen Maßnahmenplans für das Programmgebiet Kinderhaus – Brü- ningheide und eine verbindliche Erklärung der Wohnungswirtschaft über deren aktive Beteiligung am Erneuerungsprozess. Erst damit ist der vorlegte Förderantrag vom 27.05.2004 vollständig und wird vom MSWKS weiter bearbeitet. Zwischenzeitlich hat die Bezirksregierung Münster mit Schreiben vom 11.04.2005 mit- geteilt, dass die Anmeldung für das Programm „Soz iale Stadt NRW – „Brüningheide“ formell neu zu stellen ist, damit die Chance einer Aufnahme in das Bund -Länder-Programm „Soziale Stadt“ gewahrt bleibt. Die Anlage 3 enthält eine mit den Akteuren vor Ort abgestimmte, beispielhafte Aufzählung von Projekten, deren Realisierung sowohl von der Förderung durch das Land NRW - Aufnahme in das Programm "Soziale Stadt" - als auch von der nachhaltigen Finanzierung durch Dritte abhängt. Die- se Projekte nehmen Bezug auf die in der o.g. Vorlage 37/2004 beschriebenen Problemfelder und auf die Potenzialanalyse. Die Projekte haben im Wesentlichen zum Ziel, mit städtebaulichen und integrativ wirkenden Mitteln die Bewohnerschaft in ihren Belangen zu unterstützen und zu fördern und dabei besonders die Zugänge zu den bestehenden Potenzialen – Initiativen, Einrichtungen, Diensten zu verbessern und diese Potenziale selbst weiterzuentwickeln. Dieses geschieht umfassend in allen Projekten durch die differenzierte Berücksichtigung verschie- dener Lebenssituationen wie z.B. Alter, Nationalität, Familienstand etc. - 3 - Auch die Berücksichtigung geschlechtsdifferenzierter Maßnahmen und - wo erforderlich - g e- schlechtsspezifischer Förderung nimmt dabei einen hohen Stellenwert ein. Am 13.05.05 hat auf Initiative des MSWKS ein weiterer Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertre- tern des Ministeriums, der Bezirksregierung, der beteiligten Ämtern der Verwaltung und der am Prozess beteiligten Bürgerinnen und Bürgern stattgefunden. Bei dem Termin wurde das geplante Projekt "Soziale Stadt" (Stadtteil Kind erhaus) besprochen und ein Rundgang durch das Pr o- grammgebiet unternommen. Die anlässlich dieses Termins von den Vertretern des MSWKS gege- benen Hinweise insbesondere zur Nutzung von Regenwasser werden in der Ergänzung des A n- trages noch konkretisiert. Den entsprechenden Hinweisen zu den nicht mehr benötigten Parkpal- letten wird im Laufe des Verfahrens nachgegangen. Von den Vertretern des Ministeriums wurden die bereits benannten Projekte zur Integration und Bildung als besonders zielführend und wichtig gewürdigt. Beteiligung der Wohnungswirtschaft: Bezugnehmend auf die Aussage des MSWKS vom 27.08.2004, dass nach der Anfang der 90er - Jahre im Wohngebiet Kinderhaus -Brüningheide erfolgten öffentlichen Investitionen offensichtlich keinerlei Modernisierungen seitens der Wohnungswirtschaft erfolgt seien, hat die Verwaltung eine Übersicht der in den letzen Jahren getätigten Investitionen der vier vor Ort aktiven Wohnungsun- ternehmen (WU) aufgeführt (Anlage 5). Das Amt für Wohnungswesen hat mit den vier aktiven Wohnu ngsunternehmen der Nordwes t- schleife am 16. Februar 2005 eine Kooperationsvereinbarung (Anlage 6) unterzeichnet, die die bislang bestehenden kooperativen Bemühungen um die Verbesserung der Wohn- und Lebenssitu- ation der Bewohner/innen im Bereich Kinderhaus-Brüningheide ausdrücken und verbindlicher ges- talten soll. Im Eigentum der vier Wohnungsunternehmen befinden sich über 900 Wohnungen. Integriertes Handlungskonzept / Städtebaulicher Maßnahmenplan: Das MSWKS verlangt ferner, dass das Integrierte Handlungsk onzept / der städtebauliche Ma ß- nahmenplan folgende sechs Bereiche abdeckt: 1. Die Verbesserung der Wohnsituation Die Verbesserung der Wohnsituation und die Stärkung des nachbarschaftlichen Zusammenlebens der Menschen in Kinderhaus – Brüningheide sind wic htige Voraussetzungen für eine positive Quartiersentwicklung. Das bisherige Engagement der vier großen Wohnungsunternehmen für das Wohnquartier, dass in dem gemeinsamen Kooperationsvertrag mit dem Amt für Wohnungswesen und den Investitionen und Aktivitäten der letzten Jahre zum Ausdruck kommt (Anlagen 5 und 6), soll mit den Projekten im Handlungsfeld Wohnen fortgeführt und weiterentwickelt werden. Die nachhaltige Qualitätssicherung bezahlbaren Wohnraumes durch Senkung der Nebenkosten, dessen Anpassung an die Wohnungsmarktentwicklung und an die Bedürfnisse älterer und behin- derter Menschen sind wesentliche Ziele der Projekte. Ihnen allen liegt ein partizipativer Ansatz zugrunde. Mieter und Mieterinnen und die Akteure vor Ort sollen im Rahmen der Durchführ ung der Projekte – so weit wie möglich – eingebunden werden. Die Wohnungsunternehmen als wesentliche Projektpartner beteiligen sich an der Finanzierung der Projekte - 4 - 2. Die Gestaltung des öffentlichen Raumes für sichere und lebendige Stadtteile Der öffentliche Raum – quasi das Wohnzimmer der Stadtteils - ist auch ein Spiegelbild eines Wohnquartiers oder Stadtteils. In ihm, auf ihm und mit ihm findet das öffentliche und private Leben statt. Insofern sind alle Maßnahmen, die die Gestaltung des öffentlichen Raumes betreffen immer auch Maßnahmen, die direkt die Bevölkerung betreffen. Somit kann hier mit einer Steigerung der Attraktivität und der Aufenthaltsqualität viel zum Gelingen der Gesamtmaßnahme beigetragen werden - die Maßnahmen sind für die Bevölkerung direkt erlebbar. Nachdem bereits die Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes in den 1980er und 1990er Jahren zur einer gestalterischen Aufwertung geführt haben, sollen mit den Maßnahmen aus dem aktuellen Ansatz folgende Aufgaben stärker untersucht und verbessert werden: • Stärkung der