Mandari Insight

AN/0734/2017

Dringend erforderliche Kita-Flächen in Köln - Vergabe von Kita-Flächen

SPD Anfrage nach § 4 04.05.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 09.05.2017, TOP 1.5

SPD Anfrage nach § 4

· application/pdf

Ansehen

SPD Anfrage nach § 4

4158 Zeichen

An den Vorsitzenden  
des Liegenschaftsausschusses 
Herrn Jörg Frank 
 
An den Vorsitzenden 
des Jugendhilfeausschusses 
Herrn Bürgermeister Dr. Ralf Heinen 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 04.05.2017 
 
AN/0734/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Liegenschaftsausschuss 09.05.2017 
Jugendhilfeausschuss 09.05.2017 
 
Dringend erforderliche Kita-Flächen in Köln 
Vergabe von Kita-Flächen 
Sehr geehrte Herren, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
der Rat der Stadt Köln hat sich zum Ziel gesetzt, die Versorgungsquote für die 
Kita-U3-Betreuung auf 50 % zu erhöhen und hat einen perspektivischen Bedarf 
von 52% anerkannt. Aufgrund der dynamisch wachsenden Stadt kann trotz vieler 
Kita-Neubauten zurzeit lediglich der Status quo einer Versorgungsquote von 
knapp über 40 % gehalten werden.  
 
Ein Grund hierfür sind nicht zuletzt fehlende Flächen für den Kita-Bau. Im Be-
reich der Kinder- und Jugendangelegenheiten trifft diese Problematik auch auf 
Spielplätze und Jugendeinrichtungen zu. Diese Flächenbedarfe bzw. -ansprüche 
stehen in weiterer Konkurrenz zu den steigenden Bedarfen für Wohnungen, Ge-
werbe, Schulen, Sport-, Grün- und Erholungsflächen sowie sonstige Einrichtun-
gen einer wachsenden und lebenswerten Stadt.  
 
Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um die Beantwortung folgender 
Fragen:

- 2 - 
 
 
1. Wie hoch ist der bestehende und prognostizierte Flächen-/Raumbedarf für 
den Bau neuer Kindertageseinrichtungen, Spielplätzen und Jugendeinrich-
tungen? 
 
2. Welche Bemühungen unternimmt die Verwaltung im Hinblick auf die Ak-
quise der benötigten Flächen?  
Hat die Verwaltung insbesondere die für die Wohnbebauung abgelehnten 
Flächenvorschläge der Bezirksvertretungen im Rahmen der Beschlussvor-
lage 1028/2015, „Umsetzung StEK Wohnen, hier: Neue Flächen für den 
Wohnungsbau“ auf ihre Geeignetheit für eine Nutzung als Kita, Spielplatz 
oder Jugendeinrichtung überprüft, und zwar über die Flächen BV 4.09, BV 
5.20, BV 5.22, BV 6.22, BV 8.11 und BV 8.22 hinaus, für die bereits ein 
vorrangiger Kita-Bedarf festgestellt worden ist?  
 
 
Bezüglich der Vergabe von städtischen Grundstücken an private Investoren zum 
Bau von Kitas hat der Jugendhilfeausschuss im September 2016 beschlossen, 
dass an den Bewertungskriterien Mietpreis/m² und Mietfläche und deren Gewich-
tung festgehalten wird. Die Grundstücke werden dabei nach Ausschreibung an 
einen Investor verkauft, der die von ihm errichtete Kita an einen privaten Träger 
weitervermietet. Nach der aktuellen Regelung endet die Punkteskala für das Kri-
terium Mietpreis/m² bei 12 Punkten für 12,71€/m2. Wird dieser Mietpreis/m2 un-
terschritten, kann hiermit keine höhere Punktzahl erreicht werden. Dadurch wird 
der günstigste mögliche Mietpreis de facto vorgegeben.  
 
3. Die Verwaltung begründet diese Vorgehensweise damit, dass ein zu niedrig 
angesetzter Mietpreis zu einer Qualitätsminderung bei der Ausführung des 
Neubaus führt, was zur Folge hätte, dass Kosten für Reparaturen entste-
hen und/oder die Lebensdauer des Objektes beeinträchtigt wäre. 
 
a) Wieso ist der preislich maßgebliche Schwellenwert auf <12,72 €/m² 
Miete festgelegt? 
b) Widerspricht eine solche Verhinderung eines niedrigeren Mietpreises 
nicht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit? Lässt sich die von der Verwal-
tung befürchtete Qualitätsminderung bei der Ausführung des Neubaus 
nicht vielmehr durch qualitative Vorgaben bei der Ausschreibung ver-
hindern? 
 
4. Die bisherige Praxis der Verwaltung sieht eine Eigentumsübertragung der 
Grundstücke auf den privaten Investor vor.

- 3 - 
 
Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit, stattdessen die Vergabe von 
langfristigen Erbbaurechten an Investoren vorzusehen? Welche sind die 
Vorteile, welche die Nachteile im Vergleich zum bisherigen Verfahren? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (2)

09.05.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 6.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
09.05.2017 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0734/2017
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
04.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27