Mandari Insight

1838/2026

Ergänzende Informationen zur Nachfrage des Beiratsvorsitzenden Herrn von der Stein zum Kunstrasenplatz Widdersdorf

Mitteilung BV 19.06.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 22.06.2026, TOP 6.4

Mitteilung BV

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 2026 06 17 E-Mail von der Stein Kunstrasen Golfplatz Widdersdorf

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung BV

4591 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 1838/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 22.06.2026 
 
Ergänzende Informationen zur Nachfrage des Beiratsvorsitzenden Herrn von der Stein 
zum Kunstrasenplatz Widdersdorf 
Hiermit werden weitere ergänzende Informationen zum Vorgang gegeben (s. Beantwortung 
der Anfrage 1336/2026), die das seitens des Verursachers beigebrachte Gutachten zu den 
Kunstrasenbahnen erläutern und die bisherige Vorgehensweise der UNB dargelegt (s. auch 
E-Mail von der Stein vom 17.06.2026. 
 
Beigebrachte Beprobung der Kunstrasenbahnen und des direkten Untergrunds 
Das in der Beantwortung der Anfrage erwähnte Gutachten diente ausschließlich der Untersu-
chung auf sog. polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) gem. DIN 18035-7, Pro-
benahme nach PN98 des aufgebrachten Materials und der Auswaschung in den direkt anhaf-
tenden Untergrund. Hierdurch sollte lediglich geklärt werden, ob es sich bei dem aufgebrach-
ten Material um Sondermüll handelt und die Art der Entsorgung geklärt werden.  
Eine Gesamtbetrachtung mit Auswirkungen auf den Naturhaushalt unter Berücksichtigung von 
Aspekten wie Materialzersetzung und dem damit verbundenen Eindringen von Mikroplastik in 
die Umgebung und den Untergrund wurde in dem Gutachten nicht thematisiert. Auch wurden 
weder in diesem Gutachten noch in weiteren gutachterlichen Stellungnahmen klimatische Ge-
sichtspunkte aufgegriffen, welche die stärkere Erwärmung einer Kunstrasenfläche gegenüber 
einer Natursportrasenfläche und somit den Verlust einer klimaaktiven Fläche thematisieren. 
 
Chronologische Vorgangsbearbeitung der UNB 
 
Tatverstoß 
Im Spätsommer 2019 wurde durch den Kölner Golfclub auf seiner Driving Range alter Kunst-
rasenplatz von anderen Sportanlagen aufgebracht.  
 
Aufarbeitung durch die UNB 
Die UNB hat aufgrund einer zufälligen Luftbildrecherche seit dem 09.11.2023 Kenntnis des 
Kunstrasens auf der Driving Range des Golfplatzes Widdersdorf. 
Am 20.03.2024 wurde seitens der UNB ein Ortstermin durchgeführt, um die durch einen Luft-
bildvergleich festgestellte Kunstrasenfläche aufzunehmen und zu fotodokumentieren. 
 
Ordnungsbehördliche Schritte gegen den Verursacher: 
 Ordnungswidrigkeitenverfahren (OWI) 
Am 11.03.2024 erfolgt die Anhörung im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens gem. § 
55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Am 29.07.2024 erfolgt die Anordnung 
eines Bußgeldes. Ein zunächst eingelegter Einspruch seitens des Verursachers wird durch die 
Zahlung des Bußgelds im November 2024 durch das Gericht als Einspruchsrücknahme ge-
wertet.

2 
 
 
 
 Ordnungsverfahren (OV) 
Ebenfalls am 11.03.2024 erfolgt eine Anhörung gem. § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz 
(VwVfG NRW) zur Ordnungsverfügung an den Verursacher. Am 25.07.2024 ergeht die Anord-
nung der Ordnungsverfügung seitens der Stadt Köln.  
Am 28.08.2024 erhebt der Verursacher gegen die Ordnungsverfügung Klage beim Verwal-
tungsgericht Köln.  
Seitens des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes wird außergerichtliche Gesprächsbereit-
schaft zur Behebung des Streitgegenstandes signalisiert. Am 9.10.2024 findet ein Gespräch 
zwischen dem Verursacher, der anwaltlichen Vertretung und dem Umweltamt statt. Die Frist 
der Ordnungsverfügung wird seitens des Umweltamtes für die Dauer der Gespräche ausge-
setzt. Von November 2024 bis Januar 2025 finden konstruktive Gespräche zwischen Gutach-
tern, die der Kölner Golfclub beauftragt hat und dem Umweltamt statt. Tenor der Gespräche 
ist die Rückführung der Kunstrasenfläche in eine natürliche Sportrasenfläche mit fachgerech-
tem Aufbau des Untergrundes. 
 