Zentrumsfunktion, Steigerung der Attraktivität sowie Verbesserung des städ- tebaulichen und stadtgestalterischen Erscheinungsbildes im Bereich „Nebenzentrum Sprickmannplatz“ • Verbesserung des Images sowie Steigerung der Id entität im Bereich „Brüningheide / Sprickmannplatz“ • Sicherung vorhandener bzw. Ansiedlung neuer, auf den lokalen Markt ausgerichteter B e- triebe sowie von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen im Quartier • Prüfung, Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes zur künftigen Nutzung von bislang nicht genutzten bzw. untergenutzten Flächen („Restflächen“) sowie von einzelnen städt e- baulich sinnvollen Rück- bzw. Umbaumaßnahmen im Bereich „Sprickmannplatz“ 3. Die Stärkung der lokalen Ökonomie und der Beschäftigungssituation Die vorgesehenen Projekte in diesem Handlungsfeld umfassen neben dem nachhaltigen Umgang mit Wertstoffen auch ein Konzept zur Entwicklung einer stadtteilbezogenen Wirtschafts - und Ar- beitsmarktförderung. Mit diesem Konzept soll eine verbesserte Nutzung un d Weiterentwicklung der Stadtteilpotentiale für eine Stärkung der örtlichen Wirtschaft, der Dienstleistungen und des Arbeitsmarktes entwickelt werden. Dabei geht es vor allen Dingen um eine Steigerung der Integrationschancen von Migran- tInnen, AussiedlerInnen und sozial Benachteiligter im Arbeitsmarkt . 4. Die Integration der zugewanderten Menschen In der multiethnischen Stadtzelle Brüningheide vereinigen sich die soziale, ethnische und dem o- grafische Segregation und stellen eine besondere Herausforderung für das Quartier dar. Gemeint sind hier der soziale Status, die Herkunft und Alter bzw. Lebenszyklusphasen. Die Projektideen weisen unterschiedliche Möglichkeiten auf, sich diesen Herausforderungen zu stellen und folgende Integrationsschritte in der Stadtteilarbeit anzustreben: • Gleichberechtigte Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen forcieren • Soziale Kontakte entwickeln und die Kommunikation zwischen Einheimischen und Zuwand e- rern fördern • Identifikation mit dem Stadtteil stärken und gegenseitige Akzeptanz fördern 5. Die Bewältigung der Herausforderungen im Bildungswesen Bildung und Integration hängen eng und unmittelbar zusammen. Dort wo Kinder z.B. Kindert a- geseinrichtungen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und Schulen besuchen, besteht ein guter Zu- gang zur primären Bildung. Es besteht eine sich verstärkende Motivation, an weiteren Bildungsan- geboten teilzunehmen. Dieses bezieht sich auf alle Familienmitglieder. - 5 - Ziel der nachfolgenden Projektvorschläge ist, die Zugänge zu Bildungsangeboten zu verstä rken und die sich verstärkenden Effekte, die in diesen Projekten zum Tragen kommen, gezielt einzuset- zen und zu nutzen. Chancengerechtigkeit und Bildungsbeteiligung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Migra- tionshintergrund, soziale Integration, Interkulturalität und Prävention von Arbeitslosigkeit sind dabei die vorrangigen Ziele. 6. Die Sicherung sozialer Netze und Infrastrukturen auch in Zeiten knapper öffentlicher Haushalte Arbeitslosigkeit sowie Sozialhilfebezug gehören stark zur Lebenssituation im Programmgebiet. Oftmals resultieren daraus mangelnde Teilhabemöglichkeiten am öffentlichen Leben der betroffe- nen Menschen. Hier müssen soziale Netze und Infrastrukturen, die auch Aspekte der Qualität des Zusammenlebens und des Sicherheitsgefühls im Stadtteil unterstützen, erhalten und weiter entwi- ckelt werden. Hier setzen die Projekte in diesem Feld an, die von der wohnortnahen Schuldner - und Krisenberatung, über Gewaltpräventionsangebote bis hin zur soziokulturellen Begegnung die Infrastruktur im Stadtteil fördern wollen. 7. Management Die Stärken des Quartiers Brüningheide, insbesondere die ehrenamtliche Arbeit, das bürgerschaft- liche Engagement, die Selbsthilfe und Eigenverantwortung aller gesellschaftlichen Gruppen we r- den im Rahmen des Programms Soziale Stadt intensiv weiterentwickelt. Ziel hierbei ist die Weiter- führung einer selbständigen Struktur "vor Ort" zur dauernden Zukunftsentwicklung des Stadtb e- zirks nach dem Auslaufen des Förderprogramms. Die Gründung einer Trägerschaft hierfür aus BürgerI nnen, Akteuren, Gewerbetreibenden, Wo h- nungsgesellschaften etc. (z.B. "Kinderhauser Zukunft") wird ein integrierender Bestandteil aller Handlungsfelder des Programms. 8. Evaluation der Programmdurchführung Das Programm „Soziale Stadt NRW“ sieht als integralen Bestandteil der Programmumsetzung eine prozessbegleitende Evaluation (Qualitäts- und Erfolgskontrolle) vor. Ziel ist eine aktive Unterstü t- zung aller an der Programmumsetzung und -steuerung beteiligten Akteure. Die Evaluation schafft Transparenz über die Programmdurchführung und dient über die Rückkoppelung mit den Akteuren der Optimierung der Programmumsetzung. Die verpflichtend durchzuführende Baustein „prozessbegleitende Selbstevaluation“ (Zielentwic k- lung und Beobachtung der Zielerreichung) umfasst vier Teile: • Aufbau der Prozessorganisation und Entwicklung einer Grobplanung für die Selbstevaluati- on • Entwicklung eines bedarfs-/problembezogenen und konsistenten Zielsystems unter enger Einbeziehung der Projektträger und Stadtteilakteure bis zum Ende des ersten Projektjahres • Entwicklung eines praxisorientierten Indikatorensets unter enger Einbeziehung der Projekt- träger und Stadtteilakteure bis zum Ende des ersten Projektjahres. Regelmäßige Erhebung von Daten und Informationen zur Füllung des abgestimmten Indikatorensets • Erstellung von regelmäßigen Berichten (Projektdokumentationssystem), Rückkoppelung der Berichte mit den Projektträgern und Stadtteilakteuren, Kommunikation der