AN/0734/2017
Dringend erforderliche Kita-Flächen in Köln - Vergabe von Kita-Flächen
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SPD Anfrage nach § 4
4158 Zeichen
An den Vorsitzenden des Liegenschaftsausschusses Herrn Jörg Frank An den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Herrn Bürgermeister Dr. Ralf Heinen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 04.05.2017 AN/0734/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Liegenschaftsausschuss 09.05.2017 Jugendhilfeausschuss 09.05.2017 Dringend erforderliche Kita-Flächen in Köln Vergabe von Kita-Flächen Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, der Rat der Stadt Köln hat sich zum Ziel gesetzt, die Versorgungsquote für die Kita-U3-Betreuung auf 50 % zu erhöhen und hat einen perspektivischen Bedarf von 52% anerkannt. Aufgrund der dynamisch wachsenden Stadt kann trotz vieler Kita-Neubauten zurzeit lediglich der Status quo einer Versorgungsquote von knapp über 40 % gehalten werden. Ein Grund hierfür sind nicht zuletzt fehlende Flächen für den Kita-Bau. Im Be- reich der Kinder- und Jugendangelegenheiten trifft diese Problematik auch auf Spielplätze und Jugendeinrichtungen zu. Diese Flächenbedarfe bzw. -ansprüche stehen in weiterer Konkurrenz zu den steigenden Bedarfen für Wohnungen, Ge- werbe, Schulen, Sport-, Grün- und Erholungsflächen sowie sonstige Einrichtun- gen einer wachsenden und lebenswerten Stadt. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen: - 2 - 1. Wie hoch ist der bestehende und prognostizierte Flächen-/Raumbedarf für den Bau neuer Kindertageseinrichtungen, Spielplätzen und Jugendeinrich- tungen? 2. Welche Bemühungen unternimmt die Verwaltung im Hinblick auf die Ak- quise der benötigten Flächen? Hat die Verwaltung insbesondere die für die Wohnbebauung abgelehnten Flächenvorschläge der Bezirksvertretungen im Rahmen der Beschlussvor- lage 1028/2015, „Umsetzung StEK Wohnen, hier: Neue Flächen für den Wohnungsbau“ auf ihre Geeignetheit für eine Nutzung als Kita, Spielplatz oder Jugendeinrichtung überprüft, und zwar über die Flächen BV 4.09, BV 5.20, BV 5.22, BV 6.22, BV 8.11 und BV 8.22 hinaus, für die bereits ein vorrangiger Kita-Bedarf festgestellt worden ist? Bezüglich der Vergabe von städtischen Grundstücken an private Investoren zum Bau von Kitas hat der Jugendhilfeausschuss im September 2016 beschlossen, dass an den Bewertungskriterien Mietpreis/m² und Mietfläche und deren Gewich- tung festgehalten wird. Die Grundstücke werden dabei nach Ausschreibung an einen Investor verkauft, der die von ihm errichtete Kita an einen privaten Träger weitervermietet. Nach der aktuellen Regelung endet die Punkteskala für das Kri- terium Mietpreis/m² bei 12 Punkten für 12,71€/m2. Wird dieser Mietpreis/m2 un- terschritten, kann hiermit keine höhere Punktzahl erreicht werden. Dadurch wird der günstigste mögliche Mietpreis de facto vorgegeben. 3. Die Verwaltung begründet diese Vorgehensweise damit, dass ein zu niedrig angesetzter Mietpreis zu einer Qualitätsminderung bei der Ausführung des Neubaus führt, was zur Folge hätte, dass Kosten für Reparaturen entste- hen und/oder die Lebensdauer des Objektes beeinträchtigt wäre. a) Wieso ist der preislich maßgebliche Schwellenwert auf <12,72 €/m² Miete festgelegt? b) Widerspricht eine solche Verhinderung eines niedrigeren Mietpreises nicht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit? Lässt sich die von der Verwal- tung befürchtete Qualitätsminderung bei der Ausführung des Neubaus nicht vielmehr durch qualitative Vorgaben bei der Ausschreibung ver- hindern? 4. Die bisherige Praxis der Verwaltung sieht eine Eigentumsübertragung der Grundstücke auf den privaten Investor vor. - 3 - Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit, stattdessen die Vergabe von langfristigen Erbbaurechten an Investoren vorzusehen? Welche sind die Vorteile, welche die Nachteile im Vergleich zum bisherigen Verfahren? Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0734/2017
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 04.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27