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2646/2021

-Einleitungsbeschluss- Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 70489/02 (7048 Sa/02) , Arbeitstitel: Münsterer Straße in Köln – Mülheim, Aufhebung

Beschlussvorlage Ausschuss 29.07.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 09.09.2021, TOP 14.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1

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Anlage 3

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Anlage 5

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Anlage 4 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 9

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Anlage 2

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Beschlussvorlage Ausschuss

5031 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Dreß Az 
Vorlagen-Nummer 
 2646/2021 
Freigabedatum 
 29.07.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
-Einleitungsbeschluss- Aufhebung des  Bebauungsplanes Nr. 70489/02 (7048 Sa/02),  
Arbeitstitel: Münsterer Straße in Köln – Mülheim, Aufhebung 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 70489/02 (7048 Sa/02)- 
Einleitungsbeschlusses -für das Gebiet östlich der Düsseldorfer Straße, südlich der Von-Lohe-
Straße, westlich der Straße Clevischer Ring und nördlich der Münsterer Straße —Arbeitstitel: 
Münsterer Straße in Köln – Mülheim, Aufhebung nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Ab-
satz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach §13 BauGB 
einzuleiten; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 9 ohne Einschränkung zustimmt. 
 
 
Alternative:  
Der rechtskräftige Bebauungsplan bleibt bestehen 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.09.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 09.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Rechtskraft / Planinhalte des Bebauungsplanes: 
 
Der Bebauungsplan 70489/02 (7048 Sa/02) trat mit dem Datum seiner Bekanntmachung am 
06.07.1962 in Kraft. 
 
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich östlich der Düsseldorfer Straße, 
südlich der Von-Lohe-Straße, westlich der Straße "Clevischer Ring" und nördlich der Münsterer Stra-
ße. 
 
Die Größe des Geltungsbereichs des aufzuhebenden Bebauungsplanes beträgt insgesamt rd. 15 ha, 
hiervon sind bereits rd. 9,3 ha von weiteren Bebauungsplänen überplant. 
 
Der Bebauungsplan setzt im überwiegenden Teil des Geltungsbereichs Gewerbegebiet fest. Im südli-
chen Teil des Geltungsbereichs entlang der Münsterer Straße sowie im südlichen Abschnitt östlich 
der Düsseldorfer Straße setzt der Plan gemischtes Gebiet, mit einer angrenzenden privaten Grünflä-
che (Grünanlagen) mit einer Breite von 20 Metern fest. Im nördlichen Teil des Bebauungsplans wurde 
eine Änderung der damaligen Straßenführungen festgelegt. 
 
Die Art der baulichen Nutzung im gemischten Gebiet ist mit einer Grundflächenzahl –GRZ- von 0,4, 
III-geschossig, als geschlossene Bauweise festgesetzt. 
 
Das Gewerbegebiet setzt III-geschossige Gebäude mit einer Höchsthöhe von 11 Metern fest. 
 
Die im Plangebiet festgesetzten Nutzungen wurden größtenteils nicht realisiert. 
 
Auf der Fläche des damals als Gewerbegebiet festgesetzten Areals befinden sich heute überwiegend 
Wohnbebauung sowie der öffentlich zugängige Böcking Park. 
 
 
Grund der Aufhebung: 
 
An der Münsterer Straße wurde im Zuge der Errichtung des Böcking-Parks ein Parkplatz für dessen 
Besucher erstellt. Dieser Parkplatz bedarf noch einer Widmung. Da der rechtskräftige Bebauungsplan 
in diesem Bereich ein Mischgebiet festsetzt, kann die seitens der Verwaltung angestrebte Widmung 
derzeit nicht erfolgen. Mit der Widmung wird der Parkplatz in seiner Funktion als solcher, sowie die 
fußläufige Verbindung aus südlicher Richtung zum Böcking Park gesichert.

3 
Im Laufe der Jahrzehnte wurde der Bebauungsplan von drei neu aufgestellten Bebauungsplänen 
überplant und auch der heutige Böcking-Park überdeckt einen Teil der damals als Gewerbegebiet 
ausgewiesenen Fläche.  
 
Aufgrund der derzeit vorhandenen Nutzung ist die Realisierung der im Bebauungsplan vorgesehenen 
Festsetzungen städtebaulich nicht mehr erwünscht. Im Laufe der Jahrzehnte hat sich das Areal größ-
tenteils anders entwickelt als ursprünglich im Bebauungsplan festgesetzt. 
 
