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0612/2019

Aktualisierte Honorarordnung der Volkshochschule Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 05.03.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.04.2019, TOP 6.2.2

Anlage 2 Synopse VHS-Honorarordnung 2017-2020

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 VHS-Honorarordnung neu ab 2020-1

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Anlage 2 Synopse VHS-Honorarordnung 2017-2020

9131 Zeichen

Anlage_2_Synopse_VHS-Honorarordnung_2017_2020.pdf 
Honorarordnung der VHS Köln (Synopse) 
Paragraph Absatz Bisheriger Wortlaut Künftiger Wortlaut (Änderungen kursiv) 
Präambel  Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 28. 
Juni 2016 aufgrund des § 41 der Gemeindeordnung für 
das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der 
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) 
folgende Honorarordnung beschlossen: 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 
04.04.2019 aufgrund des § 41 der Gemeindeordnung für 
das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der 
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) 
folgende Honorarordnung beschlossen: 
 
1. Allgemeines  Die Honorare für die an der Volkshochschule Köln 
freiberuflich tätigen Dozentinnen und Dozenten zur 
Durchführung von Lehrveranstaltungen werden von der 
jeweils zuständigen Fachbereichsleitung nach Maßgabe 
dieser Honorarordnung im Rahmen des 
Haushaltsplanes festgesetzt. 
Das Honorar wird im Dozentenvertrag schriftlich 
vereinbart. 
Das Honorar wird den Dozentinnen/Dozenten in der 
Regel nach Veranstaltungsende überwiesen. 
Honoriert werden nur schriftlich vereinbarte und –nach 
Vorlage eines entsprechenden Nachweises- tatsächlich 
durchgeführte Leistungen.  
unverändert 
2. Honorarsätze  Grundlage für die Berechnung des Honorars ist die 
Unterrichtsstunde (UStd) mit 45 Minuten. Abweichende 
Berechnungen sind ausdrücklich erwähnt. 
unverändert 
 2.1 Für Lehrveranstaltungen können folgende 
Honorarsätze vereinbart werden: 
unverändert 
 2.1.1 Kategorien I bis III und Auftragsschulungen 
Kategorie I: 
Für standardisierte Veranstaltungen im 
Regelkursprogramm mit sich wiederholenden 
Kursinhalten 
a. mit geringem Vor- bzw. 
Kategorien I bis III und Auftragsschulungen 
Kategorie I: 
Für standardisierte Veranstaltungen im 
Regelkursprogramm mit sich wiederholenden 
Kursinhalten 
a. mit geringem Vor- bzw.

2 
 
Nachbereitungsaufwand 19,- EUR pro 
UStd. 
b. mit höherem Vor- bzw. 
Nachbereitungsaufwand 20,- EUR pro 
UStd. 
 
Kategorie II: 
Für Veranstaltungen, deren Durchführung 
besondere Fachkenntnisse erfordert oder die 
höhere Anforderungen an die 
Vermittlungsmethodik stellen 
a. mit geringem Vor- bzw. 
Nachbereitungsaufwand 21,- EUR pro 
UStd. 
b. mit höherem Vor- bzw. 
Nachbereitungsaufwand 22,- EUR pro 
UStd. 
 
Kategorie III 
a. Für Veranstaltungen, deren Durchführung 
eine besondere Qualifikation erfordert, 
die über die allgemeinen 
Kompetenzanforderungen des 
Fachbereichs deutlich hinausgeht, 23,- 
EUR pro UStd. 
 
b. Wenn diese Veranstaltungen einen 
hohen Innovationsgrad haben bezogen 
auf Inhalte, Methodik und Didaktik, 25,- 
EUR pro UStd. 
 
Nachbereitungsaufwand 21,- EUR pro  
UStd. 
b. mit höherem Vor- bzw. 
Nachbereitungsaufwand 22,- EUR pro 
UStd. 
 
Kategorie II: 
Für Veranstaltungen, deren Durchführung 
besondere Fachkenntnisse erfordert oder die 
höhere Anforderungen an die 
Vermittlungsmethodik stellen 
a. mit geringem Vor- bzw. 
Nachbereitungsaufwand 23,- EUR pro 
UStd. 
b. mit höherem Vor- bzw. 
Nachbereitungsaufwand 24,- EUR pro 
UStd. 
 
