Mandari Insight

3832/2024

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2023/2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 05.12.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2024, TOP 7.1

Anlage 2 Auszahlung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Aufwand

· application/pdf

Ansehen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Auszahlung

4311 Zeichen

Seite 1
Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-plan Teilplanzeile Dez. / Amt
1 Üpl. 5.000,00 € 0111 9
Auszahlung für 
den Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen
Das Budget des Dezernatsbüros III ist aufgrund nicht vorhersehbarer 
Auszahlungen für Vermögenswerte für das Jahr 2024 nicht mehr 
auskömmlich. Im Einzelnen geht es um die Fortführung der 
Prozessmanagement-Maßnahmen der Stabsstelle Kommunikation. 
Diese erfordert die Neuanschaffung passender 
Arbeitsplatzausstattung (Schreibtische und Monitore).
Eine Deckung steht im Amt für Straßen- und Radwegebau zur 
Verfügung. Die Mittel werden dort nicht mehr in voller Höhe für den 
ursprünglich eingeplanten Zweck benötigt. 
5.000,00 € 1201 9
Auszahlung für 
den Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen
Dez. III / 
1
2 Üpl. 26.400.000,00 €
3.500.000,00 €
2.300.000,00 €
0603 15
Transfaufwen-
dungen
16
Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen
Im Bereich der Kindertagesbetreuung entstehen Mehrbedarfe i.H.v. 
32,2 Mio.€. Diese begründen sich aus gestiegenen Platzzahlen, 
Tarifkostensteigerungen, Mieterhöhungen und allgemeinen 
Kostensteigerungen bei den Betriebskosten der Kitas sowie bei der 
Bezuschussung der Tagespflegepersonen. Zudem kommt es noch in 
diesem Jahr zu hohen Rückzahlungen an das Land, da konsumtive 
Zuschüsse aus Vorjahren zurückgezahlt werden müssen.
Die in der Produktgruppe 0603 finanzierten Leistungen werden 
aufgrund gesetzl. Verpflichtungen nach dem KiBiz 
erbracht. 
Im Haushaltsjahr 2024 werden gemäß des Entwurfs einer 
Rechtsverordnung vom Land NRW Mittel i. H. v. 42 Mio.€ zur 
Anpassung des Belastungsausgleichs Jugendhilfe erwartet. Es kann 
zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass die 
Produktgruppe 0603 nur vorübergehend Zahlungsmittel benötigt und 
zum 
Jahresende auch ohne diese ausgeglichen sein wird.
19.200.000,00 €
9.000.000,00 €
4.000.000,00 €
1601 Dez. VI / 
51
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
Anlage 2
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2023/2024
Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2023 und 2024 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind.

Seite 2
Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-plan Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
3 Üpl. 1.095.590,48 € 1601 10
Auszahlungen für 
den Erwerb von 
Finanzanlagen
Gemäß der Vereinbarung in den Nord-Süd-Stadtbahnverträgen 
zwischen der Stadt Köln und der KVB vom 17.07.2002 bzw. 
22.02.2006 wurde festgelegt, dass die Stadt Köln der KVB alle im 
Zusammenhang mit der Durchführung des Projektes "Nord-Süd-
Stadtbahn 1. und 2. Baustufe" entstehenden finanziellen 
Verpflichtungen ausgleicht. Die Abrechnung der Quartale I. bis IV. für 
2024 liegt nun vor. 
1.095.590,48 € 1601 10
Auszahlungen für 
den Erwerb von 
Finanzanlagen
KVB
4 Üpl. 31.100.000,00 € 0606 14
Transfer-
auszahlungen
IV/51 hat mit Antrag vom 08.11.2024 um eine weitere 
überplanmäßige Bereitstellung von 31,1 Mio. € im Budget des Amtes 
für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0606, Hilfen für 
junge Menschen und ihre Familien zur Sicherstellung der 
Zahlungsfähigkeit im Bereich der Hilfen zur Erziehung gebeten.
Die derzeitige Prognose liegt bei 103,4 Mio. € Mehrbedarf bis 
Jahresende. 
Ertragsseitig prognostiziert das Amt für Kinder, Jugend und Familie 
einen Mehrertrag im Rahmen der Geltendmachung und Abrechnung 
der Kostenerstattungsansprüche an das Land für die Unterbringung 
von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UmA) in Höhe von 
51,2 Mio. €.
Die in der Produktgruppe 0606 finanzierten Leistungen werden 
aufgrund rechtlicher Verpflichtung nach dem SGB VIII- Kinder- und 
Jugendhilfe- erbracht, weshalb der überplanmäßige Aufwand nach § 
83 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 10 Nr.1 (1.Punkt) der Haushaltssatzung 
2023/2024 in die Genehmigungszuständigkeit der Kämmerin fällt.
Die sachliche Unabweisbarkeit ist aufgrund rechtlicher Verpflichtung 
nach dem SGB VIII- Kinder- und Jugendhilfe gegeben, die zeitliche 
Unabweisbarkeit ist dem Umstand geschuldet, dass die 
Zahlungsunfähigkeit im Bereich Hilfen zur Erziehung in der 
Produktgruppe 0606, Zeile 14- Transferauszahlungen bereits Anfang 
November eingetreten ist.
31.100.000,00 € 1601 Dez. VI / 
51

