1838/2026
Ergänzende Informationen zur Nachfrage des Beiratsvorsitzenden Herrn von der Stein zum Kunstrasenplatz Widdersdorf
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 1838/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 22.06.2026 Ergänzende Informationen zur Nachfrage des Beiratsvorsitzenden Herrn von der Stein zum Kunstrasenplatz Widdersdorf Hiermit werden weitere ergänzende Informationen zum Vorgang gegeben (s. Beantwortung der Anfrage 1336/2026), die das seitens des Verursachers beigebrachte Gutachten zu den Kunstrasenbahnen erläutern und die bisherige Vorgehensweise der UNB dargelegt (s. auch E-Mail von der Stein vom 17.06.2026. Beigebrachte Beprobung der Kunstrasenbahnen und des direkten Untergrunds Das in der Beantwortung der Anfrage erwähnte Gutachten diente ausschließlich der Untersu- chung auf sog. polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) gem. DIN 18035-7, Pro- benahme nach PN98 des aufgebrachten Materials und der Auswaschung in den direkt anhaf- tenden Untergrund. Hierdurch sollte lediglich geklärt werden, ob es sich bei dem aufgebrach- ten Material um Sondermüll handelt und die Art der Entsorgung geklärt werden. Eine Gesamtbetrachtung mit Auswirkungen auf den Naturhaushalt unter Berücksichtigung von Aspekten wie Materialzersetzung und dem damit verbundenen Eindringen von Mikroplastik in die Umgebung und den Untergrund wurde in dem Gutachten nicht thematisiert. Auch wurden weder in diesem Gutachten noch in weiteren gutachterlichen Stellungnahmen klimatische Ge- sichtspunkte aufgegriffen, welche die stärkere Erwärmung einer Kunstrasenfläche gegenüber einer Natursportrasenfläche und somit den Verlust einer klimaaktiven Fläche thematisieren. Chronologische Vorgangsbearbeitung der UNB Tatverstoß Im Spätsommer 2019 wurde durch den Kölner Golfclub auf seiner Driving Range alter Kunst- rasenplatz von anderen Sportanlagen aufgebracht. Aufarbeitung durch die UNB Die UNB hat aufgrund einer zufälligen Luftbildrecherche seit dem 09.11.2023 Kenntnis des Kunstrasens auf der Driving Range des Golfplatzes Widdersdorf. Am 20.03.2024 wurde seitens der UNB ein Ortstermin durchgeführt, um die durch einen Luft- bildvergleich festgestellte Kunstrasenfläche aufzunehmen und zu fotodokumentieren. Ordnungsbehördliche Schritte gegen den Verursacher: Ordnungswidrigkeitenverfahren (OWI) Am 11.03.2024 erfolgt die Anhörung im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens gem. § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Am 29.07.2024 erfolgt die Anordnung eines Bußgeldes. Ein zunächst eingelegter Einspruch seitens des Verursachers wird durch die Zahlung des Bußgelds im November 2024 durch das Gericht als Einspruchsrücknahme ge- wertet. 2 Ordnungsverfahren (OV) Ebenfalls am 11.03.2024 erfolgt eine Anhörung gem. § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW) zur Ordnungsverfügung an den Verursacher. Am 25.07.2024 ergeht die Anord- nung der Ordnungsverfügung seitens der Stadt Köln. Am 28.08.2024 erhebt der Verursacher gegen die Ordnungsverfügung Klage beim Verwal- tungsgericht Köln. Seitens des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes wird außergerichtliche Gesprächsbereit- schaft zur Behebung des Streitgegenstandes signalisiert. Am 9.10.2024 findet ein Gespräch zwischen dem Verursacher, der anwaltlichen Vertretung und dem Umweltamt statt. Die Frist der Ordnungsverfügung wird seitens des Umweltamtes