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0612/2019

Aktualisierte Honorarordnung der Volkshochschule Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 05.03.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.04.2019, TOP 6.2.2

Anlage 1 VHS-Honorarordnung neu ab 2020-1

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Ansehen

Anlage 2 Synopse VHS-Honorarordnung 2017-2020

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 VHS-Honorarordnung neu ab 2020-1

5966 Zeichen

Anlage_1_VHS-Honorarordnung_neu_ab2020-1.pdf 
Honorarordnung für die Volkshochschule Köln 
 
Präambel 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 04.04.2019 aufgrund des § 41 der 
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der 
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) folgende Honorarordnung 
beschlossen: 
 
 
1. Allgemeines 
Die Honorare für die an der Volkshochschule Köln freiberuflich tätigen 
Dozentinnen und Dozenten zur Durchführung von Lehrveranstaltungen werden 
von der jeweils zuständigen Fachbereichsleitung nach Maßgabe dieser 
Honorarordnung im Rahmen des Haushaltsplanes festgesetzt. 
Das Honorar wird im Dozentenvertrag schriftlich vereinbart. 
Das Honorar wird den Dozentinnen/Dozenten in der Regel nach 
Veranstaltungsende überwiesen. 
Honoriert werden nur schriftlich vereinbarte und – nach Vorlage eines 
entsprechenden Nachweises – tatsächlich durchgeführte Leistungen.  
 
2. Honorarsätze 
Grundlage für die Berechnung des Honorars ist die Unterrichtsstunde (UStd) mit 
45 Minuten. Abweichende Berechnungen sind ausdrücklich erwähnt. 
 
2.1 Für Lehrveranstaltungen können folgende Honorarsätze vereinbart werden: 
 
2.1.1 Kategorien I bis III und Auftragsschulungen 
Kategorie I: 
Für standardisierte Veranstaltungen im Regelkursprogramm mit sich 
wiederholenden Kursinhalten 
(a) mit geringem Vor- bzw. Nachbereitungsaufwand 21,- EUR pro UStd. 
(b) mit höherem Vor- bzw. Nachbereitungsaufwand 22,- EUR pro UStd. 
 
Kategorie II: 
Für Veranstaltungen, deren Durchführung besondere Fachkenntnisse erfordert 
oder die höhere Anforderungen an die Vermittlungsmethodik stellen 
(a) mit geringem Vor- bzw. Nachbereitungsaufwand 23,- EUR pro UStd. 
(b) mit höherem Vor- bzw. Nachbereitungsaufwand 24,- EUR pro UStd.

2 
Kategorie III 
(a) Für Veranstaltungen, deren Durchführung eine besondere Qualifikation 
erfordert, die über die allgemeinen Kompetenzanforderungen des 
Fachbereichs deutlich hinausgeht, 25,- EUR pro UStd. 
 
(b) Wenn diese Veranstaltungen einen hohen Innovationsgrad haben 
bezogen auf Inhalte, Methodik und Didaktik, 27,- EUR pro UStd. 
 
Auftragsschulungen: 
Bei Erstellung eines individuellen, speziell auf die Wünsche eines Auftraggebers 
zugeschnittenen Weiterbildungsangebotes für eine Firma, Behörde oder 
Privatperson (Auftragsschulung), bei dem besondere Anforderungen an die 
Konzeptentwicklung, Unterrichtsgestaltung o.ä. erforderlich sind, kann 
abweichend von den Kategorien I bis III ein Honorar bis maximal 39,- EUR pro 
Unterrichtsstunde vereinbart werden. 
 
2.1.2 Zu- und Abschläge 
(a) Bei Dozentinnen und Dozenten mit geringer Unterrichtserfahrung in der 
Erwachsenenbildung beträgt das Honorar für den Zeitraum von zwei 
Semestern jeweils einen Euro weniger pro Unterrichtsstunde. 
 
(b) Bei Veranstaltungen mit hohem Innovationsgrad bezogen auf Inhalte, 
Methodik oder Didaktik, die nicht unter Kategorie IIIb fallen, kann für bis zu 
zwei Semester ein Honorarzuschlag von bis zu zwei Euro vereinbart 
werden. 
 
(c) Bei Veranstaltungen und Maßnahmen mit Finanzierung über sogenannte 
Drittmittel sind die Maßgaben der Auftrags- oder Zuwendungsgeber zu 
berücksichtigen (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Bundesamt für Migration 
und Flüchtlinge).  
 