Ergebnisse nach außen Bürgerbeteiligung: Entsprechend den Anforderungen des § 171 e BauGB und den Hinweisen des MSWKS hat die Verwaltung mit den Akteuren vor Ort den städtebaulichen Maßnahmenplan / das Integrierte Hand- - 6 - lungskonzept für die Stadtzelle „Brüningheide“ erarbeitet. Im Wesentlichen konnte dabei auf die Ergebnisse des Workshops „Kinderhaus – Eine gute Adresse“ aus dem Jahr 2003 aufgebaut wer- den. Diese wurden gemeinsam mit den BürgerInnen und den Trägern und „Aktiven vor Ort“ über- arbeitet, ergänzt und zusammengestellt. In einer Bürgerversammlung am 23.04.2005 (Anla ge 7) wurde nochmals über die Ergebnisse des Verfahrens berichtet und ein Meinungsbild eingefangen. Dass die Erarbeitung und Beteiligung den Akteuren im Vorfeld gut gelungen war, zeigen die weni- gen Ergänzungen und Anmerkungen aus der Bürgerversammlung. Durch den gesamtheitlichen Ansatz, die frühe Einbindung der Bevölkerung und der Aktiven vor Ort ist es gelungen, eine breite Akzeptanz der Maßnahmen zu erreichen. Wie bereits in der Vorlage 37/2004 ausgeführt, zeichnet sich, neben den dargestellten Probleme n, Kinderhaus vor allem durch sein schon jetzt starkes Engagement der Bevölkerung aus, „selbst etwas im Stadtteil tun zu wollen“. Diese Chancen und dieses Potential gilt es zu nutzen und für die weitere Entwicklung im Stadtteil sinnvoll einzusetzen. Die benannten Maßnahmen tragen im Wesentlichen dazu bei und werden im Wirkungsverbund mit anderen Aktivitäten im Stadtteil und den Maßnahmen im Bund - Länder-Programm „Soziale Stadt“ die erhoffte Wirkung erzielen. Damit erfüllt die Stadt Münster eine der wesentl ichen Vorgaben des Programms, in dem mit der Bildung strategischer Allianzen und Partnerschaften eine neue Handlungsperspektive für das Quartier entwickelt wird. Dahinter steht das Ziel, mit zukünftig sich selbst tragenden Strukturen dauerhaft eine Aufwertung und Verbesserung im Stadtteil erreichen zu können. Finanzierung: Die Stadt Münster engagiert sich zur Realisierung der in der Anlage 3 erwähnten Projekte. Alle r- dings wird der gesamte Maßnahmenkomplex aus eigenen Mittel nicht zu finanzieren sein, so dass die Stadt, aufbauend auf dem bereits im Jahr 2004 gestellten Förderantrag, diesen erneut stellen wird und, das MSWKS um entsprechende Unterstützung bittet. Neben dem Einsatz städtischer Haushaltsmittel wird das Ziel verfolgt, dass die Stiftung Pfrün d- nerhaus Kinderhaus im Jahr 2006 zur Finanzierung dieses Maßnahmenplans beiträgt. Somit kommen Mittel dieser Stiftung ausdrücklich dem Stadtteil Kinderhaus wieder zugute. Darüber hin- aus wird beabsichtigt, dass sich die Stiftung Bürgerwaisenhaus ab dem Jahr 2007 an der Finanzie- rung bestimmter Projekte im Rahmen des Maßnahmenplans beteiligt. Bei den Projekten bzw. Maßnahmen die aus Stiftungsmitteln ganz oder teilweise finanziert werden, wird darauf zu achten sein, dass sie aus den Handlungsfeldern stammen, d ie mit dem Stiftungs- zweck der jeweiligen Stiftungen in Übereinklang zu bringen sind. Darüber hinaus soll bei der Um- setzung der entsprechenden Projekte das Stiftungshandeln im Stadtteil Kinderhaus erkennbar sein. Die Stiftungskommission und der Rat werden hinsichtlich der konkret durch Stiftungsmittel zu f i- nanzierenden Projekte gesondert beschließen. I. V. I.V. gez. gez. Schultheiß Dr.Klein Stadtdirektor Stadträtin - 7 - Anlagen: Anlage 1: Gebietsabgrenzung mit funktionaler Verknüpfung Anlage 2: Städtebaulicher Maßnahmenplan, Gesamtübersicht Anlage 3: Städtebaulicher Maßnahmenplan, Projektliste Anlage 4: Vermerk des MSWKS vom 27.08.2004 Anlage 5: Aktivitäten der Wohnungsunternehmen in Kinderhaus, Übersicht Anlage 6: Kooperationsvereinbarung mit den Wohnungsunternehmen in Kinderhaus Anlage 7: Bürgeranregungen aus der Bürgerversammlung
Ergänzungsvorlage Bericht
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... DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtplanungsamt Betrifft Integriertes Handlungskonzept / Städtebaulicher Maßnahmenplan gemäß § 171 e Baugesetzbuch für das Programmgebiet "Soziale Stadt" Kinderhaus-Brüningheide Beratungsfolge 14.06.2005 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 16.06.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 16.06.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 16.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 21.06.2005 Stiftungskommission Vorberatung 22.06.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 23.06.2005 Kommission zur Förderung der Integration v. Menschen m. Behinderungen Vorberatung 28.06.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 29.06.2005 Hauptausschuss Vorberatung 29.06.2005 Rat Entscheidung Bericht: Chronologie: Die Verwaltung beantwortet mit dieser Ergänzungsvorlage zur Vorlage 0197/2005 die von der CDU-Fraktion und dem FDP-Vertreter in der BV-Nord am 07.06.05 in einem gemeinsam einge- brachten Antrag gestellten Fragen. Die Ergänzungsvorlage schließt sich damit nahtlos an die bisherige Berichterstattung durch die Verwaltung und die entsprechende Befassung der politischen Gremien mit der Thematik "Soziale Stadt" Kinderhaus-Brüningheide an. Durch gemeinsamen Antrag der CDU und SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 01.02.2001 wurde die Verwaltung gebeten, gut 10 Jahre nach der städtebaulichen Nach- besserung eine Arbeitsgruppe zur Verbesserung der aktuellen Situation im Wohngebiet Nord- westschleife einzurichten. Aus dieser Arbeitsgruppe, in der Bürgerinnen und Bürger sowie Akteu- re vor Ort mit eingebunden waren, wurde der Verwaltung Ende 2001 ein Papier mit Vorschlägen zur: ¾ Stabilisierung der Bevölkerungsstruktur, ¾ Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen, ¾ Integration von Spätaussiedlern und Migranten, ¾ baulich – räumlichen Aufwertung des Wohngebietes Vorlagen-Nr.: V/0197/2005/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Thiel Ruf: 492 61 80 E-Mail: ThielA@stadt-muenster.de Datum: 08.06.2005 Öffentliche Berichtsvorlage - 2 - ... ¾ Verbesserung der gewerblichen Struktur ¾ Verbesserung des Stadtteilimage unterbreitet. Des Weiteren machte die Arbeitsgruppe den Vorschlag, zur Abstimmung eines Konzeptes für Kinderhaus einen Workshop durchzuführen. Dieser Workshop wurde unter dem Titel „Kinderhaus eine gute Adresse“ am 10.10.2002 mit großer Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, ver- schiedenster privater und öffentlicher Akteure vor Ort sowie Vertreter der in der BV-Nord vertre- tenen Parteien veranstaltet. Als Ergebnis des Workshops wurde angeregt, für das Wohngebiet „Brüningheide“ einen Antrag auf Aufnahme in das Bund-Länder-Förderprogramm „Soziale Stadt“ zu stellen. Daraufhin stellten CDU und SPD-Fraktion in der BV-Nord am 25.01.2003 gemeinsam den Antrag an den Rat der Stadt Münster: „Die Verwaltung wird beauftragt unverzüglich zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen der Stadtteil Kinderhaus in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ aufgenommen werden kann. Mit Beschluss der Vorlage 37/2004 hat der Haupt- und Fi- nanzausschuss am 26.04.2004 die Verwaltung beauftragt, die Aufnahme der Stadtzelle „Brü- ningheide“ in das Bund-Länder-Programm die „Soziale Stadt“ zu beantragen. Der Antrag wurde daraufhin umgehend gestellt. Anlässlich eines Ortstermins mit Vertretern des federführenden Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW (MSWKS) im August 2004 wurde von diesen empfohl en, die aus dem Stadtteil heraus entwickel- te erste Bestands- und Zielanalyse als Grundlage aufzugreifen und in einem gemeinsamen Pro- zess zwischen Verwaltung, Wohnungswirtschaft und örtlichen Akteuren zu einem abgestimmten integrierten Handlungskonzept weiter zu entwickeln und mit der Wohnungswirtschaft eine ver- bindliche Erklärung über deren aktive Beteiligung an einem Erneuerungsprozess abzuschließen. Mit der Vorlage 0197/2005 und dieser E1 kommt die Verwaltung den entsprechenden Erforder- nissen nach. Vorbemerkung: Die Verwaltung hat zusammen mit allen im Wohngebiet Kinderhaus tätigen Akteuren ein Handlungsprogramm zur nachhaltigen Stärkung der bürgerschaftlich-sozialen Kräfte im Stadtquartier erstellt. Dieses prozesshaft vor Ort erarbeitete integrierte Handlungskonzept deckt mit seinen unterschiedlichen Projekten sechs Handlungsfelder mit einem finanziel- lem Gesamtvolumen von 3,573 Mio. € (Anlage 2a) ab. Bei den beschriebenen Einzelprojekten zum Antrag an das Bund-/Länderprogramm „Sozi- ale Stadt“ für Kinderhaus handelt es sich um eine beispielhafte Aufzählung von Projekten, die von Akteuren vor Ort (Mitarbeiter/innen der jeweils vor Ort tätigen freien, öffentlichen und privaten Träger, der Wohnungswirtschaft, der Mieterinitiativen, Migrantinnen und Migranten sowie einzelner Bürger und Bürgerin nen) entwickelt wurden. Mit der Realisie- rung der Projekte soll der sich verschärfenden sozialen und räumlichen Spaltung in Kin- derhaus-Brüningheide entgegen gesteuert werden. Die vorgeschlagenen Projekte sind somit das Teilergebnis eines sowohl auf Part izipation als auch auf Kooperation angeleg- ten Prozesses, welcher in der Projektumsetzungsphase in dieser Form fortbestehen soll. Auf Grund der angespannten finanziellen Situation der Stadt Münster hat die Verwaltung entschieden, den städtischen Eigenanteil an diesem Programm von 1,0 Mio. € auf 500.000 € zu reduzieren. Hiermit geht eine Reduzierung der Fördersumme einher, so dass sich, sowohl das Gesamtvolumen der Maßnahmen auf 1,95 Mio. € als auch die Zuordnung der Kosten zu den einzelnen Projekten verringe rt. Diese pauschale Kostenreduzierung und Zuordnung zu den einzelnen, beispielhaft aufgeführten Projekten in den einzelnen Hand- lungsfeldern ist mit den Akteuren vor Ort einv ernehmlich abgestimmt worden. Über die Machbarkeit bzw. Realisierung der Einzelmaßnahmen entscheiden die zuständigen politi- Gelöscht: n - 3 - ... schen Gremien nach Vorberatung mit den Akteuren vor Ort erst nach Eingang des Bewilli- gungsbescheides des MSWKS und damit nach Kenntnis der Gesamtkosten. Damit wird die Möglichkeit aufrechterhalten , Prioritäten bei der Projektauswahl/ und -umsetzung zu setzen. Die Anlage 2 b zur E 1 beinhaltet eine kalkulatorische Kostendarstellung der einzelnen Maßnahmen in einer Gesamthöhe von 1,95 Mio. € . Auf dieser finanziellen Basis soll der Förderantrag beim MSWKS gestellt werden. Fragestellungen: In der Sitzung der BV-Nord am 07.06.05 wurde von der CDU-Fraktion und dem FDP-Vertreter ein gemeinsamer Antrag mit sieben Fragen einschließlich entsprechender Unterfragen (Anlage 1 zur Ergänzungsvorlage) zu der Vorlage 0197/2005 eingebracht. Frage 1: Die Kosten und die Finanzierung sind für jedes einzelne Projekt darzustellen. Dabei ist auch die Zuständigkeit des jeweiligen Fachausschusses auszuweisen. Antwort zu 1 : Die Darstellung der Kosten für die einzelnen Projekte sowie die jeweilige Ausschusszuständigkeit sind der Anlage 2b dieser Ergänzungsvorlage zu entnehmen. Darüber hinaus wird auf die Vor- bemerkung verwiesen. Frage 2: Sind die vorgeschlagenen Projekte durch die in Ziffer 4 der Vorlage dargestellten Finanzierungs- mittel gedeckt? 