Anlage 1 Aufwand

9163 Zeichen

Seite 1
Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1 Üpl. 22.460.000,00 €
2.515.000,00 €
0301
0301
16
Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen
13 
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen 
Aufgrund gestiegener Flächenverrechnungspreise sowie gestiegener 
Nebenkosten ergibt sich bei den Schulmieten inkl. Nebenkosten für 
2024 ein Mehrbedarf von rd. 22,46 Mio. €.
Zudem ergeben sich Mehrbedarfe in Höhe von rd. 1.594.000€ für den 
Bereich der Schülerbeförderung und in Höhe von rd. 921.000€ für die 
Beihilfebearbeitung der Lehrer*innen.
24.975.000,00 € 1601 1
Steuern und 
ähnliche Abgaben
Dez. IV / 
40
2 Üpl. 75.000,00 € 0801 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Mit Beschluss v. 14.03.2024 hat die BV 6 Chorweiler aus den im 
Stadtklima-/ 
Stadtverschönerungsprogramm der Bezirke 2024 im Teilergebnisplan 
1301 Öffentliches Grün, Wald- u. Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 
bereitgestellten Mitteln die Verwendung in Höhe von 75.000 € für die 
Erneuerung der Zaunanlage für die Brut- und Schutzzone der Flora und 
Fauna am Fühlinger See beschlossen. Die fachliche Zuständigkeit für 
die Maßnahme liegt bei Amt 52 Sportamt. Die Maßnahme ist 
sachgerecht in der Produktgruppe 0801 Sportförderung/ Unterhaltung 
von Sportstätten abzubilden.
75.000,00 € 1301 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Dez. I / 
02-6
3 Üpl. 71.266,30 €
32.500,00 €
50.000,00 €
0701 15
Transfer-
aufwendungen 
13 Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen
Der Rat hat mit der Vorlage 4117/2022 die Verteilung der Finanzmittel 
für 2023 und 2024 aus dem Integrationsbudget beschlossen. Für 2024 
ist ein Betrag in Höhe von 153.766,30€ im  Teilplan 0701 - 
Gesundheitsdienste überplanmäßig für interkulturelle Maßnahmen zur 
Verfügung zu stellen. 
153.766,30 € 0504 15
Transfer-
leistungen
Dez. V / 
50
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
Anlage 1
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023/2024
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.