(d) Dozentinnen und Dozenten im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ in 
den Sprachniveaus A1 bis C2 des Europäischen Referenzrahmens 
erhalten ein Honorar von 35,- EUR pro Unterrichtsstunde. 
 
(e) Für Dozentinnen und Dozenten mit festgestelltem 
arbeitnehmerähnlichem Status fällt ein Honorar von 35,- EUR pro 
Unterrichtsstunde an. 
 
(f) Dozentinnen und Dozenten, die ihre Präsenzveranstaltungen um 
Anwendungen in der VHS-Cloud erweitern, erhalten einen Zuschlag von 
2,- EUR pro Unterrichtsstunde. 
 
2.1.3 Ausnahmen 
Mit Zustimmung der Programmbereichsleitung kann in besonders begründeten 
Einzelfällen ein abweichendes Honorar vereinbart werden.

3 
2.2 Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen 
Für Vortrags- oder Diskussionsveranstaltungen der Volkshochschule kann je 
nach Aufwand bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung ein 
Gesamthonorar von bis zu 300,- EUR vereinbart werden. Mit Zustimmung der 
Amtsleitung kann im Einzelfall ein Honorar von über 300,- EUR vereinbart 
werden.  
 
2.3 Sonstige Leistungen 
  
2.3.1 Beratung 
Für Beratungen werden folgende Honorare vereinbart: 
Auf das VHS-Angebot bezogene Beratung: 
(a) Kursbezogene Beratung: 
22,- EUR pro Zeitstunde 
 
(b) Kursbezogene bildungsbiographische Beratung: 
24,- EUR pro Zeitstunde 
Allgemeine Bildungsberatung: 
(a) Beratung zu Bildungsscheck und Bildungsprämie: 
35,- EUR pro Zeitstunde 
 
(b) Beratung zur beruflichen Entwicklung und Anerkennungsberatung: 
45,- EUR pro Zeitstunde 
 
2.3.2 Prüfungen, Korrekturen und unterrichtsbezogene Konzepte 
Für die Abnahme von mündlichen Prüfungen, Korrekturen von Prüfungsarbeiten 
sowie die Erstellung von Unterrichtsmaterial bzw. unterrichtsbezogenen 
Konzepten im Auftrag der Volkshochschule werden je nach Zeitaufwand und 
Schwierigkeitsgrad gesonderte Honorare im Einzelfall festgelegt. Grundlage 
hierfür sind die Empfehlungen der Prüfungsanbieter im Bereich Sprachen und 
berufliche Bildung. Die Festlegung wird durch die Programmbereichsleitung 
genehmigt. 
 
2.3.3 Berechnung von Online-Lehreinheiten 
Bei Kursen, die aus einer Kombination aus Online-Lerneinheiten und 
Präsenzphasen bestehen oder solchen, die ausschließlich online durchgeführt 
werden, gilt, dass der zeitliche Aufwand für die Online-Einheiten berechnet wird 
und diese Einheiten entsprechend den Präsenzphasen vergütet werden.  
 
2.4 Handlungsanweisung 
Im Rahmen einer verwaltungsinternen Handlungsanweisung werden weitere 
Einzelheiten (z.B. bezogen auf die Zuordnungen zu den Kategorien unter Ziffer 
2.1.1 festgelegt.

4 
 
3. Inkrafttreten 
Die Honorarordnung tritt mit Wirkung für die Honorarverträge des 1. Semesters 
2020 in Kraft. Die Honorarordnung vom 28.06.2016 tritt gleichzeitig außer Kraft.

Anlage 2 Synopse VHS-Honorarordnung 2017-2020

9131 Zeichen

Anlage_2_Synopse_VHS-Honorarordnung_2017_2020.pdf 
Honorarordnung der VHS Köln (Synopse) 
Paragraph Absatz Bisheriger Wortlaut Künftiger Wortlaut (Änderungen kursiv) 
Präambel  Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 28. 
Juni 2016 aufgrund des § 41 der Gemeindeordnung für 
das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der 
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) 
folgende Honorarordnung beschlossen: 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 
04.04.2019 aufgrund des § 41 der Gemeindeordnung für 
das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der 
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) 
folgende Honorarordnung beschlossen: 
 