Ohne weiteren Austausch wird am 10.04.2025 seitens des Verursachers eine neue fachgut-
achterliche Stellungnahme eingereicht, die eine Rückführung zu einer Naturrasenfläche als 
ökonomisch und ökologisch unwirtschaftlich darstellt. Diese Kehrtwende widerspricht den zu-
vor geführten Gesprächen, so dass am 12.05.2025 seitens des Umweltamtes das ordnungs-
rechtliche Verfahren wieder aufgenommen wird.  
 
Am 11.06.2025 geht beim Verwaltungsgericht Köln ein Antrag des Verursachers zum Ausset-
zen der Fristen des Ordnungsverfahrens zur Wiederherstellung der Kunstrasenfläche in eine 
Naturrasenfläche ein.  
 
Ausgelöst durch Nachfragen seitens des Verwaltungsgerichts wird die Bitte das Verfahren ru-
hend zu stellen am 30.03.2026 durch den Verursacher erneuert mit dem Verweis auf positive 
Hinweise zur Änderung des Bebauungsplans (s. auch Antrag der BV 3 zur Änderung des B-
Plans, AN/0604/2026).

Anlage 1 2026 06 17 E-Mail von der Stein Kunstrasen Golfplatz Widdersdorf

1941 Zeichen

1
von Schweinitz, Julia
Von: Harald von der Stein <vondersteinh@aim.com> 
Gesendet: Mittwoch, 17. Juni 2026 17:24 
An: Weller, Marie; Siemens, Pascal 
Cc: von Schweinitz, Julia; Aki Bauer; Jens Gleisberg 
Betreff: Nachfrage zur Beantwortung einer Anfrage, Vorlagen- Nummer 1336/2026 
Hallo Marie, Hallo Herr Siemens, 
 
die Beantwortung der Anfrage AN/0625/2026 erscheint unvollständig und wirft Nachfragen auf. 
Offensichtlich handelt es sich um illegale Müllentsorgung auf dem Gelände des Kölner Golfclubs in 
Widdersdorf im LSG. 
Alte, begründet ausgemusterte Kunstrasenbahnen sind zur Wiederverwendung grundsätzlich ungeeignet, da 
der Eintrag von Mikroplastik in Luft, Wasser und Boden durch Abrieb und Zersetzung der Fasern mit 
zunehmendem Alter des Kunstrasens drastisch zunimmt 
und eine erhebliche Umweltverschmutzung darstellt. 
Wir erwarten also eine detaillierte Erläuterung dessen, was seinerzeit begutachtet wurde. 
Außerdem führt die Verlegung von Kunstrasen zu einer ebenfalls erheblichen Reduzierung der 
Kaltluftentstehungsleistung der Fläche gegenüber Naturrasen. Ist das ignoriert worden? 
Allein aus diesen beiden Gründen ist nachvollziehbar gut begründet, dass die Maßnahme nie genehmigt 
wurde. 
Das führt zu der Frage, warum nach gut 4 1/2 Jahren seit Entdeckung dieser 
Umweltstraftat keine Beseitigung der aufgebrachten Kunststoffbahnen erfolgt ist. 
Ich bitte um lückenlose ergänzende Informationen darüber, was die UNB seit Ende 2021unternommen hat, 
um den Rückbau und die Entsorgung des wiederverwendeten Abfalls zu erreichen und zwar noch vor der 
ordentlichen Sitzung des Naturschutzbeirates am 22.06.2026. 
Zeitgleich werde ich diese großflächige Vermüllung der AWB mitteilen und um Beseitigung bitten. 
Eine Anzeige gegen den Eigentümer der betroffenen Fläche wegen illegaler Müllentsorgung im LSG 
behalte ich mir vor.  
 
Freundliche Grüße, 
 
Harald von der Stein 
NB-V 
 
 
Gesendet von AOL auf Android

Beratungsverlauf (1)

22.06.2026 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1838/2026
Typ
Mitteilung BV
Datum
19.06.2026
Erstellt
17.06.2026 15:49