Kategorie III 
a. Für Veranstaltungen, deren Durchführung 
eine besondere Qualifikation erfordert, 
die über die allgemeinen 
Kompetenzanforderungen des 
Fachbereichs deutlich hinausgeht, 25,- 
EUR pro UStd. 
 
b. Wenn diese Veranstaltungen einen 
hohen Innovationsgrad haben bezogen 
auf Inhalte, Methodik und Didaktik, 27,- 
EUR pro UStd.

3 
 
Auftragsschulungen: 
Bei Erstellung eines individuellen, speziell auf die 
Wünsche eines Auftraggebers zugeschnittenen 
Weiterbildungsangebotes für eine Firma, 
Behörde oder Privatperson (Auftragsschulung), 
bei dem besondere Anforderungen an die 
Konzeptentwicklung, Unterrichtsgestaltung o.ä. 
erforderlich sind, kann abweichend von den 
Kategorien I bis III ein Honorar bis maximal 37,- 
EUR pro Unterrichtsstunde vereinbart werden. 
 
Auftragsschulungen: 
Bei Erstellung eines individuellen, speziell auf die 
Wünsche eines Auftraggebers zugeschnittenen 
Weiterbildungsangebotes für eine Firma, 
Behörde oder Privatperson (Auftragsschulung), 
bei dem besondere Anforderungen an die 
Konzeptentwicklung, Unterrichtsgestaltung o.ä. 
erforderlich sind, kann abweichend von den 
Kategorien I bis III ein Honorar bis maximal 39,- 
EUR pro Unterrichtsstunde vereinbart werden. 
 
 2.1.2 Zu- und Abschläge 
 
a. Bei Dozentinnen und Dozenten mit geringer 
Unterrichtserfahrung in der 
Erwachsenenbildung beträgt das Honorar für 
den Zeitraum von zwei Semestern jeweils 
einen Euro weniger pro Unterrichtsstunde. 
 
b. Bei Veranstaltungen mit hohem 
Innovationsgrad bezogen auf Inhalte, 
Methodik oder Didaktik, die nicht unter 
Kategorie IIIb fallen, kann für bis zu zwei 
Semester ein Honorarzuschlag von bis zu zwei 
Euro vereinbart werden. 
 
c. Bei Veranstaltungen und Maßnahmen mit 
Finanzierung über sogenannte Drittmittel sind 
die Maßgaben der Auftrags- oder 
Zuwendungsgeber zu berücksichtigen (z. B. 
Bundesagentur für Arbeit, Bundesamt für 
Migration und Flüchtlinge). 
 
Zu- und Abschläge 
a. Bei Dozentinnen und Dozenten mit geringer 
Unterrichtserfahrung in der 
Erwachsenenbildung beträgt das Honorar für 
den Zeitraum von zwei Semestern jeweils 
einen Euro weniger pro Unterrichtsstunde. 
 
b. Bei Veranstaltungen mit hohem 
Innovationsgrad bezogen auf Inhalte, 
Methodik oder Didaktik, die nicht unter 
Kategorie IIIb fallen, kann für bis zu zwei 
Semester ein Honorarzuschlag von bis zu 
zwei Euro vereinbart werden. 
 
c. Bei Veranstaltungen und Maßnahmen mit 
Finanzierung über sogenannte Drittmittel 
sind die Maßgaben der Auftrags- oder 
Zuwendungsgeber zu berücksichtigen (z. B. 
Bundesagentur für Arbeit, Bundesamt für 
Migration und Flüchtlinge).  
 
d. Dozentinnen und Dozenten im Bereich 
„Deutsch als Fremdsprache“ in den

4 
 
Sprachniveaus A1 bis C2 des Europäischen 
Referenzrahmens erhalten ein Honorar von 
35,- EUR pro Unterrichtsstunde. 
 
e. Für Dozentinnen und Dozenten mit 
festgestelltem arbeitnehmerähnlichem 
Status fällt ein Honorar von 35,- EUR pro 
Unterrichtsstunde an. 
 
f. Dozentinnen und Dozenten, die ihre 
Präsenzveranstaltungen um Anwendungen 
in der VHS-Cloud erweitern, erhalten einen 
Zuschlag von 2,- EUR pro Unterrichtsstunde. 
 
