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1486/2018

Stadtbahnanbindung Rondorf/Meschenich; Erhöhung der geplanten Wohneinheiten von 1.000 WE auf 1.300 WE

Mitteilung Ausschuss 11.05.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 04.06.2018, TOP 10.2.6

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3184 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
612 makr ma 
Vorlagen-Nummer 11.05.2018 
 1486/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 17.05.2018 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.06.2018 
 
Stadtbahnanbindung Rondorf/Meschenich 
hier: Erhöhung der geplanten Wohneinheiten von 1.000 WE auf 1.300 WE 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in der Sitzung am 09.11.2017 die Aufstellung eines Bebau-
ungsplans für das Plangebiet Rondorf Nord-West mit dem Ziel, eine Wohnbebauung mit bis zu 
1.000 Wohneinheiten sowie der notwendigen Infrastruktur zu entwickeln, beschlossen. Die Pla-
nung beinhaltet auch die Verlängerung der Stadtbahnlinie vom sogenannten "Bonner Verteiler" 
über Rondorf bis nach Meschenich.  
 
Die Abschätzung der Förderfähigkeit ist mit einer sogenannten Sensitivitätsbetrachtung in Form 
einer vereinfachten Nutzen-Kosten-Untersuchung durchgeführt worden. Hierbei wurde sowohl die 
Variante in Form einer ebenerdigen Querung der Militärringstraße (kostengünstigste Variante) als 
auch die Variante mit einer Unterführung (teuerste Variante) betrachtet. Zur Realisierung der Ver-
längerung der Stadtbahnlinie sind Fördermittel aus dem Bundes- und Landeshaushalt erforderlich, 
die zeitnah beantragt werden sollen. Fördermittel werden vom Fördergeber jedoch nur dann in 
Aussicht gestellt, wenn im Rahmen einer Nutzen-Kosten-Untersuchung mindestens ein Faktor 
>1,0 erreicht wird. 
 
Um die Förderfähigkeit von allen Planungsvarianten sicherzustellen, ist bereits in einer Mitteilung 
im April von der Verwaltung dem Verkehrsausausschuss, der Bezirksvertretung Rodenkirchen und 
dem Stadtentwicklungsausschuss die Erhöhung der Anzahl der geplanten Wohneinheiten (WE) 
als Lösungsweg vorgeschlagen worden (siehe Session-Nr. 0628/2018). 
 
Die Beratung in den genannten Gremien hat gezeigt, dass der Vorschlag der Verwaltung akzep-
tiert wird. 
 
Wird die Anzahl der geplanten Wohneinheiten (WE) von bisher circa 1.000 WE auf circa 1.300 
WE erhöht, ist der städtebauliche Entwurf anzupassen. Dies soll nicht durch eine Ausdehnung der 
Siedlungsfläche in die freie Landschaft, sondern im Umgriff der bisher vorgeschlagenen Sied-
lungsfläche erfolgen. Um die vorgeschlagene Anzahl der geplanten Wohneinheiten zu erreichen, 
soll das Verhältnis zwischen Einfamilienhausbau und Geschosswohnungsbau zugunsten von 
mehr Miet- und Eigentumswohnungen verschoben werden. 
 
Bei der erforderlichen sozialen Infrastruktur wurde bereits ermittelt, dass die Erhöhung der 
Wohneinheiten den Bau einer zusätzlichen Kita und die Vergrößerung der Schulen erforderlich 
macht. Die Grundschule soll im Rahmen der weiteren Planung auf zwei Standorte im Plangebiet 
aufgeteilt werden, der Standort der weiterführenden Schule ist geeignet die erforderlichen zusätz-
lichen Kapazitäten aufzunehmen.

2 
 
 
Der städtebauliche Entwurf wurde in der Zwischenzeit in Teilen angepasst. Zur Visualisierung der 
Planungsmaßnahme liegt eine städtebauliche Studie vor, die allen Mitgliedern des Stadtentwick-
lungsausschusses und der Bezirksvertretung Rodenkirchen als Hand-Out zur Verfügung gestellt 
wird. 
 
gez. BG Blome in Vertr. für BG Dez. VI

Beratungsverlauf (2)

17.05.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.06.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1486/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
11.05.2018
Erstellt
04.05.2018 09:10