3832/2024
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2023/2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW
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Anlage 2 Auszahlung
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Seite 1 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil-plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 Üpl. 5.000,00 € 0111 9 Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Das Budget des Dezernatsbüros III ist aufgrund nicht vorhersehbarer Auszahlungen für Vermögenswerte für das Jahr 2024 nicht mehr auskömmlich. Im Einzelnen geht es um die Fortführung der Prozessmanagement-Maßnahmen der Stabsstelle Kommunikation. Diese erfordert die Neuanschaffung passender Arbeitsplatzausstattung (Schreibtische und Monitore). Eine Deckung steht im Amt für Straßen- und Radwegebau zur Verfügung. Die Mittel werden dort nicht mehr in voller Höhe für den ursprünglich eingeplanten Zweck benötigt. 5.000,00 € 1201 9 Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Dez. III / 1 2 Üpl. 26.400.000,00 € 3.500.000,00 € 2.300.000,00 € 0603 15 Transfaufwen- dungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Im Bereich der Kindertagesbetreuung entstehen Mehrbedarfe i.H.v. 32,2 Mio.€. Diese begründen sich aus gestiegenen Platzzahlen, Tarifkostensteigerungen, Mieterhöhungen und allgemeinen Kostensteigerungen bei den Betriebskosten der Kitas sowie bei der Bezuschussung der Tagespflegepersonen. Zudem kommt es noch in diesem Jahr zu hohen Rückzahlungen an das Land, da konsumtive Zuschüsse aus Vorjahren zurückgezahlt werden müssen. Die in der Produktgruppe 0603 finanzierten Leistungen werden aufgrund gesetzl. Verpflichtungen nach dem KiBiz erbracht. Im Haushaltsjahr 2024 werden gemäß des Entwurfs einer Rechtsverordnung vom Land NRW Mittel i. H. v. 42 Mio.€ zur Anpassung des Belastungsausgleichs Jugendhilfe erwartet. Es kann zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass die Produktgruppe 0603 nur vorübergehend Zahlungsmittel benötigt und zum Jahresende auch ohne diese ausgeglichen sein wird. 19.200.000,00 € 9.000.000,00 € 4.000.000,00 € 1601 Dez. VI / 51 über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung Anlage 2 Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2023/2024 Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2023 und 2024 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind. Seite 2 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil-plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 3 Üpl. 1.095.590,48 € 1601 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen Gemäß der Vereinbarung in den Nord-Süd-Stadtbahnverträgen zwischen der Stadt Köln und der KVB vom 17.07.2002 bzw. 22.02.2006 wurde festgelegt, dass die Stadt Köln der KVB alle im Zusammenhang mit der Durchführung des Projektes "Nord-Süd- Stadtbahn 1. und 2. Baustufe" entstehenden finanziellen Verpflichtungen ausgleicht. Die Abrechnung der Quartale I. bis IV. für 2024 liegt nun vor. 1.095.590,48 € 1601 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen KVB 4 Üpl. 31.100.000,00 € 0606 14 Transfer- auszahlungen IV/51 hat mit Antrag vom 08.11.2024 um eine weitere überplanmäßige Bereitstellung von 31,1 Mio. € im Budget des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0606, Hilfen für junge Menschen und ihre Familien zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit im Bereich der Hilfen zur Erziehung gebeten. Die derzeitige Prognose liegt bei 103,4 Mio. € Mehrbedarf bis Jahresende. Ertragsseitig prognostiziert das Amt für Kinder, Jugend und Familie einen Mehrertrag im Rahmen der Geltendmachung und Abrechnung der Kostenerstattungsansprüche an das Land für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UmA) in Höhe von 51,2 Mio. €. Die in der Produktgruppe 0606 finanzierten Leistungen werden aufgrund rechtlicher Verpflichtung nach dem SGB VIII- Kinder- und Jugendhilfe- erbracht, weshalb der überplanmäßige Aufwand nach § 83 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 10 Nr.1 (1.Punkt) der Haushaltssatzung 2023/2024 in die Genehmigungszuständigkeit der Kämmerin fällt. Die sachliche Unabweisbarkeit ist aufgrund rechtlicher Verpflichtung nach dem SGB VIII- Kinder- und Jugendhilfe gegeben, die zeitliche Unabweisbarkeit ist dem Umstand geschuldet, dass die Zahlungsunfähigkeit im Bereich Hilfen zur Erziehung in der Produktgruppe 0606, Zeile 14- Transferauszahlungen bereits Anfang November eingetreten ist. 31.100.000,00 € 1601 Dez. VI / 51
Anlage 1 Aufwand