1. Allgemeines  Die Honorare für die an der Volkshochschule Köln 
freiberuflich tätigen Dozentinnen und Dozenten zur 
Durchführung von Lehrveranstaltungen werden von der 
jeweils zuständigen Fachbereichsleitung nach Maßgabe 
dieser Honorarordnung im Rahmen des 
Haushaltsplanes festgesetzt. 
Das Honorar wird im Dozentenvertrag schriftlich 
vereinbart. 
Das Honorar wird den Dozentinnen/Dozenten in der 
Regel nach Veranstaltungsende überwiesen. 
Honoriert werden nur schriftlich vereinbarte und –nach 
Vorlage eines entsprechenden Nachweises- tatsächlich 
durchgeführte Leistungen.  
unverändert 
2. Honorarsätze  Grundlage für die Berechnung des Honorars ist die 
Unterrichtsstunde (UStd) mit 45 Minuten. Abweichende 
Berechnungen sind ausdrücklich erwähnt. 
unverändert 
 2.1 Für Lehrveranstaltungen können folgende 
Honorarsätze vereinbart werden: 
unverändert 
 2.1.1 Kategorien I bis III und Auftragsschulungen 
Kategorie I: 
Für standardisierte Veranstaltungen im 
Regelkursprogramm mit sich wiederholenden 
Kursinhalten 
a. mit geringem Vor- bzw. 
Kategorien I bis III und Auftragsschulungen 
Kategorie I: 
Für standardisierte Veranstaltungen im 
Regelkursprogramm mit sich wiederholenden 
Kursinhalten 
a. mit geringem Vor- bzw.

2 
 
Nachbereitungsaufwand 19,- EUR pro 
UStd. 
b. mit höherem Vor- bzw. 
Nachbereitungsaufwand 20,- EUR pro 
UStd. 
 
Kategorie II: 
Für Veranstaltungen, deren Durchführung 
besondere Fachkenntnisse erfordert oder die 
höhere Anforderungen an die 
Vermittlungsmethodik stellen 
a. mit geringem Vor- bzw. 
Nachbereitungsaufwand 21,- EUR pro 
UStd. 
b. mit höherem Vor- bzw. 
Nachbereitungsaufwand 22,- EUR pro 
UStd. 
 
Kategorie III 
a. Für Veranstaltungen, deren Durchführung 
eine besondere Qualifikation erfordert, 
die über die allgemeinen 
Kompetenzanforderungen des 
Fachbereichs deutlich hinausgeht, 23,- 
EUR pro UStd. 
 
b. Wenn diese Veranstaltungen einen 
hohen Innovationsgrad haben bezogen 
auf Inhalte, Methodik und Didaktik, 25,- 
EUR pro UStd. 
 
Nachbereitungsaufwand 21,- EUR pro  
UStd. 
b. mit höherem Vor- bzw. 
Nachbereitungsaufwand 22,- EUR pro 
UStd. 
 
Kategorie II: 
Für Veranstaltungen, deren Durchführung 
besondere Fachkenntnisse erfordert oder die 
höhere Anforderungen an die 
Vermittlungsmethodik stellen 
a. mit geringem Vor- bzw. 
Nachbereitungsaufwand 23,- EUR pro 
UStd. 
b. mit höherem Vor- bzw. 
Nachbereitungsaufwand 24,- EUR pro 
UStd. 
 
Kategorie III 
a. Für Veranstaltungen, deren Durchführung 
eine besondere Qualifikation erfordert, 
die über die allgemeinen 
Kompetenzanforderungen des 
Fachbereichs deutlich hinausgeht, 25,- 
EUR pro UStd. 
 
b. Wenn diese Veranstaltungen einen 
hohen Innovationsgrad haben bezogen 
auf Inhalte, Methodik und Didaktik, 27,- 
EUR pro UStd.

3 
 
Auftragsschulungen: 
Bei Erstellung eines individuellen, speziell auf die 
Wünsche eines Auftraggebers zugeschnittenen 
Weiterbildungsangebotes für eine Firma, 
Behörde oder Privatperson (Auftragsschulung), 
bei dem besondere Anforderungen an die 
Konzeptentwicklung, Unterrichtsgestaltung o.ä. 
erforderlich sind, kann abweichend von den 
Kategorien I bis III ein Honorar bis maximal 37,- 
EUR pro Unterrichtsstunde vereinbart werden. 
 