für die Dauer der Gespräche ausge- setzt. Von November 2024 bis Januar 2025 finden konstruktive Gespräche zwischen Gutach- tern, die der Kölner Golfclub beauftragt hat und dem Umweltamt statt. Tenor der Gespräche ist die Rückführung der Kunstrasenfläche in eine natürliche Sportrasenfläche mit fachgerech- tem Aufbau des Untergrundes. Ohne weiteren Austausch wird am 10.04.2025 seitens des Verursachers eine neue fachgut- achterliche Stellungnahme eingereicht, die eine Rückführung zu einer Naturrasenfläche als ökonomisch und ökologisch unwirtschaftlich darstellt. Diese Kehrtwende widerspricht den zu- vor geführten Gesprächen, so dass am 12.05.2025 seitens des Umweltamtes das ordnungs- rechtliche Verfahren wieder aufgenommen wird. Am 11.06.2025 geht beim Verwaltungsgericht Köln ein Antrag des Verursachers zum Ausset- zen der Fristen des Ordnungsverfahrens zur Wiederherstellung der Kunstrasenfläche in eine Naturrasenfläche ein. Ausgelöst durch Nachfragen seitens des Verwaltungsgerichts wird die Bitte das Verfahren ru- hend zu stellen am 30.03.2026 durch den Verursacher erneuert mit dem Verweis auf positive Hinweise zur Änderung des Bebauungsplans (s. auch Antrag der BV 3 zur Änderung des B- Plans, AN/0604/2026).
Anlage 1 2026 06 17 E-Mail von der Stein Kunstrasen Golfplatz Widdersdorf
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1 von Schweinitz, Julia Von: Harald von der Stein <vondersteinh@aim.com> Gesendet: Mittwoch, 17. Juni 2026 17:24 An: Weller, Marie; Siemens, Pascal Cc: von Schweinitz, Julia; Aki Bauer; Jens Gleisberg Betreff: Nachfrage zur Beantwortung einer Anfrage, Vorlagen- Nummer 1336/2026 Hallo Marie, Hallo Herr Siemens, die Beantwortung der Anfrage AN/0625/2026 erscheint unvollständig und wirft Nachfragen auf. Offensichtlich handelt es sich um illegale Müllentsorgung auf dem Gelände des Kölner Golfclubs in Widdersdorf im LSG. Alte, begründet ausgemusterte Kunstrasenbahnen sind zur Wiederverwendung grundsätzlich ungeeignet, da der Eintrag von Mikroplastik in Luft, Wasser und Boden durch Abrieb und Zersetzung der Fasern mit zunehmendem Alter des Kunstrasens drastisch zunimmt und eine erhebliche Umweltverschmutzung darstellt. Wir erwarten also eine detaillierte Erläuterung dessen, was seinerzeit begutachtet wurde. Außerdem führt die Verlegung von Kunstrasen zu einer ebenfalls erheblichen Reduzierung der Kaltluftentstehungsleistung der Fläche gegenüber Naturrasen. Ist das ignoriert worden? Allein aus diesen beiden Gründen ist nachvollziehbar gut begründet, dass die Maßnahme nie genehmigt wurde. Das führt zu der Frage, warum nach gut 4 1/2 Jahren seit Entdeckung dieser Umweltstraftat keine Beseitigung der aufgebrachten Kunststoffbahnen erfolgt ist. Ich bitte um lückenlose ergänzende Informationen darüber, was die UNB seit Ende 2021unternommen hat, um den Rückbau und die Entsorgung des wiederverwendeten Abfalls zu erreichen und zwar noch vor der ordentlichen Sitzung des Naturschutzbeirates am 22.06.2026. Zeitgleich werde ich diese großflächige Vermüllung der AWB mitteilen und um Beseitigung bitten. Eine Anzeige gegen den Eigentümer der betroffenen Fläche wegen illegaler Müllentsorgung im LSG behalte ich mir vor. Freundliche Grüße, Harald von der Stein NB-V Gesendet von AOL auf Android
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1838/2026
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 19.06.2026
- Erstellt
- 17.06.2026 15:49