0612/2019
Aktualisierte Honorarordnung der Volkshochschule Köln
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Anlage 1 VHS-Honorarordnung neu ab 2020-1
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Anlage_1_VHS-Honorarordnung_neu_ab2020-1.pdf Honorarordnung für die Volkshochschule Köln Präambel Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 04.04.2019 aufgrund des § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) folgende Honorarordnung beschlossen: 1. Allgemeines Die Honorare für die an der Volkshochschule Köln freiberuflich tätigen Dozentinnen und Dozenten zur Durchführung von Lehrveranstaltungen werden von der jeweils zuständigen Fachbereichsleitung nach Maßgabe dieser Honorarordnung im Rahmen des Haushaltsplanes festgesetzt. Das Honorar wird im Dozentenvertrag schriftlich vereinbart. Das Honorar wird den Dozentinnen/Dozenten in der Regel nach Veranstaltungsende überwiesen. Honoriert werden nur schriftlich vereinbarte und – nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises – tatsächlich durchgeführte Leistungen. 2. Honorarsätze Grundlage für die Berechnung des Honorars ist die Unterrichtsstunde (UStd) mit 45 Minuten. Abweichende Berechnungen sind ausdrücklich erwähnt. 2.1 Für Lehrveranstaltungen können folgende Honorarsätze vereinbart werden: 2.1.1 Kategorien I bis III und Auftragsschulungen Kategorie I: Für standardisierte Veranstaltungen im Regelkursprogramm mit sich wiederholenden Kursinhalten (a) mit geringem Vor- bzw. Nachbereitungsaufwand 21,- EUR pro UStd. (b) mit höherem Vor- bzw. Nachbereitungsaufwand 22,- EUR pro UStd. Kategorie II: Für Veranstaltungen, deren Durchführung besondere Fachkenntnisse erfordert oder die höhere Anforderungen an die Vermittlungsmethodik stellen (a) mit geringem Vor- bzw. Nachbereitungsaufwand 23,- EUR pro UStd. (b) mit höherem Vor- bzw. Nachbereitungsaufwand 24,- EUR pro UStd. 2 Kategorie III (a) Für Veranstaltungen, deren Durchführung eine besondere Qualifikation erfordert, die über die allgemeinen Kompetenzanforderungen des Fachbereichs deutlich hinausgeht, 25,- EUR pro UStd. (b) Wenn diese Veranstaltungen einen hohen Innovationsgrad haben bezogen auf Inhalte, Methodik und Didaktik, 27,- EUR pro UStd. Auftragsschulungen: Bei Erstellung eines individuellen, speziell auf die Wünsche eines Auftraggebers zugeschnittenen Weiterbildungsangebotes für eine Firma, Behörde oder Privatperson (Auftragsschulung), bei dem besondere Anforderungen an die Konzeptentwicklung, Unterrichtsgestaltung o.ä. erforderlich sind, kann abweichend von den Kategorien I bis III ein Honorar bis maximal 39,- EUR pro Unterrichtsstunde vereinbart werden. 