Auftragsschulungen: 
Bei Erstellung eines individuellen, speziell auf die 
Wünsche eines Auftraggebers zugeschnittenen 
Weiterbildungsangebotes für eine Firma, 
Behörde oder Privatperson (Auftragsschulung), 
bei dem besondere Anforderungen an die 
Konzeptentwicklung, Unterrichtsgestaltung o.ä. 
erforderlich sind, kann abweichend von den 
Kategorien I bis III ein Honorar bis maximal 39,- 
EUR pro Unterrichtsstunde vereinbart werden. 
 
 2.1.2 Zu- und Abschläge 
 
a. Bei Dozentinnen und Dozenten mit geringer 
Unterrichtserfahrung in der 
Erwachsenenbildung beträgt das Honorar für 
den Zeitraum von zwei Semestern jeweils 
einen Euro weniger pro Unterrichtsstunde. 
 
b. Bei Veranstaltungen mit hohem 
Innovationsgrad bezogen auf Inhalte, 
Methodik oder Didaktik, die nicht unter 
Kategorie IIIb fallen, kann für bis zu zwei 
Semester ein Honorarzuschlag von bis zu zwei 
Euro vereinbart werden. 
 
c. Bei Veranstaltungen und Maßnahmen mit 
Finanzierung über sogenannte Drittmittel sind 
die Maßgaben der Auftrags- oder 
Zuwendungsgeber zu berücksichtigen (z. B. 
Bundesagentur für Arbeit, Bundesamt für 
Migration und Flüchtlinge). 
 
Zu- und Abschläge 
a. Bei Dozentinnen und Dozenten mit geringer 
Unterrichtserfahrung in der 
Erwachsenenbildung beträgt das Honorar für 
den Zeitraum von zwei Semestern jeweils 
einen Euro weniger pro Unterrichtsstunde. 
 
b. Bei Veranstaltungen mit hohem 
Innovationsgrad bezogen auf Inhalte, 
Methodik oder Didaktik, die nicht unter 
Kategorie IIIb fallen, kann für bis zu zwei 
Semester ein Honorarzuschlag von bis zu 
zwei Euro vereinbart werden. 
 
c. Bei Veranstaltungen und Maßnahmen mit 
Finanzierung über sogenannte Drittmittel 
sind die Maßgaben der Auftrags- oder 
Zuwendungsgeber zu berücksichtigen (z. B. 
Bundesagentur für Arbeit, Bundesamt für 
Migration und Flüchtlinge).  
 
d. Dozentinnen und Dozenten im Bereich 
„Deutsch als Fremdsprache“ in den

4 
 
Sprachniveaus A1 bis C2 des Europäischen 
Referenzrahmens erhalten ein Honorar von 
35,- EUR pro Unterrichtsstunde. 
 
e. Für Dozentinnen und Dozenten mit 
festgestelltem arbeitnehmerähnlichem 
Status fällt ein Honorar von 35,- EUR pro 
Unterrichtsstunde an. 
 
f. Dozentinnen und Dozenten, die ihre 
Präsenzveranstaltungen um Anwendungen 
in der VHS-Cloud erweitern, erhalten einen 
Zuschlag von 2,- EUR pro Unterrichtsstunde. 
 
 2.1.3 Ausnahmen 
 
Mit Zustimmung der Programmbereichsleitung kann in 
besonders begründeten Einzelfällen ein 
abweichendes Honorar vereinbart werden. 
unverändert 
 2.2 Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen 
 
Für Vortrags- oder Diskussionsveranstaltungen der 
Volkshochschule kann je nach Aufwand bei der 
Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung ein 
Gesamthonorar von bis zu 300,- EUR vereinbart 
werden. Mit Zustimmung der Amtsleitung kann im 
Einzelfall ein Honorar von über 300,- EUR vereinbart 
werden. 
unverändert 
2.3 Sonstige 
Leistungen 
   
 2.3.1 Beratung 
 
Für Beratungen werden folgende Honorare vereinbart: 
Auf das VHS-Angebot bezogene Beratung: 
 
Beratung 
 
Für Beratungen werden folgende Honorare vereinbart: 
Auf das VHS-Angebot bezogene Beratung:

5 
 
a. Kursbezogene Beratung: 21,- EUR pro Zeitstunde 
b. Kursbezogene bildungsbiographische Beratung: 
23,- EUR pro Zeitstunde 
 
