0612/2019
Aktualisierte Honorarordnung der Volkshochschule Köln
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Anlage 2 Synopse VHS-Honorarordnung 2017-2020
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Anlage_2_Synopse_VHS-Honorarordnung_2017_2020.pdf Honorarordnung der VHS Köln (Synopse) Paragraph Absatz Bisheriger Wortlaut Künftiger Wortlaut (Änderungen kursiv) Präambel Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 28. Juni 2016 aufgrund des § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) folgende Honorarordnung beschlossen: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 04.04.2019 aufgrund des § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) folgende Honorarordnung beschlossen: 1. Allgemeines Die Honorare für die an der Volkshochschule Köln freiberuflich tätigen Dozentinnen und Dozenten zur Durchführung von Lehrveranstaltungen werden von der jeweils zuständigen Fachbereichsleitung nach Maßgabe dieser Honorarordnung im Rahmen des Haushaltsplanes festgesetzt. Das Honorar wird im Dozentenvertrag schriftlich vereinbart. Das Honorar wird den Dozentinnen/Dozenten in der Regel nach Veranstaltungsende überwiesen. Honoriert werden nur schriftlich vereinbarte und –nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises- tatsächlich durchgeführte Leistungen. unverändert 2. Honorarsätze Grundlage für die Berechnung des Honorars ist die Unterrichtsstunde (UStd) mit 45 Minuten. Abweichende Berechnungen sind ausdrücklich erwähnt. unverändert 2.1 Für Lehrveranstaltungen können folgende Honorarsätze vereinbart werden: unverändert 2.1.1 Kategorien I bis III und Auftragsschulungen Kategorie I: Für standardisierte Veranstaltungen im Regelkursprogramm mit sich wiederholenden Kursinhalten a. mit geringem Vor- bzw. Kategorien I bis III und Auftragsschulungen Kategorie I: Für standardisierte Veranstaltungen im Regelkursprogramm mit sich wiederholenden Kursinhalten a. mit geringem Vor- bzw. 2 Nachbereitungsaufwand 19,- EUR pro UStd. b. mit höherem Vor- bzw. Nachbereitungsaufwand 20,- EUR pro UStd. Kategorie II: Für Veranstaltungen, deren Durchführung besondere Fachkenntnisse erfordert oder die höhere Anforderungen an die Vermittlungsmethodik stellen a. mit geringem Vor- bzw. Nachbereitungsaufwand 21,- EUR pro UStd. b. mit höherem Vor- bzw. Nachbereitungsaufwand 22,- EUR pro UStd. Kategorie III a. Für Veranstaltungen, deren Durchführung eine besondere Qualifikation erfordert, die über die allgemeinen Kompetenzanforderungen des Fachbereichs deutlich hinausgeht, 23,- EUR pro UStd. b. Wenn diese Veranstaltungen einen hohen Innovationsgrad haben bezogen auf Inhalte, Methodik und Didaktik, 25,- EUR pro UStd. Nachbereitungsaufwand 21,- EUR pro UStd. b. mit höherem Vor- bzw. Nachbereitungsaufwand 22,- EUR pro UStd. Kategorie II: Für Veranstaltungen, deren Durchführung besondere Fachkenntnisse erfordert oder die höhere Anforderungen an die Vermittlungsmethodik stellen a. mit geringem Vor- bzw. Nachbereitungsaufwand 23,- EUR pro UStd. b. mit höherem Vor- bzw. Nachbereitungsaufwand 24,- EUR pro UStd. Kategorie III a. Für Veranstaltungen, deren Durchführung eine besondere Qualifikation erfordert, die über die allgemeinen Kompetenzanforderungen des Fachbereichs deutlich hinausgeht, 25,- EUR pro UStd. b. Wenn diese Veranstaltungen einen hohen Innovationsgrad haben bezogen auf Inhalte, Methodik und Didaktik, 27,- EUR pro UStd. 3 Auftragsschulungen: Bei Erstellung eines individuellen, speziell auf die Wünsche eines Auftraggebers zugeschnittenen Weiterbildungsangebotes für eine Firma, Behörde oder Privatperson (Auftragsschulung), bei dem besondere Anforderungen an die Konzeptentwicklung, Unterrichtsgestaltung o.ä. erforderlich sind, kann abweichend von den Kategorien I bis III ein Honorar bis maximal 37,- EUR pro Unterrichtsstunde vereinbart werden. Auftragsschulungen: Bei Erstellung eines individuellen, speziell auf die Wünsche eines Auftraggebers zugeschnittenen Weiterbildungsangebotes für eine Firma, Behörde oder Privatperson (Auftragsschulung), bei dem besondere Anforderungen an die Konzeptentwicklung, Unterrichtsgestaltung o.ä. erforderlich sind, kann abweichend von den Kategorien I bis III ein Honorar bis maximal 39,- EUR pro Unterrichtsstunde vereinbart werden. 