2.1. Falls nein, wer entscheidet über die Auswahl der umzusetzenden Projekte? Antwort zu 2: Bezüglich der finanziellen Deckung der einzelnen Projekte wird auf die Darstellung in der Anlage 2b verwiesen. Daraus ergibt sich, dass die Finanzierung der Projekte, unter der Maßgabe der Ausführungen in den Vorbemerkungen, gesichert ist. 2.1. Sollten vom Zuschussgeber weniger Mittel zur Verfügung gestellt werden als beantragt, senkt sich der städtische Zuschussanteil im gleichen prozentualen Verhältnis entspre- chend und somit auch das finanzielle Gesamtvolumen der Maßnahmen. Über die Mach- barkeit bzw. Realisierung der dann möglichen Einzelmaßnahmen entscheiden die zu- ständigen politischen Gremien nach Vorberatung mit den Akteuren vor Ort. Frage 3: Wer wird Gesellschafter der angedachten Trägergesellschaft? 3.1 Mit welchem Personaleinsatz wird diese zur Steuerung des Projektablaufes ausgestattet? 3.2 Welche Kosten würde dies mit sich bringen? 3.3 Auf welche Dauer ist die Trägergesellschaft ausgelegt? Antwort zu 3: Es ist nicht daran gedacht, eine Trägergesellschaft zu gründen. Der Terminus "Kinderhauser Zu- kunft" ist als Synonym für eine von Bürgerinnen und Bürgern, Akteuren, Gewerbetreibenden und Wohnungsgesellschaften etc. vor Ort für notwendig erachteten Zusammenschluss für eine Trä- gerschaft verwendet worden. Eine solche "Trägerschaft" soll die ehrenamtliche Arbeit, das bür- gerschaftliche Engagement, die Selbsthilfe und Eigenverantwortung aller gesellschaftlichen Gruppen zusammenführen und koordinieren. 3.1 Das Projekt "Soziale Stadt - Kinderhaus" soll über den Projektzeitraum von fünf Jahren von der Lenkungsgruppe Kinderhaus und nicht von einer "Trägergesellschaft" gesteuert werden. Die Federführung der Lenkungsgruppe Kinderhaus liegt bei der Verwaltung. Der hierfür erforderliche Personaleinsatz wird von den beteiligten öffentlichen und privaten Gelöscht: aber Gelöscht: te - 4 - ... Trägern im Rahmen der normalen Personalkosten mitgetragen. Zusätzlich soll eine Per- son mit ca. 10 – bis maximal 20 Stunden wöchentlich die Projekte koordinieren und als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Auch hierbei gilt die Prämisse, dass sich der Personaleinsatz an dem zur Verfügung stehenden Finanzvolumen orientieren muss. 3.2 Im Handlungsfeld 7 "Managementkosten" werden für das Teilprojekt 7.01 "Projektkoordi- nation/Projektsteuerung" für den Projektzeitr aum insgesamt 100.000 € (jährlich 20.000 €) beantragt. 3.3 Ein Zusammenschluss „Kinderhauser Zukunft“ soll in ehrenamtlicher Form auch nach dem Projektzeitraum weiter fortbestehen. Frage 4: Welche der in der Anlage 3 aufgeführten 36 Einzelprojekte sollen nach Programmende auslau- fen? 4.1. Welche kommen für eine sich anschließende städtische Fortführung mit welchen Kosten in Betracht? Antwort zu 4: Grundsätzlich sind alle Einzelprojekte auf max. fünf Jahre befristet. Innerhalb des Projektzeitrau- mes sollen die Projekte so weiterentwickelt werden, dass sie in Form bürgerschaftlichen Enga- gements und ehrenamtlicher Tätigkeit in Selbsthilfe und Eigenverantwortung fortgeführt werden können. Dabei ist nicht vorgesehen, dass zusätzliche städtische Mittel bereitgestellt werden müs- sen. 4.1 Die finanziellen Mittel sind grundsätzlich auf das Projekt beschränkt. Sollte sich nach Ab- lauf des Projektzeitraumes die Frage stellen, ob und inwieweit einzelne Maßnahmen fortgesetzt werden sollten, wird die Verwaltung die entsprechenden Gremien durch Be- richts- und Beschlussvorlagen frühzeitig informieren. Insbesondere im Hinblick auf die fi- nanzielle Lage der Stadt wird dann zu entscheiden sein, ob die Maßnahme unabweisbar ist und wie sie finanziert werden sollte. Frage 5: Welche der in der Anlage 3 aufgeführten 36 Einzelprojekte könnten bereits an in (Ganz-) Kinder- haus vorhandene Strukturen ankoppeln? 5.1 Gibt es Parallelstrukturen? Antwort zu 5: Alle Projekte sind in den jeweiligen Arbeitsgruppen, die sich mit den sechs Handlungsfeldern befasst haben entwickelt worden. Die Mitglieder di eser Arbeitsgruppen rekrutierten sich u. a. wiederum aus Mitarbeiter/innen der jeweils vor Ort tätigen freien, öffentlichen und privaten Trä- ger, der Wohnungswirtschaft, der Mieterinitiativen sowie einzelner Bürger und Bürgerinnen aus Kinderhaus. 5.1 Durch diese Vorgehensweise wurde von Anfang an sichergestellt, dass die Projekte an vorhandenen Strukturen in Kinderhaus angebunden sind und keine Parallelstrukturen entstehen. Frage 6: 6. Wie viel Personalstellen würde das Programm insgesamt aufweisen? 6.1 zu welchen Kosten? 6.2 welche bieten sich nach Programmende zur Weiterführung an? Antwort zu 6: Bisher sind in den Projekten vier Stellen – befristet - neu vorgesehen. Die geschätzten Stellen- kosten – ermittelt anhand der Personaldurchschnitt skosten der Stadt Münster - sind in der Kos- tenberechnung für das jeweilige Projekt enthalten und sollen somit über Förderung mit abgedeckt werden. Bei den über die Personalkosten hinausgehenden weiteren Kosten in den benannten Projekten handelt es sich um Sachkosten und Projektmittel. Bei den Projekten 5.02 und 5.06 - 5 - ... handelt es sich um eine städtische Trägerschaft, das Projekt 6.01 wird von einem kirchlichen Träger betreut. Weitere Stellenanteile/Personalkosten sind derzeit explizit in den Projektbeschreibungen nicht ausgewiesen. Die jeweils betreuenden Fachämter, kirchlichen oder sozialen Träger stellen das Mitarbeiterpotential projekt- und aufgabenbezogen abschnittsweise bzw. nach Bedarf zur Verfü- gung, so dass sich keine konkreten Zahlen zum gegenwärtigen Zeitpunkt angeben lassen. 