2.1.2 Zu- und Abschläge (a) Bei Dozentinnen und Dozenten mit geringer Unterrichtserfahrung in der Erwachsenenbildung beträgt das Honorar für den Zeitraum von zwei Semestern jeweils einen Euro weniger pro Unterrichtsstunde. (b) Bei Veranstaltungen mit hohem Innovationsgrad bezogen auf Inhalte, Methodik oder Didaktik, die nicht unter Kategorie IIIb fallen, kann für bis zu zwei Semester ein Honorarzuschlag von bis zu zwei Euro vereinbart werden. (c) Bei Veranstaltungen und Maßnahmen mit Finanzierung über sogenannte Drittmittel sind die Maßgaben der Auftrags- oder Zuwendungsgeber zu berücksichtigen (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge). (d) Dozentinnen und Dozenten im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ in den Sprachniveaus A1 bis C2 des Europäischen Referenzrahmens erhalten ein Honorar von 35,- EUR pro Unterrichtsstunde. (e) Für Dozentinnen und Dozenten mit festgestelltem arbeitnehmerähnlichem Status fällt ein Honorar von 35,- EUR pro Unterrichtsstunde an. (f) Dozentinnen und Dozenten, die ihre Präsenzveranstaltungen um Anwendungen in der VHS-Cloud erweitern, erhalten einen Zuschlag von 2,- EUR pro Unterrichtsstunde. 2.1.3 Ausnahmen Mit Zustimmung der Programmbereichsleitung kann in besonders begründeten Einzelfällen ein abweichendes Honorar vereinbart werden. 3 2.2 Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen Für Vortrags- oder Diskussionsveranstaltungen der Volkshochschule kann je nach Aufwand bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung ein Gesamthonorar von bis zu 300,- EUR vereinbart werden. Mit Zustimmung der Amtsleitung kann im Einzelfall ein Honorar von über 300,- EUR vereinbart werden. 2.3 Sonstige Leistungen 2.3.1 Beratung Für Beratungen werden folgende Honorare vereinbart: Auf das VHS-Angebot bezogene Beratung: (a) Kursbezogene Beratung: 22,- EUR pro Zeitstunde (b) Kursbezogene bildungsbiographische Beratung: 24,- EUR pro Zeitstunde Allgemeine Bildungsberatung: (a) Beratung zu Bildungsscheck und Bildungsprämie: 35,- EUR pro Zeitstunde (b) Beratung zur beruflichen Entwicklung und Anerkennungsberatung: 45,- EUR pro Zeitstunde 2.3.2 Prüfungen, Korrekturen und unterrichtsbezogene Konzepte Für die Abnahme von mündlichen Prüfungen, Korrekturen von Prüfungsarbeiten sowie die Erstellung von Unterrichtsmaterial bzw. unterrichtsbezogenen Konzepten im Auftrag der Volkshochschule werden je nach Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad gesonderte Honorare im Einzelfall festgelegt. Grundlage hierfür sind die Empfehlungen der Prüfungsanbieter im Bereich Sprachen und berufliche Bildung. Die Festlegung wird durch die Programmbereichsleitung genehmigt. 2.3.3 Berechnung von Online-Lehreinheiten Bei Kursen, die aus einer Kombination aus Online-Lerneinheiten und Präsenzphasen bestehen oder solchen, die ausschließlich online durchgeführt werden, gilt, dass der zeitliche Aufwand für die Online-Einheiten berechnet wird und diese Einheiten entsprechend den Präsenzphasen vergütet werden. 2.4 Handlungsanweisung Im Rahmen einer verwaltungsinternen Handlungsanweisung werden weitere Einzelheiten (z.B. bezogen auf die Zuordnungen zu den Kategorien unter Ziffer 2.1.1 festgelegt. 4 3. Inkrafttreten Die Honorarordnung tritt mit Wirkung für die Honorarverträge des 1. Semesters 2020 in Kraft. Die Honorarordnung vom 28.06.2016 tritt gleichzeitig außer Kraft.