Des Weiteren wurde bereits im Jahre 1979 nach einer internen Überprüfung des Bebauungsplanes 
durch die Verwaltung festgestellt, dass der Plan eine Reihe nicht behebbarer Mängel aufweist, die zu 
einer Nichtigkeit des Plans führen würden. 
 
Aus vorgenannten Gründen und aus Gründen der Rechtssicherheit beziehungsweise Klarheit, soll der 
Bebauungsplan in einem förmlichen Verfahren aufgehoben werden. 
 
Die zukünftige planungsrechtliche Beurteilung von Vorhaben in diesem Bereich wird nach Aufhebung 
des oben genannten Bebauungsplans durch die o. g. rechtskräftigen Bebauungspläne und nach § 34 
BauGB erfolgen.  
 
Gemäß § 13 Absatz 3 BauGB kann auf eine formale Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und 
den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB verzichtet werden. Gleichwohl werden die relevanten Belange 
des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 BauGB im weiteren Verfahren ermittelt und sach-
gerecht gegeneinander abgewogen. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Geltungsbereich Bebauungsplan 70489/02 (7048 Sa/02) "Münsterer Straße" mit Ein-
tragung der überplanenden Bebauungspläne 
Anlage 2 verkleinerter rechtskräftiger Bebauungsplan 70489/02 (7048 Sa/02) "Münsterer Straße" 
Anlage 3 Erläuterungsbericht

Anlage 1

625 Zeichen

123
Münsterer Straße
Düsseldorfer Straße
Von - Lohe - Straße
Geltungsbereich derAufhebung des B-Planes70489/02 (7048 Sa/02)Bereich 1rechtskräftigerBebauungsplan 70492/03Bereich 2rechtskräftigerBebauungsplan 70492/05Bereich 3rechtskräftigerBebauungsplan 70488/05Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000N
StadtplanungsamtAufhebung des Bebauungsplanes 70489/02 (7048 Sa/02)Münsterer Straßein Köln - Mülheim
0 10050 200300 Meter

Anlage 3

5931 Zeichen

1 
A N L A G E 3 
 
 
Erläuterungsbericht 
zur Aufhebung des Bebauungsplanes 70489/02 (7048 Sa/02) 
Arbeitstitel: Münsterer Straße in Köln-Mülheim, Aufhebung 
 
 
1. Rechtskraft 
 
Der Bebauungsplan 70489/02 (7048 Sa/02) trat mit dem Datum seiner Bekanntmachung am 
06.07.1962 in Kraft. 
 
 
2. Geltungsbereich 
 
Der räumliche  Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich  östlich der Düsseldorfer 
Straße, südlich der Von -Lohe-Straße, westlich der Straße „Clevischer Ring “, nördlich der 
Münsterer Straße und schließt somit die Böcking Straße und den Böcking Park mit ein. Das Areal 
befindet sich im rechtsrheinischen Stadtteil Mülheim, Bezirk 9, Gemarkung Mülheim, Flur 4 und 5. 
Die Größe des Geltungsbereichs des aufzuhebenden Bebauungsplanes beträgt insgesamt rd. 15 
ha, hiervon sind bereits rd. 9,3 ha von weiteren Bebauungsplänen überplant. 
Der Flächennutzungsplan  (FNP) weist im südlichen, nicht überplanten Bereich des 
Bebauungsplanes Wohnbaufläche, Grünfläche/ Park, Fläche für Gemeinbedarf/ Kindertagesstätte 
und besonderes Wohngebiet aus. Im nördlichen Bereich weist der FNP ebenfalls Wohnbaufläche, 
Grünfläche, Mischgebiet, Kerngebiet sowie Fläche für Gemeinbedarf/ Kindertagesstätte aus. 
 
 
3. Planinhalt 
 
Der Bebauungsplan trifft für seinen Plangeltungsbereich im Wesentlichen folgende Festsetzungen: 
- Gemischtes Gebiet, III 4 g (Mischgebiet MI, 3 Vollgeschosse mit geschlossener Bauweise, 
GRZ 0,4) 
- Gewerbegebiet B, III, Höchsthöhe 11m, (Gewerbegebiet GE, 3 Vollgeschosse) 
- private Grünfläche mit Zweckbestimmung - Grünanlagen - 
- öffentliche Verkehrsflächen / Straße 
 