6.1: Die Kosten verteilt auf die Projekte: • Projekt 5.02: 1 Sozialpädagoge auf fünf Jahre, 1/1 Stellenanteil 267.650,00 € • Projekt 5.06: 1 Sozialpädagoge auf fünf Jahre, 1/2 Stellenanteil 133.825,00 € 1 Sachbearbeiter auf fünf Jahre, 1/2 Stellenanteil 102.220,00 € • Projekt 6.01: 1 Sozialarbeiter auf fünf Jahre, 2/3 Stellenanteil 178.434,00 € 6.2 Die finanziellen Mittel sind grundsätzlich auf das Projekt beschränkt. Sollte sich nach Ab- lauf des Projektzeitraumes die Frage stellen, ob und inwieweit einzelne Maßnahmen fortgesetzt werden sollten, wird die Verwaltung die entsprechenden Gremien durch Be- richts- und Beschlussvorlagen frühzeitig informieren. Insbesondere im Hinblick auf die fi- nanzielle Lage der Stadt wird dann zu entscheiden sein, ob die Maßnahme unabweisbar ist und wie sie finanziert werden sollte. Frage 7: In welchem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen die Erweiterung des Einkaufszent- rums Kinderhaus am Idenbrockplatz und das Projekt 2.01; Stärkung Nebenzentrum Sprick- mannstraße? 7.1 Welche Priorität ergibt sich aufgrund der Einbeziehung in das Projekt "Soziale Stadt"? Antwort zu 7: Gem. Maßnahmebeschreibung zum Projektblatt 2.01 des Integrierten Maßnahmenkonzeptes Städtebaulichen Maßnahmenplans für das Programmgebiet „Soziale Stadt“ Kinderhaus- Brüningheide zur Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen und lokalwirtschaftlichen Maß- nahmenkonzeptes für den Bereich „Nebenzentrum Sprickmannplatz“ / Umfeld „Zentrum Kinder- haus“ sollen die Funktionen des „Nebenzentrums Sprickmannplatz“ und des „Zentrums Kinder- haus“ für Angebote der Nahversorgung und ergänzender Dienstleistungen im Stadtteil sowie als identitätsstiftende Quartiersplätze nicht nur er halten, sondern insbesondere auch wirtschaftlich gestärkt werden, um in Konkurrenzsit uationen zu anderen Versorgungsstandorten und - angeboten im Stadtteil und in der Gesamtstadt dauerhaft bestehen zu können. Dabei soll das „Zentrum Kinderhaus“ perspektivisch entsprechend dem Einzelhandelskonzept der Stadt durch einen neu zu etablierenden Versorgungs- und Dienstleistungsbereich (im Sinne eines neuen, verbindenden funktionalen „Trittsteines“) zwischen beiden Zentren ergänzt werden. Hierzu bereitet die Verwaltung eine Verfahrensvorlage mit Auftrag für eine Investorenausschrei- bung für die 1. Beratungskette nach den Sommerferien vor. Dabei soll insbesondere der Verfahrensvorschlag zur Erweiterung des Zentrums Kinderhaus gem. Vorlage Nr. V/0081/2005, dem im Februar 2005 die BV Nord und der ASSVW zugestimmt haben, berücksichtigt werden. In die Beratung dieser Verfahrensvorlage werden auch die im Bürgerantrag vom 29. Mai 2005 in Sachen „Erweiterung des Zentrums Kinderhaus“ artikulierten Argumente gegen eine Zentrums- erweiterung (Anlage 3 zur Ergänzungsvorlage) eingebracht. Dieser Bürgerantrag wird in der Sit- zung des Rates am 29.06.2005 als Antrag nach § 24 GO bekannt gegeben werden. Auf der Grundlage der o.a. Verfahrensvorlage sowie vor dem Hintergrund des o.g. Bürgerantrags vom 29.05.2005 ist dann durch die parlamentaris chen Gremien zu entscheiden, ob das Verfah- ren zur Erweiterung des Zentrums Kinderhaus nach Westen auf der Grundlage des gemeinsa- men Antrages der CDU- und SPD-Fraktion in der BV-Nord aus dem Jahre 2004 fortgesetzt wer- den soll. - 6 - Gem. Projektblatt 2.01 ist vorgesehen, dass im von der Verwaltung bis Ende 2005 zu erarbeiten- den, integrierten städtebaulichen und lokalwirtschaftlichen Maßnahmenkonzept für den Bereich „Nebenzentrum Sprickmannplatz“ / Umfeld „Zentrum Kinderhaus“ weitere Vorschläge und Maß- nahmen zur funktionalen Stärkung und gestalterischen Optimierung, insbesondere im Bereich des Sprickmannplatzes, aufgezeigt werden. An schließend sollen dann mit Hilfe von externen Moderatoren diese Vorschläge und Maßnahmen mit den örtlich relevanten Akteuren (AG „Soziale Stadt Kinderhaus“, Bewohnerinitiativen, Kaufleuten und Gewerbetreibenden, Vermietern, Ver- pächtern, Lokalpolitikern etc.) in Hinblick auf ihre weitere Umsetzung abgestimmt werden. Das integrierte städtebauliche und lokalwirt schaftliche Maßnahmenkonzept wird grundsätzlich von der Verwaltung selbst erarbeitet. Hierfür ist keine Förderung im Rahmen des zu beantragen- den Projektes „Soziale Stadt / Kinderhaus-Brüningheide“ veranschlagt worden. Die Erarbeitung dieses Konzeptes ist also sachlich, zeitlich und finanziell unabhängig von einer Förderzusage durch das Land. Lediglich für die Beauftragung der externen Moderationsleistungen sind von Seiten der Verwal- tung geringfügige Landesfördermittel im Rahmen dieser Teilmaßnahme veranschlagt worden. 7.1 Die Frage nach den Prioritäten kann kurzfristig und beim jetzigen Verfahrensstand nicht geklärt werden. Es erscheint unwahrscheinl ich, dass nennenswerte Fördermittel aus dem Projekt „Soziale Stadt“ Synergieeffekte für die Erweiterung des Zentrums Kinder- haus darstellen können. I.V. I.V. gez. gez. Schultheiß Dr.Klein Stadtdirektor Stadträtin Anlagen: Anlage 1 - Antrag der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-Nord und des FDP-Vertreters der Bezirksvertretung Münster Nord vom 06.06.2005 Anlage 2a - Ursprüngliche Kosten-Gesamtübersicht nach Projekten Anlage 2b - Kalkulatorische Kosten-Gesamtübersicht nach Projekten Anlage 3 - Bürgerantrag nach § 24 GO (Frau Lewejohann, Frau Heyink, Frau Wagstaff zusammen mit 1065 Unterschriften) vom 29. Mai 2005 an den Oberbürgerme ister der Stadt Münster auf Verzicht einer Erweiterung des bestehenden Einkaufszentrums Kinderhaus im Bereich Langebusch. Erläuterung der Abkürzungen der Ausschüsse: BV NO - Bezirksvertretung Münster-Nord AKJF - Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien ASGAf - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung AUB - Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen ASSVW - Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung , Verkehr und Wirtschaft ASW - Ausschuss für Schule und Weiterbildung SPA - Sportausschuss W-AWM - Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster A-WFM - Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Münster GmbH