2.1.2 Zu- und Abschläge a. Bei Dozentinnen und Dozenten mit geringer Unterrichtserfahrung in der Erwachsenenbildung beträgt das Honorar für den Zeitraum von zwei Semestern jeweils einen Euro weniger pro Unterrichtsstunde. b. Bei Veranstaltungen mit hohem Innovationsgrad bezogen auf Inhalte, Methodik oder Didaktik, die nicht unter Kategorie IIIb fallen, kann für bis zu zwei Semester ein Honorarzuschlag von bis zu zwei Euro vereinbart werden. c. Bei Veranstaltungen und Maßnahmen mit Finanzierung über sogenannte Drittmittel sind die Maßgaben der Auftrags- oder Zuwendungsgeber zu berücksichtigen (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge). Zu- und Abschläge a. Bei Dozentinnen und Dozenten mit geringer Unterrichtserfahrung in der Erwachsenenbildung beträgt das Honorar für den Zeitraum von zwei Semestern jeweils einen Euro weniger pro Unterrichtsstunde. b. Bei Veranstaltungen mit hohem Innovationsgrad bezogen auf Inhalte, Methodik oder Didaktik, die nicht unter Kategorie IIIb fallen, kann für bis zu zwei Semester ein Honorarzuschlag von bis zu zwei Euro vereinbart werden. c. Bei Veranstaltungen und Maßnahmen mit Finanzierung über sogenannte Drittmittel sind die Maßgaben der Auftrags- oder Zuwendungsgeber zu berücksichtigen (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge). d. Dozentinnen und Dozenten im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ in den 4 Sprachniveaus A1 bis C2 des Europäischen Referenzrahmens erhalten ein Honorar von 35,- EUR pro Unterrichtsstunde. e. Für Dozentinnen und Dozenten mit festgestelltem arbeitnehmerähnlichem Status fällt ein Honorar von 35,- EUR pro Unterrichtsstunde an. f. Dozentinnen und Dozenten, die ihre Präsenzveranstaltungen um Anwendungen in der VHS-Cloud erweitern, erhalten einen Zuschlag von 2,- EUR pro Unterrichtsstunde. 2.1.3 Ausnahmen Mit Zustimmung der Programmbereichsleitung kann in besonders begründeten Einzelfällen ein abweichendes Honorar vereinbart werden. unverändert 2.2 Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen Für Vortrags- oder Diskussionsveranstaltungen der Volkshochschule kann je nach Aufwand bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung ein Gesamthonorar von bis zu 300,- EUR vereinbart werden. Mit Zustimmung der Amtsleitung kann im Einzelfall ein Honorar von über 300,- EUR vereinbart werden. unverändert 2.3 Sonstige Leistungen 2.3.1 Beratung Für Beratungen werden folgende Honorare vereinbart: Auf das VHS-Angebot bezogene Beratung: Beratung Für Beratungen werden folgende Honorare vereinbart: Auf das VHS-Angebot bezogene Beratung: 5 a. Kursbezogene Beratung: 21,- EUR pro Zeitstunde b. Kursbezogene bildungsbiographische Beratung: 23,- EUR pro Zeitstunde Allgemeine Bildungsberatung: a. Beratung zu Bildungsscheck und Bildungsprämie: 25,- EUR pro Zeitstunde b. Bildungsbiographische Intensivberatung im Rahmen einer persönlichen Entwicklungsanalyse: 35,- EUR pro Zeitstunde a. Kursbezogene Beratung: 22,- EUR pro Zeitstunde b. Kursbezogene bildungsbiographische Beratung: 24,- EUR pro Zeitstunde Allgemeine Bildungsberatung: a. Beratung zu Bildungsscheck und Bildungsprämie: 35,- EUR pro Zeitstunde b. Beratung zur beruflichen Entwicklung und Anerkennungsberatung: 45,- EUR pro Zeitstunde 2.3.2 Prüfungen, Korrekturen und unterrichtsbezogene Konzepte Für die Abnahme von mündlichen Prüfungen, Korrekturen von Prüfungsarbeiten sowie die Erstellung von Unterrichtsmaterial bzw. unterrichtsbezogenen Konzepten im Auftrag der Volkshochschule werden je nach Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad gesonderte Honorare im Einzelfall festgelegt. Grundlage hierfür sind die Empfehlungen der Prüfungsanbieter im Bereich Sprachen und berufliche Bildung. Die Festlegung wird durch die Programmbereichsleitung genehmigt. unverändert 2.3.3 Berechnung von Online-Lehreinheiten Bei Kursen, die aus einer Kombination aus Online- Lerneinheiten und Präsenzphasen bestehen oder solchen, die ausschließlich online durchgeführt werden, gilt, dass der zeitliche Aufwand für die Online-Einheiten berechnet wird und diese Einheiten entsprechend den Präsenzphasen vergütet werden. 6 2.4 Handlungsanweisung Im Rahmen einer verwaltungsinternen Handlungsanweisung werden weitere Einzelheiten (z.B. bezogen auf die Zuordnungen zu den Kategorien unter Ziff. 2.1.1) festgelegt. unverändert 3. Inkrafttreten Die Honorarordnung tritt mit Wirkung für die Honorarverträge des 1. Semesters 2017 in Kraft. Die Honorarordnung vom 19.03.2013 tritt gleichzeitig außer Kraft. Die Honorarordnung tritt mit Wirkung für die Honorarverträge des 1. Semesters 2020 in Kraft. Die Honorarordnung vom 28.06.2016 tritt gleichzeitig außer Kraft.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0612/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 05.03.2019
- Erstellt
- 20.02.2019 09:43