 
Allgemeine Bildungsberatung: 
 
a. Beratung zu Bildungsscheck und Bildungsprämie: 
25,- EUR pro Zeitstunde 
b. Bildungsbiographische Intensivberatung im 
Rahmen einer  
persönlichen Entwicklungsanalyse: 
35,- EUR pro Zeitstunde 
 
a. Kursbezogene Beratung: 22,- EUR pro 
Zeitstunde 
b. Kursbezogene bildungsbiographische Beratung: 
24,- EUR pro Zeitstunde 
 
Allgemeine Bildungsberatung: 
 
a. Beratung zu Bildungsscheck und Bildungsprämie: 
35,- EUR pro Zeitstunde 
b. Beratung zur beruflichen Entwicklung und 
Anerkennungsberatung: 
45,- EUR pro Zeitstunde 
 
 2.3.2 Prüfungen, Korrekturen und unterrichtsbezogene 
Konzepte 
 
Für die Abnahme von mündlichen Prüfungen, 
Korrekturen von Prüfungsarbeiten sowie die Erstellung 
von Unterrichtsmaterial bzw. unterrichtsbezogenen 
Konzepten im Auftrag der Volkshochschule werden je 
nach Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad gesonderte 
Honorare im Einzelfall festgelegt. Grundlage hierfür sind 
die Empfehlungen der Prüfungsanbieter im Bereich 
Sprachen und berufliche Bildung. Die Festlegung wird 
durch die Programmbereichsleitung genehmigt. 
unverändert 
 2.3.3  Berechnung von Online-Lehreinheiten 
 
Bei Kursen, die aus einer Kombination aus Online- 
Lerneinheiten und Präsenzphasen bestehen oder 
solchen, die ausschließlich online durchgeführt werden, 
gilt, dass der zeitliche Aufwand für die Online-Einheiten 
berechnet wird und diese Einheiten entsprechend den 
Präsenzphasen vergütet werden.

6 
 
2.4 
Handlungsanweisung 
 Im Rahmen einer verwaltungsinternen 
Handlungsanweisung werden weitere Einzelheiten (z.B. 
bezogen auf die Zuordnungen zu den Kategorien unter 
Ziff. 2.1.1) festgelegt. 
unverändert 
3. Inkrafttreten  Die Honorarordnung tritt mit Wirkung für die 
Honorarverträge des 1. Semesters 2017 in Kraft. Die 
Honorarordnung vom 19.03.2013 tritt gleichzeitig außer 
Kraft. 
Die Honorarordnung tritt mit Wirkung für die 
Honorarverträge des 1. Semesters 2020 in Kraft. Die 
Honorarordnung vom 28.06.2016 tritt gleichzeitig außer 
Kraft.

Beschlussvorlage Rat

9443 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/42 
 
Vorlagen-Nummer 
 0612/2019 
Freigabedatum 05.03.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aktualisierte Honorarordnung der Volkshochschule Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die aktualisierte Honorarordnung für die Volkshochschule Köln in der als Anlage 1 
dieser Vorlage beigefügten Fassung und zugleich die damit verbundene Anhebung der Honorare für 
die Dozentinnen und Dozenten der VHS. 
 
Ab dem Jahr 2020 werden Mehraufwendungen in Höhe von rd. 166.000 EUR im Teilergebnisplan 
0414 – Volkshochschule und der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
entstehen. Demgegenüber stehen Mehrerträge in Folge einer moderaten und differenzierten Erhö-
hung der Teilnehmerentgelte in der Teilplanzeile 05 – privatrechtliche Leistungsentgelte in gleicher 
Höhe. 
 