Anlagen zur Ergänzungsvorlage
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Anlage 1 zur Vorlage 197/2005 E1 Antrag der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-Nord und des FDP-Vertreters der Bezirksvertretung Münster-Nord CDU Bezirksvertretung F.D.P. -Fraktion Münster-Nord -Vertreter Münster, 06. 06. 2005 BV-Sitzung 07. 06. 2005 Vorlage 0197/2005 ...Soziale Stadt... Antrag: Die BV Nord möge beschließen: .- Die Vorlage in der Fassung vom 10. 5. 2005 wird heute inhaltlich nicht beschlossen. - Die Verwaltung wird gebeten zuvor Antworten zu nachstehenden Themenkomplexen in eine Ergänzungs-Vorlage einzuarbeiten und diese der BV am 28. 6. 2005 erneut zur Beratung vorzulegen. Die Verwaltung wird gebeten. zu tolgenden Fragen Stellung zu nehmen: l. Die Kosten und die Finanzierung sind für jedes einzelne Projekt darzustellen. Dabei ist auch die Zuständigkeit des jeweiligen Fachausschusses auszuweisen. 2. Sind die vorgeschlagenen Projekte durch die in Ziffer 2 der Vorlage dargestellten Finanzie- rungsmittel gedeckt? Falls nein. wer entscheidet über die Auswahl der umzusetzenden Projekte‘? 3. Wer wird Gesellschafter der angedachten Trägergesellschaft? Mit welchem Personaleinsatz wird diese zur Steuerung des Projektablaufs ausgestattet und welche Kosten würde dies mit _ sich bringen? Auf welche Dauer ist diese Trägergesellschaft ausgelegt? 4.Welche der in der Anlage 3 aufgeführten 36 Einzelprojekte sollen nach Programmende auslaufen und welchen kommen für eine sich anschließende städtische Fortführung mit welchen Kosten in Betracht‘? 19 5. Welche der in der Anlage 3 aufgeführten 36 Einzelprojekte könnten bereits an in (Ganz-) Kinderhaus vorhandene Strukturen ankoppeln? Gibt es Parallelstrukturen? 6. Wieviel Personalstellen würde das Programm insgesamt aufweisen und zu welchen Ko- sten? Welche bieten sich nach Programmende zur Weiterführung an? 7. In welchem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen die Erweiterung des Ein- kaufszentrums Kinderhaus am Idenbrockplatz und das Projekt 2.01. Stärkung des Nebenzen- trums Sprickmannstraße? Welche Prioritäten ergeben sich aufgrund der Einbeziehung in das ’rojekt „Soziale Stadt? .. 3egründuneg: Jas Programm „Soziale Stadt - Kinderhaus Brüningheide” wird grundsätzlich befürwortet und begrüßt. Auferund des lobenswerten Einsatzes der Akteure vor Ort sind viele Einzelpro- jekte beschrieben worden. welche geeignet sind. die sozialen Strukturen der NW-Schleife zu verbessern. Der beim Land zu stellende Förderantrag muss zur Erlangung der Genehmigungsfähigkeit in sich schlüssig sein. Die zugrundeliegende Vorlage 0197/2005 in der Fassung vom 10.03. 05 lässt jedoch o. a. Fragen offen. Am 19.04.2005 informierte die Verwaltung. Herr Temme. die CDU-BV-Nord-Fraktion über den Sachstand der Programmplanung. Dabei wurden auch Angaben über die Kosten jedes ein- zelnen Projekts dargestellt. "7/uTünd: Die jetzige Vorlage weist nur .Budeetmittel” für die einzelnen Tlandlungsfelder aus. Waren im April noch insgesamt ca. 3.800.000 € (1.000.000 € Stadt) für die jetzt vorcc- legten Projekte veranschlagt. so ist der Kostenrahmen mit der Vorlage auf 1.900.000 € 300.000 € reduziert worden. Inhaltliche Veränderungen. die eine Reduzierung des Kostenrah- mens begründen würden. sind bis auf Ziffer 7.01 nicht erkennbar. /uS: Inder Vorstellung am 19. 4. 2004 waren für das "Quartiersmanagement”. Projckt 7.01. 00 € veranschlagt. Nunmehr sind nur noch für das gesamte Handlungsfeld 7 120.000 € ausgewiesen. Eine weitere Nachfinanzierung erscheint denkbar. S7SA Zu &: Die Projektbeschreibungen geben keinen Aufschluss darüber. ob es sich um zeitlich be- Fristete oder um langfristig angelegte Projekte handelt. Eine entsprechende Darstellung ist im & Hinblick aufeine ul’. notwendige Folgefinanzierung unumgänglich. /u 5: Im Hinblick aufdie Haushaltsla age so dllte ausgeschlossen werden. dass Parallelstrukturen aufgebaut werden. Für einige Projekte gibt es bereits Angebote stadtweit und auch in Kinder- s sollte in jedem Einzelfall geprüft werden. ob auf vorhandene Angebotsstrukturen Zu- fen werden kann und damit Synergien genutzt werden können. /u 6: Bei den Projektblättern fehlen nicht nur die einzelnen Kostenangaben. auch der ange- lachte Personaleinsatz ist kaum dargestellt. Jäßt sich vereinzelt erahnen. Informationen über Weiterverwendung über das Programmende hinaus sind politisch unerlässlich. /u 7: Die BV und der .Planungsausschuss’ haben im Februar mit der Vorlage 81/2005 einem Verfahrensvorschlag zur Erweiterung des Zentrums Kinderhaus zugestimmt. der als solches eigenständig weiterverfolgt werden könnte. Ein Synergieeffekt könnte sich ergeben. sofern Jie Erweiterung des Einkaufszentrums am Idenbrockplatz von Fördermitteln des Projektes profitieren könnte. Es ist jedoch nicht erkennbar. ob aufgrund der unterschiedlichen Zeitabfol- gen. Genehmieungszeitraum beim Land — Umsetzung Einzelhandelskonzept beides im Hin- blick aufdie Priorität vor der Realisierung des Einkaufzentrums an der Steinfurter Straße. miteinander vereinbar ist. Kisnat Vichoff Integriertes Handlungskonzept "Soziale Stadt" Kinderhaus-Brüningheide Gesamtübersicht 4.500 21.000 10.500 49.000 2.250 10.500 1.125 5.250 lo Io o lo [lo |: > 19 IS ala lo o|lo|o N jo | fe} & 126.000 25.875 5.000 157.500 Spiel- und Freizeitzone | anne [wenstofte 1 301 | 0-1 ame | Erarb.e.Konzeptes stadtteilbez.Wirtschafts-u.Arbeitsmarktförderung 10.000 3.000 7.000 379.600 76.920 265.720 960 00 0 Anlage 2 (a) zur Vorlage 197-05 E1 (Alte)Kosten-Gesamtübersicht.xIs