Anlage 2 Synopse VHS-Honorarordnung 2017-2020
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Anlage_2_Synopse_VHS-Honorarordnung_2017_2020.pdf Honorarordnung der VHS Köln (Synopse) Paragraph Absatz Bisheriger Wortlaut Künftiger Wortlaut (Änderungen kursiv) Präambel Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 28. Juni 2016 aufgrund des § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) folgende Honorarordnung beschlossen: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 04.04.2019 aufgrund des § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) folgende Honorarordnung beschlossen: 1. Allgemeines Die Honorare für die an der Volkshochschule Köln freiberuflich tätigen Dozentinnen und Dozenten zur Durchführung von Lehrveranstaltungen werden von der jeweils zuständigen Fachbereichsleitung nach Maßgabe dieser Honorarordnung im Rahmen des Haushaltsplanes festgesetzt. Das Honorar wird im Dozentenvertrag schriftlich vereinbart. Das Honorar wird den Dozentinnen/Dozenten in der Regel nach Veranstaltungsende überwiesen. Honoriert werden nur schriftlich vereinbarte und –nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises- tatsächlich durchgeführte Leistungen. unverändert 2. Honorarsätze Grundlage für die Berechnung des Honorars ist die Unterrichtsstunde (UStd) mit 45 Minuten. Abweichende Berechnungen sind ausdrücklich erwähnt. unverändert 2.1 Für Lehrveranstaltungen können folgende Honorarsätze vereinbart werden: unverändert 2.1.1 Kategorien I bis III und Auftragsschulungen Kategorie I: Für standardisierte Veranstaltungen im Regelkursprogramm mit sich wiederholenden Kursinhalten a. mit geringem Vor- bzw. Kategorien I bis III und Auftragsschulungen Kategorie I: Für standardisierte Veranstaltungen im Regelkursprogramm mit sich wiederholenden Kursinhalten a. mit geringem Vor- bzw. 2 Nachbereitungsaufwand 19,- EUR pro UStd. b. mit höherem Vor- bzw. Nachbereitungsaufwand 20,- EUR pro UStd. Kategorie II: Für Veranstaltungen, deren Durchführung besondere Fachkenntnisse erfordert oder die höhere Anforderungen an die Vermittlungsmethodik stellen a. mit geringem Vor- bzw. Nachbereitungsaufwand 21,- EUR pro UStd. b. mit höherem Vor- bzw. Nachbereitungsaufwand 22,- EUR pro UStd. Kategorie III a. Für Veranstaltungen, deren Durchführung eine besondere Qualifikation erfordert, die über die allgemeinen Kompetenzanforderungen des Fachbereichs deutlich hinausgeht, 23,- EUR pro UStd. b. Wenn diese Veranstaltungen einen hohen Innovationsgrad haben bezogen auf Inhalte, Methodik und Didaktik, 25,- EUR pro UStd. Nachbereitungsaufwand 21,- EUR pro UStd. b. mit höherem Vor- bzw. Nachbereitungsaufwand 22,- EUR pro UStd. Kategorie II: Für Veranstaltungen, deren Durchführung besondere Fachkenntnisse erfordert oder die höhere Anforderungen an die Vermittlungsmethodik stellen a. mit geringem Vor- bzw. Nachbereitungsaufwand 23,- EUR pro UStd. b. mit höherem Vor- bzw. Nachbereitungsaufwand 24,- EUR pro UStd. Kategorie III a. Für Veranstaltungen, deren Durchführung eine besondere Qualifikation erfordert, die über die allgemeinen Kompetenzanforderungen des Fachbereichs deutlich hinausgeht, 25,- EUR pro UStd. b. Wenn diese Veranstaltungen einen hohen Innovationsgrad haben bezogen auf Inhalte, Methodik und Didaktik, 27,- EUR pro UStd. 3 Auftragsschulungen: Bei Erstellung eines individuellen, speziell auf die Wünsche eines Auftraggebers zugeschnittenen Weiterbildungsangebotes für eine Firma, Behörde oder Privatperson (Auftragsschulung), bei dem besondere Anforderungen an die Konzeptentwicklung, Unterrichtsgestaltung o.