Die entsprechenden Aufwendungen und Erträge werden im Haushaltsplan 2020 veranschlagt. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.03.2019 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.03.2019 
Finanzausschuss 01.04.2019 
Rat 04.04.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  166.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    166.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021ff 
a) Erträge    166.000 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Die Aktualisierung der Honorarordnung der Volkshochschule Köln ergibt sich aus der Anhebung der 
Honorare für die Dozentinnen und Dozenten der Volkshochschule Köln ab dem 1. Semester 2020. 
Ausschlaggebend dafür waren letztlich verschiedene Honorarerhöhungen für Dozierende in Integrati-
onskursen. Diese erfolgten seinerzeit auf Empfehlung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge 
(BAMF). Auch wenn stets von Empfehlungen die Rede war, so war es sinnvoll, ihnen schon allein 
deshalb Folge zu leisten, weil die Trägerzulassung für Integrationskurse damit verbunden war und ist. 
So hat das BAMF Mitte Juli 2016 das Honorar für die Dozierenden der Integrationskurse (I-Kurse) von 
23,- EUR auf 35,- EUR pro Unterrichtseinheit angehoben. Gedeckt wird diese Honorarerhöhung über 
die vom BAMF an die Träger von Integrationskursen gezahlte Pauschale. Diese wurde zeitgleich an-
gehoben, so dass darüber die Mehrkosten für die VHS vollumfänglich refinanziert werden. 
Diese Honoraranhebung galt jedoch nicht für die Dozentinnen und Dozenten im Bereich „Deutsch als 
Fremdsprache“ (DaF). Deren Honorar wird in vollem Umfang getragen aus Teilnehmerentgelten. Zu-
schüsse vom BAMF gibt es nicht. 
Das hat zu einer enormen Honorarspreizung geführt zwischen den Dozierenden der Integrationskurse 
und den im Bereich DaF tätigen Lehrkräften. Dies hat in der Dozentenschaft vehemente Diskussionen 
und große Unzufriedenheit ausgelöst. Der Rat der Stadt Köln hat diese Diskussion aufgegriffen und 
fand die Angleichung der Honorare für die DaF-Dozierenden geboten. Ein entsprechender Ratsbe-
schluss (3821/2016) wurde am 20.12.2016 gefasst.  
Danach wurde die VHS-Honorarordnung unter Punkt „2.1.2 Zu- und Abschläge“ um die Buchstaben 
(d) und (e) ergänzt: 
(d) Dozentinnen und Dozenten im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ in den Sprachniveaus 
A1 bis C2 des Europäischen Referenzrahmens erhalten ein Honorar von 35,- EUR pro Un-
terrichtsstunde.