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Seite 1 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 Üpl. 22.460.000,00 € 2.515.000,00 € 0301 0301 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Aufgrund gestiegener Flächenverrechnungspreise sowie gestiegener Nebenkosten ergibt sich bei den Schulmieten inkl. Nebenkosten für 2024 ein Mehrbedarf von rd. 22,46 Mio. €. Zudem ergeben sich Mehrbedarfe in Höhe von rd. 1.594.000€ für den Bereich der Schülerbeförderung und in Höhe von rd. 921.000€ für die Beihilfebearbeitung der Lehrer*innen. 24.975.000,00 € 1601 1 Steuern und ähnliche Abgaben Dez. IV / 40 2 Üpl. 75.000,00 € 0801 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Mit Beschluss v. 14.03.2024 hat die BV 6 Chorweiler aus den im Stadtklima-/ Stadtverschönerungsprogramm der Bezirke 2024 im Teilergebnisplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- u. Forstwirtschaft, Erholungsanlagen bereitgestellten Mitteln die Verwendung in Höhe von 75.000 € für die Erneuerung der Zaunanlage für die Brut- und Schutzzone der Flora und Fauna am Fühlinger See beschlossen. Die fachliche Zuständigkeit für die Maßnahme liegt bei Amt 52 Sportamt. Die Maßnahme ist sachgerecht in der Produktgruppe 0801 Sportförderung/ Unterhaltung von Sportstätten abzubilden. 75.000,00 € 1301 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. I / 02-6 3 Üpl. 71.266,30 € 32.500,00 € 50.000,00 € 0701 15 Transfer- aufwendungen 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Der Rat hat mit der Vorlage 4117/2022 die Verteilung der Finanzmittel für 2023 und 2024 aus dem Integrationsbudget beschlossen. Für 2024 ist ein Betrag in Höhe von 153.766,30€ im Teilplan 0701 - Gesundheitsdienste überplanmäßig für interkulturelle Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. 153.766,30 € 0504 15 Transfer- leistungen Dez. V / 50 über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung Anlage 1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023/2024 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. Seite 2 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 4 Üpl. 20.857,75 € 1301 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Die von der BV 2 Rodenkirchen beschlossenen Bezirksorientierten Mittel für die Umsetzung des Projekts "Sportgeräte im Vorgebirgspark" und "Anlage eines Staudenbeetes" sowie Pflegemaßnahmen sind nicht ausreichend. 20.857,75 € 1301 15 Transfer- leistungen Dez. VIII / 67 02-2 5 Üpl. 63.500,00 € 0409 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen Die in 2024 erforderlichen Mietaufwendungen der Kunst- und Museumsbibliothek übersteigen den Planwert. 63.500,00 € 0412 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Dez. VII / 44 6 Üpl. 842.819,27 € 1201 15 Transfer- aufwendungen Im Rahmen der Hpl- Aufstellung 2023/2024 wurde als notwendiger Betriebskostenzuschuss für 2024 ein Betrag von 16.911.308,73 € angemeldet. Aufgrund der Änderung der Straßenreinigungssatzung zum 01.01.2024 Ende 2023 (Vorlage 3472/2023) erhöhte sich der aufgrund der Satzungsänderung zu zahlende Betriebskostenzuschuss auf insgesamt 17.754.128 €, so dass sich ein Mehrbedarf über 842.819,27€ für 2024 ergibt. Der starke Anstieg der Straßenreinigungsgebühren ergibt sich mit ca. 754.000€ vor allen Dingen durch Zusatzleistungen wie z.B. dem Masterplan Sauberkeit und der stadtweiten Auswirkung der Intensivreinigung. Der Mehrbedarf kann durch die höhere Gewinnauschüttung bei den Stadtentwässerungsbetrieben Köln, AöR, gedeckt werden. 842.819,27 € 1101 19 Finanzerträge Dez. II / II/2 7 Üpl. 35.726,00 € 0409 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bei 4523 Kunst- und Museumbibliothek besteht in 2024 ein Mehrbedarf in Höhe von 35.726 € für Betreuungs-/ Aufsichtskosten bei Entnahmen ausgelagerter Buchbestände des Lesesaals. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen aufgrund eingesparter Mieten bei 44 Historisches Archiv mit Rheinischem Bildarchiv. 35.726,00 € 0412 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Dez. VII / 4523 8 Üpl. 100.000,00 € 0409 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Für den notwendigen Umzug der Kunst- und Museumsbibliothek aus dem angemieteten und sanierungsbedürftigen Gebäude Am Kattenbug 18-24 wurden in 2023 bereits Aufwendungen überplanmäßig bereitgestellt. Der Mietvertrag wurde bis 30.06.2025 verlängert, die Umzugsvorbereitungen beginnen voraussichtlich im 4.Quartal 2024. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen 2024 im Budget des Museumsreferats. 100.000,00 € 0401 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. VII / 4523 Seite 3 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 9 Üpl. 15.000,00 € 0901 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Der Ausschuss für Gleichstellung von Männern und Frauen hat am 04.12.2023 die Verwaltung beauftragt, ein Symposium zur Umsetzung von Chancengleichheit in der Raumentwicklung durchzuführen und stellt für dieses Vorhaben ein Budget in Höhe von 15.000 EUR im Teilplan 0111 - Sonstige Innere Verwaltung zur Verfügung. Nach verwaltungsinterner Abstimmung wird die Konferenz aufgrund des fachlichen Schwerpunkts vom Stadtplanungsamt organisiert. Daher sind die beschlossenen Mittel entsprechend ihrer sachgerechten Verausgabung vom Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern zum Stadtplanungsamt umzuschichten. 