ä. erforderlich sind, kann abweichend von den Kategorien I bis III ein Honorar bis maximal 37,- EUR pro Unterrichtsstunde vereinbart werden. Auftragsschulungen: Bei Erstellung eines individuellen, speziell auf die Wünsche eines Auftraggebers zugeschnittenen Weiterbildungsangebotes für eine Firma, Behörde oder Privatperson (Auftragsschulung), bei dem besondere Anforderungen an die Konzeptentwicklung, Unterrichtsgestaltung o.ä. erforderlich sind, kann abweichend von den Kategorien I bis III ein Honorar bis maximal 39,- EUR pro Unterrichtsstunde vereinbart werden. 2.1.2 Zu- und Abschläge a. Bei Dozentinnen und Dozenten mit geringer Unterrichtserfahrung in der Erwachsenenbildung beträgt das Honorar für den Zeitraum von zwei Semestern jeweils einen Euro weniger pro Unterrichtsstunde. b. Bei Veranstaltungen mit hohem Innovationsgrad bezogen auf Inhalte, Methodik oder Didaktik, die nicht unter Kategorie IIIb fallen, kann für bis zu zwei Semester ein Honorarzuschlag von bis zu zwei Euro vereinbart werden. c. Bei Veranstaltungen und Maßnahmen mit Finanzierung über sogenannte Drittmittel sind die Maßgaben der Auftrags- oder Zuwendungsgeber zu berücksichtigen (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge). Zu- und Abschläge a. Bei Dozentinnen und Dozenten mit geringer Unterrichtserfahrung in der Erwachsenenbildung beträgt das Honorar für den Zeitraum von zwei Semestern jeweils einen Euro weniger pro Unterrichtsstunde. b. Bei Veranstaltungen mit hohem Innovationsgrad bezogen auf Inhalte, Methodik oder Didaktik, die nicht unter Kategorie IIIb fallen, kann für bis zu zwei Semester ein Honorarzuschlag von bis zu zwei Euro vereinbart werden. c. Bei Veranstaltungen und Maßnahmen mit Finanzierung über sogenannte Drittmittel sind die Maßgaben der Auftrags- oder Zuwendungsgeber zu berücksichtigen (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge). d. Dozentinnen und Dozenten im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ in den 4 Sprachniveaus A1 bis C2 des Europäischen Referenzrahmens erhalten ein Honorar von 35,- EUR pro Unterrichtsstunde. e. Für Dozentinnen und Dozenten mit festgestelltem arbeitnehmerähnlichem Status fällt ein Honorar von 35,- EUR pro Unterrichtsstunde an. f. Dozentinnen und Dozenten, die ihre Präsenzveranstaltungen um Anwendungen in der VHS-Cloud erweitern, erhalten einen Zuschlag von 2,- EUR pro Unterrichtsstunde. 2.1.3 Ausnahmen Mit Zustimmung der Programmbereichsleitung kann in besonders begründeten Einzelfällen ein abweichendes Honorar vereinbart werden. unverändert 2.2 Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen Für Vortrags- oder Diskussionsveranstaltungen der Volkshochschule kann je nach Aufwand bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung ein Gesamthonorar von bis zu 300,- EUR vereinbart werden. Mit Zustimmung der Amtsleitung kann im Einzelfall ein Honorar von über 300,- EUR vereinbart werden. unverändert 2.3 Sonstige Leistungen 2.3.1 Beratung Für Beratungen werden folgende Honorare vereinbart: Auf das VHS-Angebot bezogene Beratung: Beratung Für Beratungen werden folgende Honorare vereinbart: Auf das VHS-Angebot bezogene Beratung: 5 a. Kursbezogene Beratung: 21,- EUR pro Zeitstunde b. Kursbezogene bildungsbiographische Beratung: 23,- EUR pro Zeitstunde Allgemeine Bildungsberatung: a. Beratung zu Bildungsscheck und Bildungsprämie: 25,- EUR pro Zeitstunde b. Bildungsbiographische Intensivberatung im Rahmen einer persönlichen Entwicklungsanalyse: 35,- EUR pro Zeitstunde a. Kursbezogene Beratung: 22,- EUR pro Zeitstunde b. Kursbezogene