3 
(e) Für Dozentinnen und Dozenten mit festgestelltem arbeitnehmerähnlichem Status fällt ein 
Honorar von 35,- EUR pro Unterrichtsstunde an. 
Damit war die enorme Honorarspreizung zwischen den Dozierenden der Integrationskurse und den 
im Bereich DaF tätigen Lehrkräften beseitigt.  
Bestehen blieb jedoch nach wie vor eine ebenso hohe Honorarspreizung zwischen den Dozierenden 
der Integrations- sowie der DaF-Kurse einerseits und den übrigen VHS-Dozierenden andererseits. 
Hierbei handelt es sich um die große Mehrheit der VHS-Dozentinnen und Dozenten.  
In der Regel erhalten sie ein Honorar pro Unterrichtsstunde in Höhe von 20,- EUR.  
Diese Personengruppe hat schon seit längerer Zeit und besonders in den vergangenen Monaten auf 
ihre Honorarsituation aufmerksam gemacht – sowohl in der Öffentlichkeit als auch in Gesprächen mit 
der Politik. Für die VHS wird es vor dem Hintergrund dieser immensen Honorarspreizung zunehmend 
schwieriger, Dozentinnen und Dozenten für die Bereiche Fremdsprachen, Gesundheitsbildung, Kunst 
und Kultur sowie für die Berufliche Bildung zu finden, die bereit sind, für ein Honorar von 19,- bis 20,- 
EUR pro Unterrichtsstunde Kurse zu leiten. 
Die nun vorliegende aktualisierte Honorarordnung der VHS sieht eine Anhebung der Honorare dieser 
Personengruppe vor, in der Regel von 20,- auf 22,- EUR pro Unterrichtsstunde. In den übrigen Hono-
rarkategorien wird ebenfalls eine Erhöhung von 2,- EUR pro Unterrichtsstunde vorgenommen. Diese 
Anhebung erscheint nicht nur wegen der bestehenden Honorarspreizung angemessen, sondern auch 
mit Blick auf die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung. 
Darüber hinaus ist eine Anhebung der Honorare in der Allgemeinen Bildungsberatung erforderlich. In 
diesem Segment wurden nach längerer Zeit die Pauschalen deutlich angehoben, was insbesondere 
auch mit dem Hinweis auf einen erhöhten und ständigen Fortbildungsaufwand erklärt wurde. In der 
Tat ist die Anhebung der Honorare für Bildungsscheck, Bildungsprämie und Beratung zur beruflichen 
Entwicklung auf die gestiegenen Anforderungen an die Dozierenden  zurückzuführen. Damit die VHS 
auch weiterhin auf kompetente Beratungskräfte mit stets aktuellem Fachwissen setzen kann, ist eine 
Anhebung der Beraterhonorare unerlässlich. Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt in die-
sem Fall über höhere Zuwendungen des Landes. 
Die Deckung der sich aus der Anhebung der Honorare für Dozierende und Beratende ergebenen 
Mehrkosten erfolgt über eine maßvolle und differenzierte Anhebung der Teilnehmerentgelte. Der 
Preis pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) steigt in den einzelnen Programmbereichen im Schnitt um 
0,10 EUR bis 0,19 EUR. Eine Änderung der Entgelt- und Benutzungsordnung der VHS Köln ist nicht 
erforderlich, da diese gemäß Ratsbeschluss vom 23. Juni 2015 lediglich Untergrenzen vorsieht. 
Im Zuge der Digitalisierung und dem damit verbundenen Ausbau der Digitalen Bildung erweitert die 
VHS Köln seit einigen Semestern ihr Kursangebot um Seminare, die Online-Lerneinheiten und Prä-
senzlernen verbinden. Damit wird dem immer größeren Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach 
zeitlich und räumlich flexibleren Weiterbildungsmöglichkeiten Rechnung getragen.  
Seit Februar 2018 verfügen die Volkshochschulen in Deutschland über eine gemeinsame virtuelle 
Lern- und Kommunikationsplattform: die VHS-Cloud. Infolge dessen haben sich die Möglichkeiten zur 
Gestaltung von Online-Kursen noch einmal deutlich erweitert. Kursleitende sind zunehmend auch 
online tätig: Sie bereiten Lernmaterialien auf und stellen sie ein, moderieren Foren, administrieren 
Videokonferenzen, geben fachliche Rückmeldungen an Lerngruppenteilnehmende. Diese Tätigkeiten 
werden perspektivisch zunehmen. Aus diesem Grund ist es geboten, die Honorarordnung entspre-
chend zu aktualisieren. 
Daher wird diese unter Punkt „2.1.2 Zu- und Abschläge“ ergänzt um eine Regelung, wonach Dozen-
tinnen und Dozenten, die ihre Präsenzveranstaltungen um Anwendungen in der  
VHS-Cloud erweitern, einen Zuschlag von 2,- EUR pro Unterrichtsstunde erhalten.  
Dies gilt, wenn in Absprache mit den Fachbereichsleitungen in einen virtuellen Arbeitsraum in der 
VHS-Cloud, ergänzende Arbeits- oder Übungsmaterialien eingestellt werden. Erforderlich ist die Vor-
lage eines Grobkonzepts, in dem die Themen, die Ziele und die methodisch-didaktische Umsetzung 
dargelegt werden. 
Darüber hinaus wird unter Punkt „2.3 Sonstige Leistungen“ der Unterpunkt „2.3.3 Berechnung von 
Online-Lehreinheiten“ neu in die VHS-Honorarordnung aufgenommen: „Bei Kursen, die aus einer

4 
Kombination aus Online- Lerneinheiten und Präsenzphasen bestehen oder solchen, die ausschließ-
lich online durchgeführt werden, gilt, dass der zeitliche Aufwand für die Online-Einheiten berechnet 
wird und diese Einheiten entsprechend den Präsenzphasen vergütet werden.“ 
Erforderlich für die Berechnung ist eine methodisch-didaktische Feinplanung aus der der Arbeitsauf-
wand der online-Betreuung hervorgeht. Diese Abstimmung erfolgt im Rahmen der Planungsabspra-
chen zwischen dem Kursleitenden und der Fachbereichsleitung und wird schriftlich dokumentiert. Hier 
wird auch festgelegt, welcher Honorarkategorie die jeweiligen Tätigkeiten zugeordnet werden.  
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
Demnach konnte seitens der Verwaltung ein Mehrbedarf in Höhe von rd. 166.000 EUR festgestellt 
werden. Dieser wird durch Mehrerträge in Folge der moderaten und differenzierten Erhöhung der 
Teilnehmerentgelte gedeckt. 
 
Anlagen 
Anlage_1_VHS-Honorarordnung_neu_ab2020-1.pdf 
Anlage_2_Synopse_VHS-Honorarordnung.pdf

Beratungsverlauf (4)

18.03.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
01.04.2019 Finanzausschuss
TOP 10.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.04.2019 Rat
TOP 6.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0612/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
05.03.2019
Erstellt
20.02.2019 09:43