Seite 2
Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
4 Üpl. 20.857,75 € 1301 13 Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen
Die von der BV 2 Rodenkirchen beschlossenen Bezirksorientierten 
Mittel für die Umsetzung des Projekts "Sportgeräte im Vorgebirgspark" 
und "Anlage eines Staudenbeetes" sowie Pflegemaßnahmen sind nicht 
ausreichend. 
20.857,75 € 1301 15
Transfer-
leistungen
Dez. VIII / 
67
02-2
5 Üpl. 63.500,00 € 0409 16
Sonstige ordentl. 
Aufwendungen
Die in 2024 erforderlichen Mietaufwendungen der Kunst- und 
Museumsbibliothek übersteigen den Planwert. 
63.500,00 € 0412 16
Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen
Dez. VII / 
44
6 Üpl. 842.819,27 € 1201 15
Transfer-
aufwendungen
Im Rahmen der Hpl- Aufstellung 2023/2024 wurde als notwendiger 
Betriebskostenzuschuss für 2024 ein Betrag von 16.911.308,73 € 
angemeldet. Aufgrund der Änderung der Straßenreinigungssatzung 
zum 01.01.2024 Ende 2023 (Vorlage 3472/2023) erhöhte sich der 
aufgrund der Satzungsänderung zu zahlende Betriebskostenzuschuss 
auf insgesamt 17.754.128 €, so dass sich ein Mehrbedarf über 
842.819,27€ für 2024 ergibt. Der starke Anstieg der 
Straßenreinigungsgebühren ergibt sich mit ca. 754.000€ vor allen 
Dingen durch Zusatzleistungen wie z.B. dem Masterplan Sauberkeit 
und der stadtweiten Auswirkung der Intensivreinigung. 
Der Mehrbedarf kann durch die höhere Gewinnauschüttung bei den 
Stadtentwässerungsbetrieben Köln, AöR, gedeckt werden. 
842.819,27 € 1101 19
Finanzerträge
Dez. II /
II/2
7 Üpl. 35.726,00 € 0409 13 Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen
Bei 4523 Kunst- und Museumbibliothek besteht in 2024 ein Mehrbedarf 
in Höhe von 35.726 € für Betreuungs-/ Aufsichtskosten bei Entnahmen 
ausgelagerter Buchbestände des Lesesaals. Die Deckung erfolgt durch 
Minderaufwendungen aufgrund eingesparter Mieten bei 44 Historisches 
Archiv mit Rheinischem Bildarchiv. 
35.726,00 € 0412 16
Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen
Dez. VII / 
4523
8 Üpl. 100.000,00 € 0409 13 Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen
Für den notwendigen Umzug der Kunst- und Museumsbibliothek aus 
dem angemieteten und sanierungsbedürftigen Gebäude Am Kattenbug 
18-24 wurden in 2023 bereits Aufwendungen überplanmäßig 
bereitgestellt. Der Mietvertrag wurde bis 30.06.2025 verlängert, die 
Umzugsvorbereitungen beginnen voraussichtlich im 4.Quartal 2024. 
Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen 2024 im Budget des 
Museumsreferats. 
100.000,00 € 0401 13 Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen
Dez. VII / 
4523

Seite 3
Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
9 Üpl. 15.000,00 € 0901 13 Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen
Der Ausschuss für Gleichstellung von Männern und Frauen hat am 
04.12.2023 die Verwaltung beauftragt, ein Symposium zur Umsetzung 
von Chancengleichheit in der Raumentwicklung durchzuführen und 
stellt für dieses Vorhaben ein Budget in Höhe von 15.000 EUR im 
Teilplan 0111 - Sonstige Innere Verwaltung zur Verfügung. 
Nach verwaltungsinterner Abstimmung wird die Konferenz aufgrund 
des fachlichen Schwerpunkts vom Stadtplanungsamt organisiert. Daher 
sind die beschlossenen Mittel entsprechend ihrer sachgerechten 
Verausgabung vom Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern 
zum Stadtplanungsamt umzuschichten. 
15.000,00 € 0111 16
Sonstige ordentl. 
Aufwendungen
Dez. VI / 61
10 Üpl. 200.000,00 € 0401 13 Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen
Im Projekt Waidmarkt erstattete die ARGE Los-Süd aufgrund von 
ersparten Planungs- und Baukosten für den Kultur- und Gedenkraum 
K3 einen Betrag in Höhe von 4,8 Mio. EUR. Diese Mittel sollen für die 
weiteren Planungen und Errichtung des Kultur- und Gedenkraums 
sowie ausdrücklich auch für temporäre ortsbezogene Kulturaktionen/-
veranstaltungen unter Regie  des Kulturdezernates und der 
Projektwerkstatt verwendet werden (Vorlagen-Nummer 1357/2023).
Das Dezernat für Kunst und Kultur hat darüber informiert (1527/2024), 
dass die Künstlergruppe „Observatorium" im Jahr 2024 für eine 
künstlerische Intervention mit einer Auftragssumme von 200.000 EUR 
beauftragt wurde.
Die Mittel sind entsprechend umzuschichten.
200.000,00 € 0901 13 Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen
Dez. VII / 
61
11 Üpl. 19.320,00 € 1003 13 Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen
Für die Beratungsstelle "wohnmobil" werden im Haushaltsjahr 2024 
aufstockende Fördermittel in Höhe von 19.320 € an die PariSozial 
gGmbH ausgezahlt. 
Die Mittel des Strukturförderfonds wurden für das gesamte Dezernat V 
im Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der 
Produktgruppe 0504 - Freiwillige Sozialleistungen und Diversity 
veranschlagt und werden nach Antragsstellung in die entsprechenden 
Bereiche umgeschichtet. 
19.320,00 € 0504 15
Transferaufwen-
dungen
Dez. V / 
56