15.000,00 € 0111 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen Dez. VI / 61 10 Üpl. 200.000,00 € 0401 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Im Projekt Waidmarkt erstattete die ARGE Los-Süd aufgrund von ersparten Planungs- und Baukosten für den Kultur- und Gedenkraum K3 einen Betrag in Höhe von 4,8 Mio. EUR. Diese Mittel sollen für die weiteren Planungen und Errichtung des Kultur- und Gedenkraums sowie ausdrücklich auch für temporäre ortsbezogene Kulturaktionen/- veranstaltungen unter Regie des Kulturdezernates und der Projektwerkstatt verwendet werden (Vorlagen-Nummer 1357/2023). Das Dezernat für Kunst und Kultur hat darüber informiert (1527/2024), dass die Künstlergruppe „Observatorium" im Jahr 2024 für eine künstlerische Intervention mit einer Auftragssumme von 200.000 EUR beauftragt wurde. Die Mittel sind entsprechend umzuschichten. 200.000,00 € 0901 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. VII / 61 11 Üpl. 19.320,00 € 1003 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Für die Beratungsstelle "wohnmobil" werden im Haushaltsjahr 2024 aufstockende Fördermittel in Höhe von 19.320 € an die PariSozial gGmbH ausgezahlt. Die Mittel des Strukturförderfonds wurden für das gesamte Dezernat V im Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 0504 - Freiwillige Sozialleistungen und Diversity veranschlagt und werden nach Antragsstellung in die entsprechenden Bereiche umgeschichtet. 19.320,00 € 0504 15 Transferaufwen- dungen Dez. V / 56 Seite 4 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 12 Apl. 150.000,00 € 0111 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Im Dezember 2023 wurde die Stabsstelle Regionales im Dezernat für Stadtentwicklung, Digitalisierung, Wirtschaft und Regionales gegründet. Um die Potentiale einer verstärkten regionalen Zusammenarbeit zu untersuchen, soll ein Gutachten in Auftrag gegeben werden, welches Entscheidungsgrundlagen für die zukünftige Ausrichtung der Zusammenarbeit der Stadt Köln und den umliegenden Kommunen aufzeigt (eine entsprechende Vorlage für die Beschlussfassung im Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit wird vorbereitet). Durch die unterjährige Einrichtung der Stabsstelle Regionales im Jahr 2023 verfügt diese über kein eigenes Budget. Aus diesem Grund ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich. Die Deckung der bei der Stabsstelle Regionales anfallenden Mehrbedarfe können aus dem Teilergebnisplan des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik gedeckt werden, da sich die dort eingeplanten Projekte verzögern. 150.000,00 € 0902 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. IX / 1 13 Üpl. 7.400.000,00 € 0106 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bei der Gebäudereinigung zeichnet sich im Haushaltsjahr 2024 ein Mehrbedarf in Höhe von 7,4 Mio. Euro ab. Im Wesentlichen lässt sich dieser auf Tariferhöhungen, zusätzliche Reinigungsflächen und den Wegfall der Isolierung der Ukraine-Aufwendungen zurückführen. Gegensteuerungsmaßnahmen in Bezug auf die v.g. Mehrbedarfe sind den Zentralen Diensten nicht möglich. Die Deckung des Mehrbedarfs bei der Reinigung erfolgt durch freie Mittel aus der Disporeserve im Teilergebnisplan der Kämmerei in der Produktgruppe 1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft. 7.400.000,00 € 1601 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Dez. I / 1000
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Dezernat, Dienststelle II/20 Vorlagen-Nummer 05.12.2024 3832/2024 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 09.12.2024 Rat 12.12.2024 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2023 und 2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2023/2024 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2023/2024 ent- scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie- rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre- ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts- neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au- ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer- den müssen, - die rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die Stiftungsrücklagen erfolgt. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen bewegli- chen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich- tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus 2 keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun- gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen Gez. Reker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3832/2024
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 05.12.2024
- Erstellt
- 28.11.2024 18:23