Zur Zeit der Aufstellung des Bebauungsplans wurde das Gebiet zum größten Teil gewerblich 
genutzt. Ziel des Bebauungsplans war es, die bereits ansässigen Gewerbebetriebe zu stärken, ein 
Gewerbegebiet B festzusetzen sowie die Verkehrsführung in Teilen neu zu strukturieren und zu 
verbessern. Die damalige Schönrather Straße sollte teilweise als öffentliche Verkehrsfläche 
aufgehoben und die Fläche an die ansässige Firma Felten & Guilleaume verkauft werden. 
Aus verkehrstechnischen Gründen war geplant, die Grenzen der Verkehrsflächen in Teilen 
anzupassen, neu festzulegen und zu verbreitern. 
Entlang der Münsterer Straße und im südlichen Abschnitt östlich der Düsseldorfer Straße wurde 
ein ge mischtes Gebiet mit angrenzende n privaten Grünflächen mit einer Breite von 20 Metern 
festgelegt. 
 
 
4. Grund der Aufhebung 
 
An der Münsterer Straße wurde im Zuge der Errichtung des Böcking -Parks ein Parkplatz für die 
Besucher des Parks auf dem Flurstück 4040/8 0 erstellt. Dieser Parkplatz bedarf noch einer

2 
Widmung. Damit die Widmung erfolgen kann, muss der Bebauungspl an 70489/02 aufgehoben 
werden, da de r Parkplatz sich derzeit auf einer als Mischgebiet festgesetzten Fläche  befindet. 
Durch die noch ausstehende Wi dmung würde der Parkplatz in seiner Funktion als solcher 
gesichert werden, ebenso in seiner Funktion als Zugang zum Böcking Park für Fußgänger aus 
Richtung Süden kommend. 
 
Während der vom  25.10.2016 bis 29.11.2016 durchgeführten Beteiligung der Behörden und 
sonstigen Träger öffentlicher Belange  nach §  4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind keine 
relevanten Stellungnahmen eingegangen, die der Aufhebung des Bebauungsplanes 
entgegenstehen. 
 
Der aufzuhebende Bebauungsplan ist bereits von drei weiteren Bebauun gsplänen überplant. Im 
nördlichen Teil durch den Bebauungsplan 70492/03 mit Rechtskraft vom 14.09.1992. 
Im östlichen Teil durch den  Bebauungsplan 70488/05, rechtskräftig seit 06.02.1995 und im 
westlichen Teil durch den Bebauungsplan 70492/05, rechtskräftig seit 09.03.1998. 
Diese drei Bebauungspläne und ebenso der im Zuge der Sanierungs maßnahme 
"Sanierungsgebiet Mülheim III“ angelegte Böcking-Park, der südlich an die beiden Bebauungs -
pläne 70488/05 und 70492/05 anschließt, sowie eine Kindertagesstätte an der  Düsseldorfer 
Straße, überplanen den Geltungsbereich des hier zur Aufhebung kommenden Bebauungsplanes 
heute zu ca. 90 Prozent. 
Somit hat sich im Laufe der Jahre ein Großteil des gesamten Gebiets anders entwickelt als im 
Bebauungsplan von 1962 ursprünglich vorgesehen. 
 
Des Weitern wurde bereits im Jahre 1979 nach einer internen Überprüfung des Bebauungsplanes 
durch  die Verwaltung festgestellt, dass dieser eine Reihe nicht behebbarer Mängeln aufweist, die 
zu einer Nichtigkeit des Plans führen würden. 
 
Somit ist abschließend festzustellen, dass der Bebauungsplan als solcher funktionslos ist. 
Aus vorgenannten Gründen und aus Gründen der Rechtssicherheit beziehungsweise Klarheit soll 
der Bebauungsplan 70489/02 (7048 Sa/02) in einem förmlichen Verfahren aufgehoben werden. 
 
 
5. Verfahren 
 
Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nummer 70489/02 (7048 Sa/02) erfolgt gemäß § 1 Abs. 8 
BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, ohne eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 
4 BauGB und der Erarbeitung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB. 
Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  nach § 3 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 BauGB wird 
verzichtet. 
 
 
6. Auswirkungen 
 
Aufgrund der derzeit vorhandenen Nutzung ist die Realisierung der im Bebauungsplan 
vorgesehenen Festsetzungen städteb aulich nicht mehr erwünscht.  Im Laufe der Jahrzehnte hat 
sich das Areal größtenteils anders entwickelt als ursprünglich im Bebauungsplan 70489/02 (7048 
Sa/02) festgesetzt. Aus diesem Grund wird der Bebauungsplan für eine geordnete städtebauliche 
Entwicklung nicht mehr benötigt. 
Die zukünftige planungsrechtliche Beurteilung von Vorhaben in diesem Bereich  wird nach 
Aufhebung des oben genannten Bebauungsplanes dur ch die Bebauungspläne 70492/03, 
70488/05, 70492/05 und nach § 34 BauGB beurteilt.  
Nach § 34 BauGB  sind zukünftig Vorhaben zulässig, die sich in die Eigenart der näheren Umge-
bung einfügen. 
Die Zulässigkeit späterer Bauvorhaben wird durch die Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungs-
verfahren geprüft.