Seite 4
Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
12 Apl. 150.000,00 € 0111 13 Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen
Im Dezember 2023 wurde die Stabsstelle Regionales im Dezernat für 
Stadtentwicklung, Digitalisierung, Wirtschaft und Regionales gegründet. 
Um die Potentiale einer verstärkten regionalen Zusammenarbeit zu 
untersuchen, soll ein Gutachten in Auftrag gegeben werden, welches 
Entscheidungsgrundlagen für die zukünftige Ausrichtung der 
Zusammenarbeit der Stadt Köln und den umliegenden Kommunen 
aufzeigt (eine entsprechende Vorlage für die Beschlussfassung im 
Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit wird vorbereitet). Durch 
die unterjährige Einrichtung der Stabsstelle Regionales im Jahr 2023 
verfügt diese über kein eigenes Budget. Aus diesem Grund ist eine 
außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich. Die Deckung der bei 
der Stabsstelle Regionales anfallenden Mehrbedarfe können aus dem 
Teilergebnisplan des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik gedeckt 
werden, da sich die dort eingeplanten Projekte verzögern.
150.000,00 € 0902 13 Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen
Dez. IX / 
1
13 Üpl. 7.400.000,00 € 0106 13 Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen
Bei der Gebäudereinigung zeichnet sich im Haushaltsjahr 2024 ein 
Mehrbedarf in Höhe von 7,4 Mio. Euro ab. Im Wesentlichen lässt sich 
dieser auf Tariferhöhungen, zusätzliche Reinigungsflächen und den 
Wegfall der Isolierung der Ukraine-Aufwendungen zurückführen. 
Gegensteuerungsmaßnahmen in Bezug auf die v.g. Mehrbedarfe sind 
den Zentralen Diensten nicht möglich. 
Die Deckung des Mehrbedarfs bei der Reinigung erfolgt durch freie 
Mittel aus der Disporeserve im Teilergebnisplan der Kämmerei in der 
Produktgruppe 1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft. 
7.400.000,00 € 1601 16
Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen
Dez. I / 
1000

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3068 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20 
 
Vorlagen-Nummer          05.12.2024 
 3832/2024 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 09.12.2024 
Rat 12.12.2024 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten 
genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im 
Haushaltsjahr 2023 und 2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung 
mit der Haushaltssatzung 2023/2024 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2023/2024 ent-
scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen 
bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der 
Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden 
müssen, 
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie-
rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre-
ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts-
neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, 
- aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au-
ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer-
den müssen, 
- die rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung 
durch die Stiftungsrücklagen erfolgt. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen bewegli-
chen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel 
des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen 
werden. 
 
Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung 
mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich-
tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und 
Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn 
die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus

2 
 
keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun-
gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 
83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. 
Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort 
vorzubringen. 
 
Anlagen 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

09.12.2024 Finanzausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.12.2024 Rat
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3832/2024
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
05.12.2024
Erstellt
28.11.2024 18:23