bildungsbiographische Beratung: 24,- EUR pro Zeitstunde Allgemeine Bildungsberatung: a. Beratung zu Bildungsscheck und Bildungsprämie: 35,- EUR pro Zeitstunde b. Beratung zur beruflichen Entwicklung und Anerkennungsberatung: 45,- EUR pro Zeitstunde 2.3.2 Prüfungen, Korrekturen und unterrichtsbezogene Konzepte Für die Abnahme von mündlichen Prüfungen, Korrekturen von Prüfungsarbeiten sowie die Erstellung von Unterrichtsmaterial bzw. unterrichtsbezogenen Konzepten im Auftrag der Volkshochschule werden je nach Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad gesonderte Honorare im Einzelfall festgelegt. Grundlage hierfür sind die Empfehlungen der Prüfungsanbieter im Bereich Sprachen und berufliche Bildung. Die Festlegung wird durch die Programmbereichsleitung genehmigt. unverändert 2.3.3 Berechnung von Online-Lehreinheiten Bei Kursen, die aus einer Kombination aus Online- Lerneinheiten und Präsenzphasen bestehen oder solchen, die ausschließlich online durchgeführt werden, gilt, dass der zeitliche Aufwand für die Online-Einheiten berechnet wird und diese Einheiten entsprechend den Präsenzphasen vergütet werden. 6 2.4 Handlungsanweisung Im Rahmen einer verwaltungsinternen Handlungsanweisung werden weitere Einzelheiten (z.B. bezogen auf die Zuordnungen zu den Kategorien unter Ziff. 2.1.1) festgelegt. unverändert 3. Inkrafttreten Die Honorarordnung tritt mit Wirkung für die Honorarverträge des 1. Semesters 2017 in Kraft. Die Honorarordnung vom 19.03.2013 tritt gleichzeitig außer Kraft. Die Honorarordnung tritt mit Wirkung für die Honorarverträge des 1. Semesters 2020 in Kraft. Die Honorarordnung vom 28.06.2016 tritt gleichzeitig außer Kraft.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/42 Vorlagen-Nummer 0612/2019 Freigabedatum 05.03.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aktualisierte Honorarordnung der Volkshochschule Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die aktualisierte Honorarordnung für die Volkshochschule Köln in der als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügten Fassung und zugleich die damit verbundene Anhebung der Honorare für die Dozentinnen und Dozenten der VHS. Ab dem Jahr 2020 werden Mehraufwendungen in Höhe von rd. 166.000 EUR im Teilergebnisplan 0414 – Volkshochschule und der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen entstehen. Demgegenüber stehen Mehrerträge in Folge einer moderaten und differenzierten Erhö- hung der Teilnehmerentgelte in der Teilplanzeile 05 – privatrechtliche Leistungsentgelte in gleicher Höhe. Die entsprechenden Aufwendungen und Erträge werden im Haushaltsplan 2020 veranschlagt. Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.03.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.03.2019 Finanzausschuss 01.04.2019 Rat 04.04.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 166.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 166.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021ff a) Erträge 166.000 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Die Aktualisierung der Honorarordnung der Volkshochschule Köln ergibt sich aus der Anhebung der Honorare für die Dozentinnen und Dozenten der Volkshochschule Köln ab dem 1. Semester 2020. Ausschlaggebend dafür waren letztlich verschiedene Honorarerhöhungen für Dozierende in Integrati- onskursen. Diese erfolgten seinerzeit auf Empfehlung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Auch wenn stets von Empfehlungen die Rede war, so war es sinnvoll, ihnen schon allein deshalb Folge zu leisten, weil die Trägerzulassung für Integrationskurse