Anlage 5

2313 Zeichen

A N L A G E  5  
       613Wegm2646 -2021Az2Sb 
 
 
Einleitungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 70489/02 (7048 Sa/02), 
Arbeitstitel: Münsterer Straße in Köln-Mülheim,  
Aufhebung Vorlage 2646/2021 
hier:Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim vom 
06.09.2021 
 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim hat den Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig als TOP 
9.2.7 in der Sitzung am 06.09.2021 mit Änderung zur weiteren Beschlussfassung empfohlen:  
 
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden geänderten 
Beschluss zu fassen:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
  
1. beschließt, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 70489/02 (7048 Sa/02)- 
Einleitungsbeschlusses -für das Gebiet östlich der Düsseldorfer Straße, südlich der Von-Lohe-
Straße, westlich der Straße Clevischer Ring und nördlich der Münsterer Straße — Arbeitstitel: 
Münsterer Straße in Köln – Mülheim, Aufhebung nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 
Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach §13 
BauGB einzuleiten;  
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 9 ohne Einschränkung zustimmt.  
3. Die umzuwidmende Fläche soll unversiegelte Freifläche werden. 
 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Durch die Aufhebung des Bebauungsplans wird kein neues Planrecht geschaffen.  
 
Die hier geforderte Entsiegelung der Fläche kann durch die Aufhebung planungsrechtlich nicht 
gesichert werden.  
 
Die Verwaltung empfiehlt daher, die Forderung nach einer Entsiegelung nicht mit dem 
Einleitungsbeschluss zu verknüpfen, sondern dies ggf. in einem gesonderten Antrag an die 
Verwaltung zu richten.  
 
Hier wäre dann zu prüfen, ob der öffentliche Parkplatz, der im Rahmen des 
Maßnahmenprogramms „Sanierungsgebiet Mülheim III“ 1986 hergestellt worden ist, weiterhin zur 
besseren Erschließung des Böcking Parks notwendig ist. 
 
Die Aufhebung des Bebauungsplans ist unabhängig der Fragestellung, ob der Parkplatz in Zukunft 
durch Widmung gesichert oder entsiegelt werden soll, weiterhin sinnvoll:  
 
Wie in der Begründung der Beschlussvorlage erläutert, weist der mehrfach überplante 
Bebauungsplan diverse nicht behebbare Mängel auf, so dass die Aufhebung für Rechtssicherheit 
sorgt.

Anlage 4 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 9

1364 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Herr Schultheis 
Telefon: (0221) 99322 
Fax       : (0221) 99412 
E-Mail:  andre.schultheis@stadt-koeln.de
Datum: 07.09.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 7.Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim vom 06.09.2021 
öffentlich 
9.2.7 -Einleitungsbeschluss- Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 70489/02
(7048 Sa/02),
Arbeitstitel: Münsterer Straße in Köln – Mülheim, Aufhebung
2646/2021
Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt über den ergänzten Beschluss abstimmen: 
Geänderter Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgen-
den Beschluss zu fassen: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 70489/02
(7048 Sa/02)- Einleitungsbeschlusses -für das Gebiet östlich der Düsseldorfer
Straße, südlich der Von-Lohe-Straße, westlich der Straße Clevischer Ring und
nördlich der Münsterer Straße —Arbeitstitel: Münsterer Straße in Köln – Mül-
heim, Aufhebung nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Bauge-
setzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach §13
BauGB einzuleiten;
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 9 ohne Ein-
schränkung zustimmt.
3. Die umzuwidmende Fläche soll unversiegelte Freifläche werden.
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen 
Anlage 4

Anlage 2

140 Zeichen

Anlage 2
unmaßstäblich
N
Stadtplanungsamt
verkleinerter aufzuhebender Bebauungsplan 70489/02 (7048 Sa/02)
Münsterer Straße
in Köln - Mülheim

Beratungsverlauf (2)

06.09.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.09.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 14.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Münsterer Straße
  • Von-Lohe-Straße
  • Düsseldorfer Straße
  • Schönrather Straße
  • Clevischer Ring

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Details

Aktenzeichen
2646/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
29.07.2021
Erstellt
22.07.2021 10:20