Seite 1 von 2 15.06.2005 | 501 | Schlüssel | 502 | Schlüssel | 503 | Schlüssel | 504 | Schlüssel | 5.06 | Schlüssel EEE TE Kontinuierliche Praxistage zum Übergnag Schule-Beruf EEE ET Kinderhauser Jugendkultur | Schulkulturtage für Kinderhaus 40/51/53 |Internationale Kinderbibliothek Zwischensumme Schwerpunkt Moderat. Impuls Schlüssel Impuls Quartiersfonds Zwischensumme Externer Gutachter A| A| A| A| | A| | 8 | 112.860 263.340 376.200 c 20.000 1.216.950 A 408.000 B B B 20.000 75.000 90.000 210.000 18.225 20.000 30.000 3.000 7.000 75.000 175.000 15.000 35.000 30.000 70.000 6.000 14.000 370.085 846.865 81.600 s 285.600 4.000 14.000 22.500 52.500 640 10.000 35.000 185.000 100.000 B 9.576 850.776 BEL E BE 300.000 Zen 595.543 40.000 15.000 1.920 175.660 | 75.000 150.000 37.500 37.500 Anlage 2 ( 05 E1 Gesamtübersicht.xis Seite 2 von 2 a ) zur Vorlage 197 (Alte)Kosten 15.06.2005 Integriertes Handlungskonzept / Maßnahmenplan "Soziale Stadt" Kinderhaus-Brüningheide Kosten-Gesamtübersicht KerYı vrye Turn: | a7 | Bvno.aus.ascar | Energetische Gebäudesanierung 30.000 4.500 21.000 BV NO, ASSVW, ASGAf_|Marktanpassung des Wohnungsbestandes f 45.000 6.750 31.500 6.750 BV NO, ASSVW, ASGAf |Wohnzukunft für ältere Menschen A 15.000 2.250 10.500 | svno.asca | Weiterentwicklung Kooperationsvereinbarung £ 00 BE] | BEE BEER \ 84 | Bvno.Aasca | Nachbarschaftsstärkung und MieterInnenschulung 5.000 —- er | Bvno,aus | Das Quartier spart Strom 0 0 | I |) 64 750 i 67 | _ Bvno.aus | Wettbewerb "Solares Kinderhaus" E | BV NO, ASSVW, ASGAf |Alternative Flächennutzung, baulich & sozial ö 5.000 I 750| | s1wem | BV NO, ASSVW, ASGAf_|Städtebauliches & lokalwirtschaftliches Maßnahmekonzept — —— kale Ökonomie AWMI/WFM | BV NO, W-AWM, A-WFM |Wertstoffe | anwen | WM/WFM | BV NO, A-WFM, ASSVW |Erarb.e.Konzeptes stadtteilbez.Wirtschafts-u.Arbeitsmarktförderung fi _ Spiel- und Freizeitzone Zwischensumme egr 50/SPRI BV NO, ASGAf Mädchenprojekt, Unser Alltag, Unsere Sorgen 9.600 1.920 6.720 50/SPRI BV NO, ASGAf Integrationsarbeit vor Ort 130.400 26.080 91.280 os | BV NO, AKJF Gewaltprävention | HE BE HE HE HE BE (*1) Kosten sind in Projekt 5.04 enthalten (*2) Kosten sind in Projekt 5.07 enthalten Anlage 2 (b) zur Vorlage 197-05 E1 - Kosten-Gesamtübersicht.xis Seite 1 von2 15.06.2005 > o 40/51/53 |BV NO, AKJF, ASW, ASGAf| Internationale Kinderbibliothek © ao © N ® 2 © Eu N 50/DIAK = D» ei D Ne © 3 fe) = = Selbstevaluation a _ _ 12/u.a.Ä. |BVNO, AKJF, ASW, ASGAFf, |Externer Gutachter SPA, ASSVW, AUB, Zwischensumme Seite 2 von 2 BVNO, AKJF, ASW, ASGAf | Elternkompetenz stärken BV NO, AKJF "Stadtteilmütter" | svno.nsca | "Gesund aufwachsen in Kinderhaus", Modellprojekt | Bvno.acur | Starter Kids, Ratgeberveranstaltung z. Gesundheitsförderung | snow | Kontinuierliche Praxistage zum Übergnag Schule-Beruf BV NO, AKJF Kinderhauser Jugendkultur BV NO, ASW Schulkulturtage für Kinderhaus (*2) ________|zwischensumme 280.000 BV NO, ASGAf Soziale Sicherung BV NO, ASGAf Lebenswelten kennenlernen, Soziokultur | svno.asca | MigrantInnenbeteiligung/Bürgerbeteiligung, Schwerpunkt Moderat. | _Bv no,anıE, spa _[Jungenprojekt, Sport gegen Gewalt BV NO, AKJF, ASGAf |Integrative Jugend-/Sozialarbeit j f) 292.000 64.600| 204.400 23.000 50.000 1500| 3500| DO 4 o| 0 KK BER ol BEE BE) ER 10.000 2.000 7.000 1.000 20.000 6.000 14.000 BV NO, AKJF, ASGAf [Mobile Jugend-(sozial)arbeit BV NO, AKJF, SPA Sport und Bewegung BV NO, AKJF, ASGAf__|Drogenprävention a & Zwischensumme v BVNO, AKJF, ASW, ASGAf, |Projektkoordination / Projektsteuerung 0) 0) od od 0 Quartiersfonds SPA, ASSVW, AUB, A A 100.000 30.000 70.000 0 20.000 6.000 14.000 0 4 (b) zur Vorlage 197-05 E1 - Kosten-Gesamtübersicht.xIs 15.06.2005 Anlage 3 Zur Vorlage 197/2005 E1 An den Münster, 29. Mai 2005 Oberbürgermeister der Stadt Münster Herm Dr. Tillmann Klemensstraße 10 48143 Münster Hannelore Lewejohann Langebusch 3 48159 Münster Edelgard Heyink Langebusch 15 48159 Münster Barbara Wagstaff Althausweg 107 48159 Münster "Betr.: Bürgeranträg , Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Tillmann, Sehr geehrte Damen und Herren des Rates der Stadt Münster. Mit dem beiliegenden Bürgerantrag nach $ 24 der Gemeindeordnung NRW möchten wir die beigefügten Listen mit 1065 Unterschriften an Sie überreichen. ‚ Wir wollen im Bereich Langebusch keine Erweiterung des bestehenden Einkaufszentrums Kinderhaus, da wir hier genügend Einkaufs- und VVohnmöglichkeiten haben. Viel wichtiger ist es uns die vorhandenen Kapazitäten sinnvoll auszuschöpfen und die bestehenden Geschäfte in ganz Kinderhaus attraktiver zu gestalten und zu stärken. | Wir sind gegen eine Veränderung der jetzigen Situation im Bereich Langebusch, das neißt: LI Erhalt des Kottens, der Wertstoffsammelstelle und der Grünflächen \® Umplanung des vorhandenen Wohnraumes in familien-, behinderten- und altengerechten Wohnungen " Seit Jahren haben wir Politik, Verwaltung und Geschäftsieuten altemative Ideen dazu unterbreitet. ! |Wir sind entschlossen alle demokratischen und rechtiichen Mittel auszuschöpfen um das geplante ‚Projekt zu verhindem. Mit freundlichen Grüßen, | 1 ! - I) I Bw; % 4 KAT PA Een SÄr yeh Lopah, j ort Bu ET - fin: . | . 2 „um 77 DL U Hannepfe Lewejohann Edelgard Heyink Barbara Wagstaff F
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (9)
- Sprickmannstraße
- Steinfurter Straße
- Klemensstraße 10
- Sprickmannplatz
- Idenbrockplatz
- Althausweg 107
- Brüningheide
- Kinderhaus 40
- Langebusch 3
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0197/2005/1
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 08.06.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37