 2.1.3 Ausnahmen 
 
Mit Zustimmung der Programmbereichsleitung kann in 
besonders begründeten Einzelfällen ein 
abweichendes Honorar vereinbart werden. 
unverändert 
 2.2 Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen 
 
Für Vortrags- oder Diskussionsveranstaltungen der 
Volkshochschule kann je nach Aufwand bei der 
Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung ein 
Gesamthonorar von bis zu 300,- EUR vereinbart 
werden. Mit Zustimmung der Amtsleitung kann im 
Einzelfall ein Honorar von über 300,- EUR vereinbart 
werden. 
unverändert 
2.3 Sonstige 
Leistungen 
   
 2.3.1 Beratung 
 
Für Beratungen werden folgende Honorare vereinbart: 
Auf das VHS-Angebot bezogene Beratung: 
 
Beratung 
 
Für Beratungen werden folgende Honorare vereinbart: 
Auf das VHS-Angebot bezogene Beratung:

5 
 
a. Kursbezogene Beratung: 21,- EUR pro Zeitstunde 
b. Kursbezogene bildungsbiographische Beratung: 
23,- EUR pro Zeitstunde 
 
 
Allgemeine Bildungsberatung: 
 
a. Beratung zu Bildungsscheck und Bildungsprämie: 
25,- EUR pro Zeitstunde 
b. Bildungsbiographische Intensivberatung im 
Rahmen einer  
persönlichen Entwicklungsanalyse: 
35,- EUR pro Zeitstunde 
 
a. Kursbezogene Beratung: 22,- EUR pro 
Zeitstunde 
b. Kursbezogene bildungsbiographische Beratung: 
24,- EUR pro Zeitstunde 
 
Allgemeine Bildungsberatung: 
 
a. Beratung zu Bildungsscheck und Bildungsprämie: 
35,- EUR pro Zeitstunde 
b. Beratung zur beruflichen Entwicklung und 
Anerkennungsberatung: 
45,- EUR pro Zeitstunde 
 
 2.3.2 Prüfungen, Korrekturen und unterrichtsbezogene 
Konzepte 
 
Für die Abnahme von mündlichen Prüfungen, 
Korrekturen von Prüfungsarbeiten sowie die Erstellung 
von Unterrichtsmaterial bzw. unterrichtsbezogenen 
Konzepten im Auftrag der Volkshochschule werden je 
nach Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad gesonderte 
Honorare im Einzelfall festgelegt. Grundlage hierfür sind 
die Empfehlungen der Prüfungsanbieter im Bereich 
Sprachen und berufliche Bildung. Die Festlegung wird 
durch die Programmbereichsleitung genehmigt. 
unverändert 
 2.3.3  Berechnung von Online-Lehreinheiten 
 
Bei Kursen, die aus einer Kombination aus Online- 
Lerneinheiten und Präsenzphasen bestehen oder 
solchen, die ausschließlich online durchgeführt werden, 
gilt, dass der zeitliche Aufwand für die Online-Einheiten 
berechnet wird und diese Einheiten entsprechend den 
Präsenzphasen vergütet werden.

6 
 
2.4 
Handlungsanweisung 
 Im Rahmen einer verwaltungsinternen 
Handlungsanweisung werden weitere Einzelheiten (z.B. 
bezogen auf die Zuordnungen zu den Kategorien unter 
Ziff. 2.1.1) festgelegt. 
unverändert 
3. Inkrafttreten  Die Honorarordnung tritt mit Wirkung für die 
Honorarverträge des 1. Semesters 2017 in Kraft. Die 
Honorarordnung vom 19.03.2013 tritt gleichzeitig außer 
Kraft. 
Die Honorarordnung tritt mit Wirkung für die 
Honorarverträge des 1. Semesters 2020 in Kraft. Die 
Honorarordnung vom 28.06.2016 tritt gleichzeitig außer 
Kraft.

Beratungsverlauf (4)

18.03.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
01.04.2019 Finanzausschuss
TOP 10.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.04.2019 Rat
TOP 6.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0612/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
05.03.2019
Erstellt
20.02.2019 09:43