damit verbunden war und ist. So hat das BAMF Mitte Juli 2016 das Honorar für die Dozierenden der Integrationskurse (I-Kurse) von 23,- EUR auf 35,- EUR pro Unterrichtseinheit angehoben. Gedeckt wird diese Honorarerhöhung über die vom BAMF an die Träger von Integrationskursen gezahlte Pauschale. Diese wurde zeitgleich an- gehoben, so dass darüber die Mehrkosten für die VHS vollumfänglich refinanziert werden. Diese Honoraranhebung galt jedoch nicht für die Dozentinnen und Dozenten im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ (DaF). Deren Honorar wird in vollem Umfang getragen aus Teilnehmerentgelten. Zu- schüsse vom BAMF gibt es nicht. Das hat zu einer enormen Honorarspreizung geführt zwischen den Dozierenden der Integrationskurse und den im Bereich DaF tätigen Lehrkräften. Dies hat in der Dozentenschaft vehemente Diskussionen und große Unzufriedenheit ausgelöst. Der Rat der Stadt Köln hat diese Diskussion aufgegriffen und fand die Angleichung der Honorare für die DaF-Dozierenden geboten. Ein entsprechender Ratsbe- schluss (3821/2016) wurde am 20.12.2016 gefasst. Danach wurde die VHS-Honorarordnung unter Punkt „2.1.2 Zu- und Abschläge“ um die Buchstaben (d) und (e) ergänzt: (d) Dozentinnen und Dozenten im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ in den Sprachniveaus A1 bis C2 des Europäischen Referenzrahmens erhalten ein Honorar von 35,- EUR pro Un- terrichtsstunde. 3 (e) Für Dozentinnen und Dozenten mit festgestelltem arbeitnehmerähnlichem Status fällt ein Honorar von 35,- EUR pro Unterrichtsstunde an. Damit war die enorme Honorarspreizung zwischen den Dozierenden der Integrationskurse und den im Bereich DaF tätigen Lehrkräften beseitigt. Bestehen blieb jedoch nach wie vor eine ebenso hohe Honorarspreizung zwischen den Dozierenden der Integrations- sowie der DaF-Kurse einerseits und den übrigen VHS-Dozierenden andererseits. Hierbei handelt es sich um die große Mehrheit der VHS-Dozentinnen und Dozenten. In der Regel erhalten sie ein Honorar pro Unterrichtsstunde in Höhe von 20,- EUR. Diese Personengruppe hat schon seit längerer Zeit und besonders in den vergangenen Monaten auf ihre Honorarsituation aufmerksam gemacht – sowohl in der Öffentlichkeit als auch in Gesprächen mit der Politik. Für die VHS wird es vor dem Hintergrund dieser immensen Honorarspreizung zunehmend schwieriger, Dozentinnen und Dozenten für die Bereiche Fremdsprachen, Gesundheitsbildung, Kunst und Kultur sowie für die Berufliche Bildung zu finden, die bereit sind, für ein Honorar von 19,- bis 20,- EUR pro Unterrichtsstunde Kurse zu leiten. Die nun vorliegende aktualisierte Honorarordnung der VHS sieht eine Anhebung der Honorare dieser Personengruppe vor, in der Regel von 20,- auf 22,- EUR pro Unterrichtsstunde. In den übrigen Hono- rarkategorien wird ebenfalls eine Erhöhung von 2,- EUR pro Unterrichtsstunde vorgenommen. Diese Anhebung erscheint nicht nur wegen der bestehenden Honorarspreizung angemessen, sondern auch mit Blick auf die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung. Darüber hinaus ist eine Anhebung der Honorare in der Allgemeinen Bildungsberatung erforderlich. In diesem Segment wurden nach längerer Zeit die Pauschalen deutlich angehoben, was insbesondere auch mit dem Hinweis auf einen erhöhten und ständigen Fortbildungsaufwand erklärt wurde. In der Tat ist die Anhebung der Honorare für Bildungsscheck, Bildungsprämie und Beratung zur beruflichen Entwicklung auf die gestiegenen Anforderungen an die Dozierenden zurückzuführen. Damit die VHS auch weiterhin auf kompetente Beratungskräfte mit stets aktuellem Fachwissen setzen kann, ist eine Anhebung der Beraterhonorare unerlässlich. Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt in die- sem Fall über höhere Zuwendungen des Landes. Die Deckung der sich aus der Anhebung der Honorare für Dozierende und Beratende ergebenen Mehrkosten erfolgt über eine maßvolle und differenzierte Anhebung der Teilnehmerentgelte. Der Preis pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) steigt in den einzelnen Programmbereichen im Schnitt um 0,10 EUR bis 0,19 EUR. Eine Änderung der Entgelt- und Benutzungsordnung der VHS Köln ist nicht erforderlich, da diese gemäß Ratsbeschluss vom 23. Juni 2015 lediglich Untergrenzen vorsieht. Im Zuge der Digitalisierung und dem damit verbundenen Ausbau der Digitalen Bildung erweitert die VHS Köln seit einigen Semestern ihr Kursangebot um Seminare, die Online-Lerneinheiten und Prä- senzlernen verbinden. Damit wird dem immer größeren Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach zeitlich und räumlich flexibleren Weiterbildungsmöglichkeiten Rechnung getragen. Seit Februar 2018 verfügen die Volkshochschulen in Deutschland über eine gemeinsame virtuelle Lern- und Kommunikationsplattform: die VHS-Cloud. Infolge dessen haben sich die Möglichkeiten zur Gestaltung von Online-Kursen noch einmal deutlich erweitert. Kursleitende sind zunehmend auch online tätig: Sie bereiten Lernmaterialien auf und stellen sie ein, moderieren Foren, administrieren Videokonferenzen, geben fachliche Rückmeldungen an Lerngruppenteilnehmende. Diese Tätigkeiten werden perspektivisch zunehmen. Aus diesem Grund ist es geboten, die Honorarordnung entspre- chend zu aktualisieren. Daher wird diese unter Punkt „2.1.2 Zu- und Abschläge“ ergänzt um eine Regelung, wonach Dozen- tinnen und Dozenten, die ihre Präsenzveranstaltungen um Anwendungen in der VHS-Cloud erweitern, einen Zuschlag von 2,- EUR pro Unterrichtsstunde erhalten. Dies gilt, wenn in Absprache mit den Fachbereichsleitungen in einen virtuellen Arbeitsraum in der VHS-Cloud, ergänzende Arbeits- oder Übungsmaterialien eingestellt werden. Erforderlich ist die Vor- lage eines Grobkonzepts, in dem die Themen, die Ziele und die methodisch-didaktische Umsetzung dargelegt werden. Darüber hinaus wird unter Punkt „2.3 Sonstige Leistungen“ der Unterpunkt „2.3.3 Berechnung von Online-Lehreinheiten“ neu in die VHS-Honorarordnung aufgenommen: „Bei Kursen, die aus einer 4 Kombination aus Online- Lerneinheiten und Präsenzphasen bestehen oder solchen, die ausschließ- lich online durchgeführt werden, gilt, dass der zeitliche Aufwand für die Online-Einheiten berechnet wird und diese Einheiten entsprechend den Präsenzphasen vergütet werden.“ Erforderlich für die Berechnung ist eine methodisch-didaktische Feinplanung aus der der Arbeitsauf- wand der online-Betreuung hervorgeht. Diese Abstimmung erfolgt im Rahmen der Planungsabspra- chen zwischen dem Kursleitenden und der Fachbereichsleitung und wird schriftlich dokumentiert. Hier wird auch festgelegt, welcher Honorarkategorie die jeweiligen Tätigkeiten zugeordnet werden. Haushaltsmäßige Auswirkungen Demnach konnte seitens der Verwaltung ein Mehrbedarf in Höhe von rd. 166.000 EUR festgestellt werden. Dieser wird durch Mehrerträge in Folge der moderaten und differenzierten Erhöhung der Teilnehmerentgelte gedeckt. Anlagen Anlage_1_VHS-Honorarordnung_neu_ab2020-1.pdf Anlage_2_Synopse_VHS-Honorarordnung.pdf
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0612/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 05.03.2019
- Erstellt
- 20.02.2019 09:43